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GSX-R

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Everything posted by GSX-R

  1. Klar darfst Du. Kann aber teurer werden... Zahlen bringt Frieden
  2. Ich wüsste mal gerne, wie die hiesige Rennleitung bei der Unfallaufnahme versucht hat, den Unfallablauf nachzuvollziehen...
  3. Woher kennst Du die Kaliber im meinem Arsenal???? Konkreter: Den 1911er Colt Gouverment in .45 ACP gibt es von verschiedenen Firmen. Meine ist von Springfield. Ist Aufgrund verschiedener Vorteile nicht totzukriegen. Und wenn es nur das Drohpotential ist. In diese Mündung zu schauen, das entmutigt so ziemlich jeden Möchtegernrambo. Ist allerdings auch ein vorzügliches Sportgerät mit viel Nachrüstpotential. Meine hat schon die eine oder andere Tuningmaßnahme hinter sich. Zur Smith&Wesson: Klar, die 29 ist der Klassiker. Dirty Harry lässt grüßen. Ich hab die 629 Classic und bin dermaßen
  4. Für Anstiftung und Beihilfe muss ein Vorsatz vorliegen. Wenn Du stockbesoffen in Dein Auto steigst und jemand anderes fährt, ohne dass Du ihn dazu gebracht hast bist Du für dessen Zustand nicht verantwortlich.
  5. Wobei es wahrscheinlich schwierig wird, den notwendigen Vorsatz nachzuweisen.
  6. Das ganze scheint mir doch etwas dubios. Die FeB ist bei einer MPU-Anordnung in diesem Falle an den § 14 FeV gebunden und muss eventuelle Eignungszweifel begründen. Wenn Deine Blutprobe negativ war und Du nicht mit Btm erwischt worden bist, wie um alles in der Welt ist denn dann die MPU-Anordnung begründet worden???? In jedem Fall wäre der erste Schritt eigentlich eine Anordnung zu einem ärztlichen Gutachten gewesen... Irgendwas stimmt da nicht. Vielleicht postest Du mal den genauen Wortlaut der Anordnung. So long Rolf
  7. Innerhalb eines Jahres bezieht sich auf "ab Rechtskraft" des ersten Bescheides. Wenn das alles an einem Tag passiert ist, dann sollte IMHO die 2 mal 26 innerhalb eines Jahres-Regel nicht auf Dich zutreffen.
  8. Mann Kaimann, das ist aber kein Spaß mehr. Vielleicht verträgt die Haya die Leistung einfach nicht, in jedem Fall kann ich mich noch dran erinnern, was Du mir zu dem Motorplatzer bei meiner GSX-R 750 geschrieben hast: Du hast nur Angst vor einem technischen Defekt. Und das aus gutem Grund... Mach bloß vorsichtig! Und gib dem Werkstattfuzzi, der die Unterlegscheibe vergessen hat ( ) einen Tritt von mir, dass er hinter der Werkshalle aufschlägt! Gute Fahrt trotzdem... Rolf
  9. Die "Kaufmasche" mit Motorrad hatten wir nebenan auch schon mal. Klick.
  10. Toll, wie prima... Da wird dem Nachwuchs gezeigt, dass Linksblockieren OK ist. Schande über den Fahrlehrer! Aber: Das ist ja wohl auch nicht der richtige Weg.Einer blockiert, der andere beleidigt. Was jetzt schlimmer ist soll doch jeder für sich entscheiden, für mich hat sich der Biker durch sein Verhalten eine Stufe tiefer gestellt als der Fahrlehrer. Da bleibe ich für meinen Teil doch lieber gelassen, denn besser wird es durch das Verhalten bestimmt nicht. Das mag sein. Aber ob ich dem Biker mit dem anschließenden Verhalten gerne auf der Straße begegnen möchte und was dem entzogen g
  11. Wenns bis 500m geeicht ist kann es wohl auch bis 500m verwendet werden. Und ja, die Probezeit kann in diesem Fall auch rückwirkend verlängert werden, weil hier der Tatzeitpunkt, nicht die Rechtskraft relevant ist.
  12. Normalerweise muss er beim Erreichen von 8 und 14 Punkten angeschrieben werden. Wenn er zB. bei 14 Punkten nicht angeschrieben wurde, dann muss er beim Überschreiten von 18 Punkten auf 17 zurückgesetzt werden. Hat er jemanden ohne FE wissentlich fahren lassen? Wenn nicht, dann sind die Punkte ihm gar nicht anzuerkennen. Eine Liste der Punkte mit Datum Rechtskraft wäre ganz hilfreich, denn Punkte aus Owi´s verjähren spätestens nach 5 Jahren.
  13. Mal abgesehen davon, dass es sowas wie einen Waffenschein gar nicht gibt, es gibt Waffenbesitzkarten und die Erlaubnis zum Führen von Waffen: Was soll ein solcher Nachweis eigentlich beinhalten? Welche Prüfungen und/oder Vorraussetzungen soll denn jemand haben, der ein Auto über, wegen mir, 300 PS fahren dürfen soll? Und wie will man das mit Motorrädern machen??? Mein Schätzchen hat 165 PS und hat bis 250 km/h Fahrleistungen, an die so gut wie kein Fahrzeug mit vier Rädern auch nur annähernd anstinken kann. Scheint, als wenn das Sommerloch in diesem Jahr früher kommt als der Sommer.
  14. Ich weiss wirklich nicht, worüber Ihr Euch hier so beklagt. Ich kenne da ein Schwesterforum, in dem das RBG wesentlich restriktiver gehandhabt wird als im Radarforum Wem das nicht passt, der kann ja sein eigenes Forum aufmachen. Mal sehen, wie lange er da seinen Spaß hat. Da gab´s doch mal ein Beispiel, oder????
  15. Ich glaube, Du hast den TE nicht ganz verstanden. (Oder ich nicht ) Er fragte, ob Tempos über 120 km/h nicht mehr gemessen werden Wär doch schön, oder?
  16. Ich hab leider keine Kinder. Aber egal ob Elch oder Ksf´in, ich beneide Dich um Deine Tochter. Und wenn sie mal schnell fahren sollte, dann hoffe ich, dass sie es kultiviert tut So long Rolf
  17. Es gibt wenig ( für mich nichts!) Schöneres, als in eine Kurve zu knallen. Dabei ist es mir egal, ob es jemand besser kann. Ich bin an meinem persönlichen Limit, bei dem ich weiss, dass noch was geht, wenn es eng wird.
  18. Jau, das macht schon Laune. Aber Schräglage ist schöner
  19. Also, mein Schätzchen (GSX-R 1000 K4, 165 PS) soll man (wenn man´s kann ) in unter 8 Sekunden von 0 auf 200 bringen. Bis 100 wird die Haya da kaum besser sein, aber spätestens dann sehe ich wohl kein Land mehr...
  20. @ NetGhost: Und, welchen Ladedruck hatte Kaimann eingestellt??? Wie schon an anderer Stelle geschrieben: Mein Metier ist ja mehr die Kurvenhatz, aber fahren würde ich die Haya schon mal gerne
  21. Sollte IMHO ein Tempoverstoß werden. Jedenfalls hab ich bisher noch nicht von einem Rotlichtblitzer gehört, der nur einmal blitzt. So long Rolf
  22. GSX-R

    2005-05-13

    Habe einen schönen Geburtstag gehabt, viel freie Bahn auf der A 65 in der Frühe und der A 6 am Mittag, die GSX ist sehr gut gelaufen, im Wellbachtal ist eine Fireblade und eine Ninja 600 in meinem Abgasstrahl verglüht. Alles in Allem ein sehr schöner Tag. Btw, der 13.05.1966 war auch ein Freitag
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