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movi

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  1. Allerdings stört es mich immer, wenn man Kinder, Ausländer, Behinderte usw. da reinzieht. Wenn ich mit 120 durch ein 30er-Wohngebiet fahre, wo vornehmend alte Leute wohnen, ist das genauso gefährlich, wie wenn ich mit 120 an einem Kindergarten vorbeipresche. Und die Gefährdung alter Leute ist nicht weniger verwerflich als die von Kindern. Warum muss man immer den Reizbegriff "spielende Kinder" verwenden, wenn er unangebracht ist (und um vorzubeugen: auch "Kinder" ist schon ein Reizbegriff, auch ohne den Zusatz "spielende")? Eigentlich genau mein reden! Ob nun Kinder oder Senioren, ist ega
  2. Wieso nur stürzen sich alle immer auf Kinder, Behinderte, Ausländer usw., wenn sie zwanghaft irgendwas rechtfertigen wollen? Also ich leide nicht unter Wahrnehmungsstörungen: Die Ampel ist in dem Moment umgesprungen, als ich mich mit meinem Fzg. bereits neben der Ampel befand und dies nur noch aus dem Augenwinkel sehen konnte. UNd wenn du meinen Beitrag nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hättest, würdest du verstehen, dass das Problem darin liegt, das die Polizeibeamten gemutmaßt haben, dass meine Ampelk rot gewesen sein muss, da deren schon auf grün umgesprungen war. Wie bereits erw
  3. Das sind die Sätze für Fahrer, die sich normal benehmen, und nur mal gelegentlich leicht gegen die Gesetze verstoßen. Der konnte ja nicht wissen, dass Du schon so oft gegen die StVO verstoßen hast. BTW: Eine "dunkelgelbe" Ampel bringt keine vier Punkte. Die Ampel war schon über eine Sekunde Rot. Also ich benehme mich "normal" Zur roten Ampel: diese war gelb! In dem Moment, wo ich die Ampel passierte, sah ich im Augenwinkel noch, wie diese auf rot sprang. Von rechts kommend saßen 2 Polizeibeamten in ihrem Fzg. und bemerkten, dass ich noch im Kreuzungsbereich war, als ihre Ampal auf gelb
  4. Und ich dachte, man müßte Wiederholungstäter sein, damit das Bußgeld beim nächsten Verstoß angemessen erhöht wird...?!? Aber wenn man gesagt bekommt: das kostet Sie dann 40Euro und einen Punkt, und am Ende wird es mehr als das doppelte, finde ich da schon sehr unverhältnismäßig
  5. Hallo, habe gestern meinen Bußgeldbescheid für Handy am Steuer erhalten: 40,- wurden "angemessen" auf 68,- erhöht, hinzu kommen 20,- Bearbeitungsgebühr und 3,50 für´s Porto. Also 91,50 statt 40,-!!! Kann das angehen? Können Bearbeitungsgebühren beliebig hoch fest gesetzt werden? Wann darf angemessen erhöht werden? Gut, ich habe schon 12 Punkte auf dem Kto.: vor 3 Jahren "Stopschild" und eine" dunkelgelbe Ampel" (ich glaube jeweils 4 Punkte) und vor 1 Jahr und 11 Monaten (ja verdammt ärgerlich-bald wären sie weg gewesen, die Punkte) mit ca. 155 bei erlaubten 80 auf der AB geblitzt-daz
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