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manfred1976

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  1. Ließ QTreiberins Beitrag, dann meine Antwort darauf. Wie kann man jemand als unglaubwürdig darstellen, wenn man die Situation selbst nicht kennt.
  2. Ganz ehrlich, deine Einschätzung der Situation interessiert mich nicht. Wenn du die Strecke kennst, kannst du dich zur Glaubwürdigkeit gern äußern, bis dahin behalte deine Gedanken für dich. Zäher Verkehr ist nicht gleichbedeutend mit stop and go, lediglich dass alle Spuren randvoll sind. Meinst du ich bedarf deiner Bestätigung, oder würde in einem anonymen online Forum absichtlich die Tatsachen verdrehen, damit man mir mehr Glauben schenkt? Über das Alter bin ich lang hinaus. Mal eine sinnvolle Fragen, benutzt ihr Dash Cams zur Beweissicherung, wenn ja welche könnt ihr empfehlen? Spart ma
  3. Wenn er mich nur rechts überholt hätte wäre mir das vollkommen egal, mach ich selbst oft genug. Solang niemand gefährdet wird können andre auf den Straßen fahren wie sie wollen. Aber sobald hier jemand gefährdet wird, ist der Spaß vorbei.
  4. Das Video kann ich datenschutzrechtlich schon garnicht hochladen, der überholvorgang ist dort eh nicht zu sehen, habe erst angefangen zu filmen als ich das erste mal ausgebremst wurde, zwecks Kennzeichen und Fahrer. Als er die Kamera gesehen hat ist er plötzlich extrem gebremst und hat die nächste ausfahrt genommen. Und wer die A8 Richtung Salzburg morgens gegen 7.45 kennt, weiss wie der Verkehr aussieht dort. Zäh. Bin noch am überlegen ob ich das durchziehen soll, iwie hab ich auf die Bürokratie und den Stress keine große Lust, vor allem da ja wohl wenig dabei rauskommen wird, so er sich
  5. Muss ich halt überlegen ob mir das 1 Punkt wert ist. Zum linke Spur röcheln: wenn 15 Kfz vor mir fahren, alle mit 180-200, und die mittlere Spur mit 120 dahin kreucht, dann werde ich einen Teufel tun und rechts ranfahren nur um einen drängler vorzulassen der dann vor mir genauso wenig weiter kommt wie hinter mir.
  6. Also Beifahrer gabs nicht, sonst wäre der natürlich zeuge. Das Rechtsfahrgebot ist mir bekannt, in der Kolonne seh ich das nicht so eng. Der andre Fahrer hat die offenbar vorhandene Leistung seines Fahrzeugs genutzt in einer sehr kleinen Lücke zu überholen, entsprechend scharf ist er ja dann eingefädelt. Droht mir, ausser dem Handyvideo also 1 Punkt, noch andres wenn ich Anzeige erstatten sollte? Das Video muss ich ja garnicht zur Sprache bringen, kann es ja nur für mich verwenden zur Identifizierung des Fahrers.
  7. Guten Morgen zusammen. Eigentlich bin ich als inzwischen langjähriger Pendler recht dickhäutig, was Verhalten andrer im Straßenverkehr angeht. Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit wäre allerdings fast ein Unfall passiert, weil ein andrer mich ausbremste. Ich fahr mit 170 auf der linken Spure, Kolonnenverkehr, alle 3 Spuren voll mit fließendem Verkehr. Von hinten kommt ein Kfz, mit ähnlicher Geschwindigkeit wie der Rest der linken Spur. Scheint es aber sehr eilig zu haben, Lichthupe, Blinker, Drängeln, das übliche Spiel. Mittlere Spur von LKW belegt, konnte nicht sofort ausweichen. Daraufhin ü
  8. Ja theoretisch solls net so schwer sein vergangene Bußgelder zu checken...
  9. So gleicher Fall wie damals, aber nur um 1 Punkt. Vorgehen? Wie reagiere ich auf den Fragebogen, nach dem ignorieren des ersten? Garnix antworten?
  10. Mal interessehalber, stimmt jetzt 10 o 30? Heut in der Stadt gewendet bei doppelt durchgezogener, aufgehalten von zivilen u 30 Euro Verwarnung. Zahlen schafft Frieden?
  11. Also den Zeugen-Fragebogen einfach ignorieren nächstes Mal?
  12. Also, inzwischen ist der BuGeBe, an mich gerichtet, eingetroffen. Hat jemand noch letzte Vorschläge, wie man das ganze (auch gern per Anwalt) aus der Welt schaffen könnte? Könnte ich nicht Einspruch gegen den BuGeBe einlegen, mit der Begründung, dass ich nicht gefahren bin, sondern mein Vater? Der hatte den Verstoß ja schließlich schon zugegeben? Und dann, falls er einen BuGeBe kriegen sollte, das gleiche Spiel anders herum?
  13. Wie ist das zu verstehen? Interessiert mich sowie, wie eine Fahrtenbuchauflage im Alltag gehandhabt wird. Ich nehm an bei einer allg. Verkehrskontrolle sehen die Beamten sofort via Laptop, dass eine Fahrtenbuchauflage für das betreffende KFZ vorliegt. Und wollen es auch gleich sehen, vermutlich. Was ist denn die Strafe, wenn man es nicht dabei hat? Und wer kann nachträglich die Einträge auf Korrektheit überprüfen? Hat jemand hier zufällig eine Auflage, und kann sich dazu äußern?
  14. Keine Sorge, hat mich rein rethorisch interessiert, da allgemeine Verkehrskontrollen hier fast nicht vorkommen. Das letzte Mal, dass mein Führerschein kontrolliert wurde, liegt sicher 4 Jahre zurück.
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