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Galileo über Radarwarner


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http://www.prosieben.de/video/clip/5230/ga...-27-august-2009

 

Sehen wir mal über die falsche Nomenklatur und die Bilder von mobilen Blitzern, die gezeigt werden, obwohl es um die gar nicht geht, hinweg:

 

Seit wann darf mir der Beifahrer die Daten durchgeben??

 

Daß Warn-Plugins in Navis verboten sind, glaube ich auch erst, wenn das gerichtlich festgehalten wurde. Aber wenn es verboten ist, darf ich die Geräte doch auch nicht betriebsbereit mitführen, und das tue ich doch, wenn mein Beifahrer mir die Daten vorlesen kann??

 

Bin auf Eure Meinungen gespannt.

 

Um das Video sehen zu müssen, muß man leider einen eigenen Player installieren, was aber problemlos geht. Das Thema Radarwarner wird gleich am Anfang des Videos angeschnitten.

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Daß Warn-Plugins in Navis verboten sind, glaube ich auch erst, wenn das gerichtlich festgehalten wurde. Aber wenn es verboten ist, darf ich die Geräte doch auch nicht betriebsbereit mitführen, und das tue ich doch, wenn mein Beifahrer mir die Daten vorlesen kann??

 

Bin auf Eure Meinungen gespannt.

 

Um das Video sehen zu müssen, muß man leider einen eigenen Player installieren, was aber problemlos geht. Das Thema Radarwarner wird gleich am Anfang des Videos angeschnitten.

Nutze mal die Suche, denn dazu gibt es zig Diskussionen. Notfalls wird dir Goose seine Ansicht noch einmal darstellen auch wenn er hier im Forum damit so ziemlich allein dasteht.

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Mir ging es hier nicht um die Navis, und ich weiß, daß die Mehrheit inzwischen meint, daß sie verboten sind. Für mich ist es nach wie vor kein Gerät, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen.

 

Aber wie gesagt ging es mir mehr darum, ob der Beifahrer die Geräte bedienen darf.

 

Edit: Moment mal. Hab jetzt nach Gooses Ansicht gesucht und er meint, daß die Navi-GPS-POIs verboten sind. Also ist der Rest doch meiner Meinung??

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Nutze mal die Suche, denn dazu gibt es zig Diskussionen. Notfalls wird dir Goose seine Ansicht noch einmal darstellen auch wenn er hier im Forum damit so ziemlich allein dasteht.

Das mag der Fall sein, aber die Gesetzesbegründung gibt ihm recht.

Ich bin hsl. des Verbots von POI-Warnern in Navis auch seiner Ansicht.

 

Dass der Beifahrer das Gerät bedient, ändert m.E. nichts an der Unerlaubtheit, da es immernoch betriebsbereit mitgeführt wird.

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Dem letzten Satz stimme ich auch zu und halte deswegen die Galileo-Sendung für Stuß.

 

Da ich mir inzwischen den ganzen Thread durchgelesen habe (http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=36103), bin ich verwirrt. Gast sagt, Goose stehe allein da. Demnach ist Gast der Meinung, daß die Geräte nicht verboten sind. Aber im verlinkten Thread scheinen mehr oder weniger alle Gooses Meinung zu sein.

 

Wie schon gesagt, wollte ich keinen neuen POI-Thread aufmachen, aber das wollte ich noch schnell klären :whistling:

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Die Gesetzesbegründung ist in der Tat eindeutig, jedoch weiß ich nicht, inwiefern diese von Belang ist. Muß ich als Ottonormal-VT alle Begründungen kennen? Außerdem kann es doch nicht angehen, daß der Gesetzgeber z.B. die Mitnahme von Kühen verbietet und ich dann Strafe bekomme, wenn ich Milch mitnehme -.- Bzw. besseres Beispiel; er verbietet Geräte zum Melken von Kühen und ich bekomme Strafe, weil ich meine Hände dabeihab :whistling:

Du fordertest GM auf, RA XDiver zu fragen, ob er die Begründung kennt. Imho hat er das nicht gemacht, daher werde ich das mal nachholen.

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Tu das. Ich würde wetten, er kennt sie nicht. Aber auch wenn XDiver auf seiner Auffassung beharren sollte, halte ich die Meinung von Goose für richtig.

Und ich bin wirklich nicht bekannt dafür, unnötige Restriktionen für den Autofahrer zu befürworten. Ich kann aber, das habe ich Goose auch schon mal erklärt, meine persönliche oder politische Meinung (die gegen das Verbot spricht) von meiner juristischen Meinung trennen (die dafür spricht).

 

Und wie viel Ahnung mitunter Fachanwälte für Verkehrsrecht wirklich haben, davon kann z.B. Bluey ein Lied singen. Was nicht heißen soll, dass XDiver keine Ahnung hätte. Aber auch er kann sich mal täuschen.

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Ähm wie konnte der Gesetzgeber vor Jahrzehnten die POI als verboten ansehen, wenn er noch nicht einmal die Geräte damals gab.

 

Ich persönlich habe dazu keine Meinung, da ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt habe, zumal ich auch kein Navi habe und sich das Problem nicht für mich stellt.

 

Im Übrigen kannst du dir dann mindestens jede zweite Auto schnappen und den Fahrzeugführer das Gerät wegnehmen (ist doch auch die Folge bei vergleichbaren Radarwarnern) sowie die Punkte verteilen.

Unwissenheit von Opa Rentner nützt da auch nichts, selbst wenn er davon noch nie etwas gehört hat.

 

Wie gesagt ich hatte es so in Erinnerung das Goose so ziemlich allein mit seiner Meinung da steht. Wenn es nicht so sein sollte, dann muss ich mich eines besseren belehren lassen.

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@Gast225:

Ähm wie konnte der Gesetzgeber vor Jahrzehnten die POI als verboten ansehen, wenn er noch nicht einmal die Geräte damals gab.

Die Gesetzesbegründung bezieht sich auf die Einführung des § 23(1b) StVO. Und die ist noch nicht Jahrzehnte her.

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt ich habe mich mit dem Thema nicht beschäftigt und kenne daher auch nicht die Begründung des Gesetzgebers.

 

Edit:

Und wieso wird den Fahrern dann nicht das Navi weggenommen und eine Anzeige gefertigt, denn bei einem 70 Euro Verstoß muss man ja einschreiten und bei nahezu jedem Navi ist ja soetwas vorhanden. Vom Navi des Herrn H. mal abgesehen. :whistling:

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Vom Navi des Herrn H. mal abgesehen. :lol:

Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung. :whistling:

 

Da habe ich drei Starenkästen als erster gemeldet, dadurch ein Freiabo lebenslänglich, und kann es nicht nutzen. :rolleyes:

 

Und fahre dennoch noch ungeblitzt durchs Leben :o:D

 

MfG.

 

hartmut

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Ich glaube nicht das auf jedem / jedem 2. Gerät so etwas drauf ist.

Auf meinem ist das nicht drauf, weil ich es nicht brauche.

 

Und es werden auch viele andere Menschen, die meinen sich an die STVO zu halten, oder welche die Blitzer eh kennen, diese Software nicht drauf haben und all die Menschen welche ein Navi, aber keinen Computer haben, was durchaus sehr viele sind, werden es eher auch nicht drauf haben, neben denen die es nicht haben weil es ja "verboten" ist.

 

Demnach denke ich, wird die Quote doch erheblich höher ausfallen.

 

Allerdings ist auf meinem TomTom die Software bereits vorinstalliert, mit "Radarplugin" und hübschen Starenkastenbild.

Es fehlen nur die POIs, die müsste ich selbst draufladen.

 

Guckt da ein Polizist drauf, wäre ich mir sicher, dass ich dann erst einmal dran bin.

Anschließend geht das ganze wahrscheinlich richtig los, mit Gutachter und allem...

Betriebsbereit ist es ja nicht.

 

Allerdings erweckt es den Eindruck als wäre es dass und m.E. ist es sittenwiedrig ein Endgerät für den Straßenverkehr zu vertreiben, welches den Eindruck erweckt gegen die STVO zu verstoßen und welches Vorbereitungen zum Verstoß gegen die STVO mitbringt.

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Wie gesagt ich habe mich mit dem Thema nicht beschäftigt und kenne daher auch nicht die Begründung des Gesetzgebers.

Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab“.

 

Und wieso wird den Fahrern dann nicht das Navi weggenommen und eine Anzeige gefertigt, denn bei einem 70 Euro Verstoß muss man ja einschreiten und bei nahezu jedem Navi ist ja soetwas vorhanden. Vom Navi des Herrn H. mal abgesehen. :whistling:

Wer sagt denn, dass das nicht passiert?

Rechtmäßig wäre das m.E. durchaus.

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Wenn man Ottonormal-VTern das Navi abnehmen will,so sollte man zuerst mal bei Behördenfahrzeugen anfangen,denn die haben diese kleinen,nützlichen Geräte nämlich mittlerweile auch drin!

U.a. sind sie in Rettungsfahrzeugen und auch bei Blau-Weiß-Deutschland verbaut.

 

Und ja,jetzt wird sicher einer der Herren mit mir meckern,die solche Fahrzeuge bewegen (dürfen)....

"wie sollen wir zu manchen Unfallstellen hinfinden"....usw pp....

 

Ehrlich gesagt,die meisten Führer dieser Fahrzeuge wissen Bescheid in ihrem Revier,und wenn nicht,wissens sicher die Kollegen,die ja mitfahren.

 

Da Väterchen Staat "seinen" Fahrzeugen diese Geräte einbaut und sie damit fahren läßt,darf es halt dem mündigen Bürgern auch nicht vorenthalten werden. Was man letztendlich mit diesen TomTomNavigonsTravelpilots usw alles anfangen und anstellen kann, weiß nur einer,und der heißt MacGyver und lebt in den USA.

Ich glaube,der würde es schaffen,aus so nem Teil n Kraftwerk oder sonstwas zu bauen.

 

Außerdem warnt doch hierzulande fast jeder Radiosender vor Radarfallen,ok,es sind die mobilen,aber egal,sie warnen,ob sie das nun dürfen oder nicht.

Im Falle des unrechtmäßigen Warnens würde sich dann ja jeder Radiosender Strafbar machen.

 

Ich persönlich fahre zwar ausschließlich mit Navi,allerdings unterstützt meins diesen Service nicht, aber für sowas gibts ja andere,zuverlässigere Geräte käuflich zu erwerben.

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Wenn man Ottonormal-VTern das Navi abnehmen will,

Scheinbar hast nur keinen Beitrag in diesen Tread gelesen, denn es geht NICHT darum die Navis abzunehmen sondern darum ob Warnungen vor Kontrollstellen mit Navigationssystemen legal ist.

 

-----

 

Die Polizei hat praktisch keine Möglichkeit um vor Ort festzustellen ob ein Warner vor Starenkästen auf den Navigationsgerät installiert ist. Auch gibt es praktisch keinen Anfangsverdacht der eine Sicherstellung des Gerätes risikolos macht.

 

Um vor Ort eine Überprüfung möglich zu machen müsste man die Polizei mit Notebooks+Kartenleser ausstatten und die Beamten entsprechend schulen.

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@Diver: Was du bei deiner Argumentation verkennst ist, dass dass ein Navi ohne Warnfunktion legal betrieben werden darf.

 

In der Schweiz wurden übrigens die Radiowarnungen verboten. Und schwupps - siehe da - die Sender warnen nicht mehr.

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@Mace

ich hab das nicht verkannt,nein.

Denn,es gibt Billig-Navis und Teuer-Navis, und beide könnten diese Funktion enthalten.

 

Die Frage wäre doch, es einem Fahrzeugführer nachweisen zu müssen,DASS er diese Funktion nutzt.

Billignavis (zumindest die meisten) unterstützen das ja nicht einmal.

Andere Navis besitzen die Fähigkeit, es zu nutzen,allerdings ist der Nutzer zu dämlich,es einzustellen oder weiß gar nicht,dass sein Gerät über diese Funktion verfügt.

und die (meisten) teuren Navis haben das sowieso Serienmäßig,weils halt sofort bei der Herstellung mitgeliefert wird,so isses halt gleich "nutzbar".

 

Im übrigen möchte ich den Cop sehen,der mir vorwirft,ein Navi mit halt diesen Features zu nutzen.

Die blanke Vermutung,es "könnte" sich beim verwendeten Gerät um einen Blitzerwarner handeln,ist da rechtlich doch sehr zweifelhaft

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Verar* kann ich mich allein.

 

Eine Fundstelle Jahr und Seite bräuchte ich da schon um nachzusehen, denn ich kann ja nicht hunderttausende Seiten durchsuchen. :whistling:

 

Und ob dann die Begründung dazu steht ist auch eine Frage. Eher muss mann dann schon in den Bundestagsdrucksachen suchen und die sind nicht alle online.

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Um vor Ort eine Überprüfung möglich zu machen müsste man die Polizei mit Notebooks+Kartenleser ausstatten und die Beamten entsprechend schulen.

Und eine Unzahl von Mini-USB A und B, USB-B, Micro-USB A und B, 4 und 5 Polig Kabeln mitführen, damit auch jedes Gerät ausgelesen werden kann. Die Realität sieht jedoch so aus, dass wenn überhaupt das Gerät beschlagnahmt wird und eine Prüfung in Ruhe durchgeführt wird.

 

Interessanterweise gibt es in UK kein Verbot solcher Datenbank-Warner. Es gibt sogar kostenpflichtige Dienste, die sich durch ihre Mitglieder und andere Quellen selbstständig aktualisieren.

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Du fordertest GM auf, RA XDiver zu fragen, ob er die Begründung kennt. Imho hat er das nicht gemacht, daher werde ich das mal nachholen.

Habe ich gemacht, aber keine Antwort bekommen, RA XDiver ist wohl momentan nicht sehr aktiv im Forum.

 

Wie auch immer: Fast jeder Vielfahrer hat heute das Ding unter der Scheibe hängen, davon bestimmt nicht wenige mit POI-Warner. Dennoch schlägt hier keiner auf der "erwischt" wurde, und im VP auch nicht, und weiterhin sind keine Urteile bekannt.

 

Die Rechtslage scheint diesbezüglich also nicht besonders brisant zu sein.

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Dass noch keiner bekannt ist, der "erwischt" wurde, sagt m.E. nichts aus.

Auch kann es hierzu schon Gerichtsentscheidungen gegeben haben, die nur nie den Weg in die Publikation gefunden haben.

 

Mit Fingerspitzengefühl meine ich, dass man es entweder absichtlich übersieht oder nur eine mündliche Verwarnung erteilt.

Oder von mir aus auch eine Anzeige schreibt, aber das Gerät dann nicht einzieht.

 

Auch dürften viele Polizisten die Rechtslage wegen mangelnder Kenntnis der Änderungsbegründung vmtl. gar nicht kennen und aus Unwissenheit nicht einschreiten.

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Dass noch keiner bekannt ist, der "erwischt" wurde, sagt m.E. nichts aus.
Doch, statistisch sagt das schon etwas aus.

 

 

Mit Fingerspitzengefühl meine ich, dass man es entweder absichtlich übersieht oder nur eine mündliche Verwarnung erteilt.
Und seit wann werden 4 Punkte-Delikte auf breiter Basis auf diese Weise abgehandelt? Sorry - das glaubst du doch selbst nicht.

 

Unter der Rechtslage versteht man im Übrigen mehr als eine Interpretation von Gesetzestexten oder Begründungen durch wen auch immer, dazu gehören auch Urteile. Und die sind eben nicht bekannt.

 

Die Rechtslage sieht also so aus, dass nicht bekannt ist, dass jemand deshalb verurteilt wurde.

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Doch, statistisch sagt das schon etwas aus.

Es mag vielleicht noch nicht viele Fälle gegeben haben, aber es ist nicht auszuschließen (und auch nicht allzu unwahrscheinlich), dass es schon welche gab.

 

 

Und seit wann werden 4 Punkte-Delikte auf breiter Basis auf diese Weise abgehandelt? Sorry - das glaubst du doch selbst nicht.

Vielleicht gerade dann, wenn erkannt wird, dass sich der Verstoß von der Benutzung handelsüblicher Radarwarner oder Laserjammer unterscheidet :whistling:.

Bluey jagt doch auch den Punkten nach. Aber nach eigenen Angaben würde er gegen Navi-PDAs mit POI-Warner nicht einschreiten. Obwohl es 4 Punkte gibt.

 

Unter der Rechtslage versteht man im Übrigen mehr als eine Interpretation von Gesetzestexten oder Begründungen durch wen auch immer, dazu gehören auch Urteile. Und die sind eben nicht bekannt.

Das ist unzutreffend.

Von einer Rechtslage kann auch ohne gerichtliche Entscheidungen gesprochen werden.

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Ich glaube, du verstehst den Begriff der Rechtslage etwas komisch.

Aber dennoch:

 

Weißt du, manchmal muss man in der Lage sein, Wunschdenken von Tatsachen trennen zu können.

Ich selbst nutze auf jedem meiner Navis POI-Warner, ich nutze oft auch zusätzlich oder alleine den GPS-Reminder.

 

Aber ich bin mir dabei bewusst, dass ich mich ordnungswidrig verhalte.

Es bringt mir nichts, wenn ich mir irgend etwas zusammenbiege, nur weil mir das in den Kram passt.

 

Wenn in der Änderungsbegründung so klipp und klar drinsteht, dass Navis mit POI-Warnern erfasst sind, dann kann ich mich nicht einfach hanebüchen darüber hinwegsetzen, nur weil mir nicht passt, dass es so ist.

 

Wie klar soll der Verordnungsgeber es denn noch machen bitte?

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Die Rechtslage ist klar.
Das halte ich nicht zuletzt wegen der letzten Beiträge für ein Gerücht. Weiter ist nicht eindeutig, was die jeweiligen POIs zu bedeuten haben. Ein Interesse kann man an sooo vielen Dingen haben. Das Interesse an einer Warnung kann nur unterstellt aber nicht bewiesen werden. Außerdem wird ja nicht vor Messungen gewarnt, sondern auf Orte hingewiesen - einigermaßen wertfrei. :whistling:

 

Und Bluey schreitet nicht aus Fingerspitzengründen nicht ein, sondern weil er das nicht für einen Verstoß hält. Das (wenn das überhaupt noch so ist bei ihm) sollte eigentlich schon klarmachen, dass die Rechtslage keineswegs klar in Richtung "verboten" geht.

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Nochmal die Frage:

 

Wie klar soll es der Verordnungsgeber noch ausdrücken?

Muss er jedes Wort, das er benutzt, noch einzeln definieren?

 

 

Den Quatsch mit dem Interesse an so vielen Dingen würde dir jeder noch so liberale Amtsrichter lachend um die Ohren knallen.

Ebensowenig wie die Tatsache, dass ein POI-Warner, der Radarfallen integriert hat, nich dem Interesse an der Warnung dient.

 

 

Sorry, aber langsam bewegen wir uns in Bereiche, in denen Goose oder Bluey oder wer auch immer sagen würden: "Langsam wird es lächerlich."

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Wie klar soll es der Verordnungsgeber noch ausdrücken? Mindestens so klar, dass

 

Muss er jedes Wort, das er benutzt, noch einzeln definieren?

Also wenn mir etwas verboten wird, will ich schon genau wissen was.

 

 

Den Quatsch mit dem Interesse an so vielen Dingen würde dir jeder noch so liberale Amtsrichter lachend um die Ohren knallen.
Wieso denn ausgerechnet mir, ich habe doch nichtmal ein (fahrtüchtiges) Auto. :whistling:

 

Ebensowenig wie die Tatsache, dass ein POI-Warner, der Radarfallen integriert hat, nich dem Interesse an der Warnung dient.
Nicht Radarfallen, sondern Orte an denen vielleicht einmal eine Falle gestanden hat werden angezeigt. Ein technisches Gerät zur Anzeige von Kontrollstellen, dass prinzipbedingt nicht nur an Messstellen eine Anzeige liefert, ist in meinen Augen kein solches. Wichtiger finde ich, dass keine Interaktion mit der einzelnen Messstelle stattfindet, sondern die Datenbank nichts anderes ist als ein öffentliches kollektives Gedächtnis.

Die Gesetzesbegründung gehört dahingehend überprüft. Eine richterliche Entscheidung ob die Dinger nun erlaubt sind oder nicht, ist eben noch nicht bekannt und es wird nicht massiv gegen Navis mit POI-Warnung vorgegangen - und das würde es wohl, wenn die Sachlage eindeutig wäre.

 

Sorry, aber langsam bewegen wir uns in Bereiche, in denen Goose oder Bluey oder wer auch immer sagen würden: "Langsam wird es lächerlich."
Weil nicht jeder Deiner Argumentation folgt?
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Also wenn mir etwas verboten wird, will ich schon genau wissen was.

Genauer hätte es in der Änderungsbegründung nicht stehen können.

 

Wieso denn ausgerechnet mir, ich habe doch nichtmal ein (fahrtüchtiges) Auto. :whistling:

Dann demjenigen, der ihm damit kommt :rolleyes:

 

Weil nicht jeder Deiner Argumentation folgt?

Sorry, aber da braucht man nicht argumentieren.

Es steht klipp und klar, so klipp und klar, dass es klipper und klarer nicht mehr geht, in der Änderungsbegründung.

 

Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen.

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Es steht klipp und klar, so klipp und klar, dass es klipper und klarer nicht mehr geht, in der Änderungsbegründung.
"Gebt mir ein Pferd zur Frau, und leiht mir eure Hose. Färbt mir am Wams die Schnallen blau, und dann erklärt mir wose!" ©Otto

"Wose?" Ja, wose das aufgeschrieben haben. Beim Suchen läuft man ja Gefahr, bescheuert zu werden, bei all den Texten in juristisch. Wer spricht denn ins so fremden Zungen? :whistling:

 

Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen.
Na dit wolln wa doch erstma seh'n. :rolleyes:
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Ich habe es oben bereits zitiert:

 

In der Begründung zu § 23 Abs. 1b StVO heißt es u.a.:

 

Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab“.

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Danke.

Ja zitiert und das wieder quellenlos und wieder nicht nachprüfbar für den Laien. :whistling:

Aber ich denke ich kann Dir mal glauben.

 

Ich kann aber immer noch nicht erkennen, dass es verboten ist, sich an "gefährlichen" oder "interessanten" Orten an die zulässige Höchstgeschwindigkeit erinnern zu lassen. Eine gewollte Anzeige von Geschwindigkeitskontrollen nachzuweisen wird nicht so einfach sein, da vermutlich 95% der Kontrollstellen zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht existieren. Mir x-beliebige Orte bei der Vorbeifahrt automatisch anzeigen zu lassen kann unmöglich verboten sein. Wäre ja noch schöner, wenn man sich rechtfertigen müsste, warum man ein paar Orte dufte findet.

Das technische Gerät ist also gar nicht geeignet und kann deshalb nicht dafür bestimmt sein, Kontrollstellen anzuzeigen. Es fiele demnach gar nicht erst unter den Paragraphen für den es die Begründung gibt. Ein vergleichbarer Effekt, so nennt man es in der Begründung, wäre z.B. eine selektive Anzeige von aktiven Messstellen. Aber das können POI-Listen prinzipbedingt nicht leisten.

 

Das ist in meinen Augen der Unterschied. Ein Richter mag das anders sehen, aber wenn es schon einer getan hat wissen wir es nicht und von einem Urteil dass in höherer Instanz ein Urteil bestätigt hat ist schon dreimal nichts bekannt. Das mag liegen an was es will. :rolleyes:

 

Nehmen wir aber mal die Starenkästen raus - die könnten! tatsächlich problematisch sein, wenn man kein plausibles Interesse an den Stellen hat.

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Danke.

Ja zitiert und das wieder quellenlos und wieder nicht nachprüfbar für den Laien. :whistling:

VBl 2002, S. 142.

Fragt sich nur, ob dir die Quelle jetzt was bringt.

 

Ich kann aber immer noch nicht erkennen, dass es verboten ist, sich an "gefährlichen" oder "interessanten" Orten an die zulässige Höchstgeschwindigkeit erinnern zu lassen. Eine gewollte Anzeige von Geschwindigkeitskontrollen nachzuweisen wird nicht so einfach sein, da vermutlich 95% der Kontrollstellen zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht existieren.

Bei einem Warner vor mobilen Kontrollstellen könnte man darüber noch trefflich streiten.

Wenn der Warner allerdings geeignet ist, stationäre (vgl. Änderungsbegründung "Warnung vor stationären Überwachungsanlagen") Kontrollstellen anzuzeigen und dies auch tut, so ist § 23 Abs. 1b StVO verletzt.

 

Eine Warnung vor dem Überschreiten der zHg ist natürlich nicht verboten, sondern im Gegenteil eher gewollt.

Wenn aber eine Warnung vor stationären Kontrollstellen abgegeben wird, so ist dies verboten.

 

Mir x-beliebige Orte bei der Vorbeifahrt automatisch anzeigen zu lassen kann unmöglich verboten sein. Wäre ja noch schöner, wenn man sich rechtfertigen müsste, warum man ein paar Orte dufte findet.

Wenn es rein zufällig alles fixe Kontrollpunkte sind, so ist das verboten. Damit musst du leben.

 

Und du willst doch nicht im ernst einen Richter überzeugen, dass an jeder Stelle, an der sich ein Starenkasten befindet, zufällig gerade irgend etwas ist, das dich interessiert? Der fliegt vor Lachen vom Stuhl!

 

Das technische Gerät ist also gar nicht geeignet und kann deshalb nicht dafür bestimmt sein, Kontrollstellen anzuzeigen.

Sobald das Navi eine Datenbank von stationären Blitzern hat und diese mit irgend einer optischen oder akustischen Warnung verbunden ist, ist es zum Anzeigen von Kontrollstellen geeignet und bestimmt.

 

Ein Richter mag das anders sehen

Sie sehen es anders. Zumindest die Amtsrichter, mit denen ich darüber gesprochen habe, sind dieser Meinung.

Die können aber auch alle lesen. Und deshalb können sie auch die Begründung zur Änderungsverordnung vom 14.12.2001 lesen, die keinen wirklichen Raum mehr für Interpretationen lässt.

 

Nehmen wir aber mal die Starenkästen raus - die könnten! tatsächlich problematisch sein, wenn man kein plausibles Interesse an den Stellen hat.

Und wenn man es hat?

Wie willst du plausibel machen, dass sich dein Interesse gerade zufällig mit den vorhandenen Kontrollstellen deckt? Das ist doch unglaubwürdig hoch 10!

 

 

Nochmal die Frage:

Welches Interesse sollte ich als Nutzer solcher Geräte daran haben, irgendwie eine Ordnungswidrigkeit zu konstruieren?

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Meiner Erinnerung nach sieht Bluey darin keinen Verstoß.

 

Des weiteren muss ich dir Mace widersprechen. Auch dir sollte bekannt sein das es Gerichtsentscheidungen contra legem gibt (entgegen dem Wortlaut).

 

Mithin kann man nicht einmal unbedingt vom Gesetzestext auf verboten oder nicht verboten schließen. Das gilt dann insbesondere auch für die Gesetzesbegründungen, welche allenfalls als ein Teil der Auslegung der gesetzlichen Regelungen dienen kann.

Daneben gibt es noch weitere Auslegungskriterien.

 

[Alles jetzt ohne direkten Hintergrund zu § 23 StVO].

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Dann täuscht dich deine Erinnerung, denn auch Bluey erkennt darin einen Verstoß.

 

Aber wie wäre es, wenn du dich mal mit der Thematik befasst (ist nicht so schwer) anstatt nebulöse Aussagen ohne direkten Hintergrund zum Thema zu treffen?

 

Gruß

Goose

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Ich wette, dass die hälfte aller Polizisten die POIs in den Navis selber nutzen. Oder hört ihr auch bei den Radiowarnungen weg? Gut, letzteres scheint legal zu sein (begreife das bitte einer...) aber illegal sind die POIs auch noch nicht.

 

Also würde ich mir da erst dann einen Kopf machen, wenn es Urteile gibt.

 

Da es leider an der Lobby fehlt, würde es mich allerdings nicht wundern, wenn irgendwann ein Richter diese POIs für verboten erklärt. Das sagt mir die Erfahrung aus nunmehr 6 Jahren.

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Die Frage wäre doch, es einem Fahrzeugführer nachweisen zu müssen,DASS er diese Funktion nutzt.

 

Im übrigen möchte ich den Cop sehen,der mir vorwirft,ein Navi mit halt diesen Features zu nutzen.

 

Wenn du das den Bullen so erklärst, dann werden die dir die Rechtslage erklären, nämlich dass du es auch nicht nutzen musst, sondern das Betriebsbereite Mitführen langt und wenn das im Kofferraum ist.

Sie werden es mitnehmen und sich bedanken :whistling:

 

[mod]

Bitte auf die Ausdrucksweise achten

[/mod]

Edited by Gast225
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aber illegal sind die POIs auch noch nicht
... nur das betriebsbereite Mitführen eines Navigationsgerätes, auf dem die Starenkästen als POI_s gespeichert sind, ist gem. § 23 SVO unzulässig.

 

Aber möglicherweise kannst du deinen Standpunkt ja mal unter Einbeziehung des Gesetzestextes und der Gesetzesbegründung darlegen.

 

Gruß

Goose

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solange es kein Urteil gibt, ist es für mich reine Ansichtssache. Auch ein Radio, welches Standorte "anzeigt" (in Form von Durchsagen), müsste dazugehören. Tut es aber nicht.

 

Also wird irgendwann ein Richter darüber entscheiden. Wahrscheinlich so wie du es erwartest.

 

Und mit Gesetztestexten brauchst du mir nicht kommen. Ich kenne nur die Telefonnummer meines Anwalts und weiß wo ich versichert bin :whistling:

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