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Massenhaft Rotlichtversöße?


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An einer Einmündung hier wurde die Ampel umgebaut, wenn ich die Beiträge zum Thema Ampel umfahren richtig verstanden habe, müsste dieses Fahrverhalten (blaue Linie) dann doch ein Rotlichtverstoß sein, oder? Und mittlerweile macht das da jeder Zweite.

post-51-1206549453_thumb.jpg

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Hallo,

 

bist Du sicher, dass die Ampel rechts unten keinen Rechts-Pfeil, bzw die Ampel

links unten nicht einen Geradeaus-Pfeil hat ?

So wie es dargestellt ist, wiedersprechen sich die Lichtzeichen ja quasi.

 

In der dargestellten Situation sehe ich jedenfalls ursächlich keinen Rotlichtverstoß,

wenn man erst hinter dem geschützen Bereich (also dem Kreuzungsbereich der ersten Ampel)

über die dargestellte unterbrochene (!) Linie fährt.

Immerhin schützt die Rote Ampel genaugenommen ja nur den rechten Teil der Kreuzung,

weil es ja für die Rechte und die Linke Spur offensichtlich unterschiedliche Ampel gibt !

 

Eine weiter Möglichkeit wäre natürlich, dass es Schilder gibt, die auf der rechten Spur nur

das Rechtsabbiegen erlauben, und die Markierungen auf der Straße absolet sind.

(Schilder haben vorrangige Bedeutung vor weißen Markierungen)

 

Gruß,

AnReRa

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Ich kenne in Berlin auch 3 solcher Stellen. Autobahn Einfahrten an der A100/A113. Durch diese Anordnung der Ampeln kommt es zu folgender unschönen Situation: Linksabieger zur autobahn stauen sich weil besonders schlaue rechts vorbei fahren und sich vorne links reinquetschen. Dadurch kommen die Links stehenden Auto nicht vorwärts da die Ampelphase grade reicht um den Kreuzungsbereich zu räumen. Eine Fehlkonstruktion.

Abhilfe kann hier nur eine halbseitige durchgezogene Linie schaffen die dem Querverkehr von Links das überqueren erlaubt (gestrichelt + durchgezogen) und dem Verkehr auf der rechten spur das vorne einordnen verbietet.

 

Ein Beispiel:

http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UT...mp;t=k&z=19

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An einer Einmündung hier wurde die Ampel umgebaut, wenn ich die Beiträge zum Thema Ampel umfahren richtig verstanden habe, müsste dieses Fahrverhalten (blaue Linie) dann doch ein Rotlichtverstoß sein, oder? Und mittlerweile macht das da jeder Zweite.

 

Lass mich raten ... B26 von Dieburg nach Darmstadt an der Abfahrt Lichtwiese? :wacko:))

 

Ja da fahr ich auch immer erst rechts und dann links.... die Ampelphase bei der ersten Ampel auf der linken Seite ist völlig schwachsinnig und nicht wirklich mit der folgenden Linksabiegerampel synchronisiert <_<

 

Bleibt die Frage, ob das da ein Rotlichtverstoß ist. Eigentlich herrscht ja Rechtsfahrgebot, ... auf der anderen Seite soll man sich frühzeitig einordnen *grübel*

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  • 3 months later...

Ah, das ist ja wohl die Ampelanlage an unserer Lieblingsschnellstraße im Osten von Da. :lol:

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Bleibt die Frage, ob das da ein Rotlichtverstoß ist. Eigentlich herrscht ja Rechtsfahrgebot, ... auf der anderen Seite soll man sich frühzeitig einordnen *grübel*

 

Wie Rechtsfahrgebot? Gilt innerstädtisch nicht die freie Fahrstreifenwahl? Abgesehen davon kann doch nicht eine Ampel rot und die andere grün sein für die gleiche Fahrtrichtung :lol:

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Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Kfz über 3,5t das Rechtsfahrgebot.

 

BTW

http://www.rp-online.de/public/article/aut...biegetrick.html

BayObLG 1 ObOWi 257/2000

Gleich zwei Verstöße durch "Abbiegetrick"

 

 

München (rpo). Autofahrer, die es besonders eilig haben, bedienen

sich mitunter eines

Tricks, um an ampelgesteuerten Kreuzungen die Nase vorn zu haben: Wenn sie

links abbiegen wollen, reihen sie sich nicht in die entsprechende Fahrspur

ein, weil diese durch ein Rotsignal gesperrt ist.

 

Stattdessen fahren sie

zunächst bei Grün auf einer durch Pfeile gekennzeichneten Geradeaus-Spur

weiter, um dann in der Kreuzung nach links zu schwenken und so als erster

vor der Kolonne der wartenden Linksabbieger fahren zu können. Diese

scheinbar clevere Methode kann allerdings teuer zu stehen kommen.

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesberichts

(Az.: 1 ObOWi 257/2000) machen sich motorisierte

Verkehrsteilnehmer, die diesen Abbiegetrick nutzen, nicht nur einer

Zuwiderhandlung durch Nichteinhalten der durch Pfeil-Markierungen

vorgeschriebenen Fahrtrichtung schuldig.

 

Vielmehr handle es sich um einen eindeutigen Rotlichtverstoß.

 

BayObLG - 1 ObOWi 257/2000

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Hi Flo,

Ja, ist da oben an der Heinrichstraße/B26, hatte deinen Beitrag übersehen MSG.

Die B26 scheint merkwürdige verkehrsbehördliche Anordnungen geradezu anzuziehen :rolleyes: ....

 

ja, denn letztens ist mir aufgefallen, daß sie genau da schon wieder etwas geändert

haben. Jetzt sind die beiden Fahrstreifen zwischen den Ampeln nämlich durch eine

doppelte durchgezogene Linie getrennt :-/

 

@a_v_s / BamBam: Die Stelle, die Flo gezeichnet hat, ist noch Außerorts.

 

Grüße, Mathias

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Ich würde sagen, dass man jetzt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man da bei Rot auf die Linksabbiegerspur gehen will:

 

1. Möglichkeit: Im Kreuzungsbereich über die gestrichelte Linie

Die Rspr. hat einen Rotlichtverstoß bejaht, wenn

 

die LZA durch Benutzung von Parkstreifen umgangen wurde (OLG Düsseldorf NZV 1998, 41; BayObLG NZV 1994, 80; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158),

die LZA durch Benutzung eines Gehwegs umgangen wurde (OLG Düsseldorf VRS 63, 75; OLG Hamm VRS 65, 158; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; a. A. OLG Düsseldorf DAR 1994, 247; s. auch OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250 = VRS 113, 135 = NZV 2002, 408 [jedenfalls dann, wenn der Betroffene unmittelbar nach Umfahren der LZA auf die Fahrbahn zurückkehrt]).

die LZA durch Benutzung eines Radwegs umgangen wurde (OLG Düsseldorf VRS 68, 377),

die LZA durch Benutzung eines Tankstellengeländes umgangen wurde und bei fortdauerndem Rotlicht wieder in den geschützten Bereich eingefahren wird (BayObLG NZV 1994, 80; s. aber unten).

Die Rspr. hat einen Rotlichtverstoß verneint, wenn

 

die LZA durch Benutzung eines Tankstellengeländes umgangen und anschließend in eine Querstraße abgebogen wurde (OLG Köln DAR 1985, 229; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; s. aber oben),

die LZA dadurch umgangen wurde, dass der Betroffene über ein seitlich gelegenes Grundstück fährt, um die kreuzende Straße zu erreichen (OLG Düsseldorf NZV 1998, 41),

der Einmündungsbereich einer Straße über den Gehweg vor der Ampel und eine daran anschließende Fläche umfahren sowie anschließend in die einmündende Straße über deren Gehweg abgebogen wurde (OLG Düsseldorf DAR 1984, 156),

die LZA durch zulässiges Abbiegen vor der LZA, Wenden und Einbiegen in die zuvor befahrene Straße umfahren wurde (OLG Düsseldorf NZV 1993, 243).

http://www.radarforum.de/forum/lofiversion...php/t24596.html

Man fährt ja hier auch in den geschützten Kreuzungsbereich an - egal wie schutzwürdig oder nicht der ist :unsure: .

 

2. Möglichkeit: Überfahren der durchgezogenen Linie: Mündliche Verwarnung :rolleyes: bis Verwarngeld (mir wurden 15 € angedroht, dass war aber woanders)

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aber der sinn für zwei getrennte ampeln an der stelle erschließt sich mir nicht... gibts da einen grund für?

Ohne jetzt die obige Kreuzung zu kennen: Die erste Ampel fungiert als Pförtnerampel. Zuerst bekommen die wo von rechts einbiegen wollen (erste Grünphase - grüne Linie) grün und stehen vor der roten Ampel. Dann schaltet die Pförtnerampel auf grün (zweite Grünphase - lila Linie) und die Linksabbiegerampel auf grün.

 

 

Wenn es die Pförtnerampel nicht geben würde, wäre der Platz vor der Linksabbiegerampel immer ´zugestellt´.

 

Wenn da von rechts ein Auto einbiegt und gleich wieder nach links abbiegt würde es:

- erstmal die rechte Spur blockieren

und

- es könnte nur ein Auto einbiegen.

 

So kann der Platz nach der Pförtnerampel als Auffahrraum genutzt werden und es können mehrere Fzg. nach rechts einbiegen.

 

Bei mir gibt es auch solch eine Ampel. Wenn ein Bus von rechts einbiegen will, macht der die rechte Spur dicht, weil da welche meinen, sie müssen die Pförtnerampel umfahren.

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