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GSX-R

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Everything posted by GSX-R

  1. Nee, hochgradig vom VP-Virus infiziert. Wartet mal ab, wenn der Server drei Tage nicht läuft und die weniger Infizierten auch noch rüberschwappen
  2. Shit, mein Fehler :red: Klar, die Fristen gelten von Rechtskraft alt bis Tat neu. Sorry... IMHO falsch. S.o.
  3. 1) Der Lambo ist obergeil 2) Exfreundin 3) Aber Motorradfahren kann er Jau, das isser
  4. Kommen wir zu den etwas anderen Gästen aus dem VP Gell Willi
  5. Äh, PS_, wir habe drei Uwes. Welchen meinst Du denn nun? Btw, wir passen uns als gute Gäste nur den hiesigen Gepflogenheiten an. Weg von der linken Spur, die gehört mir und meinem Schätzchen!
  6. Wobei die Überliegefrist nach altem Recht bis 11/2004 ging. Ergo sollte die Tat von 2002 getilgt sein. IMHO sollten die Punkte weg sein.
  7. Die Weile sollte dann aber nicht zu lange dauern...
  8. Dann zahl die 30 Ocken und Ruhe ist. Sowohl als auch. Dürfen tun die das. Nur nachweisen müssen sie es im Zweifelsfall
  9. Alles was unterhalb der Punkte bleibt, sprich unter 21km/h, ist nicht Probezeitrelevant. Ab 21km/h drüber ist es automatisch ein A-Verstoß mit der Folge PZ-Verlängerung um 2 Jahre und Aufbauseminar. Beim ersten Mal zumindest...
  10. Schade, dass unser XDiver nicht da ist Ich würde sagen, ein doppelt vermieteter Stellplatz heisst ja auch, dass es doppelte Mietverträge geben müsste. Und das sollte doch wohl nicht zulässig sein, oder?
  11. Sicher?? Edit: Scheint, Du hast recht...
  12. Äh, nur mal so am Rande: Ist sowas nicht Betrug? Ein Straftatbestand?
  13. Meinst Du, ohne Andreas, XDiver, /8-Joe und die Anderen würde das genausoviel Spaß machen?
  14. Hi, gibts im Vertrag nicht so ´ne Klausel: Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt? So long Rolf
  15. Wobei die Überliegefrist früher ein halbes Jahr und seit der Änderung ein Jahr ist. Somit kann ich die Geschichte eh nicht verstehen... Wann hatte den der Verstoß vom 18.08.04 Rechtskraft erlangt?
  16. Du musst Dich auch nicht auf dem Foto erkennen Und wenn Du ein Foto in schlechter Qualität gesehen hast, das ist eine Printkopie des Originalfotos, und das ist in der Regel um Welten besser als die Kopie.
  17. Tja, im Moment funzts noch nicht. Also toben die wildgewordenen VP´ler immer noch durch die Threads des RF, Thommy Bumm und Medusa geben Euch ein Update bezüglich des EU-GH-Urteils und dem EU-Führerschein, Magnum88 gibt Tipps zur Fahrereigenschaft und Frankenstein klärt Fragen zum Güterverkehr, während Bonsai-Brummi die Fragestellung in den Abstimmungen kritisiert. Und Uwe K. hat das ganze Bier ausgetrunken Ich glaube, wenn das so weitergeht, dann seid ihr froh wenn ihr uns wieder los seid...
  18. Das kann er sowieso nicht. Über dieses Stadium sind wir längst hinaus. Da lacht jeder Anwalt über die Steilvorlage. Btw, Bürger Wichtig in Uniform: Kann das sein, dass Du das falsche Feindbild hast? Die Jungs von der Rennleitung machen die Gesetze nicht, sondern setzten sie nur durch
  19. Tja, jetzt mischen wir den Laden mal richtig auf... Freundliche Übernahme
  20. Äh, bist Du sicher, dass Du hier richtig bist???
  21. Wenn der Halter Dich als Fahrer angegeben hat, dann hast Du IMHO ziemlich schlechte Karten. Der AB unterbricht zunächst mal die Verfolgungsverjährung und als nächstes kommt dann ein Bußgeldbescheid. Wobei: Bei 28 km/h außerorts würde ich sagen, Zahlen bringt Frieden.
  22. Also, die Fahrereigenschaft muss bei einer Unfallflucht zweifelsfrei feststehen. Ich hoffe, dass Du keine Angaben zur Sache gemacht hast...
  23. Man sollte den Thread in Batterieverschickungsthread umbenennen
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