berto 0 Posted October 14, 2008 Report Share Posted October 14, 2008 Ich habe mein Auto abends um 22:45 Uhr auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem man drei Stunden Parken darf. Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden. Da war es aber schon geschehen. Um 6 Uhr war das Auto weg. Ist das nicht etwas unverhältnismäßig? Quote Link to post Share on other sites
McPeet 0 Posted October 14, 2008 Report Share Posted October 14, 2008 Hiist da denn nur tagsüber z.B. 8-20Uhr Parkscheibenpflicht oder ganztägig? Wenn ganztägig dann war die Parkzeit um 01:45 abgelaufen .. wenn Du 7:00 eingestellt hast war das sicherlich nicht die beste Idee -- das man wegen Überschreitung der Parkzeit abgeschleppt wird ist MIR ohnehin extrem zuwider! Quote Link to post Share on other sites
berto 0 Posted October 14, 2008 Author Report Share Posted October 14, 2008 das ist ja das Ding! Da steht nur ein Schild "Parken mit Parkscheibe 3 Std.". Mehr nicht. Keine Zeiteinschränkung; die eigentlich wünschenswert wäre. Denn wer braucht Nachts um 23 Uhr noch den Parkplatz? Zumal ich ihn ja um 7 Uhr wieder freimachen wollte. Das man da echt Abgeschleppt wird, als blockiere man übelst den Verkehr oder ne Kreuzung ist für mich echt unangemessen! Armes Deutschland, auf diesem Wege bist du richtig!! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 14, 2008 Report Share Posted October 14, 2008 Denn wer braucht Nachts um 23 Uhr noch den Parkplatz?Du,zum Beispiel Das man da echt Abgeschleppt wird, als blockiere man übelst den Verkehr oder ne Kreuzung ist für mich echt unangemessen!Die Rechtsprechung sieht es anders: nach drei Std. darf auch ohne Behinderung abgeschleppt werden. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 14, 2008 Report Share Posted October 14, 2008 Ich habe mein Auto abends um 22:45 Uhr auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem man drei Stunden Parken darf. Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden. Da war es aber schon geschehen. Um 6 Uhr war das Auto weg. Ist das nicht etwas unverhältnismäßig? So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Wo war das denn, wenn ich mal fragen darf ? Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted October 14, 2008 Report Share Posted October 14, 2008 Denn wer braucht Nachts um 23 Uhr noch den Parkplatz? wie, wird nachts nun nicht mehr geparkt? ich bin fast jeden Sonntag zwischen 23 und 0 Uhr hier in München in Wohnungsnähe auf Parkplatzsuche Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Ich habe mein Auto abends um 22:45 Uhr auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem man drei Stunden Parken darf. Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden. Da war es aber schon geschehen. Um 6 Uhr war das Auto weg. Ist das nicht etwas unverhältnismäßig?Mal abgesehen vom Abschleppen.Um 6.00 Uhr kommt ein vorbei und sieht die Parkscheibe mit 7.00 Uhr.Was soll er anders denken, als das Du schon 20h mit 'abgelaufenener' Parkscheibe dort stehst ? Außerdem ist eine falsch eingestellte Parkscheibe wohl genauso zu werten wie eine 'abgelaufenen'.Vielleicht wäre es besser gewesen, die Parkscheibe korrekt eingestellt zu haben.Weil ich könnte mir vorstellen, dass auch ein SB auf die Idee kommt, dass die 24h Parkscheibenpflicht - in einem Wohngebiet - nicht sonderlich sinnvoll ist. Schließlich kann der Anwohner ja nicht alle 3 Stunden zum Auto laufen und umparken ... ch bin fast jeden Sonntag zwischen 23 und 0 Uhr hier in München in Wohnungsnähe auf ParkplatzsucheKlingt nach WE-Pendler. Wäre es da nicht resourcen- und zeitschonender 'nen Stellplatz zu mieten ?Nicht ganz billig, aber doch sehr nerven- und ressourcenschonend. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Ich habe mein Auto abends um 22:45 Uhr auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem man drei Stunden Parken darf. Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden. Da war es aber schon geschehen. Um 6 Uhr war das Auto weg. Ist das nicht etwas unverhältnismäßig?Mal abgesehen vom Abschleppen.Um 6.00 Uhr kommt ein vorbei und sieht die Parkscheibe mit 7.00 Uhr.Was soll er anders denken, als das Du schon 20h mit 'abgelaufenener' Parkscheibe dort stehst ? Außerdem ist eine falsch eingestellte Parkscheibe wohl genauso zu werten wie eine 'abgelaufenen'.Vielleicht wäre es besser gewesen, die Parkscheibe korrekt eingestellt zu haben.Weil ich könnte mir vorstellen, dass auch ein SB auf die Idee kommt, dass die 24h Parkscheibenpflicht - in einem Wohngebiet - nicht sonderlich sinnvoll ist. Schließlich kann der Anwohner ja nicht alle 3 Stunden zum Auto laufen und umparken ... ch bin fast jeden Sonntag zwischen 23 und 0 Uhr hier in München in Wohnungsnähe auf ParkplatzsucheKlingt nach WE-Pendler. Wäre es da nicht resourcen- und zeitschonender 'nen Stellplatz zu mieten ?Nicht ganz billig, aber doch sehr nerven- und ressourcenschonend. Gruß,AnReRa München ist in der Tat bezüglich des Parkens ein besonderes Pflaster. Es wäre besser, sich dort hinzustellen, wo es nur die Parkscheinautomaten gibt. Die gelten übrigens in Schwabing bis 23.00 Uhr, was auch wiederum ungewöhnlich ist. Und jetzt der Gag: Zieht man einen teueren Parkschein - und überzieht die Zeit, kostet dies 15 Euro. Zieht man aber gar keinen Parkschein, gibt es auch keine Zeitüberziehung - das kostet dann 5 Euro. Lex Monaco ! Es ist der Wahnsinn! Alberto Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 naja findet sich egtl immer wieder einer, wenn man dann auch mal die halbe Straße zurücklaufen muss Parkscheinautomaten sind hier zum Glück keine, genauso gibt es in der Gegend noch keine Parkraumbewirtschaftung (nur Anwohnerparken etc) btw: in HBF-Nähe zahlt man ja mittlerweile auch Sonntags (war bis irgendwann im Frühjahr noch kostenlos) und auch bis spät in die Nacht rein (meine 23 Uhr wie in Schwabing und ab frühs wieder) Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 ...Also langsam solltest Du das 'quoten' doch beherrschen.FullQuotes sind kein guter Stil. Aber dasZieht man einen teueren Parkschein - und überzieht die Zeit, kostet dies 15 Euro. Zieht man aber gar keinen Parkschein, gibt es auch keine Zeitüberziehung - das kostet dann 5 Euro.Kann ich vom Osten Münchens nicht bestätigen.Lt. Aussage eines Politessers Überschreitungen kosten zwischen 5 EUR (bis 30 min) und 25 EUR (über 3 h).Wird ein Fahrzeug ohne Parkschein angetroffen, kostet es zwar zunächst 'nur' 5 EUR, aber die Angestellen sind angewiesen,regelmäßig zu kontrollieren und ab diesem Zeitpunkt läuft dann das selbe Spiel wie mit abgelaufenem Parkschein.Die Zeit läuft dann ab dem ersten Ticket. Wenn Du Glück hast und die Politesse hat soviel zu tun, dass sie nur 1 mal am Tag vorbeikommt hast Du natürlich Recht. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted October 20, 2008 Report Share Posted October 20, 2008 Na ja... die 25 Euro sind ja nur ein theoretischer Wert, denn das Münchner KVR ist so gierig, daß sie in diesen Fällen sogar Bußgeldbescheide ausstellen, wenn man nicht zahlt.das wiederum beraubt sie der Möglichkeit, von der sog. "halterhaftung" Gebrauch zu machen, die ja nur bei 18 Euro liegt. Im falle des Bußgeldbescheides begehen sie eine "falsche Anschuldigung" und wir erreichen regelmäßig die Einstellung des verfahrens. Das KVR ist mein Lieblings-Gegner! Quote Link to post Share on other sites
berto 0 Posted October 21, 2008 Author Report Share Posted October 21, 2008 Ich habe mein Auto abends um 22:45 Uhr auf einem Parkplatz abgestellt, auf dem man drei Stunden Parken darf. Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden. Da war es aber schon geschehen. Um 6 Uhr war das Auto weg. Ist das nicht etwas unverhältnismäßig? So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Wo war das denn, wenn ich mal fragen darf ? Das ist im hohen Norden an der Ostsee, schikane!! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Also stellte ich die Scheibe auf 7 Uhr um morgens nicht gleich abgeschleppt zu werden.Wenn Da ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf das Abschleppen steht, wußtest Du doch worauf Du Dicheinläßt. Du hast versucht mit der Behörde zu spielen und hast verloren. Shit happens ! Ich kenne die Situation vor Ort ja nicht, aber wenn es auf dem Parkplatz mal von solchen 'Falschparkern' gewimmelt hat,dennen in @alberto-Manier die 5 EUR günstiger erschienen als sich 'nen anständigen Parkplatz zu besorgen, muß dieBehörde wohl zur Tat schreiten.Ich kenne das hier von 'nem Parkplatz der eigentlich 'ner Wohnanlage zugeordnet ist, aber als PR-Parkplatz 'mißbraucht' wurde.Solange bis die ersten Fahrzeuge tatsächlich abgeschleppt wurden. Seitdem finden die Anwohner immer ein Plätzchen ... Interessant wäre, ob und wieviel die Behörde an einem abgeschleppten Fahrzeug gegenüber der (möglichen) 25 EUR Knolle verdient.(Inklusiver der Personen die das Abschleppen überwachen)Die Behörden würden höchstens noch an der Gewerbesteuer des Abschleppers mitverdienen ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Also nochmal kurz zusammengefaßt: Du parkst Dein Auto und stellst eine Zeit ein, die bereits beim Verlassen des Autos eine Parkzeitüberschreitung von fast 13 Stunden anzeigt? Da wunderst Du Dich, wenn die Ordnungsmacht aktiv wird??Ich kenne die Gegebenheiten vor Ort zwar nicht, aber im ersten Moment wurde ich auch sagen, daß das Abschleppen etwas heftig war. Andererseits, bei 13 Stunden Parkzeitüberschreitung in einem Viertel mit akuter Parkplatznot... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Wenn keine zeitliche Beschränkung vorlag, ist das Vorstellen der Parkscheibe ziemlich blöd gewesen. In Flensburg haben wir schon zwei Mal ein Knöllchen bekommen - ausgestellt um 23 Uhr!Wenn nun den Kontrollierende um 23 Uhr auf ein Auto trifft, auf dem 7/19 Uhr eingestellt ist, dann muss er davon ausgehen, dass es schon mindestens 4 Stunden da steht, oder? Quote Link to post Share on other sites
ProbefahrtenManne 0 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Ist mir in München auch schon passiert! Hat 350 EUR gekostet und hat einen halben Tag gekostet. Ich hab den Wagen abends um 23 Uhr abgestellt und wollte morgens um 7 wieder fahren. Um 6 Uhr hat die Bezahl-zeit angefangen. Mist. Angeblich laufen die abends rum und morgens vergleichen sie welche Autos noch stehen. Ist doch totale Abzocke.... Quote Link to post Share on other sites
berto 0 Posted October 24, 2008 Author Report Share Posted October 24, 2008 quote]Wenn Da ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf das Abschleppen steht, wußtest Du doch worauf Du Dicheinläßt. Nein, ein Zusatzschild "Abschleppen" ist da nicht. Das ist das Gelände einer Wohnungsgenossenschaft und die hat nen Vertrag mit dem Abschlepper. Der lässt von sich aus alles kontrollieren und ggf. die Atos abschleppen um Geld zu machen. Dann will er das Auto nich rausgeben ohne sofortige Barzahlung oder EC-Kartenzahlung bei der das Konto auf Deckung geprüft wird. Kein Abschleppprotokoll erhält man; im Gegenteil man muss sogar unterschreiben, das man Fahrer war, obwohl man es nur auslösen will. Wie gesagt rechtliche Grauzone, in der mal einen eindeutige Rechtsprechung gebraucht wird! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Ist mir in München auch schon passiert! Hat 350 EUR gekostet und hat einen halben Tag gekostet. Ich hab den Wagen abends um 23 Uhr abgestellt und wollte morgens um 7 wieder fahren. Um 6 Uhr hat die Bezahl-zeit angefangen. Mist. Angeblich laufen die abends rum und morgens vergleichen sie welche Autos noch stehen. Ist doch totale Abzocke....Wie lange hast du denn nach Beginn der "Bezahlzeit" da gestanden?Wenn du um 7 wegfahren willst und ab 6 bezahlen musst: warum tust du das denn nicht? Schließlich hätte der Automat auch erst ab 6 h gezählt. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Wenn Da ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf das Abschleppen steht, wußtest Du doch worauf Du Dicheinläßt.Was ist denn ein Zusatzschild "Abschleppen"?Und nur dann darf abgeschleppt werden? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Und nur dann darf abgeschleppt werden? Das hat niemand gesagt. Ich sprach von solchen Schildern: Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Naja, das sind ja nur solche "wir meinen das Parkverbot hier wirklich ernst" Schilder. Beim Parken mit Parkschein wirst du die wohl kaum finden. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 8, 2008 Report Share Posted November 8, 2008 Weil ich könnte mir vorstellen, dass auch ein SB auf die Idee kommt, dass die 24h Parkscheibenpflicht - in einem Wohngebiet - nicht sonderlich sinnvoll ist. Schließlich kann der Anwohner ja nicht alle 3 Stunden zum Auto laufen und umparken ... Gruß,AnReRa Richtig so! Doch, ist sinnvoll, die Bewohner sollen dort NICHT dauerparken! Wer dort einen Wagen längere Zeit nicht benötigt soll in einem Parkhaus oder auf einen Privatstellplatz den abstellen. Wie für Häuslebauer und Käufe rneuer Eigentumswohnungen auch, kein Geld für Garage, kein Geld für den zur Wohnung gehörenden und mitzukaufenden Stellplatz kein WOHNEN dort. In Altbaugebieten ist das weniger streng, dort darf man wohnen ohne einen Stellplatz finanzieren zu müssen! Nur wer dort wohnen UND parken will muß eine Garage bezahlen! Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted November 9, 2008 Report Share Posted November 9, 2008 Wie für Häuslebauer und Käufe rneuer Eigentumswohnungen auch, kein Geld für Garage, kein Geld für den zur Wohnung gehörenden und mitzukaufenden Stellplatz kein WOHNEN dort. In Altbaugebieten ist das weniger streng, dort darf man wohnen ohne einen Stellplatz finanzieren zu müssen! Nur wer dort wohnen UND parken will muß eine Garage bezahlen!Was sind das denn für alberne Aussagen? Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 9, 2008 Report Share Posted November 9, 2008 Antwort auf folgende Bemerkung: Weil ich könnte mir vorstellen, dass auch ein SB auf die Idee kommt, dass die 24h Parkscheibenpflicht- in einem Wohngebiet - nicht sonderlich sinnvoll ist. Schließlich kann der Anwohner ja nicht alle 3 Stunden zum Auto laufen und umparkt.. Und ich vertrete die Meinung zum privaten PKW gehört ein privater Stellplatz. Wer sich den nicht leisten kann hält eben kein Auto, es ist keine städtische Pflichtaufgabe "Laternengaragen" bereit zu stellen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 9, 2008 Report Share Posted November 9, 2008 Parken gehört aber nach geltender Rechtslage auch zur Straßennutzung, die ich grundsätzlich in Anspruch nehmen darf, wenn ich ein Auto zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen habe. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 9, 2008 Report Share Posted November 9, 2008 Darfst du, keinen Zweifel. Aber du hast kein Recht darauf in deiner wohnungsnähe einen Dauerparkplatz verfügbar zu haben. Die Stadt darf festlegen daß in Gebieten enger Bebauung z.B. die wenigen PKW-Abstellmöglichkeiten für Besucher, Handwerker im Einsatz, Geschäfts- und Kinokunden usw. eben jeweils nur bis 3h zulässig genutzt werden dürfen. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted November 9, 2008 Report Share Posted November 9, 2008 ......wenn ich ein Auto zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen habe......und demetnsprechend ja auch KFZ-Steuer bezahlen. Und noch 345.000 andere Steuern.Die Stadt darf festlegen daß in Gebieten enger Bebauung z.B. die wenigen PKW-Abstellmöglichkeiten für Besucher, Handwerker im Einsatz, Geschäfts- und Kinokunden usw. eben jeweils nur bis 3h zulässig genutzt werden dürfen.Bestreitet doch auch keiner. Gruß Hawk Quote Link to post Share on other sites
berto 0 Posted November 19, 2008 Author Report Share Posted November 19, 2008 ich finde es jedenfalls unverhältnismäßig, Autos in der nacht abzuschleppen, die auf ner Parkfläche stehen und dort quasi niemanden behindern. Nur wegen ner abgelaufenen Parkzeit reicht auch ein Ticket einer Knöllchenbakterie! Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 19, 2008 Report Share Posted November 19, 2008 Theoretische schon, praktisch zeigen die Erfahrungen daß dieses eben nicht ausreicht. Nur der recht teure Lerneffekt ist falschparkenverhindernd. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 19, 2008 Report Share Posted November 19, 2008 Quote Link to post Share on other sites
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