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77 Kmh Auf Landstraße Zu Schnell ?!?


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Tja was soll man da sagen. :vogelzeig:

 

Wenn Du Dir sicher bist auf gar keinen Fall die vorgeworfenen 140 gefahren sein zu können, kannst Du

es - sofern VRS vorhanden - ja darauf anlegen. Erfolgsaussichten wohl recht ungewiss.

Oder reumütig akzeptieren und - sofern Du bislang punktetechnisch nicht in Erscheinung getreten bist -

um Erhöhung des Bußgeldes zugunsten des Verzichts auf FV zu bitten.

(Das auch im Hinblick auf die minimale Grenze zum FV)

 

Toi, toi, toi,

AnReRa

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was soll ich jetzt tun ?

Habe mir den Thread gerade erst komplett durchgelesen. Der Messwert von 177 km/h ist ein gebastelter Wert. Die Polizeibeamten haben erkannt, dass du zu schnell warst und waren der Meinung, dass du dafür ein FV verdient hast. Dann haben sie kurz nachgerechnet und sind auf 177 km/h gekommen, weil das nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz den Mindestwert für ein FV von 41 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt. Das Ganze ist ein Paradebeispiel für Willkür aber auch Dummheit seitens der Polizei.

 

Wenn du es dir finanziell leisten kannst, geh zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten. Wenn dieser vor Gericht den vorgeworfenen Wert nur um 1 km/h drücken kann, bist du vom FV weg. Dies und das überaus gute Gefühl, sich gegen polizeiliche Unterdrückung erfolgreich zur Wehr gesetzt zu haben, sollte dir ein paar Mark Wert sein.

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was soll ich jetzt tun ?

Habe mir den Thread gerade erst komplett durchgelesen. Der Messwert von 177 km/h ist ein gebastelter Wert. Die Polizeibeamten haben erkannt, dass du zu schnell warst und waren der Meinung, dass du dafür ein FV verdient hast. Dann haben sie kurz nachgerechnet und sind auf 177 km/h gekommen, weil das nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz den Mindestwert für ein FV von 41 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt. Das Ganze ist ein Paradebeispiel für Willkür aber auch Dummheit seitens der Polizei.

 

Wenn du es dir finanziell leisten kannst, geh zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten. Wenn dieser vor Gericht den vorgeworfenen Wert nur um 1 km/h drücken kann, bist du vom FV weg. Dies und das überaus gute Gefühl, sich gegen polizeiliche Unterdrückung erfolgreich zur Wehr gesetzt zu haben, sollte dir ein paar Mark Wert sein.

Hast du für diese unv..... Behauptung auch nur irgendeinen Anhaltspunkt?

Dann bitte ich dich, die Polizisten anzuzeigen - schließlich dürfen die auch niemanden falsch Beschuldigen.

Oder machst du hier die übliche "Ach du armer Raser - dies pöse pöse Polizei" - hetze?

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Hast du für diese unv..... Behauptung auch nur irgendeinen Anhaltspunkt?

Die vom TE geschilderte Sachlage, gesunder Menschenverstand und eigene Erfahrungen mit der Polizei. Und... mach doch mal eine Abstimmung, wieviel Prozent der aktuell hier lesenden User eine ähnliche Meinung über den Fall haben.

 

Dann bitte ich dich, die Polizisten anzuzeigen - schließlich dürfen die auch niemanden falsch Beschuldigen.

Ich habe mit dem Fall nichts zu tun. Davon abgesehen, dürfte das sowieso sinnlos sein.

 

Oder machst du hier die übliche "Ach du armer Raser - dies pöse pöse Polizei" - hetze?

Definitiv nein. Geschwindigkeitsübertretung -> ordentliches, unzweifelhaftes Messverfahren -> vorschriftsmäßige Ahndung = kein Problem und keine Einwände.

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Schlimm genug.

Sehe ich nicht so.

 

Die vom TE geschilderte Sachlage, gesunder Menschenverstand und eigene Erfahrungen mit der Polizei.

Ach soooo, ja schon klar.....

 

Und... mach doch mal eine Abstimmung, wieviel Prozent der aktuell hier lesenden User eine ähnliche Meinung über den Fall haben.

Diese Option erübrigt sich, wenn sich vergegenwärtigt, WER hier denn so idR mitliest => größtenteils einschlägiges Klientel mit vorgefertigter Meinung. Da kann man sich eine Abstimmung sparen, die ohnehin alles andere als objektiv und vor allem repräsentativ wäre.

 

Ich habe mit dem Fall nichts zu tun. Davon abgesehen, dürfte das sowieso sinnlos sein.

Aha. Und warum rätst Du dem TE dann solches zu tun, wenn's angeblich eh aussichtslos ist?

 

Definitiv nein. Geschwindigkeitsübertretung -> ordentliches, unzweifelhaftes Messverfahren -> vorschriftsmäßige Ahndung = kein Problem und keine Einwände.

Das Messen via Nachfahren ist ebenso ordentlich wie anerkannt. Und die enormen Toleranzabzüge kommen dem Betroffenen auch zugute. Hier wird er wohl mächtig über die Stränge geschlagen haben.

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Die vom TE geschilderte Sachlage, gesunder Menschenverstand und eigene Erfahrungen mit der Polizei.

Ach soooo, ja schon klar.....

177 km/h abgelesener Messwert beim Nachfahren in Dunkelheit. Volle Punktzahl auf einer Skala der Unglaubwürdigkeiten und Unwahrscheinlichkeiten. Ihr habt das ja auf der ersten Seite des Threads schon diskutiert. Dein einziges Argument: Polizeibeamte sagen immer die Wahrheit. Das bedarf keines weiteren Kommentars.

 

Ich habe mit dem Fall nichts zu tun. Davon abgesehen, dürfte das sowieso sinnlos sein.

Aha. Und warum rätst Du dem TE dann solches zu tun, wenn's angeblich eh aussichtslos ist?

@hawethie hatte mich wegen meiner Äußerung in Beitrag #102 dazu aufgefordert, die Polizisten anzuzeigen. Darauf kam diese Antwort an ihn. Ich rate auch dem TE nicht, die Polizisten anzuzeigen, sondern ich rate ihm nur, eine Rechtsberatung wahrzunehmen. Für sinn- oder aussichtslos halte ich es generell, einen Polizeibeamten anzuzeigen.

 

Definitiv nein. Geschwindigkeitsübertretung -> ordentliches, unzweifelhaftes Messverfahren -> vorschriftsmäßige Ahndung = kein Problem und keine Einwände.

Das Messen via Nachfahren ist ebenso ordentlich wie anerkannt. Und die enormen Toleranzabzüge kommen dem Betroffenen auch zugute. Hier wird er wohl mächtig über die Stränge geschlagen haben.

Ich werde nicht aufhören, das Messen via Nachfahren ohne entsprechende Technik als skandlös anzuprangern. Das die enormen Toleranzabzüge in Wirklichkeit für den Beschuldigten nichts wert sind, erkennt man daran, dass vom Wunsch-Nettowert aus auf einen Phantasie-Bruttowert hochgerechnet wird. Natürlich nicht nachvollziehbar, aber aufgrund der Aussage eines oder mehrerer Polizeibeamten unantastbar. Der hier vorliegende Fall schlägt mit 177 km/h allerdings dem Fass den Boden raus. Hätte man 180 oder 185 km/h angegeben, wäre wenigstens noch ein Funken Glaubwürdigkeit übrig geblieben.

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177 km/h abgelesener Messwert beim Nachfahren in Dunkelheit. Volle Punktzahl auf einer Skala der Unglaubwürdigkeiten und Unwahrscheinlichkeiten. Ihr habt das ja auf der ersten Seite des Threads schon diskutiert. Dein einziges Argument: Polizeibeamte sagen immer die Wahrheit. Das bedarf keines weiteren Kommentars.

Liest Du hier eigentlich auch mit oder bist Du nur auf unsinnige Kommentare aus? Wurde doch schon geschrieben, daß man bei modernen Tachos problemlos - weil Digitalanzeige - auch so einen Wert ablesen kann. Und dieser Einwand kam von mir, nur mal so für Dich zur Info!

 

Aha. Und warum rätst Du dem TE dann solches zu tun, wenn's angeblich eh aussichtslos ist?

@hawethie hatte mich wegen meiner Äußerung in Beitrag #102 dazu aufgefordert, die Polizisten anzuzeigen. Darauf kam diese Antwort an ihn. Ich rate auch dem TE nicht, die Polizisten anzuzeigen, sondern ich rate ihm nur, eine Rechtsberatung wahrzunehmen. Für sinn- oder aussichtslos halte ich es generell, einen Polizeibeamten anzuzeigen.

Aha..... diese Worte hier

Wenn du es dir finanziell leisten kannst, geh zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten. Wenn dieser vor Gericht den vorgeworfenen Wert nur um 1 km/h drücken kann, bist du vom FV weg. Dies und das überaus gute Gefühl, sich gegen polizeiliche Unterdrückung erfolgreich zur Wehr gesetzt zu haben, sollte dir ein paar Mark Wert sein.
gehen über die bloße Beratung ja wohl deutlich hinaus.

 

Ich werde nicht aufhören, das Messen via Nachfahren ohne entsprechende Technik als skandlös anzuprangern. Das die enormen Toleranzabzüge in Wirklichkeit für den Beschuldigten nichts wert sind, erkennt man daran, dass vom Wunsch-Nettowert aus auf einen Phantasie-Bruttowert hochgerechnet wird. Natürlich nicht nachvollziehbar, aber aufgrund der Aussage eines oder mehrerer Polizeibeamten unantastbar. Der hier vorliegende Fall schlägt mit 177 km/h allerdings dem Fass den Boden raus. Hätte man 180 oder 185 km/h angegeben, wäre wenigstens noch ein Funken Glaubwürdigkeit übrig geblieben.

Tu, was Du nicht lassen kannst. Ändern wirst Du damit jedoch nichts. Alles weitere, was Du da schriebst, ist herbeiphantasierter Unsinn.

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Sehe ich nicht so.

Ich weiß. Weil du davon ausgehst, dass Polizisten immer ehrlich und korrekt arbeiten. Dann wäre das auch in Ordnung.

Aber es gibt nun mal auch solche, die das nicht tun.

 

Da sehen sie einen "Raser", der deutlich zu schnell ist, hängen sich dran und merken, dass das nicht Mal für nen Fahrverbot reicht. Also nimmt man halt genau den Wert, den man braucht, um ein FV zu erzielen?

 

Horrorszenario? Sicherlich. Aber mit Sicherheit kommt das zumindest hier und da mal vor.

Und eine so leichte Beweismethode öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

 

Anders wäre das, wenn man die kleine (nervig rot blinkende) Kamera im Streifenwagen als Beweis nutzen würde. Wird das gemacht?

 

Viele Grüße

Mace

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@derwebstar: wie schon gesagt, nimm Dir ein gescheiten Rechtsanwalt. Wir können hier im Forum keine Rechtsberatung machen. Beide Cops sollten vor Gericht unabhängig voneinander mit einem Fragenkatalog beaufschlagt werden.

:vogelzeig:

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Ist eigentlich noch niemand aufgefallen, dass sich der TE überhaupt nicht zu seiner tatsächlichen

Geschwindigkeit geäußert hat ?

Die Aussage

ich bin mir ganz sicher das ich niemals so schnell gefahren bin
bezog sich bislang immer auf die 177 km/h.

Aber die wird dem TE ja auch gar nicht vorgeworfen ...

 

@TE: Hast Du überhaupt auf den Tacho gesehen oder meinst Du gefühlsmäßig nicht mehr als 140 km/h

drauf gehabt zu haben ?

 

Außerdem sollen die :vogelzeig: ja was von 20 km/h Toleranzabzug gesagt haben.

haben mir gesagt das sie davon nochmal 20 kmh tolleranz zu meinen gunsten abziehen.

Demzufolge hätten sie beim vorher ausrechnen (fürs FV) ja nicht 177 sondern 'nur' 161 km/h gebraucht.

(Das es 20% Toleranz sind ist mir auch klar)

 

Gruß,

AnReRa

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Liest Du hier eigentlich auch mit oder bist Du nur auf unsinnige Kommentare aus? Wurde doch schon geschrieben, daß man bei modernen Tachos problemlos - weil Digitalanzeige - auch so einen Wert ablesen kann. Und dieser Einwand kam von mir, nur mal so für Dich zur Info!

Ziemlich provokativ, aber ich weiß, du kannst auch anders. :vogelzeig: Gibt es im Raum Hannover Polizeifahrzeuge mit digitaler Geschwindigkeitsanzeige? Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Polizei fährt dort VW, also negativ. Gibt es überhaupt Polizeifahrzeuge mit digitaler Geschwindigkeitsanzeige? Nebenbei bemerkt, beschrieb der TE, wie der eine Beamte zunächst 180 km/h angegeben und erst nach Rücksprache mit seinem Kollegen auf 177 km/h korrigiert hätte, weil er den Tacho nicht genau beobachtet habe. Sowas ist nur bei analoger Anzeige denkbar, bei einer Digitalanzeige kann man nicht versehentlich 180 statt 177 ablesen.

 

Ich werde nicht aufhören, das Messen via Nachfahren ohne entsprechende Technik als skandlös anzuprangern. Das die enormen Toleranzabzüge in Wirklichkeit für den Beschuldigten nichts wert sind, erkennt man daran, dass vom Wunsch-Nettowert aus auf einen Phantasie-Bruttowert hochgerechnet wird. Natürlich nicht nachvollziehbar, aber aufgrund der Aussage eines oder mehrerer Polizeibeamten unantastbar. Der hier vorliegende Fall schlägt mit 177 km/h allerdings dem Fass den Boden raus. Hätte man 180 oder 185 km/h angegeben, wäre wenigstens noch ein Funken Glaubwürdigkeit übrig geblieben.

Tu, was Du nicht lassen kannst. Ändern wirst Du damit jedoch nichts. Alles weitere, was Du da schriebst, ist herbeiphantasierter Unsinn.

Du willst die Glaubwürdigkeit deiner, dir höchstwahrscheinlich persönlich unbekannten Kollegen unter allen Umständen verteidigen. Kann ich aus deiner Sicht nachvollziehen und auch nicht verurteilen. Aber es ist nicht die feine Art, zu einem komplett unbewiesenen Sachverhalt Andersdenkende als Spinner und Fantasten abzuqualifizieren. Macht man nicht. Kann auch nicht wirklich in deinem Interesse sein, so lange die Möglichkeit besteht, dass bei dem evtl. in dieser Sache anstehenden Gerichtstermin die Angaben der Polizisten nach unten relativiert werden müssen.

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Ist eigentlich noch niemand aufgefallen, dass sich der TE überhaupt nicht zu seiner tatsächlichen

Geschwindigkeit geäußert hat ?

Die Aussage

ich bin mir ganz sicher das ich niemals so schnell gefahren bin
bezog sich bislang immer auf die 177 km/h.

Aber die wird dem TE ja auch gar nicht vorgeworfen ...

Bitte... hier war doch kürzlich schon mal der Fall, wo durch Nachfahren 100 km/h ermittelt wurde und wo dem TE dann von einigen Usern vorgeworfen wurde, warum er sich denn beschweren würde, da ihm ja nach Abzug der Toleranz nur 80 km/h zur Last gelegt würden. Es sollte doch wohl bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen um einen möglichst zweifelsfreien Nachweis gehen. Diesen Nachweis gibts beim Nachfahren nicht. Es gibt in den Raum geworfene Zahlen, die nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz vielleicht ungefähr zutreffen oder aber weit daneben liegen. Damit kann sich kein Beschuldigter zufrieden geben.

 

Warum macht man sich denn seitens der Polizei überhaupt noch den Aufwand mit 100% zweifelsfrei nachweisbaren Radar- und Lichtschrankenmessungen? Wenn die Ermittlung von Geschwindigkeiten durch Nachfahren ohne entsprechende Technik so anerkannt und fehlerfrei ist, könnten sich künftig zwei Beamte an die Straße stellen, wobei der eine die Geschwindigkeit des VT schätzt und der andere ein Foto macht. Danach werden 20% abgezogen und der VT soll sich glücklich schätzen, dass er so "gut" weggekommen ist.

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ZITAT(hawethie @ 28.10.2008, 16:44)

Dann bitte ich dich, die Polizisten anzuzeigen - schließlich dürfen die auch niemanden falsch Beschuldigen.

Ich habe mit dem Fall nichts zu tun.
Stafanzeige darf jeder erstatten - egal ob er mit der Sache zu tun hat oder nicht.

Aber dazu fehlt dir wohl der Mumm

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ZITAT(hawethie @ 28.10.2008, 16:44)

Dann bitte ich dich, die Polizisten anzuzeigen - schließlich dürfen die auch niemanden falsch Beschuldigen.

Ich habe mit dem Fall nichts zu tun.
Stafanzeige darf jeder erstatten - egal ob er mit der Sache zu tun hat oder nicht.

Aber dazu fehlt dir wohl der Mumm

Ach @hawethie, das ist doch jetzt einfach nur Anmache von dir. Warum? Auch von dir habe ich schon viele gute, sachliche Beiträge gelesen.

 

Der TE ist mir nicht bekannt und es besteht auch die Möglichkeit, dass dieser Beitrag gefaked ist. Zudem würde ich mich mit einer Anzeige massiv und möglicherweise unerwünscht in seine persönlichen Angelegenheiten einmischen und mich selbst zumindest finanziell belasten. Davon abgesehen, kann man bei einer Anzeige gegen Polizeibeamte meist nur verlieren, selbst wenn man in der Sache vor Gericht Recht bekommt.

 

Warum überhaupt eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung? Es reicht doch vollkommen aus, wenn der Richter aufgrund eines noch so geringen Zweifels den Messwert minimal nach unten korrigiert. Der TE bekommt kein FV und die Polizisten versehen ihren Dienst wie gewohnt weiter.

 

Aber das ist doch eh alles nur fiktiv. Falls dieser Thread überhaupt echt ist, empfehle ich dem TE eine professionelle, erste Rechtsberatung, die kaum mehr als 50 Euro kosten dürfte. Ich finde, das ist bei einem drohenden FV generell der richtige Weg.

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Ich möchte gern nochmal sachlich darlegen, warum ich die Methode des Nachfahrens zur Geschwindigkeitsermittlung ohne entsprechende Provida Technik für unpraktikabel halte.

 

Nehmen wir den hier vorliegenden Sachverhalt als Beispiel: Ein VT fährt auf einer mit 100 km/h begrenzten Landstraße lt. Tacho 140 km/h. Er ist also real mehr als 31 km/h zu schnell und würde dafür 100,60 Euro bezahlen sowie 3 Punkte kassieren.

 

Ein Polizeifahrzeug ohne Provida fährt ihm nach und schafft es unter guten Bedingungen annähernd die tatsächlich vom VT gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln. Die Tachonadel im Polizeifahrzeug schwankt also um die 140 km/h. Die Polizeibeamten geben 140 km/h als abgelesene Geschwindigkeit zu Protokoll und halten den VT an.

 

Nun beginnt die Rechnung: 140 km/h abzgl. 20% Toleranz ergibt 112 km/h. Dem VT ist also eine Geschwindigkeitsübertretung von 12 km/h vorzuwerfen. Er zahlt dafür 20 Euro Verwarngeld und ist aus dem Schneider. Für die Polizeibeamten haben sich gerade ein dickes Bußgeld und 3 Punkte in Luft aufgelöst. Was also sollen Polizeibeamte in einer solchen Nachfahr-Situation machen, um sich wegen des hohen Toleranzabzugs nicht quasi per Gesetz verschaukelt vorzukommen?

 

Möglichkeit 1: Sie lassen die Nachfahr-Messung gleich bleiben, weil das kleine Verwarngeld die Mühe und den Aufwand nicht lohnt.

Möglichkeit 2:

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Bei Deiner Rechnung vergißt Du aber den erzieherischen Effekt, den das Anhalten durch die

Polizei beim normalen VT haben dürfte.

Nicht jeder ist geübt darin - wie unser aller albert0 - den :unsure: den vor Schreck plötzlich TaubStummen

vorzuspielen.

 

Es gibt nachvollziehbare Experimente, in der die bloße Existenz eines Pap-Sterifenwagens die

Durchschnittsgeschwindigkeit in einer (tatsächlich) gefährlichen Kurve deutlich gesenkt hat.

Wie muß dann erst die direkte Konfrontation mit einem :unsure: wirken.

Ja,ja bei den notorischen Überfliegern der +20 km/h Fraktion wirkt das natürlich nicht mehr.

Aber die stört auch kein Blitz !

 

Ansonsten ist die Toleranz ja nun nicht dafür da, um den VT zu belohnen.

 

Für die Polizeibeamten haben sich gerade ein dickes Bußgeld und 3 Punkte in Luft aufgelöst

Und wieder, was hat der :blink: davon außer mehr Arbeit ?

 

Willst Du alle Streifenwagen mit Kameras ausstatten :rolleyes: ... Schäuble läßt grüßen

 

Gruß,

AnReRa

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In solchen Fällen ist es viel viel besser, freundlich mit den Cops zu verhandeln und darauf hinzuweisen, daß beim "Hinterherfahren" ja immer Schwankungen auftreten und der daraus zu ermittelnde "Mittelwert" die anklagbare Basis darstellen sollte.

 

Wenn die dann freundlich behandelt werden, werden sie niemals die all zu bekannte Größe von 177 kmh annehmen, sondern eben leicht darunter.

 

So geht es auch!

 

Das sind Menschen!

 

Dafür bekommen sie dann ja von mir auch ein sofortiges Schuldeingeständnis. (nützt ja nichts, weil nicht zustellbar.... :-))

 

Jeder ist zufrieden und man geht als Freund auseinander....

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Es reicht doch vollkommen aus, wenn der Richter aufgrund eines noch so geringen Zweifels den Messwert minimal nach unten korrigiert.

oder nach oben, gerundet auf glatte 10er-Schritte ?

 

Wenn ein angegebener Messwert "nicht korrekt" ist, dann ist auch eine kleiner Verringerung (oder kleine Vergrößerung) weiterhin nicht korrekt. Gemessene 300 Volt an einer Haushaltssteckdose sind irgendwie hoch, also nehmen wir 290 Volt und alles ist richtig?

 

Entweder der Wert wie er ist oder keiner, alles andere ist nicht richtiger.

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Entweder der Wert wie er ist oder keiner, alles andere ist nicht richtiger.

Klar.

Aber der Richter kann - sofern die Umstände stimmen - von dem regulären Strafmaß absehen

- Ich meine jetzt nicht(!) die Umwandlung von FV in n-faches Bußgeld - wenn das FV

(welches ja tatsächlich nur an diesem 1 km/h hängen würde) für den TE unzumutbare Folgen hätte.

Das dürfte aber tatsächlich nur mit einem sehr guten Anwalt möglich sein.

 

Gruß,

AnReRa

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Für die Polizeibeamten haben sich gerade ein dickes Bußgeld und 3 Punkte in Luft aufgelöst

Und wieder, was hat der :unsure: davon außer mehr Arbeit ?

Für manche Verkehrspolizisten ist das Erreichen eines Fahrverbots so, wie für den Fußballer ein Treffer im gegnerischen Tor. Punkte und Bußgelder sind entsprechend niedriger einzustufen. Persönliche Befriedigung im Berufsalltag. Andere freuen sich über Vertragsabschlüsse, einen gewonnenen Prozess, einen genesenen Patienten, eine gelungene Reparatur oder über eine abgeschlossene Servermigration. Ganz normal eigentlich.

 

Willst Du alle Streifenwagen mit Kameras ausstatten :rolleyes: ... Schäuble läßt grüßen

Nein, ich rege an, nur Messverfahren ohne Spielraum für mögliche Manipulationen zu verwenden.

 

Es reicht doch vollkommen aus, wenn der Richter aufgrund eines noch so geringen Zweifels den Messwert minimal nach unten korrigiert.

oder nach oben, gerundet auf glatte 10er-Schritte ?

Im hier vorliegenden Sachverhalt geht es eigentlich nur um eine Frage: Hat das verwendete Polizeifahrzeug eine analoge oder digitale Geschwindigkeitsanzeige? Falls es ein analoger Tacho war, kann es keine gerichtsfeste Ablesung von genau 177 km/h gegeben haben. Es könnten ebenso gut 176 oder 178 km/h gewesen sein. Also hat der Richter IMO gar keine andere Möglichkeit, als im Zweifel für den Beschuldigten auf den nächsten, einigermaßen sicheren Ablesewert von 175 km/h abzurunden. Daraus ergibt sich: 140 km/h netto, also kein FV.

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Für manche Verkehrspolizisten ist das Erreichen eines Fahrverbots so, wie für den Fußballer ein Treffer im gegnerischen Tor.

Und Du kennst natürlich solche Zeitgenossen :rolleyes: . Aber lassen wir das.

Im vorliegenden Fall haben wir 2 Beamte im Auto, d.h. es müssen sich schon die richtigen gefunden haben.

Außerdem glaube ich, dass es dem DGL sicher auffallen würde, wenn ihm genau eine bestimmte Besetzungsliste

am laufenden Band +41 km/h Verstöße beibringt.

 

Messverfahren ohne Spielraum für mögliche Manipulationen zu verwenden.

Eine Manipulation, die die Beamten Job, Pension und ggf. die Freiheit kosten können.

Ansonsten könnte der 'Kollege' im Fahrzeug genau zu diesem Zweck im Wagen sitzen.

 

Daraus ergibt sich: 140 km/h netto, also kein FV.

Nette Rechnung, aber der Richter bestimmt nicht wie die Tachoablesung zu runden ist.

Wenn die Nadel genau mittig zwischen 175 und 180 km/h steht, was haben wir dann ?

 

Und zu guter Letzt:

In manchen Ländern ist es vollkommen legal und anerkannt, wenn ein :unsure: die Geschwindigkeit

völlig ohne Hilfsmittel schätzt. Und das noch ohne einen übermäßigen Toleranzabzug ...

 

GRuß,

AnReRa

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Guest Der Friese
Und zu guter Letzt:

In manchen Ländern ist es vollkommen legal und anerkannt, wenn ein :unsure: die Geschwindigkeit

völlig ohne Hilfsmittel schätzt. Und das noch ohne einen übermäßigen Toleranzabzug ...

 

GRuß,

AnReRa

 

ja, super argument....für deutschland.... :rolleyes:

 

gruß

der friese

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Und zu guter Letzt:

In manchen Ländern ist es vollkommen legal und anerkannt, wenn ein :unsure: die Geschwindigkeit

völlig ohne Hilfsmittel schätzt. Und das noch ohne einen übermäßigen Toleranzabzug ...

 

GRuß,

AnReRa

 

ja, super argument....für deutschland.... :rolleyes:

 

gruß

der friese

 

richtig, nur weil die Butter in Österreich teurer ist (und das ist ein fiktives Beispiel...) ist sie hierzulande nicht billig!!!

Und wenn Meßverfahren ohne Spielraum für Manipulation den Beamten den Job kosten könnten, nun, dann MuSS es wohl so weiter gehen wie bisher - also ehrlich!

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Nette Rechnung, aber der Richter bestimmt nicht wie die Tachoablesung zu runden ist.

Natürlich kann er das bestimmen. Er kann sogar die Messung komplett für ungültig erklären.

 

Wenn die Nadel genau mittig zwischen 175 und 180 km/h steht, was haben wir dann ?

Schau dir diverse analoge Tachos an. Viele haben im oberen Bereich dynamisch immer enger zulaufende Abstände. Wer da 177 sicher ablesen will, muss Hellseher sein. Aber wir können hier völlig sinnfrei immer weiter diskutieren. Warten wir doch einfach ab, wie dieser Fall ausgeht. Vielleicht bekommen wir ja irgendwann eine Rückmeldung.

 

Und zu guter Letzt:

In manchen Ländern ist es vollkommen legal und anerkannt, wenn ein :unsure: die Geschwindigkeit

völlig ohne Hilfsmittel schätzt. Und das noch ohne einen übermäßigen Toleranzabzug ...

Wo denn? China? Malawi? Oder Bulgarien? In manchen Ländern ist auch die Todesstrafe legal und anerkannt. Soll ich mich jetzt glücklich schätzen, dass man hierzulande nur ein bisschen weniger ungerecht behandelt wird als woanders?

 

Echt, diese Sprüche mag ich ganz besonders... :rolleyes:

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...

Ja ja, Sachen aus dem Zusammenhang reißen.

Sei doch froh dass es diese Praxis in Dland nicht gibt.

Trotzdem könnten sich die Behörden durchaus noch an dem 'Vorbild' orientieren !

Und von den Bußgeldern in anderen Ländern kann unser Finanzministerium auch nur träumen.

 

Wo denn? China? Malawi? Oder Bulgarien?

Nö, Österreich :rolleyes:

 

 

Jetzt aber wieder BTT !

 

Gruß,

AnReRa

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Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass es immer wieder (seit der "100 innerorts - Entscheidung" [ich glaube OLG Düsseldorf in den 50ern oder 60ern]) in der Vergangenheit OLG-Entscheidungen gegeben hat (jüngst 2007), die auch in Deutschland in begrenztem Rahmen und mit äußerster Vorsichtigkeit das Schätzen zulassen (auch außerhalb verkehrsberuhigter Bereiche). Es gibt sogar eine Entscheidung, die einer Schätzung durch einen "erfahrenen Polizeibeamten" einen "hohen Grad an Glaubwürdigkeit" attestiert.

 

Gruß

Mace

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Guest Der Friese
Ja ja, Sachen aus dem Zusammenhang reißen.

Sei doch froh dass es diese Praxis in Dland nicht gibt.

Trotzdem könnten sich die Behörden durchaus noch an dem 'Vorbild' orientieren !

Und von den Bußgeldern in anderen Ländern kann unser Finanzministerium auch nur träumen.

 

was heisst denn, aus em zusammenhang reißen....??

du hast angeführt, dass es in anderen ländern die möglichkeit gibt, ich empfinde das argument als zu schwach, da wir hier in deutschland wohnen und an die hier geltenden bestimmungen halten müssen...

da nützt es mir nichts, dass es andere länder gibt, wo es hätte anders laufen können...

 

was kommt als nächstes....

sei froh, dass wir keine halterhaftung haben wie in österreich, dann wäre nämlich gleich das ende der diskussion erreicht...

 

wenn die hinterherfahrt so ungenau ist, keine meßergebnisse vorliegen und ein eventuelles fahrverbot ansteht, da müssen meiner meinung nach mehr gesicherte daten her als das bloße ablesen eines analogen tachos....

immerhin steht eventuell die berufliche und soziale existenz eines menschen auf dem spiel....

 

gruß

der friese

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Aber der Richter kann - sofern die Umstände stimmen - von dem regulären Strafmaß absehen.

Richtig, aber dann sieht er (begründet) von der Regelstrafe ab und verurteilt geringer.

Er "kürzt" aber nicht den Messwert und gibt dann die "richtige" Strafe für den nun verkleinerten Messwert.

 

Daher auch die entsprechende Taktik vor Gericht:

Entweder die besondere Schwere der Regelstrafe für die 177/141 km/h und "Preisnachlass"

oder den Wert selber kippen und "Freispruch" weil keine verwertbare Messung erfolgt ist.

 

Nur "ein bisschen" verwertbar ist wie nur "ein bisschen" schwanger. :rolleyes:

 

immerhin steht eventuell die berufliche und soziale existenz eines menschen auf dem spiel....

Auch wer bei ausgeschilderten 100 mit Tacho 150 durch die Gegend fährt, der (und nicht die Polizei) gefährdet selber seine Existenz.

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Auch wer bei ausgeschilderten 100 mit Tacho 150 durch die Gegend fährt, der (und nicht die Polizei) gefährdet selber seine Existenz.

Man gefährdet seine Existenz schon, wenn man überhaupt in irgend einer Form am Straßen- Luft- oder Wasserverkehr teilnimmt. Es gibt genügend Abschnitte auf Bundes- und Landstraßen, wo man auch mit 200 und mehr km/h nicht existenzgefährdender unterwegs ist, als mit 100 km/h.

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ich habe nun einen termin beim anwalt, danach weiss ich mehr.

 

hatte hier irgendwo gelesen das einer sagte im raum hannover fährt die polizei VW. das stimmt soweit. nur die autobahnpolizei fährt mercedes C oder E klasse keine ahnung kann die nicht so unterscheiden. bin aber immer davon ausgegangen das die autobahnpolizei videotechnik zum geschwindigkeitsmessen an bord hat oder ist das ein trugschluss ?

 

wenn ja warum haben sie diese dann nicht eingesetzt ?

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Also, ich lese hier im Forum von 99% der Betroffenen, die bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt werden, behaupten, das stimme alles nicht, ein Beweis muß her, die Polizisten sind eh alles Betrüger, die "Quoten" erfüllen müßten, den Leuten was andichten, weil sie Masochisten sind und sich damit befriedigen, die lügen, was das Zeug hergibt! :rolleyes:

 

Diese Polizisten haben einen Amtseid geschworen! Ich halte diese für gäubwürdiger, als die vielen Erwischten hier im Forum!

 

Es werden ja auch Messungen mit geeichten Geräten angezweifelt, nur um nicht zugeben zu müssen, klar war ich zu schnell aber ich ignoriere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, weil ich mit meiner immensen Fahrpraxis von 2-7 Jahren mündig bin und selbst entscheide, wie schnell ich fahre !! Und wenn ein Richter dem Polizisten mehr glaubt wird getönt: bääh, der ist senil, hat keine Ahnung und Polizisten wird eh mehr geglaubt als mir armen unschuldigen VT.

 

Versuchen da mit allen Mitteln raus zu kommen steht jedem zu, aber man muß dann auch akzeptieren, wenn man mit seinen windigen Argumenten nicht durchkommt. Und wenn an dem negativen Urteil dann auch mal eine Existenz hängt, kann ich nur sagen: Pech gehabt, war seine Entscheidung, hat ihn keiner gezwungen zu schnell zu fahren!

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Es werden ja auch Messungen mit geeichten Geräten angezweifelt, nur um nicht zugeben zu müssen, klar war ich zu schnell aber ich ignoriere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, weil ich mit meiner immensen Fahrpraxis von 2-7 Jahren mündig bin und selbst entscheide, wie schnell ich fahre !!

 

Pech gehabt, war seine Entscheidung, hat ihn keiner gezwungen zu schnell zu fahren!

 

Dein langweiliges, polemisches, willfähriges Geblubber wird dir auch nicht zu blöd oder?

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Also nimmt man halt genau den Wert, den man braucht, um ein FV zu erzielen?

Ganz sicher nicht!

 

Horrorszenario? Sicherlich. Aber mit Sicherheit kommt das zumindest hier und da mal vor.

Ja / Nein.

 

Und eine so leichte Beweismethode öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Es gibt mehr als genug eindeutige Fälle. Da muß man sich nichts konstruieren und auf dünnes Eis begeben.

 

Anders wäre das, wenn man die kleine (nervig rot blinkende) Kamera im Streifenwagen als Beweis nutzen würde. Wird das gemacht?

Manche versuchen das zumindest. Aber leider ist die überhaupt nicht mit der Provida-Kamera zu vergleichen.

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Ziemlich provokativ, aber ich weiß, du kannst auch anders. :rolleyes: Gibt es im Raum Hannover Polizeifahrzeuge mit digitaler Geschwindigkeitsanzeige? Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Polizei fährt dort VW, also negativ. Gibt es überhaupt Polizeifahrzeuge mit digitaler Geschwindigkeitsanzeige? Nebenbei bemerkt, beschrieb der TE, wie der eine Beamte zunächst 180 km/h angegeben und erst nach Rücksprache mit seinem Kollegen auf 177 km/h korrigiert hätte, weil er den Tacho nicht genau beobachtet habe. Sowas ist nur bei analoger Anzeige denkbar, bei einer Digitalanzeige kann man nicht versehentlich 180 statt 177 ablesen.

Da können wir nur noch weitere Wochen oder Monate drüber hin und herdiskutieren, zu einem brauchbaren Ergebnis aber werden wir nicht kommen. Wie ich schon mal schrieb: HIER würde ich im Nachgang ansetzen und genau hinterfragen, wie man auf diesen krummen Wert denn kam. Danach, wenn man die Antwort der oder des Kollegen dazu hat, kann man weiter diskutieren.

 

BTW: unsere Fahrzeuge (VW) haben keine Digitalanzeige. Damit ginge es nicht. In anderen Bundesländern werden BMW oder auch Mercedes gefahren. Die bieten diese Möglichkeit. Was im Raum Hannover möglich ist, weiß ich nicht. Das zählt zu Niedersachsen. Da kann @Dete evtl. Auskunft zu geben.

 

Du willst die Glaubwürdigkeit deiner, dir höchstwahrscheinlich persönlich unbekannten Kollegen unter allen Umständen verteidigen. Kann ich aus deiner Sicht nachvollziehen und auch nicht verurteilen. Aber es ist nicht die feine Art, zu einem komplett unbewiesenen Sachverhalt Andersdenkende als Spinner und Fantasten abzuqualifizieren. Macht man nicht. Kann auch nicht wirklich in deinem Interesse sein, so lange die Möglichkeit besteht, dass bei dem evtl. in dieser Sache anstehenden Gerichtstermin die Angaben der Polizisten nach unten relativiert werden müssen.

1. habe ich keinen als Spinner bezeichnet

2. halte ich das sehr wohl für eine blühende Fantasie, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist UND vor allem hier jemand ohne irgendwelche brauchbaren Argumente schlicht und ergreifend einfach nur Behauptungen in den Raum stellt und diese als der Weisheit letzter Schluß darstellt.

 

Ich habe ebenso bereits weiter oben geraten, das weitere Verfahren abzuwarten, bevor man sich in weiteren Behauptungen, Unterstellungen und Fantastereien ergießt. Aber nein, da muß ja wieder jemand daherkommen und eben solchen Unsinn schreiben.

 

Warum macht man sich denn seitens der Polizei überhaupt noch den Aufwand mit 100% zweifelsfrei nachweisbaren Radar- und Lichtschrankenmessungen? Wenn die Ermittlung von Geschwindigkeiten durch Nachfahren ohne entsprechende Technik so anerkannt und fehlerfrei ist, könnten sich künftig zwei Beamte an die Straße stellen, wobei der eine die Geschwindigkeit des VT schätzt und der andere ein Foto macht. Danach werden 20% abgezogen und der VT soll sich glücklich schätzen, dass er so "gut" weggekommen ist.

Man kann unmöglich jedes Polizeifahrzeug mit der entsprechenden und notwendigen Technik ausstatten, um z.B. Verstöße zu videografieren. Das geht nicht. Trotzdem muß es aber möglich sein, gravierende Fehlverhalten auch ohne diese Technik zu ahnden. Und genau das ist eben auf diese Weise, allerdings auch mit enormen Sicherheitsabschlägen (Toleranzen) möglich und zulässig.

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Möglichkeit 1: Sie lassen die Nachfahr-Messung gleich bleiben, weil das kleine Verwarngeld die Mühe und den Aufwand nicht lohnt.

Möglichkeit 2:

Als ich noch "nur" auf Streife fuhr, habe ich solche Situationen auch des öfteren erlebt. War sicherlich z.T. recht unbefriedigend, aber es war oder ist nunmal so. Für mich bzw. uns (meine Kollegen ebenfalls) kam nur die Alternative 1 in Betracht. Entweder ein kleines Verwarngeld, oder aber gar nichts. Oftmals hat man auch etwas anderes bei der Kontrolle entdeckt, aber ansonsten beließen wir es bei einer deutlichen Ermahnung. Gutes kommt eh wieder. Das hat sich bis jetzt nahezu immer bewahrheitet.

 

Wie muß dann erst die direkte Konfrontation mit einem :unsure: wirken.

Das erleben ich immer wieder: sehr viele, ja sogar verdammt viele, und sogar gestandene Mannbilder, händigen einem die Papiere mit zitternden Händen aus.

 

Ja,ja bei den notorischen Überfliegern der +20 km/h Fraktion wirkt das natürlich nicht mehr.

Aber die stört auch kein Blitz !

Aber die stört es durchaus, wenn man sie anhält, sie erkannt wurden bzw. nunmehr bekannt sind und zukünftig daher doch etwas mehr aufpassen müssen.

 

Willst Du alle Streifenwagen mit Kameras ausstatten :rolleyes: ... Schäuble läßt grüßen

Eine Kamera alleine würde ja nicht ausreichen. Die entsprechende Videotechnik müßte verbaut werden, die Leute müßten beschult werden etc.pp. Allein die Kosten für die Technik beliefen sich pro Fahrzeug auf locker mal eben ca. 20.000,- Euro (so z.B. bei einem ProViDa-Krad). Zuzüglich der Kosten für die Ausbildung der Kollegen. Das ist schlichtweg nicht finanzierbar.

 

.....

Sehe ich ähnlich. Aber wenn man an einen kleinen Schumi gerät, die Baseballkappe auf Halbacht gesetzt, Schlotterjeans an UND vor allem einen vorlaute Klappe am Leibe ("Ey, Alda, was willsu überhaupt?!"), dann ist eben sehr schnell Schluß mit Lustig und Nachgiebigkeit. Dann bekommt der das volle Programm, aber immer noch rechtlich 100%ig korrekt.

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nur die autobahnpolizei fährt mercedes C oder E klasse

So. Und beide (jedenfalls neuere Modelle, meiner z.B. Baujahr 2003) haben sowohl eine zusätzliche große Digitalanzeige und auch einen Tempomat. Mehr braucht man eigentlich nicht, um das recht gut feststellen zu können.

 

Es werden ja auch Messungen mit geeichten Geräten angezweifelt, nur um nicht zugeben zu müssen, klar war ich zu schnell aber ich ignoriere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen

Dein langweiliges, polemisches, willfähriges Geblubber wird dir auch nicht zu blöd oder?

Naja,.... heute wieder mit Laser gemessen. Und prompt kam ein Jungspund daher, der da meinte: "Man hört ja immer wieder, daß diese Geräte nicht richtig messen!". Unsinn. Die Messung war absolut korrekt. Er hat da wohl kürzlich oder wann auch immer entweder nur die Hälfte verstanden oder behalten.

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ich habe nun einen termin beim anwalt, danach weiss ich mehr.

Gute Entscheidung.

 

hatte hier irgendwo gelesen das einer sagte im raum hannover fährt die polizei VW. das stimmt soweit. nur die autobahnpolizei fährt mercedes C oder E klasse keine ahnung kann die nicht so unterscheiden. bin aber immer davon ausgegangen das die autobahnpolizei videotechnik zum geschwindigkeitsmessen an bord hat oder ist das ein trugschluss ?

 

wenn ja warum haben sie diese dann nicht eingesetzt ?

Das war ich. Du bist also von einem Mercedes der Autobahnpolizei angehalten worden. Wenn die wirklich eine digitale Geschwindigkeitanzeige hatten, könnte es schwieriger werden. Aber dein Anwalt wird wissen, wo mögliche Schwachstellen sind.

 

Ich glaube nicht, dass viele Streifenwagen der Autobahnploizei mit Videotechnik ausgerüstet sind. Dafür nehmen die vermutlich lieber zivil aussehende Fahrzeuge.

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Als ich noch "nur" auf Streife fuhr, habe ich solche Situationen auch des öfteren erlebt. War sicherlich z.T. recht unbefriedigend, aber es war oder ist nunmal so. Für mich bzw. uns (meine Kollegen ebenfalls) kam nur die Alternative 1 in Betracht. Entweder ein kleines Verwarngeld, oder aber gar nichts.

Hut ab und volle Zustimmung, wenn ihr das so ehrlich durchgezogen habt. :rolleyes:

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Eins habt ihr mit der Toleranz immer noch nicht verstanden:

 

Angenommen TE fährt tatsächlich 140 bei erlaubten 100. Polizeibeamter fährt hinterher und liest 177 vom Tacho ab (was übrigens problemlos geht, wenn der Zeiger einfach zwischen 170 und 180 liegt und näher an der 180 dran ist). Dabei kann er dies nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Betrugsvorsatz tun, und der TE ist trotzdem nur 140 gefahren. Der Witz liegt ja darin, dass die Toleranz Fehlerquellen (!) abdeckt. Und wenn zufällig genau solche Fehler auftreten, dann passt das schon. Nur die exakt vorwerfbare Netto-Geschwindigkeit sollte nicht über der tatsächlich gefahrenen liegen.

 

 

Möglichkeit 1: Sie lassen die Nachfahr-Messung gleich bleiben, weil das kleine Verwarngeld die Mühe und den Aufwand nicht lohnt.

Möglichkeit 2:

Und ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass die Polizisten wegen so einer kleinen Owi lügen. Wenn auf dem Tacho 140@100 steht, dann nimmt man entweder ein Verwarngeld ab oder wartet auf den nächsten, der sowieso 5 Minuten später kommt oder fährt einfach noch ein bisschen hinterher und beobachtet das weitere Fahrverhalten. Mal ehrlich: Man kann auf der BAB Streifenwagen mit +40 überholen, die machen sich nicht mal die Mühe mir zu folgen. Ich denke eher, man muss Limits schon sehr grob missachten, wenn sich Polizisten zu einer Nachfahrmessung mit einem nicht dafür ausgestatteten Auto hinreißen lassen.

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Diese Polizisten haben einen Amtseid geschworen! Ich halte diese für gäubwürdiger, als die vielen Erwischten hier im Forum!

Regierende Politiker schwören auch einen Amtseid... Das alleine sagt also heutzutage leider nichts mehr über Glaubwürdigkeit und Gesinnung eines Menschen aus.

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Guest Der Friese
Diese Polizisten haben einen Amtseid geschworen! Ich halte diese für gäubwürdiger, als die vielen Erwischten hier im Forum!

Regierende Politiker schwören auch einen Amtseid... Das alleine sagt also heutzutage leider nichts mehr über Glaubwürdigkeit und Gesinnung eines Menschen aus.

 

richtig...und ärzte schwören den hippokratischen eid und trotzdem gibts aus profitgier einen haufen pfuscher....

eigentlich kann man durchaus für alle berufsgruppen so gelten lassen...

was mich viel mehr wundert ist, dass der threaderöffner nun die vorgeworfenen 141 km/h schriftlich bekommen hat....

um die zu bekommen, wenn man von der meßmethode durch nachfahren ausgeht, muss der polizeiwagen 177 km/h gemessen haben..

derwebstar behauptet aber nach wie vor, dass er nie und nimmer 177 km/h gefahren ist....

woher also dieser wert....

und wenn er 141 km/h gefahren wäre, hätte man von diesem wert die toleranz abziehen müssen und nicht die toleranz aufschlagen um dann den endwert zu bekommen....

 

 

gruß

der friese

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was mich viel mehr wundert ist, dass der threaderöffner nun die vorgeworfenen 141 km/h schriftlich bekommen hat....

um die zu bekommen, wenn man von der meßmethode durch nachfahren ausgeht, muss der polizeiwagen 177 km/h gemessen haben..

derwebstar behauptet aber nach wie vor, dass er nie und nimmer 177 km/h gefahren ist....

woher also dieser wert....

und wenn er 141 km/h gefahren wäre, hätte man von diesem wert die toleranz abziehen müssen und nicht die toleranz aufschlagen um dann den endwert zu bekommen....

Ja, aber genau die Fragestellung ist doch der Anlass für diesen mittlerweile 3-Seitigen Thread. Der TE ist vermutlich irgendwas um die 140 km/h gefahren und wundert sich, wie die nachfahrende Polizei auf 177 km/h kommen kann. Wenn die Polizisten 140 km/h gemessen hätten, hätte man dem TE aufgrund der hohen Toleranzabzüge niemals mehr als eine Überschreitung im Verwarngeldbereich vorwerfen können -> unbefriedigend. Also gab es Stimmen und Gedanken in die Richtung, dass die Polizisten ihren eigenen Messwert vorab um den Toleranzwert erhöht haben könnten, um anschließend nach Abzug der Toleranz dem TE seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zur Last legen zu können.

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was mich viel mehr wundert ist, dass der threaderöffner nun die vorgeworfenen 141 km/h schriftlich bekommen hat....

um die zu bekommen, wenn man von der meßmethode durch nachfahren ausgeht, muss der polizeiwagen 177 km/h gemessen haben..

Was ist daran verwunderlich, genau das ist doch die Aussage der Polizisten, sie haben auf ihrem Tacho diese 177 abgelesen.

 

 

derwebstar behauptet aber nach wie vor, dass er nie und nimmer 177 km/h gefahren ist....

Ist er auch nicht und da ist kein Widerspruch drin.

 

Polizeitacho 177 abzüglich Toleranz bleiben vorgeworfene 141 km/h.

Im wird vorgeworfen, dass er 141 km/h gefahren ist und das deckt sich völlig mit der Aussage von derwebstar

 

 

und wenn er 141 km/h gefahren wäre,

Die 141 sind der Tatvorwurf und das ist er auch real gefahren, eventuell sogar noch schneller.

 

 

hätte man von diesem wert die toleranz abziehen müssen

Nein, die Toleranz ist eine Toleranz auf den abgelesenen Wert als Abzug für Ablesefehler und den Tachofehler des messenden Fahrzeugs.

 

 

und nicht die toleranz aufschlagen um dann den endwert zu bekommen....

Das ist falsch, die Toleranz wird nicht von der "echten" Geschwindigkeit abgezogen, sondern ist ausschließlich ein Abzug für Messfehler, damit nicht mehr vorgeworfen wird als tatsächlich gefahren wurde.

 

Was auch hier im Forum gerne genannt wird, dass bei einer Radar- oder Lasermessung der "echte" Wert gemessen wird und dann 3% min. 3km/h abgezogen werden stimmt nicht.

 

Eine Radaranlage misst nie fehlerfrei, der Messfehler liegt aber bei maximal 3%, somit werden pauschal 3% für den maximalen "Gerätefehler" abgezogen.

Hat das Gerät seine maximale Fehlerabweichung von +3%, dann ergibt der Toleranzabzug von wiederum -3% als vorgeworfene Geschwindigkeit die auch real gefahrene Geschwindigkeit und stimmt genau.

Hat das Gerät seine maximale Fehlerabweichung von -3%, dann ergibt der zusätzliche Toleranzabzug von nochmals -3% eine um 6% geringere vorgeworfene Geschwindigkeit als die auch real gefahrene Geschwindigkeit und es wird uU. billiger als eigentlich "richtig" wäre.

 

Der Toleranzabzug ist kein Bonus auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Er soll nur verhindern, dass auch unter ungünstigsten (Mess)-Umständen einem nicht mehr vorgeworfen wird, als man auch real gefahren ist.

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..., dass die Polizisten ihren eigenen Messwert vorab um den Toleranzwert erhöht haben könnten,

Was der typische Fall einer Verschwörung ist

 

Keine Beweise, dass es so war ("aktive" Beweisführung), sondern nur keine Beweise, dass es nicht so sein könnte.

Genau nach diesem Schema lebt Adolf Hitler noch, sind die Amis nicht auf dem Mond gewesen und leben wir alle in einer Matrix.

 

 

um anschließend nach Abzug der Toleranz dem TE seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zur Last legen zu können.

Was nicht falsch, unzulässig, unmoralisch oder was auch immer ist.

Er ist 141 km/h gefahren oder sogar schneller, was er selber auch zugibt (real gefahrene Geschwindigkeit) und somit ist der Tatvorwurf nicht falsch.

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Guest Der Friese
Was ist daran verwunderlich, genau das ist doch die Aussage der Polizisten, sie haben auf ihrem Tacho diese 177 abgelesen.

ja, aber wann denn...beim aufschliessen...??

wäre doch quatsch....

 

Ist er auch nicht und da ist kein Widerspruch drin.

 

Polizeitacho 177 abzüglich Toleranz bleiben vorgeworfene 141 km/h.

Im wird vorgeworfen, dass er 141 km/h gefahren ist und das deckt sich völlig mit der Aussage von derwebstar

 

natürlich ist das ein widerspruch...wenn derwebstar mit 141 km/h fährt, die polizei mit 177 km/h messenderweise hinterherfährt, passt es doch nicht....

angenommen, die polizisten hätten irgendwann im laufe des nachfahrens 210km/h abgelesen, was wäre dann....??

 

 

Die 141 sind der Tatvorwurf und das ist er auch real gefahren, eventuell sogar noch schneller.

er behauptet doch, nie und nimmer den wert von 177km/h erreicht zu haben...warum dann also dieser wert....woher kommen die 177 km/h....

es ist mir nicht begreiflich... :rolleyes:

 

 

 

 

Das ist falsch, die Toleranz wird nicht von der "echten" Geschwindigkeit abgezogen, sondern ist ausschließlich ein Abzug für Messfehler, damit nicht mehr vorgeworfen wird als tatsächlich gefahren wurde.

 

und was war nun die rechte geschwindigkeit....

das müssen dann ja die 177 km/h sein, die der threaderöffner nicht gefahren sein will....

 

 

um anschließend nach Abzug der Toleranz dem TE seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zur Last legen zu können.

Was nicht falsch, unzulässig, unmoralisch oder was auch immer ist.

Er ist 141 km/h gefahren oder sogar schneller, was er selber auch zugibt (real gefahrene Geschwindigkeit) und somit ist der Tatvorwurf nicht falsch.

doch, alles drei sogar...

 

der tatvorwurf kommt aber nur dadurch zustande, weil im vorfeld die toleranz draufgeschlagen wurde....das ist aber nicht zulässig....

die ungenaue messmethode nachfahren bedingt es eben, mit hohen toleranzen zu rechnen und wenn derwebstar 141 km/h fährt, dann muss man eben von diesem durch nachfahren gemessenem wert die hohen toleranzen abziehen....

 

gruß

der friese

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Glück gehabt?

Oder dumm gelaufen?

rein rechnerisch - 170 Km/h = 49m/sec

Gesamtstrecke 1600 m = 32,6 sec Durchfahrtdauer, dann müsste aber 170 schon am Streckenanfang angelegen haben.

Es wurde ein Fahrzeug überholt und dann angeblich 500m verfolgt , der Zeitrahmen beträgt 10,2 sec mit gleichbleibender Geschwindigkeit :unsure: da habe ich berechtigte Zweifel, zumindest wenn da auch noch eine engere Kurve folgt.

Ich hege große Zweifel.

 

Aber wie muss man drauf sein, wenn man nachts auf einer Landstrasse mit 100 und mehr unterwegs ist?

Ich denke nur mal an Wildwechsel. :rolleyes:

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Was ist daran verwunderlich, genau das ist doch die Aussage der Polizisten, sie haben auf ihrem Tacho diese 177 abgelesen.

ja, aber wann denn...beim aufschliessen...??

wäre doch quatsch....

Wäre nicht nur, ist es auch, somit wahrscheinlich beim Nachfahren mit relativ konstantem Abstand.

Alles andere ist eine reine Unterstellung deren Beweis hier fehlt.

 

Die ständig hier genannten "könnte" kürzen sich weg, ja, die Polizei "könnte" sich geirrt haben (meinetwegen auch vorsätzlich), allerdings "könnte" der TE hier tatsächlich so schnell gefahren sein.

 

 

wenn derwebstar mit 141 km/h fährt, die polizei mit 177 km/h messenderweise hinterherfährt, passt es doch nicht....

Wieso nicht: hier sind 141 "echte" km/h, also Fahrzeug auf Fahrbahn gegen 177 von einem Tacho abgelesene km/h.

 

Wenn durch Versuche sich ergeben hat, dass eine abgelesene Geschwindigkeit bis zu 20% von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen kann und somit 20% abzuziehen sind, dann ist dies hier ein praktisches Beispiel, dass dieser Abzug in dieser Höhe auch berechtigt ist.

 

Der TE ist nicht 177 km/h gefahren, sondern 141 und genau das wird ihm vorgeworfen. Ihm wird nicht vorgeworfen, dass er 177 km/h gefahren ist oder auf dem Tacho abgelesen wurden.

 

 

 

angenommen, die polizisten hätten irgendwann im laufe des nachfahrens 210km/h abgelesen, was wäre dann....??

angenommen, denen wäre der Sprit beim Nachfahren ausgegangen oder ein Meteor aufs Dach gestürzt.

 

Ist alles nicht.

 

 

er behauptet doch, nie und nimmer den wert von 177km/h erreicht zu haben...warum dann also dieser wert....woher kommen die 177 km/h....

ist er auch nicht ...diesen Wert hat die nachfahrende Polizei auf dem Tacho in ihrem Fahrzeug abgelesen.

 

 

und was war nun die rechte geschwindigkeit....

das müssen dann ja die 177 km/h sein, die der threaderöffner nicht gefahren sein will....

"Echte" Geschwindigkeit ist das, was der Wagen tatsächlich auf der Straße gefahren ist, nicht der Tachowert des TE und auch nicht der Tachowert der Polizei.

 

 

 

der tatvorwurf kommt aber nur dadurch zustande, weil im vorfeld die toleranz draufgeschlagen wurde....

und was ist Dein Beweis dafür, hast Du auf der Rücksitzbank gesessen und weniger abgelesen oder hast Du per Lichtschranke den genauen Geschwindigkeitswert des TE gemessen?

 

 

die ungenaue messmethode nachfahren bedingt es eben, mit hohen toleranzen zu rechnen

Ja, 20% vom Polizeitacho sind nun auch nicht wenig

 

 

und wenn derwebstar 141 km/h fährt, dann muss man eben von diesem durch nachfahren gemessenem wert die hohen toleranzen abziehen....

Es wird immer noch vom benutzten Messgerät abgezogen und der Tacho des TE wurde nicht benutzt.

 

Der TE hat soweit "Pech", dass der Tacho im Polizeifahrzeug plus weitere Ungenauigkeiten dann zu einem Vorwurf ohne Bonus geführt haben, aber nicht zu einem unberechtigt hohen Vorwurf.

 

Bei "echten" 141 km/h hätte auch die Situation bestanden, dass der Polizeiwagentacho zufällig genau anzeigt und dann wären von abgelesenen 141 km/h die 20% runtergegangen und der Vorwurf irgendwo bei +12 km/h gewesen. Aber diese dann vorgeworfenen 112 km/h sind eben auch nur der "glückliche" Tatvorwurf für die Rechnungslegung aber eben nicht die "echte" also tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 141 km/h.

 

Dieser hohe Toleranzabzug bewirkt je nach Genauigkeit der Messung einen Unterschied im Vorwurf von 112 bis 141 km/h, aber die vorgeworfenen 141 km/h sind doch bei "echten" 141 km/h nicht falsch. Ein Vorwurf von 112 km/h wäre zwar auch möglich gewesen, aber dieser wäre tatsächlich "falsch" gewesen, aber wohl deutlich angenehmer.

 

 

Gesamtstrecke 1600 m = 32,6 sec Durchfahrtdauer, dann müsste aber 170 schon am Streckenanfang angelegen haben.

Ja, aber am Tacho des Polizeiwagen.

 

Du rechnest aber nicht mit fraglichen Tachowerten sondern mit Realzahlen und muss demensprechend auch mit dem Vorwurf rechnen, also nicht 170 km/h sondern nur noch 130 km/h und das ist ohne Probleme möglich, ebenso wie das Hochbeschleunigen auf 141 km/h.

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