Jump to content

Tempo 30 Im Ganzen Dorf?


Recommended Posts

bei uns hier hat die bürgermeisterin beschlossen das ganze dorf auf tempo 30 "umzustellen".

 

im ganzen dorf (ca. 13000 einwohner) ist tempo 30-zone ausser auf einem teil der hauptstrasse.

darf sie das einfach so machen? muss nicht fuer ein tempolimit eine besondere gefaehrdung oder unfallschwerpunkt sein?

 

jetzt stehen natuerlich in jeder strasse die hilfspolizisten und filmen.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
bei uns hier hat die bürgermeisterin beschlossen das ganze dorf auf tempo 30 "umzustellen".

 

im ganzen dorf (ca. 13000 einwohner) ist tempo 30-zone ausser auf einem teil der hauptstrasse.

darf sie das einfach so machen? muss nicht fuer ein tempolimit eine besondere gefaehrdung oder unfallschwerpunkt sein?

 

jetzt stehen natuerlich in jeder strasse die hilfspolizisten und filmen.

 

wurde bei uns auch gemacht ... ganze 3 Strassen sind noch ;) , der Rest :cop01:

 

zum Glück wohne ich an einer der drei Hauptstrassen *gg*

Link to post
Share on other sites

Als ich Dorf und etwa 10.000 Einwohner und :cop01: gehört habe, musste ich sofort an Rossdorf denken, da waren ja zwei Artikel im Darmstadt-Dieburger Kreisblatt ;)

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=362862

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=362862

 

Hier mein Lieblingsparagraf

(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
Hier was zu den Zonen-Geschwindigkeitsverordnungen:

 

(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

 

Grüße aus Darmstadt

 

Ergänzung:

Von der rechtlichen Seite wirst du die ;) schwer wieder wegbekommen. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Rossdorf sich jetzt mit Verwarngeldern dumm und dämlich verdient, weil die Leute weiterhin 40-50 km/h fahren.

 

Was ich tun würde:

Bekannte & Verwandte fragen, wie sie die Situation sehen. Rossdorf ist ja noch ein kleines Kaff, mit entsprechend Druck sollte sich da schon was bewegen lassen. Ein erster Ausdruck von Protest könnte ja schon mal ein Warnschild am Straßenrand sein, wenn du das nächste mal einen Dorfsheriff mit Leica XV2 am Straßenrand siehst. Wenn das genug machen ;)

Link to post
Share on other sites

Schriftlich Einspruch bei der zuständigen Behörde gegen die Anordnung der 30-Zone einlegen und bei ablehnendem Widerspruchsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...
Schriftlich Einspruch bei der zuständigen Behörde gegen die Anordnung der 30-Zone einlegen und bei ablehnendem Widerspruchsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht.

 

 

Genau meine Meinung. Es gilt immer mehr in Zukunft: wehret den Anfängen. So kann es jedenfalls nicht mehr weitergehen.

 

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
darf sie das einfach so machen? muss nicht fuer ein tempolimit eine besondere gefaehrdung oder unfallschwerpunkt sein

Die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo-30-Zonen regelt der bereits von Flo zitierte § 45 Abs. 1c StVO. Eine Beschränkung (gemäß des ebenfalls von Flo zitierten Abs. 9) auf begrenzte Verkehrssituationen zur Bekämpfung von Gefahren oder Belästigungen gibt es für Tempo-30-Zonen (im Gegensatz zu einigen anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen) nicht: „(…) Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.(…)“

 

Die Umsetzung ist in der entsprechenden Vwv vorgeschrieben:

 

 

„1. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personenverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtsstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.

 

2.
Zonen-Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.

 

3. Durch die folgenden Anordnungen und Merkmale soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen innerhalb der Zone sichergestellt werden:

a) Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahn soll erforderlichenfalls durch Markierungen von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämfung vorgenommen, dar von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen.

 

b) Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301, Vorfahrt Rn. 4 und 5.

 

c) Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von "30§ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo durch Zeichen 301 Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist.

4. Zur Kennzeichnung der Zone vgl. zu den Zeichen 274.1 und 274.2.

 

5. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der Gemeinde vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen und Merkmale der Verordnung und dieser Vorschrift vorliegen oder mit der Anordnung geschaffen werden können, indem vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und Einrichtungen entfernt werden.

 

6. Lichtzeichenanlagen zum Schutz des Fußgängerverkehrs, die in bis zum Stichtag angeordneten Tempo 30-Zonen zulässig bleiben, sind neben den Fußgänger-Lichtzeichenanlagen auch Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen, die vorrangig dem Schutz des Fußgängerquerverkehrs dienen. Dies ist durch Einzelfallprüfungen festzustellen.“

 

Als Ergänzung sei auch noch auf die entsprechende Begründung des § 45 Abs. 1c StVO hingewiesen:

„(…)
Die Zonen dürfen nicht zu groß werden, damit Kraftfahrer das Fahren mit niedriger Geschwindigkeit akzeptieren
und die Fußwege zu den am Rande der Zone verlaufenden Bus- und Straßenbahnlinien nicht zu lang werden. Straßen mit dominierender Verbindungsfunktion oder stärkerer Vekehrsbelastung sowie im allgemeinen auch längere Straßenabschnitte mit Bus- oder Straßenbahnlinien sollen nicht in Tempo-30-Zonen einbezogen werden. (…)“

 

Grundsätzlich sei auch noch daran erinnert, dass das Straßenverkehrsrecht Bundesrecht ist:

„Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen für das gesamte Straßennetz eines Bundeslandes oder einer Gemeinde unter Umgehung bundesrechtlicher Kompetenz ist unzulässig und rechtsfehlerhaft.“ [Hentschel]

Link to post
Share on other sites
Bekannte & Verwandte fragen, wie sie die Situation sehen. Rossdorf ist ja noch ein kleines Kaff, mit entsprechend Druck sollte sich da schon was bewegen lassen. Ein erster Ausdruck von Protest könnte ja schon mal ein Warnschild am Straßenrand sein, wenn du das nächste mal einen Dorfsheriff mit Leica XV2 am Straßenrand siehst. Wenn das genug machen :80:
Wenn es denn so ein kleines Kaff ist, verstehe ich nicht so ganz, warum die Aufregung so gross ist? :lol: Jeder Weg mit dem Auto wird doch aus dem Kaff heraus fuehren, ist es da so hinderlich, wenn man dazu nun 2,7 Minuten anstatt 2,3 Minuten braucht? :rolleyes:;)
Link to post
Share on other sites

„Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen für das gesamte Straßennetz eines Bundeslandes oder einer Gemeinde unter Umgehung bundesrechtlicher Kompetenz ist unzulässig und rechtsfehlerhaft.“ [Hentschel]

Also darf wenigstens nicht die ganze Stadt zur 30-Zone umfunktioniert werden. Ein kleiner Lichtblick <_<

Link to post
Share on other sites

Meine Uni war auch <_<

 

Da ist eine Einbahnstraße mit zwei Spuren in eine Richtung, rechts und links Betonabsperrungen, Fußgänger und Radfahrer verboten. Aber 30. Die einzige Straße, auf der ich jemals in einer :cop01::) gefahren bin :geil:

Link to post
Share on other sites
2. Zonen-Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.[/b]

Da scheinen sich aber einige nicht daran zu halten. <_<

Link to post
Share on other sites
bei uns hier hat die bürgermeisterin beschlossen das ganze dorf auf tempo 30 "umzustellen".

 

(...)

 

jetzt stehen natuerlich in jeder strasse die hilfspolizisten und filmen.

Es wird wirklich immer schlimmer. Roßdorf wird für die alljährliche Abstimmung über das dümmste Neulimit des Jahres vermerkt ...

 

Ein Einspruch ist hier wenig erfolgversprechend. Einzige Möglichkeit: legale Sabotage der Messungen durch Warnen per Schild, Lichthupe etc. ... Kann ich nur empfehlen. Man braucht allerdings ein wenig Übung, da sich viele Beamten bei begründetem Verdacht auf die Suche nach Warnern machen und die Beamten auch nicht dumm sind (man hat allerdings fast immer den großen Vorteil, daß die Beamten die Warner für dumm halten).

 

Mit Geduld und Übung ist dies eine höchst effektive Methode, der Abzocke zumindest den berühmten Tropfen auf den heißen Stein entgegenzusetzen. <_<

Link to post
Share on other sites
Ein Einspruch ist hier wenig erfolgversprechend.

Wieso? Klar die Behörde lehnt den Einspruch ab. Aber im Verwaltungsgerichtsverfahren sehe ich größere Chancen. Im Endeffekt braucht man nur einen Richter, der das ähnlich sieht.

Link to post
Share on other sites

da ich gerade in rossdorf ein haus gekauft habe will ich mit der gemeinde keinen stress.

mein protest werde ich dadurch zeigen das ich mich nicht an die 30 halte ausser wo es gerchtfertigt ist und wo die jungs mit ihrer leica stehen. die gruesse ich immer lächelnd und gebe dann gas.

Link to post
Share on other sites

Also gerade dann, wenn ich die nächsten 30 Jahre auch noch durch diese Zone fahren müsste, würde ich das Verfahren in jedem Fall bis zur letzten Instanz durchziehen. Naja, viele wollen keinen Ärger machen um des lieben Friedens willen ...

 

Wo ist das Problem? Andere Anwohner protestieren gegen Raser oder gegen Fluglärm oder gegen die Autobahn und führen jahrelange Prozesse? Nun, das prozessieren GEGEN ein Limit ist nicht so Mainstream :huh::blink:

Link to post
Share on other sites
da ich gerade in rossdorf ein haus gekauft habe will ich mit der gemeinde keinen stress.

mein protest werde ich dadurch zeigen das ich mich nicht an die 30 halte ausser wo es gerchtfertigt ist und wo die jungs mit ihrer leica stehen. die gruesse ich immer lächelnd und gebe dann gas.

 

Laß doch einen Verwandten oder Bekannten klagen und erstatte ihm ggf. anfallende Kosten.

Link to post
Share on other sites
das prozessieren GEGEN ein Limit ist nicht so Mainstream

Warum auch, dagegen?

In Eröffnungsposting ist doch zu lesen, die Bürgermeisterin habe sich das ausgedacht;

diese aber ist doch von den Bewohnern gewählt worden (und in der Gegend in bester Gesellschaft... :huh: ).

Biestig formuliert:

Die wollen doch, daß ein öfter schwerbeladen Durchreisender wie meiner einer ein ums andere Mal zurückschaltet und letztlich im 2. Gang mit entsprechendem Radau durchs Dorf schleicht; dabei gerne mehrmals zum Stillstand kommend (mit anschließendem, enstprechend lautstarkem Anfahren! :blink: ), weil irgendwelche Einheimischen unbedingt vor der Tür von Bäcker, Metzger & Co. parken müssen statt auf dem wenige Meter weiter beginnenden Parkstreifen.

Nee, nee,

Roßdorf ist ja kein Einzelfall und die Eingeborenen wollen's doch so; und wer will, der kriegt halt...

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites

Ich habe mir auch angewöhnt in unsinnigen Geschwindigkeitsbeschränkungen öfter mal "aus Versehen" an die Hupe zu kommen. Und für alle Besserwisser hier vorab, ICH lege ureigenst selbst fest, was ich für unsinnig halte und was nicht! Außerdem hilft es, gerade als Fremder, in einem solchen überrregulierten Ort stur 20 KM/h zu fahren und damit den Einheimischen die hinter einem hängen auf die Gräten zu gehen.

Merke: Druck erzeugt Gegendruck und die Erzeugung von Gegendruck ist bei uns dringend nötig!

Link to post
Share on other sites

ich werde nicht klagen, keine zeit, kein geld keine lust.

 

ich verhalte mich folgendermassen:

 

ich fahre nur 30 wo es sinnvoll und gerechtfertigt ist.

wo keine sichtbare gefahr ist (und die letzten 100 jahre 50 war) fahre ich 50.

wenn ich einen kombi mit leica sehe salutiere ich dem kontrolleur und warne die anderen fahrzeuge mit hand und lichtzeichen.

wenn ich die buergermeisterin mal treffen sollte werde ich ihr aber trotzdem meine meinung zu dem thema aufs brot schmieren.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...