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Knapp 100 Euro Für Handy Am Steuer


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Hallo,

 

habe gestern meinen Bußgeldbescheid für Handy am Steuer erhalten:

 

40,- wurden "angemessen" auf 68,- erhöht, hinzu kommen 20,- Bearbeitungsgebühr und 3,50 für´s Porto.

 

Also 91,50 statt 40,-!!!

 

Kann das angehen? Können Bearbeitungsgebühren beliebig hoch fest gesetzt werden?

 

Wann darf angemessen erhöht werden? Gut, ich habe schon 12 Punkte auf dem Kto.: vor 3 Jahren "Stopschild" und eine" dunkelgelbe Ampel" (ich glaube jeweils 4 Punkte) und vor 1 Jahr und 11 Monaten (ja verdammt ärgerlich-bald wären sie weg gewesen, die Punkte) mit ca. 155 bei erlaubten 80 auf der AB geblitzt-dazu muss man sagen, eine Woche zuvor konnte , man da noch mit 220 langknallen, habe halt das neue Tempolimit erst beim 2. Verkehrszeichen gesehen und zu spät herunter gebremst. Ist das ein Grund das Bußgeld zu erhöhen? Geht es um die Anzahl der Punkte, die man schon hat oder, ob man "einschlägig" vorbelastet ist?

 

Danke für eure Antworten!

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Und ich dachte, man müßte Wiederholungstäter sein, damit das Bußgeld beim nächsten Verstoß angemessen erhöht wird...?!?

 

Aber wenn man gesagt bekommt: das kostet Sie dann 40Euro und einen Punkt, und am Ende wird es mehr als das doppelte, finde ich da schon sehr unverhältnismäßig :lol:

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Aber wenn man gesagt bekommt: das kostet Sie dann 40Euro und einen Punkt, und am Ende wird es mehr als das doppelte, finde ich da schon sehr unverhältnismäßig :lol:

Das sind die Sätze für Fahrer, die sich normal benehmen, und nur mal gelegentlich leicht gegen die Gesetze verstoßen. Der :lol: konnte ja nicht wissen, dass Du schon so oft gegen die StVO verstoßen hast.

 

BTW: Eine "dunkelgelbe" Ampel bringt keine vier Punkte. Die Ampel war schon über eine Sekunde Rot.

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Aber wenn man gesagt bekommt: das kostet Sie dann 40Euro und einen Punkt, und am Ende wird es mehr als das doppelte, finde ich da schon sehr unverhältnismäßig :lol:

Das sind die Sätze für Fahrer, die sich normal benehmen, und nur mal gelegentlich leicht gegen die Gesetze verstoßen. Der :think: konnte ja nicht wissen, dass Du schon so oft gegen die StVO verstoßen hast.

 

BTW: Eine "dunkelgelbe" Ampel bringt keine vier Punkte. Die Ampel war schon über eine Sekunde Rot.

 

Also ich benehme mich "normal"

 

Zur roten Ampel: diese war gelb! In dem Moment, wo ich die Ampel passierte, sah ich im Augenwinkel noch, wie diese auf rot sprang. Von rechts kommend saßen 2 Polizeibeamten in ihrem Fzg. und bemerkten, dass ich noch im Kreuzungsbereich war, als ihre Ampal auf gelb (also rot / gelb) sprang. Dadurch schlußfolgerten sie dann, dass meine Ampel mind. 3 Sek. lang rot gewesen sein muss. Habe das nachher nochmal mit Kollegen nachgemessen und Verkehr beobachtet-es ist so: man bekommt grün, wenn der Wuerverkehr den Kreuzungsbreich gerade verläßt. Aber was soll´s-gegen die kann man eh nicht anstinken.

 

Zum Tempoverstoß: gut ausgebaute AB, menschenleer. Da kann man abends ruhig mal 200km/h fahren. Leider wurde ein Tempolimit wegen einer angeblichen Bodenwelle eingeführt. Das erste Tempo 100 Schild übersehen, beim 2. Tempo 80 Schild stark heruntergebremst auf ca. 155 und geblitzt worden.

 

Stopschild: direkt am Ende meiner Straße, nach links und rechts 500m weit gut einzusehen-wenn man da täglich mehrmals steht und schon von der Haustür sieht: weit undbreit kommt keiner! kommt man schon mal in Versúchung rollen zu lassen-und ichr ede hier von Schritt-Tempo!

 

Also, ich bin schon ein richtiger Verkehrsraudi :lol: !

 

Mekre: 12 Punkte sind nicht gleich 12 Punkte. Wer 3 mal um 12:00 an einem Kindergarten vorbeirast hat wie ich auch 12 Punkte. Nur das er Menschenleben riskiert. Ich auf ner leere AB oder beim "Überrollen" eines Dtopschildes eher nicht!

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Wie bitte? Das Bußgeld wurde auf 68 (in Worten: achtundsechzig) Euro erhöht?!

Wie kommt man bitte auf so einen unrunden Betrag? Ich habe noch kein Verwarnungsgeld oder Bußgeld gesehen, das nicht wenigstens auf 5 Euro gerundet gewesen wäre!?

 

Zur roten Ampel: Schau mal hier im Bereich Rotlichtverstoß. Nahezu jeder zweite Thread dreht sich darum, dass die Ampel noch gelb war, auch wenn ein Starenkasten dahinter war. Warum das so ist, hat mir unser Rechtsmediziner hier unlängst erklärt:

Die Leute wollen unbedingt, dass noch gelb ist, sie geben Gas, damit es noch gelb bleibt. In dem Moment, wo sie erwarten, dass es auf rot umspringt schauen sie weg und/oder nehmen das Umspringen subjektiv später wahr, als es tatsächlich erfolgt. Ich würde behaupten nur bei 5% der Leute, die behaupten, es war noch gelb, war es wirklich noch gelb.

 

Und selbst wenn es gelb war, der Bußgeldstelle steht es nicht zu, das nochmal zu überprüfen. Sie ist an die rechtskräftige Entscheidung gebunden. Wäre ja noch schöner, wenn jede Bußgeldstelle alte Bußgeldentscheidungen nachträglich nochmal anders bewerten dürfte!

 

Wie bitte? Das Bußgeld wurde auf 68 (in Worten: achtundsechzig) Euro erhöht?!

Wie kommt man bitte auf so einen unrunden Betrag? Ich habe noch kein Verwarnungsgeld oder Bußgeld gesehen, das nicht wenigstens auf 5 Euro gerundet gewesen wäre!?

 

Zur roten Ampel: Schau mal hier im Bereich Rotlichtverstoß. Nahezu jeder zweite Thread dreht sich darum, dass die Ampel noch gelb war, auch wenn ein Starenkasten dahinter war. Warum das so ist, hat mir unser Rechtsmediziner hier unlängst erklärt:

Die Leute wollen unbedingt, dass noch gelb ist, sie geben Gas, damit es noch gelb bleibt. In dem Moment, wo sie erwarten, dass es auf rot umspringt schauen sie weg und/oder nehmen das Umspringen subjektiv später wahr, als es tatsächlich erfolgt. Ich würde behaupten nur bei 5% der Leute, die behaupten, es war noch gelb, war es wirklich noch gelb.

 

Und selbst wenn es gelb war, der Bußgeldstelle steht es nicht zu, das nochmal zu überprüfen. Sie ist an die rechtskräftige Entscheidung gebunden. Wäre ja noch schöner, wenn jede Bußgeldstelle alte Bußgeldentscheidungen nachträglich nochmal anders bewerten dürfte!

 

 

Wer 3 mal um 12:00 an einem Kindergarten vorbeirast hat wie ich auch 12 Punkte. Nur das er Menschenleben riskiert.

:lol: Wieso nur stürzen sich alle immer auf Kinder, Behinderte, Ausländer usw., wenn sie zwanghaft irgendwas rechtfertigen wollen?

 

Ich auf ner leere AB oder beim "Überrollen" eines Dtopschildes eher nicht!

Beim Überrollen eines Stopschildes gibt es keine Punkte. Nur wenn eine Gefährdung hinzu tritt. Und dann hat man sich die Punkte auch redlich verdient!

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Zur roten Ampel: Schau mal hier im Bereich Rotlichtverstoß. Nahezu jeder zweite Thread dreht sich darum, dass die Ampel noch gelb war, auch wenn ein Starenkasten dahinter war. Warum das so ist, hat mir unser Rechtsmediziner hier unlängst erklärt:

Die Leute wollen unbedingt, dass noch gelb ist, sie geben Gas, damit es noch gelb bleibt. In dem Moment, wo sie erwarten, dass es auf rot umspringt schauen sie weg und/oder nehmen das Umspringen subjektiv später wahr, als es tatsächlich erfolgt. Ich würde behaupten nur bei 5% der Leute, die behaupten, es war noch gelb, war es wirklich noch gelb.

 

Und selbst wenn es gelb war, der Bußgeldstelle steht es nicht zu, das nochmal zu überprüfen. Sie ist an die rechtskräftige Entscheidung gebunden. Wäre ja noch schöner, wenn jede Bußgeldstelle alte Bußgeldentscheidungen nachträglich nochmal anders bewerten dürfte!

 

 

:lol: Wieso nur stürzen sich alle immer auf Kinder, Behinderte, Ausländer usw., wenn sie zwanghaft irgendwas rechtfertigen wollen?

 

Also ich leide nicht unter Wahrnehmungsstörungen: Die Ampel ist in dem Moment umgesprungen, als ich mich mit meinem Fzg. bereits neben der Ampel befand und dies nur noch aus dem Augenwinkel sehen konnte. UNd wenn du meinen Beitrag nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hättest, würdest du verstehen, dass das Problem darin liegt, das die Polizeibeamten gemutmaßt haben, dass meine Ampelk rot gewesen sein muss, da deren schon auf grün umgesprungen war. Wie bereits erwähnt habe, habe ich mich mit einem Kollegen an die Kreuzung gestellt und uns gegenseitig Handzeichen gegegeben, wenn eine Ampel umspringt. Ergebnis: Fzg., die bei GELB die Ampel passierten, befanden sich noch im Kreuzungsbeereich, als der Querverkehr grün bekam!

Die Straße (2 Spurig mit Mittelstreifen) ist vllt. 20 Meter breit. bei 30 km/h legt man in 2 Sek. gerade mal 16,67 Meter zurück, also wenn 2 Sek. zwischen rot für den einen und grünen für den anderen liegen, kann oben beschriebene Situation eintreteten-und das erlebe ich jeden Tag. Das haben die Beamten leider nicht verstanden und da sie zu blöd waren das zu verstehen, hatten sie automatisch einfach Recht und jede weitere Rechtfertigung war vergebens.

 

Desweiteren muss ich nichts zwanghaft rechtfertigen! Nur stufe ich 51 zu schnell auf der menschenleeren Bahn (wo man eine Wo zuvor noch 320 km/h fahren konnte, wenn man mochte) anders ein als mit 120 am Kindergarten vorbei. Beides wird mit 4 Punkten geahndet, nur ist die Qualität eine andere. Das eine ist absolut rücksichtslos und lebensgefährdend, das andere: mal kurz nicht aufgepasst, aber keinen gefährdet (nicht mal sich selbst)

Edited by Gast225
quotes repariert
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Wie bitte? Das Bußgeld wurde auf 68 (in Worten: achtundsechzig) Euro erhöht?!

Wie kommt man bitte auf so einen unrunden Betrag? Ich habe noch kein Verwarnungsgeld oder Bußgeld gesehen, das nicht wenigstens auf 5 Euro gerundet gewesen wäre!?

Sind genau 70% Sammlerzulage. Wäre es besser auf €70 zu runden? :lol:

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Also ich leide nicht unter Wahrnehmungsstörungen

Das behaupten ausnahmslos alle.

Aber selbst wenn wir zu deinen Gunsten unterstellen, dass es (objektiv) noch gelb war (was ja durchaus nicht ausgeschlossen ist), dann...

 

Wie bereits erwähnt habe, habe ich mich mit einem Kollegen an die Kreuzung gestellt und uns gegenseitig Handzeichen gegegeben, wenn eine Ampel umspringt. Ergebnis: Fzg., die bei GELB die Ampel passierten, befanden sich noch im Kreuzungsbeereich, als der Querverkehr grün bekam!

... ist das allerdings dennoch in vollem Umfang dein Fehler gewesen!

Denn wenn dem wirklich so ist, hättest du das substantiiert vortragen und nötigenfalls den Richter davon überzeugen müssen.

Das hättest du z.B. mit einer Videokamera machen können oder mit Hilfe von einem Gutachten. Der Richter hätte den Beweis nicht einfach ignorieren dürfen, sondern ihn in Betracht ziehen müssen. Dann hätte er entweder ein Gutachten in Auftrag gegeben oder eine Ortsbegehung durchgeführt (oder eine vergleichbare Handlung vorgenommen). Das hätte dich dann entlastet.

 

Indem du aber nichts getan hast, ist der BuGB gegen dich rechtskräftig geworden und du musst mit der Rechtskraft leben!

Und jetzt behaupte nicht, der Richter hätte das ignoriert, weil dazu wäre er 1. nicht berechtigt gewesen und hätte im Falle der Weigerung den Beweis einzuholen einen Rechtsbeschwerdegrund geliefert und 2. habe ich schon in genug Owi-Sachen gesessen um zu wissen, dass die Richter solche (objektiven) Beweise sehr gerne haben, weil die meisten Fälle rein auf subjektiven Beweisen (Aussagen) basieren. Wenn die Schaltung der Ampel wirklich so war wie von dir beschrieben, hätte ein Einspruch Erfolg gehabt (spätestens vorm Amtsgericht).

 

Jetzt aber auf der alten Sache rumzukauen, obwohl du selbst den Fehler begangen hast, ist verfehlt.

 

Das haben die Beamten leider nicht verstanden und da sie zu blöd waren das zu verstehen, hatten sie automatisch einfach Recht und jede weitere Rechtfertigung war vergebens.

Völliger Unsinn! Die Beamten haben das absolut nicht zu entscheiden. Die haben nur den beobachteten Sachverhalt auszusagen und ggfs. Anzeige zu erstatten. Die Prüfung, ob die Aussagen der Polizisten dann einer objektiven Nachprüfung Stand halten, obliegt der zunächst zuständigen Verwaltungsbehörde und - falls diese dem Einspruch nicht abhilft - dem Staatsanwalt und anschließend dem Amtsrichter.

 

Hier zu behaupten, eine weitere Rechtfertigung wäre vergebens gewesen, ist daher nur eine nicht überzeugende Ausrede!

 

Nur stufe ich 51 zu schnell auf der menschenleeren Bahn (wo man eine Wo zuvor noch 320 km/h fahren konnte, wenn man mochte) anders ein als mit 120 am Kindergarten vorbei.

Dann frag mal unseren Polizisten Goose hier. Für den ist jedes Limit berechtigt, egal wie offensichtlich sinnlos es auch ist. Ich sehe das anders, aber das ist nunmal nicht maßgeblich.

 

Beides wird mit 4 Punkten geahndet, nur ist die Qualität eine andere. Das eine ist absolut rücksichtslos und lebensgefährdend, das andere: mal kurz nicht aufgepasst, aber keinen gefährdet (nicht mal sich selbst)

Das sehe ich durchaus genauso, allerdings - wie gesagt - andere Auffassung ist vertretbar ("jedes Limit hat einen Grund; oftmals können die Gründe dem VT nicht ohne weiteres ersichtlich sein").

 

Allerdings stört es mich immer, wenn man Kinder, Ausländer, Behinderte usw. da reinzieht.

Wenn ich mit 120 durch ein 30er-Wohngebiet fahre, wo vornehmend alte Leute wohnen, ist das genauso gefährlich, wie wenn ich mit 120 an einem Kindergarten vorbeipresche. Und die Gefährdung alter Leute ist nicht weniger verwerflich als die von Kindern. Warum muss man immer den Reizbegriff "spielende Kinder" verwenden, wenn er unangebracht ist (und um vorzubeugen: auch "Kinder" ist schon ein Reizbegriff, auch ohne den Zusatz "spielende")?

 

 

@Glückspilz: Ob 68 € oder 70 € wäre mit dann auch relativ wurscht!

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Allerdings stört es mich immer, wenn man Kinder, Ausländer, Behinderte usw. da reinzieht.

Wenn ich mit 120 durch ein 30er-Wohngebiet fahre, wo vornehmend alte Leute wohnen, ist das genauso gefährlich, wie wenn ich mit 120 an einem Kindergarten vorbeipresche. Und die Gefährdung alter Leute ist nicht weniger verwerflich als die von Kindern. Warum muss man immer den Reizbegriff "spielende Kinder" verwenden, wenn er unangebracht ist (und um vorzubeugen: auch "Kinder" ist schon ein Reizbegriff, auch ohne den Zusatz "spielende")?

 

@Glückspilz: Ob 68 € oder 70 € wäre mit dann auch relativ wurscht!

 

Eigentlich genau mein reden! Ob nun Kinder oder Senioren, ist egal. Aber gefährdung ist mit im Spiel.

Aber wenn auf einer gut ausgebauten AB, die ich schon dutzende Male befahren hab, auf einmal irgendwer ein Tempolimit errichtet, ich das zu spät bemerke, zu spät bremse und mit 150 in der 80er geblitzt wurde ist das in meinen Augen nicht so verwerflich. Habe ja nur behauptet, dass 2 Vergehen, die beide mit 4 Punkten geahndet werden eine völlig andere Qualität haben können. Klar bin ich selber schuld, weil ich nicht aufmerksam die Schilder im Auge hatte-aber wer hat schon auf einer bekannten Strecke? Ich hatte mich auf den (eigentlich nicht vorhandenen Verkehr) konzentriert und nicht, ob da vielleicht ein neues Tempo Schild steht.

 

Und zu der Ampel Geschichte-ich hab versucht, es denBeamten zu erklären-null Einsicht. Was soll ich da klagen, einen Gutachter beauftragen-und am Ende vielleicht auf den Kosten sitzen bleiben? Das Risiko war mir zu groß!

Edited by Gast225
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Eigentlich genau mein reden! Ob nun Kinder oder Senioren, ist egal. Aber gefährdung ist mit im Spiel.

Aber wenn auf einer gut ausgebauten AB, die ich schon dutzende Male befahren hab, auf einmal irgendwer ein Tempolimit errichtet, ich das zu spät bemerke, zu spät bremse und mit 150 in der 80er geblitzt wurde ist das in meinen Augen nicht so verwerflich. Habe ja nur behauptet, dass 2 Vergehen, die beide mit 4 Punkten geahndet werden eine völlig andere Qualität haben können. Klar bin ich selber schuld, weil ich nicht aufmerksam die Schilder im Auge hatte-aber wer hat schon auf einer bekannten Strecke? Ich hatte mich auf den (eigentlich nicht vorhandenen Verkehr) konzentriert und nicht, ob da vielleicht ein neues Tempo Schild steht.

Ich teile die Meinung im Großen und Ganzen, ich bin durchaus auch einer, der die heiligen Verwaltungsakte in Blechform am Fahrbahnrand sehr großzügig interpretiert.

 

Und zu der Ampel Geschichte-ich hab versucht, es denBeamten zu erklären-null Einsicht. Was soll ich da klagen, einen Gutachter beauftragen-und am Ende vielleicht auf den Kosten sitzen bleiben? Das Risiko war mir zu groß!

Das - entschuldige bitte - halte ich für eine faule Ausrede oder für erschreckende Unwissenheit.

 

Wie schon gesagt, nicht die :lol: haben zu entscheiden, ob du das Bußgeld bezahlen musst, Punkte kassierst oder Fahrverbot bekommst. Die Entscheidung trifft zunächst die zuständige Verwaltungsbehörde, ggfs. (im Falle eines Einspruches) erneut, dann der StA, dann der AG-Richter.

Und wenn die Schaltung wirklich so war wie von dir beschrieben, wären die Erfolgschancen eines Einspruches dermaßen hoch gewesen, dass es schon sehr unvernünftig war, einfach 125 € zzgl. Gebühren und Auslagen, 4 Punkte und 1 Monat FV ohne Gegenwehr hinzunehmen.

 

Dafür ist dieser Rechtsweg eigentlich da. Nämlich um unberechtigte staatliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen!

Wer davon keinen Gebrauch macht und lieber unberechtigte Sanktionen hinnimmt (obwohl hohe Erfolgschancen durchaus bestanden!!), der darf sich einfach nicht beschweren!

 

Die Gefahr, dadurch höhere Kosten zu erleiden, ist zwar immer da (vor Gericht und auf hoher See, blabla), jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du vom Blitz getroffen wirst auch immer da und du läufst ja nicht permanent in einem Faraday'schen Käfig rum!

 

Ich verstehe einfach nicht, warum Leute lieber empfindliche Sanktionen hinnehmen anstatt gerichtliche Hilfe (ein Kernbestandteil der Demokratie) in Anspruch zu nehmen.

 

Übrigens: Du darfst beim Zitieren, den ersten Teil in eckigen Klammern nicht löschen, sonst klappt es mit dem Zitat nicht!

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Und selbst wenn es gelb war, der Bußgeldstelle steht es nicht zu, das nochmal zu überprüfen. Sie ist an die rechtskräftige Entscheidung gebunden. Wäre ja noch schöner, wenn jede Bußgeldstelle alte Bußgeldentscheidungen nachträglich nochmal anders bewerten dürfte!

 

Deswegen kann man ja gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, dann geht die ganze Sache vor Gericht und da kann man alles klären. Inkl. falls notwendig einem Sachverständigen.

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@Marius84: Beim nächsten Mal, wenn du mich zitierst, zitierst du bitte auch meinen Namen mit und nicht den von movi :lol:

 

[mod]

Habe es mal ausgebessert und auch die anderen Zitate korrigiert.

 

Eine Bitte an alle! Achtet bitte besser darauf wie man die Zitate setzt, um die Zitate von den eigenen Antworten unterscheiden zu können.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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  • 4 weeks later...

Bei Handyverstößen können die Bußgeldstellen in der Regel immer von Vorsatz ausgehen, da die Aufnahme des Handy zur benutzung bestimmt nicht "so nebenbei" erfolgt. Rein praktisch betrachtet werden jedoch immer nur die 40 Euro als Regelsatz als Bußgeld erlassen. Die 23,30 Euro sind die bearbeitungsgebühr für Port und das erlassen des Bußgeldbescheides.

 

Wer jedoch schon mehrfach mit Verkehrsverstößen auffällig wurde, zahlt eben angemessen mehr...C'est la vie

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Da man einen Handyverstoß nur vorsätzlich begehen kann, sind die 40 Euro -anders als bei anderen Delikten- bereits inklusive Vorsatz.

 

 

Falsch. Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird ausdrücklich zur Tatbestandsnummeer 123500 darauf hingewiesen, dass Vorsatz angezeigt werden kann...jedoch nicht muss :rolleyes:

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Falsch. Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird ausdrücklich zur Tatbestandsnummeer 123500 darauf hingewiesen, dass Vorsatz angezeigt werden kann...jedoch nicht muss :rolleyes:

Nein, nicht falsch.

Die Aussage von dagegen war so korrekt, wie er sie getätigt hat. Der Regelsatz für den Verstoß gegen §23 Abs. 1a StVO geht bereits von Vorsatz aus. Eine Erhöhung wegen Vorsatz scheidet daher aus.

 

Übrigens steht im BT-KAT-OWI: - Telefonieren mit dem Hörer in der Hand wird in der Regel vorsätzlich durchgeführt. Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat.

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in den Bemerkungen steht:

Telefonieren mit dem Hörer in der Hand wird in der Regel vorsätzlich durchgeführt. Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat.
(Bußgeldkatalog vom März 08)

 

EDIT:

In der ab Feb. 09 gültigen Fassung ist die Bemerkung gestrichen worden.

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Regelfallkonstruktion

(§ 1 Abs. 2 BKatV, § 3 Abs. 1 BKatV)

Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen

(Abschnitt I des Bußgeldkataloges) oder von vorsätzlicher Begehung und gewöhnlichen Tatumstände (Abschnitt

II des Bußgeldkataloges) ausgehen. Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister sind nicht

berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 152.1, 241.1, 241.2, 242.1, 242.2 des Bußgeldkataloges etwas anderes

bestimmt ist.

 

 

§ 1 Bußgeldkatalog

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog - BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. 2Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz bis zu 35 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.

(2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.

 

Irgendwie widersprüchlich

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Ich kann nicht fahrlässig ans Telefon gehen, auch nicht wenn ich angerufen werde. Es erfordert eine aktive Entscheidung. Ich muss das Handy in die Hand nehmen und den grünen Knopf drücken. Auch ein Verbotsirrtum schließt den Vorsatz nicht aus.

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Mal eine andere Frage @ TE!

Wieso hast Du für das Überfahren einer Stoppstelle 4 Punkte bekommen? Laut Bußgeldkatalog sind dafür lediglich 10 Euro Verwarnungsgeld vorgesehen!

Mit Gefährdung 50 Euro und 3 Punkte. Vielleicht so? :whistle:

Oder er meint einen Zebrastreifen, dafür gibts 4 Punkte.

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