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Videofahrzeuge


Wie viele Male wurdet Ihr durch sie angehalten?  

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Mich würde interessieren, wie viele Male Ihr durch zivile oder nicht zivile Videowagen angehaltet wurden?

 

Jeder spricht von diesen ominösen Videofahrzeugen. Doch sind diese wirklich so oft unterwegs, dass sie "Verkehrssünder" anhalten?

 

Auch Motorradfahrer (Kradfahrer) sind herzlich eingeladen abzustimmen !

 

Freue mich auf Eure Antworten.

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Guest Landy

@PS

 

Natürlich ;):B):

 

 

Die Cops sahen ganz schön bedröppelt aus als sie im Kofferraum nicht die erwartenden Drogen sahen, sondern nur den Boden des Kofferraums (gut versteckt, weißt du :P ).

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Gesehen habe ich so ein Ding auf einer öffentliche Ausstellung der Polizei in der lokalen Kleinstadt.

 

Danach dann nocheinmal, als dieser Wagen (Omega, also eon Exot ;) ) gerade ein Opfer von der Aufbahn gelotst hat.

 

Ärger hatte ich noch nie mit einem.

 

MfG

 

Kaimann

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das iss doch genauso wie 'unerlaubtes verlassen der straße', wenn man nen unfall gebaut hat... ;)

 

wurde - gott sei dank - noch nie gefilmt. ich pass aber auch immer auf wien schießhund und wenn ich nen verdacht fahre, fahr ich so langsam, dass er mich überholen muss und dann weiß ich ja, was sache iss.

sooo leicht kriegen die mich nicht :B):

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Ein einziges mal wg. "Unerlaubtem Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben"

Darf ich fragen was ich mir darunter vorzustellen habe? ;)

Och... ich habe mich bei komplett freier BAB dem aprupten und unberechenbaren Bremsmanövern meines einzigen Vordermannes durch einen Spurwechsel nach Rechts entzogen. Lt. den Videocops hätte ich diese Gefahr für mein Leben und das meiner Passagiere jedoch klaglos erdulden müssen. Für DM 500 durfte ich mich dann aber vom Tatbestand "Unerlaubtes Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben" freikaufen.

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Ein einziges mal wg. "Unerlaubtem Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben"

Darf ich fragen was ich mir darunter vorzustellen habe? :B):

Och... ich habe mich bei komplett freier BAB dem aprupten und unberechenbaren Bremsmanövern meines einzigen Vordermannes durch einen Spurwechsel nach Rechts entzogen. Lt. den Videocops hätte ich diese Gefahr für mein Leben und das meiner Passagiere jedoch klaglos erdulden müssen. Für DM 500 durfte ich mich dann aber vom Tatbestand "Unerlaubtes Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben" freikaufen.

?????

? ;) ?

?????

 

jetzt echt? hart...

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@NetGhost: Du vergisst aber jedes Mal, wenn du diese Geschichte erzählst, zu erwähnen, daß eine Sicherheitsleistung erhoben wurde, weil du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast und daß du auf den Rechtsweg (Einspruch, Gerichtsverhandlung etc) verzichtet hast. Wenn du dich so sehr im Recht fühltest, so frage ich mich bis heute, warum du das gemacht hast.

Du vergisst, daß eine Videoaufzeichnung von dem Vorfall gemacht wurde. Wenn es sich dort tatsächlich so dargestellt hat, wie du es hier immer schilderst, so wäre es mit Sicherheit zu keiner Verurteilung gekommen (oder war dein Abstand zu diesem Zeitpunkt so gering?)

 

Gruß

Goose

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Och... ich habe mich bei komplett freier BAB dem aprupten und unberechenbaren Bremsmanövern meines einzigen Vordermannes durch einen Spurwechsel nach Rechts entzogen. Lt. den Videocops hätte ich diese Gefahr für mein Leben und das meiner Passagiere jedoch klaglos erdulden müssen. Für DM 500 durfte ich mich dann aber vom Tatbestand "Unerlaubtes Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben" freikaufen.

Und lass mich raten: Dein Vordermann hat keine Strafe bekommen, sondern durfte unbehelligt weiterfahren?! ;)

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@NetGhost: Du vergisst aber jedes Mal, wenn du diese Geschichte erzählst, zu erwähnen, daß eine Sicherheitsleistung erhoben wurde, weil du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast und daß du auf den Rechtsweg (Einspruch, Gerichtsverhandlung etc) verzichtet hast. Wenn du dich so sehr im Recht fühltest, so frage ich mich bis heute, warum du das gemacht hast.

Du vergisst, daß eine Videoaufzeichnung von dem Vorfall gemacht wurde. Wenn es sich dort tatsächlich so dargestellt hat, wie du es hier immer schilderst, so wäre es mit Sicherheit zu keiner Verurteilung gekommen (oder war dein Abstand zu diesem Zeitpunkt so gering?)

 

Gruß

Goose

Das ist doch vernachlaessigbar, Goose, also gar nicht der Erwaehnung wert.... :B): Ausserdem wuerde das doch ein ganz anderes Licht auf beide Seiten werfen: Dem Helden der BAB im Kampfe gegen die Abzocker der BRD... ;)

 

Btw: Welcome back from holiday, hope you enjoyed it - diving?

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Worauf mag sich dieser überhebliche, nahezu arrogante Unterton stützen ?

Ironie, mein Bester, reinste Ironie und lange Zugehoerigkeit zu diesem Forum..... Man beachte ausserdem die Anwendung des smiley, die eigentlich schon den ironischen Unterton optisch darstellen soll. Mir nun noch Ueberheblichkeit und Verbissenheit vorzuwerfen zeugt ja schon von einer sehr starken Verbissenheit in Verbindung mit geringster Humorlosigkeit... :D;) , vor allem, wenn es gegen einen selbst oder gegen Brueder im Geiste geht. Kommt mir abermals sehr bekannt vor, um mal einen gemeinsamen Bekannten zu zitieren: Laesst tief blicken.... :P

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@NetGhost: Du vergisst aber jedes Mal, wenn du diese Geschichte erzählst, zu erwähnen, daß eine Sicherheitsleistung erhoben wurde, weil du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast und daß du auf den Rechtsweg (Einspruch, Gerichtsverhandlung etc) verzichtet hast. Wenn du dich so sehr im Recht fühltest, so frage ich mich bis heute, warum du das gemacht hast.

Du vergisst, daß eine Videoaufzeichnung von dem Vorfall gemacht wurde. Wenn es sich dort tatsächlich so dargestellt hat, wie du es hier immer schilderst, so wäre es mit Sicherheit zu keiner Verurteilung gekommen (oder war dein Abstand zu diesem Zeitpunkt so gering?)

Goose, dein Vertrauen in den Rechtsweg ist mir bekannt und deine Rechtsauffassung ehrt dich. Ich teile aufgrund der Erfahrungen meiner Familie und eben diesem Vorfall mit der Polizei das Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland jedoch nicht. Auch hätte ich die Kosten für eine erneute Anreise wohl nicht erstattet bekommen. Hinzu kommt, dass die Beamten scheinbar jeglichen gesunden Menschenverstand vor Dienstantritt im Spint gelassen haben. Immerhin waren sie so ehrlich zuzugeben, dass ich angehalten wurde, weil mein angeblicher Verstoß "lukrativer" (O-Ton der Beamten) gewesen sei während der Täter unbehelligt weiter fahren durfte. Ich hoffe inständig, dass er an diesem Tag nicht noch mehr Menschen in Gefahr gebracht hat.

Mein Abstand war bis zu dem Zeitpunkt selbstverständlich vorschriftsmäßig bis mein Vordermann bei 3 freien Spuren bis zum Horizont unvemittelte Bremsmanöver einleitete und mir der Videowagen dicht im Nacken hing. Eigentlich schade, dass der Psycho nicht genau in dem Moment eine Vollbremsung hingelegt hat, als ich nach rechts ausgewichen bin. Dann hätte es bestimmt noch gereicht um den Videowagen zu erwischen.

 

Das ist doch vernachlaessigbar, Goose, also gar nicht der Erwaehnung wert.... Ausserdem wuerde das doch ein ganz anderes Licht auf beide Seiten werfen: Dem Helden der BAB im Kampfe gegen die Abzocker der BRD...

 

Ach Harry, deine überheblichen Mutmaßungen und Verdrängungsversuche sind der sachlichen Diskussion leider nicht förderlich. Mein Abstand war wie oben bereits geschrieben vorschriftsmäßig bis zu dem Zeitpunkt, als er von dem Helden der linken Spur dezimiert wurde (von dem ja kategorisch keine Gefahr ausgehen kann, weil ja nicht sein kann was nicht sein darf!).

 

Und lass mich raten: Dein Vordermann hat keine Strafe bekommen, sondern durfte unbehelligt weiterfahren?!

 

Genau so war das...

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Och... ich habe mich bei komplett freier BAB dem aprupten und unberechenbaren Bremsmanövern meines einzigen Vordermannes durch einen Spurwechsel nach Rechts entzogen. Lt. den Videocops hätte ich diese Gefahr für mein Leben und das meiner Passagiere jedoch klaglos erdulden müssen. Für DM 500 durfte ich mich dann aber vom Tatbestand "Unerlaubtes Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben" freikaufen.
Aha, DAS - unter Weglassung diverser, wichtiger Faktoren, naemlich:
..., daß eine Sicherheitsleistung erhoben wurde, weil du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast und daß du auf den Rechtsweg (Einspruch, Gerichtsverhandlung etc) verzichtet hast. Wenn du dich so sehr im Recht fühltest, so frage ich mich bis heute, warum du das gemacht hast.

Du vergisst, daß eine Videoaufzeichnung von dem Vorfall gemacht wurde. Wenn es sich dort tatsächlich so dargestellt hat, wie du es hier immer schilderst, so wäre es mit Sicherheit zu keiner Verurteilung gekommen...

 

- nennt unser Netghost nun sachliche Diskussion. Es zeigt sich doch immer wieder: Man lernt nie aus.... :D:P

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Aha, DAS - unter Weglassung diverser, wichtiger Faktoren, naemlich:

Welchen Unterschied macht denn das für dich? Wird durch die Sicherheitsleistung (oder wie auch immer man das Freikaufen eben nennen will) die Gefahr, die von den Psychopathen ausgeht, geringer? Wird die Welt irgendwie besser durch meine geleistete "Sicherheitsleistung"?

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@Goose

Du vergisst, daß eine Videoaufzeichnung von dem Vorfall gemacht wurde.
Du vergißt, daß die Videoaufzeichnung, falls sich darauf nichts eindeutiges erkennen läßt, leider nichts geworden ist oder ganz einfach nie gemacht wurde. Bleibt die Aussage von 2 ehrenwerten Vertretern der Obrigkeit gegen 1 (ausländischen) Untertan, der keinen festen Wohnsitz in D hat.

Ich kann Netghost's Risikoabwägung durchaus nachvollziehen.

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Welchen Unterschied macht denn das für dich?
Ach, einen nicht geringen. Da faehrt also ein Videofahrzeug hinter Dir her und filmt Dich - aus welchem Grunde denn eigentlich? Oder haben die das Videogeraet erst eingeschaltet, als Dein Vordermann in die angebliche Vollbremsung ging?

 

Wird durch die Sicherheitsleistung (oder wie auch immer man das Freikaufen eben nennen will) die Gefahr, die von den Psychopathen ausgeht, geringer?

Nee, habe ich das irgendwo behauptet - oder auch nur die entstandene Gefahr abgestritten? Wie angedeutet, die wichtigste Frage - die Du unterlaesst, zu beantworten - ist die, ab wann das Videogeraet an war und warum.

 

Wird die Welt irgendwie besser durch meine geleistete "Sicherheitsleistung"?

Noe, aber schlechter geworden ist sie dadurch auch nicht - jedenfalls nicht fuer die Allgemeinheit feststellbar... :D

Die Polizisten, deren Einlassung wir zu diesem Fall leider nie hoeren koennen, waren jedenfalls offensichtlich der Meinung, da einen "schlimmen Raser" gemassregelt zu haben....

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Guest Landy

Das Video lief wahrscheinlich deshalb, weil NetGhost ein Fahrzeug der beliebtesten "Kundengruppe" fährt. Da war die Videobesatzung wohl ganz froh darüber, dass ihn jemand blockiert, genötigt und gefährdet hat.

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Das Video lief wahrscheinlich deshalb, weil NetGhost ein Fahrzeug der beliebtesten "Kundengruppe" fährt. Da war die Videobesatzung wohl ganz froh darüber, dass ihn jemand blockiert, genötigt und gefährdet hat.

Bestimmt.... ganz bestimmt..... :D

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Oder haben die das Videogeraet erst eingeschaltet, als Dein Vordermann in die angebliche Vollbremsung ging?

Wie angedeutet, die wichtigste Frage - die Du unterlaesst, zu beantworten - ist die, ab wann das Videogeraet an war und warum. Die Polizisten, deren Einlassung wir zu diesem Fall leider nie hoeren koennen, waren jedenfalls offensichtlich der Meinung, da einen "schlimmen Raser" gemassregelt zu haben....

Ob und wann eine Videoaufzeichnung erfolgt ist weiß ich nicht. Ich habe es strikt abgelehnt, mir irgendeine Videoaufzeichnung anzusehen, weil darauf ohnehin kein Verstoß meinerseits zu sehen sein kann.

Die Einlassung der Polizisten habe ich im O-Ton an zahlreichen Stellen hier im Forum wiedergegeben. Ich werde es bei Gelegenheit mal raussuchen. Kurz zusammengefasst: Mein "Verstoß" sei eben lukrativer gewesen. Mein Vorwurf, man hat uns aufgrund des Fahrzeuges angehalten und das andere Fahrzeug weiterfahren lassen weil man Angst vor der Besatzung hatte, wurde von den Beamten nach einigem Rumdrucksen nicht in Abrede gestellt. "Unerlaubtes Entfernen aus einer Gefahrensituation für Leib und Leben" ist eben ein schlimmerer Verstoß als Vorsätzliche, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Wie du schon sagtest, man lernt nie aus. Ich bin jedenfalls froh, aus dieser Situation unbeschadet herausgekommen zu sein, auch wenn die Sicherheit ziemlich teuer erkauft werden musste.

 

Meine Frage an Dich bezüglich der Sicherheitsleistung ist immer noch offen. Ich bitte um Antwort.

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Meine Frage an Dich bezüglich der Sicherheitsleistung ist immer noch offen. Ich bitte um Antwort.
Ich darf hierzu mal Kaimann zitieren?
Worauf mag sich dieser überhebliche, nahezu arrogante Unterton stützen ?

Gleichzeitig darf ich auf meinen Beitrag von 11:25 des heutigen Tages verweisen?

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Ich darf hierzu mal Kaimann zitieren?

Gleichzeitig darf ich auf meinen Beitrag von 11:25 des heutigen Tages verweisen?

Nein.

Nein. Du bist in deiner "Antwort" leider nicht auf die Frage eingegangen.

 

Aber gut, extra für dich nochmals:

 

Lieber Harry,

 

gern würde ich deine geschätzte Einlassung zu meiner folgenden Frage in diesem Forum erblicken.

 

Welchen Unterschied macht denn das [die Zahlung einer Sicherheitsleistung im o.g. Fall]für dich?

 

In Erwartung deiner geschätzten Antwort verbleibe ich,

 

mit vorzüglicher Hochachtung

 

NetGhost

 

PS. Ich hoffe, die Formulierungen und der Ton der Ansprache sind so genehm.

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gern würde ich deine geschätzte Einlassung zu meiner folgenden Frage in diesem Forum erblicken.

 

Welchen Unterschied macht denn das [die Zahlung einer Sicherheitsleistung im o.g. Fall] für dich?

 

 

In Erwartung deiner geschätzten Antwort verbleibe ich,

 

Aha, sachliche Diskussion! Ich lach' mich schief'! :D

 

Lieber Netghost,

wuerdest Du mir bitte mal erklaeren, woher Du das Zitat, welches im obigen Zitat mit eingebunden ist (zur Verdeutlichung, was ich meine, fett hervorgehoben) hast? Du fragst nach einer Antwort zu einer Frage, die Du - zumindest so - nie gestellt hast, die aber dann als "Zitat" mit Einschiebungen "wiederholt" wird?

Das, mein Gutster, ist genau der Diskussionsstil, den ich Dir schon seit geraumer Zeit vorwerfe, Du aber "sachlich" nennst. Schoen, dass Du selbst die Beispiele dafuer anbringst....

Geh' mir doch vom Acker und verbleibe.... :P

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wuerdest Du mir bitte mal erklaeren, woher Du das Zitat, welches im obigen Zitat mit eingebunden ist (zur Verdeutlichung, was ich meine, fett hervorgehoben) hast? Du fragst nach einer Antwort zu einer Frage, die Du - zumindest so - nie gestellt hast, die aber dann "Zitat" "wiederholt" wird?

In meinem Beitrag vom 15.06.2004, 10:56 habe ich dir diese Frage gestellt. Die Ergänzung in eckigen Klammern ist ein redaktionell übliches Mittel um erneut zu verdeutlichen, worauf sich der Satz bzw. die Frage beziehen. In Büchern und Zeitungen wird dies häufig praktiziert, daher gehe ich davon aus dass du das eigentlich weisst.

Was hat das mit unsachlichem Diskussionsstil zu tun? :D

 

Um weiteren Pöbeleien vorzubeugen, formuliere ich die Frage für dich gern erneut:

 

Welchen Unterschied macht für deine Bewertung des Falles die Tatsache, dass eine Sicherheitsleistung erhoben wurde im Gegensatz zum gleichen Fall ohne Sicherheitsleistung/Geldbuß/Strafe (wie auch immer man es nennen mag) vor Ort ?

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In meinem Beitrag vom 15.06.2004, 10:56 habe ich dir diese Frage gestellt.
In meinem Beitrag von 11:25 habe ich Dir die Frage - mit Zitat der Frage! - beantwortet, in dem Zusammenhang, in dem ich die Frage erkannt habe. Schau' Dir doch bitte mal Deinen erwaehnten Beitrag (10:56) inkl. des darin befindlichen Zitates an, und dann versuche doch mal bitte jemandem neutrales zu erklaeren, wie die Frage gemeint war (so wie Du sie um 12:07 "redaktionell" ueblich zitiert hast. Das duerfte nur fuer einen nachvollziehbar sein - fuer Dich!

 

Die Ergänzung in eckigen Klammern ist ein redaktionell übliches Mittel um erneut zu verdeutlichen, worauf sich der Satz bzw. die Frage beziehen. In Büchern und Zeitungen wird dies häufig praktiziert,...

Jau, in Buechern und Zeitungen nutzt man z.B. die eckigen Klammern fuer Quellennachweise. Sag' mal, schreiben wir hier Buecher und/oder Zeitungen, oder diskutieren wir hier? Wenn Du eine Frage stellst, dann solltest Du doch sofort verdeutlichen, wie Du sie meinst, oder nicht? Jegliches nachtraegliche Anwendungen irgendwelcher redaktionellen Gepflogenheiten laesst mich an einen schlechten und vor allem unsachlichen Diskussionstil denken, weil du nachtraeglich irgendetwas einarbeitest, was vorher kein Mensch erkennen kann.... Aber was tut man nicht alles, um Recht zu behalten, gelle?! :D

 

Welchen Unterschied macht für deine Bewertung des Falles die Tatsache, dass eine Sicherheitsleistung erhoben wurde im Gegensatz zum gleichen Fall ohne Sicherheitsleistung/Geldbuß/Strafe (wie auch immer man es nennen mag) vor Ort ?

Versteh' ich nicht ganz, die Frage, wie sie hier gestellt ist. Ich will den Fall gar nicht bewerten, dazu habe ich nur unzureichende und offensichtlich subjektive Informationen....

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Versteh' ich nicht ganz, die Frage, wie sie hier gestellt ist. Ich will den Fall gar nicht bewerten, dazu habe ich nur unzureichende und offensichtlich subjektive Informationen....

Wenn du nicht gewillt bist, dich mit dem Thema auseinaderzusetzen, warum antwortest du dann überhaupt in diesem Thema?

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Goose, dein Vertrauen in den Rechtsweg ist mir bekannt und deine Rechtsauffassung ehrt dich. Ich teile aufgrund der Erfahrungen meiner Familie und eben diesem Vorfall mit der Polizei das Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland jedoch nicht. Auch hätte ich die Kosten für eine erneute Anreise wohl nicht erstattet bekommen. Hinzu kommt, dass die Beamten scheinbar jeglichen gesunden Menschenverstand vor Dienstantritt im Spint gelassen haben. Immerhin waren sie so ehrlich zuzugeben, dass ich angehalten wurde, weil mein angeblicher Verstoß "lukrativer" (O-Ton der Beamten) gewesen sei während der Täter unbehelligt weiter fahren durfte. Ich hoffe inständig, dass er an diesem Tag nicht noch mehr Menschen in Gefahr gebracht hat.

Mein Abstand war bis zu dem Zeitpunkt selbstverständlich vorschriftsmäßig bis mein Vordermann bei 3 freien Spuren bis zum Horizont unvemittelte Bremsmanöver einleitete und mir der Videowagen dicht im Nacken hing. Eigentlich schade, dass der Psycho nicht genau in dem Moment eine Vollbremsung hingelegt hat, als ich nach rechts ausgewichen bin. Dann hätte es bestimmt noch gereicht um den Videowagen zu erwischen.

Mein Vertrauen und meine Kenntnis sowie Erfahungen über den Rechtsweg....

 

Jedem sollte bekannt sein, daß die Sicherheitsleistung bei weitem nicht die letzte Instanz ist. So, wie du es darstellst warst du doch zweifelsfrei im Recht, oder? Somit hätte es doch, wenn dei Verhalten tatsächlich so, wie von dir dargestellt, unvermeidbar war, zwangsläufig zu einem Freispruch kommen müssen. In diesem Fall wären dir natürlich alle dir entstandenen Kosten ersetzt worden (oder hattest du doch irgendwelche Zweifel, daß dein Verhalten vielleicht doch nicht zu 100% richtig war?

 

Ob und wann eine Videoaufzeichnung erfolgt ist weiß ich nicht. Ich habe es strikt abgelehnt, mir irgendeine Videoaufzeichnung anzusehen, weil darauf ohnehin kein Verstoß meinerseits zu sehen sein kann.
Soso, also kannst du auch nicht beurteilen, ob dein Verhalten aus der Sicht eines Dritten heraus als Gefährdung erkannt werden konnte.

 

Und für die anderen, die dieses Beispiel so dankbar annehmen, um über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu schimpfen:

 

Das Video lief wahrscheinlich deshalb, weil NetGhost ein Fahrzeug der beliebtesten "Kundengruppe" fährt. Da war die Videobesatzung wohl ganz froh darüber, dass ihn jemand blockiert, genötigt und gefährdet hat.
Landy, glaubst du wirklich, dich so weit in die Gedanken der Kollegen hineinversetzen zu können? Aus welcher Erfahrung heraus? Aus den paar Beiträgen bei "Taff Spezial: Die Aufpasser" und ein paar anderen schwindligen Sätzen? Ich behaupte doch auch nicht zu wissen, was alle deutschen Autofahrer zwischen 18 und 21 denken, nur weil ich mal die verzerrte Stimme von einem Maskenmann im ZDF gesehen habe, der zu dieser Gruppe gehört.

 

Du vergißt, daß die Videoaufzeichnung, falls sich darauf nichts eindeutiges erkennen läßt, leider nichts geworden ist oder ganz einfach nie gemacht wurde. Bleibt die Aussage von 2 ehrenwerten Vertretern der Obrigkeit gegen 1 (ausländischen) Untertan, der keinen festen Wohnsitz in D hat.

Ich kann Netghost's Risikoabwägung durchaus nachvollziehen.

@TS1: Aber anscheinend kannst du die Risikoabwägung der Kollegen nicht nachvollziehen, oder glaubst du ernsthaft, sie würden wegen der Verfolgung einer OWi eine Straftat (§§ 344 ff StGB) begehen?

 

Aber es passt ja so schön ins Bild.

 

Gruß

Goose

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Guest Landy

@Goose

 

Ich bin selber 2 mal angehalten worden, obwohl ich mir keinen Regelverstoß geleistet habe (ging aufgrund der Verkehrsdichte zum Glück nie und ich hatte es nicht besonders eilig).

 

Warum hat man mich denn kontrolliert? Genau, jung, teures Auto, der muss ja Drogendealer sein...

 

Genauso wird eben von einem Porschefahrer erwartet, dass er schnell fährt und eventuell dabei irgendwelche Gesetze übertritt.

 

Für mich hat das weniger mit psychologischen Kenntnissen sondern eher mit (sehr einfacher) Logik.

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@Goose

 

Ich war zweifelsfrei im Recht im o.g. Fall, jedoch war ich gleichzeitig Beschuldigter und du kennst die schlechte Position, die man (ganz besonders bei Verkehrsdelikten) als solcher inne hat, noch dazu mit entsprechendem Fahrzeug (was leider - wie ich aus Erfahrung weiß - eine Rolle spielt). Ich habe mich einfach aufgrund der bekannten gerichtlichen Vorgehensweise, den Reisekosten (Flug, Hotel, Leihwagen etc.) und allein der Unverschämtheit, mich für meine und die Sicherheit meiner Passagiere rechtfertigen zu müssen während ein Psychopath einfach weiterfahren darf, gegen einen weiteren Rechtsweg entschieden. Es ist einfach wie ein Schlag ins Gesicht, wenn man froh ist, sich in Sicherheit gebracht zu haben und anschließend soll man selbst zum Täter gemacht werden, während die Polizei die Augen vor dem eigentlichen Täter verschließt.

Kleines Beipiel: Stell Dir vor, eine Frau rennt um ihr Leben, verfolgt von einem Mann mit Küchenmesser. Sie rennt bei ihrer Flucht einen Papierkorb um und ist froh einem Polizisten in Arme gefallen zu sein. Als Sie dem Polizisten die Sachlage erklären will, schreibt der eine Verwarnung wegen Umweltverschmutzung und der Mann mit dem Messer wandert gemütlich - in Gedanken bei seinem nächsten Opfer - unbehelligt von dannen. Würdest du nicht sagen, dass diese Situation grotesk und unrealistisch ist? Nun, mir ist sie ganz ähnlich passiert...

 

Aber anscheinend kannst du die Risikoabwägung der Kollegen nicht nachvollziehen, oder glaubst du ernsthaft, sie würden wegen der Verfolgung einer OWi eine Straftat (§§ 344 ff StGB) begehen?

 

Goose, auch hier ehrt dich deine Haltung selbstverständlich. Aber bitte sieh doch ein, dass du nicht für alle deine Kollegen sprechen kannst - da es auch unter ihnen schwarze Schafe gibt. Ich erinnere mich immer mal wieder an so einige Bestechungsaufforderungen seitens Polizei- und Ordnungsbehörden im großen Kreise meiner Familie. Vieleicht sind es Einzelfälle, vieleicht auch nicht. Ich vermag es nicht zu beurteilen, aber vieleicht sollte man (und du) es nicht völlig ausschließen.

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@NetGhost: Wie gesagt, ich habe schon etliche Erfahrungen mit den deutschen Gerichten gemacht und auf diesen gründet sich meine Meinung darüber.

Der Staat ist noch immer in der Pflicht, dir deine Schuld zu beweisen, und da wir hier in keiner Bananenrepublik leben wird man sicher auch Recht bekommen, wenn man "zweifelsfrei im Recht ist".

 

Zu den Bestechungsaufforderungen: Du konntest, glaube ich, bisher noch nie mehr als Andeutungen von dir geben, oder?

 

Du solltest nur, wenn du dein Videowagenbeispiel wieder anführst kurz darauf hinweisen, daß du aus freien Stücken auf weitere Rechtsmittel, die dir zweifellos offenstanden, verzichtet hast.

 

@Landy: Aus zwei Erlebnissen? Wow, das ist ja eine Menge, zweifellos mehr als der eine Bericht, den ich gesehen habe :D

 

Gruß

Goose

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Aber anscheinend kannst du die Risikoabwägung der Kollegen nicht nachvollziehen, oder glaubst du ernsthaft, sie würden wegen der Verfolgung einer OWi eine Straftat (§§ 344 ff StGB) begehen?
Das Risiko kann man klein halten, wenn man sich das Opfer erst mal anschaut (wie in diesem Fall offensichtlich geschehen).

 

Wenn es zufälligerweise der Herr (Kaiser) Dr. Franz Josef Strauß war, macht man einen untertänigsten Diener und entschuldigt sich tausendmal. Denn daß man selbst als Münchner Polizeipräsident ruckzuck von seinen Aufgaben entbunden werden kann, ist allgemein bekannt.

 

Wenn es ein unbedeutender Mensch aus dem Ausland ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, dann kann man so gut wie risikolos mit all seiner Macht und Herrlichkeit zuschlagen. Was hätte denn NetGhost schon mit seiner Aussage (objektive Beweise hat er nicht!) für eine Chance gegen die Aussage von 2 Polizisten? Bitte führe uns vor, wie er sich vor Gericht verteidigen müßte!

 

Wenn NetGhost seiner (subjektiven) Beschreibung nach an 2 schwarze Schafe geraten war und Du selbstverständlich die Hand für Deine anonymen Kollegen ins Feuer legst, so mußt Du doch anerkennen, daß er aus seiner Sicht (skeptisch gegenüber der real existierenden Gerechtigkeit) heraus richtig gehandelt hat.

Der Staat ist noch immer in der Pflicht, dir deine Schuld zu beweisen
Das müssen aber schon sehr stichhaltige Beweise sein, um einen Richter gegen die Aussage von mehreren Polizisten zu überzeugen. Du weißt ja, daß ein Richter in der Würdigung der Beweise frei ist.
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Der Staat ist noch immer in der Pflicht, dir deine Schuld zu beweisen, und da wir hier in keiner Bananenrepublik leben wird man sicher auch Recht bekommen, wenn man "zweifelsfrei im Recht ist".

Das klingt gut, ich habe jedoch sämtliches Vertrauen in den Dt. Rechtsstaat verloren, und das begründet sich nicht ausschließlich auf Erfahrungen in Verkehrsdelikten - in dieser Richtung war der o.g. Vorfall der einzige.

 

Zu den Bestechungsaufforderungen: Du konntest, glaube ich,  bisher noch nie mehr als Andeutungen von dir geben, oder?
Goose, vergiss bitte nicht dass ich damit Familienmitglieder belasten würde. Per PM oder email können wir uns selbstverständlich diskret über diese Vorfälle austauschen, wenn du daran interesse hast.

 

Du solltest nur, wenn du dein Videowagenbeispiel wieder anführst kurz darauf hinweisen, daß du aus freien Stücken auf weitere Rechtsmittel, die dir zweifellos offenstanden, verzichtet hast.

 

Es macht meinem Empfinden nach keinen Unterschied ob ich auf meine Rechtsmittel verzichtet habe oder nicht. Der Psychopath ist weiterhin unbehelligt unterwegs und die verwerflichen Prioritäten der Videocops, ausschließlich "lukrative" Verstöße zu ahnden, wird sich durch den Rechtsweg leider auch nicht ändern.

 

Dass Fahrzeuge von höheren Profil "bevorzugt" kontrolliert und verfolgt werden kann ich leider auch bestätigen, und das nicht nur aus besagtem o.g. Fall.

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Wenn man als Polizist eine Person wie franz Josef Straus erwische wurde ihn die maximale Strafe verschaffen. Damit kann man sich dann für seine Politik "bedanken".

 

Ich vermute mal, das Netghost den fahrer arg bedrängt hat, so das dieser mal kurz seine Bremslichter testen wollte.

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Ich vermute mal, das Netghost den fahrer arg bedrängt hat, so das dieser mal kurz seine Bremslichter testen wollte.

Wie wäre es mit lesen statt vermuten?

Mein Abstand zum Vordermann war vorschriftsmäßig. Er war es, der bei komplett freier BAB plötzliche und unberechenbare Bremsmanöver hingelegt hat.

Merke dir, mein lieber glückspilz: Ich drängle nicht, da überhole ich lieber (nach 2-3 ungenutzten Möglichkeiten rechts zu fahren) gleich rechts. Ungeachtet dieser Tatsache war beides im o.g. Fall nicht gegeben.

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@ts1: Sorry, aber solche Unterstellungen erkennt jeder, der sich mit dem System auskennt, als solchen Schwachsinn, daß ich da nicht näher drauf eingehen werde.

 

@NetGhost: Nun, es ist merkwürdig, wenn du dein Vertrauen verloren hast. Natürlich kann ich nicht ausschließen, daß es mit Sicherheit in keinem Fall zu einem Irrtum kommen kann, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr gering. Zweifellos ist das deutsche Recvhtssystem nicht perfekt, jedoch ist es nach meinen Erfahrung so nah an der Grenze zur Perfektion, wie es überhaupt nur menschenmöglich ist.

 

Gruß

Goose

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@audiS3: mit nem Blick auf Autobahnparkplätze und sonstigen Haltegelegenheiten sieht man schon öfters die Video- :P mit ihren Opfern.

 

Und es ist doch klar, daß bei den Video- ;) der Jagdinstinkt nach höherwertigen Fahrzeugen naturbedingt höher ist. Dies sind nun mal die Highlights in deren Alltag, die Abfertigung von TDI- und Anhängerfahrer ist der schnöde Alltag.

:D

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Wenn du nicht gewillt bist, dich mit dem Thema auseinaderzusetzen, warum antwortest du dann überhaupt in diesem Thema?

Erstens haben wir immer noch das Recht auf freie Meinugsaeusserung, und zweitens lasse ich mir nun bestimmt nicht vorschreiben, wie ich mich mit dem Thema auseinanderzusetzen habe. Ich sehe keine Veranlassung, die Tatsache, dass Dich da zwei Polizisten angehalten und zur Kasse gebeten haben, zu bewerten, wohl aber die Tatsache zu kommentieren, dass Du das als "Raubrittertum" hinstellst und dabei bewusst verschweigst, dass Du saemtliche Rechtswege dagegen freiwillig aussen vor gelassen hast - unter Vorschiebung eines diffusen Misstrauen in den deutschen Staat.

Waere ja aehnlich, als wenn sich der Schauspieler, der einen Mord gestanden hat um seine Frau zu entlasten, nun auch noch ueber seine aufgrund des Gestaendnisses erfolgte Inhaftierung und Verurteilung beschweren wuerde - was er wohl nicht tut....

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Sorry, aber solche Unterstellungen erkennt jeder, der sich mit dem System auskennt, als solchen Schwachsinn, daß ich da nicht näher drauf eingehen werde.
Du meinst, mit solcher Aussage käme NetGhost vor Gericht durch? Er geht einfach nicht auf die Unterstellungen der Polizisten ein? Und das soll helfen???

Also bis jetzt habe ich Dich nicht für einen so wirklichkeitsfremden Träumer gehalten. Du willst uns wohl ver*schen. :D

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Die ganze Angelegenheit wird doch sehr hypothetisch, oder? Alles haette, wenn und aber....

Tatsache scheint zu sein: Da wurden DM 500 als Sicherheitsleistung hinterlegt und nicht mehr versucht, diese wieder einzuholen. Hoert sich fuer mich sehr ulkig an, selbst wenn man mit Kohle gestopft ist bis zum geht nicht mehr. Dann stellt sich noch die Frage: Fuer welches "Delikt" muss man eigentlich DM 500 zahlen, oder wird eine Sicherheitsleistung generell so hoch angesetzt?

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Tatsache scheint zu sein: Da wurden DM 500 als Sicherheitsleistung hinterlegt und nicht mehr versucht, diese wieder einzuholen.

Naja, mit wirtschaftlichem Denken ist es bei Dir nicht weit her, oder?

Es scheint dir ja sichtlich zu gefallen, dass ich DM 500 losgeworden bin und ich gönne dir ja auch, dass du mal wieder einen Aufhänger gefunden hast. Aber es geht hier nicht um die Sicherheitsleistung sondern darum, dass die Polizei leider offensichtlich die Augen vor der "nicht so lukrativen" Gefahr verschließt.

Wägt man das Kosten-Nutzen-Verhältnis in diesem Fall ab, so ist der "Sicherheitszuschlag" allemal Preiswerter gewesen als eine erneute Anreise, Hotel, Mietwagen und die vor Gericht vergeudete Zeit, die mir niemand ersetzen kann. Aber ich erwarte nicht, dass du das verstehst...

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Es scheint dir ja sichtlich zu gefallen, dass ich DM 500 losgeworden bin ...

Ich weiss jetzt gar nicht, wie Du darauf kommst, aber in letzter Zeit scheint die weinerliche Methode hier recht modern geworden zu sein.... Mir ist es egal, ob Du 500 DM losgeworden bist oder nicht, ich jedenfalls haette es mir nicht so einfach gefallen lassen. Zumindest haette da ein Anwalt nachgehakt und man muss auch nicht fuer alles persoenlich antanzen....

 

Wenn Du doch aber, anstatt zu lamentieren, einfach nur meine Frage beantwortet haettest..... :D

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Wenn Du doch aber, anstatt zu lamentieren, einfach nur meine Frage beantwortet haettest..... :D

Ich bitte dich... Immer solch polemische Unterstellungen, das war sonst nicht dein Niveau.

Und "weinerlich"? Du hast auch schon mal mit Argumenten an Stelle von Polemik gerabeitet. Ich weiß, dass ich auf Deutschen Straßen tun und lassen kann was ich will. Und wenn ich alle Jubeljahre mal erwischt werde, dann kann ich mich freikaufen, so einfach ist das. Nur besitze ich genügend Verantwortungsbewusstsein um dies eben nicht auszunutzen!

 

Welche Frage deinerseits habe ich denn übersehen?

Auch habe ich leider noch keine Antwort auf meine Frage bekommen. Wenn du mir darauf keine Antwort geben willst, so wäre eine klare Aussage in dieser Richtung angebracht.

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