lospolloshermanos 0 Posted January 1, 2016 Report Share Posted January 1, 2016 Hallo liebes RF Forum. Ich habe mich mal hier angemeldet, weil ich eine kleine Frage an die vielen Experten hier habe.Ich habe zwar nicht all zuviel Hoffnung, aber ich schildere euch dennoch mal den Sachverhalt: Vor einigen Wochen wollte ich meine Eltern in Hannover besuchen, ich selbst studiere in Berlin. Kurz vor Abfahrt ist mir dann Aufgefallen, dass mein Tacholämpchen durchgebrannt ist, und ich deshalb nur schwer sehen konnte wieviel ich denn fahre. Normalerweise hätte ich die Fahrt auf den nächsten Morgen verschoben, aber ich habe bei Mitfahrgelegenheit.de zugesagt 2 Leute mitzunehmen und ich wollte denen nicht 20 Minuten vor Abfahrt absagen. In meinen Jugendlichen Leichtsinn dachte ich mir dann es wird schon nichts passieren, mein Ford Ka macht auf der Bahn eh nicht mehr als 150 Km/h, dazu fahre ich eigentlich eh immer auf der rechten spur. Und innerorts konnte ich meinen Tacho einigermaßen durch die Straßenlaternen sehen. Es kam aber natürlich wie es kommen musste, nachdem ich in Hannover von der A2 abgefahren bin, kam ich, noch immer außerorts in eine 50er Zone. Es war Nachts, kein Mensch unterwegs an dem ich mich orientieren konnte, und ich konnte nicht genau sehen wie viel ich fahre. Dazu kam ich von der Autobahn, was mein Geschwindigkeitsgefühl ziemlich beeinträchtigt hat. Zack geblitzt. 38 Km/h zu schnell... Da das Auto auf den Namen meines Vaters läuft bekam er nun den Brief, in dem er aufgefordert wird den Fahrer zu verraten, da er selbst dafür nicht infrage kommt.Ich habe das mal online gecheckt, und mir drohen nun 120 Euro Strafe, 1 Punkt, sowie ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Was mich wirklich daran ärgert ist, das ich normalerweise NIE zu schnell fahre, bis auf die obligatorischen 5 km/h laut Tacho. Ich verstehe auch, das 38 Km/h zu schnell bei weitem keine Kleinigkeit sind, und das es meine eigene Dummheit war die Strecke zu fahren, wenn ich außerorts nicht sehen kann wie schnell ich fahre. Dennoch wollte ich mal Anfragen, was eurer Meinung nach die besten nächsten Schritte sind, um vielleicht wenigstens das Aufbauseminar zu vermeiden. Ich kann nicht mal die 120 Euro Bußgeld zusammenkratzen, ohne meine Eltern anzupumpen, und die haben selber auch nicht gerade viel Geld. Ich weiß echt nicht, wie ich ein ca. 350€ teures Aufbauseminar bezahlen soll... Vielen Dank für eure Hilfe,LosPollosHermanos Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 1, 2016 Report Share Posted January 1, 2016 Hallo lospolloshermanos,herzlich willkommen im RF. Deine Chance ist gering. Der Weg vom Vater zum Kind ist kurz. Hast du Geschwister? Dein Vater kann den Brief ignorieren, aber die Behörde wird ermitteln. Das Foto in der Nachbarschaft deiner Eltern herumzeigen. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 1, 2016 Report Share Posted January 1, 2016 Die Geschichte mit dem Tacho behälst Du mal schön für Dich, und erzählst das niemals den Behörden. Dann kann man Dir noch Vorsatz vorwerfen, was die Kosten verdoppelt. Und das willst Du doch nicht, oder? Wenn Du einen Freund hast, der könnte das Schreiben auf deinem Schreibtisch finden, und sagen, ich wars.. und dann die Sache zugeben. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 1, 2016 Report Share Posted January 1, 2016 ...Wenn Du einen Freund hast, der könnte das Schreiben auf deinem Schreibtisch finden, und sagen, ich wars.. und dann die Sache zugeben. Problem. Es gibt ein OLG Urteil, das dies unter Strafe stellt. 2 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 köönten wir das Urteil noch mla verlinken? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 köönten wir das Urteil noch mla verlinken? Nein, such selber! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Hätte ich damit Erfolg gehabt, hätte ich dann fragen müssen; zumal es auch eine Serviceleistung für Forumsgäste ist. Quote Link to post Share on other sites
lospolloshermanos 0 Posted January 2, 2016 Author Report Share Posted January 2, 2016 Okay, das ich nur eine geringe Chance habe dachte ich mir bereits. Hat es denn einen Nachteil, wenn mein Vater die Aussage verweigert? Kommen dann noch, wenn die Polizei dann auf mich zukommt, irgendwelche Bearbeitungskosten dazu? Oder muss mein Vater ein Fahrtenbuch führen? Schätze ich werde wohl einfach in den sauren Apfel beißen und die Schuld gleich auf mich nehmen... Fehler macht man halt.Ich hoffe keiner lyncht mich jetzt, wenn ich hier Oscar Wilde zitiere: "Erfahrung ist nur der Name, den wir unseren Irrtümern verleihen" Liebe Grüße,LosPollosHermanos Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Wenn dein Vater die Aussage verweigert kann er auch gleich Angeben such unter meinen Kindern. Schlechte Idee. Ich würde auf das Schreiben überhaupt nicht antworten. Hat dein Vater nienicht erhalten. Zusätzliche Kosten kommen nicht auf dich zu, im Gegenteil, dein Vater spart o.70 € Porto.Nur wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann - nicht muss - ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Gebühr bis 200 € Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Problem. Es gibt ein OLG Urteil, das dies unter Strafe stellt. Nein. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Ich würde auf das Schreiben überhaupt nicht antworten. Hat dein Vater nienicht erhalten. Das halte ich für keine gute Idee. Gerichte scheinen ja immer mal wieder davon auszugehen, dass das, was abgeschickt wurde, auch angekommen ist. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Problem. Es gibt ein OLG Urteil, das dies unter Strafe stellt.Nein. Du irrst, ist hier vor einiger Zeit verlinkt worden. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Du irrst ... Nö. Ich zitiere mal aus dem Urteil: Die Tatherrschaft des Hintermanns kann auch im Fall eines objektiv tatbestandslos handelnden Tatmittlers wie hier gegeben sein. Der Angeklagte Ka XXX ist im vorliegenden Fall mittelbarer Täter, weil er im Wege einer wertenden Zuschreibung Tatherrschaft und Wille zur Tatherrschaft hatte und die Tat allein in seinem Interesse begangen wurde. Er nahm auf die Tatbegehung dadurch Einfluss, dass er dem Angeklagten Kr XXX die an ihn gelangten Schreiben der Bußgeldbehörde mit den Daten zur Ordnungswidrigkeit übergab, nachdem er den Tatplan mit ihm vereinbart hatte. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Du irrst ...Nö. Ich zitiere mal aus dem Urteil: Die Tatherrschaft des Hintermanns kann auch im Fall eines objektiv tatbestandslos handelnden Tatmittlers wie hier gegeben sein. Der Angeklagte Ka XXX ist im vorliegenden Fall mittelbarer Täter, weil er im Wege einer wertenden Zuschreibung Tatherrschaft und Wille zur Tatherrschaft hatte und die Tat allein in seinem Interesse begangen wurde. Er nahm auf die Tatbegehung dadurch Einfluss, dass er dem Angeklagten Kr XXX die an ihn gelangten Schreiben der Bußgeldbehörde mit den Daten zur Ordnungswidrigkeit übergab, nachdem er den Tatplan mit ihm vereinbart hatte. Oh Pedro, erklär mal einem Richter warum sich ein Unbeteiligter "irrtümlich" der Tat bezichtigt ohne mit dem Täter zu reden? (Reden = Vereinbaren)Das wird auf Einzelfallentscheidungen hinaus laufen. Und vor Gericht und auf Hoher See ... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 (Reden = Vereinbaren) "Reden" = "Tatplan Vereinbaren"? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 (Reden = Vereinbaren)"Reden" = "Tatplan Vereinbaren"? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Schau noch mal in den "Original-Thread". Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Stell Dir vor X ist gefahren und Freund Y ist einen Tag vorher auch mit dem Auto an dieser Stelle gefahren.Y ist ein ehrlicher Mensch und X erzählt von dem Brief mit dem Blitzer. Da sagt Y, ich will doch nicht X für meinen Fehler büssen lassen und beschuldigt sich selber.Ist sowas möglich? glaubwürdig? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 ..Ist sowas möglich? glaubwürdig? Kommt auf die Güte des Fotos an. Schau noch mal in den "Original-Thread". Pedro, in der Regel wird das ein Amtsrichter entscheiden. Warten wir ab. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Och... das OLG hat schon eine deutliche Richtung aufgezeigt... Nun kann man gucken, ob man der Sicht des OLG folgt oder der Rechtsauffassung von PedroK Pedro wer? Na PedroK vom Radarforum Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 2, 2016 Report Share Posted January 2, 2016 Nun kann man gucken, ob man der Sicht des OLG folgt oder der Rechtsauffassung von PedroK So ist es. Und solange man nicht der Sicht eines Senfspenders folgt, ist doch alles gut. 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 3, 2016 Report Share Posted January 3, 2016 Moin Moin köönten wir das Urteil noch mla verlinken?Ich hab das mal in den Urteil Thread gelinkt http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/26466-urteile-geschwindigkeitsverstoesse/?do=findComment&comment=863523 Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted January 3, 2016 Report Share Posted January 3, 2016 Wie ich bei der Diskussion über das Urteil auch schon schrieb: Man sollte sich nicht zu dämlich anstellen und auf gar keinen Fall glauben, dass der Gegner sich die Hose mit der Kneifzange anzieht. Mit geschickterer Vorgehensweise/Argumentation hätte auch der verurteilte Fall anders ausgehen können. 2 Quote Link to post Share on other sites
Blitzer12312 0 Posted January 8, 2016 Report Share Posted January 8, 2016 Hey, ich war genau in der selben Situation wie du, nur dass ich 80 Km/h zu schnell war. http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49322-geblitzt-mit-uber-75-kmh-foto-reflektiert/ Als ich die Post bekommen habe, habe ich erstmal bemerkt, dass man mich auf dem Bild nicht richtig erkennen konnte. So... Dann habe ich nach einiger Zeit in diesem Anhörungsbogen geschrieben, dass ich ein besseres Bild möchte und eine Eichung des Messgerätes.Das war im April 2015 und ich habe bis heute keine Antwort, kein Polizeibesuch, keine Nachbarnabfrage oder sonstiges gesehen oder bekommen.ABER !!! Nach nem Monat wurde ich von der Kriminalpolizei in einem 5er BMW aufgenommen und angehalten und 30 Km/h zu schnell. Also die Strafe inkl. Aufbauseminar zurückbekommen. Karma An deiner Stelle würde ich die Straftat zugeben und diesen Aufbauseminar durchführen. Eshat mir zumindest geholfen Früher war ich eher leicht zu provozieren, wenn jemand auf der anderen Spur mit dem Gas gespielt hat, da musste ich direkt auch aufs Gas drücken und vorbeizischen. Aber jetzt benutze ich zum Rasen nur noch die Teststrecke. Überlegs dir gut ... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 8, 2016 Report Share Posted January 8, 2016 Welche "Straftat" soll der TE denn zugeben? Quote Link to post Share on other sites
Blitzer12312 0 Posted January 8, 2016 Report Share Posted January 8, 2016 Falsch ausgedrückt, ich meinte die Ordnungswidrigkeit. Quote Link to post Share on other sites
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