xNorbertx 0 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 hallo, brauche mal eine Einschätzung der Lage.Habe mir vor einer Woche ein neues auto gekauft.Bin noch in der Probezeit.Wurde auf der Fahrt nach Hause von einem Ampelblitzer fotografiert.Der alte Halter wurde informiert, kann aber den Punkt nicht übernehmen (hat selber zu viele). Da ich noch in der Probezeit bin, müsste ich den Kurs machen. Ich könnte eventuell meinen Brunder (der nicht in Probezeit ist) vorschicken (er will wissen, was er fürchten müsste)Bruder ist in etwa so alt wie ich. Welches vorgehen wäre besser,der alte halter gibt den namen von meinem bruder an, oder ich hole mir den brief und mein bruder "gesteht" die tat? oder gibt es noch eine andere methode?und mit was müsste der bruder rechnen, wenn das rauskommt?wie macht man das am besten, dass der halter des wagens nichts zu befürchten hat?mfg.Norbert Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Der alte Halter wurde informiert, kann aber den Punkt nicht übernehmen (hat selber zu viele). Da ich noch in der Probezeit bin, müsste ich den Kurs machen. Ich könnte eventuell meinen Brunder (der nicht in Probezeit ist) vorschicken (er will wissen, was er fürchten müsste)Bruder ist in etwa so alt wie ich.Hallo Norbert,herzlich willkommen im Radarforum.der "alte Halter" sollte, wenn er klug ist, schreiben: Bin nicht der Fahrer, habe den Wagen am xx.yy.zz an abc verkauft. Anschrift. Ende. Wenn er nicht klug ist: Maximal kann er dir das Schreiben geben.Du kannst das Schreiben an deinen Bruder weiterreichen, er muss den Schrieb ausfüllen und die Missetat bekennen.Wie es dann weiter geht: Lesen, wird hier x mal beschrieben. Folgen:http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/23925-rotlichtverstoesse-und-bahnubergang/ Quote Link to post Share on other sites
xNorbertx 0 Posted August 29, 2014 Author Report Share Posted August 29, 2014 was kann dem alten halter passieren, wenn er nicht sagt, an wen er den wagen verkauft hat? edit: ich meine mit was kann meinem bruder passieren, wenn die rausbekommen, dass man die verarscht hat? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 was kann dem alten halter passieren, wenn er nicht sagt, an wen er den wagen verkauft hat? edit: ich meine mit was kann meinem bruder passieren, wenn die rausbekommen, dass man die verarscht hat? Alter Halter: z. B. Fahrtenbuch für alle seine Fahrzeuge: Kosten bis 200 Euro. Abmelden / Ummelden ist auch erforderlich.Und warum sollte er sich Ärger aufladen? Nur weil er zu dumm war das Auto vor dem Verkauf abzumelden? Bruder: Wenn er Pech hat, s. Link in Pos. 1, wenn er Glück hat - nichts. Deshalb lesen, lesen, lesen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 was kann dem alten halter passieren, wenn er nicht sagt, an wen er den wagen verkauft hat? Er koennte ja sagen, dass er den Wagen an diesem Tage verkauft hat und mehrere Leute 'ne Probefahrt unternahmen...... Er muss keinesfalls deinen Namen nennen, kann er sich doch nicht sicher sein, dass du der Uebeltaeter warst. edit: ich meine mit was kann meinem bruder passieren, wenn die rausbekommen, dass man die verarscht hat? Nix. Dir kann maximal ein Fahrtenbuch drohen..... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 Moin Moin wenn die rausbekommen, dass man die verarscht hat?Noch hast du die nicht verarscht. Alter Halter: z. B. Fahrtenbuch für alle seine Fahrzeuge: Kosten bis 200 Euro.Nö. Der "alte" Halter ist zum Tatzeitpunkt nicht mehr der Halter. Gruß Quote Link to post Share on other sites
xNorbertx 0 Posted August 30, 2014 Author Report Share Posted August 30, 2014 alles klar danke für die info aber ich kann in dem ersten link nicht die folgen für meinen bruder sehen, wenn er so tut als ob er gefahrene wäre und die dann rausbekommen, dass ich das war.er will wissen, was im schlimmesten fall für ihn kommt, um sich zu überlegen, ob er die strafe auf sich nehmen würde edit: danke schonmal für die antworten edit2: also könnte er sagen, dass er leider nicht weiß, wer zu dem zeitpunkt das auto gefahren ist, wer zahlt dann das bußgeld und bekommt den punkt? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 edit2: also könnte er sagen, dass er leider nicht weiß, wer zu dem zeitpunkt das auto gefahren ist, wer zahlt dann das bußgeld und bekommt den punkt? Wenn das so durch geht, wird das Verfahren eingestellt, niemand zahlt und Punkte werden auch nicht vergeben...... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 Der "alte" Halter ist zum Tatzeitpunkt nicht mehr der Halter. Wieso das nicht? Wenn Pos. 1 Sinn macht, ist das Fahrzeug noch nicht umgemeldet. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 ...aber ich kann in dem ersten link nicht die folgen für meinen bruder sehen, wenn er so tut als ob er gefahrene wäre und die dann rausbekommen, dass ich das war.er will wissen, was im schlimmesten fall für ihn kommt, um sich zu überlegen, ob er die strafe auf sich nehmen würde...Es gibt 2 Möglichkeiten: Dein Bruder schreibt, er sei gefahren. Der SB nimmt die Angabe ab. Dein Bruder legt fristgerecht Widerspruch gegen den BGB ein. (Er darf sich - straflos - irren.) Der Irrtum wird erkannt. Verjährung für den Täter ist um, max. Folge für den Halter Fahrtenbuch, für den Bruder nix.2. Möglichkeit. Der SB glaubt dem "Irrtum" nicht, der BGB bleibt bestehen, ob du per Gericht aus der Nummer raus kommst?Ihr dürft euch nicht zu ähnlich sein. Quote Link to post Share on other sites
xNorbertx 0 Posted August 30, 2014 Author Report Share Posted August 30, 2014 der punkt würde meinen bruder nicht stören und mir die 90 € bußgeld nicht, daher würde mein bruder kein einspruch einlegen.es soll ja so aussehen, als wäre er der fahrer gewesen @harryB: ich glaube aber leider nicht, dass der "alte" halter das machen würde, da er selbst schon ein gerichtsverfahren wegen seiner punkte hatte :-( Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 Moin Moin edit2: also könnte er sagen, dass er leider nicht weiß, wer zu dem zeitpunkt das auto gefahren ist, wer zahlt dann das bußgeld und bekommt den punkt?Wer "er"? der alte Halter?Er müßte aber sagen, daß das Fahrzeug an dich verkauft wurde (Kauf und Tattag ist ja eins wenn ich das richtig verstanden habe) und das auch evtl. mit dem Vertrag belegen.Damit wäre dein Name und deine Adresse im Spiel. Von da aus zum EMA Bild ist nicht weit.Bei weiterer Befragung des "alten" Halters (er wäre ja Zeuge und nicht berechtigt die Aussage zu verweigern) dürfte und müßte er auch darüber Auskunft geben können, ob du bei der Übergabe allein dort warst. Das würde ja auch das Blitzerfoto zeigen. Geh schonmal davon aus, das dein Versuch der Verarschung mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern könnte. Wieso das nicht? Wenn Pos. 1 Sinn macht, ist das Fahrzeug noch nicht umgemeldet.Die Ummeldung ist unerheblich. Die Zeit bis zur Ummeldung ist ja kein rechtsfreier Raum.Mit Übergabe des Geldes und der Papiere hat der "alte" Halter nicht nur sein Eigentum aufgegeben, sondern auch die Halterverantwortlichkeit.Der Käufer aber begründet neues Eigentum und übernimmt mit diesem Zeitpunkt auch die Halterverantwortlichkeit. Den "alten" Halter wird eine Fahrtenbuchauflage also nicht (mehr) betreffen.Der "alte" Halter wird ja wegen seiner Vorgeschichte bei solchen Spielchen nicht mitmachen und den Verkauf nicht verschweigen.. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 30, 2014 Report Share Posted August 30, 2014 Mit Übergabe des Geldes und der Papiere hat der "alte" Halter nicht nur sein Eigentum aufgegeben, sondern auch die Halterverantwortlichkeit.Der Käufer aber begründet neues Eigentum und übernimmt mit diesem Zeitpunkt auch die Halterverantwortlichkeit. Um mal ganz penibel und es korrekt darzustellen ist dies nicht so ganz richtig. Da in D das Abstraktionsprinzip gilt, geht das Eigentum nicht durch Abschluss des Kaufvertrages über. Auch nicht durch Übergabe der Papiere.Das Eigentum muss seperat übertragen werden und zwar hier durch "Übergabe" des Fahrzeuges und entsprechende Willenserklärung. http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinziphttp://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html Quote Link to post Share on other sites
xNorbertx 0 Posted August 30, 2014 Author Report Share Posted August 30, 2014 wir haben eien kaufvertrag mit datum und uhrzeit ausgefüllt :-) Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 31, 2014 Report Share Posted August 31, 2014 Moin Moin Um mal ganz penibel und es korrekt darzustellen ist dies nicht so ganz richtig.Worauf ich hinaus wollte ist in meinem Post wohl deutlich zum Ausdruck gekommen.Eine Fahrtenbuchauflage gegen den "alten" Halter ist nicht möglich. wir haben eien kaufvertrag mit ... uhrzeit ausgefüllt :-)Das ist gut und dürfte auch HarryB's Ausredenversuch in #5 ins Leere laufen lassen.Bekräftigt mich in der Annahme, daß ein Versuch der Verarschung scheitern könnte/wird. Es dürfte an der Zeit sein, schonmal für das Bussgeld und die Nachschulung einen größeren Betrag einzuplanen.Die Umstände sind äußerst ungünstig für dich, sich hier rauszulügen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted August 31, 2014 Report Share Posted August 31, 2014 Der Halter schreibt zurück "Das Fahrzeug wurde am <Tag> um <Uhrzeit> verkauft. Kopie des Kaufvertrags anbei." Damit ist er aus der Sache schon mal raus. Dein Bruder schreibt in den (vermutlich) Anhörungsbogen, den euch der Verkäufer gegeben hat "Ich bin gefahren, [ironic]bitte um Zusendung des Bußgeldbescheides[/ironic]." Wenn es gut läuft, kassiert er den Punkt und Du überweist das Geld.Wenn es schlecht läuft, glaubt der Sachbearbeiter der Selbstbeschuldigung nicht und Du erhältst in Kürze einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Quote Link to post Share on other sites
xNorbertx 0 Posted September 7, 2014 Author Report Share Posted September 7, 2014 was ist den mit dem plan, dass ich mir den bußgeldbescheid beim alten halter abhole und mein bruder den dann einfach ausfüllt (und damit die tat zugibt)(also das was Kasperle schon sagte) weiß nicht wie das dann weiterläuft, ob mein bruder das geld dann persönlich irgendwo vorbeibringen muss, oder ob er es irgendwohin überweisen musswenn es elektronisch geht, dann wäre es ja einfach kann der alte halter den kaufvertrag auch einfach "verschweigen" und im bogen schreibt mein bruder, er habe eine probefahrt gemacht und fertig ist? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 8, 2014 Report Share Posted September 8, 2014 Was immer ihr macht, es gibt keine Garantie, dass es funktioniert. Die Sachbearbeiter einer Bußgeldstelle müssen sich nicht absichtlich dumm stellen und irgendetwas glauben, nur, weil jemand dafür unterschrieben hat. Der bisherige Halter müsste jedenfalls schön blöd sein, wenn er auch nur ansatzweise mitspielt. Mit dem Kaufvertrag samt Übergabeuhrzeit ist er nämlich aus der Sache für alle Zeiten raus. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 Aloa. Was droht Dir / Deinem Bruder / dem Rotlichtsünder? Hier die Möglichkeiten: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ampel.html Der "alte" Halter benennt Dich als Käufer, dem er das Auto "übergeben" hat, Du bekommst als vermeintlicher Täter den Anhörungsbogen, Var. 1 benennst Deinen Bruder als Fahrer, er bekommt den Anhörungsbogen, gesteht, bekommt den BGB und das Thema ist durch (der 1. Punkt bleibt i.Ü. 2,5 Jahre stehen [so es "nur" die Rote Ampel war]), Var. 2 Du machst von Deinem Recht gebrauch Familienmitglieder NICHT zubelasten und Dir als "neuem" Halter droht ein Fahrtenbuch + ggf. Gebühren ... zu Var. 2 läßt es der SB darauf ankommen und Du wirst ggf. vorgeladen, man vergleicht Blitzbild und Deine Person, stellt fest Du bist der Gesuchte ... den Rest kennst Du ... ICH WÜRDE (meine Ansicht / Meinung) Variante 1 wählen. Um Deine Frage nach dem Worst Case zu beantworten (von Sachbeschädigung war keine Rede) -> 320,-€ (+ 28,50€ Auslagen / Gebühren) + 2 Punkte (bleiben 5 Jahre im Register) und 1. Monat Fahrverbot Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 Aloa. Was droht Dir / Deinem Bruder / dem Rotlichtsünder? Hier die Möglichkeiten: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ampel.html Der "alte" Halter benennt Dich als Käufer, dem er das Auto "übergeben" hat, Du bekommst als vermeintlicher Täter den Anhörungsbogen, Var. 1 benennst Deinen Bruder als Fahrer, er bekommt den Anhörungsbogen, gesteht, bekommt den BGB und das Thema ist durch (der 1. Punkt bleibt i.Ü. 2,5 Jahre stehen [so es "nur" die Rote Ampel war]), Var. 2 Du machst von Deinem Recht gebrauch Familienmitglieder NICHT zubelasten und Dir als "neuem" Halter droht ein Fahrtenbuch + ggf. Gebühren ... zu Var. 2 läßt es der SB darauf ankommen und Du wirst ggf. vorgeladen, man vergleicht Blitzbild und Deine Person, stellt fest Du bist der Gesuchte ... den Rest kennst Du ... ICH WÜRDE (meine Ansicht / Meinung) Variante 1 wählen.............Soso, du rätst ihm also dazu, oben drauf noch eine astreine Straftat zu begehen? Kleiner Tipp: Man sollte auf den ein oder anderen Beitrag verzichten, wenn man keine Ahnung von der Materie hat Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 (edited) porscheturbo, on 16 Sept 2014 - 13:33, said: ElDiablo, on 16 Sept 2014 - 13:18, said: ... ICH WÜRDE (meine Ansicht / Meinung) Variante 1 wählen............. Kleiner Tipp: Man sollte auf den ein oder anderen Beitrag verzichten, wenn man keine Ahnung von der Materie hat Genau so ist es ... vielleicht liest Du ersteinmal, bevor Du Dich hervortust ... ICH WÜRDE ... bedeutet? ... genau, das würde ich ggf. tun. Wenn ich ihm dies raten würde, hätte da was gestanden? Richtig ... An Deiner Stelle würde ich ... Hauptsache der Porsche hat einen Turbo [mod]Bitte keine Mitgliedernamen verhunzen, Danke [/mod] Edited September 17, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 ... ICH WÜRDE (meine Ansicht / Meinung) Variante 1 wählen............. Kleiner Tipp: Man sollte auf den ein oder anderen Beitrag verzichten, wenn man keine Ahnung von der Materie hat Genau so ist es ... vielleicht liest Du ersteinmal, bevor Du Dich hervortust ... ICH WÜRDE ... bedeutet? ... genau, das würde ich ggf. tun. Wenn ich ihm dies raten würde, hätte da was gestanden? Richtig ... An Deiner Stelle würde ich ... Hauptsache der Porsche hat einen Turbo Dann drück dich klarer aus und erwähne, dass das aber eine Straftat wäre! Mit der Aussage suggerierst du dem TE geradezu, so vorzugehen. PS.: Ich habs nicht nötig, mich hier hervor zu tun. 244 Beiträge in 4½ Jahren gegenüber 46 Beiträgen in knapp einer Woche sprechen da ganz klar für dich Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 @ ElDiablo: porscheturbo hat Recht. Dein Pos. 19 beschreibt eine Straftat.Straffrei geht anders. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 @ Porscheturbo ... 46 Beiträge zu 5 Threads ... kannst entspannt bleiben!!! #16 ... ...#10 ... rth ... ... Zitat "Dein Bruder schreibt, er sei gefahren." ... ich lasse das mal unkommentiert! Aber ich denke Du weiß auf was ich hinaus will ... Ach ja @ porscheturbo ... genau weil hier Weltverbesserer ihr unwesen treiben, meinen alles und jeden Maßregeln zu müssen, bzw. auf Fehler hinweisen zu müssen fühle ich mich in gewisser Weise "genötigt" sie auch mal anecken zu lassen .... Achtung ... Beitrag 47 ... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 Ich weiß nicht warum Du Dich hier so echauffierst. Porscheturbo hat lediglich richtigerweise (!) darauf hingewiesen, dass Du (so wie es da steht) dem TE zu einer Straftat geraten hast. Also solltest Du lieber ganz kleine Brötchen backen und zukünftig entweder die Finger von der Tatatur lassen oder Dir genauer überlegen was Du schreibst und/oder wie Du es formulierst. Im übrigen kann der Forenbetreiber beim Aufruf zu Straftaten gehörigen Ärger bekommen! Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 Verstanden! War NIE die Absicht zu einer Straftat aufzurufen, denn, wie auch hier selbst praktiziert und kund getan (im Forum / an entsprechender Stelle in den von mir kommentierten Threads), wenn man SICH nicht regelkonform verhält, muss man SELBST dafür gerade stehen!!! Echaufieren ... naja, wenn man maßregelt, dann sollten ALLE Fehltritte gemaßregelt werden! (#10 / #16) Den Worst Case, das war die ursprüngliche Frage des TE, habe ich dargestellt, alles andere ist Spekulation. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 16, 2014 Report Share Posted September 16, 2014 Post #10 und #16 waren rechtlich völlig ok. Lies einfach mal ein paar Threads hier durch, dann bemerkst du schnell den Unterschied ob jemand sich selber (!) fälschlicherweise der Missetat bezichtigt ("ich war es") oder ob ein anderer (!) schreibt "der war es". Quote Link to post Share on other sites
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