Wenn sie durch die Centro Management GmbH beauftragt wurde, eine Besitzstörung durch mein Fahrzeug zu beseitigen, darf das die Abschleppfirma schon tun. Soweit ich weiß, darf sie allerdings bei privaten Abschleppaufträgen Fahrzeuge nicht einbehalten, sondern nur umsetzen. Der Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten besteht erst einmal nur gegen den Auftraggeber, dieser kann seinerseits versuchen, die Kosten vom Störer einzufordern. Theoretisch könnte der Auftraggeber zwar seinen Ansprüche gegen den Störer auch an die Abschleppfirma abtreten - da jedoch der Abgeschleppte nicht in jedem Fal