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In Der Umweltzone Ohne Feinstaubplakette Geparkt.


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Hallo Leute,

 

Eine Freundin ist nach Stuttgart gefahren, natürlich ohne Feinstaubplakette, weil das gute Mädel natürlich keine Ahnung hat, was das ist, und wofür man das braucht...

Prompt hat sie einen Zettel vom Städtischen Vollzugsdienst an der Windschutzscheibe gehabt und auch schon einen Anhörungsbogen bekommen. Das übliche, 40€, 1 Punkt....

Als Beweis wurde auch ein Foto angefertigt.

 

Gibts ne Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen?

 

Ich freu mich schon auf Antworten.

 

Grüße

Flo

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In Umweltzonen darf ohne Plakette geparkt werden

Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

 

Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, konnte an einem von Bayern nach Bremen überführten und dort abgestellten Fahrzeug die nachgeschickte Umwelt-Plakette witterungsbedingt zunächst nicht angebracht werden. Noch bevor das vor Ort nachgeholt wurde, entdeckten Politessen das Auto und legten dem Fahrzeughalter die Kosten des Verfahrens wegen eines Halt- bzw. Parkverstoßes auf.

 

Nach Auffassung des Gerichts lag aber in diesem Fall kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen Verkehrsverstöße in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette sei allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Ein parkendes Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit nicht die Reinheit der Luft, so das Urteil.

 

Das Parken ohne Plakette könne zwar als Indiz dafür gewertet werden, dass das Auto aus eigener Kraft in die Umweltzone gefahren ist. Doch das entbindet die Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar ist auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug, heißt es dazu.

 

Quelle: Auto-Medienportal

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Ich würde es auch auf zwei Schienen versuchen. Zum einen ist der Fahrer/Fahrerin ja nicht bekannt, so dass man freundlich um ein Bilder des Umweltsünders bitten sollte und/oder man bittet nachzuweisen, wie das Fahrzeug in die Zone gefahren ist und nicht dort hin verbracht wurde.

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Ist es nicht vielmehr so, dass "Parken" als "Teilnahme am Straßenverkehr" gewertet wird?

Ein Amtsgerichtsurteil hat (in diesem Fall leider) glaube ich auch keinen Grundsatzcharakter...

 

 

Bleibt natürlich die Frage, wer den Punkt bekommen soll:

Es ist doch sicher nicht beweisbar, dass der Halter das Fahrzeug in die UZ verbracht und somit am Verkehr teilgenommen hat (egal ob auf eigener Achse oder mit dem Abschlepper)? Und wer war es dann? :rolleyes:

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  • 2 weeks later...

Noch ein Urteil: Amtsgericht Frankfurt 994 Owi 5/09

Aus "Umweltzonen: keine Strafe für Parker - Bei einem parkenden Fahrzeug kann eine fehlende oder falsche Umweltplakette nicht geahndet werden", autobild 15.01.10

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Und eine Maßnahme des Landes/Landeshauptstadt in Niedersachsen:

 

Der Umweltminister sagt, gelbe dürfen fahren!

 

Die Stadt sagt Nein und entfernt die gelben Buttons von der Schildern.

 

Der Minister weist an!

 

Die Stadt klebt wieder Buttons.

 

Dann klagt die Stadt und stellt das Kleben ein.

 

Ergebnis und Siegerehrung: Der Bürger weiß nicht was er soll und darf, Teile der Zufahrtstraßen sind gelb markiert, Teile nicht, u.s.w.!

 

Nein, man kommt sich nicht vera... vor, auch, wenn man gerade seinen Rußpartikelfilter hat einbauen lassen, was u.U. nicht nötig war! :nolimit:

 

 

dete

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  • 5 months later...

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