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Radarfallenatrappe


Guest Die Zwei

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Guest Guest

Kommt drauf an. Auf privatem Grundstück ist das erlaubt sofern niemand gefährdet wird. Auf öffentlichem Grund ist das verboten. Ich habe mal so einen berivcht bei Kabel 1 gesehen, da hatte ein genervter Anwohner das gemacht weil den ganzen Tag massiver Verkehr vor seiner Haustüre langrast *g*.

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Guest Landy

Also, wenn sie in irgendeiner Form auf den Verkehr einfluss nimmt, dann ist es verboten und die Anlage wird bald auseinander genommen (von der Polizei).

 

Außerdem solltest du damit rechnen, ein paar aufs Maul zu bekommen oder gegen eine :( geschmissen zu werden. :100:

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Außerdem solltest du damit rechnen, ein paar aufs Maul zu bekommen oder gegen eine  :(  geschmissen zu werden.

 

:100::D ähm.... sorry, aber ich konnte nicht dagegen ankämpfen *hmpf*

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Wenn ich nicht irre, so existiert hier ein nicht unbekannter und darüber hinaus überaus eifriger Schreiberling, der der Theorie nachhängt, daß Bußgelder keine Besserung bewirken...... :100: Wieso sollte es dann hier funktionieren?! :(

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Guest rennfahrer²

@Bluey

 

Zu schnell fahren macht Spass.

 

Nein, besser: Schnell fahren macht Spass! Bussgelder werden mich nie und nimmer zum "an Tempolimits halten" Fahrstil erziehen!

 

Muss aber jemand für ne blöde Blitzatrappe Geldbusse zahlen, wird er es erstens sicher nicht einsehen und zweitens das das nächste mal lassen, weil er keinen grossartigen Nutzen daraus ziehen wird, der in einem angemessen Verhältnis zu der erhofften hohen Geldbusse steht!

 

Ich hingegen habe beim Autofahren meist meinen Spass.. :(

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Daß Du Deinen Spaß hast, das glaube ich Dir. Ich könnte mir aber genauso vorstellen, daß der Möchtegern-Blitzer auch seinen Spaß hat. Jeder auf seine Weise. Und wenn der auch nur halb so unbelehrbar ist wie Du, so wird ihm die Geldbuße wohl auch nichts ausmachen. Im Gegenteil. Ich stelle mir gerade vor, wie ein Schmunzeln über sein Gesicht huscht, wenn er draußen lautes Gequietsche von blockierenden Reifen hört. Fehlt dann bloß noch das *Rums* :(

 

P.S.: Nein, ich heiße solche Methoden nicht gut, finde es aber recht interessant, mit welch zweierlei Maß hier gemessen wird.

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Guest rennfahrer²
Fehlt dann bloß noch das *Rums*

Das will ich doch auch hoffen!

 

Dann gäbe es sicher noch Ermittlungen wg. möglichem gefährlichen Eingriff in den StV

Somit dürfte auch der letzte "Unbelehrbare" durch eine mögliche Vorstrafe belehrt werden :(

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Guest Dauer-Guest

Den Fall hatten wir doch schon. Ne Blitzer-Atrappe zieht eine Anzeige wegen Amtsanmassung und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr nach sich - genau so wie es eigentlich auch den Polizisten ergehen sollte, wenn sie blitzen. Wenn vor der Atrappe noch ein Unfall passiert hat man zudem noch fahrlässige Tötung am Bein - auch genau so, wie es den Polizisten gehen sollte. Nur sind die halt gleicher unter Gleichen und haben die Lizenz...

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Nur sind die halt gleicher unter Gleichen und haben die Lizenz...

... zum Aufstellen von Blitzern und der damit verbundenen Tötung von geblitzen Fzg.-Führern. :(

 

Ist klar !!!!!! :100:

 

Ich glaube du hast vergessen, dieses eine Wort an Anfang und Ende deines Statements zu setzen. :D

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Guest Dauer-Guest

@Cop: neues Thema, gleiches Spiel...Cop ist wieder unsachlich und wird persöhnlich. Cop, sowas fordert mich nur heraus mich nochmal zu wiederholen damit noch mehr Leute es lesen:

 

Ne Blitzer-Atrappe zieht eine Anzeige wegen Amtsanmassung und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr nach sich - genau so wie es eigentlich auch den Polizisten ergehen sollte, wenn sie blitzen. Wenn vor der Atrappe noch ein Unfall passiert hat man zudem noch fahrlässige Tötung am Bein - auch genau so, wie es den Polizisten gehen sollte. Nur sind die halt gleicher unter Gleichen und haben die Lizenz...

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Also ich kenne jemanden, der hat in seinem Vorgarten einen Vogelnistkasten aufgestellt. Der Kasten ist schoen eckig, gegen Witterungseinfluesse mit schwarzem Teer gestrichen, und er steht in einer Hoehe von etwa einem Meter auf stabil auf drei Beinen. Vorne ist ein dunkles Loch, durch das die Voegel rein- und rausfliegen. In diesem Kasten nisten tatsaechlich jedes Jahr Voegel, kann man nachkontrollieren. Die vorbeifahrenden Autos in der einen Richtung koennen rechts direkt auf das Flugloch sehen. Erstaunlich, wie viele Naturfreunde es gibt, da da etwas langsamer fahren, um die Voegel zu beobachten ..... :(

 

Ach so ja, der Mann ist ein ausgesprochener Vogelnarr. Manchmal macht er in der Daemmerung Bilder von den Voegeln (natuerlich haengen in seiner Wohnung einige dieser Bilder), - dazu braucht er natuerlich ein Blitzlicht. Er achtet streng darauf, dass er nie Richtung Strasse fotografiert, damit niemand geblendet wird. Dass da aber etwas blitzt, das sieht man evtl aber schon.

 

:100:

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Guest Guest

Um mal einiges juristisch klarzustellen:

Das bloße Aufstellen einer Radarfallen-Attrappe ist nicht verboten. Die einzige Maßnahme die ergriffen werden kann, ist der sogenannte Platzverweis.

Sollte es aufgrund dieser Radarfallen-Attrappe zu einem Unfall gekommen sein, weil sich einer daran erschreckt hat und plötzlich bremst, dann kann es zu Ermittlungen wegen Eingriffs in den Straßenverkehr führen, was aber in einem solchen Fall zur Einstellung der Ermittlungen führt, sofern nicht wirklich jemand ernsthaft gefährdet wurde an Leib und Leben.

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Den Fall hatten wir doch schon. Ne Blitzer-Atrappe zieht eine Anzeige wegen Amtsanmassung und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr nach sich - genau so wie es eigentlich auch den Polizisten ergehen sollte, wenn sie blitzen. Wenn vor der Atrappe noch ein Unfall passiert hat man zudem noch fahrlässige Tötung am Bein - auch genau so, wie es den Polizisten gehen sollte. Nur sind die halt gleicher unter Gleichen und haben die Lizenz...

Wenn jemand zu schnell fährt und wegen einem Blitzer stark bremst, und dann dahinter noch ein Kloppi ist, der den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat - wieso sollte dann ein Blitzer schuld sein? Ein seltsames Rechtsempfinden ist dies schon.

 

_Thomas

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Ne Blitzer-Atrappe zieht eine Anzeige wegen Amtsanmassung und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr nach sich - genau so wie es eigentlich auch den Polizisten ergehen sollte, wenn sie blitzen. Wenn vor der Atrappe noch ein Unfall passiert hat man zudem noch fahrlässige Tötung am Bein - auch genau so, wie es den Polizisten gehen sollte.

Erfundene Geschichte ...

In der Strassenbahn sitzt ein Schwarzfahrer. Da steigt ein Kontrolleur ein, um die Fahrscheine zu kontrollieren. Der Schwarzfahren bemerkt das und versucht, durch die sich gerade schliessende Tuer zu verduften. Dabei wird ein Kleidungsstueck von ihm kurz eingeklemmt und er faellt draussen hin und verletzt sich. Nach der Theorie von D-G muesste jetzt der Kontrolleur zumindest wegen schwerer Koerperverletzung angeklagt werden (wenn nicht sogar wegen versuchten Totschlags), weil er ja dadurch, dass er eingestiegen ist mit der Absicht zu kontrollieren, diesen "Unfall" boeswillig verursacht hat.

 

Wie gesagt, erfunden und konstruiert - aber kommt doch irgendwie aufs gleiche heraus und sollte die Qualitaet des Argumentes von D-G mal an einem anderen Beispiel aufzeigen :(

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Guest rennfahrer²

@Franticek

 

Dein Vergleich mit dem Schwarzfahrer hinkt aber.

 

Du vergleichst hier den Kontrolleur, der Angestellter einer jur. Person ist mit einem Privatmann. Dann musst du auch die jur. Person dem Privatmann ggü. stellen.

Kommt es, egal ob durch den Kontrolleur oder nicht, zu einer Verletzung des Schwarzfahrers (in deinem genannten Beispiel) haftet die jur. Person sehr wohl für jedwede Verletzung des Schwarzfahrers!

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Ich wollte mich eigentlich nicht dazu äußern, aber @franticek:

Nach der Theorie von D-G muesste jetzt der Kontrolleur zumindest wegen schwerer Koerperverletzung angeklagt werden (wenn nicht sogar wegen versuchten Totschlags), weil er ja dadurch, dass er eingestiegen ist mit der Absicht zu kontrollieren, diesen "Unfall" boeswillig verursacht hat.

 

In einem anderen Thread hatten wir das Thema "Einbrecher verletzt sich beim Einbrechen". Wenn ich also auf meinem Grundstück Fallen aufstelle, um Einbrecher abzuwehren, kann mich der verletzte Ganove schließlich auch anzeigen. Auch ihn hat niemand gezwungen, mein Grundstück zu betreten...

 

Die Analogien sind durchaus zu erkennen, nicht wahr... :(

 

Grobi

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Guest forums-gast

@ die Zwei!

 

Hoffentlich kriegen die euch am Arsch! Was soll den der Scheiß?

Wie alt seid ihr? 10? Wohl nicht alt genug um selbst ein Fahrzeug zu führen und zu wissen in welche Situation ihr Fahrer in diesen Moment versetzt!!!

 

Über solche Menschen könnte ich mich maßlos aufregen! Wünsche euch wirlich, daß da ein Bußgeld auf euch zukommt! :100:

Hat euer Leben keinen tiefsinnigeren Grund, als das ihr euch so einen Scheiß einfallen lassen müßt???

 

Unmöglich! Wirklich! Und dann hier auch noch Rat suchen :(

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@die Zwei !

Ja super Idee, haben wir nicht schon genug von den Dingern ?

 

Wenn das nicht geahndet würde, dann stell ich jetzt ne Ampel vor

meiner Garage auf und male Zackenlinien an meiner Strassenseite

ach ja und dann stell ich noch ein "Sackgassenschild" vorne hin,

dann hab ich auch meine Ruhe vorm Haus... :(

 

 

Wenn Dummheit Flügel hätte, dann könntet ihr einen Flugplatz aufmachen...

 

 

SUE

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Guest Dauer-Guest

Leute, schaltet doch mal die Festplatte an. Den Fall gabs hier im (alten) Forum schon - muß ich das jetzt raussuchen und euch den Link setzen??? Des gibt ne Anzeige wegen Amtsanmassung und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr - und völlig zurecht! Man darf Autofahrer nicht erschrecken - außer man hat die Lizenz...

 

Zur Strassenbahn nur folgendes, wenn ich weglaufe und sebst hinfalle, dann ist das erstmal mein Problem. Sind die Kontrollis aber nicht erkenntlich gewesen und haben mir gegenüber irgendeine Bedrohung dargestellt, dann könnten sie schon belangbar sein. Stellen sich Nachts in der U-Bahn vor mir 4 Kerle in dunklen Zivil-Klamotten auf und meinen "Halt" dann kann´s leicht passieren, daß ich abhaue oder Eiertritte austeile. Ne Frau könnte sogar gleich das Reizgas zücken - Chhhhh - 0 Problem.

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Guest Michael
dann kann´s leicht passieren, daß ich abhaue oder Eiertritte austeile. Ne Frau könnte sogar gleich das Reizgas zücken - Chhhhh - 0 Problem.

Du bist dir aber über die Konsequenzen im klaren bzw. kannst auch einstecken, nachdem du ausgeteilt hast?!

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Guest Dauer-Guest

Schon wieder in Drohstimmung, Michael? Wenn sich vor mir 4 in zivil gekleidete Personen aufbauen die nicht sofort kenntlich machen, daß sie Beamten-technisch unterwegs sind, dann kann man das durchaus falsch verstehen, oder nicht? Russenmafia, Schlägertrupp von Michael engagiert, Besoffene Schläger? Logisch, wenn eindeutig festzustellen ist, daß die zur Kontrolle da sind, dann gibts auch keine Eiertritte. Ich wollte nur mal klarstellen, daß das Auftreten von zivil-Beamten nicht ohne Komplikationen ist. Willst Du das jetzt auch abstreiten, oder wie? Bzw abstreiten kannst Du´s nicht, also wird mal wieder gedroht...

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@Dauer-Guest

 

Wenn sich vor mir 4 in zivil gekleidete Personen aufbauen die nicht sofort kenntlich machen, daß sie Beamten-technisch unterwegs sind, dann kann man das durchaus falsch verstehen, oder nicht? Russenmafia, Schlägertrupp von Michael engagiert, Besoffene Schläger? Logisch, wenn eindeutig festzustellen ist, daß die zur Kontrolle da sind, dann gibts auch keine Eiertritte. Ich wollte nur mal klarstellen, daß das Auftreten von zivil-Beamten nicht ohne Komplikationen ist.

Deswegen sind sie auch zu viert. Nach dem "Eiertritt" werden die anderen drei den Rest besorgen. Wenn Du wieder aufwachst, hast Du eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den eingegipsten Händen. :(

 

Es sei denn, Du informierst Dich rechtzeitig über die angemessenen Mittel zur (vermuteten) Gefahrenabwehr.

 

MfG

 

Thomas

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Guest Michael

@D-G:

 

Schon wieder in Drohstimmung, Michael?
Naja, also wenn du eine Mahnung zur Vorsicht schon wieder als Drohung interpretierst - dafür kann ich nun wirklich nichts...

 

Wenn sich vor mir 4 in zivil gekleidete Personen aufbauen die nicht sofort kenntlich machen, daß sie Beamten-technisch unterwegs sind, dann kann man das durchaus falsch verstehen, oder nicht?

 

Man könnte z.B. diese Personen ja höflich nach einem Dienstausweis fragen. Oder gibt's das Wörtchen "höflich" in deinem Wortschatz nicht? Oder fängst du gleich an, jede auch nur näherungsweise einem Beamten ähnlich sehende Person anzupampen?

 

Schlägertrupp von Michael engagiert
uah, dein Niveau nähert sich heute mal wieder der Unterkante eines Gullydeckels... :(

 

Ich wollte nur mal klarstellen, daß das Auftreten von zivil-Beamten nicht ohne Komplikationen ist. Willst Du das jetzt auch abstreiten, oder wie?

 

Natürlich ist das Auftreten von Zivilbeamten nicht immer unproblematisch - du mögest aber einmal insbesondere das alte Forum durchlesen bzgl. Dienstausweise & Co., da gibt's einige interessante Infos zu dieser Problematik.

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@dauer_guest

 

ich wollte ganz sicher nicht mit einem Zivilbeamten tauschen,

was die Jungs + Maedels taeglich mitmachen (muessen),

geht auf keine Kuhhaut !

 

Du stellst ja die Leute hin wie gewaltbereite Schlaeger die nur

darauf warten, dass sie angemacht werden und zuhauen koennen...

 

Musst ja schon maechtig Erfahrung damit gemacht haben (??)

 

 

Ausserdem gehoert das gar nicht hier zum Thema.

 

Gruss

SUE

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Guest Dauer-Guest
Zur Strassenbahn nur folgendes, wenn ich weglaufe und sebst hinfalle, dann ist das erstmal mein Problem. Sind die Kontrollis aber nicht erkenntlich gewesen und haben mir gegenüber irgendeine Bedrohung dargestellt, dann könnten sie schon belangbar sein. Stellen sich Nachts in der U-Bahn vor mir 4 Kerle in dunklen Zivil-Klamotten auf und meinen "Halt" dann kann´s leicht passieren, daß ich abhaue oder Eiertritte austeile. Ne Frau könnte sogar gleich das Reizgas zücken - Chhhhh - 0 Problem.

 

Das war meine Aussage, nicht mehr und nicht weniger. Geben sich die Kerle nicht zu erkennen, dann kann man die als Bedrohung aufassen. Und tatsächlich: alle Fahrkarten-Kontrollis stecken als erstes Ihren Ausweiß an die Brust und sagen brav:"Guten Tag, Fahrkartenkontrolle, die Fahrausweise bitte". Wie gesagt, eine Frau könnte die erstmal mit Reizgas duschen, wenn sie sich nicht schnell zu erkennen geben. Da will ich den Richter sehen, der die Frau schuldig spricht wenn zum Beispiel eine Überwachungs-Kamera dokumentiert, wie die Frau eingekreist wird und keine Ausweise zu sehen sind.

 

Außer daß sich die Polizei beim Blitzen auch nicht zu erkennen gibt, hat das aber wirklich nix hier zu suchen. Ich hab aber damit nicht angefangen, sondern Franticek :(

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Ne Frau könnte sogar gleich das Reizgas zücken - Chhhhh - 0 Problem.

 

Da will ich den Richter sehen, der die Frau schuldig spricht wenn zum Beispiel eine Überwachungs-Kamera dokumentiert, wie die Frau eingekreist wird und keine Ausweise zu sehen sind.

 

Ach ja Du Aermster

*hoil ich hab ja gar nicht damit angefangen hoil* :heul:

 

"Ne Frau" kann ....... - wieso soll sie denn ?????????????????

hört sich ja wie eine Aufforderung an...

 

Ne Frau kann auch ma fragen ob's se ne Dienstausweis ham... oder ?

 

Mit Reizgas duschen - was soll das denn ??

 

Hast Du noch ein anderes Hobby ??

 

 

SUE

 

p.s. viele Gruesse an Deine Frau/Freundin...

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Eiertritte

Reizgasduschen

Erschiessen

Frauen duerfen das und werden vom Richter nicht bestraft...

 

Noch andere Ideen ???

 

Also liebe Frauen - aufruesten - wir duerfen das !! *goil*

 

 

Selbstverstaendlich muessen sich Zivilbeamte ausweisen,

das machen sie auch, aber in erster Linie moechten sie ueberleben !

Wenn sie sich bedroht fuehlen, dann werden sie nicht erst freundlich

und ruhig ihren Dienstausweis vorzeigen....

 

Es gibt sogar Individuen die Beamte in Uniform direkt aus dem Autofenster

ohne Vorwarunung niederschiessen...

 

 

 

Cops wehrt Euch - so kanns doch nicht sein ??

 

 

SUE

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Guest Michael

@HugoKlein:

 

Jessas, wo hast du denn das her?

 

Du mögest einmal § 34 StGB lesen:

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

 

 

(Hervorhebungen von mir)

 

Man möge bitte zuerst erklären, worin in einem Grüppchen umherstehender Personen oder einem sich nicht ausweisenden Polizeibeamten eine gegewärtige Gefahr für Leben, Leib usw. hervorgeht.

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Guest Dauer-Guest

Lassen wirs doch einfach: es hat nix mit Radarfalle.de zu tun und ist äusserst theoretisch. Grundsätzlich werde ich 4 Leute in zivil, die sich mir in den Weg stellen erstmal als Bedrohung wahrnehmen und jeder kann das wahrnehmen wie er will. Ihr könnt ja der Russenmafia noch "Guten Tag" sagen, ich verdrück mich lieber - oder verteil EIERTRITTE :heul:

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Guest Justizbeamter

Zum eigentlichen Thema:

 

Nur durch das Aufstellen einer Attrappe einer Geschwindigkeitsmessvorrichtung ist weder der Tatbestand der Amtsanmaßung und weder der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt. Selbst wenn es zu einem Auffahrunfall kommen sollte, kann nicht ohne weiteres von der Verwirklichung des Tatbestandes des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ausgegangen werden.

Die Polizei kann jedoch - je nach Bundesland unterschiedlich - den betreffendem einen Platzverweis erteilen.

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Guest Dauer-Guest

Unser Praxisfall im Forum (den ich zu faul bin rauszusuchen) verlief etwas anders: Anzeige wegen Amt... und Gef..., Blitzer sofort mitgenommen.

 

Mal ganz ehrlich Justizbeamter - wenn´s keine Straftat wäre, dann hätte ich einen prima Vorschlag, wie alle Raser mit einem Schlag weg sind: stellt einfach alle 200 Meter so eine Attrappe auf und dieses Forum kann dichtmachen.

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