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FoxSierra

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  1. Außerdem musst du doch dann irgendwann mit dem Fahrzeug mit der abgelaufenen HU wieder auf öffentlichen Straßen zum TüV fahren. Wie sieht das aus, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist? Z.b. defekte Bremsen, und man im Winter nicht das basteln im Hof anfange will, weil einfach zu kalt? Ich frag deshalb, weil wir mehrere Oldtimer mit H-Kennzeichen haben, die oft mal ein paar Monate über den Termin sind, weil wir im Winter keine Lust haben eventuelle Mängel zu beseitigen.
  2. Hallo Leute, Eine Freundin ist nach Stuttgart gefahren, natürlich ohne Feinstaubplakette, weil das gute Mädel natürlich keine Ahnung hat, was das ist, und wofür man das braucht... Prompt hat sie einen Zettel vom Städtischen Vollzugsdienst an der Windschutzscheibe gehabt und auch schon einen Anhörungsbogen bekommen. Das übliche, 40€, 1 Punkt.... Als Beweis wurde auch ein Foto angefertigt. Gibts ne Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen? Ich freu mich schon auf Antworten. Grüße Flo
  3. Naja, es hätte doch auch jemand den Strafzettel wegnehmen können, oder der Wind weht ihn weg, etc. In Deutschland bekommt man erst einmal eine Anhörung, in Österreich muss man anscheinend bis zum Strafverfahren warten, bis man Einspruch einlegen kann. Tatsache ist, die urspüngliche Strafe waren 21€. Jetzt kann ich nicht einfach hergehen und da mehr draus machen... das sind wenn dann Bearbeitungsgebühren, oder was auch immer, aber der Verstoss als solcher steht ja weiterhin im Raum, und der ist ja wohl mit 21€ bewehrt und nicht mir 28€..... Komisches Verfahren...
  4. Hallo an alle, die sich in Österreich auskennen. Ich habe am 18.8. in Wien einen Strafzettel über 21€ bekommen, weil ich keinen Parkschein hatte (ausgestellt vom Magistrat der Stadt Wien). Mir wurde gesagt, ich brauch nicht zahlen, weil es eh nicht eingetrieben wird. Nun habe ich aber Post aus Wien bekommen (Anonymverfügung). In dem Schreiben werden bereits 28€ verlangt, ohne dass ich vorher informiert, befragt, angeschrieben etc, wurde. Ich soll nun bis 19.11. zahlen. In Deutschland wäre es dann bereits verjährt. Deswegen meine Fragen: Wann verjährt das ganze in Österreich? Kann die Stadt
  5. Das Beste, was ich da mitbekommen hab, war die Aktion, als sie sich mit der Drehleiter der Feuerwehr aufs Dach der Zeppelintribüne setzen haben lassen und dann den ganzen Abend mit der Videokamera von dort oben gefilmt haben. Ich hab gedacht, mir hauts den Vogel raus. Für alle, die die Örtlichkeit nicht kennen: Das Areal dort ist das ehemalige Reichsparteitaggelände der Nazionalsozialisten, heutzutage wird die Tribüne und die Aufmarschstraße für die DTM Rennen am Norisring verwendet, und ist auch dementsprechend als Rennstrecke ausgebaut, aber für den normalen Verkehr freigegeben. Bis vo
  6. Haben Sie dich dort wohl auch schon erwischt, oder warum bist du darüber so traurig?
  7. Hallo, ich habe gerade in einem Pressebericht der Polizei gelesen, dass sie einen Motorradfahrer innerorts bei erlaubten mit 163 km/h gelasert haben. Dazu haben sie geschrieben, dass den Motorradfahren 850€ Bussgeld erwarten. Da bin ich doch stutzig geworden, und hab mal nachgeblättert. In allen Listen, auch hier im Forum, steht ein Betrag von 425€ für Überschreitungen über 70 km/h. Haben die heimlich, still und leise die Bussgelder verdoppelt?? Oder vielleicht war es ein Wiederholungstäter? Aber dann setzt doch nicht die Polizei ein doppeltes Bussgeld fest, sondern die Strassenverkeh
  8. Nope, es gilt IMHO der Tag der Rechtsgültigkeit. Soweit ich weiss, war bis 2004 das Datum der Rechtskraft ausschlaggebend, und ab 2005 der Tattag. Man wollte damit wohl vermeiden, das man die Rechtskraft soweit hinausziehen kann, bis Punkte gelöscht oder Probezeiten abgelaufen sind.
  9. Und was is mit Videobeweis, bzw. angehalten werden?
  10. Liebe Radarforumgemeinde, Ich hab mich gestern etwas gewundert, flattert mir doch ein AB der Stadt Kaufbeuren ins Haus, wo sie mir erzählen, dass ich mit Laser gemessen wurde, und auf Video augezeichnet wurde. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich bei Lasermessung immer sofort angehalten werden müsste. Bei dem Gerät handelt es sich um eine Leivtec VX2, laut den Bildern hier im Forum ist da eine Videokamera oben drauf geschraubt. Wie gross ist eigentlich die Toleranz bei Lasermessung, weil sie schreiben nur "Festgestellte Geschwindigkeit (Abzüglich Toleranz): 59 km/h". Bei dieser Formuli
  11. Hallo liebe Radarforum Gemeinde.... Ich hab eben einen Bussgeldbescheid von der Stadt Mönchengladbach bekommen. Mir wird vorgeworfen, in der 30er Zone mit 45 km/h gefahren zu sein. Soweit, so gut, mag ja alles sein, aber ich habe vorher nie einen Anhörungsbogen bekommen, und in dem Bussgeldbescheid sind natürlich zu den 25 Euro Geldbusse zusätzlich 20 Euro Gebühren und 5,60 Euro Auslagen verrechnet. Meine Frage: BGB ohne AHB??? Ist das rechtens? Bild ist natürlich auch keins dabei. Was soll ich tun? Danke Florian
  12. Mal so eine Frage am Rande ohne reelen Bezug, es interessiert mich einfach: Wie weit geht das Zeugnisverweigerungsrecht nacht ZPO? Dass ich Angaben zur Person machen muss, ist mir natürlich bekannt, aber wie weit gehen diese Angaben? Nur Name, Anschrift, Geb. Datum, oder auch Beruf und Familienstand? Was interessiert denn z.B. mein Beruf? Wäre schön, hier mal was konkretes zu lesen. Danke FoxSierra
  13. Mal eine Frage zu dem angeblichen Videobeweis. Wenn die dem Beschuldigten mit dem Fahrzeug nur nachfahren, und da kein Gesicht zu sehen ist, was wäre dann? Dann braucht Cooper doch immer nur abzustreiten, und keiner kann ihm das Gegenteil beweisen. Wie sieht das mit der Augenscheinnahme der Beweismittel aus? Nur der Beschuldigte persönlich auf der Dienststelle, oder schicken die das auch zum Wohnort des Beschuldigten? Kann auch ein Bevollmächtigter dorthin?
  14. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Ein-Jahres-Frist erst mit Rechtskraft des Verstoßes beginnt, also mit Bezahlung oder Urteil. Hier gilt also nicht der Tatzeitpunkt. Das ist eine besch****ne Regelung, die mich auch schon den Schein gekostet hat, aber nächstes Jahr wird die Regelung zum Glück abgeschafft.
  15. Hallo liebe Radarforum-Gemeinde! Ich hab eben im Fernsehen einen Bericht über Knöllchenschreiber und Abschleppunternehmen gesehen. Dabei wurden auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Frankfurt/Main bei der Arbeit gezeigt. Dort tragen die Mitarbeiter des O-Amtes eine Polizeiähnliche Uniform und fahren grüne Autos mit Blaulicht. Deshalb meine Frage: Welche Rechte haben diese Mitarbeiter des O-Amtes? In einem gezeigten Fall wurde von einem Falschparker, der zu seinem Fahrzeug kam, Führerschein und Fahrzeugschein verlangt. Das kam mir etwas Spanisch vor. Was meint ihr dazu?
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