McBraesch 7 Posted May 11, 2006 Report Share Posted May 11, 2006 Nehmen Sie mobile Navigationsgeräte beim Verlassen des Autos mit. Denn wie Mobiltelefone sind sie nicht mitversichert, wenn das Auto aufgebrochen und das Gerät gestohlen wird. Ein Versicherungsschutz über die Fahrzeugversicherung besteht nur für fest eingebaute Systeme. Auch aus der Leistung der Hausratversicherung, die bei einfachem Diebstahl für außerhalb der Wohnung befindliche Gegenstände aufkommt, werden mobile Navigationsgeräte ausgeschlossen. Quote Link to post Share on other sites
Borsti 0 Posted May 16, 2006 Report Share Posted May 16, 2006 ...das ist logisch Und da man ja nicht jedesmal sein Autoradio ausbauen kann, sollte man immer das Bedienpanel, sofern abnehmbar, mitnehmen Seit meinem letzten Aufbruch habe ich auch ein wenig vorgesorgt: Alarmanlage, Hutablage mit Vorhängeschlössern gesichert, sie an der Rückbank mit Scharnieren befestigt usw... alles in allem sicher (zumindest für 20 Minuten).Zudem wohnen in meiner Nachbarschaft 2 . Allerdings hat es damals die auch nicht gejuckt... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted May 16, 2006 Report Share Posted May 16, 2006 Selbst für mein fest verbautes Navi habe ich eine Zusatzversicherung abgeschlossen, da (afair) nur Audio-Geräte bis 2000 Euro pauschal in der Versicherung enthalten waren. Wegen Navi, Bose Sound, Festeinbautelefon habe ich das auf 3500 Euro erhöhen müssen.Lose Geräte im Auto bedürfen sicher eine Zusatzabsprache, wenn sie überhaupt übernommen werden können. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted May 16, 2006 Report Share Posted May 16, 2006 Bei meinem Nachbarn sind die mobilen DVD-Player, die an die Kopfstützen per Klettverschluss befestigt werden, von der Versicherung nach Einbruch/Diebstahl anstandslos bezahlt worden. Gruß Quote Link to post Share on other sites
StreetPilot 0 Posted May 16, 2006 Report Share Posted May 16, 2006 Und da man ja nicht jedesmal sein Autoradio ausbauen kann, sollte man immer das Bedienpanel, sofern abnehmbar, mitnehmen Einige sind so schlau und legen das Bedienteil zwischen den Sitzen oder klemmen es unter die Sonnenblende. Der Chef eines Car Hifi Laden sagte mir mal, das die Profis diese verstecke gut kennenund man sollte das Bedienteil deshalb immer mitnehmen. StreetPilot Quote Link to post Share on other sites
1.amtw 0 Posted May 17, 2006 Report Share Posted May 17, 2006 Ich wäre da nicht so sicher, so hat vor einigen Jahren ein Gericht entschieden, dass Sonnenbrillen und gegenstände die für die Fahrt gebraucht werden mitversichert sind, wenn das Auto nicht vor der Haustühr steht. Aber ich muss doch sagen, es macht doch keine Umstände das Bedienteil und Mobieles Navie ins Handschufach zu legen, oder. Dies kann man dann auch abschließen und müsste nach den allgemeinen AGB`s eigentlich dann von der Versicherung gezahlt werden. Bei meinem Nachbarn sind die mobilen DVD-Player, die an die Kopfstützen per Klettverschluss befestigt werden, von der Versicherung nach Einbruch/Diebstahl anstandslos bezahlt worden. Gruß Naja ich sage schon seit Jahren, es ist nicht nur bei Autoversicherungen den günstigsten Anbieter zu wählen sondern einen günstigen und Kulanten, da sonst die Scherereien wirklich überhand nehemn. Quote Link to post Share on other sites
Guest Bacchus Posted October 9, 2006 Report Share Posted October 9, 2006 Leider bringt es nichts das Navi in das Handschuhfach zu legen. Da ist es auch nicht versichert!! Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted October 12, 2006 Report Share Posted October 12, 2006 Aber ich muss doch sagen, es macht doch keine Umstände das Bedienteil und Mobieles Navie ins Handschufach zu legen, oder. Dies kann man dann auch abschließen und müsste nach den allgemeinen AGB`s eigentlich dann von der Versicherung gezahlt werden.Man konnte auch bereits das komplette Fahrzeug abschließen. Der Widerstandswert eines verschlossenen Handschuhfachs dürfte den des Fahrzeugs an sich nicht unbedingt überschreiten. Quote Link to post Share on other sites
Limbo 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Man konnte auch bereits das komplette Fahrzeug abschließen. Der Widerstandswert eines verschlossenen Handschuhfachs dürfte den des Fahrzeugs an sich nicht unbedingt überschreiten. Es geht dabei mehr um die Sorgfaltspflicht. Du mußt Alles (zumutbare) tun, um einen Diebstahl zu verhindern, oder zu erschweren. Hast Du eine Garage, und parkst aus Bequemlichkeit vor dem Haus, könnte die Versicherung Dir die Leistung verweigern. Parkst Du auf der Straße, weil das Garagenschloß eingefrohren ist, zahlt die Teilkasko bei Diebstahl. Limbo Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Es ging hier aber um die Frage, ob solche Gegenstände (Navi) überhaupt im Fahrzeug aufbewahrt werden "dürfen" bzw. ob die Versicherung im Falle eines Diebstahls leistet.Daher ist dies keine Frage der Zumutbarkeit, sondern die schlichte Frage nach "ja" o. "nein". Quote Link to post Share on other sites
Limbo 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 @ OfficerOb solche Gegenstände im Auto aufbewahrt dürfen, läßt sich klar mit ja beantworten, war aber nicht die eigentliche Frage. Ob die Versicherung dann bei Diebstahl haftet, wurde gefragt. Gerade Dieses hängt von den Umständen, einschließlich der Sorgfaltspflicht , und den Versicherungsbedingungen ab. Limbo Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Ob die Versicherung dann bei Diebstahl haftet, wurde gefragt. Gerade Dieses hängt von den Umständen, einschließlich der Sorgfaltspflicht , und den Versicherungsbedingungen ab.Bzw. maßgeblich davon, was man seiner Gesellschaft im Schadensfalle meldet und was nicht... Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Ob solche Gegenstände im Auto aufbewahrt dürfen, läßt sich klar mit ja beantworten, war aber nicht die eigentliche Frage. Daher von mir auch in "..." gesetzt. Gerade Dieses hängt von den Umständen, einschließlich der Sorgfaltspflicht , und den Versicherungsbedingungen ab.Schließen die Versicherungsbedingungen dies aus, ist eine Sorgfaltspflicht irrelevant. Daher ist es in einem solchen Fall völlig egal, ob der Gegenstand im Handschuhfach o. sonstwo im Fahrzeug aufbewahrt wurde. Quote Link to post Share on other sites
lennet 0 Posted October 25, 2006 Report Share Posted October 25, 2006 Hallo, die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Das mobile Navi k a n n mitversichert sein, wenn es im oder am Halter angebracht war, weil es dann ´fest´ mit dem Auto verbunden war. Wenn es auf dem Sitz oder im HSF lag, ist es nie versichert. Auf jeden Fall ist nicht der Neuwert, sondern nur der Wiederbeschaffungswert (Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung) versichert.Am besten in den Bedingungen nachschauen oder noch besser: den Versicherer vor Schaden um eine schriftliche Stellungnahme bitten, wie der Sachverhalt beurteilt wird. Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted October 26, 2006 Report Share Posted October 26, 2006 Auf jeden Fall ist nicht der Neuwert, sondern nur der Wiederbeschaffungswert (Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung) versichert. Das ist dann aber nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Restwert... Quote Link to post Share on other sites
Whizzkid 0 Posted November 2, 2006 Report Share Posted November 2, 2006 Gibt eine kleine Sache die ihr überseht: Einfacher Diebstahl......Einfacher Diebstahl ist, wenn jemand ins Auto reinlangt weil das Fenster offen ist. Solange der Wagen misshandelt wird, handelt es sich um schweren Diebstahl, oder wie in meinen Fällen, besonders schweren Diebstahl (Auto mit Blechschere aufgeschnitten / Auto mit Schaufel geöffnet)...meine Versicherung hat bezahlt, meine Hausrat hat auch meinen 500€ RC Truck im Kofferraum übernommen... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 3, 2006 Report Share Posted November 3, 2006 Es gibt nur den (einfachen) Diebstahl § 242 StGB und Diebstahl in einen besonders schwern Fall (kein eigener Tatbestand, sondern nur Regelbeispiele) in § 243 StGB. Dann noch Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl und Wohnnungseinbruch § 244 sowie schweren Bandendiebstahl § 245 StGB. Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted November 3, 2006 Report Share Posted November 3, 2006 Ich glaube er meinte mit "schwerem Diebstahl" den "Raub"! Quote Link to post Share on other sites
Whizzkid 0 Posted November 7, 2006 Report Share Posted November 7, 2006 Ich glaube er meinte mit "schwerem Diebstahl" den "Raub"! Nein, bei mir stand immer auf den Anzeigen: Besonders schwerer Fall des Diebstahls Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 7, 2006 Report Share Posted November 7, 2006 Gibt eine kleine Sache die ihr überseht: Einfacher Diebstahl......Einfacher Diebstahl ist, wenn jemand ins Auto reinlangt weil das Fenster offen ist. Solange der Wagen misshandelt wird, handelt es sich um schweren Diebstahl, oder wie in meinen Fällen, besonders schweren Diebstahl (Auto mit Blechschere aufgeschnitten / Auto mit Schaufel geöffnet)...meine Versicherung hat bezahlt, meine Hausrat hat auch meinen 500€ RC Truck im Kofferraum übernommen...Eine Unterscheidung zwischen schwerem und besonders schwerem Diebstahl gibt es nicht. Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn eine fremde bewegliche Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht weggenommen wird (wie du oben beispielsweise sagtest, Griff durch das offene Fenster), in deinem Fall lag ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor, weil der Täter zur Tatausführung in einen umschlossenen Raum (deinen PKW) eingebrochen ist. Aber wie "mißhandelt" man ein Auto? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Djaloshi Posted November 7, 2006 Report Share Posted November 7, 2006 Ich habe Erfahrung damit gemacht, es wurde bei mir mal die Autoscheibe eingebrochen und wurde alles geklaut. Mein Navi Radio u.s.w. Mir würde von der Versicherung gesagt das für mein Navi kein gelt erstatten kriegen und warum das so ist ?? weil nur bei undefined teile wie z.b Radio kriegen sie geld von der Versicherung. Daher am besten immer mit Nehemn. Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted November 7, 2006 Report Share Posted November 7, 2006 Ich habe Erfahrung damit gemacht, es wurde bei mir mal die Autoscheibe eingebrochen und wurde alles geklaut. Mein Navi Radio u.s.w. Mir würde von der Versicherung gesagt das für mein Navi kein gelt erstatten kriegen und warum das so ist ?? weil nur bei undefined teile wie z.b Radio kriegen sie geld von der Versicherung. Daher am besten immer mit Nehemn. die Versicherung bekommt Geld von der Versicherung? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.