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schatten

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  1. Weder Vater noch Bruder wollten den Bogen unterschreiben, also habe ich ihn ausgefüllt und die Tat abgestritten und um Zusendung des Fotos gebeten zwecks Fahreridentifikation. Heute habe ich einen Brief bekommen mit Foto, in dem steht, dass mit meinem Fahrzeug die Owi begangen worden ist und ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet wurde und ich evtl. als Zeuge rangezogen werde. Auf dem Foto bin ich allerdings recht deutlich zu erkennen. Was empfehlt ihr als weiteres Vorgehen?
  2. Ok, danke. Dann habe ich das ja soweit richtig verstanden. Ihr seid echt super, danke euch! Wenn es vor Gericht gehen sollte, kommen dann Kosten auf den Ersatzfahrer zu?
  3. Danke dir vielmals, also fallen Variante 2 + 3 raus. Sind denn meine Annahmen zur Alberto Methode richtig: Ich fülle den Anhörungsbogen aus und gebe meinen Vater als Fahrer an (im Brief steht, dass ich (Halter) den Fahrer angeben soll und folglich der Fahrer den Bogen nicht selber ausfüllen soll)? Könnte auf mich dann nicht schon eine Strafe nach § 164 Falsche Verdächtigung zukommen, weil ich fälschlicherweise meinen Vater bezichtige? Angenommen die Behörde schluckt das und schickt den Anhörungsbogen an meinen Vater raus: Er gibt dann den Verstoß zu und der Bußgeldbescheid kommt. Mein Va
  4. Hallo Forengemeinde, ich habe heute einen unschönen Brief mit Anhörungsbogen erhalten: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h den erforderlichen Astand von 53m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein--> 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Fakten: Halter: ich Fahrer: ich Tatzeitpunkt: 15.09 Datum Anhörungsbogen 27.09 Beweismittel: Video, Foto (nicht beim Brief dabei) Ich kenne die Ersatzfahrermethode, habe aber noch zwei andere Ideen, bitte helft mir doch: 1. Ich gebe meinen Vater als Fahrer an (Ersafa). Im Brief steht, ich soll den Bogen ausfüllen und die Daten des Fahrer eint
  5. Hallo, also mein Vater hatte den Bogen unterschrieben und "Verstoß zugeben" angekreuzt. Kann ich diese Anfragen als Widerspruch direkt an das Landratsamt senden, oder wie läuft das ab? Ich meine zu verlieren habe ich ja nichts, die Frist läuft allerdings am 19.02 ab.
  6. Da bin ich wieder: Habe bei dem Anhörungsbogen meinen Vater angegeben, aber trotzdem heute den Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen. Kann man da nun noch irgendwas machen, oder muss ich nun zahlen & zu Fuß gehen? Kann ich ein höheres Bußgeld verhandeln, weil ich ja zur Arbeit kommen muss? Wenn ja, wie hoch würde dies in etwa ausfallen (momentan: 160 Buße, 20 Bearbeitung, 3,50 Auslagen)?
  7. Ok, ich danke euch vielmals für eure Hilfe. Ich werde das erstmal probieren und für andere als Erfahrungsbericht berichten, was passiert.
  8. Ok, danke. Sprich, es verjährt nun nicht 3 Monate nach Tatzeitpunkt, sondern erst 3 Monate nach Ausstellung des Anhörungsbogens an mich? Tatzeitpunkt: 11.01.2011 --> normale Verjährung ohne Unterbrechung: 11.04.2011 Ausstellung des Anhörungsbogens: 21.01.2011 --> tatsächliche Verjährung: 21.04.2011 richtig so?
  9. Danke für deine Antwort Eine Frage habe ich noch bezüglich des letzten Punktes. Richtig, die Verjährungsfrist wird gegen mich unterbrochen. Das bedeutet dann aber doch, dass das Vergehen nicht am 11.04.2011 verjährt sein wird, sondern dementsprechend später. Wie sehen da die genauen Zeitpunkte aus, wenn mein Vater dann den Bußgeldbescheid bekommt? Wann wäre es bei mir verjährt?
  10. Hallo, mich hat es auch erwischt und ich habe mich auch schon ein wenig eingelesen. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen zu o.g. Methode. Fakten: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h."; Tatzeitpunkt: 11.01.2011; ich bin Halter und auch Fahrer gewesen; Bild ist vorhanden, auf dem ich zu erkennen bin Ich habe heute den Anhörungsbogen erhalten und um dem Fahrverbot zu entgehen, möchte ich gerne die Alberto-Methode versuchen. Hierzu meine Fragen: Mein Vater schreibt nun, dass er der Fahrer gewesen ist. Dann bekommt er den
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