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Alkohol Am Steuer...was Erwartet Mich?


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hi bin gegen ein baum gerast und im krankenhaus wurde festgestellt, dass ich 1,4 promille hatte.

bereuen tu ich das schon, aber man kann das ja nicht mehr ändern.

was erwartet mich denn jetzt alles so?

bin noch in der probezeit.

 

vielen dank im vorraus

gruß

danny

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Führerscheinsperre ca 10-12 Monate

keine Punkte da Führerschein entzug

Geldstrafe ca. 50 Tagessätze des (Nettomonatsgehalt 1/30)

da du dich noch in der Probezeit befinden ein nbesondertes Aufbauseminar für Alkohlauffällige Fahranfänger. Probezeitverlängerung um 2 Jahre die Probezeit ruht während der Sperrfrist.

die Versicherung wird erstmal den Fremdschaden bezahlen dich, aber in Regress nehmen bis 5000€ (ein Baum kann teuer sein)

den Schaden am eigenden Wagen wirst du selbst tragen müssen auch bei Vollkasko.

 

3 Monate vor Ende der Sperrfrist kannst du deinen Führerschein neu beantragen.

Solltest du einen Kurz wie Mainz77 besuchen kannst du eine Sperrfrist verkürzung machen von max. 3 Monaten.

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vielen dank für deine antwort und noch klingt das nicht so schlimm.

also muss ich die strafe zahlen und zu den semiar gehen. aber ich muss mein führerschein nicht neu machen, oder?

ich kenne den bauern dem der baum gehört. kostet mich nur ein lächeln + 50 euro.

 

1/30 vom nettogehalt -> also das nettogehalt was ich als azubi jetzt verdiene und

ich bin februar ausgelernt und bekomme das 3 fache mehr. rechnet die polizei da neu?

 

mainz77 konnte ich leider hier nicht finden. weißt du denn wie sein seminar hieß?

 

gruß danny

 

 

mainz77 ...so heißt der kurs... sorry hatte etwas länger gedauert

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Alle Strafen unter 1,6 Promille sind in der Tat ziemlich Moderat im Vergleich zu anderen Ländern. Schlimm wäre eine MPU, die hast du als Ersttäter jedoch nicht zu erwarten...

 

Aber Alkoholvergehen stehen 5 Jahre in Flensburg, solltest du danach nochmal mit der gleichen Sache auffällig werden ist dir eine MPU sicher. Und die wird dann als Wiederholungstäter sehr schwer zu bestehen sein.

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Aber Alkoholvergehen stehen 5 Jahre in Flensburg, solltest du danach nochmal mit der gleichen Sache auffällig werden ist dir eine MPU sicher. Und die wird dann als Wiederholungstäter sehr schwer zu bestehen sein.

Verkehrsstraftaten unter Alkohl stehen 10 Jahre in Flensburg und nicht 5 Jahre und dieses ist ab 1,1 Promille der Fall.

 

das erste Mal, dass ich lese dass 9-12 Monate ohne FS und knappe 1,5 Nettomonatsgehälter nicht so schlimm sind :kopfschuettel:

als Azubi verdient man schließlich nicht ganz soviel da kann man es verkraften. Für viele ist schon 1 Monat schlimm!

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vielen dank für deine antwort und noch klingt das nicht so schlimm.

 

das erste Mal, dass ich lese dass 9-12 Monate ohne FS und knappe 1,5 Nettomonatsgehälter nicht so schlimm sind :kopfschuettel:

 

nicht schlimm ist es, dass er niemanden unschuldiges mit da reingezogen hat, weil ich kann es verstehen wenn man auf der Autobahn bei erlaubten 130 mal aufs Gas tretet und 150 fährt, aber es ist für mich nicht hinnehmbar, dass es Leute gibt, die sich alkoholisiert hinters Steuer setzen

 

da kann man doch bitteschön nix mehr wahrnehmen bzw. sehr verzehrt, genauso ist es auch mit den illegalen Drogen

 

nach meiner Ansicht sollte eine MPU sofort angeordnet werden, wenn der alkoholisierte Fahrer ein auffälliges Fahrverhalten hat

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Hallo,

 

also da scheint das Geld jedenfalls recht locker zu sitzen.

Ich verursache jedenfalls nicht mal so eben einen Totalschaden (?)

an (m)einem Auto und tue das mit einem Lächeln ab .

Und das, obwohl ich kein Lehrlingsgehalt mehr habe ...

 

Wenn Du Pech hast, dauert es noch , bis es zur Verhandlung kommt.

Und dann hast Du ggf. schon die erste 'neue' Gehaltsabrechnung die Du dem Gericht vorlegen

mußt ...

 

Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass Alkohol am Steur nichts zu suchen

hat. In diesem Fall ist 'nur' ein Baum zu Schaden gekommen.

Wobei sich der Baum i.A. als der Stärkere erweisen dürfte.

Normalerweise tue ich niemanden vorverurteilen, aber beim nächsten Mal

ist es ein Passant der im Weg steht. Und dann... ?

"Wehret den Anfängen ..."

 

Gruß,

AnReRa

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das ist sie wieder dieses doppelmoral.

 

zu schnell fahren: naja, kann ja mal passieren

alkohol am steuer: steinigt ihn

 

sorry war etwas überspitzt. aber mir ist es ein rätsel, wie man eine gesetzesübertretung einfach so akzeptiert, eine andere hingegen nicht.

beides wird bestraft, und mit recht. aber dass nur der moralische zeigefinger bei alk gehoben wird, und nicht bei anderen straftaten im verkehr,

ist irgendwie schon ab und zu bezeichnend für das forum.

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aber dass nur der moralische zeigefinger bei alk gehoben wird, und nicht bei anderen straftaten im verkehr,

ist irgendwie schon ab und zu bezeichnend für das forum.

Straftaten sind das noch nicht , solange Du niemanden umfährst oder ohne FS rumfährst ...

Aber Du solltest mal über die Folgen nachdenken.

Alk oder Drogen beinflussen das Fahrverhalten ausgesprochen negativ.

D.h. jeder der sich mit Alk. ans Steuer setzt riskiert wissentlich das Leben anderer VT

(seines natürlich auch, aber das ist Privatvergnügen).

Er verliert letztendlich vollkommen die Kontrolle über sein Handeln.

Und niemand kann seine persönliche Reaktion auf Alk oder Drogen voraussehen,

deshalb absolut 0 Promille bzw. 0 mg irgendwelcher Drogen ...

 

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung bis zu einem bestimmten Bereich verliert der Fahrer i.A.

nie wirklich die Kontrolle.

Außerdem kann man auch durchaus mal eine Begrenzung übersehen.

Aber man trinkt sicher nicht 'aus Versehen' was hochprozentiges.

 

Ich denke auch das sich derjenige, der bewußt zu schnell fährt, i.A. darüber klar ist z.B. mehr Sorgfalt bezüglich

anderer VT walten lassen zu müssen (landläufig kultivierter Schnellfahrer genannt).

Dem trägt die StVO ja auch Rechnung, indem solche Verstöße zunächst mal als fahrlässige Tat gesehen werden.

 

Gruß,

AnReRa

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Hi,

Straftaten sind das noch nicht , solange Du niemanden umfährst oder ohne FS rumfährst ...
ich hatte letzens in einem thread auch schonmal ähnlich darauf hingewiesen, und ich bezog mich dort explizit auf

straftaten, wie rechts überholen mit gefährdung (315) oder nötigung und ähnliches. eine einfache geschwindigkeitsüberschreitung

ist natürlich nur eine OWI. aber ich erinnere mich auch an threads bei dem alkholdelikte unter 1,1 promille, und dann ist es meist

auch nur eine OWI, ebenfalls sehr kritisch kommentiert wurden.

 

Aber Du solltest mal über die Folgen nachdenken.

 

naja, bei einem unfall sind die wohl immer gleich groß, egal wie die ursache war.

 

Alk oder Drogen beinflussen das Fahrverhalten ausgesprochen negativ.

D.h. jeder der sich mit Alk. ans Steuer setzt riskiert wissentlich das Leben anderer VT

(seines natürlich auch, aber das ist Privatvergnügen).

das gilt genauso für geschwindigkeitsüberschreitungen. sorry dass ich auf diesem satz rumreiten muss, aber überhöhte geschwindigkeit

ist unfallursache nummer eins.und nicht alkohol am steuer.

 

Er verliert letztendlich vollkommen die Kontrolle über sein Handeln.

Und niemand kann seine persönliche Reaktion auf Alk oder Drogen voraussehen,

deshalb absolut 0 Promille bzw. 0 mg irgendwelcher Drogen ...

 

der gesetzgeber sieht das anders. bis 0,5 prom ist es eben zulässig. es ist natürlich deine persönliche meinung

wenn du das anders siehst. aber das gefährdungspotential ist durch zu schnelles fahren ebenso gegeben. das lässt

sich eben nicht wegdiskutieren.

 

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung bis zu einem bestimmten Bereich verliert der Fahrer i.A.

nie wirklich die Kontrolle.

das gleiche gilt für trunkenheitsfahrten. es gibt menschen die ne menge trinken können ohne überhaupt die kontrolle

zu verlieren. okay die haben ein alk-problem. aber das ist ein anderes thema.

aber die pauschale aussage, jeder der besoffen auto fährt verliert vollkommen die kontrolle über sein handeln, ist

so natürlich nicht richtig. und in der gegenüberstellung mit der ausage bei g-überschreitungen bis zu einem bestimmten

bereich verliert man nie wirklich die kontrolle, zeigt sich gerade zu die doppelmoral.

 

Außerdem kann man auch durchaus mal eine Begrenzung übersehen.

Aber man trinkt sicher nicht 'aus Versehen' was hochprozentiges.

 

nein, aber man kann seinen promillegehalt durchaus falsch einschätzen. denn bis 0,5 ist erlaubt.

 

Ich denke auch das sich derjenige, der bewußt zu schnell fährt, i.A. darüber klar ist z.B. mehr Sorgfalt bezüglich

anderer VT walten lassen zu müssen (landläufig kultivierter Schnellfahrer genannt).

wie kommst du denn darauf? oder woher beziehst du dein wissen? ich gehe auch davon aus, dass der alkoholtäter auch

mehr sorgfalt gegenüber anderen VT walten lässt.

 

Dem trägt die StVO ja auch Rechnung, indem solche Verstöße zunächst mal als fahrlässige Tat gesehen werden.

 

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

 

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

 

Es wird erstmal nur von fahrlässiger Begehung ausgegangen. ausser der promillewert ist sehr sehr hoch.

in dem in diesem thread geschilderten fall geht man von fahrlässigkeit aus.

 

sorry, aber ich sehe hier immer noch die doppelmoral. zu schnell fahren ist ein bagatelldelikt, selbst nötigung und ähnliches, aber

sobald alk ins spiel kommt, wird gerne mal die empörung hochgespielt.

entweder ich halte mich an verkehrsregeln oder nicht.

ich will straftaten nicht abwerten, und sehe es auch als sehr bedenklich an wenn jemand alkholisiert auto fährt. aber das gilt eben auch

für andere verkehrsdelikte.

 

Viele Grüße

Tom

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Ich greife nur mal ein paar Punkte auf, da ich meine Grundeinstellung bereits

dargelegt habe.

 

... aber man kann seinen promillegehalt durchaus falsch einschätzen. denn bis 0,5 ist erlaubt.
Deshalb 0.0 Promille. Da gibt es nichts zu schätzen !

Und wie Du schon sagtest, niemand kann seine persöhnliche Reaktion auf den Alkohl und/oder Drogenkonsum

vorhersagen !

 

sorry dass ich auf diesem satz rumreiten muss, aber überhöhte geschwindigkeit ist unfallursache nummer eins.

Klar. Wenn ich mit 30 km/h unterwegs bin und mir jemand die Vorfahrt nimmt war ich auch zu schnell ...

Oder die Aussage des gegnerischen Anwaltes, der mir eine 'Betriebshaftung' aufdrücken wollte:

".. Wenn Sie nicht zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort gewesen wären, hätte es keinen Unfall gegeben ... also haben Sie

mitschuld ... "

Da mußte sogar der Richter schmunzeln ...

Logisch liegt 'überhöhte' Geschwindigkeit immer nah. Warum ? Weil stehende Autos äußerst selten in Unfälle mit anderen

VT verwickelt sind. :kopfschuettel: Natürlich steigt das Unfallrisiko mit höherer Geschwindigkeit !

 

aber die pauschale aussage, jeder der besoffen auto fährt verliert vollkommen die kontrolle über sein handeln, ist

so natürlich nicht richtig. und in der gegenüberstellung mit der ausage bei g-überschreitungen bis zu einem bestimmten

bereich verliert man nie wirklich die kontrolle, zeigt sich gerade zu die doppelmoral.

Wichtig bei hohen Geschwindigkeiten sind Übersicht, Reaktionsvermögen und eine gewisse Vorsicht.

Dieses Verhalten habe ich, ob ich nun 50 oder 200 km/h fahre. Der Unterschied ist nur, dass ich abschätzen muß, ob

meine Fahigkeiten auch noch für 200 km/h reichen.

Natürlich kann man auch ohn Alk. seine Fähigkeiten überschätzen,

aber genau diese Fähigkeit geht bereits bei geringen Mengen Alkohol oder Drogen sehr schnell verloren !

Das ist nun mal eine der spezifschen Wirkung von Alkohol. Dafür braucht es - im Gegendsatz zu Unfällen wegen

überhöhter Geschwindigkeit - keine Statistik sondern lediglich Wissen um die Körperchemie.

Die Reaktionen des einzelnen sind natürlich individuell.

 

und ich bezog mich dort explizit auf

straftaten, wie rechts überholen mit gefährdung (315) oder nötigung und ähnliches.

Darum ging es ja hier zunächst nicht. Sobald eine reale (!) Gefährdung tatsächlich vorliegt,

sieht es anders aus. Aber bei +20 km/h sehe ich eine solche Gefährdung noch nicht.

(Wie z.B. rote Ampel überfahren bei menschenleerer Straße im Nirvana im Vergleich zum selben

Verstoß zur besten Geschäftszeit in der Innenstadt. Letztere birgt ein ungleich höheres Risiko

für andere VT.

Bei

rechts überholen mit gefährdung
wäre ich vorsichtig.

Manch einer sieht die Gefährdung schon im Überholvorgang an sich, der andere erst, wenn er zu 'ner

Notbremsung gezwungen wird, weil die Lücke für den Überholer eben doch zu klein war.

 

Gruß,

AnReRa

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Ich greife nur mal ein paar Punkte auf, da ich meine Grundeinstellung bereits

dargelegt habe.

 

... aber man kann seinen promillegehalt durchaus falsch einschätzen. denn bis 0,5 ist erlaubt.

 

Deshalb 0.0 Promille. Da gibt es nichts zu schätzen !

Und wie Du schon sagtest, niemand kann seine persöhnliche Reaktion auf den Alkohl und/oder Drogenkonsum

vorhersagen !

 

deshalb geschwindigkeit genau einhalten, denn niemand kann einschätzen, wie sich überhöhte geschwindigkeit auswirkt.

sorry dass ich auf diesem satz rumreiten muss, aber überhöhte geschwindigkeit ist unfallursache nummer eins.

Klar. Wenn ich mit 30 km/h unterwegs bin und mir jemand die Vorfahrt nimmt war ich auch zu schnell ...

Oder die Aussage des gegnerischen Anwaltes, der mir eine 'Betriebshaftung' aufdrücken wollte:

".. Wenn Sie nicht zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort gewesen wären, hätte es keinen Unfall gegeben ... also haben Sie

mitschuld ... "

Da mußte sogar der Richter schmunzeln ...

Logisch liegt 'überhöhte' Geschwindigkeit immer nah. Warum ? Weil stehende Autos äußerst selten in Unfälle mit anderen

VT verwickelt sind. :kopfschuettel: Natürlich steigt das Unfallrisiko mit höherer Geschwindigkeit !

 

eben. genauso ist es mit dem handy telefonierenden autofahrer, der genauso unaufmerksam ist, wie z.b. jemand mit 0,8 promille.

ich sehe es ja mit der überhöhten geschwindigkeit genauso wie du. prinzipiell stell auto fahren ein gefährdungspotential dar.

mir ist nur nicht klar, oder du hast es argumentativ noch nicht erläutert, warum dies von dir offensichtlich bei geschwindigkeitsüberschreitungen

akzeptiert wird, aber bei alkoholdelikten eben nicht? erkläre mit ganz sachlich, wieso die eine gefährdung okay ist, die andere hingegen nicht?

wieso du einerseits 0,0 promille forderst, aber keine genau einhaltung der geschwindigkeit?

 

aber die pauschale aussage, jeder der besoffen auto fährt verliert vollkommen die kontrolle über sein handeln, ist

so natürlich nicht richtig. und in der gegenüberstellung mit der ausage bei g-überschreitungen bis zu einem bestimmten

bereich verliert man nie wirklich die kontrolle, zeigt sich gerade zu die doppelmoral.

Wichtig bei hohen Geschwindigkeiten sind Übersicht, Reaktionsvermögen und eine gewisse Vorsicht.

Dieses Verhalten habe ich, ob ich nun 50 oder 200 km/h fahre. Der Unterschied ist nur, dass ich abschätzen muß, ob

meine Fahigkeiten auch noch für 200 km/h reichen.

Natürlich kann man auch ohn Alk. seine Fähigkeiten überschätzen,

aber genau diese Fähigkeit geht bereits bei geringen Mengen Alkohol oder Drogen sehr schnell verloren !

Das ist nun mal eine der spezifschen Wirkung von Alkohol. Dafür braucht es - im Gegendsatz zu Unfällen wegen

überhöhter Geschwindigkeit - keine Statistik sondern lediglich Wissen um die Körperchemie.

Die Reaktionen des einzelnen sind natürlich individuell.

 

ich machs hier auch mal kurz, weil wir uns im kreis drehen. bei hoher geschwindigkeit gibt es einfach situationen die kann man

selbst mit noch soviel aufmerksamkeit und konzentration und reaktionsschnelligkeit eben nicht mehr vorhersehen, oder einen unfall

verhindern. also stellt man ein abstraktes gefährdungspotential dar.

umgekehrt gibt es alk-täter die gerade mal die 500 meter nach hause fahren, die strecke in- und auswendig kennen, und zu einer zeit

fahren, wo kaum mit fußgängern und ähnlichem zu rechnen ist. da ist das gefährdungspotential auch gegeben, aber relativ gering.

nicht dass es hier falsch verstanden wird, auto fahren und alk gehören nicht zusammen. ich habe dafür auch kein verständnis.

aber wenn ich sowas verurteile, muss ich andere verkehrsdelikte eben auch verurteilen. sonst mache ich mich unglaubwürdig.

 

und ich bezog mich dort explizit auf

straftaten, wie rechts überholen mit gefährdung (315) oder nötigung und ähnliches.

Darum ging es ja hier zunächst nicht. Sobald eine reale (!) Gefährdung tatsächlich vorliegt,

sieht es anders aus. Aber bei +20 km/h sehe ich eine solche Gefährdung noch nicht.

 

also kann mir mit 20 zuviel sowas nie passieren?

 

(Wie z.B. rote Ampel überfahren bei menschenleerer Straße im Nirvana im Vergleich zum selben

Verstoß zur besten Geschäftszeit in der Innenstadt. Letztere birgt ein ungleich höheres Risiko

für andere VT.

das gilt dann aber auch für die trunkenheitsfahrt um diese uhrzeit im nirvana!!

Bei

rechts überholen mit gefährdung
wäre ich vorsichtig.

Manch einer sieht die Gefährdung schon im Überholvorgang an sich, der andere erst, wenn er zu 'ner

Notbremsung gezwungen wird, weil die Lücke für den Überholer eben doch zu klein war.

 

letztendlich entscheidet der richter. und 315c wegen rechts überholen kommen häufiger vor als man meistens denkt.

 

Viele Grüße

Tom

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Ach, jetzt auch noch den Komiker raushängen lassen wollen?

 

Wenn es Dir hier im Forum nicht gefällt -> Alt-F4. Helfe auch gerne beim Abmelden. Bin ja nicht so.

 

bischen dünnhäutig heute?

 

falls du mir meinen satz zeigst in dem ich geschrieben habe dass es mir hier im forum nicht gefällt, nehme ich gerne deine hilfe beim

abmelden in anspruch. auch wenn ich mir zutraue es auch alleine zu packen :kopfschuettel:

 

aber solange du nur auf kritik an dem forum....sagen wir mal etwas sensibel reagierst, sehe ich das eher als dein problem an, und

nicht als meins. und schon gar nicht als motivation mich hier abzumelden.

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umgekehrt gibt es alk-täter die gerade mal die 500 meter nach hause fahren, die strecke in- und auswendig kennen, und zu einer zeit

fahren, wo kaum mit fußgängern und ähnlichem zu rechnen ist. da ist das gefährdungspotential auch gegeben, aber relativ gering.

aber gerade bei dennen sollte man sich fragen warum die nicht nach Hause torkeln sondern fahren, wenn die noch soweit denken können und wissen wo Sie wohnen. Es gibt auch angetrunkende die brauchten für 500 m 2 Stunden und wissen nicht wie Sie es nach Hause geschaft haben zu gehen, aber die sind nicht gefahren.

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umgekehrt gibt es alk-täter die gerade mal die 500 meter nach hause fahren, die strecke in- und auswendig kennen, und zu einer zeit

fahren, wo kaum mit fußgängern und ähnlichem zu rechnen ist. da ist das gefährdungspotential auch gegeben, aber relativ gering.

aber gerade bei dennen sollte man sich fragen warum die nicht nach Hause torkeln sondern fahren, wenn die noch soweit denken können und wissen wo Sie wohnen. Es gibt auch angetrunkende die brauchten für 500 m 2 Stunden und wissen nicht wie Sie es nach Hause geschaft haben zu gehen, aber die sind nicht gefahren.

 

ich glaube es ist schlicht ignoranz, bequemlichkeit und das wissen dass die wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden relativ gering ist.

es gibt ja diverse statistiken, aber eine ist mir in erinnerung geblieben, die geht davon aus, dass nur jede 300. trunkenheitsfahrt

entdeckt wird. schon krass.

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umgekehrt gibt es alk-täter die gerade mal die 500 meter nach hause fahren, die strecke in- und auswendig kennen, und zu einer zeit

fahren, wo kaum mit fußgängern und ähnlichem zu rechnen ist. da ist das gefährdungspotential auch gegeben, aber relativ gering.

aber gerade bei dennen sollte man sich fragen warum die nicht nach Hause torkeln sondern fahren, wenn die noch soweit denken können und wissen wo Sie wohnen. Es gibt auch angetrunkende die brauchten für 500 m 2 Stunden und wissen nicht wie Sie es nach Hause geschaft haben zu gehen, aber die sind nicht gefahren.

 

Servus,

weil sie nicht mehr laufen können. :nick:

Kennst doch sicher den Spruch:" Tragt mich ins Auto und ich fahr euch alle nach Hause"

:kopfschuettel:

MfG

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Ein Bekannter hat sein Auto am Bahnhof geparkt, kam mitten in der Nacht völlig besoffen mit dem Zug wieder. Kein Taxi weit und breit, kein Handy, nur das eigene Auto. Natürlich ist er dann ....

 

 

 

 

 

 

 

 

... gelaufen! (10km) War hart! :kopfschuettel:

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Servus,

naja selbst schuld.

Hätte mich da gemütlich ins Auto gelegt und meinen Rausch ausgeschlafen. Kann ich nur empfehlen. Allerdings ist dann auch am nächsten Tag Vorsicht geboten, wegen dem Restalkohol. Aber erfahrungsgemäß wird morgens im Berufsverkehr oder am WE eher selten kontrolliert.

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Servus,

naja selbst schuld.

Hätte mich da gemütlich ins Auto gelegt und meinen Rausch ausgeschlafen. Kann ich nur empfehlen. Allerdings ist dann auch am nächsten Tag Vorsicht geboten, wegen dem Restalkohol. Aber erfahrungsgemäß wird morgens im Berufsverkehr oder am WE eher selten kontrolliert.

 

 

Aber genau wegem dem Restalkohol würde ich nicht fahren, weil man fühlt sich zwar fit am nächsten Tag, aber ob man wirklich fit genug ist um ein Fahrzeug zu führen, ich bin da eher skeptisch und achte darauf, dass wenn ich am nächsten Tag früh raus am vorigen Abend relativ wenig trinke.

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oh konnte momentan nicht ins internet und nun haben soviele geschrieben.

 

als ich mich entschlossen habe noch zu fahren, ging es mir in erster linie gut. der alkoholgehalt wurde erst im krankenhaus festgestellt und das war 2 stunden später.

bringt mir aber bestimmt keine plus punkte.

die strecke von arbeit bis zu mir nach hause ist 2,5 km lang und eine verbindungstraße zwischen 2 dörfer, die auch eher selten genutzt wird.

 

an dem tag war es kalt. also unter 0 grad (gebietsbezogen).....

ich wollte der kurve folgen, aber bin geradeaus gerutscht. ich habe mein lenkrad soweit eingeschlagen wie ich nur konnte. als ich dann mit den vorderen reifen ab kam, hatte ich wieder bodenfassung und bin sofort in die richtung geschossen, aber auch gleich wieder ins rutschen gekommen. also ich weiß noch haargenau wie ich reagiert bzw wie ich die kontrolle über mein auto verloren hab. in der sache wird auch alkohol die hauptrolle gespielt haben auch wenn ich mich für fit gehalten habe.

 

nun ist es halt passiert und ich weiß, dass es einfach nicht richtig war.

und denn noch bin ich froh, das nur mir was passiert ist.

 

ich bin vor 3 monaten mit 31 kmh zu viel geblitzt worden und nun der unfall.

was erwartet mich denn nun?

bei mir sitzt gar kein geld locker, aber ich war glücklich, dass ich mein führerschein überhaupt nochmal machen darf.

 

wird die strafe vom zu schnell fahren mit der strafe vom unfall zusammen gefasst und ich muss dann noch zusätlich zur mpu?

 

würd mich freuen, wenn mir jemand da klare infos geben könnte :cop01:

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Das gibt kein Fahrverbot. Die beiden Dingen werden getrennt behandelt. Und MPU musst du nicht machen. Erst ab 1,6 Promille. Oder 18 Punkten. Oder bei häufigen Vergehen.Aber wenn du noch nicht all zu viel auf dem Kerbholz hast kommt das nicht in Frage.

MfG

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aber ich bin doch in meiner probezeit 2mal auffällig geworden, dachte dass die das zusammen nehmen. ab wann wird dennn mein führerschein noch länger als 12 monate gesperrt?

 

 

Ist die Aufforderung zur freiwilligen MPU schon gekommen, wenn ja ist der Schein jetzt weg.

 

So long

 

Noc

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Er verliert letztendlich vollkommen die Kontrolle über sein Handeln.

Und niemand kann seine persönliche Reaktion auf Alk oder Drogen voraussehen,

deshalb absolut 0 Promille bzw. 0 mg irgendwelcher Drogen ...

das ist so völliger unsinn.

klar verliert man irgendwann völlig die kontrolle über sein handeln... aber das kann bei ner schlanken frau, die sonst nie was trinkt bei 0,5%o der fall sein, bei einem gut gebauten mann, der öfters mal ein bierchen trinkt aber auch locker bei 2 promille oder höher.

 

niemand kann seine reaktion auf alkohol voraussehen? blödsinn... jeder der schon mal was getrunken hat, weiß sich dies auf ihn auswirkt.

 

 

und das ist genau das was tom sagt: du verurteilst hier alle, die nach einem getrunkenen bier herumfahren. deren abfall der fahrfähigkeiten verschwindend gering ist.

und hier hat tom definitiv recht. hier im forum ist eine recht große lobby, die in der einen sache strikt das eine ablehnt, aber bei der anderen sache die regeln mehr als großzügig auslegt.

aber genau von diesen stammusern hier sollte man eigentlich erwarten, dass sie ein wenig über ihren eigenen horizont hinausschauen können sollten. genau das fordern sie ja auch, wenn man sie dafür kritisiert, wenn sie zugeben gerne zügiger zu fahren.

 

daher finde ich es auch daneben, wenn tom nahegelegt wird, das forum zu verlassen, nur weil er es wagt, etwas zu sagen, was durchaus einen funken wahrheit besitzt.

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Er verliert letztendlich vollkommen die Kontrolle über sein Handeln.

Und niemand kann seine persönliche Reaktion auf Alk oder Drogen voraussehen,

deshalb absolut 0 Promille bzw. 0 mg irgendwelcher Drogen ...

das ist so völliger unsinn.

klar verliert man irgendwann völlig die kontrolle über sein handeln... aber das kann bei ner schlanken frau, die sonst nie was trinkt bei 0,5%o der fall sein, bei einem gut gebauten mann, der öfters mal ein bierchen trinkt aber auch locker bei 2 promille oder höher.

 

niemand kann seine reaktion auf alkohol voraussehen? blödsinn... jeder der schon mal was getrunken hat, weiß sich dies auf ihn auswirkt.

 

 

und das ist genau das was tom sagt: du verurteilst hier alle, die nach einem getrunkenen bier herumfahren. deren abfall der fahrfähigkeiten verschwindend gering ist.

und hier hat tom definitiv recht. hier im forum ist eine recht große lobby, die in der einen sache strikt das eine ablehnt, aber bei der anderen sache die regeln mehr als großzügig auslegt.

aber genau von diesen stammusern hier sollte man eigentlich erwarten, dass sie ein wenig über ihren eigenen horizont hinausschauen können sollten. genau das fordern sie ja auch, wenn man sie dafür kritisiert, wenn sie zugeben gerne zügiger zu fahren.

 

daher finde ich es auch daneben, wenn tom nahegelegt wird, das forum zu verlassen, nur weil er es wagt, etwas zu sagen, was durchaus einen funken wahrheit besitzt.

 

Natürlich kann man mit einem Bier zum Essen noch ohne Probleme autofahren, das ist nicht das Problem! Es geht darum, dass in der Probezeit halt schärfere Anforderungen an den Fahrer gestellt werden. Er soll ja erst mal Fahrpraxis erwerben ohne Einfluß von Alkohol! Wie man hier im Forum sehr oft lesen kann, sind ja die Fahranfänger in ihrer Probezeit schon völlig überfordert, die StVO einzuhalten! Und sei doch mal ehrlich, die Kids fahren stolz mit ihrem neuen Auto dann am Wochenende in die Disko und da bleibt es eben nicht bei dem einen Bier! Das ist die Realität! Und dann laden sie sich das Auto mit dem frisch erworbenen Führerschein, und wollen denen zeigen, was sie für tolle Autofahrer sie doch sind nach ihren 30 Fahrstunden! Das Ergebnis sieht man dann an den vielen Kreuzen an den Landstrassen!

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hast ja recht, aber anrera verallgemeinert diese meinung auf alle autofahrer

 

 

btw. an glücksilz und die anderen 0,0 verfechter. was hat die 0,0-grenze hier denn nun bewirkt? ich dachte damit sei gesichert, dass die autofahrer nichts mehr trinken, weil die verhältnisse dann doch alle klar sind.

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