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Ampel An Bahnübergang


Guest Gast_RebellDD

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Guest Gast_RebellDD

hallo freunde des verkehrsrechts ;-)

 

ich hab nun schon seit ewigkeiten eine frage im hinterkopf mit der ich leider jeden morgen aufs neue konfrontiert werde. ich wohne in der umgebung von dresden und muss morgens durch die stadt radebeul fahren. da gibt es nun eine ganz interessante situation, und das jeden morgen :B):

 

man stelle sich vor: eine strasse, gilt als übergeordnete strasse, läuft parallel zum gleisbett der hießigen kleinbahn und diese strasse mitsamt der kleinbahntrasse wird gekreuzt von mehreren kleinen seitenstrassen. und da wären wir schon beim problem: vor den kreuzungen stehen ampeln. sobald die kleinbahn in erahnbarer nähe ist werden diese ampeln logischerweise rot ^_^ blöderweise will man ja als geradeausfahrer überhaupt nicht abbiegen, also nicht über die kleinbahnschienen und steht nun vor der frage: gelten diese ampeln für mich? man beachte: unmittelbar neben den ampeln am eisenpfeiler ist ein andreaskreuz mitsamt einem pfeil nach rechts angebracht. auf den ampeln selbst gibt es allerdings keinen pfeil. so, aufgrund dieser tatsache gibt es jeden morgen ein wildes überhole, gebremse und gehupe: die einen fahren vorbei ohne abzubremsen, andere bremsen an und entscheiden sichd ann doch für eine weiterfahrt, wiederum andere bleiben stehen. was ist denn nun richtig? :lol: ich hoffe irgendwer von euch weiß rat. denn wenn es wirklich so sein sollte, dass die ampeln für den gesamten verkehr gelten dann muß ich mich wohl mal mit der stadt radebeul unterhalten :lol:

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Hallo,

 

ist doch, wie fast immer, im Endeffekt ganz einfach:

 

Vor einer roten Ampel ist zu halten. Wo ist das Problem?

 

Das auf der durchgehenden Strasse mittels eines Andreaskreuzes und einem kleinen Pfeil auf die parallel verlaufende Bahnstrecke hingewiesen und gleichzeitig die Vorfahrt geklärt wird ist auch üblich und hat keinerlei Einfluß auf die Ampel.

 

Wenn die Behörden das gradeausfahren bei roter Ampel erlauben wollten gibt es dafür entsprechende, jedem Autofahrer bekannte Möglichkeiten, z. B. in die Ampel einen Pfeil nach rechts einzufügen und eine zweite Ampel mit einem Pfeil gradeaus hinzuzufügen.

 

Genau das von dir angesprochene Gedrängel und Durcheinanderfahren soll damit eigentlich verhindert werden, aber ein gewisser Bodensatz von geistig nicht so regen Autofahrern ist damit wohl überfordert.

 

Mir ist auch nicht klar, warum du dich mit der Stadt Radebeul unterhalten willst, die Fehler machen doch die Drängler, mit denen müsstest du also sprechen. Oder steht da ein Selbstgespräch im Raum?

 

Gruß

 

MrMurphy

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Also, ich versteh hier manche Leute echt nicht... was soll denn diese Frage nach dem Problem?

Natürlich ist da ein Problem! Da fährt jemand jeden morgen eine Strecke und muss andauernd anhalten, aufgrund von Ampeln, die eigentlich verhindern sollen, dass man über die Schienen fährt,

wenn die Kleinbahn kommt. Das Problem: man braucht länger, man verbraucht durch das Angehalte und Losgefahre länger und es ergibt überhaupt keinen Sinn, anzuhalten, wenn man geradeaus fahren will. Das Verhalten der Autofahrer dort zeigt ja wohl auch ganz genau, dass es sich hier um eine anzuzweifelnde Verkehrssituation handelt, wo sonst nehmen sich denn soviele Leute tagsüber das Recht raus, über rote Ampeln zu brettern?

 

Das kann ich in diesem Board echt absolut nicht verstehen, diese Leute, die mit einem oberlehrerhaften Ton sagen "Das ist klar, so sind die Regeln, da gibts nichts anzuzweifeln oder zu kritisieren!". Für mich ist dieses Beispiel so, wie wenn eine Autobahn, die an der Rückseite eines Kindergartens (getrennt durch eine meterhohe Lärmschutzwand) vorbeiführt plötzlich auf 30km/h beschränkt würde, weil die Ortsstraße, die parallel vor dem Kindergarten vorbeiführt, auch 30 hat.

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Über den Sinn oder Unsinn dieser Ampel kannst Du dich bestimmt mit einem Saftbereiter (sorry, Sachbearbeiter) der Stadt unterhalten. Ob es was bringt, wage ich aber zu bezweifeln. Wenn die Straße breit genug wäre, könnte man ja "Abbiegerspuren" über die Bahntrasse anlegen, die Ampeln umrüsten (roter Pfeil rechts) und dann könnten die anderen VT´s dran vorbeifahren. Hak das lieber unter Illusion ab.

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Also da haben wir doch mal wieder einen typischen MrMurphy zu lesen bekommen, der natuerlich genau Bescheid weiss, wie alles ist, wer sich was gedacht hat und was eigentlich gemeint ist. Boah Mann, Du bist 'ne Qual......

 

Ich wuerde doch erst einmal folgende Frage stellen: Wie sieht denn diese "Ampel" ueberhaupt aus? Ist es "nur" eine Rotlichtampel, wie sie normalerweise bei Bahnuebergaengen aufgestellt ist, oder handelt es sich um eine Ampel wie an jeder Kreuzung, also mit Rot - Gelb - Gruen? Handelt es sich um den ersten Fall - das moechte ich beinahe annehmen - dann ist doch ganz klar, dass diese Teile fuer den Bahnuebergang gelten (das Andreaskreuz mit dem Pfeil weist ja auch darauf hin). MrMurphy wuerde natuerlich in treudoofer Betriebsblindheit schoen stehen bleiben, egal, wer wohin will und wen er damit blockiert..... Sein Blech muss ganz schoen faltig sein...... :lol: :lol:

Handelt es sich um eine ganz normale Ampel, sieht die Angelegenheit natuerlich schon wieder etwas anders aus. Aber auch hier wuerde ich persoenlich situationsbedingt entscheiden, und nicht MrMurphy-maessig voll in die Eisen steigen und stehen bleiben. Ein klaerendes Gespraech mit den zustaendigen Behoerden, wie denn diese Ampel nun genau gemeint ist, haette ich dann schon laengst einmal gefuehrt, waehrend MrMurphy brabbelnd da steht..... :B):

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huch, na so eine diskussion wollte ich ja nich auslösen ;-) aber ich versteh old mc murphy auch nicht so richtig. selbst wenn ich den ganzen tag zeit hätte, nicht zur arbeit müsste, selbst dann würde ich wohl ständig grübeln ob das denn so rechtens ist......selbst wenn es gesetzlich so geregelt sein sollte, dass man im unrecht ist wenn man weiterfährt dann sollte man doch dieses "gesetz" anzweifeln. verbote sind nicht da um sie zu brechen aber ich kann doch nicht komplett meinen verstand abschalten, oder???

 

im übrigen handelt es sich, wenn ich mich nicht irre, um kleine gelb-rot ampeln, zeigen also erst gelb, dann wirds rot :heul: und irgendwann gehen sie einfach aus :-)

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im übrigen handelt es sich, wenn ich mich nicht irre, um kleine gelb-rot ampeln, zeigen also erst gelb, dann wirds rot ;) und irgendwann gehen sie einfach aus :-)

Mit anderen Worten: keine Ampeln, wie sie ueblicher Weise an Kreuzungen herum stehen. Also beziehen sie sich IMHO ausschliesslich auf den Bahnuebergang.....

Foto waere uebrigens wirklich nicht schlecht.... :blink:

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Eine Ampel nur mit Rot- und Gelblicht, eingeschaltet von einem Zug an einem höhengleichen Bahnübergang (BÜ) ist eine Zugsicherungseinrichtung.

 

Solche LZ-Anlagen werden nach besonderen Bestimmungen ausgeführt, und einzeln genehmigt und abgenommen.

 

Wenn der Zug paralell zur Straße fährt, und der BÜ keine Schranken hat, so besteht immer die Gefahr, dass Fahrzeuge von der parallelen Straße beim Abbiegen den Zug übersehen, oder ihm die Vorfahrt nehmen wollen. Aus diesem Grund kann es erforderlich sein, den gesammten parallel Verkehr zu stoppen, um diese Unfallgefahr zu vermeiden. So kann an den stehenden Autos auch der LF erkennen, dass keine Gefahr von einem plötzlich abbiegenden Auto ausgeht.

 

Vermutlich hat es dort früher schon solche Unfälle gegeben, oder die Bahn transportiert dort viel Gefahrgut.

 

Sicherlich wären dort Schranken und Ampeln mit Pfeilen angebracht, aber im Einmündungsbereich werden Halbschranken oft umfahren, und Vollschranken dürfen nicht vom Zug eingeschaltet werden, sondern müßten beaufsichtigt "ortsbedient" werden, damit niemand zwischen den Vollschranken eingesperrt werden kann.

 

"sobald die kleinbahn in erahnbarer nähe ist werden diese ampeln logischerweise rot "

Die Zeit errechnet sich aus der Räumzeit für das längste und langsamste Fahrzeug für die Kreuzung und dem Anhalteweg, sowie den laaangen Anhalteweg des Zuges.

 

Sorry, ich bin vom Fach

 

Limbo

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Vollschranken, genauer 2 Paare Halbschranken die erst die jeweils rechte Spur schließen, einige Sekunden später das 2. Paar die linken Spuren, kein Umfahren werden auch fernbedient eingesetzt.

 

Per Viedokamera vom Fahrdienstleiter überwacht.

 

Z.B. Bahnstrecke München Landshut, Bahnübergang Streckenkilometer ca. 19 der B471 Dachau-Ismaning.

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Rechtlich gesehen ist das eine ortsbediente Schranke, weil über Video beaufsichtigt.

Ebenso gelten zwei Halbschranken auch als Vollschranken, wenn sie die gesammte Fahrbahn sperren.

 

Einem Fahrdienstleiter, der ja eigentlich andere Aufgaben hat, kannst Du maximal 2 Videoüberwachte Bahnübergänge bedienen lassen, Halbschranken dürfen Zugbedient und unbeaufsichtigt betrieben werden.

 

Im übrigen gibt es auch einteilige Vollschranken, meist bei sog. Anrufschranken, die nur auf Anforderung und bei Lücken im Zugverkehr vom Fahrdienstleiter geöffnet werden.

 

Nein, kein Schrankenwärter, aber Einsatzleiter für Wartungs- und Reparaturpersonal.

 

Limbo

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Da die Ampel keine Pfeile hat, auch für die geradeaus rot, du musst stehen bleiben. So eine Ampel gibt es auch an Kreuzungen, wer mal Lust hat, Großsachen/Hirschberg an der Bergstraße. Da gibt es auch nur gelb und rot... ein weiterer Grund warum die geradeaus auch rot bekommen, es können auf den Schienen/Bahnübergang noch Autos stehen, die nicht den Gefahrenbereich räumen können, da auf der Hauptstraße zuviel los ist. Also wir da der Verkehr angehalten, die auf dem Bahnübergang können den Bereich frei machen und das Bähnchen kann durchfahren....

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Guest Trekkerfahrer
So kann an den stehenden Autos auch der LF erkennen, dass keine Gefahr von einem plötzlich abbiegenden Auto ausgeht...

 

...Sorry, ich bin vom Fach

Ah ja.... man merkts :P

Was bitte ist denn ein LF ?

Also ich kenne nur "Tf"....!

 

Und ob da Autos stehen oder nicht interessiert gar nicht ! Manchmal gehen die Schranken erst kurz vor mir runter. Da würde ich es gar nicht mehr technisch gesehen schaffen können, den Zug noch vor Erreichen des Bü´s anzuhalten.

Und dann bist du sicherlich auch so jemand, der bei einer Bü Störung den Zug immer "rüberwinkt" und sich wundert, daß der Triebfahrzeugführer trotzdem mit DB 21 sichern geht...?

 

Sorry, ich bin auch vom Fach :cop01:

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@ Treckerfahrer

Normalerweise schreibe ich immer 1x den Begriff aus, bevor ich die Abkürzung verwende. Das habe ich beim Lokführer (Lf) wohl übersehen.

Lf ist schon richtig, auch wenn man manchmal vom Triebwagenführer spricht. So haben unsere BÜs (mit Dir darf ich ja fachsimpeln) Lokführer-Überwachungssignale, das Lokfahren lernt man bei einem Lehrlokführer, und wer mit einer Lernsteuerung die Lok fährt ist ein Lokrangierführer.

 

Rüberwinken werde ich aus rechtlichen Gründen Niemand, im Fall der Fälle würde ich einen BÜ (Bahnübergang) sperren, und die Sperrung aufheben.

 

Im Übrigen gillt ein BÜ auch als gesichert, wenn auf jeder Seite bereits ein Fzg angehalten hat. Soviel zu Deinen Fachkenntnissen.

 

Wenn der BÜ so, oder mit Posten gesichert ist, werde ich ggf dieses dem Lf über Funk mitteilen, wenn er die Straße nicht selber einsehen kann.

 

Falls ein Lf so nicht über den BÜ fahren will, (ist mir erst 1x passiert) kann er stehenbleiben, bis seine Lok verrostet ist. Ich fahre dann jedenfalls weg, weil mir Arbeiten an dem BÜ mit dem davorstehenden Zug zu heikel sind, denn im schlimmsten Fall könnte man sonst versuchen, mir die Schuld an einen möglichen Unfall zu geben.

 

Limbo

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Hehe, will ich doch auch mal mitmachen!

 

@Limbo

"Lf" ist die Bezeichnung für eine bestimmte Art ortsfester Signale (Langsamfahrt)

Dein Lokführer wird zwar umgangssprachlich so bezeichnet, heißt er doch offiziell "Triebfahrzeugführer" = Tf

 

Mit Lernsteuerung fährt auch keiner Lok, höchstens mit einer Fernsteuerung.

 

So, Klugschiss für heute erledigt

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  • 2 weeks later...

Bin diese Woche mit einem Projektierer für "technische Zugsicherungsanlagen an höhengleichen Bahnübergängen" zusammengetroffen.

Dabei habe ich mir gleich die Begründung für die Rotlichteinschaltung auf parallelen Vorfahrtsstraßen an Bahnübergängen (BÜ) eingeholt.

 

Bei der Planung solcher Anlagen muß man natürlich von den ungünstigsten Umständen ausgehen, die jemals eintreffen können. So kann auf der Nebenstraße, die die Bahnstrecke kreuzt, ein Fahrzeug stehen, dass dem Verkehr auf der Vorfahrtstraße die Vorfahrt gewähren muß. Diesem Fahrzeug kann auch das Zurücksetzen durch nachfolgende Fahrzeuge versperrt sein. Kommt nun ein Zug auf dem Gleis, und schaltet den BÜ ein, so muß dem Fahrzeug auf dem BÜ das Räumen der Gleise ermöglicht werden. Dazu wird mit Rotlicht der Verkehr auf der Vorfahrtstraße angehalten, damit dem Fzg auf dem BÜ das Einbiegen auf die Vorfahrtsstraße ermöglicht wird.

 

Limbo

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Dann könnte man aber nach Räumung des Bereichs die Ampel wieder abstellen.

 

PS. Hier gibt es im übrigen auch ein Vollschranke ohne menschliche Überwachung. Kameras habe ich auch keine gesehen.

Und beide Schrankenteile senken sich auch gleichzeitig.

 

Allerdings fährt die Bahn auch relativ langsam.

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@Gast225

Bist du sicher?

Kein Stellwerk in der Nähe? Das muss nicht zwingend direkt neben dem Bahnübergang stehen.

Der nächste Bahnhof/Gebäude ist rund 500 Meter entfernt. Allerdings ohne direkten Blickkontakt.

Früher stand da mal ein Häuschen. Dies wurde jedoch vor Jahren entsorgt.

 

Muß noch mal genauer nach Kameras suchen. Vielleicht haben sie doch irgendwo eine angebracht.

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Für Vollschranken gillt auf jeden Fall "ortsbedient".

 

D.h. es ist ein Bediener, -eventuell nur mit Schlüsseltaste, vor Ort, oder der Bahnübergang ist mit Kamera überwacht. Das gillt auch auf Firmengelände und bei Werkseisenbahnen, egal wie langsam dort die Bahn fahren darf.

 

Die einzige Ausnahme sind "Anrufschranken, wie oben erwähnt, die normal geschlossen sind, und nur auf Anforderung geöffnet werden. Solche Anlagen gibt es eigentlich nur an Wald- und Feldwegen.

 

Limbo

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  • 2 weeks later...

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