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Bluey

ModSheriff
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Everything posted by Bluey

  1. Versuchen kann man es. Wenn Du aber beide laufenden Verfahren in einer Behörde hast und/oder grundsätzlich keine blütenreine Weste mehr vorweisen kannst, so würde ich Deine Erfolgsaussichten gegen Null schätzen.
  2. Das ist möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich, aber keineswegs sicher.
  3. Nun, damit meinte ich, daß ich den Meßwert höher einstelle.
  4. 112 km/h? Woher weißt Du das so genau? Warum spekulieren? Warte doch erst mal ab, ob und wenn ja WAS kommt.
  5. Hier wird andauernd zitiert: es war ja in den frühen Morgenstunden. Nun erlaube ich mir doch mal die Frage: WANN ist denn "in den frühen Morgenstunden" bzw. wann war es in diesem Fall? "Nachts" konnte ich jedenfalls nicht lesen. Des weiteren wird im Ausgangsbeitrag gesagt, daß es am Donnerstag war. KEIN Wochenende! Ich möchte auch gern mal wissen, was denn so gewisse Herrschaften glauben, wann der Berufsverkehr einsetzt?! Irgendjemand schrieb, daß in den Fällen, wo so ein Depp die Kontrolle - aus welchen Gründen auch immer - über sein Fz. verliert und abfliegt, er leider i.d.R. den entgege
  6. Was hast Du für einen Roller? 50iger? Welche Fahrerlaubnis hast Du? Welche Vmax ist im Fz-Schein vermerkt? Was wurde Dir gesagt? Was ist Dir ausgehändigt worden? Ich nehme mal die ein oder andere Beantwortung meiner Fragen vorweg und gehe mal davon aus, daß- Du einen Führerschein der Klasse M hast - es eine 50iger war - Dir eine Mängelkarte ausgehändigt wurde - im Fz-Schein 45 km/h steht - Dir gesagt wurde, daß Du den Roller wieder in den Urzustand bringen sollst und ihn anschließend einem amtl. anerkannten Sachverständigen vorführen mußt. Sollte ich mich irgendwo geirrt haben, bitte beri
  7. Klar. Kann er machen. Ich hatte beim Lesen aber den Eindruck, daß es sich um eine schriftl. Verwarnung handelt. Daher könnten hier aus den 25,- € sehr schnell 25,-€ plus 18,- €, wenn er Einspruch etc. einlegt. Wenn ihm also schon die 25,- € mehr als weh tun, dann werden es die 33,- € ganz bestimmt. Ich würde daher eher mit dem Sachbearbeiter sprechen und ihn um Zahlungsaufschub bitten.
  8. Sicher. Aber da es kaum bzw. eine verschwindend geringe Anzahl von VTs macht, ist's eh fast egal. BTW: Um zu warnen, muß man die Meßstelle erst einmal erkennen. Und da es auch diesbzgl. recht viele "blinde" VTs gibt, was soll's. 1. stimmt. Das macht "man". 2. auch hier: viele raffen das überhaupt nicht. 3. wenn ich's sehe, gibt's mitunter etwas "Mecker" und wird gebührenpflichtig 4. moralisch unanständig? Nun, spätestens dann, wenn mal wieder jemand wegen einem "Idioten" - wenn er Glück hat, "nur" - im Krankenhaus landet und dieser Jemand ein naher Angehöriger von Dir ist, VIELLEICHT de
  9. Am besten zum Anwalt gehen, das Meßverfahren bzw. die Messung als solche anzweifeln UND auf einen Richter hoffen - denn die Bußgeldstelle wird das Verfahren mit Sicherheit nicht einstellen -, der die Messung auch in Frage stellt. Die Aussicht auf Erfolg ist aber IMHO dermaßen gering, daß Du Dir die Mühe wahrscheinlich sparen kannst. - grundsätzlich nein.- in Gruppen: wie Du ja selbst gesagt hast - und Toschu hat's ja auch treffend dargelegt -, hattest Du wohl zum Zeitpunkt der Messung keinen Kontakt zur Gruppe und wurdest demzufolge als Einzelfahrzeug gemessen. Ja. Das gibt Dir insb
  10. ... und natürlich ist das ganz besonders abhängig von der Sichtweise. Im übrigen nutzt man durchaus gerne natürliche Gegebenheiten. Und daran kann ich nichts moralisch Unanständiges finden.
  11. Das Stopuhren- oder besser Funk-Stop-Verfahren (wird m.W. n. schon lange nicht mehr angewandt) ist relativ ungenau. Daher sind aber insbes. auch die Toleranzen recht hoch. Des weiteren dürfen die einzelnen gemessenen Werte nicht zu stark von einander abweichen. Frag mich jetzt aber nicht, in welchem Bereich die liegen müssen. Müßte ich erst nachlesen.
  12. Schwer zu sagen. Hängt einerseits vom Fz-Typ ab, andererseits aber auch von der gefahrenen Geschwindigkeit. Im oberen Tachobereich ist die Abweichung i.d.R. deutlich größer als im unteren (bis ca. 100).
  13. Nun, diese Info ist FALSCH! 1. nein 2. nein 3. mir sind weder Gesetze noch Urteile diesbzgl. bekannt.
  14. Also: wer durch die Straße (Foto) fuhr und die Meßanlage nicht rechtzeitig bemerkte, der war selber schuld. Offener geht's ja nun wirklich nicht.
  15. Schade nur, daß die Politessen ganz so dumm auch nicht sind.
  16. ... aber auch nur dann, wenn's nicht gerade andauernd im selben Kreis passiert. In diesem Fall könnte es nämlich doch mal auffallen und Ärger einbringen.
  17. Ich denke mal, daß der "gute Mann" das Ganze etwas mißverstanden oder nicht genau gelesen hat. Es sind vorläufig noch immer 30,- € OHNE Punkt. Chancen? Gute Frage. Bislang hatte ich diesen Fall noch nicht (privat schon öfters, nur hab ich die nicht angezeigt). Chancen wohl nur, wenn Du die Angelegenheit bis zum Gericht trägst. Ich möchte aber bezweifeln, daß Du Erfolg hättest.
  18. Warum eigentlich? Zahlen die vielleicht mehr? Gute Frage. Darauf kann ich nur sagen: ist einfach so. Oder spekulieren: der Truckerberuf ist bekanntermaßen nicht gerade einfach und angenehm. Wenn also einer ein paar "normale" Leuchten oder ein beleutetes Namensschild ins Fenster hängt, so macht man deshalb i.d.R. keinen Hermann.
  19. Na schaun mer mal, ob er sich drauf einläßt.
  20. Warum nur schwenkst Du immer von einem Extrem ins andere?! Aber wenn Du meinst..... bitte. Reisende soll man nicht aufhalten. Ich würde mir eher wünschen, daß "man" wieder vernünftig und sachlich miteinander diskutiert.
  21. Soll ich Dir ein Taschentuch reichen? Hier sind es - angebliche - Drohungen, dort ziehst Du's ins Lächerliche, da findest Du keine Argumente .... Und in welche Richtung dreht sich die Wetterfahne morgen? @Fachbesucher Ja, ich weiß. Aber ich habe halt die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben.
  22. Seit wann vergibt eine Behörde etwas umsonst?! Wenn ich mir einer Sache nicht sicher bin, dann frage ich nach oder treffe keine Maßnahme/n, die u.U. nicht rechtmäßig wäre/n Und hätte ich keinen erreichen können, der es gewußt hätte, dann hätte ich den Sabbel gehalten und ihn weiterfahren lassen. Wäre doch keine Straftat, sondern "nur" eine OWi.
  23. Hat man, hat man..... man wies uns an, weniger repressiv und dafür um so mehr präventiv tätig zu sein. Also mehr nur den erhobenen Zeigefinger zeigen, reden, ermahnen, etc., aber halt nach Möglichkeit nicht oder weniger bestrafen. Tja, nachdem dieses tolle Konzept offensichtlich ein Schuß in den Ofen war - so etwas kann man ja, wie Du selbst festgestellt hast, wunderbar anhand entspr. Statistiken nachweisen -, wurde nach einer Laufzeit von ca. 2 Jahren am Beispiel Bayerns deutlich, daß man mit genau dem entgegengesetzten Konzept - brauche ja nicht zu beschreiben, wie das aussah bzw. aussieht
  24. @Koral Na dann gründe doch eine entspr. Partei. Was hindert Dich? Ein grandioser Erfolg ist Dir doch scheinbar garantiert. *stöhn, Leute gibt's ....*
  25. Sorry, aber wir sind keine wandelnden Rechtslexika, wissen längst nicht alles und lernen tatsächlich immer wieder und tagtäglich dazu.
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