nachteule 574 Posted October 22, 2013 Report Share Posted October 22, 2013 Hallo, Handysammler, unter ausreizen verstehe ich eine etwas höhere Geschwindigkeit. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 23, 2013 Author Report Share Posted October 23, 2013 Die Geschwindigkeitsbegrenzung oben und das 2. Zeichen unten drunter.Bei ersteren dürfte die Kombi Blödsinn sein, da das Warnzeichen eigentlich darüber stehen sollte. Bei ersteren müsstest du 60 fahren, da der Bereich als Gefahrenstelle gekennzeichnet ist. Bei dem zweiten Beispiel würde ich bei freier Strecke von keiner 60er Begrenzung ausgehen, da die Begrenzung der zHv ja durch das Zusatzzeichen auf bestimmte Situationen eingeschränkt ist.Allerdings stellt sich dann die Frage was Staugefahr ist. Mal davon abgesehen, ob es dieses Schild überhaupt gibt und ob diese Kombi überhaupt zulässig ist. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted October 23, 2013 Report Share Posted October 23, 2013 Hallo, Handysammler, unter ausreizen verstehe ich eine etwas höhere Geschwindigkeit. Viele Grüße, Nachteule Das mit dem ausreizen war auch eher ironisch gemeint. Außerdem halten wir uns doch alle an Tempolimits, oder nicht? Und im Sinne des regelkonformen fahrens kann man ja mal versuchen auf den 10 Metern von auf zu beschleunigen. Aber dann gleich wieder abbremsen, da dann ja schon das Ortseingangs-Schild kommt. Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted October 23, 2013 Report Share Posted October 23, 2013 Wenn ich mich nicht irre, steht die Kombi mit 80-er und Staugefahr auch auf der A4 Rtg. Frankfurt kurz vor dem Tunnel bei Jena. Mein BMW zeigt mir dann auch nicht die 80 an, sondern ignoriert diese. Frage ist nur, was sie dann soll? Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted October 30, 2013 Report Share Posted October 30, 2013 Könnt Ihr mir bitte sagen wie schnell ich jeweils bei beiden Kombinationen auf der BAB fahren darf, wenn diese bis zum Horizont frei ist und auch Nichts den Anschein eines Staus erweckt. 1. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/40/40_124.gif 2. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_274.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1006-38.gif Danke.und wie ist Eure Meinung? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 31, 2013 Report Share Posted October 31, 2013 1 ist die Kombination von Gefahrenzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Limit endet dort wo die Staugefahr nicht mehr besteht. Das bedeutet aber nicht das wenn kein Stau gesehen wird, auch kein Limit gilt. Mal angenommen, vor einer Kreuzung staut sich öfters der Verkehr, dann gilt die bis zur Kreuzung ( Gefahrenstelle ), oder bis sicher ist das es keinen Stau gibt. Imho sollte diese Kombination vermieden werden, Ortsfremde können nicht wissen was der Grund ist das es öfters dort Stau gibt. 2 da ist das allgemeine Zusatzzeichen Staugefahr nur eine Begründung, sprich Hinweis warum das Limit vorhanden ist. Die gelten immer. MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 3, 2014 Author Report Share Posted January 3, 2014 (edited) In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an? Vielleicht dürfen aber auch Einzelpersonen nicht hier lang, sondern nur Frauen mit Kind. Wer weiß? Edit: Ich bitte um Entschuldigung für das verwackelte Bild aber zwei Kurven so nah zusammen und freie Straße vertragen sich nicht mit dem fotografieren.Sonst ist dort immer Stau, nur wenn man ihn mal braucht nicht. Edited January 3, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 3, 2014 Report Share Posted January 3, 2014 In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an?Besserwisser. Wir haben schließlich Fachleute die wir gut bezahlen und wissen was sie tun. Da kann doch nicht jeder Besserwisser daher kommen und uns kritisieren. Wir werden es jetzt eine Weile beobachten, und wenn es sich nicht bewährt können wir es immer noch ändern. Jawoll Besserwisserei bringt uns nicht weiter. In Anlehnung eines Presseartikel eines Fraktionsvorsitzenden, an mich gerichtet. Ausgerechnet die Partei die jetzt bei der Haushaltsrede ( Vorwahlkampf ) am meisten bei mir Ideen geklaut hat. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 3, 2014 Report Share Posted January 3, 2014 r. Wieso Besserwisser? Die Beschilderung ist doch glasklar. Männer verboten, Frauen mit Kind erlaubt. Hier ist ein Frauenhaus. Wo ist das Problem? 1 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted January 3, 2014 Report Share Posted January 3, 2014 In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an? Es handelt sich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg. Fußgänger dürfen hier nicht durch. Fahrradfahrer dürften es und müssen mit Fußgängern rechnen, z.B. wenn Anlieger eine Ausnahmegenehmigung haben oder das Fußgänger einen anderen -nicht durch VZ 259 beschilderten- Weg genommen haben. Der Sinn könnte darin liegen das da zu einer bestimmten Uhrzeit sehr viele Fahrradfahrer fahren (z.B. Schule oder Universität). Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 3, 2014 Author Report Share Posted January 3, 2014 (edited) Nur blöd, das man dann nicht zum städtischen Theater kommt. Es sei denn man fährt Rad. http://goo.gl/maps/S9UHY Edit:Ich glaube ich muss mal eine E-Mail schreiben. Edited January 3, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted January 4, 2014 Report Share Posted January 4, 2014 In Jena scheinen sie auch ein wenig verwirrt zu sein oder warum bringt man eine solche Kombination von Schildern an? Vielleicht dürfen aber auch Einzelpersonen nicht hier lang, sondern nur Frauen mit Kind. Wer weiß? Edit: Ich bitte um Entschuldigung für das verwackelte Bild aber zwei Kurven so nah zusammen und freie Straße vertragen sich nicht mit dem fotografieren.Sonst ist dort immer Stau, nur wenn man ihn mal braucht nicht.Da dürfen nur Radlinge durch - ist doch ganz einfach. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 9, 2014 Author Report Share Posted January 9, 2014 So ich habe denen mal eine E-Mail geschickt.Sehr geehrte Damen und Herren, als ich am Freitag durch ihre schöne Stadt fuhr, viel mir eine ziemlich verwirrende Verkehrsschilderkombination auf. Diese können Sie im Anhang finden. Die Schilderkombination befindet sich an der Zuwegung zum Gartenhaus von Goethe (Theater, kommend von der Post). Das obere Schild verbietet ja offensichtlich Fußgänger den Durchgang, während das unteres Schild diesen den Durchgang erlaubt und zusätzlich daneben die Nutzung durch Radfahrer. In meinen Augen widersprechen sich die Schilder doch zumindest, oder wie soll diese Kombination aus Verkehrsschildern richtig gedeutet werden. Die mögliche (lustige) Interpretation Männer verboten und Frauen mit Kind erlaubt, düfte wohl nicht die richtige Lösung sein. Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich freuen und dafür im voraus vielen Dank.Soweit eine andere Abteilung zuständig sein sollt, bitte ich um Weiterleitung der E-Mail an die zuständige Stelle.------------------------------------------------------------------------mfg gast225 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 9, 2014 Report Share Posted January 9, 2014 Bei uns würde zurück kommen.Nach Rücksprache mit der Polizei möchte ich ihnen mitteilen, die Beschilderung ist so zulässig und richtig. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 9, 2014 Report Share Posted January 9, 2014 (edited) Bei uns würde zurück kommen. Nach Rücksprache mit der Polizei möchte ich ihnen mitteilen, die Beschilderung ist so zulässig und richtig. @ Helmut: Diese Aussage ist in NRW zumindestens falsch. Für die Innerstädtische Beschilderung ist die Stadtverwaltung zuständig. Verkehrsbehörde, Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt. Polizei kann beraten, die Stadtverwaltung entscheidet. Edited January 10, 2014 by HarryB Quote tags korrigiert Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 9, 2014 Report Share Posted January 9, 2014 @ Helmut: Diese Aussage ist in NRW zumindestens falsch. Für die Innerstädtische Beschilderung ist die Stadtverwaltung zuständig. Verkehrsbehörde, Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt. Polizei kann beraten, die Stadtverwaltung entscheidet.Einmal heiße ich hartmut*, und ich habe da inzwischen etwas Erfahrung gesammelt wie es bei uns abläuft. MfG. hartmut *soviel ich weiß war der Name Helmut bei meiner Namensgebung in der engeren Auswahl. Es gab aber schon einen Helmut in der Verwandtschaft. Der Name holt mich immer wieder ein. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted January 10, 2014 Report Share Posted January 10, 2014 *soviel ich weiß war der Name Helmut bei meiner Namensgebung in der engeren Auswahl. Es gab aber schon einen Helmut in der Verwandtschaft. Der Name holt mich immer wieder ein. Ja, stimmt, Hartmut. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 10, 2014 Report Share Posted January 10, 2014 Hallo Hartmut, tut mir leid, mein Fehler.Zur Sache: Die Polizei ordnet nicht an, wie Schilder aufgestellt werden. Wenn die "Stadt" in dieser Art antwortet leugnet sie ihre eigene Verantwortung;oder verarscht den fragenden Bürger. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 10, 2014 Author Report Share Posted January 10, 2014 Ging ja schnell mit der RückantwortSehr geehrter Herr Gast225vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Beschilderung ist selbstverständlichvöllig sinnfrei. Im Schillergässchen fanden im letzten und vorletztenJahr Bauarbeiten statt, bei denen der Durchgang für Fußgänger gesperrtwar. Das Zeichen gemeinsamer Fuß- und Radweg war damals deaktiviert. Nunnach Beendigung der Arbeiten haben die verantwortlichen Bauleiter dasursprüngliche Schild zwar wieder aktiviert, aber die Beschilderung fürdie Zeit der Baumaßnahme nicht deaktiviert. Nur so kann der Fehlerzustande kommen. Ich werde mich darum kümmern, dass die Beschilderungordnungsgemäß wieder hergestellt wird und danke Ihnen nochmals für IhreAufmerksamkeit.--Mit freundlichen GrüßenNameEs dürfen also auch wieder Männer durch die Gasse. 1 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 10, 2014 Report Share Posted January 10, 2014 Hallo Hartmut, tut mir leid, mein Fehler.Kein Problem, passiert häufig. Ich find es nur eben lustig. Zur Sache: Die Polizei ordnet nicht an,Natürlich nicht. Nur wenn die Qualifikation der Behördenmitarbeiter eine vor vielen Jahren mal gemachten Fahrerlaubnis ist, kannst Du Dir vorstellen wie die Planung aussieht. Deshalb wird die Beschilderung immer mit der Polizei gemacht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 10, 2014 Report Share Posted January 10, 2014 Es dürfen also auch wieder Männer durch die Gasse.Und Frauen in Hosen. Du bekommst noch richtig Ärger wenn Du die Frauen vergisst. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 10, 2014 Report Share Posted January 10, 2014 Helmut, mir ist nicht bekannt wie es bei euch aussieht. In Essen zum Beispiel gibt es ein Amt für "Straßen und Verkehr". Die Ordnen die Beschilderung an. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 15, 2014 Author Report Share Posted February 15, 2014 Anfang Februar hing das Schild noch immer. Auf Nachfrage bei der SV Jena sagte man mir, es sei unverzüglich eine verkehrsrechtliche Anordnung zumersatzlosen Entfernen des Zeichens 259 StVO erlassen worden. Die Firma sei sodann beauftragt, habe es jedoch noch nicht abgebaut. Man und ich dachte der Bauhof der Stadt Jena fährt mal da vorbei und löst die zwei Schrauben und nimmt das Schild mit. Aber in D geht diese unbürokratische Weise wohl nicht. Da sind erst tausend Leute damit beschäftigt ein mehr als überflüssiges Schild zu entfernen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 19, 2017 Author Report Share Posted September 19, 2017 Was haben die Verkehrsplaner in Hamburg denn getrunken. Tempolimits von 25 km/h und Zebrastreifen ohne blaue Schilder. Bin irgendwie verwirrt und dann noch ein Blitz, wobei ich gespannt bin, welcher der drei Fahrzeuge nebeneinander der Betroffene ist. Ich war zumindest nur der zweitschnellste, aber vom Gefühl her war ich gemeint. Aber so schnell bekommt man dies nicht mit. Wird aber wieder ein kleiniger Verstoß von um die 6 km/h zu schnell. Der Tacho geht zu genau und dabei fühlte ich mich als Fahrer mit 60 km/h immer als Hinterniss, weil man ständig überholt wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 19, 2017 Report Share Posted September 19, 2017 Willkommen in Hamburg... Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 20, 2017 Report Share Posted September 20, 2017 Nun, rein nach StVO ist dir hoffentlich klar, was einen "Zebrastreifen" ausmacht? Daß das so nicht aufgestellt werden dürfte geht dich als gemeinen Autofahrer nix an. Interessiert das überhaupt? Wenn es einen Radfahrer trifft ist es einem doch normal auch sowas von egal... Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 20, 2017 Report Share Posted September 20, 2017 Das war ein fahrradfreundlicher Zebrastreifen, an dem der Fahrradfahrer definitiv nicht absteigen muss. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 20, 2017 Author Report Share Posted September 20, 2017 Man sollte "Zebrastreifen" aber dennoch mit Zeichen 350 kennzeichnen. Viele werden es nicht verstehen. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob ich sowieso anhalten hätte müssen. Verwirrend ist es allemal. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 20, 2017 Report Share Posted September 20, 2017 Man sollte "Zebrastreifen" aber dennoch mit Zeichen 350 kennzeichnen. Verwaltungsvorschrift 14 Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich. Das Blaue Täfelchen ist nur ein Hinweis. Die Straßenmalerei ist Zeichen 293 Fußgängerüberweg und damit ausschlaggebend. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 21, 2017 Report Share Posted September 21, 2017 Wie sage ich es meinem Kinde, oder warum blicke ich da nicht so ganz durch.Mal kurz beschrieben. Es führt ein Steg über einen Fluss der mit Gemeinsamer Rad und Gehweg ausgeschildert ist. Endet an einem Gehweg/Fahrbahn mit einem abgesenkten Bordstein. Auf der anderen Seite der Fahrbahn kommt ein Bahnübergang, anschließen ein Place de Partnerstadt. Nach links geht dann wieder ein Rad und Gehweg weg, leicht rechts geht ein Gehweg weg. Würde bedeuten, der Geh und Radweg würde erst mal enden. Es wäre in reiner Fußgängerbereich.Jetzt mal den Weg in der anderen Richtung. Der Weg trifft auf den Place de Partnerstadt, ohne das ein Ende Rad Gehweg kommt ( Schild wurde abmontiert ). Geht über den Bahnübergang und kommt mit einem abgesenkten Bordstein an die Fahrbahn.Jetzt mal die Regel, wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt, hat die Vorfahrt zu beachten.Wo ich jetzt nicht so ganz sicher bin. Wer aus einem Fußgängerbereich kommt, muss die Vorfahrt beachten. Gilt die Regel auch bei einem gemeinsamen Rad Gehweg?Die Fahrbahn kreuzt den Rad Gehweg, und ist mit einen Vorfahrt achten mit Zusatzzeichen Radverkehr von rechts und links versehen.So gesehen ist das jetzt eine Kreuzung die viermal negativ beschildert ist. Sprich Vorfahrt hat keiner. Einzig, Fußgänger müssen warten. Wer hat jetzt Vorfahrt? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 21, 2017 Report Share Posted September 21, 2017 Also...A) Ein gemeinsamer Geh-Rad-Weg der eigenständig ist gilt quasi nichtals "Nebenfahrbahn" sondern wie eine normale Fahrbahn. Das ist also erstmal eine stinknormale Kreuzung oder Einmündung. Urteil erwünscht? B) Ist das denn ein abgesenkter Bordstein?Schwer zu definieren.Also vielleicht sogar ein Fall für Rechts-Vor-Links nach §8. C) Aber egal da ist ein Schild.Und damitRegelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.ist der Bordstein oder was auch immer tot. Kein §10 Bordstein und kein §8 Rechts vor Links.D?) Blöd beschildert trotzdem. Weil nur Zeichen 205 für die eine Fahrbahn.Die Radfahrenden/Zufußgehenden Fahrbahn hat nix positives.Könnte denken wäre §8 und Rechts vor Links oder vielleicht sogar §10.Wäre Zeichen 301 angebracht.Wenn das mit der Faktion ein eigenständiger Geh-Rad-Weg ist eine Fahrbahnund damit eine Kreuzung oder Einmündung nicht gefällt, stellteuch vor, da würde ein Kraftfahrzeug z. B. Motorrad durchfahren... Und Urteil gibt es. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 21, 2017 Report Share Posted September 21, 2017 Zu A hatte ich nichts gefunden. Bleibt in erster Linie noch der abgesenkte Bordstein. Es wurde erst dort der Bereich neu gemacht. Siehe Bild. Zu C. Vorfahrt achten ist eine negative Beschilderung wie auch ein abgesenkter Bordstein. 2 mal negativ. Ortsfremde können das nicht wissen.Für mich ginge der Rad/Gehweg weiter wenn auf der anderen Straßenseite das Blauschild wäre, es kommt aber erst bei einem anderen Weg. Müsste dort ein Fußgängerbereich sein. Bei Zeichen 301 müsste ein Bordstein beim Gehweg sein, so führt der Rad/Gehweg über den Gehweg. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 22, 2017 Report Share Posted September 22, 2017 A:Der Geh-Rad-Weg muß natürlich eigenständig sein. Aber wenn: Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Karlsruhe&Datum=30.05.2012&Aktenzeichen=1%20U%20193%2F11Rest:Wo ist da ein Gehweg?Das neue da links ist für mich mehr eine Art Verkehrsinsel incl. darauf befindlichen Verkehrszeichen. Aber egal, ein abgesenkter Bordstein ist kein Verkehrszeichen. Und Verkehrszeichen gehen der allgemeinen Regel des §10 oder auch §8 vor. Du hast ein Zeichen 205.Wie gesagt, blöd, daß kein Zeichen 301 für die Radfahrer da ist.Aber wie es der Aufsteller gemeint hat ist eigentlich klar.Und im Falle eines Falles hast du - ein Schild.Und als Gegner einen schwächeren Verkehrsteilnehmer.Ok, du könntest auch mit dem Fahrrad fahren.Trotzdem 70:30 für dich würde ich sagen. Quote Link to post Share on other sites
Guest EinfachDieter Posted September 23, 2017 Report Share Posted September 23, 2017 Was haben die Verkehrsplaner in Hamburg denn getrunken. Tempolimits von 25 km/h und Zebrastreifen ohne blaue Schilder. Da hätt ich ja jetzt auf nen Scherz getippt, hab aber tatsächlich was gefunden: https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article208889825/Schueler-sollen-Raser-belehren.html Steht selbiges Schild überhaupt im Verkehrszeichenkatalog? So etwas vermutet man eher bei den Geburtstagskarten Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 23, 2017 Report Share Posted September 23, 2017 Oh Zone - das war mir nicht bewußt.Gast hatte kein Bild...Es gibt (25) rund aber nicht eckig. Die StVO gibt es grundsätzlich her nach dem Wortlaut. Genau wie die [10].Die ich übrigens nicht schlecht finde. Man kann immer noch Parken erlauben. Es kann Gehwege geben.Und das ganz legal... Aber der neue Katalog hat weder die 10 noch die 25. Nur die 30 und die 20. Von daher müßte das abgebaut werden. Machen einige Städte mit dem [10] inzwischen.Wenn nicht freiwillig - es darf gern derjenige klagen der es weghaben will.Verwaltungsrecht. Vorleistung.... Quote Link to post Share on other sites
Guest EinfachDieter Posted September 23, 2017 Report Share Posted September 23, 2017 Machen einige Städte mit dem [10] inzwischen. Weil nicht abzockbar. Diese 25 demnach wohl auch nicht!? Machen einige Städte mit dem [10] inzwischen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 23, 2017 Report Share Posted September 23, 2017 In Bayern nicht abzockbar. Beispielhaft als Quelle (die hoffentlich gut genug ist, die taz berichtet darüber nicht) http://www.sueddeutsche.de/bayern/strassenverkehrsordnung-aus-fuer-tempo-schilder-1.3591210 Wie gesagt, theoretisch gibt die StVO das her. Zwar der Verkehrszeichenkatalog nicht, aber wenn wir uns an den Verwaltungsrichter aus Stuttgart erinnern, der gesagt hat für ein Dieselfahrverbot darf die Stadt oder das Bundesland selbst Zusatzzeichen entwickeln, dann ist das ganze noch nicht gegessen. Also klagen wenn man will. Kostet Vorleistung. So um die 500 € Weil Verwaltungsrecht. Wie jeden Radfahrer der ein nicht rechtmäßig angeordnetes Geh-Rad-Weg Schild weghaben will. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 24, 2017 Author Report Share Posted September 24, 2017 Man sollte "Zebrastreifen" aber dennoch mit Zeichen 350 kennzeichnen.Verwaltungsvorschrift 14 Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich. Das Blaue Täfelchen ist nur ein Hinweis. Die Straßenmalerei ist Zeichen 293 Fußgängerüberweg und damit ausschlaggebend. MfG. hartmut Wie gesagt, der Großteil der Verkehrsteilnehmer bringt einen Fußgängerüberweg mit dem Zebrastreifen UND dem blauen Schild in Verbindung. Ich glaube nicht, dass mehr als 5 Prozent wissen, dass allein die Malerei auf der Straße ausreichend ist. Was haben die Verkehrsplaner in Hamburg denn getrunken. Tempolimits von 25 km/h und Zebrastreifen ohne blaue Schilder. Da hätt ich ja jetzt auf nen Scherz getippt, hab aber tatsächlich was gefunden: https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article208889825/Schueler-sollen-Raser-belehren.html Steht selbiges Schild überhaupt im Verkehrszeichenkatalog? So etwas vermutet man eher bei den Geburtstagskarten Nein es war einzig das runde Schild.Habe natürlich ein Foto gemacht, war ja zu Fuß durch Hamburg unterwegs. PS: Hat schon jemand mal gesagt, dass in HH scheiß Wetter ist. Die ganze Woche lang hat es immer wieder geregnet. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 24, 2017 Report Share Posted September 24, 2017 PS: Hat schon jemand mal gesagt, dass in HH scheiß Wetter ist. Die ganze Woche lang hat es immer wieder geregnet.Wir haben die letzten Tage bei Sonne auf der Terrasse gesessen... in welchem Hamburg warst Du denn? Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 25, 2017 Report Share Posted September 25, 2017 @Gast225:Darf man den Fußgänger dann überfahren? Also in deren Vorstellung. Kann ich mir bei einigen hier vorstellen, die meine Ausführungen zumKreisverkehr und Fußgängerüberwege und Fahrräder nicht verstehen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2017 Report Share Posted September 25, 2017 Bestand der Zebrastreifen tatsächlich aus 50cm breiten Strichen mit 50cm Abstand? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 26, 2017 Report Share Posted September 26, 2017 Bestand der Zebrastreifen tatsächlich aus 50cm breiten Strichen mit 50cm Abstand?Wenn dem nicht so gewesen wäre, dürfte man ihn dann ignorieren, ohne ggf. irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen? Oder, ganz konkret: die Striche sind nur 45 cm breit, aber dafür 55 cm auseinander und der das wissende LKW-Fahrer fährt dort einen Fußgänger über den Haufen - würde das irgendwas an den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen im Vergleich zu einem 50/50-Streifenmuster ändern? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 26, 2017 Report Share Posted September 26, 2017 Hamburg, Streetview. Entspricht nicht der R-FGÜ 2001https://goo.gl/maps/LHdL85cLtAA2https://goo.gl/maps/HEzESN2Fz5Q2https://goo.gl/maps/mFG78fG96BA2 Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 27, 2017 Report Share Posted September 27, 2017 Kannst du dich darauf berufen?Was sagt die StVO?Geht dich das (R-FGÜ 2001) als gemeiner Autofahrer eigentlich überhaupt was an? Genau wie die VwV StVO usw...? Was sagt der Richter? Man könnte bei der Behörde anfragen.Und notfalls klagen. Aber sonst würde ich die Existenz dieses Fußgängerüberwegs nicht bestreiten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 27, 2017 Author Report Share Posted September 27, 2017 PS: Hat schon jemand mal gesagt, dass in HH scheiß Wetter ist. Die ganze Woche lang hat es immer wieder geregnet.Wir haben die letzten Tage bei Sonne auf der Terrasse gesessen... in welchem Hamburg warst Du denn? Behaupten kannst Du ja viel. Am schlimmsten war übrigens die Überfahrt mit dem Katamaran nach Helgoland.Die Kaffeemaschine musste festgebunden werden und rund ein Drittel der Fahrgäste mussten die Spucktüte benutzen. Bestand der Zebrastreifen tatsächlich aus 50cm breiten Strichen mit 50cm Abstand?Nachgemessen habe ich natürlich nicht, aber die Breite könnte hinkommen. Die Markierungen waren jedoch direkt in der Innenstadt. In welcher Straße, keine Ahnung. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 27, 2017 Report Share Posted September 27, 2017 Ja, der "Halunder Jet" kann ganz schön kabbelig sein.... Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 27, 2017 Report Share Posted September 27, 2017 Nachgemessen habe ich natürlich nicht, aber die Breite könnte hinkommen.Das ist eine Antwort mit der ich was anfangen kann. Dann war es keine gewollte Verwirrung von Autofahrern wie z.B. in Osnabrück mit dem Schachbrettmuster. http://epaper.osnabruecker-nachrichten.de/ausgabe/OCM_Mi/2012-08-15# @dieFrager kann ich mich als Fußgänger denn darauf verlassen, dass ich den Schutz des Zebrastreifens habe, auch wenn er, weil Schneebedeckt, nicht erkennbar ist? Und das bitte beim Verkehrsunterricht Grundschülern. Quote Link to post Share on other sites
Agena 3 Posted September 29, 2017 Report Share Posted September 29, 2017 Zum Schild am Anfang des Threads Klarer Fall: Verbot für Fahrzeuge aller Art und Verbot für Objekte mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht. Wer zum Beispiel einen Elefanten hat, der mehr als 2,8 Tonnen wiegt, der darf hier nicht durch! Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 29, 2017 Report Share Posted September 29, 2017 Hamburg, Streetview. Entspricht nicht der R-FGÜ 2001Verklag sie. Dann war es keine gewollte Verwirrung von Autofahrern wie z.B. in Osnabrück mit dem Schachbrettmuster.Wenn sich Autofahrer durch die von Dir verlinkten Zebrastreifen verwirren lassen, sollten sie besser nicht mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sein. Und wenn Du schon einen Artikel verlinkst, solltest Du anschließend nicht etwas behaupten, was da gar nicht drinsteht. kann ich mich als Fußgänger denn darauf verlassen, dass ich den Schutz des Zebrastreifens habe, auch wenn er, weil Schneebedeckt, nicht erkennbar ist? Und das bitte beim Verkehrsunterricht Grundschülern.Gerade und ganz besonders Grundschülern sollte unbedingt beigebracht werden, daß sie sich auf den Schutz des Zebrastreifens erst und nur dann verlassen können, wenn der Straßenverkehr angehalten hat. Wird hier an der Grundschule auch so gehandhabt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 30, 2017 Author Report Share Posted September 30, 2017 Wenn man aufmerksamer durch die Gegend fährt scheint es doch die Fußgängerüberwege auch wo anders zu geben, wobei die Verkehrsplaner offensichtlich verwirrt sind, denn beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr mag es noch funktionieren, jedoch eben nicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr weil der Fußgänger ja nicht direkt Vorfahrt hat.Wobei man müsste noch einmal auf die Vorfahrtsbeschilderung bei der Einfahrt achten. https://www.google.de/maps/@54.0836549,13.405601,35m/data=!3m1!1e3 Quote Link to post Share on other sites
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