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Nein, Deutschland Ist Ein Rechtsstaat,


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Mal die Geschichte von einem kleinen Kapitalanleger der seine Spargroschen als Alterssicherung angelegt hat.

 

Der Spar-Michel kauft sich einige Anteile an einem Immobilienfond oder Schiffsfond. Spart etwas Steuern was ja ganz nett ist. Auch kommt jährlich etwas Geld zurück. Ist auch nichts gegen einzuwenden.

 

Schon mal was von Wirtschaftskrise gehört?

Schon ärgerlich wenn die Geschäfte nicht mehr laufen. Das Risiko ist ja bekannt, wer Pech hat ist eben das Kapital los. Zuerst werden die ausgeschütteten Erträge zurück gefordert, schließlich wurden sie nur als Darlehen ausgezahlt.

Und plötzlich ist der Fond insolvent.

 

Damit wäre eigentlich Ende der Geschichte, Kapital weg, Erträge weg, Pech gehabt.

 

Doch das nicht so einfach ist hat der Liebe Gott in Stellvertretung, der BGH gesprochen.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah dies anders. Die Beklagten könnten sich nicht darauf berufen, dass sie der Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht zugestimmt hätten, weil sie in der vorliegenden Sanierungssituation aus ihrer gesellschafterlichen Treuepflicht zur Zustimmung verpflichtet gewesen wären.

 

http://www.ftd.de/karriere-management/rech...n/50032226.html

Also sagt der BGH, Du kannst zustimmen oder auch nicht, ich der BGH sagt was Du musst.

 

Zwar könne grundsätzlich niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, Kapital nachzuschießen, da in Krisensituationen stets die Gefahr des Scheiterns und Verlusts des neuen Kapitals bestehe.

Immerhin sagt hier der BGH man dürfe nicht gezwungen werde gutes Geld schlechtem Geld nachzuwerfen, außer der BGH sagt es, ist das nicht nett?

 

Vielmehr könne es die gesellschafterliche Treuepflicht gebieten, dann konsequenterweise aus der Gesellschaft auszuscheiden - und die Folgen (also den sofortigen Ausgleich des negativen Auseinandersetzungsguthabens) zu tragen.

 

Sprich der Michel muss nachschießen ob er will oder nicht. Entweder zahlt er den Anteil der Schulden des Unternehmens, oder er schießt nochmal Kapital nach. Das Michel sein Risiko auf die Kapitaleinlage beschränken wollte, interessiert den BGH nicht.

 

Und plötzlich steht der Michel mit Schulden da.

 

Die Frage darf jetzt gestattet sein, welche Risiken beherbergen jetzt andere Kapitalbeteiligungen? Muss jetzt der ( stille ) Gesellschafter einer GmbH auch fürchten, sollte die GmbH in Schieflage kommen, er muss unbeschränkt haften.

 

Vergiss es, wir haben keine Demokratie mehr, ihr könnt wählen was ihr wollt, wir haben nicht nur einen Schattenhaushalt, wir haben auch eine Schattenregierung oder Marionettentheater.

 

Das Beruf des Rechtsanwalts würde ich zum Unberuf des Jahrtausends vorschlagen. Es gibt wenige Berufe denen ich soviel Misstrauen entgegenbringe als den Rechtsverdrehern.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Einlage ist Risikokapital, bzw. verbraucht sich z.B. Schiffsfonds.

 

Jetzt ist aber mehr weg.

 

Alles was an Ertrag ausgeschüttet wurde muss zurückgezahlt werden, und es muss u.U. die Einlage nochmal eingebracht werden. Natürlich auch wieder als Risikokapital.

 

Sprich, hat einer mal 100 000€ gekauft, in 10 Jahren 20 000€ Ertrag ausbezahlt bekommen, muss er jetzt unter Umständen die 20 000€ zurückzahlen, plus die Einlage um 100 000€ erhöhen.

 

Sind mal locker flockig 120 000€ die derjenige auftreiben muss.

 

Im Endeffekt sind dann 200 000€ in den Sand gesetzt.

 

Verstehen könnte ich wenn das Risikokapital weg ist, dumm gelaufen, ist eben so. Nicht aber wenn jetzt zusätzliche Zahlungen zu leisten sind.

 

Überlege mal, wenn die Anleger z.B. von Lehman-Anteilen, plötzlich nicht nur ihre Einlage verloren hätten, sondern auch noch für die Schulden von Lehman hätten aufkommen müssen.

 

Das könnte man sogar auf Aktien anwenden, überall wo es um Kapitalbeteiligungen geht.

 

MfG.

 

hartmut

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... das Kleingedruckte nicht gelesen. Gier fressen Hirn auf. Hehe.

 

Das hatten wir doch vor einem guten Jahr - aus seinerzeit aktuellem Anlaß - schon mal in Arbeit; kuxtu :rolleyes:

 

lg

c.s.

Hast du irgendwo alle Themen als Datenbank gespeichert? An sowas würde ich mich nie erinnern.

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Was - genau wie das Totalverlustrisiko bei Lehman-Anlegern - gewiß irgendwo im Kleingedruckten steht - richtig? :rolleyes:

Wenn ich Geld als Risikokapital beim Lotto einsetze, lege ich das Geld auf die Theke. Entweder gewinne ich, oder verliere ich. Der Verlust wird einkalkuliert.

 

Nach Ziehung der Lottozahlen bin ich schlauer. :mecker:

 

Aber wenn jetzt ein Rechtsverdreher nach der Ziehung kommt, zieht mich vor dem BGH, und will plötzlich den doppelten Einsatz, und der BGH sagt, ok eigentlich ist das gegen geltendes Recht, aber jetzt zahle nochmal den Einsatz, dann muss ich sagen, wer noch etwas an Gesetze glaubt der hat einen an der Waffel. :lol:

 

Die Wirtschaft lebt auch von Rechtssicherheit. Es gibt Spielregeln, und inzwischen ist die einzige Regel die es noch gibt die Regel, es gib keine Regeln.

 

MfG.

 

hartmut

 

Selbst schuld, wenn man sich in ein gesellschaftsrechtliches Boot reinsetzt und nicht weiß, wie das Ding fährt. Null Mitgefühl meinerseits. :rolleyes:

Könnte sein das derjenige sich von Juristen beraten lies. :rolleyes:

 

Soll auch Leute geben die auf ehrliche Art ihr Geld verdienen, aber keine Ahnung von Gesellschaftsrecht haben. Die nehmen sich dann Leute vom Fach.

 

MfG.

 

hartmut

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Vergleiche es doch mit dem Hausbau. Selbst wenn man einen Festpreis vereinbart hat, kommen noch Kosten dazu die du übersehen hast.

 

Wenn die Baufirma Pleite geht und du schon zu gewissen Teilen gezahlt hast, so musst du auch Gelder aufbringen, um den Bau zu vollenden. Auch wenn sich hinterher Pfusch zeigt, so musst du nachlegen. Manche habe da ihr gesamtes Hab und Gut verloren und stehen heute mit zig tausenden Euro in der Kreide.

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Schifffonds, Windmühlenräder zur Stromerzeugung, offene / geschlossene Immobilienfonds usw. sollte sich nur der anschaffen, der Fach- und Sachkundig ist. Das Studium bunter Prospekte beim Kaffeeklatsch reicht nicht aus, vielmehr muss über einen längeren Zeitraum ( Jahre !!!! ) der Markt beobachtet und entsprechende Fachliteratur gelesen, vor allen Dingen aber auch verstanden werden.

 

Wer seine Hausaufgaben gemacht hat, dem macht dann auch ein rhetorisch gut geschulter Bankberater kein x für ein u vor. Blauäugige Schnellschüsse führen unweigerlich dazu, das Lehrgeld bezahlt werden muss.

 

Von daher kann ich da kein Mitleid empfinden. Ein Abo des " Handelsblattes " , der " FAZ " , oder der " Börsenzeitung " reicht zunächst mal aus, um sich über einen längeren Zeitraum einen Überblick und entsprechende Informationen zu verschaffen.

 

Wer halt am verkehrten Ende spart, braucht sich hinterher nicht zu beschweren.

 

Das Beruf des Rechtsanwalts würde ich zum Unberuf des Jahrtausends vorschlagen. Es gibt wenige Berufe denen ich soviel Misstrauen entgegenbringe als den Rechtsverdrehern.

 

Das ist verkehrt. Es gibt in jedem Beruf gute und solche, die sich besser einen anderen Job gesucht hätten. Es ist wie beim Zahnarzt, kommst Du an den falschen, bist du lebenslang kuriert.

 

Ein guter Anwalt muss ja nicht nur seinen Lebensunterhalt verdienen, sondern auch seine Kanzlei mit allen Angestellten unterhalten. Gute Anwälte raten von der Klage ab, nicht nur, weil sie nix dran verdienen, sondern auch, weil sie ihrem Mandanten dann den verlorenen Prozeß erklären müssen :rolleyes: und dieser dann seinem Stammtisch und in der Nachbarschaft von der Pleite erzählt. Prozesse sind schließlich dazu da, das sie gewonnen werden.

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Die Schiffsfonds die ursprünglich mal gedacht waren um die deutschen Werften zu unterstützen waren früher eine legale Methode steuern zu sparen und Steuergelder zu kassieren.

 

Also eine Geldanlage deren Gewinn durch den Steuerzahler finanziert wird.

 

Mittlerweile hat der Staat festgestellt das mit diesen Fonds praktisch nur ausländische Werften subventioniert werden und den Steuersparmodell einen Riegel vorgeschoben. LINK

 

FAZIT:

Ich finde es sehr gut das die Raffsäcke für ihre Gier bestraft werden.

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Das ist der Grund, warum ich mein Geld grundsätzlich nur konservativ anlege. Zur Not gehe ich bei +/- 0 raus, muss aber i.d.R. nichts zuschießen. Für mich ist Geldanlegen eine Art Zwangssparen. Selbst wenn ich nur die Inflation ersetzt bekomme, behalte ich immer noch mein eigenes Geld.

 

Das Risiko muss kalkulierbar sein. Böse Überraschungen gibt es auf dem Kapitalmarkt ohne Ende, insbesondere seit der Krise.

 

Was lernen wir daraus?

 

Geld unters Kopfkissen wie die Oma es schon getan hat, ist nicht immer verkehrt.

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Gute Anwälte raten von der Klage ab, nicht nur, weil sie nix dran verdienen, sondern auch, weil sie ihrem Mandanten dann den verlorenen Prozeß erklären müssen :unsure: und dieser dann seinem Stammtisch und in der Nachbarschaft von der Pleite erzählt.

Der Anwalt gewinnt doch immer, auch bei einem verlorenem Prozess http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wavey.gif

 

Ein guter Anwalt erklärt seinem Mandanten das Prozessrisiko und führt dann den Prozess. Ohne Urteil erfährt der Mandant niemals, welche Chancen er gehabt hätte.

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Ein guter Anwalt erklärt seinem Mandanten das Prozessrisiko und führt dann den Prozess. Ohne Urteil erfährt der Mandant niemals, welche Chancen er gehabt hätte.

Na hoffentlich hat er sich dann genaustens notiert, das er den Mandanten vom Prozess abgeraten hat, denn manche drehen dann den Spies um und verklagen ihren ehemaligen Anwalt weil er sie zum Prozess verleitet/gezwungen hat.

 

So einfach ist das nämlich nicht das ein RA sagen kann machen wir, obwohl er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, den Prozess für seinen Mandanten zu verlieren. :unsure:

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Na hoffentlich hat er sich dann genaustens notiert, das er den Mandanten vom Prozess abgeraten hat, denn manche drehen dann den Spies um und verklagen ihren ehemaligen Anwalt weil er sie zum Prozess verleitet/gezwungen hat.

Welcher Mandant weiß das schon.

Außerdem hat doch der Anwalt alles gegeben um den "dämlichen" Richter zu überzeugen.

 

So einfach ist das nämlich nicht das ein RA sagen kann machen wir, obwohl er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, den Prozess für seinen Mandanten zu verlieren. :blink:

So wie in meinem Bekanntenkreis gerade ein Probezeitler vor den Kadi geht.

Akteneinsicht ergab keinen Anhaltspunkt auf Fehler bei der Laser-Messung, nach der Messung angehalten, also steht auch der Fahrer fest.

Aber der Anwalt geht natürlich vor Gericht.

 

Der Anwalt hat bestimmt noch einen Trumpf im Ärmel, Knickstrahlreflexion oder so was. :unsure:

 

Komm hör mir auf, Viele Anwälte sind doch auch nur Abzocker.

 

MfG.

 

hartmut

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Der Anwalt muss ja nicht unbedingt dazu anraten, den Prozess zu führen. Das ist immer noch eine Entscheidung des Mandanten.

 

Normalerweise klärt der Anwalt seinen Kunden über die zu erwartenden Risiken mitsamt einer Kostenübersicht auf, damit der Auftraggeber mit der gewonnenen Transparenz selbst über eine Beauftragung entscheiden kann. Verliert die Partei dann den Prozess, ist es das Problem des Auftraggebers. Er wurde ja über die Risiken informiert.

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Komm hör mir auf, Viele Anwälte sind doch auch nur Abzocker.

 

Ein Anwalt kann auch nur so gut sein, wie er von seinem Mandanten mit Fakten und Informationen versorgt wird. Unwichtiges kann wichtig sein und einfach einen Schuhkarton mit beschriebenen Blättern auf den Schreibtisch stellen, und die Nr. der Rechtsschutz dazu, reicht nicht.

 

Bei meinen Kunden stelle ich immer wieder fest, das diese denken: der macht schon und alles ist in Butter. Selten das mal einer zur Unfallstelle fährt, selber ausmisst, Fotos / Skizzen macht, im Tante Emma Laden nach Zeugen sucht: " Hat vielleicht jemand zufällig am Fenster geguckt "

 

Wenn´s dann in die Hose gegangen ist, war es der Anwalt.

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Ein Anwalt kann auch nur so gut sein, wie er von seinem Mandanten mit Fakten und Informationen versorgt wird.

Mein Scheidungsanwalt hat mir einige Tage vor dem Scheidungstermin mitgeteilt, er hat für das Gericht keine Zulassung und könnte nur als Berater zum Scheidungstermin mitkommen. :unsure:

Das einzige was der wollte war die Kosten hochtreiben.

 

Hätte ich ihn fragen müssen ob er zugelassen ist?

Soviel zum Thema Aufklärung.

 

Zu einem Zivilprozess kam die Anwältin völlig unvorbereitet zum Termin, zum Glück war der Anwalt des Gegners auch nicht besser. Und mein Gegner ist vor Gericht fast ausgerastet. :unsure:

Dafür hätte ich keinen Anwalt gebraucht.

 

Du kannst nur zum Anwalt gehen wenn Du dich vorher selber schlau gemacht hast, auf einen Anwalt verlassen kannst Du dich nicht.

 

Wenn´s dann in die Hose gegangen ist, war es der Anwalt.

Im Zweifel war es der Richter. :blink:

 

MfG.

 

hartmut

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Mein Scheidungsanwalt hat mir einige Tage vor dem Scheidungstermin mitgeteilt, er hat für das Gericht keine Zulassung und könnte nur als Berater zum Scheidungstermin mitkommen.

 

Dem hätte ich die Akten um die Ohren gehauen und der hätte auch keinen Cent gesehen.

 

Zu einem Zivilprozess kam die Anwältin völlig unvorbereitet zum Termin.....

 

dito

 

Du kannst nur zum Anwalt gehen wenn Du dich vorher selber schlau gemacht hast....

 

Meine Rede.

 

Im Zweifel war es der Richter.

 

Nicht unbedingt. Auch bei einem Richter spielen Äußerlichkeiten und Sympatie eine Rolle. Wenn die Chemie nicht stimmt, hast Du schlechte Karten.

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Na hoffentlich hat er sich dann genaustens notiert, das er den Mandanten vom Prozess abgeraten hat, denn manche drehen dann den Spies um und verklagen ihren ehemaligen Anwalt weil er sie zum Prozess verleitet/gezwungen hat.

Welcher Mandant weiß das schon.

Diejenigen die auf dem Prozess bestehen mit Sicherheit, denn es sind idR die Prozesshansel.

 

So einfach ist das nämlich nicht das ein RA sagen kann machen wir, obwohl er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, den Prozess für seinen Mandanten zu verlieren. :unsure:

So wie in meinem Bekanntenkreis gerade ein Probezeitler vor den Kadi geht.

[...]

Das ist ja hier dann ein Paradebeispiel für die Haftung.

 

 

Ein Anwalt kann auch nur so gut sein, wie er von seinem Mandanten mit Fakten und Informationen versorgt wird.

Mein Scheidungsanwalt hat mir einige Tage vor dem Scheidungstermin mitgeteilt, er hat für das Gericht keine Zulassung und könnte nur als Berater zum Scheidungstermin mitkommen. :unsure:

Das einzige was der wollte war die Kosten hochtreiben.

Wie geht denn das-gerne per PN? Wenn man zum RA ernannt wird, kann man an allen Amtsgerichten und Landgerichten (bei Scheidung ohne Bedeutung) in D tätig sein. Nach ein paar Jahren Tätigkeit beantragt man die Zulassung beim OLG und darf deutschlandweit [Edit: Vor zehn Jahren war dies in den Westdeutschland noch anders, bei den Anwälten in Ostdeutschland galt dies bereits von Anfang an] auch vor den OLG auftreten. Einzig beim Bundesgerichten sind spezielle Anwälte erforderlich. Dort sollte man mit einer Scheidung aber nicht landen.

 

 

Hätte ich ihn fragen müssen ob er zugelassen ist?

Die Zulassung sollte in der Kanzlei hängen. :blink:

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Das ist ja hier dann ein Paradebeispiel für die Haftung.

Wenn ein Anwalt einem 19Jährigen sagt das ein Weg vor Gericht aussichtslos ist, ich glaube nicht das der 19Jährige da auf eine Verhandlung besteht.

 

Aber hier sehe ich es einfach so, es ist auch kein Fehler mal diese Erfahrung zu machen zumal es über die Rechtsschutz läuft.

 

Wie geht denn das-gerne per PN?

 

 

Kosten hochtreiben geht einfach, streiten um das letzte Küchenmesser. Streiten um unstrittige Dinge. Streiten um Unterhalt. Alles Dinge die meine Ex und ich schon geklärt hatten und von daher keine Rolle mehr gespielt haben. Es ging eigentlich nur noch das die Scheidung vom Gericht ihren Segen bekam. Und dazu brauch man mindestens einen Anwalt.

 

Das Anwaltsbriefe mit unberechtigten Forderungen einer friedlichen Auseinandersetzung nicht zuträglich sind kannst Du dir vorstellen. Besonders nicht wenn die Anwälte plötzlich zustimmen und Forderungen anerkennen die von den Parteien nie gestellt worden sind. Das ging soweit das ich meinem Anwalt untersagt habe einen Brief, ohne das ich ihn vorher gelesen habe, abzuschicken. Und das war gut so.

 

Die Zulassung sollte in der Kanzlei hängen. :unsure:

Fast hätte ich geschrieben, was in mancher Kanzlei hängen sollte ist der Anwalt. :unsure:

 

Aber so was würde ich niemals schreiben. :blink:

 

MfG.

 

hartmut

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Schreib es ruhig ich bin ja kein Anwalt. :unsure::blink:

Lieber nicht, bei uns gibt es den Satz,

 

"Tuas liber idde, der koscht sovieal wiean Reachter"

 

Für Nichtschwaben die Übersetzung

 

Mache es lieber nicht, denn wenn Du es machst, kostet es so viel, als wenn es ein Guter gewesen wäre. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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  • 2 years later...

Den suggerierten Rechtsstaat gibt es nicht!

 

 

Einige von vielen Zitaten von ehemaligen Richtern, die es unparteiisch wissen müssen:

 

"Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht." [......] "Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft" [......] "Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (vgl. http://www.gewaltent.../einf_druck.htm ).

 

”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”. http://www.odenwald-...hten.de/?p=1740

 

Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).

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Wer seine Hausaufgaben gemacht hat, dem macht dann auch ein rhetorisch gut geschulter Bankberater kein x für ein u vor. Blauäugige Schnellschüsse führen unweigerlich dazu, das Lehrgeld bezahlt werden muss.

 

 

:think: Ob deswegen mein Big Boss nur mit Aktien aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau spekuliert? Bei den Firmen kennt er sich aus, :whistle: und kennt die zukünftige Auftragslage vermutlich oft früher als die Vorstände dieser Firmen.

Dazu kommt das er gerne Antizyklisch handelt, wenn Alle verkaufen kauft er.

Ist doch schön wenn man eine größere Summe Spielgeld sein Eigen nennen darf.

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  • 4 weeks later...

Beispiele zum korrupten Bankwesen und der Billigung durch staatliche Organe:

 

Auch bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ).

 

Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen. (vgl. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/kein-glueck-mit-optionsscheinen,10810590,9773024.html ). Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.

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Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:

 

Z.B. kann man unter

einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“

Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.

 

Der Schutz der Umweltgiftindustrie ist so perfektioniert, dass für Vergiftungen durch Umweltgifte wie z.B. Quecksilber und andere Metalle (Zahnersatz) Ärzte keine Abrechnungsziffer und keine Ausbildung dafür haben. Patienten müssen alles selbst tun, denn es wird ihnen nicht geholfen. Zuständig ist in Deutschland nur der Psychiater für Vergiftete! vgl. http://www.toxcenter.de/artikel/Selbsthilfe-bei-Vergiftungen-noetig.php, auch der Bericht von 1993 (!) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687724.html und andere Seiten.

 

Die Herrschenden in der Welt haben offenbar nur den Schutz des Vertrauens in bestehende Verhältnisse sowie den Schutz ihres eigenen Machterhalts und ihres eigenen Geldbeutels im Sinn und völlig vergessen, dass sie und ihre Nachkommen ja auch Menschen sind.

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