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Andreas7z

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  1. Auch ich betrachte die Löschung der Link durch Bluey als Zensur im Forum. Die Abhandlung eines Rechtsanwaltes, bezüglich Betreiben von Blitzern durch Privatfirmen mit Provision bei den Bußgeldeinnahmen, ist für mich keine Werbung. Wenn soetwas jetzt regelmäßig passiert, dann macht auch für mich das Schreiben von Beiträgen im Radarforum keinen Sinn mehr.
  2. Wichtig für alle Bußgeldverfahren ist, sofort nach dem mündlichen Urteil noch im Gerichtssaal Rechtsbeschwerde einlegen. Natürlich dann, innerhalb einer Woche, auch die schriftlich Rechtsbeschwerde nachreichen. Erst dann muss der Richter eine schriftliches Urteil anfertigen und dieses genau begründen. Ein Bußgeldverfahren ist ein Massenverfahren. Normalerweise ist die Arbeit damit für den Richter, nach dem mündlichen Urteil, noch im Gerichtssaal erledigt. Die Rechtsbeschwerde macht also richtig Arbeit. Hatte mal ein Bußgeldverfahren wegen Waffenrecht. Zwei Gerichtsverhandlungen und ein fün
  3. Was für Diletanten haben diese Geschwindigkeitsmessanlage aufgebaut. Vermutlich ist der Messkopf in dieser ungewöhnlichen Höhe aufgebaut worden, damit Gras den Sensor nicht so schnell zuwachsen kann. Wie soll man auf dem Grundstück mit diesen Zäunen Rasen mähen. Schnell wächst Gras in den Zaun ein und muss dann mit der Motorsense entfernt werden. Werden dabei Steine aufgewirbelt, kann die Anlage beschädigt werden, was sehr teuer wird. Beim Motorrad kann auch am Helm des Fahrers die Geschwindigkeit abgetastet werden. Das ist bei einer Lasermessung sehr problematisch. Dann wird die Geschwindig
  4. So habe das Gutachten per Mail zweimal versendet. Im Gutachten ist besonders auf die vom mir bemängelte Schrägabtastung eingegangen. Auf schrägen Fläschen ist ein von einer ESO 3.0 fgemessene Geschwindigkeit nicht gültig. Der Scheinwerfer des Motorrades mit dem Vorbau ist eindeutig schräg. Da brauchen wir nicht darüber zu diskutieren.
  5. Der Aufbau der Messstelle ist bemerkenswert. Die Eso 3.0 tastet tatsächlich die Fahrzeuge in Höhe der schrägen Motorhaube, Frontscheibe und A-Säule ab. Beim Motorrad ist das der schräge Scheinwerfer oder der noch schrägere durchsichtige Windschield. Eventuell könnte sogar der Körper des Fahrers abgetastet werden. Wenn das Fahrzeug durch Schlaglöcher hüpft würde sich die schräge Abtastfläche auf und ab bewegen was zu chaotischen Messungen führen würde. Auch das Eintauchen beim Bremsen des Motorrades kann zu solchen Abtastfehlern führen. Die Abtastfläche sollte niemals schräg sein!! Die Stoßst
  6. Eine Messung bzw. Abtastung in Scheinwerferhöhe wundert mich. So hoch wird der Sensor normalerweise nicht am Strassenrand aufgebaut. Die Abtastung an dem selbst leuchtenden Scheinwerfer könnte problematisch sein. Besonders gepulste LED Scheinwerfer machen eine ESO Messung unmöglich. Beim Auto wäre das in Höhe der schrägen Motorhaube. So baut man doch eine ESO 3.0 Messstelle nicht auf.
  7. Habe ein entsprechendes Gutachten als PDF-Datei auf meinem Rechner. Das Gutachten wurde durch HMS Sachverständige in Saarwellingen erstellt. Datum 04.07.2016; Ansprechpartner Dipl. Ing. G.Himbert. Leider kann ich keine Verlinkung durchführen, da das Gutachten im Internet nicht mehr abrufbar ist. In dem Gutachten wurde eine Motorradmessung mit ESO 3.0 als fehlerhaft festgestellt. Wenn gewünscht könnte ich das Gutachten aber per E-Mail versenden. E-Mail Adresse per PN an mich. Alternativ kann ich das Guatchten zur Einstellung im Forum an einen Moderator hier im Forum per E-Mail versenden. Da
  8. Die ESO 3.0 hat arge Probleme Motorräder zu messen. Eine Abtastung auf den rotierenden Rädern ist nicht zulässig. Dasselbe gilt für den vibrierenden Motor. Wo soll man denn sonst abtasten??? Ein Motorrad hat eben im Gegensatz zum Auto keine Stoßstange oder Kotflügel. Anhand der Rohdaten der Messung, die im Gerät gespeichert sind, kann ein Gutachter feststellen, wo am Motorrad abgetastet worden ist. Das Frontfoto ist relativ spät ausgelöst worden. Man kann auch nicht die Linie der Sensoren erkennen. Vermutlich wurde am Auspuff (Vibrationen) mit Hinterrad (Rotation) abgetastet, was so nicht zu
  9. Hallo ins Forum, wollte mal seit langem wieder einen Beitrag schreiben. Der Rauswurf aus einem Forum ist doch kein Problem. Man kann sich doch unter einem neuen Username einfach wieder neu registrieren. Vorher sollte man aber folgende Punkte beachten: Sämtliche Cookies bezüglich der Webseite des Forums löschen. Neu E-Mail Adresse einrichten. Ein Wegwerf E-Mail Adresse ist kein Problem. Natürlich ein anderes Passwort verwenden. Unter dem alten Account im Forum nicht mehr anmelden. Der Account ist eh verbrannt. Es sollte etwas Zeit zwischen Rauswurf und einer neuen Registrierung vergehen.
  10. Man sollte sich gut überlegen ob nicht die Fahrtenbuchauflage das geringere Übel ist. Zwei Punkte in Flensburg für 5 Jahre das ist schon eine Last. Wenn man dadurch den Führerschein verliert dann wird es richtig teuer. 8 Punkte sind bei Vielfahrern schnell erreicht. Da sollte man um jeden Punkt alle Möglichkeiten ausschöpfen.
  11. Man muss sich redlich bemühen den Fahrer zu finden. Leider ist die OWI solange her, dass man sich nicht mehr erinnern kann. Man benötigt jetzt Unterstützung durch die Behörde und fordert ein hochauflösendes Foto an. Leider ist das bereits erhaltene Foto unscharf. In den Anhörungsbogen könnte sich irrtümlich auch eine falsche Fahrerin eintragen. Man muss sich redlich bemühen und jetzt ist Kreativität gefragt warum die umfangreichen Bemühungen dann doch erfolglos sind.
  12. Nochmal einen sachlichen Beitrag zum Thema von snoopy, In diesem Fall besteht das Risiko einer Hausdurchsuchung um die Motorradkombi und den Helm sicherzustellen. Diese sind Beweismittel und können dem Gutachter zur Identifizierung des Fahrers dienen. Diese Vorgehensweise in einem Owi-Verfahren ist rechtmäßig, darüber gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile. Die Behörden haben eben bei Motorradrasern große Schwierigkeiten den Fahrer zu ermitteln. Diese Gegenstände sollte man also irgendwohin auslagern. Ich beobachte seit langem im Forum das immer mehr User ein Thema mit unsachlichen
  13. Die Bußgeldstellen haben erhebliche Probleme Motorradfahrer zu identifizieren. Besonders die Raser unter den Motorradfahrern sind richtig vermummt. Ein Helm mit verspiegeltem Visier, Sturmhaube, eine Sonnenblende im Helm, verspiegelte Motorcrossbrille, Schaal um Mund und Nase... Da ist regelmäßig auf dem Blitzerfoto kein Fahrer zu identifizieren.
  14. Meine Vorgehensweise in einem solchen Fall: Der erste Anhörungsbogen per normalem Brief geht immer auf dem Postweg verloren. Da kommt bedauerlicherweise nichts an. Wenn drei Wochen nach dem Tattag rum sind, kann ich mich an nichts mehr erinnern. Der Sachverhalt kann jetzt nur noch über das Blitzerfoto aufgeklärt werden (wer der Fahrer war). Anhand von hochauflösenden Fotos bemühe ich mich redlich den Fahrer zu erkennen, doch bedauerlicherweise erfolglos. Die ersten drei Wochen sind auch für eine mögliche Fahrtenbuchauflage kritisch. Danach kann mir keiner einen Vorwurf machen, wenn ich mic
  15. Hallo RainerZufall, lies mal hier: http://www.dl7vdx.com/teil-2-funk-im-auto/ ich habe auch ein kleines Handfunkgerät im Auto bereit liegen. Wenn ich mal das Händy nutze dann habe ich gleich das Alibigerät parat. Von außen kann man nur sehr schlecht ein Mobiltelefon von einem Amateurfunkgerät (kleine Funke die in der Hand verschwindet) unterscheiden.
  16. Vor zwanzig Jahren bin ich auch mal mit dem Fahrrad über einen geschlossenen Bahnübergang gefahren. Damals noch eingleisige Bahnstrecke und Güterzug war gerade durchgefahren. Ich bin dann hinter dem letzten Güterwaggong bei geschlossener Bahnschranke rübergefahren. Leider habe ich den Hippo unserer Stadt nicht gesehen. Der stand auf der anderen Seite und wurde durch die Waggongs verdeckt. Ich habe dann nur noch Vollgas gegeben. Der Hippo ist mir noch nachgerannt und wollte mich stoppen, war aber zu schnell. Wenn man schon an geschlossenen Bahnschranken mit dem Fahrrad vorbei fährt, dann sollte
  17. Auch einen Unimog könnte man im Ausland reparieren. In CZ soll sowas viel billiger als in D sein. Die Verwandschaft in der Oberpfalz läss seine Autos alle in CZ reparieren. Da kann man viel Geld sparen.
  18. Es gibt eine gute Ausrede wenn der HU-Termin überzogen ist und man jetzt mit Voranmeldung direkt unterwegs zum TÜV ist: Das Kraftfahrzeug war längere Zeit im Ausland und wird jetzt bei Wiedereinreise unverzüglich mit beweisbarer Voranmeldung mit Terminvergabe beim TÜV vorgeführt. In Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge können im Ausland problemlos auch sehr lange den fälligen HU-Termin überziehen. Man kann ja nicht verlangen von z. B. Spanien aus nach Deutschland zu fahren nur um den HU-Prüftermin nachzukommen.
  19. Hallo fatzo, es gilt immer der Grundsatz; nur wer wagt der gewinnt. Besonders der Wegfall der Punkte in Flensburg durch Einstellung des Verfahrens ist das wichtigste. Deshalb habe ich auch einen Verkehrsrechtsschutz und null Punkte in Flensburg. Wenn ein Autofahrer im Straßengraben landet und das Auto kaputt ist und sonst kein weitere Fremdschaden entstanden ist, dann ist dieser schon genug bestraft. Da sollte der aufnehmende Polizist etwas Mitgefühl haben und es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
  20. Mal eine Frage, könnte das die Teilkasko als Wildunfall eventuell bezahlen?????
  21. Die letzten Beiträge hätte man sich auch sparen können. Durch ein solches Niveau macht man langfristig ein Forum kaputt. Betroffene erwarten in einem Forum konstruktive Hilfe und nicht ein solch dummes Geschwätz.
  22. Allgemeine Hinweise wenn das Punktekonto relativ voll ist: Unbedingt eine Verkehrssrechtschutz Versicherung abschließen. Dann kann man problemlos, wenn weitere Punkte drohen, durch saemtliche Instanzen Klagen. Sein eigenes Auto ummelden, damit Fahrer nicht gleich Halter ist. dann kann man die Alberto Methode leichter und mit mehr Aussicht auf erfolg anwenden. Wenn man Motorrad faehrt; Benutzung eines Helmes mit verspiegeltem Visier. Damit erschwert man die Ermittlung des Fahrers erheblich. Die beste Möglichkeit: Nutzung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, dass im Ausland zugelassen
  23. Hallo Nachteuele, Wenn jemand bei Nässe von der Fahrbahn abkommt und im Straßengraben steht, dann ist zu 95% nicht angepasste überhöhte Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen die Unfallursache. Der Betroffene ist durch den Schaden am Auto schon genug bestraft worden und möchte natürlich einen Bußgeld mit Punkten in Flensburg vermeiden. Dazu muss man eine gute Ausrede erfinden. Die Wildsau auf der Fahrbahn als Ursache ist eine Möglichkeit. Ein Reifen mit Luftverlust ist auch möglich. Für diesen Fall habe ich einen 12 Volt Kompressor dabei. Damit kann ich noch im Straßengrabe
  24. Wenn ein Autofahrer von der Fahrbahn abkommt, dann kann man immer von überhöhter Geschwindigkeit sprechen. Ein stehendes Fahrzeug kann nicht von der Fahrbahn abkommen. Wenn ich mal mit einem Fahrzeug im Straßengraben lande, dann werde ich gegenüber der Polizei niemals über die gefahrene Geschwindigkeit reden. Es gibt bessere Ausreden, die zudem kein Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Wildwechsel ist eine wohl öfters verwendete Ausrede, die man nur schwer wiederlegen kann. Man wollte eine plötzlich auftauchenden Wildsau (im Stadtgebiet war es ein Hund) ausweichen und ist deshalb im Straßengrabe
  25. Die Polizei scheint, wenn ein Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, immer zuerst von überhöhte Geschwindigkeit auszugehen. Das kostet ca. 100 EUR und zusätzlich 3 Punkte. Sollte der Unfall nur durch Unachtsamkeit ausgelöst worden sein, kostet dies nur 35 EUR. Beide Tatbestände laufen praktisch ineinander. Man kann so oder so argumentieren. Fatzo war mit Sicherheit nur unaufmerksam und hat in einer Wasserpfütze das Steuer verrissen! Als ich mit meinem Moped im Stand umgefallen bin, und dabei im Straßengraben gelandet bin, sollte auch überhöhte Geschwindigkeit die Ursache sein. Dagegen habe ich
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