Jump to content

fatzo

Member
  • Content Count

    79
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About fatzo

  • Rank
    Mitglied
  1. Heute kam die Rechnug(en): -Ein Schreiben 10€ Führerschein nicht dabei -Ein Schreiben 10€ Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht dabei Frage: Gab es nicht mal soetwas wie Tateinheit? Und falls ja hat man Anspruch darauf bzw. lohnt ein Einspruch ? Vermutlich kriegt man Recht und darf dann weil man Recht hatte 18€ Bearbeitungsgebühr zahlen... Hat ich schonmal so mit einer ungerechtfertigten Erhöhung eines Bußgeldes. (Elende ....köppe)
  2. Weiss auch nicht was die "Stadtpolizei" genau ist und darf (Anhaltesignal hatten sie keines, nur Blaulicht und Lichthupe). In der Hessischen Landeshauptstadt fahren sie jedenfalls rum. Auch waren sie zum Glück so blöd mir nicht erst mal hinterherzufahren um meine Geschwindigkeit mittels Tacho zu bestimmen. Nein gleich "mit 120 eingeholt" lol.
  3. Nun seinen Perso braucht man nicht mitführen. Angaben zu meiner Person habe ich gemacht. Der PKW war auf mich zugelassen. Mich daraufhin für einige Zeit einzusperren erscheint mir Freiheitsberaubung im Amt zu sein. Die haben während des Eingesperrt seins sogar nochmal die Tür aufgemacht und gefragt ob ich den jetzt pusten wolle - was meines Erachtens nach Nötigung oder Erpressung (puste komm raus, puste nicht bleib drinn) ist. Kurz gesagt aber: micht interessiert einfach "Was ist die genaue Rechtsgrundlage für Einsperren zwecks Personalienfeststellung"
  4. Hallo, ist mir so auch noch nicht passiert. Würde gerne mal Eure Meinung dazu hören (grade eben passiert). Stadtpolizei hält mich im PKW an weil ich ihrer Meinung nach etwas schneller innerorts unterwegs war. Papiere leider nicht dabei. Nach dem Nennen meiner Personalien wollten sie mir eine Atemalkoholkontrolle anbieten, was ich ablehnte. Die daraufhin hinzugerufene Polizei bietet mir diesen ebenfalls an und nimmt mich (nach erneutem Ablehnen) mit aufs Revier (angeblich zur Blutentnahme) und sperrt micht dort für etwa eine Viertelstunde in einer Kachelzelle ohne Schuhe etc. ein. Danach sc
  5. Ich hatte ja Einspruch eingelegt mit der Begründung dass sich geschilderte Tatfolgen aus einer durch Unaufmerksamkeit verursachten hektischen Lenkbewegung ergaben. Gestern kam der Bescheid vom Amtsgericht dass das Verfahren gemäß §47 Abs. 2 OWiG eingestellt wurde ! Amüsant finde ich an der Geschichte dass die "Gier" der Bußgeldstelle mir die 50€ extra draufzuschlagen nun dazu geführt hat dass ich gar nichts gezahlt habe. Den regulären Bescheid hätte ich sehr wahrscheinlich einfach gezahlt. Auch die Polizei war gewissermassen zu "gierig" und hat mir dass mit dem teuren Vorwurf sehr leicht g
  6. Vielen Dank erstmal für das Feedback ! Ich werde Einspruch einlegen und über den weiteren Verlauf dann berichten. Angaben hatte ich vor Ort (und bisher) keine gemacht.
  7. Hallo allerseits! bin mal Neugierig wie es um folgenden Sachverhalt steht: Auf eine nasse (in beide Richtungen zweispurige und auf begrenzte) Bundesstrasse bin ich extra etwas langsamer mit ca. 70km/h aufgefahren (normalerweise fahre ich dort so etwa die erlaubten 100) und habe erschreckender Weise trotzdem gleich nach der Auffahrt den Rechtsdrall genutzt um einen Abflug ins Grüne zu machen . Karre ziemlich kaputt (auch dank der "hochwertigen" Chinareifen die sich der Vorbesitzter noch geleistet hatte), ein Photo der Ruhelage einzustellen erscheint mir Momentan noch etwas unrühmlich. Der
  8. Moin es gibt ein Update: Dienstag wäre die Hauptverhandlung gewesen. Heute war ein Brief im Briefkasten der besagt Auf der nächsten Seite dann Weiterhin kann ich innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen. Einerseits: coole Sache, andererseits damit ist man halt nicht "freigesprochen" worden und die Ordnungsamtmenschen lernen nichts draus. Spiele fast mit dem Gedanken hinzuschreiben "bitte nicht einstellen"...
  9. Hallo ! Es gibt neues: Habe nun nach meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Ladung zur Hauptverhandlung am Amtsgericht erhalten... Hätte eher eine Rücknahme Bescheids oder eine Ablehnung des Einspruchs erwartet. Auf jeden Fall eine Entscheidung nach Aktenlage. Was gibt es denn noch zu erzählen? Die zwei Ordnungsmenschen sind auch geladen. Was ist nun zu tun? Anwalt holen? Vor Gericht wahrheitsgemäß die Fahrereigenschaft bestreiten ? Ist der Vorwurf im Endeffekt doch berechtigt und mein Einspruch war unbegründet ? Man oh man...
  10. Das hab ich beim Googeln an mehreren Stellen im Netz so gefunden. Dass das nicht auf http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html steht hatte ich bereits geschrieben. Mein Verdacht war (und ist), dass das aus einer älteren Version der StVO stammt.
  11. Habe am Freitag den Bußgeldbescheid über nun 53,50€ erhalten. Und Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass das Parken dort auf dem Seitenstreifen nicht verboten ist aufgrund §12 Abs 4 und Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Abschnitt 9 (Markierungen) lfd Nr 68. Mal sehen was bei rauskommt. Ich bin wirklich gespannt.
  12. Hab mal weiter rumgesucht - könnte es sein dass an gezeigter Stelle vielleicht füher mal Parkverbot war ? Habe folgenden Text gefunden (scheint aber nicht mehr aktuell zu sein: auf http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html steht was anderes!) Übersicht zum § 12 StVO Halten und Parken (1) Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven, 3. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, 4. auf Bahnübergängen, 5. sow
  13. Ist ja ein Ding. Hatte eben nochmal bei der Stadt angerufen und die bestehen auf dieser 902021. Aber was ist dann 021 für ein Auffangstatbestand ? ", sofern kein auf den Sachverhalt zutreffender Tatbestand vorgesehen ist" Erfindet man sich was zusammenerfinden oder was ? Immerhin gibt es die oben genannten 10€ Verstöße .... Auch haben die wieder von einer schmalen Linie gefasselt.
  14. Es gibt, sehe ich gerade, soetwas: 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. ( B - 1) 10,00€ § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat oder 102118 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. ( B - 1) 10,00€ § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat Kostet allerdings nur 10€ statt 30€. Ausserdem wäre da dann beim ersten immer noch die Frage warum ist das Parken vorschriftswidrig ? Und bezieht sich soetwas nicht auf den fahrenden Verkehr ?
  15. Hatte heute mal bei der Stadt angerufen um mir die TNBR geben zu lassen. Die Bearbeiterin war sehr freundlich und sagte ne Nummer (902021 wenn ich recht errinere - hab diese Nr aber nicht im Tatbestandskatalog gefunden), und meinte sie verbinde mich mit dem aufschreibendem Beamten, da sie diesen Fall auch noch nie hatte. Der raunzt mich dann an ob ich nicht lesen könne, steht doch drauf, und ausserdem darf man auf Seitenstreifen nie parken weil man ja dann ne durchgezogene Linie überfährt... Hab jetzt nocheinmal per Mail nach der Nr gefragt, ansonsten gehts ab zum Anwahlt. Die 18€ Gebühr m
×
×
  • Create New...