Jump to content

Fragen Zur Alberto Methode


Recommended Posts

Hallo,

 

mich hat es auch erwischt und ich habe mich auch schon ein wenig eingelesen. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen zu o.g. Methode.

 

Fakten: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h."; Tatzeitpunkt: 11.01.2011; ich bin Halter und auch Fahrer gewesen; Bild ist vorhanden, auf dem ich zu erkennen bin

 

Ich habe heute den Anhörungsbogen erhalten und um dem Fahrverbot zu entgehen, möchte ich gerne die Alberto-Methode versuchen.

 

Hierzu meine Fragen:

 

Mein Vater schreibt nun, dass er der Fahrer gewesen ist. Dann bekommt er den Bußgeldbescheid. Er kann dann zu 100% ohne Konsequenzen im Nachhinein dieser Aussage widersprechen?

Wie läuft es dann weiter ab: Ich schicke den Anhörungsbogen weg, mein Vater bekommt den Bußgeldbescheid, er wiederspricht und die Behörde meldet sich wieder bei mir?

Wird die Verjährung durch die Versendung des Bußgeldbescheides an meinen Vater nicht unterbrochen?; Zitat: "Die wichtigsten Unterbrechungshandlungen sind:

 

- die Anordnung der Vernehmung des tatsächlichen Fahrers was idR zeitgleich mit der Versendung des Anhörungsbogens passiert

- die Versendung des Bußgeldbescheides an den tatsächlichen Fahrer"

 

Im Voraus schonmal vielen Dank.

Link to post
Share on other sites
Hallo,

 

mich hat es auch erwischt und ich habe mich auch schon ein wenig eingelesen. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen zu o.g. Methode.

Hallo,

 

Du kannst das gerne versuchen, nur würde ich nicht allzu sehr darauf setzen, daß es auch funktioniert. Aktuell versucht es gerade eine Bekannte von mir, bei der die Konstellation eigentlich noch etwas günstiger ist als Deine. Nur läßt sich halt nicht jede Bußgeldstelle (noch) durch diese Vorgehensweise aufs Glatteis führen. Schon gar nicht, wenn es keine 08/15-Überschreitung ist. Im folgenden werde ich den Fall meiner Bekannten mit einfließen lassen.

 

Fakten: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h."; Tatzeitpunkt: 11.01.2011; ich bin Halter und auch Fahrer gewesen; Bild ist vorhanden, auf dem ich zu erkennen bin.

Ich habe heute den Anhörungsbogen erhalten und um dem Fahrverbot zu entgehen, möchte ich gerne die Alberto-Methode versuchen.

Fakten: sie überschritt die Geschwindigkeit außerhalb geschl. Ortschaften (BAB) um 42 km/h. Sie ist NICHT Halter, aber auf dem beiligenden Bild auch gut zu erkennen. Halter ist die Mutter.

 

Mutter bekommt nur ca. 3 Wochen nach der Tat den AB, gibt die Tat zu und schickt den AB unmittelbar vor Ablauf der Frist ab. Wenige Wochen später bekommt die Tochter (Fahrerin) ebenfalls einen AB. Tja, blöd gelaufen......

 

Mein Vater schreibt nun, dass er der Fahrer gewesen ist. Dann bekommt er den Bußgeldbescheid. Er kann dann zu 100% ohne Konsequenzen im Nachhinein dieser Aussage widersprechen?

- das kann er machen

- er bekommt zunächst einmal einen Anhörungsbogen. Erst, wenn die Bußgeldstelle den Braten futtert, bekommt er einen Bußgeldbescheid. Es kann aber auch sein, daß sie einen Paßbildabgleich vornehmen und anhand dessen Dich als den Fahrer erkennen bzw. sehen, daß es Dein Vater nicht gewesen sein kann. Konsequenzen erwachsen ihm daraus aber nicht.

- er kann, so die Bußgeldstelle es so glauben und ihm den Bußgeldbescheid schicken sollte, anschließend (und innerhalb der Frist) widersprechen.

 

Wie läuft es dann weiter ab: Ich schicke den Anhörungsbogen weg, mein Vater bekommt den Bußgeldbescheid, er wiederspricht und die Behörde meldet sich wieder bei mir?

Siehe oben. Dein Vater wird erst gehört, d.h. er bekommt einen Anhörungsbogen. Danach bekommt er ggf. den Bußgeldbescheid. Wenn das so durchgeht, wird sich die Behörde bei Dir nicht unbedingt mehr melden.

 

Wird die Verjährung durch die Versendung des Bußgeldbescheides an meinen Vater nicht unterbrochen?

Sie wurde gegen Dich unterbrochen, da DU den Anhörungsbogen erhalten hast.

Link to post
Share on other sites

Danke für deine Antwort :whistling:

 

Eine Frage habe ich noch bezüglich des letzten Punktes. Richtig, die Verjährungsfrist wird gegen mich unterbrochen. Das bedeutet dann aber doch, dass das Vergehen nicht am 11.04.2011 verjährt sein wird, sondern dementsprechend später. Wie sehen da die genauen Zeitpunkte aus, wenn mein Vater dann den Bußgeldbescheid bekommt? Wann wäre es bei mir verjährt?

Link to post
Share on other sites

Die Verjährungsfrist für Dich läuft ab der Unterbrechung abermals für 3 Monate. Das wird auch nicht dadurch geändert, wenn Dein Vater einen Bußgeldbescheid zugeschickt bekommt.

Link to post
Share on other sites

Ok, danke.

 

Sprich, es verjährt nun nicht 3 Monate nach Tatzeitpunkt, sondern erst 3 Monate nach Ausstellung des Anhörungsbogens an mich?

 

Tatzeitpunkt: 11.01.2011 --> normale Verjährung ohne Unterbrechung: 11.04.2011

Ausstellung des Anhörungsbogens: 21.01.2011 --> tatsächliche Verjährung: 21.04.2011

 

richtig so?

Link to post
Share on other sites
:whistling: aber nur wenn der AB auch wirklich an dich gegangen ist und nicht an den Halter.

 

Im 1. Beitrag hat er geschrieben, dass der den Anhörungsbogen bekommen hat und auch er Halter ist:

 

 

Fakten: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h."; Tatzeitpunkt: 11.01.2011; ich bin Halter und auch Fahrer gewesen; Bild ist vorhanden, auf dem ich zu erkennen bin

 

Ich habe heute den Anhörungsbogen erhalten und um dem Fahrverbot zu entgehen, möchte ich gerne die Alberto-Methode versuchen.

Link to post
Share on other sites
Mutter bekommt nur ca. 3 Wochen nach der Tat den AB, gibt die Tat zu und schickt den AB unmittelbar vor Ablauf der Frist ab. Wenige Wochen später bekommt die Tochter (Fahrerin) ebenfalls einen AB. Tja, blöd gelaufen......

Ja, wirklich blöd gelaufen.

 

Ist bei uns wirklich noch nie passiert, aber gut, nichts hält ewig...

 

Bei welcher Bußgeldstelle war das denn?

Link to post
Share on other sites
Bei welcher Bußgeldstelle war das denn?

Da die Sache noch läuft, möchte ich z.Z. ungern ins Detail gehen. Die Bußgeldstelle oder besser die Örtlichkeit ist hier aber recht gut bekannt.

Link to post
Share on other sites
Versteh ich. Gibt ja immer noch die Möglichkeit eine Ersatz-Fahrerin (Freundin der Tocher, Cousine, etc.) ins Spiel zu bringen.

Hm... nachdem sich die Mutter als Fahrerin eingetragen hat, glaube ich nicht, daß der SB eine Ersatzfahrerin schlucken wird, die sich nun auf dem AB der Tochter eintragen müßte.

 

Wäre nett wenn du uns berichtest, wenn das Verfahren abgeschlossen ist...

Wenn die Sache durch ist, gerne. Sollte ich es vergessen, einfach kurz *push*. :whistling:

Link to post
Share on other sites
Versteh ich. Gibt ja immer noch die Möglichkeit eine Ersatz-Fahrerin (Freundin der Tocher, Cousine, etc.) ins Spiel zu bringen.

Hm... nachdem sich die Mutter als Fahrerin eingetragen hat, glaube ich nicht, daß der SB eine Ersatzfahrerin schlucken wird, die sich nun auf dem AB der Tochter eintragen müßte.

Versuch macht kluch, oder?

 

Was hat man schon zu verlieren?

 

Oder fällt dir was besseres ein?

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Da bin ich wieder: Habe bei dem Anhörungsbogen meinen Vater angegeben, aber trotzdem heute den Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen.

Kann man da nun noch irgendwas machen, oder muss ich nun zahlen & zu Fuß gehen? Kann ich ein höheres Bußgeld verhandeln, weil ich ja zur Arbeit kommen muss? Wenn ja, wie hoch würde dies in etwa ausfallen (momentan: 160 Buße, 20 Bearbeitung, 3,50 Auslagen)?

Link to post
Share on other sites
Da bin ich wieder: Habe bei dem Anhörungsbogen meinen Vater angegeben, aber trotzdem heute den Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen.

Kann man da nun noch irgendwas machen, oder muss ich nun zahlen & zu Fuß gehen? Kann ich ein höheres Bußgeld verhandeln, weil ich ja zur Arbeit kommen muss? Wenn ja, wie hoch würde dies in etwa ausfallen (momentan: 160 Buße, 20 Bearbeitung, 3,50 Auslagen)?

Der Drops scheint insoweit gelutscht zu sein, als daß sie Deinen Vater nicht als den Fahrer akzeptiert, sondern vielmehr Dich als den wahren Fahrer identifiziert haben. Da dürfte wohl auch nichts mehr dran zu drehen sein.

Natürlich kannst Du versuchen, den Sachbearbeiter zu bitten, auf das Fahrverbot zu verzichten und statt dessen das Bußgeld heraufzusetzen. IdR wird dieses dann verdoppelt, also 2 x 160,- Eu. Die Frage ist nur, ob der sich darauf einläßt. Sollte er das nicht tun, bleibt dir noch der Weg zum Gericht, um dort den Richter davon zu überzeugen, daß du zwingend auf Deinen Führerschein angewiesen bist. Und das ist eben in vielen Fällen nicht der Fall, da man oftmals auch ohne Auto, mit jemand anderen, mit Fahrrad etc. zur Arbeit kommen kann.

Link to post
Share on other sites

Na ja... es gäbe da noch......

 

Die konkrete Anfrage, wie lange denn die Eichung des Meßgerätes noch gültig ist?

 

Die konkrete Anfrage nach dem exakten "Aufstellungs-Protokoll" des Meßgerätes - mit Probemessung und allem, was dazugehört.

 

Die konkrete Anfrage, ob denn der Beamte, der die Messung durchgeführt hat, nachweisen kann, dass er auf diesem gerät auch ausgebildet worden ist.

 

 

Man kann schon noch ein paar Schwachstellen finden...

 

Aber - sag mal, hast Du DEinen Vater angegeben und etwa selbst unterschrieben?

 

Wenn schon, dann hätte alles der vater selbst ausfüllen müssen und auch gleich "irrtümlich" den Verstoß zugeben müssen.

 

Habt ihr es wirklich exakt so gemacht?

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites
Na ja... es gäbe da noch......

Ob das denn wirklich Sinn macht.....

 

Die konkrete Anfrage, wie lange denn die Eichung des Meßgerätes noch gültig ist?

Du nimmst an, daß die gültige Eichung abgelaufen sein könnte? Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte äußerst gering sein. Vllt stand es ja auch in der Anzeige bereits drin. Wir vermerken immer, bis wann das jeweilige Gerät gültig geeicht ist.

 

Die konkrete Anfrage nach dem exakten "Aufstellungs-Protokoll" des Meßgerätes - mit Probemessung und allem, was dazugehört.

Zumindest bei uns gibt es kein "exaktes Aufstellungs-Protokoll". Was soll das sein?

 

Die konkrete Anfrage, ob denn der Beamte, der die Messung durchgeführt hat, nachweisen kann, dass er auf diesem gerät auch ausgebildet worden ist.

Diese Anfragen kommen oft bzw. es wird routinemäßig eh immer ein Schulungsnachweis mitgeschickt. Auch hier denke ich dürfte die Aussicht auf Erfolg sehr gering sein. Diese Zeiten sind (denke ich) vorbei.

 

Man kann schon noch ein paar Schwachstellen finden...

Mit sehr viel Glück vllt ja.

 

Wenn schon, dann hätte alles der vater selbst ausfüllen müssen und auch gleich "irrtümlich" den Verstoß zugeben müssen.

Habt ihr es wirklich exakt so gemacht?

In dem Fall, den ich weiter oben beschrieb, wurde es exakt so gemacht. Und trotzdem erhielt die tatsächliche Fahrerin wenig später auch einen Anhörungsbogen.

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey,

 

müssen die nicht, z.B. bei Lichtschranken - exakt das Aufstellungs-Procedere dokumentieren und ein Probefoto schießen?

 

Ich meine, mich an so was erinnern zu können...

 

Du hast aber recht... die Chance, dass sich da noch was auftut, ist eher gering.

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites
müssen die nicht, z.B. bei Lichtschranken - exakt das Aufstellungs-Procedere dokumentieren und ein Probefoto schießen?

Testfotos sind auch beim Multanova vorgeschrieben. Eine Dokumentation bzgl. des Aufstellens aber nicht. Wie es bei der Lichtschranke ausschaut, weiß ich nicht. So etwas Schönes haben wir leider (noch) nicht. :nolimit::)

Link to post
Share on other sites
Kann ich diese Anfragen als Widerspruch direkt an das Landratsamt senden, oder wie läuft das ab? Ich meine zu verlieren habe ich ja nichts, die Frist läuft allerdings am 19.02 ab.

Das kannst Du natürlich tun, nur bringen wird es Dir wohl nichts mehr. Man hat Dich offensichtlich als den wahren Fahrer identifiziert. Wenn Du dem Bußgeldbescheid jetzt widersprichst, wird die Sache wahrscheinlich vor Gericht gehen. Und spätestens dort ist der Kaffee wohl gegessen.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Hallo zusammen,

 

ich hätte auch mal eine Frage zur Alberto-Methode. Habe gesucht, aber keine konkrtet Antwort auf meine Situation gefunden.

 

Mir ist nämlich folgendes passiert:

 

Ich bin auf der Autobahn in eine Abstandsmessung geraten. Heute kam der Brief mit der Überschrift " Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrordnungswidrigkeit". Eigentlich nicht weiter wild. Nach dem Regelsatz wären das 75 Euro und ein Punkt. Aber ich habe das Problem, dass ich in der Probezeit bin und aufgrund einer anderen Ordnungwidrigkeit die Auflage habe, keine Punkte sammeln zu dürfen. Der jetzige Punkt wäre eine Verletzung dieser Auflage und würde Ärger für mich bedeuten. Ich bin auch der Halter des Fahrzeuges.

Nun hat mein bester Kumpel sich angeboten das zu übernehmen. Er sieht mir zwar etwas ähnlich (Haarfarbe, Haarlänge) aber bei genauern hinschauen würde der Sachbeamter bestimmt erkennen, dass das nicht ich bin.

 

Nun habe ich gehört, dass einfach er den Anhörungsbogen ausfüllen soll und dann ein Bußgeldbescheid bekommen wird. Diesen wir er dann brav bezahlen. Oder sollte ich den Anhörungsbogen ausfüllen und bei Angaben zur Sache meinen Kumpel als Fahrer angeben?

 

Danke für die Aufklärung schonmal...

Link to post
Share on other sites
Nun habe ich gehört, dass einfach er den Anhörungsbogen ausfüllen soll und dann ein Bußgeldbescheid bekommen wird. Diesen wir er dann brav bezahlen. Oder sollte ich den Anhörungsbogen ausfüllen und bei Angaben zur Sache meinen Kumpel als Fahrer angeben?

Wenn, dann traegt sich dein Kumpel selbst in den AHB ein und gibt zu, der Fahrer gewesen zu sein. Ob er dann 'nen BuGeBe bekommt haengt davon ab, ob der Sachbearbeiter die Kroete schluckt. Er kann dann bezahlen, Punkt kassieren - oder aber Einspruch einlegen und das Ding soweit heraus zoegern, bis fuer Dich die drei Monate Verjaehrungsfrist (zaehlt ab Absendedatum des AHB an Dich!) um sind.

Steht hier im Forum in tausend Threads zig-mal beschrieben..... :whistle:

 

Edit: Da gibt man sich solche Muehe, dem Fragesteller zu helfen, nur um fest zu stellen, dass er hier einen eigenen Thread zum Thema eroeffnet hat...... :giveup:

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Hallo zusammen,

 

bin neu hier und befinde mich in einer ähnlichen Situation wie schatten.

Auch ich wurde geblitzt, mit 33km/h zu viel außerorts, bin Halter des Fahrzeugs und habe gestern den AB bekommen, auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen... So weit so gut, das zieht ja an sich kein Fahrverbot nach sich. Leider musste ich im letzten Jahr im Dezember schon einmal meinen Lappen abgeben wegen 31km/h zu viel innerorts. Also fahre ich ja jetzt quasi auf Bewährung und muss somit trotzdem meinen Lappen abgeben bei 33Km/h zu viel ;(

 

Würde daher nun gerne die Alberto-Methode anwenden und meine Mutter als Fahrerin angeben, da sie ja nur Punkte kriegt und kein Fahrverbot und das gerne machen würde für mich.

 

Meine Fragen nun:

Was genau muss auf dem AB ausgefüllt werden? Wirklich alles, also "1. Angaben zur Person des/der Betroffenen", "2. Angaben zur Person der Fahrerin/des Fahrers des Verantwortlichen", drittens fällt weg (Angaben zum gesetzlichen Vertreter), "4. Angaben zum Führerschein" und letztendlich "Angaben zur Sache". Muss da überall Ihr Name rein, also auch bei erstens? ODer bleibe ich der Betroffene weil ich ja der Halter des Fahrzeugs bin...??

 

Und wie groß sind die Erfolgsaussichten, da ich nunmal männlich bin und meine Mutter logischerweise nicht...?? :80: Checken die das sofort und machen dann einen Passbildabgleich oder ist das denen erstmal egal??

 

Danke für eure Hilfe!

 

Mfg

 

Hallo zusammen,

 

bin neu hier und befinde mich in einer ähnlichen Situation wie schatten.

Auch ich wurde geblitzt, mit 33km/h zu viel außerorts, bin Halter des Fahrzeugs und habe gestern den AB bekommen, auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen... So weit so gut, das zieht ja an sich kein Fahrverbot nach sich. Leider musste ich im letzten Jahr im Dezember schon einmal meinen Lappen abgeben wegen 31km/h zu viel innerorts. Also fahre ich ja jetzt quasi auf Bewährung und muss somit trotzdem meinen Lappen abgeben bei 33Km/h zu viel ;(

 

Würde daher nun gerne die Alberto-Methode anwenden und meine Mutter als Fahrerin angeben, da sie ja nur Punkte kriegt und kein Fahrverbot und das gerne machen würde für mich.

 

Meine Fragen nun:

Was genau muss auf dem AB ausgefüllt werden? Wirklich alles, also "1. Angaben zur Person des/der Betroffenen", "2. Angaben zur Person der Fahrerin/des Fahrers des Verantwortlichen", drittens fällt weg (Angaben zum gesetzlichen Vertreter), "4. Angaben zum Führerschein" und letztendlich "Angaben zur Sache". Muss da überall Ihr Name rein, also auch bei erstens? ODer bleibe ich der Betroffene weil ich ja der Halter des Fahrzeugs bin...??

 

Und wie groß sind die Erfolgsaussichten, da ich nunmal männlich bin und meine Mutter logischerweise nicht...?? :wacko: Checken die das sofort und machen dann einen Passbildabgleich oder ist das denen erstmal egal??

 

Danke für eure Hilfe!

 

Mfg

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen!

 

Ihr seid alle so langsam auf dem falschen Weg!

 

Wenn man privater Halter - und gleichzeitig Täter ist, - sind die Chancen verschwindend gering, dass sie einen möglichen Ersatzfahrer schlucken.

 

ich will es nicht ausschließen - aber die haben auch dazu gelernt.

 

Also....

 

wenn ihr, wie ich, öfters mal so 20 - 30 kmh über dem erlaubten Limit( fast nur auf der BAB) unterwegs seid, - dann müsst ihr bessere Vorsorge tragen!

 

Maximum wäre:

 

1. Fahrzeug auf andere Person oder GmbH zulassen - und das möglichst an einem anderen Ort. Das ist mindestens die halbe Miete.

 

Lasst euch nicht einreden, dass ihr damit gegen das Meldegesetz verstoßt.

Das wäre nur der Fall, wenn jemand umzieht und das Fahrzeug privat nicht ummeldet.

 

Ist das Auto aber z.B. auf meinen Bruder in einer anderren Stadt zugelassen, - so kann mir keiner verbieten, dass ich mir das Auto meines Bruders ausgeliehen habe.

 

Ins solcher Konstellation schafft ihr die Verjährung fast immer.

 

2. Guten Radarwarner (am besten V1) einbauen... der ist in Bayern z.B. unabdingbar. (In BW wäre ein Lichtschrankenstörer empfehlenswert)

 

3. Vergesst die guten alten CD´s auf der Sonnenblende nicht.

Die schützen vor blitzenden Schilderbrücken und vor links oben stehenden Starenkästen. (vorwiegend auf BAB)

Kein Bild vom Fahrer - keine Verfolgung.

 

4. Für die ganz Eiligen, die viel nachts fahren müssen - gäbe es für die Autobahn noch die gute alte Zorro-Maske.

Hier gilt das Gleiche: Kein Foto - keine Verfolgung.

 

5. Jetzt bleiben nur noch 2 Problemfelder übrig:

 

A) der Video-Wagen, der euch verfolgen könnte

B) Die Laser-Messung - mit Sofort-Anhalten.

 

A) Ist locker auszuhebeln, wenn man auf der BAB wesentlich schneller fährt, als erlaubt.

Also... bei 120 - schon mit mindestens 160..

Das bringt den Video-Wagen dazu, dass er die Verfolgung aufnimmt und erst mal aufholen muss, bevor er messen kann.

Sieht man nun bei diesem unerlaubten Tempo einen Verfolger näher kommen, - so ist dies keineswegs ein "Sportskamerad", der ein Privatrennen beginnen möchte, - sindern es ist meistens ein Video-Fahrzeug.

 

Dann kann man noch rechtzeitig bremsen und mit < + 20 kmh dahinrollen..

 

Dann geben sie schnell auf, weil nichts zu holen ist.

 

Fährt jemand nur mit ca. + 20 kmh bis + 30 kmh an denen vorbei, ist die Gefahr groß, deren Anschleichen, das meistens von der rechten Spur aus passiert, gar nicht zu bemerken.

 

 

Aber,- Vorsicht! Ungefährlich ist das nur auf der Autobahn...

Auf Landstraßen und in der Stadt solltet ihr das nicht machen und immer max. + 20 kmh nur fahren.

(= ohne Punkte). Die Landstrasse ist einfach ein sehr gefährliches Pflaster.

 

Im Übrigen möchte ich hier nochmals ausdrücklich betonen:

Der § 1 StVO ist einzuhalten! Niemals dürft ihr euch über dem physikalisch möglichen Limit bewegen!

Das wäre wirklich unsozial gegenüber allen anderen Menschen.

 

 

B) Ist leider schwierig, denn der V1 kann nicht immer den Laserstrahl erkennen. Ich habe erst heute morgen wieder einen Laserbschuß gehabt - (ich war in der Stadt mit + 10 unterwegs - also keine Gefahr) und nichts hat gepiepst.

Wie kommt das?

Ich vermute, dass der Abstand zu kurz war und sie deshalb genau auf das Nummernschild gehalten haben.

Wenn dabei keine Streuung passiert, bekommt der V1 keine Reflexionen ab und er bleibt stumm.

 

Ungeachtet dessen - kann man bei erkanntem Laserbeschuss ohnedies nur sofort anhalten und zusehen, dass man das Fahrzeug entweder noch durch Abbiegen von der Straße bekommt oder notfalls rechts abstellt und zu Fuß - nach hinten - flüchtet.

Dann kann man nach ca. 30 Minuten wieder einsteigen und losfahren.

Der zeitliche Zusammenhang zur Messung fehlt dann und keiner kann beweisen, ob man vor 30 Min. auch der Fahrer gewesen ist.

Das geht aber nur, wenn die örtlichen Gegebenheiten das hergeben - und die sind auch nicht blöd und stellen sich oft so auf, dass keiner fliehen kann.

 

Bei all diesen Tricks dürfen wir eines nicht vergessen:

Wir wollen alle keine Unfälle bauen!

Ich denke dan an unseren FARENDIL (wer kennt ihn noch - aus dem Forum?)

 

Dem habe ich alle Tricks beigebracht.

Ich kannte ihn auch persönlich.

Er war ein etwas ungestümer junger Mann - und er wickelte sich bei Nässe - auf Kopfsteinpflaster - um einen Baum.

Er war sofort tot.

 

Das hat mich damals sehr betroffen gemacht - und ich zweifle immer wieder daran, ob denn jeder hier sozusagen den "Freifahrtschein" bekommen kann, um völlig unüberlegt durch den Straßenverkehr zu toben.

 

Bitte verzeiht mir diese Nachdenklichkeit - aber es gibt für alles eben auch Grenzen.

 

Gruß

Alberto

Link to post
Share on other sites
Das bringt den Video-Wagen dazu, dass er die Verfolgung aufnimmt und erst mal aufholen muss, bevor er messen kann.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

 

Das geht aber nur, wenn die örtlichen Gegebenheiten das hergeben - und ...

... man den Fahrer zuvor nicht durch die Vergrößerungsoptik bspw. des FG 21 erkennen konnte.

 

und ich zweifle immer wieder daran, ob denn jeder hier sozusagen den "Freifahrtschein" bekommen kann, um völlig unüberlegt durch den Straßenverkehr zu toben.

Da stimme ich Dir ausnahmsweise mal zu.

 

Bitte verzeiht mir diese Nachdenklichkeit - aber es gibt für alles eben auch Grenzen.

Och, sagen wir mal so: auch der letzte "Raubritter" der Straßen wird mal älter und lernt das Umdenken. :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites

Hallo Bluey,

 

was ist daran falsch, dass der Video-Wagen die Verfolgung aufnimmt?

 

Ich habe da ja so meine Erfahrungen...

 

Die schwimmen auf der ganz rechten Spur vor einem LKW her und schielen nach links... auf Beute wartend.

 

Dann gehen sie langsam in die Mitte und nehmen unauffällig die Verfolgung auf.

 

Bei einem, der sehr schnell vorbei fährt, geht dieser Vorgang entsprechend schneller - und genau daran kann man sie erkennen...

 

Gruß

Alberto

 

(der letzte "Raubritter" :-))

Link to post
Share on other sites
was ist daran falsch, dass der Video-Wagen die Verfolgung aufnimmt?

Die Aussage "und erst mal aufholen muss, bevor er messen kann" ist falsch. Denn das muß er nicht unbedingt, um messen zu können.

 

Die schwimmen auf der ganz rechten Spur vor einem LKW her und schielen nach links... auf Beute wartend.

Das ist so durchaus korrekt.

 

Dann gehen sie langsam in die Mitte und nehmen unauffällig die Verfolgung auf.

Ja. Oftmals sondieren sie auch erstmal die Lage und heften sich dran. Müssen sie aber nicht zwingend. Sollte jemand mit augenscheinlich entsprechend hoher Geschwindigkeit angefahren kommen, könnte das Szenario auch anders ausschauen.

 

Bei einem, der sehr schnell vorbei fährt, geht dieser Vorgang entsprechend schneller - und genau daran kann man sie erkennen...

Wie gesagt: es geht auch anders. Und dann nämlich - wenn man sie ggf. erkannt hat - ist es u.U. für eine Reaktion schon zu spät, da die Messung bereits erfolgte.

Link to post
Share on other sites

Nein, selbst dann, zu spät ist es sicherlich niemals nicht. Man verhindert in der Regel Schlimmeres, indem man reagiert (die nächste Begrenzung kommt bestimmt :unsure: ) und NICHT so weiter fährt wie bisher. Darüberhinaus bleibt die Option gewahrt, dass ggf. vom anvisierten Opfer abgelassen wird.

Link to post
Share on other sites

Natürlich sollte man nicht so weiterfahren. Habe ich ja auch nicht geschrieben. Nur sollte man sich auch nicht unbedingt dem Trugschluß hingeben und glauben, das Provida-Fahrzeug müsse erstmal die Verfolgung aufnehmen und quasi aufschließen, bevor eine Messung erfolgen könne. Denn genau das ist eben nicht zwingend erforderlich. Gemessen werden kann auch anders. Und genau DANN erfolgt ein Aufschließen nur noch zum Zwecke des Anhaltens des pösen Rassers.

Link to post
Share on other sites

Ich habe auch ein paar Frage zur Alberto-Methode, siehe HIER.

 

Aber evtl passts besser in diesen Thread.

 

1.) Ist der Zeugen-Befragungs-Bogen gleich dem Anhörungsbogen? Hier geht es nämlich um eine GmbH.

 

2.) Ab wann beginnt die Verjährung? Ab Absendedatum des Zeugen-Befragungs-Bogens?

 

3.) Wie verzögere ich das ganze um 3 Monate? Nachdem der ErSaFa sich im Zeugen-Befragungs-Bogen eingetragen hat, und die Tat darin zugegeben hat, kommt ja der BuGeBe für den ErSaFa. Wielange hat der ErSaFa Zeit, den Einspruch einzulegen, da er ja auch kein Fahrverbot brauchen kann?

 

4.) Soll der ErSaFa irgendwas bezahlen im BuGeBe, oder sofort Einspruch einlegen, nachdem der BuGeBe zugestellt wurde?

 

5.) Nachdem der ErSaFa Einspruch eingelegt hat, wann gebe ich mich als der echte Fahrer zu erkennen?

 

Danke.

Link to post
Share on other sites
Ich habe auch ein paar Frage zur Alberto-Methode, siehe HIER.

 

Aber evtl passts besser in diesen Thread.

 

1.) Ist der Zeugen-Befragungs-Bogen gleich dem Anhörungsbogen? Hier geht es nämlich um eine GmbH.

 

2.) Ab wann beginnt die Verjährung? Ab Absendedatum des Zeugen-Befragungs-Bogens?

 

3.) Wie verzögere ich das ganze um 3 Monate? Nachdem der ErSaFa sich im Zeugen-Befragungs-Bogen eingetragen hat, und die Tat darin zugegeben hat, kommt ja der BuGeBe für den ErSaFa. Wielange hat der ErSaFa Zeit, den Einspruch einzulegen, da er ja auch kein Fahrverbot brauchen kann?

 

4.) Soll der ErSaFa irgendwas bezahlen im BuGeBe, oder sofort Einspruch einlegen, nachdem der BuGeBe zugestellt wurde?

 

5.) Nachdem der ErSaFa Einspruch eingelegt hat, wann gebe ich mich als der echte Fahrer zu erkennen?

 

Danke.

1. Nein

2. ab dem Tattag

3. 14 Tage ab Zustellung BGB wobei er am 14 Tag eingegangen sein muss

4. Wenn er Einspruch einlegt, dann muss er nicht zahlen.

5. wenn die Verjährung eingetreten ist

Link to post
Share on other sites

Danke für die rasche Antwort!

 

Ich gehe davon aus dass es keine Rolle spielt, ob da jetzt Zeugen-Befragungs-Bogen oder AH steht?

Oder sollte ich warten, bis ein AH kommt?

 

Und sinnvollerweise schicke ich den Befragungsbogen erst so spät wie möglich ab, um das ganze zu verzögern?

Wenn der BuGeBe da ist, wieder so spät wie möglich Einspruch einlegen?

 

Was geschieht denn nach dem Einspruch? Geht dann nicht wieder das Spiel mit Zeugenbefragungsbogen los?

Wie kann der ErSaFa beweisen, dass er nicht gefahren ist? Nur durch Fotoabgleich, nehme ich an?

Wird durch dieses Spiel nicht die Verjährung unterbrochen?

 

Wirklich kompliziert das ganze, wenn man es noch nicht gemacht hat. Ich will meinen Vater ja nicht in irgendeinen Mist reinreiten.

Link to post
Share on other sites
Danke für die rasche Antwort!

 

Ich gehe davon aus dass es keine Rolle spielt, ob da jetzt Zeugen-Befragungs-Bogen oder AH steht?

Oder sollte ich warten, bis ein AH kommt?

In Prinzip spielt es solange sich der E RSAFA einträgt keine Rolle.

 

Und sinnvollerweise schicke ich den Befragungsbogen erst so spät wie möglich ab, um das ganze zu verzögern?

Wenn der BuGeBe da ist, wieder so spät wie möglich Einspruch einlegen?

Beim Befragungsbogen spielt dies zeitlich nicht so die Rolle. Nur zu lange sollte man nicht warten.

Beim BGB muss unbedingt die Frist eingehalten werden. Der Einspruch MUSS am 14 Tag nach der Zustellung EINGEGANGEN sein. Der POSTSTEMPEL reicht dazu NICHT aus.

 

Was geschieht denn nach dem Einspruch? Geht dann nicht wieder das Spiel mit Zeugenbefragungsbogen los?

Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Wenn die Behörde dem Schreiben glaubt, sollte ein Anhörungsbogen an den E RSAFA gehen.

 

Wie kann der ErSaFa beweisen, dass er nicht gefahren ist? Nur durch Fotoabgleich, nehme ich an?

Ein Alibi wäre auch möglich. Im Prinzip geht jede Sache die nachweist, dass derjenige nicht gefahren sein kann.

 

Wird durch dieses Spiel nicht die Verjährung unterbrochen?

Nein, da gegen den tatsächlichen Fahrer ja noch nicht ermittelt wurde.

Link to post
Share on other sites

Gut soweit, also läuft seit dem Tag des Blitzens für den eigentlichen Fahrer die Verjährung.

 

Mit den 3 Monaten, seid ihr euch da sicher? Siehe HIER, da steht, dass 3 Monate nur dann der Fall sind, "solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate."

 

Gilt dass nur, wenn ich sozusagen schon ermittelt bin, oder heisst das allgemein, dass bei einer so "schwerwiegenden" Straftat, die einen BuGeBe nach sich zieht, die Verjährung länger dauert?

 

Wenn der ErSaFa sein Alibi etc vorgelegt hat, muss ich mich dann überhaupt noch als "echter" Fahrer zu erkennen geben? Oder ist das hinderlich? Natürlich davon ausgehend, dass die Verjährung schon eingetreten ist.

Link to post
Share on other sites
Mit den 3 Monaten, seid ihr euch da sicher? Siehe HIER, da steht, dass 3 Monate nur dann der Fall sind, "solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate."

 

Korrekt, wenn ein BuGeBe ergehen sollte dann beträgt die Frist danach 6 Monate, vorher halt 3 Monate. Das Ganze muss also zeitlich gesehen werden.

 

Gilt dass nur, wenn ich sozusagen schon ermittelt bin, oder heisst das allgemein, dass bei einer so "schwerwiegenden" Straftat, die einen BuGeBe nach sich zieht, die Verjährung länger dauert?

 

Weder noch!

 

Wenn der ErSaFa sein Alibi etc vorgelegt hat, muss ich mich dann überhaupt noch als "echter" Fahrer zu erkennen geben? Oder ist das hinderlich? Natürlich davon ausgehend, dass die Verjährung schon eingetreten ist.

 

Kommt auf das Alibi an, und wo du es "vorlegst". In der Regel ist die Bußgeldbehörde der erste Ansprechpartner. Hier kann es natürlich sein, dass der Streitpartner dieses aus Betriebsblindheit nicht abnimmt.

Link to post
Share on other sites
was ist daran falsch, dass der Video-Wagen die Verfolgung aufnimmt?

Die Aussage "und erst mal aufholen muss, bevor er messen kann" ist falsch. Denn das muß er nicht unbedingt, um messen zu können.

 

Die schwimmen auf der ganz rechten Spur vor einem LKW her und schielen nach links... auf Beute wartend.

Das ist so durchaus korrekt.

 

Dann gehen sie langsam in die Mitte und nehmen unauffällig die Verfolgung auf.

Ja. Oftmals sondieren sie auch erstmal die Lage und heften sich dran. Müssen sie aber nicht zwingend. Sollte jemand mit augenscheinlich entsprechend hoher Geschwindigkeit angefahren kommen, könnte das Szenario auch anders ausschauen.

 

Bei einem, der sehr schnell vorbei fährt, geht dieser Vorgang entsprechend schneller - und genau daran kann man sie erkennen...

Wie gesagt: es geht auch anders. Und dann nämlich - wenn man sie ggf. erkannt hat - ist es u.U. für eine Reaktion schon zu spät, da die Messung bereits erfolgte.

 

 

Hallo Bluey,

 

das verstehe ich nicht so ganz.

 

Messen die das vorbeirauschende Fahrzeug?

Einfach so?

Womit denn? - einem Laserstrahl oder einem Radarstrahl?

Wie ermitteln die das Tempo?

 

Ich habe mal gehört, dass es solche Radarwagen geben soll, die nach hinten messen, wenn man sich annähert.

Und dann ziehen sie einfach ihre eigene Geschwindigkeit vom Messergebnis ab.

 

Aber - ein Videowagen hat doch so was nicht, oder?

Link to post
Share on other sites
Mit den 3 Monaten, seid ihr euch da sicher? Siehe HIER, da steht, dass 3 Monate nur dann der Fall sind, "solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate."

 

Korrekt, wenn ein BuGeBe ergehen sollte dann beträgt die Frist danach 6 Monate, vorher halt 3 Monate. Das Ganze muss also zeitlich gesehen werden.

 

Gilt dass nur, wenn ich sozusagen schon ermittelt bin, oder heisst das allgemein, dass bei einer so "schwerwiegenden" Straftat, die einen BuGeBe nach sich zieht, die Verjährung länger dauert?

 

Weder noch!

 

Wenn der ErSaFa sein Alibi etc vorgelegt hat, muss ich mich dann überhaupt noch als "echter" Fahrer zu erkennen geben? Oder ist das hinderlich? Natürlich davon ausgehend, dass die Verjährung schon eingetreten ist.

 

Kommt auf das Alibi an, und wo du es "vorlegst". In der Regel ist die Bußgeldbehörde der erste Ansprechpartner. Hier kann es natürlich sein, dass der Streitpartner dieses aus Betriebsblindheit nicht abnimmt.

 

Jetzt blick ich nicht mehr durch. Sinds jetzt 3 oder 6 Monate, wenn die ErSaFa-Methode angewandt wird? Die Geschwindigkeitsübertretung liegt ja absolut im BuGeBe Bereich, in meinem Fall.

 

Irgendwie wird mir das immer suspekter, wenn die Behörde das Alibi nicht akzeptiert ist (in dem Fall) mein Vater der Dumme, und ein Fahrverbot kann der nicht brauchen.

Was sind denn eure Erfahrungen mit dem Ersatzfahrer, und wie wirds am besten angewandt?

Link to post
Share on other sites
Jetzt blick ich nicht mehr durch. Sinds jetzt 3 oder 6 Monate, wenn die ErSaFa-Methode angewandt wird? Die Geschwindigkeitsübertretung liegt ja absolut im BuGeBe Bereich, in meinem Fall.

 

Das hat damit nichts zu tun, du bist da immernoch etwas auf dem Holzweg. Ein BuGeBe kann übrigens immer erlassen werden.

 

Bei der ErSaFa-Methode sind es 3 Monate, in denen der eigentliche Fahrer nicht ins Spiel kommen darf. Die genannten 6 Monate spielen hierbei keine Rolle.

 

Irgendwie wird mir das immer suspekter, wenn die Behörde das Alibi nicht akzeptiert ist (in dem Fall) mein Vater der Dumme, und ein Fahrverbot kann der nicht brauchen.

 

Deshalb solltest du halt den Fotobeweis vorziehen. Hatte ich versucht anzudeuten. Also eine Kopie des Lichtbildausweises des Ersatzfahrers mitschicken, damit auch ein Blinder mit Krückstock sieht: Ah ja, der ist das tatsächlich nicht!

Link to post
Share on other sites

Hallo Alberto,

 

also Radar oder Laser ist da nicht im Spiel. Es gibt zwar Moving-Radar-Wagen (m.W. im norddeutschen Raum), die blitzen dann aus dem fahrenden Auto heraus. Aber das ist hier nicht das Problem.

 

Zur Geschwindigkeitsermittlung hat der Videowagen zunächst seine Eigengeschwindigkeit und die Filmaufnahmen des pösen Rassers. Aus der Entfernung zwischen Sünder und Verfolger wird die Geschwindigkeit des Sünders - wohl rein aufgrund - optischer und rechnerischer Auswertung bestimmt.

 

Fährt man dem Sünder mit konstantem Abstand hinterher, braucht man nichts mehr zu berechnen, verändert sich die Distanz, muß eine Berechnung her. Scheinbar funktioniert das auch.

 

Hinsichtlich des Prozederes der Verfolgung kann ich Dir nur zustimmen. Sie versuchen, aufzuschließen und weil sie inzwischen gut motorisiert sind, erfolgt das auch recht schnell. Ich habe es nie anders erlebt.

 

Was Bluey mit "das muß er nicht unbedingt" meint, weiß ich auch nicht so recht. Möglicherweise aber das:

 

Befindet sich der Videowagen auf der rechten Spur und der Sünder donnert links vorbei, dann wird seine Geschwindigkeit angezeigt. Insofern also ein wohl eindeutig verwertbarer Beweis...natürlich nur, wenn er später angehalten wird. Sonst hat man den Fahrer nicht und die Verwendung des Beweises könnte schwierig werden.

 

Gruß Smith

Link to post
Share on other sites
Was Bluey mit "das muß er nicht unbedingt" meint, weiß ich auch nicht so recht. Möglicherweise aber das:

 

Befindet sich der Videowagen auf der rechten Spur und der Sünder donnert links vorbei, dann wird seine Geschwindigkeit angezeigt. Insofern also ein wohl eindeutig verwertbarer Beweis...natürlich nur, wenn er später angehalten wird. Sonst hat man den Fahrer nicht und die Verwendung des Beweises könnte schwierig werden.

 

Denke nicht, dass die Geschwindigkeit des VT schon beim Vorbeifahren angezeigt wird. Möglich wäre aber eine Zeitmessung zwischen zwei beliebigen Punkten des vorne fahrenden VT aus etwas größerer Distanz. Prinzip Stoppuhr. Der zurückgelegte Weg könnte anschließend mithilfe des eigenen Kfz ermittelt werden. Anhand der Zeit- und Wegmessung kann auf die _durchschnittliche_ Geschwindigkeit geschlossen werden.

 

Für meinen Geschmack etwas unscharf, aber durchaus denkbar, da die Robustheit des Verfahrens mit längerer Wegstrecke zunimmt. Nachteil: Nur Durchschnitt, nicht Vmax können so ermittelt werden.

Link to post
Share on other sites
Messen die das vorbeirauschende Fahrzeug?

Einfach so?

Womit denn? - einem Laserstrahl oder einem Radarstrahl?

Wie ermitteln die das Tempo?

Hatte ich schon erläutert. Man mißt die Zeit und die Strecke getrennt und muß dabei eben weder aufschließen noch einen vorgegebenen Abstand einhalten.

 

Aus der Entfernung zwischen Sünder und Verfolger wird die Geschwindigkeit des Sünders - wohl rein aufgrund - optischer und rechnerischer Auswertung bestimmt.

Aha. Und wie geschieht das?

 

Fährt man dem Sünder mit konstantem Abstand hinterher, braucht man nichts mehr zu berechnen, verändert sich die Distanz, muß eine Berechnung her. Scheinbar funktioniert das auch.

Naja, nicht ganz. Hängt davon ab, WIE man mißt, also welche Methode man anwendet. So, wie Du es hier beschreibst, ist es erstmal falsch.

 

Hinsichtlich des Prozederes der Verfolgung kann ich Dir nur zustimmen. Sie versuchen, aufzuschließen und weil sie inzwischen gut motorisiert sind, erfolgt das auch recht schnell. Ich habe es nie anders erlebt.

Natürlich versuchen sie aufzuschließen. Schließlich will man den VT ja auch anhalten. Allerdings kann die Messung dabei schon längst erfolgt sein.

 

Was Bluey mit "das muß er nicht unbedingt" meint, weiß ich auch nicht so recht. Möglicherweise aber das:

 

Befindet sich der Videowagen auf der rechten Spur und der Sünder donnert links vorbei, dann wird seine Geschwindigkeit angezeigt. Insofern also ein wohl eindeutig verwertbarer Beweis...natürlich nur, wenn er später angehalten wird. Sonst hat man den Fahrer nicht und die Verwendung des Beweises könnte schwierig werden.

Nö, das meinte ich nicht. Wüßte auch nicht, wie das möglich sein sollte bei einem Videofahrzeug.

 

Möglich wäre aber eine Zeitmessung zwischen zwei beliebigen Punkten des vorne fahrenden VT aus etwas größerer Distanz. Prinzip Stoppuhr. Der zurückgelegte Weg könnte anschließend mithilfe des eigenen Kfz ermittelt werden. Anhand der Zeit- und Wegmessung kann auf die _durchschnittliche_ Geschwindigkeit geschlossen werden.

Bingo. Der Kandidat hat 10 Punkte. :nick:

 

Für meinen Geschmack etwas unscharf, aber durchaus denkbar, da die Robustheit des Verfahrens mit längerer Wegstrecke zunimmt. Nachteil: Nur Durchschnitt, nicht Vmax können so ermittelt werden.

Bei Provida wird immer der Durchschnitt berechnet, nicht die Vmax..

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...