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Verkehrsrechtsschutzversicherung


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Guest Pferdestehler

Mindestens schon fünf mal in Anspruch genommen. Lohnt sich für mich. Muß aber jeder nach seiner individuellen Risikosituation selbst entscheiden. Wer auf dem Land mitten in der Pampa lebt und im Jahr 2 Kilometer fährt, der braucht das wohl eher nicht.

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Ich habe selbst keine Verkehrs-RS, habe auch bislang noch keine benötigt. Ich hab aber gerade mal gegoogelt und gesehen, dass sich die Anbieter überschlagen mit Angeboten ab unter 40 Euro jährlich. Nun leben Versicherungen ja in den seltensten Fällen vom Draufzahlen. Kommt der günstige Beitrag denn nun daher, dass viele Leute eine VRS abschließen, ohne sie zu benötigen, oder gibt es da hohe Selbstbeteiligungen, Ausschlussklauseln etc?

 

Ich denke, mit der VRS ist es ähnlich wie mit den Automobilclubs. Man hat im Hinterkopf so eine Schreckensvorstellung wie "jetzt zahle ich zwar schon 8 Jahre die überteuerten ADAC-Beiträge und hab ihn zum Glück noch nie gebraucht, ABER WENN, bin ich froh, ihn zu haben" - so ein Quatsch. Ich war auch mal zwei Jahre im ACE (waren glaub ich um die 50 Euro im Jahr, ADAC ist meines Wissens noch saftiger im Preis - zumindest europaweit), machte um die 100 Euro. Seit 4 Jahren nun nicht mehr, etwa 200 EUR gespart - das nächste Abschleppen, falls es wirklich je nötig werden sollte und ich es tatsächlich zum "Normaltarif" bezahlen müsste, wäre also so langsam erspart. Und die monatlich erscheinenden Lifta-Treppenlift-Reklameheftchen mit redaktioneller Beilage vermisse ich auch nicht wirklich...

 

Ich will niemanden abschrecken oder bekehren, ich denke aber, dass in Deutschland eine Neigung dazu besteht, lieber jeden Monat einen Haufen Geld in irgendwelche Absicherungen zu investieren gegen Schäden/Ereignisse, die objektiv so selten eintreten, dass man sie billiger direkt regulieren würde.

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@ ohnec

 

Ich dachte, in diesem Fall muss ich das Geld nur vorschiessen? :think: Oder sprichst Du von dem Fall, dass der Gegner keine Haftpflicht hat? Dann bekomme ich doch von der VRS auch nur die Anwalts- und Gerichtskosten, auf dem Schaden bleibe ich eh sitzen.

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Servus,

musste ich auch schon mehrfach in Anspruch nehmen. Habe mich aber hinterher schon häufiger gefragt, was der Rechtsanwalt jetzt vollbracht hat, was ich nicht selbst hätte tun können. (Wäre sehr dankbar für die Adresse eines wirklichen Fuchs, in Sachen Verkehrsrecht, im Großraum KA).

Im Falle eines nichtverschuldeten Unfalls allerdings sehr hilfreich.

MfG

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Habe mich aber hinterher schon häufiger gefragt, was der Rechtsanwalt jetzt vollbracht hat, was ich nicht selbst hätte tun können.

Du hast kein Papier mit RA im Briefkopf.

 

Das macht schon einen großen Unterschied, selbst wenn ansonsten die Briefe wortwörtlich die Gleichen sind.

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...also ich hab den Sinn auch noch nicht ganz verstanden. Wenn ich bei einem solchen Prozess (1 Instanz) ca 700,- € auf den Tisch legen muss, (25 % Teilschuld, da müsste aber schon sehr viel schiefgehen), dann habe ich die Beiträge für ca. 8-12 Jahre drin (je nach Preis). Also wozu? Bisher stand ich verkehrsrechtlich 1 Mal (unschuldig) vor Gericht, und wurde erwartungsgemäß freigesprochen (I believe in justice, sometimes), hätte also in 14 Jahren Fahrpraxis das Geld in den Wind geschossen. Oder habe ich jetzt falsche Vorstellungen vom Preis eines Gerichtsverfahrens (kommt sicher auch auf den Inhalt an, klar)? Hat jemand mal eine Größenordnung davon parat?

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Kleine vereinfachte Beispielrechnung.

 

Schaden 10.000 Euro

 

Gefordert werden 100 Prozent, wobei bei Gericht dann 50:50 herauskommt.

 

Gerichtskosten: 588,00 Euro

Anwalt: 1.469,65 Euro x 2 da Gegenseite ebenfalls Anwalt

 

macht 3.527,30 Euro

 

davon die Hälfte da man ja nur zur Hälfte unterlegen ist.

 

1.763,65 Euro

 

Sollte die 50:50 sogar durch einen Vergleich zustande gekommen sein so sind es sogar 2.341,99 Euro

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Um was für ein Verfahren soll es sich denn dabei handeln? Ich bin von Verkehrsverstößen ausgegangen, Bußgelder etc., Höchststreitsumme so ca. 1000,- €, für den Rest (Blechschäden/Personenschäden) habe ich doch Vollkasko/Haftpflicht, also was soll ich dann vor Gericht? Oder irre ich mich da?

Und dem Rechtsanwalt, der bei "unschuldig" nicht auf ein Risiko hinweist, dass zu einer 50%-Teilschuld führt, ist doch wohl ein Beratungsfehler unterlaufen.

 

(ja, ich gebs zu, ich hab ne Versicherungsallergie)

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Ich war eher von Unfällen ausgegangen. Und da ist die Haftungsfrage oft unklar.

 

Eigentlich braucht man überhaupt keine Versicherung (wenn einem nix passiert :think: )

Die Gesellschaften machen das ja auch nicht weil sie uns was gutes tun wollen, sondern dabei verdienen.

 

Letztendlich minimierst du damit nur dein kalkuliertes Risiko wenn es doch mal anders kommt als man denkt.

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Nur Verkehrsrechtschutz erscheint mir etwas wenig, da es in der Praxis mehr Scherereien mit Arbeitgebern, Dienstleistern, Nachbarn und ähnlichem gibt. Und alle Fälle einzeln abzuschließen kommt vermutlich teurer als allgemeier Rechtschutz. Auch beachten: den RS bei einer anderen Versicherungsgruppe als die eigene Kfz-Versicherung abschließen, falls man mal gegen diese klagen muß.

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Jeder muss hier auch sein eigenes Risiko einschätzen können. Wenn ich am Nordpol wohne, brauch ich keine Versicherung gegen Feuer. Wenn ich viel Fahre und auch noch evtl. Beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin, lohnt sich eine Rechtschutz schon.

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@ohnec

"Jeder muss hier auch sein eigenes Risiko einschätzen können."

@tekko-echt

"Eigentlich braucht man überhaupt keine Versicherung (wenn einem nix passiert )"

 

volle Zustimmung!

 

Allerdings ist m.E. eine berufliche RS teuerer als eine private (so wurde es mir jedenfalls mal offeriert, VRS z.B. doppelter Preis 70/140 €). Zum Glück muss ich nicht viel dienstlich fahren, also brauch ich die nicht. Und allgemeiner RS ist direkt mit einem guten Anwalt bisher immer billiger gewesen als für den Fall des Falles eine Versicherung zu bezahlen. Die meisten Dinge lassen sich m.E. besser ohne Anwalt klären.

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Sollte die 50:50 sogar durch einen Vergleich zustande gekommen sein so sind es sogar 2.341,99 Euro

 

Ich empfinde diese Vergleichsgebühr schon happig und an Abzocke grenzend :think: .

 

Deshalb: Prozesse sind zum gewinnen da - nicht zum vergleichen.

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Sollte die 50:50 sogar durch einen Vergleich zustande gekommen sein so sind es sogar 2.341,99 Euro

 

Ich empfinde diese Vergleichsgebühr schon happig und an Abzocke grenzend :think: .

Wenn du meinst, wobei hier alles enthalten ist und ich zu den 1.763,65 Euro nur noch die Vergleichsgebühr dazugerechnet habe.

 

Deshalb: Prozesse sind zum gewinnen da - nicht zum vergleichen.
Aber der Anwalt verdient gut daran, denn immerhin wird eine volle Gebühr fällig. Bei außergerichtlichen Vergleichen sogar eine 1,5 Gebühr. ;)

 

Edit:

Sehe gerade, mir ist ein Fehler beim Vergleich unterlaufen, denn es sind rund 200 Euro abzuziehen, da durch den Vergleich die Gerichtsgebühren gekürzt werden. Mithin nur rund 2.150 Euro.

 

Und dem Rechtsanwalt, der bei "unschuldig" nicht auf ein Risiko hinweist, dass zu einer 50%-Teilschuld führt, ist doch wohl ein Beratungsfehler unterlaufen.

Muß nicht unbedingt sein. Es würde ja zum Beispiel reichen, wenn der Richter deim Entlastungszeugen nicht glaubt.

 

Nicht immer ist alles für den RA vor gericht abschätzbar.

 

Ansonsten kann man die Sache ja noch weiter spielen und eine Widerklage des Unfallsgegners einbeziehen. Sollten dann noch Fahrer, Halter unterschiedliche Personen sein so wird es noch komplexer und teurer.

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Deshalb: Prozesse sind zum gewinnen da - nicht zum vergleichen.
Aber der Anwalt verdient gut daran, denn immerhin wird eine volle Gebühr fällig.

 

 

Das ist mir dann wurscht. Wenn ich gewonnen habe zahlt die Gebühr der Prozessgegner :think: .

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Deshalb: Prozesse sind zum gewinnen da - nicht zum vergleichen.
Aber der Anwalt verdient gut daran, denn immerhin wird eine volle Gebühr fällig.
Das ist mir dann wurscht. Wenn ich gewonnen habe zahlt die Gebühr der Prozessgegner :think: .

 

Ja mit der Ausnahme der ersten Instanz beim Arbeitsgericht (Anwaltskosten). Die ist aber von einer Verkehrsrechtsschutz nicht abgedeckt.

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Ich habe mittlerweile eine Komplettrechtsschutz, nach dem Ärger mit dem Audi-Händler :think:

 

 

Habe mich aber hinterher schon häufiger gefragt, was der Rechtsanwalt jetzt vollbracht hat, was ich nicht selbst hätte tun können.

Frage ich mich auch immer. Das bisschen Arbeit kann ich auch selbst, und dann noch mit etwas mehr Engagement als der RA, den das Ganze sowieso nicht interessiert. Und wenn ich gerade dabei bin, kann ich mich auch in ein Rechtsgebiet selbst einarbeiten und recherchieren. Allerdings sind wir da wohl eher in der Minderheit, der Mehrheit der Bevölkerung ist mit einem Rechtsanwalt wohl schon geholfen. ;)

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Guest Raser_Olympiakos7

kurze frage:

 

angenommen es kommt zu einem rechtstreit und ich schalte meine vrs ein und will vor gericht und dann verliere ich...

 

1. bekomm ich die ganzen gerichtskosten bezahlt?

 

 

2. was wenn die mir geraten haben da nichts zu machen weils keinen sinn hat (meinung der versicherung) und ich bin trotzdem vor gericht gegangen - entgegen der empfehlung der VRS - und habe verloren? zahlen die trotzdem oder dann nicht?

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Frage ich mich auch immer. Das bisschen Arbeit kann ich auch selbst, und dann noch mit etwas mehr Engagement als der RA, den das Ganze sowieso nicht interessiert. Und wenn ich gerade dabei bin, kann ich mich auch in ein Rechtsgebiet selbst einarbeiten und recherchieren. Allerdings sind wir da wohl eher in der Minderheit, der Mehrheit der Bevölkerung ist mit einem Rechtsanwalt wohl schon geholfen. :think:

 

Das hat doch Mace schon erläutert: allein die Tatsache, daß eine Klage von einem Anwalt kommt, gibt ihr mehr Gewicht.

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1. bekomm ich die ganzen gerichtskosten bezahlt?

 

Ja, wenn Du nichts anderes Ausgemacht hast (Zusatzklauseln)

 

2. was wenn die mir geraten haben da nichts zu machen weils keinen sinn hat (meinung der versicherung) und ich bin trotzdem vor gericht gegangen - entgegen der empfehlung der VRS - und habe verloren? zahlen die trotzdem oder dann nicht?

 

Die VRS rät Dir zu gar nichts. Du gehst zu deinem Anwalt und der stellt einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn Du eine Zusage bekommst kann es losgehen.

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Guest Raser_Olympiakos7
1. bekomm ich die ganzen gerichtskosten bezahlt?

 

Ja, wenn Du nichts anderes Ausgemacht hast (Zusatzklauseln)

 

2. was wenn die mir geraten haben da nichts zu machen weils keinen sinn hat (meinung der versicherung) und ich bin trotzdem vor gericht gegangen - entgegen der empfehlung der VRS - und habe verloren? zahlen die trotzdem oder dann nicht?

 

Die VRS rät Dir zu gar nichts. Du gehst zu deinem Anwalt und der stellt einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn Du eine Zusage bekommst kann es losgehen.

 

und wann bekommt man keine zusage? von was hängt des ab?

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Gewisse Erfolgsaussichten sollten schon gegeben sein. Allerdings ist in meiner RS die Erstberatung durch einen Rechtsanwalt immer inklusive, wenn der Rechtsfall dadurch dann erledigt ist (sprich: Der Anwalt einem dringend abrät :think: )

 

Eines sollte man aber auch nicht vergessen: Nach 1-2 Fällen - je nach Streitwert - kann einem die RSV gekündigt werden durch den Versicherer. Der verdient nämlich nichts an Prozesshanseln. Daher sollte man sich die Inanspruchnahme schon gut überlegen, nur um den Nachbarn auf 50 Euro zu verklagen, lohnt sich das wirklich nicht. Versicherungen sind dazu da, große Risiken abzudecken. Wenn wirklich mal was großes passiert und die Gerichtskosten nach 100.000 Euro Streitwert berechnet werden, hat man nämlich schnell ein Problem.

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Habe mich aber hinterher schon häufiger gefragt, was der Rechtsanwalt jetzt vollbracht hat, was ich nicht selbst hätte tun können.

Frage ich mich auch immer. Das bisschen Arbeit kann ich auch selbst, und dann noch mit etwas mehr Engagement als der RA, den das Ganze sowieso nicht interessiert. Und wenn ich gerade dabei bin, kann ich mich auch in ein Rechtsgebiet selbst einarbeiten und recherchieren. Allerdings sind wir da wohl eher in der Minderheit, der Mehrheit der Bevölkerung ist mit einem Rechtsanwalt wohl schon geholfen. :blink:

Ein weiteres Problem ist ja ab 5.000,01 Euro der Anwaltszwang vor dem Landgericht. Da geht es dann sogar ohne Anwalt nicht mehr.

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Habe 2 VerkehrsRS Versicherungen.

 

Einmal Advocard 80e p.a. und einmal HUK 30e p.a. (150e SB).

 

Hatte schon mit dem Gedanken gespielt mir eine dritte zuzulegen, allerdings soll Doppelversicherung nicht erlaubt sein (habe verschiedene Versicherungsbedingungen bei beiden bestehenden Versicherungen), da, sollte ich mal irgendwo rausfliegen ich sicher schwer eine neue RS finden würde, die mit mir nur eine VRS abschließt.

 

Bisher 2mal in Anspruch genommen, 1mal unnötig, 1mal sehr wichtig und mit dem richtigen Anwalt sehr sehr sinnvoll.

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Bei zwei Versicherungen, die das gleiche Risiko versichern, hat man aber schnell Probleme, wenn die das rausfinden. Dann zanken die sich, wer nun zuständig ist. Wozu soll das gut sein, zwei oder gar drei zu haben? :blink:

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Also,ich bin froh eine RSV zu haben. man weiß ja nie mit was für Idioten man es im Straßenverkehr zu tun hat.

Das ist das Gleiche,wie mit Mitliedschaften im ADAC,ACE oÄ.

Gerade,wenn du sie nicht mehr hast,brauchst du sie.

Jemand,die ich kenne hatte dem ADAC zum 31.12. gekündigt und hatte dann am 1.1. auf der Autobahn eine Panne. :blink:

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