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Voll Erwischt In Der Probezeit


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Bußgeldbescheid

 

Sehr geehrter Herr *ich*

 

Ihnen wird Zulast gelegt, am 11.11.2005 um XX.XX Uhr in L541 Meschede-Olpe,...

 

Fabrikat: Ihr Fahrzeug

Kennzeichen: RE-WW 211

 

SIE ÜBERSCHREITEN DIE ZULÄSSIGE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN UM 36KM/H.

ZULÄSSIGE GESCHWINDIGKEIT 50KM/H

FESTGESTELLE GESCHWINDIGKEIT ABZGL. TOLERANZ 86KM/H

 

Zusätzl. zum Bußgeld wird ein Fahrv. von einem Monat verhängt.

Die "viermonatsfrist" wird gewährt.

 

Beweismittel: Film.-NR XXXX, Bild Nr XXX

MESS-GERÄT Traffipax.

 

-------------------------------------------------------------

 

Wieso schreiben die alles groß? Das ist ne Frechheit.

Wieso ist mein Opel ein "ihr Fahrzeug"? Kennen die keinen Opel P1 CarAVan??? Oder welches meiner ihrer Fahrzeuge solls gewesen sein? Die Auswahl ist 2-Stellig ^^

Wie konnten die meinen Opel blitzen, wenn dieser bei mir zu Hause in der Halle stand, in der Winterpause???

Wie können die mich in Meschede-Olpe blitzen, wenn ich mich lt. Klassenbuch in Reckinghausen aufgehalten habe?

Wo zum Teufel ist Meschede-Olpe????

Wieso kriege ich keinen von den Lustigen Anhörungsbögen die sie sonst immer schicken?

Ob die Fotos diesmal was geworden sind? Irgendwie scheint die P1-Frontscheibe recht blitzressistent.

Wieso ist das Kennzeichen RE-WW 211? Ich hab doch RE-EL 211 H ^^

Wieso haben sie mich nur mit 86 und nicht mit 186 km/h erwischt? Das zu wiederlegen wäre sicherlich einfacher, bei 45 PS :lol:

 

Naja, böze böze Raserkarre http://mb124.de/albums/Mark-RE-300TE-300CE-1500-Ue-Ei/p1.jpg

 

Mfg, Mark

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@hawethie

 

"Was will der Autor mit diesen Worten sagen?

Was ist seine Absicht?"

 

Ganz einfach in Stichworten:

Mark-RE hat mehrere Autos (2stellig - und dieser Mann ist noch nicht verheiratet!!)

Mark-RE hat einen tollen alten Opel

Mark-RE hat einen noch tolleren alten Daimler

Mark-RE ist super

Mark-RE fährt super

Mark-RE ist ein toller Hecht

Mark-RE hat den Längsten.

etc.

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Hallo,

vielleicht sollte Mark mal seine 2-stellige Anzahl von Autos durchforsten um zu sehen, welches Fahrzeug die Nummer RE-WW 211 hat. Mit dem ist er dann vermutlich geblitzt worden.

Wenn er kein Fahrzeug in seiner 2-stelligen Sammlung findet, welches die passende Nummer hat, dann wird ihm wohl ein Fahrzeug gestohlen worden sein. So etwas merkt man ja nicht sofort, bei einer 2-stelligen Anzahl von Fahrzeugen.

 

Gruß

R.

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Nein, alle Autos sind noch da.

 

Ein Fahrzeug mit RE-WW 211 habbich immernochnicht.

Und auch keins in dem "ihr Fahrzeug" im Brief steht :lol:

 

@Dr. Wutson: Ich habe mit dem hier geposteten kein Problem, wollte meinen Namen nur nicht so direkt druntersetzen.

Das es kein Prob. ist den herauszukriegen, ist mir natürlich auch klar.

 

 

 

Ich spiele leidenschaftlich gern mit Ämtern und Ordnungsamt, aber bisher ging es nur um Kleckerbeträge (höchste waren 35€).

 

So halte ich es für besser, diese Kleinigkeit, bei der 125€ Bußgeld + Kram zzgl Nachschulung 300€, also mit allem etwa 450€ für mich winken, bzw. andere mit der Rechnung winken, meinem Anwalt zu überlassen.

Wobei es weniger das Geld wäre, als mehr die Rennerei (ist ja Rennerrei, ohne Führerschein) und vor allem das Fahrverbot, was mich nerven täte.

 

Termin ist Montag :cop01:

 

Ich schätze aber, die Geschichte könnte lustig werden, also habbich hier mal n Post aufgemacht :D

 

Wenn es daneben geht, kann ich das FV ja nach meine Ausbildung und meinen Schulabschluss legen, dann kannich mich jeden Morgen zum Frühstücksbier mit den anderen ebenfalls Hartz IV erhaltenden obdachlosen zum Frühstücksbier treffen, so lerne ich wenigstens das früh aufstehen, wobei es die kaum stört wenn ich zu spät komme :boxed:

 

Nur, den Tipp mit dem Telefon habe ich nicht verstanden.

Ich telefonier doch mit denen nicht, dann weis ja keiner mehr wer was gesagt hat ^^

 

Mfg, Mark

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warte mit der akteneinsicht, damit es für den andren verjährt ^^

OMG.

 

Ein anderer ist gefahren, mit seinem Auto, wahrscheinlich haben die die Buchstaben verdreht, da sagste was.

 

Vieleicht hat er schon durch unglückselige Fahrweise 17 Punkte, würde durch dieses Fahrverbot seinen Führerschein und damit seinen Job verlieren, seine Familie und in Drogen oder gar Alkoholsucht versinken, vieleicht sogar in beides ^^

 

Nein, das kann ich natürlich nicht verantworten.

 

14 Tage zeit ab heute habe ich ja, wie lange braucht derjenige / diejenige denn, bis es verjährt ist?

Wie lange wenn ihr schon ein AB zugegangen ist? Vieleicht ist sie ja hübsch und Single :lol:

 

THX für den Tipp.

 

Mfg, Mark

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...möglicherweise ist ja nur das Kennzeichen in dem Anschreiben falsch abgetippt und der Rest stimmt ? :lol:

Ka, irgendwie müssen sie ja auf mich gekommen sein.

 

Was solls, abwarten, Anwalt fragen und der sagt sowieso wieder "abwarten", wie eigentlich immer...

 

 

Mfg, Mark

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So rein interessehalber: wer zahlt das
Es wird Wiederspruch eingelegt, begründen will er den garnicht und Akteneinsicht angefordert.
eigentlich?

Keine Ahnung. Es gehört zu den Dingen, die man sowieso braucht und da braucht man nicht drüber nachdenken, genau wie an der Tankstelle...

 

Wenn ich gewinne schätze ich mal, IHR :huh:

 

Wenn ich verliere, ich.

 

Aber, angesichts dessen was der Spass & Co kostet wenn ich nix tue, abgesehen davon dass ich 4 Wochen nicht zum Arbeiten kommen würde, ist der Preis ohnehin lächerlich...

 

Mfg, Mark

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Wenn du gewinnst zahlst du (bzw. deine RS-Versicherung), da in einem "so einfachen Fall" wie du schilderst ein Anwalt nicht nötig ist.

Wenn du verlierst zahlst du (bzw. deine RS-Versicherung).

 

Wenn du das öfter machst, hattest du mal eine RS-Versicherung.

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@Mark-RE

 

Was glaubst Du eigentlich wie deine Adresse auf den Briefkopf kommt.

Bevor ich so ein Faß aufmache, würde ich mal in mich gehen, ob ich zu diesem

Zeitpunkt nicht möglicherweise in dem besagten Ort war.

Es soll schon vorgekommen sein, dass die Verkehrs-RS die Kosten nicht

übernommen hat, wenn das ein nur-mal-so man-kanns-ja-mal-probieren

Anwaltsbesuch war.

 

Gruß,

AnReRa

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@Mark-RE

 

Was glaubst Du eigentlich wie deine Adresse auf den Briefkopf kommt.

 

Bevor ich so ein Faß aufmache, würde ich mal in mich gehen, ob ich zu diesem

Zeitpunkt nicht möglicherweise in dem besagten Ort war.

Es soll schon vorgekommen sein, dass die Verkehrs-RS die Kosten nicht

übernommen hat, wenn das ein nur-mal-so man-kanns-ja-mal-probieren

Anwaltsbesuch war.

 

Gruß,

AnReRa

Hm, ne RS habbich sogar auchnoch. :ph34s: (ganz vergessen).

Ob die das übernimmt weis ich noch nicht, aber ist ja aus unten angegebenen Gründen eh egal.

 

Faß aufmachen?

 

a) Ich saß zum Tatzeitpunkt DEFINITIF in der Berufsschule und habe eine Klausur geschrieben.

b) Berufsschule und Tatort liegen über eine Autostunde auseinander.

c) Das Tatfahrzeug war seid September nicht mehr im Öffentlichen Straßenverkehr und am besagten Tag auch nicht, sonst wär Salz dran, statt toter Fliegen vom Sommer... ^^

 

Und beim ersten Brief ist relativ.

Bisher habe ich immer lustige Spielchen mit denen getrieben, allerdings sollte ein Schuster bei seinen Leisten bleiben, bzw. ich bei meinen Fliesen und nicht anfangen, Jurist zu spielen. Jedenfalls nicht, wenns zur Sache geht.

 

Und hier stehen immerhin 4 Wochen Fahrverbot, Bußgeld und Nachschulungskosten in Höhe von ~450€, 2 Jahre längere Probezeit und ein sonstiger finanzieller, erheblicher Schaden durch den Führerscheinverlust an, so dass ich da nicht anfange, den Hobbyjuristen zu spielen, sondern dass in professionelle Hände gebe, die mich bisher aus jeder Scheiße Straffrei, unkompliziert und Kostengünstig rausgezogen haben.

Meistens gings bisher immer zu Lasten der Staatskasse ;)

 

Die üblichen Blitzerfotos im nicht FV-Bereich beantworte ich dann wieder selber, den Spass lass ich mir nicht mehmen :koch:

 

Mfg, Mark

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a) Ich saß zum Tatzeitpunkt DEFINITIF in der Berufsschule und habe eine Klausur geschrieben.

b) Berufsschule und Tatort liegen über eine Autostunde auseinander.

c) Das Tatfahrzeug war seid September nicht mehr im Öffentlichen Straßenverkehr und am besagten Tag auch nicht, sonst wär Salz dran, statt toter Fliegen vom Sommer... ^^

 

Na dann ...

Da paßt wohl was nicht zusammen.

Warten wir mal ab,ob da nach dem Einspruch was korregiertes kommt.

Hier ist doch auch mal der Fall diskutiert worden, wo dem richtigen Täter die richtige Geschwindigkeit

aber das falsche Kennzeichen und der falsche Tatort vorgeworfen wurde. Das wurde IMHO als heilbarer

Mangel interpretiert. Oder hat dich gar jemand als Ersafa benutzt ....

 

*duckundweg *

 

AnReRa

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@Mark

 

Wieso streunst du eigentlich hier im Forum rum wenn du beim ersten Brief sofort zum Anwalt rennst?

...das habe ich mir auch gerade gedacht...

 

Es gibt , wie es scheint, ohne Aufwand ein astreines Alibi und Mark rennt zu RA...

 

Das ist ein Grund, weswegen RSVs soviel kosten wie sie kosten....

 

Ich würde hier nicht bedauern, wenn es eine entsprechende Auschlußklausel gibt.

 

Das Auto ist natürlich ein ganz schön Schönes (nicht nur, weil es bei mir vor der Haustüre gebaut wurde - nein, ich verrate niemanden wo ich wohne, ich liebe die Anonymität im Netz!)!

 

 

Grüße

 

bube

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a) Ich saß zum Tatzeitpunkt DEFINITIF in der Berufsschule und habe eine Klausur geschrieben.

b) Berufsschule und Tatort liegen über eine Autostunde auseinander.

c) Das Tatfahrzeug war seid September nicht mehr im Öffentlichen Straßenverkehr und am besagten Tag auch nicht, sonst wär Salz dran, statt toter Fliegen vom Sommer... ^^

 

Na dann ...

Da paßt wohl was nicht zusammen.

Warten wir mal ab,ob da nach dem Einspruch was korregiertes kommt.

Hier ist doch auch mal der Fall diskutiert worden, wo dem richtigen Täter die richtige Geschwindigkeit

aber das falsche Kennzeichen und der falsche Tatort vorgeworfen wurde. Das wurde IMHO als heilbarer

Mangel interpretiert. Oder hat dich gar jemand als Ersafa benutzt ....

 

*duckundweg *

 

AnReRa

Wasn ein Ersafa?

 

Was wollen sie korrigieren?

Die Tatzeit, ?

 

Wenn es wie angegeben mein Fahrzeug gewesen wäre, dann wäre die Tat sowieso verjährt, weil das schon seid September nicht mehr am Öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat...

26. Jan. Bußgeldbescheid, 3 Monate zurück, 26. Dez, 26. Nov. 26. September, da stand er schon in der Winterpause...

 

Und davon ab war ich auch davor schon ewig nimmer im Hochsauerlandkreis...

 

Mfg, Mark

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  • 1 month later...

Hallo. :(

 

5 Monate und 17 Tage später:

 

Derzeitiger Stand:

 

Nichts.

 

Ich fahre weiter, ich habe noch nichts bezahlt und ich habe auch noch nichts gehört.

 

 

Einspruch ist eingelegt, Akteneinsicht ist erfolgt, zu welcher ich aber aus verfahrenstechnischen Gründen derzeit nichts schreiben mag.

 

Können die meinem Einspruch auch einfach stattgeben?

Ohne Gerichtsverfahren?

 

Mfg, Mark

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Ne, was schreiben reicht nicht. Nächste verjährungsunterbrechende Maßnahme ist üblicherweise die Abgabe der Akten ans Amtsgericht und dann die nächste verjährungsunterbrechende Maßnahme ist üblicherweise die Anberaumung der Hauptverhandlung.

 

5 Monate und 17 Tage später:

Das ist aber ab Tatzeitpunkt gerechnet. Ab Datum des Bußgeldbescheides hat die Behörde 6 Monate Zeit, die Akten ans Amtsgericht weiterzugeben ...

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Ne, was schreiben reicht nicht. Nächste verjährungsunterbrechende Maßnahme ist üblicherweise die Abgabe der Akten ans Amtsgericht und dann die nächste verjährungsunterbrechende Maßnahme ist üblicherweise die Anberaumung der Hauptverhandlung.

 

5 Monate und 17 Tage später:

Das ist aber ab Tatzeitpunkt gerechnet. Ab Datum des Bußgeldbescheides hat die Behörde 6 Monate Zeit, die Akten ans Amtsgericht weiterzugeben ...

Son Käse, dass kann ja keiner kontrollieren.

 

Also rennt die ganze Shice nun 2 Jahre?

 

Mfg, Mark

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  • 3 weeks later...

Heute war Gerichtstermin, aber man weis noch nicht, ob man nun einen Gutachter bestellen soll, oder einstellen soll, oder hin oder her ^^

 

250km um zu hören, dass man noch net weis, prima ^^

Der ganze Spass dauerte 10 min, Richter demonstrierte dass er noch weniger Ahnung hat als mein Anwalt selbst, und das wars.

 

Aber, als ich mit meinem Anwalt hingefahren bin, da kam wieder dieser böse :B): BLITZ ^^

Kann doch net war sein, Tunnel, ich komm mit 200+ gemütlich von hinten, steht 120, 100, ich bremse, 80 und bei 102 lt. Tacho machts wieda zzuuuuummmmmmmmm :D

 

Naja, was solls, mit der Zeit gewöhnt man sich dran, ich sollte mal nachfragen ob sie net direkt ne Einzugsermächtigung haben wollen ;)

 

Mfg, Mark

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