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derwebstar

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  1. Soso... ich darf dann mal kurz zitieren, ja?! Nachzulesen in Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein‐Westfalen RdErl. des IM vom 22. 5. 1996 (MBl. NRW. S. 954), zuletzt geändert durch RdErl. vom 17. 5. 2005 (MBl. NRW. S. 646) Anlage 1: Geschwindigkeitsüberwachung du vergisst aber das es nachts war, bei dunkelheit sind es mindestens 1000 meter wobei sich das hinterherfahrende fahrzeug 400-500 meter dahinter befinden muss. und diese 1000 meter mit gleichbleibender geschwindigkeit fahren muss. vielleicht kapierst du es ja jetzt mal. jetzt sag mir mal wie das möglich
  2. frag mich hier echt langsam was manche für einen stuss von sich geben, sorry aber es geht hier genau um den 1 kmh der mir den führerschein entziehen kann, ich weiss das ich nicht 180 kmh gefahren bin und auch keine 177 kmh. ich bin nichtmal 140 kmh gefahren. überhole ein auto auf der landstraße bin schon wieder 300-400 meter von dem weg als ich im rückspiegel sehe das auto wird nochmal überholt. ratz fatz nach 5 sek geht das blaulicht an. die sind schnell gefahren um an mich ran zu kommen. da lese ich natürlich dann 177 oder 180 oder 200 ab. aber das hat nichts mit der geschwindigkeit zutun
  3. ich habe nun einen termin beim anwalt, danach weiss ich mehr. hatte hier irgendwo gelesen das einer sagte im raum hannover fährt die polizei VW. das stimmt soweit. nur die autobahnpolizei fährt mercedes C oder E klasse keine ahnung kann die nicht so unterscheiden. bin aber immer davon ausgegangen das die autobahnpolizei videotechnik zum geschwindigkeitsmessen an bord hat oder ist das ein trugschluss ? wenn ja warum haben sie diese dann nicht eingesetzt ?
  4. habe post bekommen. ihnen wird vorgeworfen am 2.10.2008 um 23.00 uhr in 3000 hannover k134 richtung immensen, km 3,9 - km 5,2 region hannover, als führer und halter des pkw ford, H-XX-0000, folgende ordnungswiederigkeit § 24 stvg begangen zu haben: sie überschritten die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften um 41 km/h. zulässige geschwindigkeit: 100km/h. festgestellte geschwindigkeit (nach toleranzabzug): 141 km/h $41 abs. 2, §49 stvo; 24, §25 stvg; 11.3.7 bkat; § 4 abs. 1 bkatv beweismittel: messung durch nachfahren zeugen PK ........ PD Hannover BAB / MS
  5. doch bin ADAC-Mitglied. Habe aber nur die normale Mitgliedschaft. Nicht die Plusmitgliedschaft.
  6. das kriege ich dann sicher hin, bin jetzt von einigen hundert euro ausgegangen.
  7. ja mag ja alles sein gericht anwälte hin und her. ich weiss das ich keine 177 kmh schnell war, es kann aber auch nicht sein das ich mich auf grund dieser anschuldigungen in unkosten stürze. ich habe keine rechtsschutzversicherung und einen anwalt kostet mit sicherheit mehr als ein halber monatslohn. wenn dann muss ich mich selbst auf solch eine verhandlung vorbereiten und mich selbst verteidigen. habe anfangs auch drüber nachgedacht mir einen anwalt zu nehmen zumal mir das von der polizei auch ans herz gelegt wurde, aber um so mehr ich darüber nachdenke um so mehr weiss ich das ich mir dies
  8. wenn man in der probezeit geblitzt wird, ist sowieso ersteinmal der führerschein weg. desweiteren wird die probezeit verlängert.
  9. finde es ziemlich schade, das ein solches thema in einer duskussion ausschweift die so überhaupt nix mit der thematik oder dem beschriebenem vorfall zutun hat.
  10. es werden mir 177 kmh vorgeworfen, keine 141. das ich auf 141 kmh komme wenn ich 20% abziehe ist mir schon klar. das ich aber keine 177kmh gefahren sein kann habe ich bereits deutlich gemacht. ich gehe mal davon aus wenn ich dieses schreiben erhalte steht da drin, herr mustermann wird folgendes vergehen vorgeworfen. 177kmh zu schnell abzüglich der tolleranz von 20% macht 141 kmh. ganz zufällig die magische zahl um den lappen abzugeben. wenn ich beweisen kann das ich niemals 177 kmh gefahren sein kann, dann sagen die polizisten achne vielleicht waren es auch nur 150 aber die warens aufjede
  11. ich muss unbedingt nochmal was loswerden. es ist schon nachts und ich bin gerade wieder nach hause gekommen, war nämlich mal was testen da ich mir absolut sicher bin das ich keine 177 kmh gefahren bin. folgendes. ich habe hier gleich die autobahn um die ecke und diese war freigegeben. ich bin rauf gefahren habe auf tempo 100 beschleunigt und auf meinen tageskilometer geschaut. nun habe ich so rein gehauen die gänge bis zum anschlag ausgefahren und bin bei 1400 metern bei etwas unter 180 kmh angekommen. 177 kann ich in meinem auto nicht ablesen da ich nicht über ein digitaltacho verfüge. da
  12. also so wie ich das bisher mitbekommen haben sieht die sache so aus: 2 polizisten sagen ich bin 177 kmh gefahren. wenn die beiden das so sagen und zu protokoll geben dann ist dem auch so. <- so habe ich das jetzt verstanden. dabei spielt es anscheinend keine rolle ob sie das auf video haben oder nicht. weil sie sind ja zu zweit und dann muss das wohl auch so sein. ich weiss aber das es niemals so schnell gewesen ist. habe aber trotzdem keine beweise und stehe so als schuldig da. ist das richtig ? verbessert mich wenn es falsch ist.
  13. ja, auf solche aussagen gebe ich auch nicht sonderlich viel. ich werde jetzt wohl einfach das schreiben abwarten müssen. ps. verstehe nur nicht warum hier bei manchen leuten unter euch so seltsame konservationen statt finden. mit solchen anschuldigungen wie der andere lügt und der andere hat recht helft ihr doch keinem weiter.
  14. ich habe mir das mit sicherheit nicht ausgedacht, habe mir nur als ich diesen thread eröffnet habe gedacht ich fasse mich so kurz wie möglich und schildere das was mir vorgeworfen wird, das waren nunmal letzten endes 177 kmh. das ganze drum herrum hielt ich nicht für so wichtig da ich den fall verständlich schildern wollte, um hier nicht für verwirrung zu sorgen.
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