Bei Handyverstößen können die Bußgeldstellen in der Regel immer von Vorsatz ausgehen, da die Aufnahme des Handy zur benutzung bestimmt nicht "so nebenbei" erfolgt. Rein praktisch betrachtet werden jedoch immer nur die 40 Euro als Regelsatz als Bußgeld erlassen. Die 23,30 Euro sind die bearbeitungsgebühr für Port und das erlassen des Bußgeldbescheides. Wer jedoch schon mehrfach mit Verkehrsverstößen auffällig wurde, zahlt eben angemessen mehr...C'est la vie