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Michi

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  1. Ja kann man machen , aber ich hab doch gesagt das es öffentliche parkplätze sind. Bist du immer so skeptisch? Nen Foto hab ich nicht gemacht es ist noch zu hell Aber ne kleine Skizze. Quotes gesetzt
  2. Meinst wohl ich bin zu doof zum schilder lesen? Willste Bilder?
  3. Hallo an wenn muss ich mich wenden wenn meine Nachbarn öffentliche Parkplätze mit Blumenkübeln zustellen. Zuerst war es nur einer ... aber jetzt stehen schon rd. 10 Blumenkübel in der Straße rum. Und wenn ich den Blumenkübel wegschiebe und dort parke, aber der Nachbar den Blumenkübel wieder hinter mein Auto stellt , ist das doch auch noch Nötigung?
  4. Hab ich jetzt auch gemacht. Ordnung muss sein (Das hab ich von den gelernt)
  5. Ja das habe ich auch schon erforscht .... habe ja auch oben geschrieben das ich in einem eingeschränkten Halteverbot geparkt habe. Und das ist auch das Problem ich soll angeblich in einem Absoluten Halteverbot bzw. in einer Bewohnerzone geparkt haben. Einmal um 16.15 einmal um 17.00 Uhr. Geparkt habe ich da von 14.00-16.15Uhr Und ich habe ja auch nicht behauptet nicht falsch geparkt zu haben.... Aber ich zahle doch nicht die Zettel , nachher schicken dir mir noch nen 3. Zettel wo dann drinnsteht das ich um xx.xx Uhr in einer Ladezone geparkt habe (was dann ja stimmt) und dann soll ich den a
  6. Spaar dir doch das nächste mal einfach die Mühe wenn du es nicht verstehst.
  7. Also Bilder hab ich nicht. Da wo ich geparkt habe steht ein Schild 286 mit Zusatzschild „Ladezone“. Beim Einfahren in die Straße gibt es ein Schild „Bewohnerparken“ mit Zusatzschild „2-Std. mit Parkscheibe frei“ und Zusatzschild „Ausgenommen Ladezonen“. Verjährung bei ner Parkknolle, erkläre mir das bitte mal so rein rethorisch.
  8. Ich habe mir den Wisch nochmal durchgelesen. Im Ersten wird mir vorgeworfen das ich in einer Bewohnerparkzone ohne Ausweis geparkt habe. Also Zeichen VZ 290/292. Was soll denn das mit der Abbiegespur , und wieso müssen die das komplett GROß schreiben? Ob denen da der PC äh ich mein die Schreibmaschiene abgesemmelt ist ? :-D Im zweiten wird mir vorgeworfen ich habe in einem Halteverbot , also Zeichen 283. Beide Verkehrsschilder gibt es dort aber garnicht sondern nur 286 also eingeschränktes Halteverbot. Was soll ich jetzt am besten machen? Stille Maus spielen und warten was kommt (am
  9. Ich habe zwei Knollen für einmal Falschparken bekommen, ich weis nicht was ich davon halten soll. Auf beiden Anhörungsbogen sind die selben PB angegeben , der gleiche Tatbestand nur die Uhrzeit unterscheidet sich.Welchen darf ich zahlen , welchen nicht ?
  10. Und die Seite für die GLP Termine findest du hier. http://www.glp-nord.de/ Zeitplan : Trainings- und Einstellfahrten Freies Fahren - Automobile 08.00 - 08.40 h/ 09.00 - 09.40 h/ 10.00 - 10.40 h 10:55 -11:10 h Trainings- und Einstellfahrten Motorräder - 4 x 20 Min.-1 x 15 Min 08.40 - 09.00 h/ 09.40 - 10.00 h/ 10.40 - 10.55 h 11:10 - 11:30 h/ 13:40 - 14:00 h Mittags 38 Runden Gleichmäßigkeitsprüfung 12.00 - 13.30 h Nachmittags Clubsport-Slalom 14.30 - 17.00 h Keine Angst es ist zwar als GLP ausgeschrieben, aber mann darf auch durchaus versuchen gleichmäßig
  11. Na na , ich brauche nur etwas mehr Platz im Auto weil ich ne Lederausstattung für mein Wagen abholen will. Das klingt plausibel Naja ich werds versuchen , es sei denn einer von den rät mir davon ab
  12. @Bluey Eigentlich finde ich es richtig das es Verboten ist selber seine SW auf Xenon umzubauen , ich habe da wirklich schon schlimme Sachen in diversen Foren gelesen, H4 Scheinwerfer aufgeräst , Reflektor mit Spacksschrauben befestigt , Xenon-Brenner eingeklebt usw. Allerdings habe ich auch schon eine Xenonumrüstungen gesehen (die wohl Illegal war?) aber perfekt eingebaut wurden. Es wurde der Komplette SW von einem neueren Modell in ein älteres Modell der selben Baureihe eingebaut. Inkl. SWR und Leuchtweitenreg. Und auch das Lichtbild war an einer Mauer und auf der Landstraße identisch mit
  13. Naja einer hatt mir erzählt wenn mein PKW als 4(5) Sitzer eingetragen ist müssen die Sitzplätze auch vorhanden sein. Ein andere sagt mein darf z.b. den Teppich nicht ausbauen weil sonst Blech freiliegt und die Verletztungsgefahr höher ist , bla bla bla. Kann ich aber kaum glauben weil z.b. beim einem billigen Lupo ab Werk schon viel Blech freiliegt
  14. @HugoKl. ich werde nicht ins Detail gehen sonst wird das nur noch peinlicher nur soviel: Kein Alkohol , keine Drogen , keine Fahrerflucht und auch keine Beschädigung fremden Eigentums/Personen. @ HarryB der Vorfall war ca. 1Std. vorher , ja Blutprobe wurde gemacht. Wenn mann eine Aussage im angetütertem Zustand abgibt, kann mann sich dann evtl. mit der Begründung "mann war nicht im Vollbezitz seiner Geistigen Kräfte" rausreden !?
  15. Hallo , mach dir mal um mich keine Sorgen , es geht nur Mutti die ja gesagt hatt sie ist gefahren ist obwohl sie nicht gefahren ist.... Als meine Mutti sagte "Ich (Mutti) bin gefahren" waren die Polizisten ja froh , und wollten von mir garnix mehr wissen.
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