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Bluey

ModSheriff
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Everything posted by Bluey

  1. @Landy Das hörte sich doch stark nach Provokation an. Ich denke, es lohnt sich nicht, darauf näher einzugehen. BTW: Zur "Anzeige" kann man alles bringen, aber längst nicht alles ist auch eine "Anzeige"!
  2. Was sollst Du denn zahlen? Normalerweise kostet das nur 20,- €.
  3. @Landy Was auch immer. Ist mir im Prinzip auch egal. Aber ohne irgendetwas lernen bzw. begreifen es die meisten leider nicht
  4. Hier haben wir mal wieder die Unfähigkeit der (leider) meisten VT . Ich bin davon überzeugt, daß das Reißverschlußverfahren funktionieren würde, wenn die VT mit einem entspr. Verkehrszeichen darauf hingewiesen würden. Aber dann hätten wird ja wieder ein Schild mehr.......
  5. Ziehe Deinen Widerspruch zurück, bezahl das Bußgeld und gut ist. Deshalb vor Gericht ist doch ETWAS überzogen
  6. @NetGhost Ich habe hier leider nur den "alten" Tatbestandskatalog vorliegen. Danach: Sie benutzten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten dadruch einen anderen Verkehrsteilnehmer. 80,- DM (dürften jetzt 40,- € sein) und 1 Pkt. Ich schaue es aber kommende Woche noch mal im aktuellen TB-Katalog nach. War leider bislang überwiegend so. Aber nach meinen Informationen setzt mittlerweile ein Umdenken ein. Es soll insbes. auch gezielt auf notorische Linksfahrer geachtet werden. Auf jeden Fall ist das Rechtsüberholen (a.g.O.!!) der höherwertige/-ra
  7. Linksblockieren bzw. unnötiges Linksfahren kostet sehr wohl deutlich mehr als 10 € (den genauen Satz hab ich im mom nicht im kopf). Das ist sogar eine Anzeige!
  8. Bluey

    Gerichtsurteil

    Vorgeschrieben ist der Abstand von grundsätzlich 200 Metern nur am Anfang einer Geschw.-Beschränkung, nicht aber zum Ende hin.
  9. @Landy Irgendwie konnte ich das jetzt nicht ganz glauben und habe noch einmal nachgelesen (Mühlhaus/Janiszewski). Danach gilt Deine Definition lediglich für Fahrbahnen mit je einem Richtungsfahrstreifen. Zitat: Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung gehört das Wiedereinordnen vor dem überholten Fz nicht zum Überholen; dieses ist beendet, wenn der Überholende den Überholten so weit hinter sich gelassen hat, daß er sich ohne Gefährdung vor diesem einordnen könnte. ... Ein Kf, der im Stau zwischen den wartenden Fz-Schlangen nach vorn fährt, überholt verbotswidrig rech
  10. @Besorgter So eine ähnliche Situation bzw. Aktion hatten wir hier in unserem Kreise im letzten Jahr. So gern ich auch günstig tanken würde, aber den Streß täte ich mir auf gar keinen Fall an. Hat mir schon gereicht, daß ich da dienstlich dran "teilhaben" durfte. Verkehrschaos hoch 5. Und die Leute tickten reihenweise durch, standen mitunter über 4 Std. an. Und das für ein paar Euro weniger???????? Manch einer hatte sogar so knapp kalkuliert, daß er seine Karre die letzten Meter zur Zapfsäule schieben mußte!!!!
  11. @Goose Habt ihr auch schon die Nagelketten bekommen???
  12. Nö. Hier würde die Verfolgung aufgenommen (und das nicht nur durch die "hinter dem Busch hervorspringenden" Polizisten). DAS dürfte im Falle der Verfolgung recht schwer zu begründen sein
  13. @Franticek Da gebe ich Dir Recht. Hier und da muß nicht unbedingt alles bis ins kleinste Detail geregelt sein. Ich glaube, daß "weniger Handhabe" das geringste Problem ist. Ich könnte mir eher vorstellen, daß wir öfters als "Schlichter" gerufen würden, weil jeder Beteiligte (in einem Schadensfall) die Sach-/Rechtslage anders bzw. zu seinen Gunsten beurteilen oder auslegen würde. Da ist es mir schon lieber, ich kann auf eindeutige Regelungen verweisen. Da weiß man wenigstens, woran man ist.
  14. Wo ist denn Dein Problem?? Rechts befindet sich eine "Zone-30" und davor ganz normal "Tempo-30"! Wie wayko schon schrieb: EINDEUTIG 30! Kann da nichts dreckiges dran finden. Wer abbiegt, dürfte kaum gemessen werden, da die Strecke wohl kaum ausreichen dürfte, um über die erlaubte Vmax zu beschleunigen. Und die, die auf der Querstraße (Tempo 30) fahren, befinden sich sicherlich auch schon etwas länger in eben diesem Tempo-Bereich! Also???? Au au. Jetzt tut's aber weh. Was ist denn z.B. mit dem Schluweg? Der engere Bereich wird durch die "Zone-30" geschützt (meistens i.V.m. baulichen Maß
  15. @Besorgter 1. Klar. Theoretisch kann man vieles machen 2. Grundsätzlich ist das so auch möglich Nur hier kommt das Problem (für den Angehaltenen): Entweder er kann sich in irgendeiner Art und Weise ausweisen, dann bekommt er eine Ausweisbestätigung, mit der er inkl. seines FS zu irgendeiner Pol-Wache gehen kann, um den Lappen vorzuzeigen (innerhalb von 8 Tagen). Hat er keinen, so wird ihm vorsätzliches Fahren ohne FE vorgeworfen, da er nach der Kontrolle ja weiterfährt (nach entspr. Belehrung!), obwohl er keinen Lappen hat. Dürfte sehr teuer werden. Oder aber er kann sich überhaupt nich
  16. @almir_de Was willst Du denn? Da beklagt man sich, wenn weit und breit weder Einmündungen noch Kreuzungen etc. zu sehen sind und nicht an (möglichen) Unfallschwerpunkten gemessen wird. Und dann wird doch tatsächlich an einer Kreuzung die Blitze aufgebaut (was meiner Meinung wirklich Sinn macht) und schon ist wieder einer am Heulen. Vielleicht hast Du in der Fahrschule nicht richtig aufgepaßt oder aber vergessen, daß Gelb nicht dafür gedacht ist, Vollgas zu geben, sondern um anzuhalten!
  17. @Franticek / wayko Vielleicht wird es hierdurch deutlicher: VwV-StVO zu VZ 295 (Auszug) I. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf ausreichend breiten Straßen mit erheblichem Kraftfahrverkehr der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn, möglichst auch der Fahrbahnrand, zu markieren. Hier (denke ich) wird deutlich, daß nicht unbedingt eine Linie am Straßenrand vorhanden sein MUß! Dient sie zur Abgrenzung zu einem evtl. vorhandenen Seitenstreifen (ist dann aber breiter!), so darf sie in bestimmten Fällen durchaus überfahren werden. Wo ein Seitenstreifen markiert ist, darf an
  18. 8 km/h i.g.O. (davon gehe ich einfach mal aus) sind schon ziemlich kleinkariert und lächerlich. Nichtsdestoweniger aber rechtlich i.O.! Entweder die Sachbearbeiterin hat die "Zusage, ein Foto zu schicken" vergessen oder aber als Widerspruch gewertet. Ich persönlich tendiere da eher zum letzteren. Für diesen Fall kommt logischerweise ein Bußgeldbescheid (15 € VG/BG + 18 €). Ärgerliches Geld. Klar. Aber ob ich deshalb gleich zum Anwalt gehen würde??? Ich hätte wegen der 15€ auch nicht so einen "Hermann" gemacht. Evtl. wäre ich hingefahren und hätte mir das Foto angesehen (für den Fall, daß ich m
  19. Egal, ob 55 km/h brutto oder netto: 1. 50 € Bußgeld, 1 Pkt. 2. 18 € Verwaltungsspesen 3. wahrscheinlich auch eine Nachschulung. Im hiesigen Bereich kostet die so ca. 300 €.
  20. Das ist eine ganz normale Fahrbahnbegrenzung (VZ 295). a) Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen. Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren. Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstrei
  21. Der Begriff "Straße" war mal im § 1 StVZO definiert. Jetzt steht er im § 1 FeV. Definiert ist er dort aber leider nicht. Ich habe Dir deshalb mal die Erläuterungen dazu kopiert: § 1 der FeV entspricht der bisherigen Regelung des § 1 StVZO. Bußgeldvorschrift: keine Öffentliche Straßen – vgl. auch E. zu § 1 Ziff. 1 StVG Als Straße gelten alle für den Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmten Flächen. Der Oberbegriff „Straße“ umfasst alle für den fließenden und ruhenden Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmten Flächen einschließlich der P
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