FoxSierra 0 Posted January 11, 2010 Report Share Posted January 11, 2010 Hallo Leute, Eine Freundin ist nach Stuttgart gefahren, natürlich ohne Feinstaubplakette, weil das gute Mädel natürlich keine Ahnung hat, was das ist, und wofür man das braucht... Prompt hat sie einen Zettel vom Städtischen Vollzugsdienst an der Windschutzscheibe gehabt und auch schon einen Anhörungsbogen bekommen. Das übliche, 40€, 1 Punkt....Als Beweis wurde auch ein Foto angefertigt. Gibts ne Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen? Ich freu mich schon auf Antworten. GrüßeFlo Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted January 11, 2010 Report Share Posted January 11, 2010 In Umweltzonen darf ohne Plakette geparkt werdenFehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden. Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, konnte an einem von Bayern nach Bremen überführten und dort abgestellten Fahrzeug die nachgeschickte Umwelt-Plakette witterungsbedingt zunächst nicht angebracht werden. Noch bevor das vor Ort nachgeholt wurde, entdeckten Politessen das Auto und legten dem Fahrzeughalter die Kosten des Verfahrens wegen eines Halt- bzw. Parkverstoßes auf. Nach Auffassung des Gerichts lag aber in diesem Fall kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen Verkehrsverstöße in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette sei allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Ein parkendes Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit nicht die Reinheit der Luft, so das Urteil. Das Parken ohne Plakette könne zwar als Indiz dafür gewertet werden, dass das Auto aus eigener Kraft in die Umweltzone gefahren ist. Doch das entbindet die Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar ist auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug, heißt es dazu. Quelle: Auto-Medienportal Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 11, 2010 Report Share Posted January 11, 2010 Ich würde es auch auf zwei Schienen versuchen. Zum einen ist der Fahrer/Fahrerin ja nicht bekannt, so dass man freundlich um ein Bilder des Umweltsünders bitten sollte und/oder man bittet nachzuweisen, wie das Fahrzeug in die Zone gefahren ist und nicht dort hin verbracht wurde. Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Ist es nicht vielmehr so, dass "Parken" als "Teilnahme am Straßenverkehr" gewertet wird?Ein Amtsgerichtsurteil hat (in diesem Fall leider) glaube ich auch keinen Grundsatzcharakter... Bleibt natürlich die Frage, wer den Punkt bekommen soll: Es ist doch sicher nicht beweisbar, dass der Halter das Fahrzeug in die UZ verbracht und somit am Verkehr teilgenommen hat (egal ob auf eigener Achse oder mit dem Abschlepper)? Und wer war es dann? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 In Berlin zählt das Parken dazu. Quote Link to post Share on other sites
Brummer 0 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Ist aber nicht wirklich im Sinne der Sache, oder? Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 eigentlich nicht, aber im Sinne des Stadtkämmeres, der eine erweiterte Einnahmequelle hat und darum geht es schließlich. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted January 24, 2010 Report Share Posted January 24, 2010 Noch ein Urteil: Amtsgericht Frankfurt 994 Owi 5/09 Aus "Umweltzonen: keine Strafe für Parker - Bei einem parkenden Fahrzeug kann eine fehlende oder falsche Umweltplakette nicht geahndet werden", autobild 15.01.10 Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 28, 2010 Report Share Posted January 28, 2010 Und eine Maßnahme des Landes/Landeshauptstadt in Niedersachsen: Der Umweltminister sagt, gelbe dürfen fahren! Die Stadt sagt Nein und entfernt die gelben Buttons von der Schildern. Der Minister weist an! Die Stadt klebt wieder Buttons. Dann klagt die Stadt und stellt das Kleben ein. Ergebnis und Siegerehrung: Der Bürger weiß nicht was er soll und darf, Teile der Zufahrtstraßen sind gelb markiert, Teile nicht, u.s.w.! Nein, man kommt sich nicht vera... vor, auch, wenn man gerade seinen Rußpartikelfilter hat einbauen lassen, was u.U. nicht nötig war! dete Quote Link to post Share on other sites
mk1 0 Posted February 3, 2010 Report Share Posted February 3, 2010 ich fahre aus prinzip ohne (gültigen) sticker. habe die schwarze "1" mit nem netten gruß im nummern-feld in meinem einser, auch wenn ich die grüne vier kriegen würde. bis jetzt wollte noch keiner geld von mir haben. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted February 3, 2010 Report Share Posted February 3, 2010 du bist noch nicht in Berlin unterwegs gewesen Quote Link to post Share on other sites
camembert 0 Posted July 5, 2010 Report Share Posted July 5, 2010 hallo, ich habe in berlin ein paar mal in der UWZ ohne plakette geparkt. Jetzt will man ein paar mal 40 Euro von mir, logischerweise Gibt es einen Weg das anzufechten? Danke für Eure Hilfe, Tipps, Ratschläge... camembert Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 5, 2010 Report Share Posted July 5, 2010 Das einfachste sollte sein die Fahrereigenschaft zu bestreiten. Quote Link to post Share on other sites
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