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Zwei Polizisten Stehen Bald Vor Gericht


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Irgendwie ist das hier wie im realen Leben. :geil:

 

Alle ;) schmeißen sich auf blondy. ;):):D

 

 

 

*jetzt aber weg, nichts wie weg*

Naja, wenn sie sich im wahren Leben auch so verhält sollte das doch niemanden wundern, oder?

 

Gruß

Goose

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Dazu kann ich nur sagen: Hätte es dieses akribische Bemühen mal im Prozeß gegen Rolf Fischer gegeben!

 

Das Urteil ist zu akzeptieren. Hier ist das passiert, was auch im Karlsruher Verfahren hätte passieren müssen. Wenn die Tat nicht nachzuweisen ist, gibt es nur den Freispruch. Ob es "dem Volk" (<- und nein, damit ist nicht der Verteidiger gemeint) oder der Presse in den Kram paßt oder nicht, ist egal.

vollste zustimmung!!!

 

 

und @ bluey:

2. NUR: wenn ein Polizist eine Straftat begeht - und um nichts geringeres handelte es sich in diesem Fall -, denn steht er nicht nur mit einem Fuß im Knast, sondern ebenso auf der Straße. Und wenn nicht gleich im Knast, dann hat er auf jeden Fall mit gewaltigen disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die ein "normaler" Mensch nicht zu befürchten hätte. Als Beamter wird man idR immer doppelt bestraft.

 

und R.F. hat seinen job auch verloren aufgrund dieses urteils, saß dazu ne zeitlang im knast - dazu noch derart öffentlich gebrandmarkt. schlimmer gehts wohl kaum mehr...

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Nein, nur denke ich nicht, daß es hier her gehört. Ich habe meine Meinung zu dem Urteil (bzw. den Urteilen) gegen Rolf F. im entsprechenden Thread bereits gesagt. Würde ich nun die hier geschriebenen Meinungen dazu erneut kommentieren, käme die gleiche Diskussion wie dort auch hier auf. Und ich denke, daß ist nicht das Thema dieses Threads, oder?

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nein, das ist nicht das thema und darüber wird sicher auch nicht diskutiert werden.

 

sehr wohl ist jedoch das thema, dass verschiedene personen verschieden behandelt wurden. und dazu darf man auch diesen prozess in erinnerung rufen.

 

 

halten wir noch mal fest:

R.F.: keine beweise - lediglich aufgrund von indizien verurteilt, entlastete indizien wurden zurückgestellt.

die 2 polizisten: keine beweise - da es nur indizien gibt, werden sie freigesprochen

 

und da reibt sich was ganz gewaltig.

 

nicht der freispruch selbst ist dabei das "problem", sondern die ungleiche behandlung bei der urteilsfindung.

 

 

bezeichnend ist natürlich auch, dass für dich dieses urteil völlig ok ist und das andere auch... was würdest du sagen, wenn es grade andersrum wäre? wenn RF aus mangel an beweisen freigesprochen worden wäre und die 2 polizisten aufgrund indizien für schuldig?

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So, jetzt auch mal einige Gedanken von mir zu der Geschichte.

 

Die Zeitung ist imho allgemein kritisch gegenüber der Polizei und der Justiz eingestellt. Die Geschichte mit dem Verkehrsrichter hatte ich schon mal gebracht. Von daher ist eine Polizeifreundliche Berichterstattung nicht zu erwarten.

 

Den Vorfall unter den Tisch kehren, wäre sicher möglich gewesen, und normalerweise wäre auch ein Amtsgericht da zuständig gewesen. Das die Verhandlung vor einem Landgericht statt fand, zeigt nur, welche Bedeutung dem Fall zugeordnet wurde. Bei einem normalen Bürger wäre es, wenn überhaupt zu einem Strafbefehl gekommen.

 

[satire]

Der Prozessverlauf. Wer mit dem Anwalt gewinnt, muss wirklich unschuldig sein. Ist übrigens der Bruder von dem Kauder in Berlin.

[/satire]

 

Was den Freispruch betrifft, es war ein Freispruch zweiter Klasse. Was wirklich vorgefallen ist, lässt sich nicht mehr rekonstruieren.

 

Vergleiche mit Rolf ziehen, ist imho auch nicht Möglich, weder vom Ablauf, noch von der Beweislage vergleichbar.

 

Meine 0,02€

 

MfG.

 

hartmut

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Oder um mal hier im Forum zu bleiben; schau Dir den, auch von Dir kommentierten, Fall von Dennis HH an. Jetzt sage ich:

 

Immerhin war er ja angeklagt!

 

Merkst Du (zur Abwechslung mal) was?

Kein gutes Beispiel. Er mußte sich aktiv um den Beweis seiner Unschuld bemühen. Ansonsten hätte als "Beweis" die Aussage eines Polizisten gereicht, der günstigstenfalls nicht in der Lage war, eine korrekte Messung vorzunehmen...

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Kein gutes Beispiel. Er mußte sich aktiv um den Beweis seiner Unschuld bemühen.

Und die Polizisten haben es nicht machen müssen :geil:

Mußten die sich einen Gutachter besorgen, weil sie sonst werurteilt worden wären? Wenn die zusammenhalten und ihre Aussagen absprechen, kann denen doch keiner was. Aber wenn Du das unter "sich aktiv um den Beweis seiner Unschuld bemühen" verstehst, hast Du natürlich recht.

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Mußten die sich einen Gutachter besorgen, weil sie sonst werurteilt worden wären?

Es waren dort Gutachter und noch andere Zeugen im Prozess.

 

Woher weißt Du das die Polizisten sich nicht bemüht haben. Also, ich hätte mich bemüht wenn ich mit solchen Vorwürfen konfrontiert worden wäre.

 

Es heißt hier doch immer, Polizisten die der Anklage als Zeuge dienen wird alles geglaubt.

 

MfG.

 

hartmut

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Mußten die sich einen Gutachter besorgen, weil sie sonst werurteilt worden wären?

Es waren dort Gutachter und noch andere Zeugen im Prozess.

 

Woher weißt Du das die Polizisten sich nicht bemüht haben.

Ich weiß es nicht, sonst wäre da kein Fragezeichen. Aber ich gehe nun mal davon aus, da ich zu unserem "Rechtssystem" nicht allzuviel Vertrauen habe.

 

Also, ich hätte mich bemüht wenn ich mit solchen Vorwürfen konfrontiert worden wäre.
Als Otto Normalverbraucher hat man das auch nötig.

 

Es heißt hier doch immer, Polizisten die der Anklage als Zeuge dienen wird alles geglaubt.

Ist bei der Verteidigung nicht anders, wenn nicht gleiche oder stärkere Geschütze auf der Gegenseite aufgefahren werden.

 

1. Zeige mal einen Polizisten an, der Dich beleidigt haben soll. Du hast keine weiteren Zeugen.

2. Du wirst von einem Polizisten angezeigt, weil Du ihn beleidigt haben sollst. Auch er hat keine Zeugen.

 

Bei unserem "Rechtssystem" gehe ich dabei von zwei unterschiedlichen Urteilen aus...

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Nein, ich weiß nicht, ob Du recht hast. Ich weiß aber einiges mehr über die Polizei als Du. Und das dürfte ausreichen, um verläßlichere Aussagen zu treffen, als Du es könntest. Und hier reicht auch kein vielleicht. Abgesehen davon gab es ein ordentliches Gerichtsverfahren, in dem auch ein Urteilsspruch erfolgte. Da anschließend noch von "vielleicht", "könnte", "hätte" etc. zu sprechen, ist albern und bringt uns auch nicht weiter. Man sollte ein Urteil auch mal akzeptieren.

Ich akzeptiere das Urteil. Es ist auch gut, dass einem normalerweise in Deutschland die Schuld nachgewiesen werden muss...aber dann sollte das eben bei jedem Menschen so sein.

 

Es ist anders. Kein normler Bürger wird für eine Tat doppelt bestraft. Der Beamte aber schon.

Das musst du mir doch bitte mal näher erläutern.

Was passiert einem Beamten mehr als einem normalen Bürger?

Dieser kann genauso seinen Job verlieren und findet sehr schlecht einen neuen. Wo ist da dein großer Unterschied?

/Sarkasmus/

Stimmt der Beamte wird vielleicht entlassen und bekommt seine vollen Bezüge weiter

/Sarkasmus/

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Und? Das ist unser Rechtssystem. Es wurde einem Vorwurf nachgegangen und letztlich stellte sich heraus, dass dieser nicht haltbar war. Wäre es Dir lieber gewesen, wenn diese Anzeige von vornherein nicht verfolgt worden wäre?  <_<

Nein, das ist alles richtig so...

Mir gehts ja nur darum, dass Polizisten vor Gericht eben einen besonderen Status haben. Das finde ich nicht richtig.

 

Oder um mal hier im Forum zu bleiben; schau Dir den, auch von Dir kommentierten, Fall von Dennis HH an. Jetzt sage ich:

 

Immerhin war er ja angeklagt!

 

Merkst Du (zur Abwechslung mal) was? 

 

:D

Ich sagte doch ich kann es nicht belegen.

Ist eben eine Vermutung von mir, dass die Cops falsch ausgesagt haben.

 

Wenn du schon mit diesem Fall vergleichst muss ich Tasko recht geben.

Dennis HH musste seine Unschuld beweisen...

Und wie war das hier in diesem Fall?

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Naja, wenn sie sich im wahren Leben auch so verhält sollte das doch niemanden wundern, oder?

Ich weiß, ihr Cops habt es nicht gerne wenn man seine Meinung sagt und nicht vor euch kuscht...

Es stört mich normalerweise nicht, wenn jemand seine Meinung sagt, solange sie nicht so extrem polemisch ist.

 

Das musst du mir doch bitte mal näher erläutern.

Was passiert einem Beamten mehr als einem normalen Bürger?

Dieser kann genauso seinen Job verlieren und findet sehr schlecht einen neuen. Wo ist da dein großer Unterschied?

Der "normale Bürger" wird bei einer Straftat strafrechtlich belangt. Für den Beamten kommen neben den strafrechtlichen noch disziplinarrechtliche Sanktionen in Betracht.

 

Gruß

Goose

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@Blondy

 

Der Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen ist genau festgelegt. Mögliche Maßnahmen sind:

 

Verweis

Geldbuße

Kürzung der Dienstbezüge

Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (nicht im Bundesrecht)

Zurückstufung im Dienstalter

Entfernung aus dem Dienst

Kürzung des Ruhegehalts

Aberkennung des Ruhegehalts

 

http://bundesrecht.juris.de/bdg/index.html

 

Da kannst Du mal einwenig nachlesen, wie Beamte auch für ihr Verhalten im privaten Bereich bestraft werden können.

 

MfG.

 

hartmut

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Interessanter Link.

 

@ Hartmut, Bluey, Goose

 

Dann liest doch auch mal hier:

 

Bundesdisziplinargesetz:

§ 14 Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren

 

(1) Ist gegen einen Beamten im Straf- oder Bußgeldverfahren unanfechtbar eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, darf wegen desselben Sachverhalts

 

1. ein Verweis, eine Geldbuße oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht ausgesprochen werden,

 

2. eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Zurückstufung nur ausgesprochen werden, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten zur Pflichterfüllung anzuhalten.

 

(2) Ist der Beamte im Straf- oder Bußgeldverfahren rechtskräftig freigesprochen worden, darf wegen des Sachverhalts, der Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung gewesen ist, eine Disziplinarmaßnahme nur ausgesprochen werden, wenn dieser Sachverhalt ein Dienstvergehen darstellt, ohne den Tatbestand einer Straf- oder Bußgeldvorschrift zu erfüllen.

 

Also wie war das mit der Doppelbestrafung?

 

Auch wenn ihr es nicht hören wollt... Rolf hat sehr durch das Urteil (egal ob gerecht-oder ungerechtfertigt) gelitten. Seinen Job wird er nie mehr ausführen können.

Also nochmal. Wo ist der große Unterschied??

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Ich brauche ihn nicht lesen, er ist mir bekannt.

 

Zu deiner Frage: Also wie war das mit der Doppelbestrafung?

 

§ 14(1) Punkt 2: eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Zurückstufung nur ausgesprochen werden, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten zur Pflichterfüllung anzuhalten.
Die Doppelbestrafung kann also erfolgen.

 

Also nochmal. Wo ist der große Unterschied??
Also nochmal: Das Fahrverbot ist eine Maßregel nach dem StGB, diese Maßregel hätte einen Beamten ebenso getroffen.

Die Disziplinarmaßnahmen treffen einen "normalen Bürger" hingegen nicht.

Richtig ist, auch ein "Nichtbeamter" kann entlassen werden, aber schau dir bitte mal an, welche Konsequenzen eine Entlassung für einen Beamten und im Vergleich hierzu für einen "normalen Bürger" hat. Fällt dir da was auf?

 

Gruß

Goose

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Ich brauche ihn nicht lesen, er ist mir bekannt.

Richtig ist, auch ein "Nichtbeamter" kann entlassen werden, aber schau dir bitte mal an, welche Konsequenzen eine Entlassung für einen Beamten und im Vergleich hierzu für einen "normalen Bürger" hat. Fällt dir da was auf?

Nein es fällt mir nichts auf.

 

Konsequenzen Entlassung:

 

Beamter:

- finanzielle

- private

- Probleme im Umfeld

- bekommt meistens Ruhegeld (außer bei ganz extremen Verstößen)

- ist schwer neuen Job zu finden, man kann nicht mehr das gleiche machen

 

Ottonormalverbraucher:

- finanzielle

- private

- Probleme im Umfeld

- ist auf Hartz IV angewiesen

- ist sehr schwer neuen job zu finden, man kann nicht mehr das gleiche machen (z.b Rolf)

 

Wenn ich was vergessen hab, klärt mich bitte auf.

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Vergleiche mal bitte die Versorgungsansprüche eines entlassenen Beamten (der keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung hat) mit denen eines entlassenen Angestellten.

 

Vergleiche mal bitte die Chance eines entlassenen Beamten mit seiner sehr speziellen Ausbildung, einen neuen Beruf zu finden mit den Chancen eines entlassenen Angestellten.

 

Nehmen wir das Beispiel, in dem man nicht entlassen wird. Bekommt ein Angestellter sein Gehalt gekürzt, wenn er in seiner Freizeit eine Straftat begangen hat? Wird ein Angestellter dann in eine andere Abteilung versetzt?

 

Mach dich mal ein bisschen kundig, bevor du deine wilden Thesen aufstellst.

 

Gruß

Goose

Edited by Goose
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@blondy

 

Du solltest möglicherweise mal deine Anti-Polizistenhaltung überprüfen. Um mal einen Vergleich zu ziehen, alle Polizisten halten blondy für schuldig, des halb wird sie kontrolliert. Ich glaube, Du wehrst dich gerade dagegen. Merkst Du was Vorurteile wert sind? :D

 

Wenn jemand etwas angestellt hat, soll er dafür bestraft werden. Dazu gehört aber auch, er muss es wirklich gewesen sein. Sind Zweifel vorhanden, wird eben nicht verurteilt.

 

Nur dadurch, dass einer Polizist ist, ist er weder schuldig, noch unschuldig.

 

Bei Beamte kommt noch dazu, dass der Staat eben besondere Ansprüche an das Verhalten seiner Bediensteten stellt. Deshalb stellt er auch noch solche Wohlverhaltensregeln auf, und diszipliniert mit solchen Strafen.

 

Mal zu deiner Aufstellung

 

Nein es fällt mir nichts auf.

 

Konsequenzen Entlassung:

 

Beamter:

- finanzielle

- private

- Probleme im Umfeld

- bekommt meistens Ruhegeld (außer bei ganz extremen Verstößen) bekommt wenn er entlassen wird kein Ruhegeld, sondrn auch Hartz IV

- ist schwer neuen Job zu finden, man kann nicht mehr das gleiche machen

 

Beamter verliert seine Pensionsansprüche

 

Ottonormalverbraucher:

- finanzielle wo hat ein Privater da Einbußen

- private

- Probleme im Umfeld

- ist auf Hartz IV angewiesen nur wenn er entlassen wird

- ist sehr schwer neuen job zu finden, man kann nicht mehr das gleiche machen (z.b Rolf) Wenn Polf einen neuen Arbeitgeber findt, kann er seinen Job machen. Einfache Strafen führen nicht zum Jobverlust

 

Zum anderen ist F imho Ing. und kann also in seinem Beruf arbeiten.

Rolf behält seine Rentenansprüche

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut und :D

 

Nun stell Euch mal nicht dumm (das seid Ihr nämlich nicht). Wenn ein normaler Arbeiter oder Angestellter rechtskräftig verurteilt wird, dann haben die meisten Arbeitgeber keine Lust diesen weiter zu beschäftigen. Ist schlecht fürs Image und fürs Betriebsklima. Wenn er wie hier die Polizisten (möglicherweise) ein schweres vergehen im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit begangen hat bzw. dafür verurteilt wird, dann wird er ganz sicher entlassen. Und mal ehrlich wenn man diese Polizisten zu recht verurteilt hätte, dann wären Sie für den Bürger untragbar und gehörten entlassen. Das Arbeitszeugnis eines entlassenen Normalos wird erkennen lassen warum man sich von ihm getrennt hat. Mit einen neuen Arbeitsplatz ist es also nicht so einfach. Und ohne Arbeit sieht es mit der Rente auch nicht goldig aus. Die gesetzliche kann man sowieso vergessen und zu sparen wird da wohl nichts sein. Zur Altersversorgung der Beamten: Da verliert der Beamte (wenn er diese denn wirklich verliert) etwas was der Normalo in dieser oder ähnlicher Form gar nicht hat. Er verliert also ein Stück Luxus was andere nicht haben, na und. Wie heißt es bei so etwas immer von den <_< : Das hätte er sich vorher überlegen müssen.

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Du solltest möglicherweise mal deine Anti-Polizistenhaltung überprüfen. Um mal einen Vergleich zu ziehen, alle Polizisten halten blondy für schuldig, des halb wird sie kontrolliert. Ich glaube, Du wehrst dich gerade dagegen. Merkst Du was Vorurteile wert sind?  :D

Ich habe nie behauptet das alle Polizisten so sind.

Es geht mir nur um die ungleiche Behandlung vor Gericht.

Und ich habe Angst (aus eigenen Erfahrungen) vor der Polizeiwillkür...

 

Wenn jemand etwas angestellt hat, soll er dafür bestraft werden. Dazu gehört aber auch, er muss es wirklich gewesen sein. Sind Zweifel vorhanden, wird eben nicht verurteilt.

Der Meinung bin ich auch. Aber bei einem Polizisten sind eben die Zweifel vor Gericht immer größer als bei einem normalen Bürger.

 

Nur dadurch, dass einer Polizist ist, ist er weder schuldig, noch unschuldig.

Natürlich nicht.

Aber nur dadurch weil er Polizist ist wird ihm vor Gericht mehr geglaubt.

 

Bei Beamte kommt noch dazu, dass der Staat eben besondere Ansprüche an das Verhalten seiner Bediensteten stellt. Deshalb stellt er auch noch solche Wohlverhaltensregeln auf, und diszipliniert mit solchen Strafen.

Das ist auch richtig so. Immerhin schwört ein Beamte ja darauf das er sich immer Gesetzeskonform verhält.

 

Mal zu deiner Aufstellung

 

....

- finanzielle wo hat ein Privater da Einbußen

 

Klar hat er finanzielle Einbussen wenn er entlassen wird.

 

...

- ist auf Hartz IV angewiesen nur wenn er entlassen wird

- ist sehr schwer neuen job zu finden, man kann nicht mehr das gleiche machen (z.b Rolf) Wenn Polf einen neuen Arbeitgeber findt, kann er seinen Job machen. Einfache Strafen führen nicht zum Jobverlust

Versuch mal als vorbestrafter nen neuen Job zu finden.

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@Hartmut und :D

 

Nun stell Euch mal nicht dumm (das seid Ihr nämlich nicht). Wenn ein normaler Arbeiter oder Angestellter rechtskräftig verurteilt wird, dann haben die meisten Arbeitgeber keine Lust diesen weiter zu beschäftigen. Ist schlecht fürs Image und fürs Betriebsklima. Wenn er wie hier die Polizisten (möglicherweise) ein schweres vergehen im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit begangen hat bzw. dafür verurteilt wird, dann wird er ganz sicher entlassen. Und mal ehrlich wenn man diese Polizisten zu recht verurteilt hätte, dann wären Sie für den Bürger untragbar und gehörten entlassen. Das Arbeitszeugnis eines entlassenen Normalos wird erkennen lassen warum man sich von ihm getrennt hat. Mit einen neuen Arbeitsplatz ist es also nicht so einfach. Und ohne Arbeit sieht es mit der Rente auch nicht goldig aus. Die gesetzliche kann man sowieso vergessen und zu sparen wird da wohl nichts sein. Zur Altersversorgung der Beamten: Da verliert der Beamte (wenn er diese denn wirklich verliert) etwas was der Normalo in dieser oder ähnlicher Form gar nicht hat. Er verliert also ein Stück Luxus was andere nicht haben, na und. Wie heißt es bei so etwas immer von den <_< das hätte er sich vorher überlegen müssen.

Zur den Konsequenzen einer privat begangenen Straftat: Muss ein Angestellter im Normalfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er in seiner Freizeit einen Diebstahl oder eien Körperverletzung begeht? Erfährt der Arbeitgeber überhaupt davon?

 

Zum "Luxus" der Pension: Pass mein Bruttogehalt dem eines Angestellten an und ich zahle gerne in die Sozialversicherungen ein.

 

Versteh mich nicht falsch: Ich kann mit den dienstrechtlichen Konsequenzen leben, denn ich bin tatsächlich der Ansicht, wenn ein Beamter eine Straftat begeht, sind diese (bis auf wenige Ausnahmen) berechtigt.

Es geht hier nur darum, daß der eine oder andere offensichtlich nicht erkennen will, daß es hier einen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten gibt, in dem Beamte eindeutig schlechter dastehen.

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Zur den Konsequenzen einer privat begangenen Straftat: Muss ein Angestellter im Normalfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er in seiner Freizeit einen Diebstahl oder eien Körperverletzung begeht? Erfährt der Arbeitgeber überhaupt davon?

Der Arbeitgeber wird sicherlich nicht offiziell informiert. Aber er liest Zeitung, hört was im Betrieb gesprochen wird und hat seinen Arbeitnehmer ggf. zur Gerichtsverhandlung freigestellt. Da ist es wohl eher unwahrscheinlich dass er davon nicht erfährt. Ob es dann Konsequenzen gibt hängt von der Einstellung des Chefs und des Schadens für die Firma ab. Also z.B.

 

- ein Imageschaden der für die Firma zu befürchten ist,

- Zweifel an der charakterlichen Eignung des Arbeitnehmers für seine Tätigkeit

- oder auch einfach nur seiner Ehrlichkeit bestehen

- das Betriebsklima durch den Tratsch in der Firma gestört wird

- ...

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Es geht hier nur darum, daß der eine oder andere offensichtlich nicht erkennen will, daß es hier einen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten gibt, in dem Beamte eindeutig schlechter dastehen.

Das ist eben die Frage. So groß sind die Unterschiede nämlich nicht. Nur beim Normalo steht es halt nicht in der Dienstvorschrift, sonder passiert einfach.

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@blondy

 

Du solltest möglicherweise mal deine Anti-Polizistenhaltung überprüfen. Um mal einen Vergleich zu ziehen, alle Polizisten halten blondy für schuldig, des halb wird sie kontrolliert. Ich glaube, Du wehrst dich gerade dagegen. Merkst Du was Vorurteile wert sind? :D

mag bei ihr vllt. der fall sein... nur geben ihr hier viele leute recht, die keine probleme mit polizisten haben <_<

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Aber er liest Zeitung, hört was im Betrieb gesprochen wird und hat seinen Arbeitnehmer ggf. zur Gerichtsverhandlung freigestellt. Da ist es wohl eher unwahrscheinlich dass er davon nicht erfährt. Ob es dann Konsequenzen gibt hängt von der Einstellung des Chefs und des Schadens für die Firma ab. Also z.B.

 

- ein Imageschaden der für die Firma zu befürchten ist,

- Zweifel an der charakterlichen Eignung des Arbeitnehmers für seine Tätigkeit

- oder auch einfach nur seiner Ehrlichkeit bestehen

- das Betriebsklima durch den Tratsch in der Firma gestört wird

- ...

Wenn jemand in einem Kaufhaus o.ä. etwas gestohlen hat, dann

a) steht das nicht in der Zeitung und

b) weiß davon idR auch keiner seiner Arbeitskollegen etwas, so daß auch kein Tratsch darüber entstehen kann.

 

Selbst WENN bekannt würde, daß er etwas gestohlen hat, so ist das noch lange kein Grund für den Arbeitgeber, diesen Angestellten zu entlassen. Damit käme er vor keinem Arbeitsgericht durch.

 

Du weiter oben aufgeführten und erläuterten Unterschiede bestehen. Die Folgen einer strafbaren Handlung sind für den Beamten - zurecht!!! - idR deutlich gravierender als für den Ottonormalbürger.

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Wenn jemand in einem Kaufhaus o.ä. etwas gestohlen hat, dann

a) steht das nicht in der Zeitung und

b) weiß davon idR auch keiner seiner Arbeitskollegen etwas, so daß auch kein Tratsch darüber entstehen kann.

 

Selbst WENN bekannt würde, daß er etwas gestohlen hat, so ist das noch lange kein Grund für den Arbeitgeber, diesen Angestellten zu entlassen. Damit käme er vor keinem Arbeitsgericht durch.

 

Du weiter oben aufgeführten und erläuterten Unterschiede bestehen. Die Folgen einer strafbaren Handlung sind für den Beamten - zurecht!!! - idR deutlich gravierender als für den Ottonormalbürger.

Ich gehe einmal davon aus, das ein Polizist der bei einen Kaufhausdiebstahl erwischt wird auch nicht gleich den Job und die Pension verliert. Etwas Augenmaß wird man an entsprechender Stelle wohl auch haben.

 

Letztlich ist es aber auch immer eine Frage der Tätigkeit. Wenn man eine Tätigkeit ausübt und dann für eine Tat verurteilt wird die Zweifel an der Einstellung und Eignung erscheinen lassen dann sind entsprechende Konsequenzen wohl sinnvoll. Wenn ein Polizist, der das Recht vertreten soll, das Recht bricht ist er eigentlich nicht für diesen Job geeignet. Wenn ein Lagerarbeiter wegen Diebstahls verurteilt wird kommen wohl auch Zweifel auf ob er im Lager nicht auch einiges mitgehen lässt. Und wenn ein Bankangestellter dabei erwischt wird über Finanzen von Kunden zu tratschen, dürfte das auch Konsequenzen für ihn haben. Dazu braucht es nicht einmal ein Urteil.

 

Wenn der Mitarbeiter dann nicht mehr tragbar ist wird man einen Weg finden um sich von ihm zu trennen.

 

Ein Kaufhausdiebstahl muss nicht zwangsläufig zur Anzeige führen. Dann hat der Beamte auch Glück. Und wenn der Beamte nicht gerade Polizist ist sondern vielleicht im Verwaltungsdienst ist, dann sind die Konsequenzen sicher auch andere. Ansonsten kommen viele Dinge ans Licht, die Welt ist ein Dorf. Und wie gesagt die Gerichtstermine finden ja auch während der Arbeitszeit statt. Auch benötigt man immer öfter ein Führungszeugnis für eine Neuanstellung.

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Ich gehe einmal davon aus, das ein Polizist der bei einen Kaufhausdiebstahl erwischt wird auch nicht gleich den Job und die Pension verliert. Etwas Augenmaß wird man an entsprechender Stelle wohl auch haben.

Nein, er verliert sicherlich nicht sofort Job und Pension, aber er bekommt ein Disziplinarverfahren an den Hals, was idR auch noch einmal sehr teuer und schmerzhaft ist. Vor allem in dem Punkt, daß er während der Verfahrensdauer (idR zieht sich so etwas über Moooonate hin) nicht befördert und auch nicht versetzt werden kann. Zudem steht dies in der Personalakte und wirkt sich in den Folgejahren ebenfalls negativ aus (Beförderungen/Beurteilungen).

 

Ich habe noch keinen Kollegen erlebt, der über ein Disziplinarverfahren gelacht hat.

 

Es erfolgt also auch für einen ansich kleinen Kaufhausdiebstahl eine sehr empfindliche doppelte Bestrafung. Hat der Ottonormalbürger ähnliches zu erwarten? Nein.

 

Ein Kaufhausdiebstahl muss nicht zwangsläufig zur Anzeige führen. Dann hat der Beamte auch Glück. Und wenn der Beamte nicht gerade Polizist ist sondern vielleicht im Verwaltungsdienst ist, dann sind die Konsequenzen sicher auch andere. Ansonsten kommen viele Dinge ans Licht, die Welt ist ein Dorf. Und wie gesagt die Gerichtstermine finden ja auch während der Arbeitszeit statt. Auch benötigt man immer öfter ein Führungszeugnis für eine Neuanstellung.

Nee, JEDER Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Zumind. im hiesigen (überörtlichen) Bereich. Und damit wird die Luft für den Beamten sehr dünn. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Polizeibeamten oder Verwaltungsbeamten handelt.

 

Solche kleinen Straftaten, bei denen es oftmals um sehr niedrige Beträge (=>Wert des Diebesgutes) geht, werden - denke ich - nicht im Führungszeugnis eingetragen. Oftmals werden die Verfahren gegen eine eher kleine Geldstrafe eingestellt. Und welche Firma verlangt denn ein Führungszeugnis??

 

Die Gerichtstermine finden sicherlich während der Arbeitszeit statt. Na und? Wer sagt denn, daß man einen Gerichtstermin angeben muß? Man kann auch einen Arzt- oder sonstigen Termin vorschieben. Oder man nimmt - falls möglich - einen Tag Urlaub. Möglichkeiten gibt's genug. Und getratscht werden kann nur von solchen, die über Tratsch bescheid wissen. Von der Anzeige weiß nur die Polizei, der Detektiv und ggf. ein Kaufhausmitarbeiter. Die Wahrscheinlichkeit, daß man da einem Bekannten über den Weg läuft, ist denkbar gering.

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