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LaserCop

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    Anfänger
  1. Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr. Und noch was: Wenn es im Zusammenhang mit dem Anmieten von Fahrzeugen Probleme gibt, verweigern Europcar und Sixt ganz schnell eine erneute Anmietung von Fahrzeugen...
  2. Falsch. Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird ausdrücklich zur Tatbestandsnummeer 123500 darauf hingewiesen, dass Vorsatz angezeigt werden kann...jedoch nicht muss
  3. Bei Handyverstößen können die Bußgeldstellen in der Regel immer von Vorsatz ausgehen, da die Aufnahme des Handy zur benutzung bestimmt nicht "so nebenbei" erfolgt. Rein praktisch betrachtet werden jedoch immer nur die 40 Euro als Regelsatz als Bußgeld erlassen. Die 23,30 Euro sind die bearbeitungsgebühr für Port und das erlassen des Bußgeldbescheides. Wer jedoch schon mehrfach mit Verkehrsverstößen auffällig wurde, zahlt eben angemessen mehr...C'est la vie
  4. Die Messung aus dem Fahrzeug heraus durch die Fahrzeugscheiben ist beim FG 21-P seitens der PTB hinreichend abgeklärt und abgesegnet worden. Anders verhält es sich bei "normalen" Scheiben (Gebäude/Bushaltestelle). Solche Messungen sind nicht erlaubt. Die therotische Messweite der Geräte weicht je nach Hersteller / Gerätetyp ab. Beim FG 21-P können bei besten Bedigungen auch Fahrzeuge in 1.500 m und mehr angemessen (aber nicht verwertet!) werden. Die tatsächlichen Messbereiche sind ja aus den Bedienungsanleitungen ersichtlich. Beim FG 21-P beträgt der Einsatzbereich ja wie bekannt 999,99
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