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Oberhausen Centro Abschlepp-abzoke


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:nolimit:

Hallo,

ich wurde heute fast von einer ominösen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Ich habe heute im Centro außerhalb der Markierung geparkt (Parkpläze voll !).

War 28 Minuten im Centro.

Wurde kein einziges Mal ausgerufen.

Und ich behinderte auch keine Zufahrt oder den Verkehr. Es war genügend Platz. Schließlich kam der Abschlepp-LKW durch!

Trotzdem hang mein Wagen am Haken als ich zurückkam. Konnte noch den Fahrer davon abhalten den Wagen abzuschleppen.

Um den Wagen zurückzubekommen, wurde ich genötigt an Ort und Stelle 150€ zu bezahlen.

Der Fahrer konnte mir aber weder Adresse, noch Telefonnummer der Firma geben. Lediglich den Auftraggeber, die Centro Management GmbH.

Zu Hause fand ich dann heraus, dass das Abschleppunternehmen nicht an der Adresse, die auf der Quittung stand ansässig ist.

Die Telekom findet unter der Adresse nicht das Abschleppunternehmen.

Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen?

Ich wurde nicht ausgerufen. Ich behinderte nicht den Verkehr. Die Firma ist nicht unter der Adresse zu finden. Hat so eine Firma überhaupt das Recht auf den Parkhäusern des Centros Fahrzeuge abzuschleppen?

 

Grüße Stasi / nie wieder CentrO !!!!!!!!!!!!

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Die Auftraggeber haben die Kunden dort, wo der Rücken den edlen Namen verliert.

 

Warum? Von den Kunden haben sie ja nichts. Die kriegen Mieten von den Läden und ob die was verkaufen oder nicht ist den Herren von Centro egall!

 

Sicherlich kassieren die noch bei den Abschleppern privat mit.

 

Das ist das erste Einkaufszentrum in Europa, das Jagt auf Kundenfahrzeuge macht :nolimit: .

 

Am Montag wird das Konto gesperrt, so können die die Kartenzahlung eh nicht abbuchen. Dann können die klagen.

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Das ist das erste Einkaufszentrum in Europa, das Jagt auf Kundenfahrzeuge macht :nolimit: .

Falsch, das EKZ ist um Nachahmer besorgt und handelt direkt. Warum sollte übrigens jemand der Regel missachtet ein guter Kunde sein? Vielleicht sieht dieser jemand die Regel im Kaufhaus auch nicht so eng und entfernt das Preisschild vor dem Bezahlen.

 

Gab es den wirklich keine Parkplätze mehr oder waren diese 200 m weiter weg? Bist du dir wirklich sicher niemanden behindert zu haben? Wenn die Straße eine Feuerwehrzufahrt ist und womöglich auch gleich als Aufstellfläche genutzt wird bzw der Durchgangsverkehr wegen einem Falschparker behindert wird, reicht das durchaus aus, um ihn abzuschleppen.

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Vorsicht mit Kontosperrung!

 

Wenn du dem Abschlepper eine Abbuchungserlaubnis erteilt hast und nicht zahlst ( das Konto sperrst ) ist das "Eingehungsbetrug", eine Straftat!

 

Wäre auch der fall bei Abuchungserlaubnis über den Dispo-Rahmen hinaus der Fall

 

 

Aha! Wenn genötigt werde, eine Einzugsermächtigung zu erteilen und diese später (wenn die Nötigungslage nicht mehr besteht) widerrufe, dann mache ich mich des Betruges schuldig? :nolimit:

 

Sag mal, wo lebst Du denn? :blink:

 

Meiner Ansicht nach ist wohl eher der Abschlepper ein Fall für den Staatsanwalt!

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Vorsicht mit Kontosperrung!

 

Wenn du dem Abschlepper eine Abbuchungserlaubnis erteilt hast und nicht zahlst ( das Konto sperrst ) ist das "Eingehungsbetrug", eine Straftat!

 

Wäre auch der fall bei Abuchungserlaubnis über den Dispo-Rahmen hinaus der Fall

 

 

Aha! Wenn genötigt werde, eine Einzugsermächtigung zu erteilen und diese später (wenn die Nötigungslage nicht mehr besteht) widerrufe, dann mache ich mich des Betruges schuldig? :nolimit:

 

Sag mal, wo lebst Du denn? :blink:

 

Meiner Ansicht nach ist wohl eher der Abschlepper ein Fall für den Staatsanwalt!

 

Kommt drauf an wenn der sagt, sie haben zwei Möglichkeiten.... entweder Sie zahlen oder ich schlepp Ihren Wagen wie beauftragt ab. Dann ist das keine Nötligung.

 

Wenn der TE hier die Lastschrift zurückgibt, frägt die Abschlippfirma bei der Bank nach der Adresse, bekommt ne Kopie von der Ermächtigung und rückt die Adresse raus.

 

Dann geht das Mahnverfahren seinen Gang.

 

Bedeutet mehr Ärger mehr Kosten und Unterschrift bleibt Unterschrift.

 

So long

 

Noc

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Wenn sie durch die Centro Management GmbH beauftragt wurde, eine Besitzstörung durch mein Fahrzeug zu beseitigen, darf das die Abschleppfirma schon tun.

Soweit ich weiß, darf sie allerdings bei privaten Abschleppaufträgen Fahrzeuge nicht einbehalten, sondern nur umsetzen.

Der Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten besteht erst einmal nur gegen den Auftraggeber, dieser kann seinerseits versuchen, die Kosten vom Störer einzufordern. Theoretisch könnte der Auftraggeber zwar seinen Ansprüche gegen den Störer auch an die Abschleppfirma abtreten - da jedoch der Abgeschleppte nicht in jedem Fall zum Ersatz der entstehenden Kosten herangezogen werden kann, so müssen etwa Fremdparker auf Supermarktparkpätzen zuvor zur Unterlassung aufgefordert werden.

Wichtig: wehrend ich parkte hat mich neben meinem Fahrzeug stehende Wachmann ignoriert.

1. Konto wird gesperrt

2. Anzeige wegen Nötigung erstattet

3. CentrO kriegt Schreiben von meinem Anwalt

 

Grüße

Bambosz

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Hallo

 

@Kirk

 

Sag mal, wo lebst Du denn?
Da frag ich mich eher wo du lebst.

 

Hier ist niemand genötigt worden. Das Auto wurde als Pfand einbehalten, ein im Geschäftsleben ganz normaler Vorgang (das Einbehalten eines Pfands sofern greifbar, wenn auch hier ungerechtfertigt). Wenn er damit nicht einverstanden war hätte er die Polizei anrufen und Anzeige erstatten können.

 

Durch die Zahlung hat Stasi2 sich zusätzlich noch selbst geschwächt, denn damit hat er nach aussen hin die Forderung anerkannt. Dass die Abschleppmassnahme gerechtfertigt war hat er auch geschrieben (Parken ausserhalb der Markierung). Die übliche Jammerei (niemanden behindert, nicht ausgerufen, natürlich im Geschäft eingekauft u.s.w. u.s.w.) spielt dabei keine Rolle.

 

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Geschäftsleiter grundlos seine Kunden abschleppen lässt. Entweder wird regelmässig der Parkraum von Nicht-Kunden belegt oder das Ordnungsamt hat ihm aufgetragen für freie Fluchtwege zu sorgen. Das ist ja auch in Grund, warum auf einem Geschäftsparkplatz nicht alle Flächen zum Parken genutzt werden dürfen, womit Leute wie Stasi2 in der Regel leider überfordert sind.

 

Nach seiner Info hat Stasi2 per Karte (EC oder Kredit) bezahlt. Das ist für den Abschleppunternehmer sicheres Geld, eine nachträgliche Kontosperrung nützt da gar nichts. Sowas geht nur bei einer Einzugsermächtigung (sogar ohne Kontosperrung), die deshalb kein vernünftiger Geschäftsmann bei einer Einmalzahlung akzeptieren wird.

 

@Stasi2

 

Soweit ich weiß, darf sie allerdings bei privaten Abschleppaufträgen Fahrzeuge nicht einbehalten, sondern nur umsetzen.

 

Das ist richtig. Nur: Gezahlt ist gezahlt. Wenn du durch deine Zahlung die Forderung anerkennst kannst du das Geld nicht später zurückfordern.

 

Wichtig: wehrend ich parkte hat mich neben meinem Fahrzeug stehende Wachmann ignoriert.
Nöö, unwichtig, was soll dass für eine Rolle spielen?

 

1. Konto wird gesperrt

2. Anzeige wegen Nötigung erstattet

3. CentrO kriegt Schreiben von meinem Anwalt

 

1. Zu spät und sinnlos.

 

2. Da keine Nötigung vorlag wird die im Sande verlaufen. Der Abschlepper wollte auf Grund eines Irrtums das Auto als Pfand einbehalten (wie er das bei einem Auftrag von staatlicher Seite her darf), also liegt gar keine Nötigung vor.

 

3. Das heften die unter Q wie Querulant ab.

 

Ergebnis: Du hast falsch geparkt und bist deshalb zu Recht abgeschleppt worden. Das Geld dafür musst du in jedem Fall zahlen. Durch deine Zahlung hast du die Forderung auch bereits anerkannt.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Warum lag keine Nötigung vor?

 

Wenn jemand jemanden bittet einen Ziegelstein zu abzukaufen, oder der Stein wird auf dem Kopf des Kaufunwilligen zerschlagen, wäre das dann auch keine Nötigung?

 

Du hast die Wahl kaufen oder wenn nicht einen Arzt zu suchen Zwecks des Zusammennähens des Kopfes

 

Im Übrigen das mit der Frage: Wollen sie diesen Backstein kaufen oder…

Ist ein fall aus dem Leben und kein Spaß. Frag jemanden der 50 Jahre in Warschau lebte. :heul:

 

Grüße und danke für ale Stimmen.

Bitte um weitere Diskusion.

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Warum lag keine Nötigung vor?

 

Wenn jemand jemanden bittet einen Ziegelstein zu abzukaufen, oder der Stein wird auf dem Kopf des Kaufunwilligen zerschlagen, wäre das dann auch keine Nötigung?

 

Du hast die Wahl kaufen oder wenn nicht einen Arzt zu suchen Zwecks des Zusammennähens des Kopfes

 

Im Übrigen das mit der Frage: Wollen sie diesen Backstein kaufen oder…

Ist ein fall aus dem Leben und kein Spaß. Frag jemanden der 50 Jahre in Warschau lebte. :heul:

 

Grüße und danke für ale Stimmen.

Bitte um weitere Diskusion.

 

Er hätte auch einfach das Auto hochnehem und umsetzen können und dir dann alles in Rechnung stellen deshalb.

 

Das mit dem Kauf hinkt......

 

So long

 

Noc

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Kommt drauf an wenn der sagt, sie haben zwei Möglichkeiten.... entweder Sie zahlen oder ich schlepp Ihren Wagen wie beauftragt ab. Dann ist das keine Nötligung.

 

Noc

 

 

Du hat Recht! Es ist genaugenommen keine Nötigung sondern eine Erpressung.

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Kommt drauf an wenn der sagt, sie haben zwei Möglichkeiten.... entweder Sie zahlen oder ich schlepp Ihren Wagen wie beauftragt ab. Dann ist das keine Nötligung.

 

Noc

 

 

Du hat Recht! Es ist genaugenommen keine Nötigung sondern eine Erpressung.

 

Das ist genauso wenn dich nen Anhaltekommando rauszieht und dir nen VW-Geld kannste annehmen musste nicht. Wenn dus nicht machst kommt halt der BGB mit Extrakosten.

 

Ich find das vorgehen auch nicht gut das hier vorallem das Kaufhaus an den Tag legt, aber die Schuld wurde anerkannt und unterschrieben.....

 

Ich sag nicht das es unmöglich ist da rauszukommen aber wird sicher Aufwand und Anwalt bedeuten.

 

So long

 

Noc

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ES WIRD GEKLAGT. BIN RECHTHABERISCH !! :D

Muss auch mal sein. Viel Erfolg! Rechtsschutzversicherung?

 

HATTE MAL EINEN VERMIETER DER VORZIZENDEE DES SIEBTEN SENATES AM :heul: BUNDES FINANZHOF. HAT MICH VERKLAGT WEGEN 20 CENT.

Da hätte ich dem Gericht zurückgeschrieben: Ich erkenne die Klage an. Dann wäre er bei einem Anerkenntnisurteil noch auf den Kosten sitzengeblieben. :angry:

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HATTE MAL EINEN VERMIETER DER VORZIZENDEE DES SIEBTEN SENATES AM :heul: BUNDES FINANZHOF. HAT MICH VERKLAGT WEGEN 20 CENT.

Da hätte ich dem Gericht zurückgeschrieben: Ich erkenne die Klage an. Dann wäre er bei einem Anerkenntnisurteil noch auf den Kosten sitzengeblieben. :D

Muß nicht sein, wenn der Beklagte zuvor nicht willig war zu zahlen bleibt er trotz SOFORTIGEN (daran fehlt es auch meist) Anerkenntnis auf den Kosten sitzen.

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