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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Richtig, wir wissen es nicht. Und genau deshalb ist eine unabhängige Ermittlungsstelle, wie von @PedroK schon mehrfach angeregt, von Nöten.

 

@Eribär

Was wir jetzt haben ist auch gut bzw wissen wir gar nicht, ob eine unabhänngige Ermittlungsbehörde funktionieren könnte (Deutschland mit Beamtenstus, hoheitliche Befugnisse, weitreichendes Feld der Amtsdelikte und der Amtsträger, etc). Ein Vergleich mit dem Ausland funktiniert nicht so einfach.

 

Jedoch kommen die Ergebnisse, egal wer ermittelt, zur Staatsanwaltschaft. Hier findet eine Bewertung und Entscheidung statt. Wenn die Ermittlungen 'unsauber' waren, fliegen die den Ermittlern, mit dienstlichen Konsequenzen, um die Ohren.

Wie gesagt, so schlecht ist das gar nicht. Nur sollte tatsächlich die Ermittlungsbehörde aus der Organisationstruktur, analog Hamburg, gelöst werden.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Sorry, für mich ist das eine nachgewiesene Lüge.
Das ist (D)eine Schlussfolgerung, kein Nachweis.

 

Aus dem verlinkten Wikipedia-Artikel: (...)
Danke. Offensichtlich gab es dort einige Probleme, wie der Untersuchungsausschuß festgestellt hat (u.a. keine ausreichenden Befugnisse und weder materiell noch rechtlich ausreichende Ausstattung, um die Aufgabe angemessen erledigen zu können). Man kann nur hoffen, daß diese Probleme behoben werden.

 

Die dort aufgetretenen Probleme sind allerdings kein Argument gegen die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle als solche. Wenn eine solche Stelle endlich auch in Deutschland eingerichtet würde, könnte man derartige Probleme schon im Vorfeld zumindest begrenzen.

 

Was man nicht vergessen darf ist, dass die Frau einfach so Polizisten angreift und bespuckt.
Wie kommst Du auf einfach so?

 

Fest steht bisher für mich, dass die Frau nicht ganz sauber im Kopf ist.
Die Frau wird hier kaum mitlesen, deshalb von meiner Seite: jeder Mensch, der aufgrund einiger weniger Zeitungsberichte und in Unkenntnis wesentlicher Details versucht, sich auf Kosten einer schwerverletzten Person durch dümmlich-beifallheischende Sprüche zu profilieren, kann nicht ganz sauber im Kopf sein.

 

Angemessen ist kein Prüfungspunkt der Notwehr.
Schön gesehen. Heißt korrekt verhältnismäßig. Macht im allgmeinen Sprachgebrauch keinen Unterschied.

 

Laut entsprechender Umfragen vertraut die Masse der Bevölkerung aber der Polizei.
Falls Du Dich auf die ominöse Reader's Digest-'Umfrage beziehst: die ist wertlos, das hatten wir doch abschließend geklärt. Falls Du eine andere Umfrage meinst: welche bitte?

 

Was wir jetzt haben ist auch gut
Du kennst den Satz mit den Fröschen und dem Trockenlegen des Teiches?

 

wissen wir gar nicht, ob eine unabhänngige Ermittlungsbehörde funktionieren könnte
Genau. Haben sie damals beim Wehrbeauftragten genauso gesagt wie bei der Inneren Führung.

 

Wenn die Ermittlungen 'unsauber' waren, fliegen die den Ermittlern, mit dienstlichen Konsequenzen, um die Ohren.
Echt? Wie findet denn der StA heraus, daß die Ermittler unsauber ermittelt haben? Und welche dienstlichen Konsequenzen müssen die Ermittler dann fürchten? Müssen dann nicht erstmal andere Polizisten ermitteln, inwieweit die Ermittler tatsächlich vorsätzlich falsch ermittelte Ergebnisse weitergeleitet haben? Und wer stellt sicher, daß dabei nicht 'unsauber' ermittelt wird?
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Angemessen ist kein Prüfungspunkt der Notwehr.
Schön gesehen. Heißt korrekt verhältnismäßig. Macht im allgmeinen Sprachgebrauch keinen Unterschied.

Nein,

bei der Notwehr wird gerade nicht die Verhältnismäßigkeit, die wir aus dem Verwaltungsrecht kennen und die Verfassungsrang genießt, geprüft.

 

 

Desweiteren gibt es bereits mehrer Beschwerdestelle (im engeren und weiteren Sinne) in Deutschland.

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Falls Du Dich auf die ominöse Reader's Digest-'Umfrage beziehst: die ist wertlos, das hatten wir doch abschließend geklärt. Falls Du eine andere Umfrage meinst: welche bitte?

Nein, auf die habe ich mich jetzt explizit nicht bezogen. Es gibt regelmäßig entsprechende Umfragen, benennen kann ich Dir aktuell keine. Ich habe keine kopiert oder abgespeichert. Meistenteils habe ich es in den letzten Jahren auch in der Tageszeitung gelesen.

Bislang stand die Polizei in diesen Umfragen immer ziemlich weit oben. Wenn Du anderslautende Umfragen kennst oder hast, bitte, dann her damit.

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[

Fest steht bisher für mich, dass die Frau nicht ganz sauber im Kopf ist.
Die Frau wird hier kaum mitlesen, deshalb von meiner Seite: jeder Mensch, der aufgrund einiger weniger Zeitungsberichte und in Unkenntnis wesentlicher Details versucht, sich auf Kosten einer schwerverletzten Person durch dümmlich-beifallheischende Sprüche zu profilieren, kann nicht ganz sauber im Kopf sein.

Ich finde diese Aussage von Blaulicht auch äußerst unpassend. In einem Punkt solltest du dich aber an der eigenen Nase packen, du verurteilst den Kollegen auch aufgrund einiger weniger Zeitungsberichte und in Unkenntnis (möglicherweise) wesentlicher Details.
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Ansonsten finde ich meine Aussage treffend, dass die Frau nicht sauber im Kopf ist.

Und das machst Du woran genau fest?

 

Daran, dass sie Polizisten anspuckt, dass sie sich im Fernsehen äußert als ob Polizisten anspucken was ganz normales sei, kein Unrechtsbewustein gezeigt hat, ihre Art im Interview, dass sie im Krankenwagen die Zunge, wie ein freches Kind, herausgesteckt hat und dass sie in einem solchen Zustand war, dass die Polizei sie als Opfer eines Streites zur Wache mitnehmen musste. Das alles zeigt mir, dass die Frau im Kopf nicht ganz sauber ist.

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bei der Notwehr wird gerade nicht die Verhältnismäßigkeit, die wir aus dem Verwaltungsrecht kennen und die Verfassungsrang genießt, geprüft.
Richtig, mein Fehler. War gedanklich zu sehr bei Notwehrexzess, den man hier wohl annehmen könnte.

 

Desweiteren gibt es bereits mehrer Beschwerdestelle (im engeren und weiteren Sinne) in Deutschland.
Und was soll uns das jetzt sagen?

 

Danke auch für die Nicht-Reaktion auf alle anderen Aussagen. War wohl nicht anders zu erwarten und spricht für sich, aber nicht für Dich.

 

 

Bislang stand die Polizei in diesen Umfragen immer ziemlich weit oben. Wenn Du anderslautende Umfragen kennst oder hast, bitte, dann her damit.
Nein, ich kenne keine anderen Umfragen - und die mir In Erinnerugn gebliebenen sind wertlos, weil sie nicht mal ansatzweise den wissenschaftlichen Ansprüchen an eine seriöse Meinungsbefragung genügen.

Es wäre allerdings in der Tat ausgesprochen sinnvoll, mal eine wirklich saubere Befragung zu diesem Thema durchzuführen. Wäre an unseren Hochschulen für relativ kleines Geld zu haben und könnte gern auch durch die Polizeigewerkschaften in Auftrag gegeben werden.

 

du verurteilst den Kollegen auch aufgrund einiger weniger Zeitungsberichte
Wo bitte?

 

Das alles zeigt mir, dass die Frau im Kopf nicht ganz sauber ist.
Ich zitiere mich mal selber:
Die Frau wird hier kaum mitlesen, deshalb von meiner Seite: jeder Mensch, der aufgrund einiger weniger Zeitungsberichte und in Unkenntnis wesentlicher Details versucht, sich auf Kosten einer schwerverletzten Person durch dümmlich-beifallheischende Sprüche zu profilieren, kann nicht ganz sauber im Kopf sein.
Für Dich zum Verdeutlichung: ersetze Mensch durch Blaulicht und passe die Grammatik entsprechend an.
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In Deutschland sind schon einige Dinge merkwürdig.

 

Da haben doch einige Linke gegen Nazis demonstriert. Machen das nur Linke, oder sind die Rechten nicht gegen Nazis? Muss mal die CDU-Anhänger in meiner Bekanntschaft befragen ob sie für die Nazis sind, oder ob die auch gegen Nazis demonstrieren würden? Schon seltsam diese Rollenverteilung.

 

Egal. jedenfalls wurde eine Gegendemo gemacht, und das übliche Resultat ist,

In erster Instanz gab es fast jedes denkbare Urteil: zwei Tage Arrest, Einstellung, Verwarnung, Freispruch, Geldstrafe. Immer wieder lief im Gericht dasselbe Polizei-Video: Beamte wollen die Sonnenstraße frei räumen, um den Neonazis ihre angemeldete Demonstration zu ermöglichen; die Linken wollen genau das verhindern.

http://www.sueddeuts...aelte-1.1579417

ist halt so üblich.

 

Doch jetzt die Worte einer Richterin

Im Fall der jungen Frau hatte die Richterin der zuständigen Staatsanwältin im Gerichtssaal persönlich mitgeteilt, dass sie ziemlich verärgert sei: Als ob die Justiz nichts besseres zu tun habe, als so jemanden zu verfolgen, erklärte die Richterin.

 

Das ist denke ich mal eine klare Ansage was die Richterin von der Strafverfolgungsbehörde hält.

 

Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, betonte, dass seine Behörde verpflichtet sei, tätig zu werden, wenn sie eine strafbare Handlung erkenne.

Eine bemerkenswerte Aussage, es wurden immer die gleichen Videos bei den ganzen Verhandlungen gezeigt.

 

Jetzt gab es eine Berufungsverhandlung mit dem für den Angeklagten erfreulichen Freispruch.

 

Allerdings war auf dem Video das zur Ermittlung diente, als Beweismittel eingesetzt wurde, also von vielen Polizisten, Staatsanwälten, Verteidigern, und Richtern gesehen wurde etwas zu sehen.

 

Hemmerich hält der Polizei nicht nur dieses Versäumnis vor. Beim genauen Betrachten der Polizeivideos erkannte sie, dass beim Gerangel zwischen Linken und behelmten Polizisten der Angeklagte von einem Beamten mit der Faust zunächst gegen den Brustkorb und unmittelbar danach gegen das Kinn geschlagen wurde. Diese Schläge seien "nicht in Ordnung", sagte Hemmerich. Selbst dann nicht, wenn man Dominik A. eine Widerstandshandlung unterstelle.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/faustschlaege-gegen-nazi-gegner-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-usk-beamten-1.1629510

Susanne Hemmerich, Vorsitzende der 22. Strafkammer am Landgericht ist das aufgefallen was den ganzen Strafverfolgern nicht aufgefallen ist.

 

Und jetzt wird eben gegen unbekannt ermittelt. Ihr wisst ja, ein maskierter Polizist sieht wie der andere aus.

 

Wie kann so eine Armada von Polizisten und Staatsanwälten, die ja solche Straftaten verfolgen müssen, so eine Straftat übersehen? Müssten doch auch die Polizisten gesehen haben? So schlecht ermitteln das es Richterschelte gibt?

 

MfG.

 

hartmut

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Wie kann so eine Armada von Polizisten und Staatsanwälten, die ja solche Straftaten verfolgen müssen, so eine Straftat übersehen? Müssten doch auch die Polizisten gesehen haben?

Der Anwalt des Beschuldigten hat das Video mit Sicherheit auch gesehen. Warum hat er das dann nicht bereits vor der erstinstanzlichen Verhandlung zur Sprache gebracht? Schließlich lässt es seinen Mandanten doch besser darstehen.

 

Gruß

Goose

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Und jetzt wird eben gegen unbekannt ermittelt. Ihr wisst ja, ein maskierter Polizist sieht wie der andere aus.
Wenn ich mich an die Äußerungen der Polizisten hier im Forum richtig erinnere, dürfte es kein Problem sein, den Beamten innert kürzester Zeit zu identifizieren.

 

Wie kann so eine Armada von Polizisten und Staatsanwälten, die ja solche Straftaten verfolgen müssen, so eine Straftat übersehen? Müssten doch auch die Polizisten gesehen haben? So schlecht ermitteln das es Richterschelte gibt?
Nunja, das Polizisten die (mögliche) Straftat eines Kollegen übersehen, kann ja schon mal vorkommen. Vielleicht waren die Auswerter auch der (falschen, s.o.) Ansicht, der Betreffende könne sowieso nicht identifziert werden.

Das die (angeblich) objektivste Behörde der Welt den Vorfall allerdings auch nicht gesehen hat, kann aber nur Zufall sein. Wahrscheinlich haben die Auswerter im entscheidenen Moment immer gerade ihre Brille geputzt oder in den Kaffeebecher geschaut.

 

Der Anwalt des Beschuldigten hat das Video mit Sicherheit auch gesehen.
Mit Sicherheit wissen wir genau das nicht mit Sicherheit .

 

Warum hat er das dann nicht bereits vor der erstinstanzlichen Verhandlung zur Sprache gebracht?
Sehr gute Frage. Beantwortet allerdings nicht die eigentliche Frage. Kommt da auch noch was oder bleibt es bei dem Ablenkungsmanöver?
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Mit Sicherheit wissen wir genau das nicht mit Sicherheit

Das Video ist als Beweismittel in das Strafverfahren eingeflossen. Meinst du nun, der Anwalt kannte es nicht? Wir sind nicht bei Barbara Salesch, wo Beweismittel erst kurz vor Ende der Hauptverhandlung überraschend wie das Karnickel aus dem Hut gezaubert werden.

 

Sehr gute Frage. Beantwortet allerdings nicht die eigentliche Frage. Kommt da auch noch was oder bleibt es bei dem Ablenkungsmanöver?

Nein, kein Ablenkungsmanöver, sondern ein Hinweis darauf, dass der Schlag offensichtlich nur schwer zu erkennen war, denn sonst wäre er mit Sicherheit vom Anwalt angebracht worden.

 

Gruß

Goose

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Das wurde schon irgendwo thematisiert. Nur noch nicht in der epischen Breite wie von Dir.

An eine Richterin welche die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam macht, mal in ihren Reihen einen vermutlichen Straftäter zu suchen, hatten wir noch nicht.

 

Der Artikel ist vom

20. März 2013 20:36 Faustschläge gegen Nazi-Gegner

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/faustschlaege-gegen-nazi-gegner-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-usk-beamten-1.1629510

 

MfG.

 

hartmut

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Der Anwalt des Beschuldigten hat das Video mit Sicherheit auch gesehen. Warum hat er das dann nicht bereits vor der erstinstanzlichen Verhandlung zur Sprache gebracht? Schließlich lässt es seinen Mandanten doch besser darstehen.

So nach dem Motto, mein Mandant hatte das Recht den Polizisten was auf die Nase zu geben? Wäre wohl ein Eigentor gewesen. Willst Du jetzt ablenken oder die Versäumnisse auf andere abwälzen?

 

Es geht ja nicht um den Anwalt, sondern um deine Kollegen, warum ermitteln die nicht gegen einen vermutlichen Straftäter in Uniform?

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, ich lenke nicht ab, sondern zeige auf, dass selbst dem Anwalt des Beschuldigten (ein, wie er selber sagt, Fachanwalt für Strafrecht) das offensichtlich nicht aufgefallen ist, es somit also augenscheinlich nicht klar ersichtlich war.

 

Gruß

Goose

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Meinst du nun, der Anwalt kannte es nicht?
Welcher Teil des Unterschieds zwischen meinen und mit Sicherheit wissen bereitet Dir ein Verständnisproblem?

 

Nein, kein Ablenkungsmanöver, sondern ein Hinweis darauf, dass der Schlag offensichtlich nur schwer zu erkennen war, denn sonst wäre er mit Sicherheit vom Anwalt angebracht worden.
Sehr guter Hinweis. Beantwortet allerdings nicht die eigentliche Frage. Kommt da noch was oder bleibt es bei dem Ablenkungsmanöver Hinweis?

 

Nein, ich lenke nicht ab, sondern zeige auf, dass selbst dem Anwalt des Beschuldigten (ein, wie er selber sagt, Fachanwalt für Strafrecht) das offensichtlich nicht aufgefallen ist, es somit also augenscheinlich nicht klar ersichtlich war.
Das mit dem Fachanwalt kann ich in dem verlinkten Artikel nirgends entdecken. Aber auch das würde die Frage nicht beantworten, warum anscheinend mehrere Auswertefachleute ausgerechnet den Übergriff eines Polizisten nicht erkannt haben. Wobei dem wohl keine besondere Gefahr droht: er ist nicht identifzierbar.
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Welcher Teil des Unterschieds zwischen meinen und mit Sicherheit wissen bereitet Dir ein Verständnisproblem?

Auch, wenn du es nicht erkennen willst: Wir sprechen hier von einem Urteil in zweiter Instanz. Das bedeutet, bereits vor dem Amtsgericht wurde der Fall behandelt, bereits hier wurde das Video gesichtet. Es war Bestandteil der Akte und stand dem Verteidiger somit zur Verfügung. Dann ging es vor das Landgericht. Auch hier stand das Video als Beweismittel dem Verteidiger unstrittig zur Verfügung.

Bereiten diese Tatsachen bei dir ein Verständnisproblem?

 

Das mit dem Fachanwalt kann ich in dem verlinkten Artikel nirgends entdecken. Aber auch das würde die Frage nicht beantworten, warum anscheinend mehrere Auswertefachleute ausgerechnet den Übergriff eines Polizisten nicht erkannt haben. Wobei dem wohl keine besondere Gefahr droht: er ist nicht identifzierbar.

Dann schau dir den Artikel doch noch mal an, dort findest du den Namen des Verteidigers. Dann gehst du auf seine Homepage (findest du, wenn du seinen Namen bei Google eingibst, gleich an erster Stelle und schon siehst du: "Fachanwalt für Strafrecht". Im Grunde recht einfach zu finden, wenn man nur will...

 

Und wenn nun dieser Fachanwalt für Strafrecht die Schläge nicht gesehen hat (hätte er sie gesehen, so wären sie gewiss als entlastendes Indiz für seinen Mandanten im Verfahren angeführt worden) dann spricht doch wohl eine Menge dafür (und wenig dagegen) dass es eben nicht so ohne weiteres auf dem Video erkennbar war. Gewiss, du siehst das anders, aber die Logik gebietet den von mir genannten Rückschluss.

 

Gruß

Goose

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Nein, ich sage, dass vieles dafür spricht, dass die Schläge (...) auf dem Video nur schwer zu erkennen sind.
Also sind die professionellen Auswerter nur für einfach zu erkennende Fälle geeignet. Nun ja.

 

die den Beschuldigten übrigens nach dem Artikel nicht verletzt haben
Das wird dann bei der Strafzumessung sicher berücksichtigt werden. Wobei, halt: erstmal müßte man den möglichen Täter ja haben, was ja aufgrund der Bekleidung nahezu ausgeschlossen ist.
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Nein, ich sage, dass vieles dafür spricht, dass die Schläge (die den Beschuldigten übrigens nach dem Artikel nicht verletzt haben) auf dem Video nur schwer zu erkennen sind.

 

Gruß

Goose

 

Und vielleicht waren die Schläge sogar begründet.

 

Hier sagte eine Richterin in einem anderen Verfahren, dass sie die Schläge für unbegründet erachtet. Das ist ihre Meinung.

Ob die Schläge begründet waren muss ein Verfahren klären, dazu ist neben dem Video auch die Aussage des Betroffenen und des Polizisten zu hören und dann kann die Frage geklärt werden, ob die Meinung der Richterin treffend war.

 

Vielleicht wusste der Anwalt schon mehr... Vielleicht wusste er durch seinen Mandanten, dass die Schläge tatsächlich durchaus begründet waren....

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Guest PedroK

Und wenn nun dieser Fachanwalt für Strafrecht die Schläge nicht gesehen hat ...

...dann stellt sich die Frage, warum er genau diesen Polizisten als Zeugen laden wollte:
Als ihn in erster Instanz Verteidiger Marco Noli als Zeuge laden wollte, lehnte das Amtsgericht dies ab. Begründung: "Der Polizeibeamte ist (auf dem Video) nur von hinten zu sehen und ohne jede Kennzeichnung."

 

Gruß, Pedro.

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Ach Biber, sicher hättest du es gleich auf den ersten Blick erkannt...
Danke für Dein Vertrauen, aber ich bin mir da gar nicht so sicher. Andererseits: die Richterin hat es anscheinend auf irgendeinen Blick geschafft.

 

Kennst du das Video? Weißt du, was dort zu sehen ist?
Genauso wenig oder viel wie Du.

 

Was hat das mit der offenbar mangelhaften Arbeit der professionellen Auswerter zu tun?

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Und wenn nun dieser Fachanwalt für Strafrecht die Schläge nicht gesehen hat ...

...dann stellt sich die Frage, warum er genau diesen Polizisten als Zeugen laden wollte:
Als ihn in erster Instanz Verteidiger Marco Noli als Zeuge laden wollte, lehnte das Amtsgericht dies ab. Begründung: "Der Polizeibeamte ist (auf dem Video) nur von hinten zu sehen und ohne jede Kennzeichnung."

 

Gruß, Pedro.

Ja, warum nur? Garantiert nicht, weil er hier den Verdacht gehabt hätte, dass der Beamte ihn geschlagen hätte, denn damit ist er ja kein Zeuge mehr, sondern Beschuldigter. Dieses teilt man dann dem Gericht und der StA mit, welche dann das Strafverfahren einleitet.

 

Wie gesagt, wir sprechen von einem ordentlichen Gerichtsverfahren, nicht von einer Gerichtsshow im Stil von "Alexander Hold" oder "Barbara Salesch". Da werden keine Zeugen geladen um dann vom findigen Anwalt im Zuge der Hauptverhandlung plötzlich zum Beschuldigten gemacht zu werden. Hat der Anwalt den Verdacht, dass hier eine Straftat zum Nachteil seines Mandanten stattfand, dann beantragt er nicht die Ladung des Polizisten als Zeugen.

 

Gruß

Goose

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Hallo, Hartmut,

 

Das wurde schon irgendwo thematisiert. Nur noch nicht in der epischen Breite wie von Dir.

An eine Richterin welche die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam macht, mal in ihren Reihen einen vermutlichen Straftäter zu suchen, hatten wir noch nicht.

 

Der Artikel ist vom

20. März 2013 20:36 Faustschläge gegen Nazi-Gegner

http://www.sueddeuts...amten-1.1629510

 

MfG.

 

hartmut

mir gibt hier zu denken, dass offensichtlich erst (oder nur) die Richterin den Eindruck hatte, dass der Polizeibeamte ungerechtfertigt einen anderen geschlagen hat.

 

Woher kam das Video?

 

Haben Staatsanwalt und Verteidiger dieses vorher nicht gesehen?

 

Kann es sein, dass diese eine längere Version dieses Videos gesehen haben, in der die ganze Geschichte zu sehen ist und auch, warum der Beamte zugeschlagen hat?

 

Wenn tatsächlich unberechtigt geschlagen wurde, gehört der Beamte bestraft.

 

Sollte allerdings aus dem kompletten Video hervorgehen, dass der Beamte zuvor angegriffen und selber geschlagen wurde, könnte das dem Fall eine ganz andere Wendung geben.

 

Kannst Du ausschließen, dass es so war und dass der Anwalt wohlweislich selber gar nicht das Video ins Spiel gebracht hat, weil dieses (als Ganzes) seinen Mandanten eindeutig belasten würde?

 

Du kannst ja mal an dem Fall dran bleiben und uns das Ergebnis mitteilen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hier hat eine Richterin ein Video gesehen und meint darauf eine Straftat entdeckt zu haben. Das Video wurde zuvor von mehreren anderen Fachleuten (Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Richter der ersten Instanz) gesehen, diese haben keine strafbare Handlung des Beamten erkannt. Jetzt wird gegen den Beamten ermittelt, warten wir das Ergebnis ab.

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...warten wir das Ergebnis ab.

Ja nee, das wäre ja für den ein oder anderen Schreiberling hier viel zu kompliziert. Einfacher ist es, Sprüche und wilde Spekulationen rauszuhauen.

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Guest PedroK
Ja, warum nur? Garantiert nicht, weil er hier den Verdacht gehabt hätte, dass der Beamte ihn geschlagen hätte, denn damit ist er ja kein Zeuge mehr, sondern Beschuldigter.
Erstaunlich wie weit Du Dich diesbezüglich aus dem Fenster lehnst.

 

Hat der Anwalt den Verdacht, dass hier eine Straftat zum Nachteil seines Mandanten stattfand, dann beantragt er nicht die Ladung des Polizisten als Zeugen.
Warum eigentlich nicht, wenn ihm die Zeugenaussage im Verfahren gegen seinen Mandanten wichtig erscheint?

 

Wie gesagt, wir sprechen von einem ordentlichen Gerichtsverfahren, nicht von einer Gerichtsshow im Stil von "Alexander Hold" oder "Barbara Salesch". Da werden keine Zeugen geladen um dann vom findigen Anwalt im Zuge der Hauptverhandlung plötzlich zum Beschuldigten gemacht zu werden.
Was guckst Du eigentlich für’n Zeugs?

 

Gruß, Pedro.

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Ja, das mag daran liegen, dass ich weiß, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Und da wird eben nicht mal eben der Verdächtige als Zeuge geladen, wenn man im Vorfeld schon weiß, dass er zum Verdächtigen wird.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

Und da wird eben nicht mal eben der Verdächtige als Zeuge geladen, wenn man im Vorfeld schon weiß, dass er zum Verdächtigen wird.

Wenn es sich ums selbe Verfahren dreht, kann ich das nachvollziehen. Aber ein potentieller Verdächtiger in einem potentiellen Verfahren B kann doch durchaus Zeuge im Verfahren A werden, oder?

 

Gruß, Pedro.

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Das kann er, nachdem das Verfahren gegen ihn selber abgeschlossen ist.

 

Zuvor hat er als Beschuldigter deutlich umfangreichere Rechte als als Zeuge, so dass du ihn nicht als Zeuge laden kannst, wenn du zuvor schon weißt, dass er auch Beschuldigter ist.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
Zuvor hat er als Beschuldigter deutlich umfangreichere Rechte als als Zeuge, so dass du ihn nicht als Zeuge laden kannst, wenn du zuvor schon weißt, dass er auch Beschuldigter ist.
Hier geht es doch eher darum, dass er auch Beschuldigter in einem anderen Verfahren hätte werden können. Schließt auch das eine Ladung als Zeuge aus?

 

Gruß, Pedro.

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Hätte der Rechtsanwalt die Schläge gesehen und darin eine Straftat vermutet, so hätte er das dem Gericht auch so mitteilen müssen. Den Polizisten als Zeugen laden um dann in der Hauptverhandlung einen Beschuldigten aus ihm zu machen geht nicht, wenn man zuvor schon den Verdacht der Straftat hat. Beachte doch nur die unterschiedlichen Belehrungspflichten.

 

Gruß

Goose

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Goose, kommt noch irgendein Erklärungsversuch für die offenbar mangelhafte Arbeit der professionellen Ermittler?

 

Wer sagt denn, dass was mangelhaft war?

Vielleicht waren die Schläge begründet.

 

Eine Richterin sagte, dass sie die Schläge für unbegründet erachtet. Das ist ihre Meinung. Ob die Schläge begründet waren muss ein Verfahren klären, dazu ist neben dem Video auch die Aussage des Betroffenen und des Polizisten zu hören und dann kann die Frage geklärt werden, ob die Meinung der Richterin treffend war.

 

Vielleicht haben die Ermittler das Video ganz anders bewertet, als die Richterin.... durchaus vorstellbar....

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Da haben doch einige Linke gegen Nazis demonstriert. Machen das nur Linke, oder sind die Rechten nicht gegen Nazis? Muss mal die CDU-Anhänger in meiner Bekanntschaft befragen ob sie für die Nazis sind, oder ob die auch gegen Nazis demonstrieren würden? Schon seltsam diese Rollenverteilung.

 

Könnte es daran liegen das ausser den Linken die anderen Gegner dieser politischen Richtung in der Lage sind gegen Nazis zu demonstrieren ohne das es zu Sachbeschädigungen und Angriffe auf Personen zu verüben?

Denn seltsamerweise sind es immer dieselben Gruppierungen die bei Demos gegen Rechts mit Gewalt auffallen, und Das sind nicht die Rechten.

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Denn seltsamerweise sind es immer dieselben Gruppierungen die bei Demos gegen Rechts mit Gewalt auffallen, und Das sind nicht die Rechten.

Letzteres liegt aber eher daran, daß die Rechten es recht gut verstehen, sich entsprechend in Szene zu setzen und als Gutmenschen darzustellen. Und die Linken sind IMO schlicht und ergreifend blöd.

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Blaulicht, bevor Du Dich mit irrelevanten Beiträgen in Diskussionen einmischst, in denen Du nicht gefragt bist, antworte doch erstmal in denen, in denen Du - mehrfach - gefragt wurdest.

 

Aber damit Du noch was lernst heut' abend:

Wer sagt denn, dass was mangelhaft war?
Ich z.B.

 

Vielleicht waren die Schläge begründet.
Möglich. Dann weiß der Einsatzleiter ja, wer der Schläger ist, hat von diesem schon damals eine enstprechende Meldung erhalten und kann das dem Gericht so mitteilen.

 

Eine Richterin sagte, dass sie die Schläge für unbegründet erachtet.
Nein.

 

Vielleicht haben die Ermittler das Video ganz anders bewertet, als die Richterin
Ach. Die Exekutive macht jetzt auf Judikative?
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Letzteres liegt aber eher daran, daß die Rechten es recht gut verstehen, sich entsprechend in Szene zu setzen und als Gutmenschen darzustellen.

 

Sicher, viele der Rechten würden bei den Demos gerne mal die Gegendemonstranten bearbeiten. Aber grundsätzlich gesehen nehmen Sie ja nur ihr Recht auf Demonstrationen und Versammlungen war und es ist halt so das die Organisatoren schauen das Sie keinen Anlass für zukünftige Verbote liefern.

 

Und die Linken sind IMO schlicht und ergreifend blöd.

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

 

Ausser das sich die linken Krawalltrupps einer gewissen Organisation aus den 20ern des letzten Jahrhunderts verdammt ähneln

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Guest PedroK
Hätte der Rechtsanwalt die Schläge gesehen und darin eine Straftat vermutet, so hätte er das dem Gericht auch so mitteilen müssen.
Hättest Du mal einen Beleg zur Hand?

 

Den Polizisten als Zeugen laden um dann in der Hauptverhandlung einen Beschuldigten aus ihm zu machen geht nicht, wenn man zuvor schon den Verdacht der Straftat hat. Beachte doch nur die unterschiedlichen Belehrungspflichten.
Warum kann der RA den USK-ler nicht als Zeugen zum Widerstand seines Mandanten befragen? Sollte sich sein Verdacht erhärten und der Zeuge zum Beschuldigten werden, müsste er doch nur qualifiziert belehrt werden, oder?

 

Gruß, Pedro.

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mir gibt hier zu denken, dass offensichtlich erst (oder nur) die Richterin den Eindruck hatte, dass der Polizeibeamte ungerechtfertigt einen anderen geschlagen hat.

Mal ganz heftig von mir spekuliert.

 

Da ist eine Richterin die recht genervt ist von einer Polizei die meint sie müsse jeden Hennenfurz anzeigen. Hat sie ja deutlich gesagt.

Sie will auch nicht mehr den Handlanger für irgendwelche durchgeknallte Polizisten spielen. Deshalb auch der Freispruch.

In Zukunft wird sie sehr genau die vorgelegten Beweise prüfen, auch prüfen ob auf Seiten der Ermittler Fehler gemacht wurden, und wenn ja, entsprechend verfolgen lassen.

 

Das nenne ich einfach mal einen Schuss vor den Bug der Polizei.

 

MfG.

 

hartmut

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Der Rechtsanwalt kann das machen.

Staatsanwalschaft, Polizei und Richter müssen sich aber an Recht und Gesetz halten und die Rechte beachten.

 

Ein StA oder die Polizei darf niemals jemanden gegen den sich strafrechtliche Ermittlungen richten als Zeugen laden, befragen, belehren.

Ein Richter muss aufpassen, wenn der Verteidiger jemanden als Zeugen läd und als Beschuldigter/ Täter hinstellen will, dass der Status (und die Rechte) geändert werden und welcher Teil der Aussage überhaupt verwertbar ist.

 

@PedroK

Du stellst dir Polizei und Strafverfolgung immer so leicht vor, denkst da ist ein Klüngelhaufen und genau so versuchst du dir jetzt eine 'Ermittlung' aufzubauen. So funktioniert das aber nicht. Polizei, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ist ein 'komplexes Ding' und es wird sehr viel Neutralität benötigt.

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Das nenne ich einfach mal einen Schuss vor den Bug der Polizei.

 

MfG.

 

hartmut

Hatten wir neulich schon mal. Da hat eine Amtsrichterin einen Polizisten wegen korrektem Zwangsmitteleinsatz wegen KV im Amt verurteilt.

Schüsse vor den Bug der Polizei sind nicht (immer) gut. Hier sagt eine Richterin etwas ohne überhaupt alle Fakten zu kennen. Halte ich für unklug.

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Guest PedroK

Ein StA oder die Polizei darf niemals jemanden gegen den sich strafrechtliche Ermittlungen richten als Zeugen laden, befragen, belehren.

 

Ach so.

 

In letzter Zeit ist es Mandanten mehrfach passiert, dass sie an einem Geschehen beteiligt waren, bei welchem mehrere Täter einer Straftat denkbar sind. Typisches Beispiel hierfür sind Schlägereien auf Volksfesten oder in Discos.

 

Die Polizei geht nun vermehrt dazu über, die jeweiligen Beteiligten sowohl als Zeuge, wie auch als Beschuldigter zu vernehmen. Geladen wird dann entweder mit zwei getrennten Ladungen zu gleichem Vernehmungstag und -zeit, oder mit einer Ladung auf der sowohl “Zeuge” wie auch “Beschuldigter” oder nichts von beidem angekreuzt ist.

Quelle.
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Schüsse vor den Bug der Polizei sind nicht (immer) gut. Hier sagt eine Richterin etwas ohne überhaupt alle Fakten zu kennen. Halte ich für unklug.

 

@Blaulicht: Und Du kennst alle Fakten im gegenständlichen Verfahren? Falls nicht, halte ich Deine Aussage für unklug.

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