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Möchte Wagen über Meinen Vater Versichern Lasen


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Hallo,

da meine eltern getrennt sind wohne ich mit meinem stiefvater und mutter in bayern, während mein vater in rheinland pfalz wohnt. ist es trotzdem möglich meinen wagen auf meinen vater anzumelden um damit hier in bayern rumzufahren?

 

 

Ja, problemlos. Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen auch nicht identisch sein.

 

Das Auto sollte aber dann dort zugelassen werden, wo sich der hauptsächliche Standort des Fz. befindet - so steht es zumindestens in der StVZO, aber es hält sich sowieso keiner dran.

 

Ausschlaggebend sollte dafür sein, das, dass Fz. dort zugelassen wird, wo die Versicherungsprämie am günstigsten ist. Bayern oder Rheinland Pfalz ?

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Wobei man sagen sollte das einige Versicherung dies nicht wollen und anbieten bzw. Zuschlag erheben.

 

Also lieber vorher informieren.

 

Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.

 

Im schlimmsten Fall kann er ja einen zweiten Wohnsitz anmelden, das kann sogar ganz nützlich sein, weil die Radarfotos und andere unangenehme Dinge, immer erst mal woanders in den Briefkasten kommen und die danach Fragestellenden Grünlinge erst einmal unverrichtender Dinge von dannen ziehen müssen, weil die gewünschte Person momentan nicht greifbar nicht <_< .

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...

Das Auto sollte aber dann dort zugelassen werden, wo sich der hauptsächliche Standort des Fz. befindet - so steht es zumindestens in der StVZO, aber es hält sich sowieso keiner dran.

...

 

 

unsere Firmenwägen sind alle in Mannheim zugelassen und haben Mannheimer Kennzeichen. Ständiger Standort der Fahrzeuge ist aber Stuttgart. Das ist bei vielen Firmen mit Niederlassungen genauso. Von dem her ist es egal wo sich das Fahrzeug befindet.

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  • 2 weeks later...
Das Auto sollte aber dann dort zugelassen werden, wo sich der hauptsächliche Standort des Fz. befindet - so steht es zumindestens in der StVZO, aber es hält sich sowieso keiner dran.
Die Fahrzeugzulassung ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr in der StVZO, sondern in der FZV geregelt. Und in dideser ist das Standortprinzip nicht mehr vorgesehen, vielmehr ist das Fahrzeug am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen, siind Wohnsitz des Halters und regelmäßiger Standort nicht identisch, muss die Behörde über den Standort nur informiert werden (§ 6(4) Nr. 1 FZV)

 

Gruß

Goose

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siind Wohnsitz des Halters und regelmäßiger Standort nicht identisch, muss die Behörde über den Standort nur informiert werden (§ 6(4) Nr. 1 FZV)

 

Wieder was gelernt, danke.

 

Was ist denn als Sanktion vorgesehen wenn jemand " vergißt " die Behörde zu informieren ?

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Und vor allen was heißt rgelmäßiger Standort.
Ich sehe hier immer die Telekom Autos, die sind alle in MS zugelassen ( Münster ???? ), stehen aber hier in der Niederlassung auf dem Hof - und die POLIZEI Autos sind in meinem Bezirk alle in WI ( Wiesbaden ) zugelassen, stehen aber in Frankfurt vor den Revieren. Ob die Behörde da wohl informiert ist, das Zulassungsstelle und regelmäßiger Standort nicht übereinstimmen ?.

 

Im übrigen was geht die Behörde es an wo sich das Fahrzeug befindet. ;)

 

Überwachungsstaat............. :D

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siind Wohnsitz des Halters und regelmäßiger Standort nicht identisch, muss die Behörde über den Standort nur informiert werden (§ 6(4) Nr. 1 FZV)

 

Wieder was gelernt, danke.

 

Was ist denn als Sanktion vorgesehen wenn jemand " vergißt " die Behörde zu informieren ?

Zur Sanktion kann ich nichts sagen, das ist Sache der Zulassungsbehörde.

 

Gruß

Goose

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Überwachungsstaat............. :D

Nein, eine Steuersache. Die Kfz-Steuer ist eine Ländersteuer, das Land wo das Kfz angemeldet ist bekommt die Steuer.

 

http://www.wdr.de/themen/verkehr/strasse02...er/070222.jhtml

 

MfG.

 

hartmut

Naja ist doch beim Hauptwohnsitz angemeldet. Ergo bekommt es dieses Land. Ferner müßte man allenfalls den Standort melden, wenn der Wagen in einen anderen Bundesland sich aufhält und die Steuer immer am Standort zu zahlen ist.

 

@Goose

Was heißt denn regelmäßiger Standort? Hast du einen Kommentar dafür zur Hand.

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Einen aktuellen Kommentar zur FZV habe ich (noch) nicht, jedoch ist der Begriff "regelmäßiger Standort" ja keine Neuschöpfung der FZV. So stellte das BayObLG in einem Urteil vom 28.10.1958 bereits folgendes fest: "Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt"

 

Schaut man in den Kommentar zum "alten" § 23 StVZO, nach dem ja das Fahrzeug am regelmäßigen Standort zugelassen werden musste, so sagt der Hentschel (Aufl . 36, RZ 16 zu § 23 StVZO): "Regelmäßiger Standort ist ist derjenige des Schwerpunktes der Ruhevorgänge des KFZ, von dem aus das Fz unmittelbar zum Straßenverkehr eingesetzt wird, nicht unbedingt der dafür idR indizielle regelmäßige Wohnsitz, weil es im Interesse des Halters liegen kann, das Kfz regelmäßig von einem anderen als dem Wohnort aus zu benutzen."

 

Gruß

Goose

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Nun, das ist das, was du in den Kommentaren findest (ich habe hier nur auf die näheren Quellen verzichtet).

 

Der Sinn begründet sich darin, daß es der Behörde erleichtert werden soll, einen bestimmten PKW zu finden.

Zahlt z.B. jemand seine Steuern und Versicherungen nicht, so wird das fahrzeug irgendwann zur Entstempelung ausgeschrieben. Dann wird die Behörde den Standort aufsuchen und versuchen, das Fahrzeug dort anzutreffen. Ist die Karre auf Onkel Huber in Oberstorf angemeldet, steht aber tatsächlich regelmäßig bei Nichte Ilse in Flensburg, so erschwert das den Kollegen die Arbeit, die Entstempelung findet dann irgendwann bei einer zufälligen Abfrage statt.

 

Gruß

Goose

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siind Wohnsitz des Halters und regelmäßiger Standort nicht identisch, muss die Behörde über den Standort nur informiert werden (§ 6(4) Nr. 1 FZV)

 

Wieder was gelernt, danke.

 

Was ist denn als Sanktion vorgesehen wenn jemand " vergißt " die Behörde zu informieren ?

15€.

Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

 

Außerdem kann es mit der Versicherung Ärger geben.

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Der Sinn begründet sich darin, daß es der Behörde erleichtert werden soll, einen bestimmten PKW zu finden.

Zahlt z.B. jemand seine Steuern und Versicherungen nicht, so wird das fahrzeug irgendwann zur Entstempelung ausgeschrieben. Dann wird die Behörde den Standort aufsuchen und versuchen, das Fahrzeug dort anzutreffen. Ist die Karre auf Onkel Huber in Oberstorf angemeldet, steht aber tatsächlich regelmäßig bei Nichte Ilse in Flensburg, so erschwert das den Kollegen die Arbeit, die Entstempelung findet dann irgendwann bei einer zufälligen Abfrage statt.

 

Gruß

Goose

Achso derjenige der keine Steuern zahlt meldet natürlich pflichtbewußt wie er ist immer einen abweichenden Standort, um sein Auto stilllegen zu lassen. :rolleyes::nolimit:

Habe ich da jetzt einen Denkfehler begangen oder richtig geschlußfolgert. :R70:

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Hallo, vor 8 und 9 Jahren habe ich und mein Bruder, jeweils ein Auto auf unseren Vater zugelassen und versichert. 2002 sind wir beide umgezogen und die Autos sind noch heute auf meinen Vater angemeldet.

Ob bei einem Unfall o. Verkehrskontrollen, es gab nie Probleme.

 

Gruß Martin

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Der Sinn begründet sich darin, daß es der Behörde erleichtert werden soll, einen bestimmten PKW zu finden.

Zahlt z.B. jemand seine Steuern und Versicherungen nicht, so wird das fahrzeug irgendwann zur Entstempelung ausgeschrieben. Dann wird die Behörde den Standort aufsuchen und versuchen, das Fahrzeug dort anzutreffen. Ist die Karre auf Onkel Huber in Oberstorf angemeldet, steht aber tatsächlich regelmäßig bei Nichte Ilse in Flensburg, so erschwert das den Kollegen die Arbeit, die Entstempelung findet dann irgendwann bei einer zufälligen Abfrage statt.

 

Gruß

Goose

Achso derjenige der keine Steuern zahlt meldet natürlich pflichtbewußt wie er ist immer einen abweichenden Standort, um sein Auto stilllegen zu lassen. :rolleyes::nolimit:

Habe ich da jetzt einen Denkfehler begangen oder richtig geschlußfolgert. :R70:

Die Steuern sind ein Beispiel, es gibt noch weitere (z.B. bei Ermittlungen zur Verkehrsunfallflucht etc.)

Ich denke aber auch, die Mehrzahl der Fahrzeughalter hat nicht von Anfang an vor, Versicherung und Steuern zu prellen, vielmehr ergibt es sich erst nach der Zulassung, wenn die Finanzen knapp werden...

 

Gruß

Goose

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Die Steuern sind ein Beispiel, es gibt noch weitere (z.B. bei Ermittlungen zur Verkehrsunfallflucht etc.)

Ach und du meinst beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort wird dann derjenige den wahren Standort der Zulassungsstelle übermitteln? Außerdem reicht es ja aus dies schriftlich am Hauptwohnsitz zu machen. Die restlichen Infos erfolgen dann mittels Vorladung inkl. Auto mitbringen.

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Guest Mr_Biggun

^ Das fordert einen kleinen Schabernack mit der Behörde ja geradezu heraus:

 

Alle 15 Minuten anrufen und den aktuellen Standort mitteilen. Es könnte ja sein, dass was vollstreckt werden soll. :nolimit:

 

Zur Vereinfachung kommt dann irgendwann die Blackbox, die den Fahrzeugstandort automatisch dem Reichsuntertanenüberwachungshauptamt der Behörde übermittelt. Als Maßnahme zur Entbürokratisierung, versteht sich. Nix is unmöglich. :rolleyes:

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Die Steuern sind ein Beispiel, es gibt noch weitere (z.B. bei Ermittlungen zur Verkehrsunfallflucht etc.)

Ach und du meinst beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort wird dann derjenige den wahren Standort der Zulassungsstelle übermitteln? Außerdem reicht es ja aus dies schriftlich am Hauptwohnsitz zu machen. Die restlichen Infos erfolgen dann mittels Vorladung inkl. Auto mitbringen.

Das sind Beispiele, die ich benenne. Sicher wird keiner nach einer Flucht den aktuellen Standort bei der Behörde melden, deswegen soll ja der regelmäßige Standort bereits im Vorfeld benannt werden.

 

Gruß

Goose

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:rofl::geil:

 

Dieser Thread ist lustig!

 

@Goose: Gibt es auch einen Vorteil für den Halter, dass er den Standort freiwillig meldet? Ich meine, wer meldet denn den Standort des Fahrzeuges, damit es bei einer Verkehrsunfallflucht oder einer Stillegung schneller gefunden werden kann? :wacko:

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Man müßte doch direkt mal zur Behörde gehen und dort nachfragen wo man das hinmelden muß.

 

Ich glaube die wären hier Naumburg schon überfordert wenn ich denen mit den §§ komme. :wacko:

 

Edit:

Guten Tag meine Name ist Gast225

 

Ich würde kann meinen Pflichten nach § 6 Absatz 4 Nr. 1 FZV nachkommen. Wo muß ich denn da hin und vor allen kostet das was?

 

Vielleicht sollte man das dann so 10 Minuten vor Feierabend am Dienstag Abend machen.

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:nick::rofl:

 

Dieser Thread ist lustig!

 

@Goose: Gibt es auch einen Vorteil für den Halter, dass er den Standort freiwillig meldet? Ich meine, wer meldet denn den Standort des Fahrzeuges, damit es bei einer Verkehrsunfallflucht oder einer Stillegung schneller gefunden werden kann? :wacko:

Was ist das für eine Frage? :geil:

Gibt es grundsätzlich einen Vorteil für den Halter, wenn er sein Fahzeug überhaupt anmeldet? Man könnte ja auch einfach vom Zweitwagen die Kennzeichen dranschrauben...

 

Bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung verstößt er nicht gegen einschlägige Vorschriften und er spart sich im Falle der Entdeckung ein Buß- / Verwarnungsgeld. Das ist der Vorteil.

 

Gruß

Goose

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