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Taquilla

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  1. Ich bin überrascht, wieviele hier offenbar eher an die Moral bzw. "Regeln" appellieren. Nach dem Motto: einfach Hinnehmen. Würden das alle Menschen machen, hätten wir in D sicher weitaus weniger Probleme. Nun gut, es handelte sich um eine 30er Zone, dazu abschüssig, keine Schule, Kindergarten oder sonstige potentiellen Gefahrenquellen. Heisst, selbst wenn der Fuß vom Gas ist, bedeutet das schon schnell 10 drüber wenn man nicht permanent auf der Bremse steht. Im Übrigen: wer achtet jede Sekunde immer auf seinen Tacho, dann wäre man so damit beschäftigt, dass man schon mal die eine oder andere
  2. Ich hatte den alten Thread gar nicht mehr auf dem Schirm. Es soll hier auch nicht um Moral und Sühne gehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass einige das mit den "Abzock"-Blitzern genauso sehen. Wäre ich statt 50 mit 80 Sachen unterwegs gewesen, würde ich überhaupt nicht jammern. Jeder weiß aber, wie schnell die Nadel um 8 drüber ist, zumal es hier per se um Geldeinnahmen statt wirkliche Gefahrenquellen geht. Und mein Naturell ist eben so gestrikt, dass ich zumindest versuche auszuloten was geht und mich nicht "kampflos" geschlagen gebe. Die Androhung soll zudem ja einschüchtern, um aus Ang
  3. Angenommen Person A wurde am 25.01.20 mit dem Firmenwagen mit 8 km/h zuviel innerorts geblitzt. Die Firma hat lediglich 3 Mitarbeiter, der Vater von Person A ist der Firmenchef. Allgemein besteht eine gewisse "Abneigung" gegen solche Blitzer (verstehen vielleicht manche) Der erste Fragebogen an die Firma wurde daher ignoriert. Datiert auf den 28.02.20 kommt erneut ein Erinnerungsschreiben mit großem handschriftlichen Ausrufezeichen beim Text mit dem berühmten § 31a ... "kann dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann... Wäre dies nach gängiger
  4. Die Behörde hat mit 3 Briefen und Mitarbeiterzeit schon mehr als die 10 EUR ausgegeben, von daher.... und Aufstand hin oder her: fahre ich in der 30ger Zone mit 50, bezahle ich sowas ohne Murren, den Schuh ziehe ich mir gerne an. Aber wir alle wissen dass die Teile genau dort aufgestellt werden wo man ruckzuck mal kurz 10kmh zu schnell ist. Das hat außerorts schon 3x nichts mehr mit Sicherheit sondern vielmehr mit dem Befüllen der Haushaltskasse zu tun. Es ging auch nicht darum ob es manche hier verstehen oder nicht verstehen, sondern ob sie bezüglich der Fragestellug konstruktives beitragen
  5. Tja, wie Roulette. Daher werde ich vermutlich kapitulieren und zahlen. Mittlerweile habe ich auch ein Urteil gefunden bei dem ein Fahrtenbuch gerechtfertigt war, als eine Firma den Fahrer erst benannt hat, als dieser aufgrund der Verjährung nicht mehr belangt werden konnte. Allerdings geht es bei diesen Beispielen immer um Verstöße im Punktebereich, also größere Sachen. Im Link steht auch, dass eine Auflage nicht gerechtfertig ist wenn: "... die vorherige einmalige Ordnungswidrigkeit von geringer Schwere war. In der Regel sind sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis
  6. Dann hat wohl der entsprechende Sachbearbeiter keine Ahnung (Tat ist mit morgigem Tag verjährt), oder er glaubt durch die Androhung wird bezahlt. Wie gesagt, ist es völlig unlogisch nochmals zur Benennung des Fahres unter Androhung aufzufordern, wenn dieser bereits gar nicht mehr rechtzeitig belangt werden kann.
  7. Dann habe ich eben eine lange Leitung. Aber ich glaube es hat geklingelt. Die nochmalige Gelegenheit den Fahrer zu nennen hat eigentlich nur den Hintergrund ein Fahrtenbuch zu rechtfertigen, falls man wieder nicht reagieren würde. Dass der Täter ansich bereits jetzt schon raus ist, wird denen wohl klar sein. Ich glaube kaum dass die dann der Freundin noch einen Brief schicken. Und letztlich wurde dann ja mitgeholfen. Schlafe eine Nacht drüber ob ich ein Restrisiko in Kauf nehme oder das so mache. Trotzdem danke an alle.
  8. Hallo Zorro, laut den ergänzenden Informationen wäre nicht damit zur rechnen, d.h. dann müsste ich davon ausgehen, dass dies nur zum Einschüchtern dient. Bei aller Moral hin oder her, wer kann mir dann bitte folgende Logik erklären: Zitat: "Sollte uns der Fahrer in einer letztmaligen Gelegenheit nicht innerhalb einer Woche mitgeteilt werden, werden wir ohne weitere Benachrichtigung die Auferlegung beim zuständigen Landratsamt beantragen." Da frag ich mich, warum kommt das Schreiben erst jetzt? Selbst wenn ich brav bin und nun postwendend den Fahrer benenne ist die Sache doch gegen diesen
  9. @ Sobbel, etwas mehr Zusammenhalt was die Abzockerei anbelangt wäre wünschenswert. Geht es hier um moralische oder hilfreiche Aspekte? @ Zorro: das müssen die ja aber auch bereits wissen, dass man das in Anbetracht der in Kürze eintretenden Verjährung vermutlich so macht. Die A-Karte hat man dann hinterher wenn die trotzdem noch blöd kommen, da es ja so weit hinausgezögert wurde. Auch wenn da wörtlich steht, sollten Sie uns den Fahrer nicht innerhalb einer Woche nennen, dann.... Oder schützt die Reaktion in letzter Minute dann vor dem Fahrtenbuch? Der Stadt müsste ja klar sein, selbst wenn
  10. Wie wäre es denn folgendermaßen: die Tat war am 24.07, das letzte Schreiben ist vom 16.10.15 (war am 19.10.15 im Briefkasten) Wenn ich es richtig verstehe ist die Tat gegenüber des tatsächlichen Fahrers am 23.10.15 verjährt. Es wird mir ja 1 Woche zum zurückschicken des Anhörungsbogens gegeben. Wenn ich also am 24.10.15 die Freundin benenne könnte diese sich ja auf die Verjährung berufen, d.h. bis sie angeschrieben würde, vergehen ja nochmals 2 Wochen. Kann in so einem Fall dann dennoch ein Fahrtenbuch verlangt werden, wenn erst im letzten Schreiben reagiert wird?
  11. Naja das Foto ist schon von recht guter Qualität, halt mit Sonnenbrille. Die Frage ist halt auch wenn man jetzt plötzlich - erst nach Androhung - reagiert, wie einem das ausgelegt wird. Freilich kann man es noch so lange hinauszögern bis die Tat gegen die Freundin endgültig verjährt ist, nur ob dann noch was kommt ist halt die Frage. Man könnte jetzt hinschreiben man hätte bislang kein Schreiben mit Foto erhalten usw... aber diese Tricks kennen die ja auch. Die Kardinalfrage ist: bleibt man stur oder trickst in irgendeiner Form, wird es auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen oder eher nicht? Dazu
  12. Also ist die Mehrzahl hier tatsächlich der Meinung dass die Stadt hier eine Anordnung wegen 10 EUR beantragen wird?
  13. Hallo. Die Moralkeule kenne ich selbst, und klar wäre es "einfach" das Geld zu bezahlen und gut ist. Ich lasse mich aber ungern durch so eine Androhung einschüchtern, wenn es eventuell aufgrund eines solch geringen Verstoßes keine Grundlage für ein Fahrtenbuch gäbe. Zudem habe ich eine gewisse Abneigung gegen diese Abzocke. Das liegt eben in meinem Naturell. Manche nehmen alles gleich hin und zahlen, ich halt nicht. Zudem interessiert mich einfach ob in so einem Fall das Recht besteht ein Fahrtenbuch aufzubrummen. Die Frage bleibt also, war das der letzte "Trick" um uns doch noch zum Zahlen
  14. Guten Tag zusammen, folgender Sachverhalt mit dem Auto meines Vaters, Fahrer war zum Zeitpunkt des Verstoßes meine Freundin. Verstoß am 23.07.15 in einer anderen Stadt, abzüglich Toleranz 10km/h Überschreitung außerhalb (ich weiß, Bagatelle) Bislang 1 Anhörungsbogen und ein Erinnerungsschreiben, die beide ignoriert wurden. Nun mit Datum vom 17.10.15 folgendes Schreiben: Da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, beabsichtigt die Stadt XXXXXXX beim zuständigen Landratsamt die Auferlegung eines Fahrtenbuchs zu beantragen. Nochmals Gelegenheit innerhalb 1 Woche den Fahrer mitzuteilen,an
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