adanos 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 Hallo liebes Radarforum, ich bin Christian und neu im Forum. Ich habe ausgiebigen gebrauch von google und auch eurer suche gemacht, dennoch hoffe ich auf Erfahungsberichte und eure Tips! Zu meinem Problem:am 03.07.13 wurde ein Abstandsverstoß auf das Fahrzeug meiner Verlobten (Halterin) registriert mittels VIDIT VKSam 14.08.13 wurde ihr ein Zeugenfragebogen zu geschickt mir der anmerkung das sie als Verdächtige ausgeschlossen wird mit der bitte den Fahrer (schlechtes Foto) binnen einer Woche zu nennen Ich erkenne mich auf dem Photo, einem entfernten Verwandten würde das schon schwer fallen aber ich denke es gibt das Bild auch in besserer Qualli. Wie es im Berufsverkehr nun mal zu geht kann ich mir auch gut vorstellen das der Vorwurf richtig ist, nun droht mir ein Bußgeld und Punkte, es handelt sich also um einen Schwerenverstoß. Aus Recherchen weiß ich das die Halterin mich nicht nennen muß bzw garnicht auf den Zeugenfragebogen antworten muss auch wenn gerne anderes von den Förstern suggeriert wird. Wenn wir garnicht antworten könnten theoretisch die Förster kommen und bei der Halterin bzw den Nachbarn mein Bild zeigen oder die Halterin vorladen (Zur Vorladung sagen Anwälte das daß praktisch nie vorkommt). Ich lebe zwar praktisch bei der Halterin, bin aber immernoch in einem Ort 50 km von der dort entfernt gemeldet. Im Haus der Halterin wird man keine Informationen bekommen und von den Nachbarn kenne mich praktisch keine mit vollem Namen und wenn wissen Sie nicht meinen Wohnort. Ein abgleich mit dem Einwohnermeldeamt kommt also nicht in Frage. Mein Auto parke ich jetzt wo anders damit nicht ein Nachbar sagt "Namen kenne ich nicht aber das ist sein Auto". Im Prinzip könnten wir alles aussitzen und warten was passiert aber dann riskieren wir ein Fahrtenbuch und das könnte man vermeiden wenn die Halterin Aufklärungsbereitschaft signalisiert. Die federführende Bußgeldstelle und der Wohnort der Haltering liegen in verschiedenen Bundesländern. Die Frage ist nun was tun?!Aussitzen? Was wird eurer Erfahrung/ Meinung nach geschehen?Doch antworten und sich auf das Zeugnissverweigerungsrecht berufen? Wird das nicht direkt die Förster auf den Plan rufen und dann ggf direkt ein Fahrtenbuch geben damit das nicht wieder passiert? Wie gehe ich ambesten vor um eine mögliche Verjährung zuerreichen? Wer einen Sinn in Alberto/Ersafa sieht kann mir gerne eine PN schicken. Apropo Verjährung, wenn die Halterin vorgeladen wird, bedeutet das eine unterbrechung der Verjährungs frist? So interpretiere ich zu mindes eure FAQ zu dem Thema?! Viele Grüße und vielen Dank Christian Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 Frage: Wohnt Ihr an einer Anschrift? Im übrigen... "Förster" sind für Pflege und Hege eines Waldes inkl. seiner Bewohner zuständig, wenn Du Hilfe von mir möchtest überdenke Deine Wortwahl.. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 Im übrigen... "Förster" sind für Pflege und Hege eines Waldes inkl. seiner Bewohner zuständig, wenn Du Hilfe von mir möchtest überdenke Deine Wortwahl.. Zufälle gibts: ich habe heute am späten Nachmittag in der Au einen Förster getroffen (er war schwer begeistert, dass die Fellnase an einer Schleppleine lief) und mir von ihm die (beeindruckenden) Fähigkeiten von Hasen erklären lassen. Über Kaninchen wusste er jedoch nicht so gut Bescheid..... Quote Link to post Share on other sites
adanos 0 Posted August 20, 2013 Author Report Share Posted August 20, 2013 Nein, wir wohnen noch nicht offiziell an einer Anschrift. Zwar bin ich mit meinem Hausstand schon umgezogen aber eben noch nicht umgemeldet. Ich wollte mit meiner Wortwahl niemandem auf den Fuß treten, ich hab die Umschreibung für die Polizei hier im Forum gelesen und ohne nachzudenken Übernommen da ich mich scheute offen Polizei zu schreiben. Bitte entschuldige. VG Christian Quote Link to post Share on other sites
yamaha 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 kein thema, stehe einfach zu deinerm vergehen und gut ist. unterstütze die polizei bei der ermittlung und steklle dich Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 Welches Vergehen? Wüsste nicht das es hier ein Vergehen gibt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
yamaha 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 es handelt sich also um einen Schwerenverstoß.deswegen. schon mal vergehen gegoogelt? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen Welches Vergehen? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
yamaha 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 danke hartmut, wusste, dass du das für mich machst Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 Solltst ja auch was lernen und deine Fehler nicht wiederholen. Welches Vergehen? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
yamaha 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 ok, habe eure wortklauberei schon zu schätzen gelernt. kein vergehen, sondern eine owi. alles gut. danke für die lehrstunde. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 @yamaha, ab mit Dir jetzt in die Heia, morgen ist wieder Schule und Mami hat Deine heiße Milch schon fertig... und da grüß mir dann Deinen besten Freund @Radarfuzzi, ok? Um mal zum Topic zurückzukommen. Nein, wir wohnen noch nicht offiziell an einer Anschrift. Zwar bin ich mit meinem Hausstand schon umgezogen aber eben noch nicht umgemeldet.Dann kann Dir "nur" passieren, dass die Ermittler vor ihrer Tür stehen und fragen wer das auf dem (meist sehr guten) Originalbild ist. Auch werden/können sie das Foto in ihrer Nachbarschaft herumzeigen und dort fragen wer das ist. Ob sie oder Du das möchten müsst Ihr selber entscheiden. Auch kann ihr dann die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, die Anordnung desselben kostet bis zu 200 Euro. Ich wollte mit meiner Wortwahl niemandem auf den Fuß treten, ich hab die Umschreibung für die Polizei hier im Forum gelesen und ohne nachzudenken Übernommen da ich mich scheute offen Polizei zu schreiben. Bitte entschuldige.Ok, aber es ist hier nicht verboten "Polizei" zu schreiben, einige der helfenden User hier sind selber Polizisten. Quote Link to post Share on other sites
adanos 0 Posted August 20, 2013 Author Report Share Posted August 20, 2013 Vielen Dank für die Antworten QTreiberin Wie wahrscheinlich ist es denn das zur Ermittlung der Fahrers tatsächlich jemand kommt, ungeachtet der Tatsache das es Bundesländer übregreifend laufen muss? Ich hab gerade auch gelesen das die Fahrtenbuch-Auflage 21,50 bis 200 € kosten kann, das ist ja ein ziemlicher Spielraum, womit kann man den i.d.R. rechnen? Wie wahrscheinlich ist es überhaupt das ein Fahrtenbuch angeordnet wird, ich hab gelesen das üblicher weise 6-12 Monate angeordnet werden. Was kann Sie tun, ausser mich zu nennen um selbiges zu vermeiden? VGChristian Quote Link to post Share on other sites
yamaha 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 @yamaha, ab mit Dir jetzt in die Heia, morgen ist wieder Schule und Mami hat Deine heiße Milch schon fertig... und da grüß mir dann Deinen besten Freund @Radarfuzzi, ok?hab grad nach ihm gegoogelt. er wurde banned. warum? hat er euch nicht gepasst? zensur? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 hab grad nach ihm gegoogelt. er wurde banned. warum? hat er euch nicht gepasst? zensur?Probier es doch einfach aus! Am besten unter allen Deinen Accounts, damit bist Du auf der sicheren Seite.Alle Dich vermissenden User werden ihren Gefühlen freien Lauf lassen und hier wehklagen ob des Verlustes Deiner so substanziierten Beiträge. Quote Link to post Share on other sites
yamaha 0 Posted August 20, 2013 Report Share Posted August 20, 2013 shit, schon wieder erwischt. sagt mal, wie ihr das macht? ip? schriftart=? schreibe extra alles kleijn und baue fehkler ein... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 21, 2013 Report Share Posted August 21, 2013 Wie wahrscheinlich ist es denn das zur Ermittlung der Fahrers tatsächlich jemand kommt, ungeachtet der Tatsache das es Bundesländer übregreifend laufen muss?Wie dicht warst Du wirklich drauf?Die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Schwere des Verstoßes, nach Deiner Aussage "schwerwiegend", also ist Besuch wahrscheinlich.Bundeslandübergreifend ist egal, es kommt eh die örtlich (für Dich bzw. Halterin) zuständige Behörde im Wege der Amtshilfe. Ich hab gerade auch gelesen das die Fahrtenbuch-Auflage 21,50 bis 200 € kosten kann, das ist ja ein ziemlicher Spielraum, womit kann man den i.d.R. rechnen?In der Regel um die 100 Euro. Wie wahrscheinlich ist es überhaupt das ein Fahrtenbuch angeordnet wird, ich hab gelesen das üblicher weise 6-12 Monate angeordnet werden. Was kann Sie tun, ausser mich zu nennen um selbiges zu vermeiden?Nichts außer hoffen, dass es bei der Androhung bleibt, weil vielleicht das Bild doch nicht soooo gut war. shit, schon wieder erwischt. sagt mal, wie ihr das macht? ip? schriftart=? schreibe extra alles kleijn und baue fehkler ein..Intuition. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 21, 2013 Report Share Posted August 21, 2013 Moin Moin http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen Ich wortklaube mal mit. Da hier eine Owi vorliegt, ist dein Link zum strafrechtlichen Vergehen zwar nett, aber falsch.Sechs - setzen. Der Duden sagt dazu u.A. folgendes:"gegen ein Gesetz, eine Norm o.Ä. verstoßen"http://www.duden.de/rechtschreibung/vergehen Selbst wenn er Groß-/Kleinschreibung beachtet hätte, wäre das Wort nicht falsch benutzt. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 21, 2013 Report Share Posted August 21, 2013 Da hier eine Owi vorliegt, ist dein Link zum strafrechtlichen Vergehen zwar nett, aber falsch.Sechs - setzen.Nö, eben dadurch das eine OWI vorliegt ist die Behauptung es sei ein Vergehen falsch. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
adanos 0 Posted August 21, 2013 Author Report Share Posted August 21, 2013 Wie dicht warst Du wirklich drauf? Nah! Gibt auch ein Monat Fahrverbot. Ich will es ja nicht rechtfertigen aber es ist im Berufsverkehr schon schwierig den Gesetzlichenabstand immer einzuhalten. Leider gibt es auch immer schnell fließende Passagen wo sich der Verkehr aber nicht entzerrt, da kommt das mal vor. Ich kann mir eigentlich nicht Vorstellen das die Polizei einen umbescholtenen Bürgen zuhause aufsucht aber das ist evtl. Wunschdenken. Die Halterin (wie auch ich) ist i.Ü. im VZR nicht registriert, ob das ne Rolle spielt? Ich hab irgendwo gelesen das die Polizei bei der Halterin auch auf der Arbeit vorbei schauen kann um das Photo rum zu zeigen. Ist es nicht unverhältnismäßig die Arbeitstätte zu ermitteln und dann den Chef zu befragen?! Ich sollte dazu sagen das Auto wird von ihrer Firma bezahlt aber es ist kein Firmen-Auto und Sie ist auch die Halterin, nicht etwa die Firma oder eine Juristischeperson! Ich weiß nicht in wie weit an Hand des Kennzeichens zu ermitteln ist ob das Fahrzeug mit einer Firma in verbindung steht. Ist in den 100 Euro eigentlich nen Fahrtenbuch dir oder muss ich das auch noch kaufen?! VG Christian Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 21, 2013 Report Share Posted August 21, 2013 ch kann mir eigentlich nicht Vorstellen das die Polizei einen umbescholtenen Bürgen zuhause aufsucht aber das ist evtl. Wunschdenken. Die Halterin (wie auch ich) ist i.Ü. im VZR nicht registriert, ob das ne Rolle spielt?Ja und nein. Ich hab irgendwo gelesen das die Polizei bei der Halterin auch auf der Arbeit vorbei schauen kann um das Photo rum zu zeigen. Ist es nicht unverhältnismäßig die Arbeitstätte zu ermitteln und dann den Chef zu befragen?Nur wenn über die Halteranfrage ein Hinweis auf die Firma kommt kann/wird das passieren. Ist in den 100 Euro eigentlich nen Fahrtenbuch dir oder muss ich das auch noch kaufen?! Die 2,99 Euro wird die Halterin auch noch latzen müssen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 22, 2013 Report Share Posted August 22, 2013 Die 2,99 Euro wird die Halterin auch noch latzen müssen. Wie jetzt? Kann man das nicht mittels einer Software - z.B. Excel - fuehren, liegen da etwa besondere Anforderungen bezueglich Aussehen und Form des Fahrtenbuches an? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 22, 2013 Report Share Posted August 22, 2013 Doch, per Liste würde auch gehen, der TE fragte aber explizit ob er bzw. die Halterin sich selber darüm kümmern müsste. Ich wollte damit ausdrücken, dass ein FB nicht von der Behörde "gestellt" wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted August 22, 2013 Report Share Posted August 22, 2013 Bei einem Verstoß mit Fahrverbot ist ein Besuch am Arbeitsplatz nicht unbedingt auszuschließen, zuimindest wenn Ermittlungen am Wohnort zu keinem Ergebnis führen, oder nie jemand die Tür öffnet Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted August 22, 2013 Report Share Posted August 22, 2013 @freisinn: Immerhin schreibst Du "nicht unbedingt auszuschließen" im Gegensatz zu @qtreiberin und dem derzeit nicht mehr schreibenden @goose, welcher immer das Angstmacher-Bild versuchte zu vermitteln, es sei üblich, daß ein Streifenbeamter sogar am Empfang eines Konzerns vorstellig werden würde. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 23, 2013 Report Share Posted August 23, 2013 im Gegensatz zu @qtreiberin und dem derzeit nicht mehr schreibenden @goose, welcher immer das Angstmacher-Bild versuchte zu vermitteln, es sei üblich, daß ein Streifenbeamter sogar am Empfang eines Konzerns vorstellig werden würde.Jetzt üben wir noch mal das lesen....: Nur wenn über die Halteranfrage ein Hinweis auf die Firma kommt kann/wird das passieren. Diese Aussage im Zusammenhang mit der Aussage des TE (ok, fällt Dir vielleicht schwer ein Gesamtbild des Threads zu erfassen) es ist kein Firmen-Auto und Sie ist auch die Halterin, nicht etwa die Firma oder eine Juristischeperson! sagt eigentlich genau das Gegenteil. Denn wenn kein Hinweis auf Firmenwagen (wie hier), dann eher kein Besuch, denn wie ich schon schrieb, nur wenn Hinweis auf Firma, dann kann/wird Besuch kommen... War es jetzt auch für Dich verständlich, oder soll ich noch ein verdeutlichendes Bildchen für Dich malen... Quote Link to post Share on other sites
adanos 0 Posted August 23, 2013 Author Report Share Posted August 23, 2013 Vielen Dank für die Vielen Antworten, es hat halt jeder seine Eigenemeinung und so sieht man alles von beiden Seiten und kann sich selber ein Bild machen. Hat denn jemand ein/e konkrete/s Erfahrung oder Beispiel bei dem: 1. Die Polizei überhaupt auf die Arbeit gekommen ist ? 2. Die Polizei auf die Arbeit gekommen ist obwohl es sich NICHT um einen Firmenwagen handelt? Zum Fahrtenbuch: Eigentlich was das nicht ernst gemeint mit dem gestellt bekommen aber wenn wir schon beim Thema sind. Wenn ich das FB in excel machen kann darf ich dann Maschinell für evtl. Fahrer alle notwendigen Informationen vorschreiben das man nur noch Datum und Unterschrift Handschriftlich eintragen muss? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 23, 2013 Report Share Posted August 23, 2013 Hat denn jemand ein/e konkrete/s Erfahrung oder Beispiel bei dem: 1. Die Polizei überhaupt auf die Arbeit gekommen ist ? 2. Die Polizei auf die Arbeit gekommen ist obwohl es sich NICHT um einen Firmenwagen handelt?Zu 1) Regelmäßig bei Firmenwagen.Zu 2) Ich persönlich kenne keinen Fall, das muss aber nicht unbedingt was bedeuten. Zum Fahrtenbuch: Eigentlich was das nicht ernst gemeint mit dem gestellt bekommen aber wenn wir schon beim Thema sind. Wenn ich das FB in excel machen kann darf ich dann Maschinell für evtl. Fahrer alle notwendigen Informationen vorschreiben das man nur noch Datum und Unterschrift Handschriftlich eintragen muss?Nur zur Klarstellung, das Fahrtenbuch muss vom Halter, also nicht von Dir, geführt werden.Eingetragen werden muss jede Fahrt plus der dazugehörige Fahrer. Quote Link to post Share on other sites
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