Jump to content

Sobbel

Member
  • Content Count

    3,108
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    160

Everything posted by Sobbel

  1. Moin Moin Daß so eine ausführliche Stellungnahme kam, finde ich schon bemerkenswert. Ändert aber nichts am Sachverhalt. Auch die 40er Beschränkung auf der autobahnähnlichen Strasse ist eher ungewöhnlich aber möglich. Haben wir im hiesigen Bereich auch und zwar auf einer echten BAB. Die neuen Schilder nicht gesehen zu haben ist die Fahrlässigkeit und eher die Regel. Hättest du sie gesehen und trotzdem nicht beachtet, würde dir Vorsatz vorgeworfen bei entsprechender Erhöhung der Geldbuße. Die Brückenschäden müssen für dich als Gefahrenstelle nicht erkennbar sein. Sind ja oft Schäden tief i
  2. Moin Moin Habe ich nicht und werde ich auch nicht, weil dem nicht so ist. Deine "Öffentlichkeit" sind VT die von uns sanktioniert wurden. Der Sanktionierung aber liegt ein Fehlverhalten zugrunde. Das die Sanktionierten nicht gut auf mich/uns zu sprechen sind ist verständlich und nachvollziehbar - interessiert mich aber nicht. Ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn du vor Gericht deinen Sachverhalt so geschildert hast wie hier in deinem Eingangspost, hast du das Glück gehabt einen völlig vertrottelten Richter anzutreffen. Denn mehr als auf die von dir genannten Entfernungen zu achten braucht
  3. Moin Moin Es gibt innerorts 60er und 70er Streckenverbote. Solche Zonen aber nicht. Gruß
  4. Moin Moin Guck mal hier rein: http://de.wikipedia.org/wiki/POLAS Unter "Daten im Polas" ist ein Unterpunkt "personengebundene Hinweise". Da gibt es den Hinweis "Ansteckungsgefahr" - möglicherweise taucht man da bei einer polizeilichen Abfage auf. Ich sage darum möglicherweise, weil ich nicht weiß, wie die Datenwege sind und wer da was eintragen kann bzw. wer für eine Eintragung sorgen kann. Aber mit Erkältung bekommt man diesen PHW nicht. Gruß
  5. Moin Moin Bei dem Eingangs geschilderten Sachverhalt ist die Vorfahrt nicht berührt. Deine Sache ist hier ziemlich fehl am Platze. Außerdem find ich es ziemlich unhöflich diesen Thread für deine Sache zu mißbrauchen, so kommt der TE nämlich nicht zu seiner Antwort. @ nubiacdx Was ist denn bei deinem Radweg für eine Beschilderung? Gruß
  6. Moin Moin Wie ist denn da die Beschilderung? Es gibt kombinierte Geh- und Radwege (VZ 240) und die können auch in Gegenrichtung so ausgeschildert sein. Wenn das so wäre, hätte sich der Radfahrer regelkonform verhalten. Gruß
  7. Moin Moin Du hast recht - ist total spaßig. Die SB von der Bußgeldstelle rollen sich regelmäßig auf dem Boden vor Lachen wenn so ein Wisch zurückkommt. Frag mal Freisinn. Gruß
  8. Moin Moin [kommunikationdurchprovokation] Ich find dein Mitdenken echt klasse. Ist ja dann für uns auch schön abgelegen [/kommunikationdurchprovokation. Gruß
  9. Moin Moin Wow - wie abgezockt die Ösis sind. Genialer Trick - den merk ich mir. Gruß
  10. Moin Moin Kommt darauf an was du möchtest. Wenn du dich dazu entscheidest zu deinem Mißgeschick zu stehen, kannst du den AHB mit deinen Personalien ausfüllen. Dann kommt irgendwann der Bußgeldbescheid zu dir. Ist in deiner/eurer Situation sicher die stressfreieste Methode - es ist eine Lappalie. Wenn du irgendwas tricksen möchtest um dich aus den 100 Euro zu winden gibt es da einiges zu beachten. Schlaf mal ne Nacht drüber und entscheide dich. Wenn du dich fürs Tricksen und Lügen entscheidest wird dir hier sicher auch weitergeholfen. gruß
  11. Moin Moin Für die 23 zuviel erwarten dich 80 Euro Bußgeld + 23,50 Euro Gebühr + Probezeitverlängerung + Aufbauseminar (Kosten weiß ich nicht genau, rechne mal um 300 Euro) Bei den 15-20 mußt du den Bescheid abwarten - das ist die Grenze zur Anzeige (ab 21 zuviel i.g.O.) Wenn du deine Fahrweise nicht änderst ist diese Angst berechtigt. Gruß
  12. Moin Moin Unsinn. Keine Straftat weit und breit in Sicht. Sofern Versicherung bezahlt ist, ist grundsätzlich auch Schutz da. Um einen Versicherungsfall geht es hier auch gar nicht. Gruß
  13. Moin Moin Du bist mit den 27 drüber nichtmal im Fahrverbot - das dürfte sich bei 100 Euro plus Gebühren einpendeln. Heb dir Tricksereien und Lügerei für richtig dicke Sachen auf. Du könntest versuchen mit deinem bzw. dem Schicksal deiner Freundin und deren Eltern auf die Tränendrüse zu drücken - ob das wirkt weiß niemand. Gruß
  14. Moin Moin Richtet sich bei euch die Fesselung nicht nach dem PolG NW ? Bei uns schon. Im PolG NW ist das aber genau andersherum. Da müssen nämlich Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß es zu einem "Ausraster" kommen wird. Gruß
  15. Moin Moin Künftig NL als Ausflugs- und Urlaubsland meiden. Auch wenn die 70 Euro Grenze überschritten wäre, dürfte nichts passieren, da es in D bei Geschwindigkeitsverstößen keine "Halterhaftung" gibt. Der Fahrer muß also ermittelt werden. Bei den 70 Euro handelt es sich übrigens nicht nur um die reine Geldbuße, sondern auch um die Verfahrenskosten. Z.B. bei einer Geldbuße von 40 Euro und Verfahrenskosten von 30 Euro hat man diese 70 Euro erreicht. http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html Gruß
  16. Moin Moin Manchmal muß man sich echt wundern, wegen welch blöden Schilderungen solche schönen Sachen eingestellt werden. Hast du denen das so erzählt wie hier? Dann waren das ein trotteliger Richter und noch ein trotteliger Gutachter. Wie will denn bitteschön ein LKW, der bereits 70 Meter an dem VZ 274 vorbei ist, die Sicht darauf verhindern oder behindern? Die behauptete Sichtbehinderung war also gar nicht vorhanden. Dir ging die Oma auf den Sack und an der wolltest du vorbei. Und das man dir mindestens 30 Meter Vorausschau nicht nur zumuten kann, sondern abverlangen muß (wegen Gegenve
  17. Moin Moin Das muss man doch noch abkuerzen koennen, oder? "Allein das AbkVZ der BA hat über 20 DinA4 Seiten" Gruß
  18. Sobbel

    Gurtbefreiung

    Kann, muß aber nicht. Du kannst auch stolpern und dir dabei die Platte ins Herz schieben. Goose hat es vor über 5 Jahren in #3 dieses Threads erklärt. Da wird eine Risikoabwägung stattfinden. Neid auf eine Gurtbefreiung? wohl eher nicht. Gruß
  19. Moin Moin Du bist vermutlich in der irrigen Annahme, daß Auffahrten oder Einmündungen die Streckenverbote aufheben. Das ist grundsätzlich nicht so und ist hinlänglich abgeurteilt, für BAB z.b. hier: "Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278 (OLG Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205)" Eine allgemeingültige drei-Kilometer-Regel, auf die man sich berufen kann, ist nicht existent. Ich weiß von einem Urteil, in dem bereits nach 2 Kilometern von der Aufhebung die Rede ist. Ein anderes Urteil sprich
  20. Moin Moin Das Seltsame von den Schildern ist, je schneller man fährt, desto schneller "kommen" sie. Und das machen die mit Absicht, damit man in die hinterhältige Falle tappt. Gruß
  21. Moin Moin Wann zeigt sich das denn deiner Meinung nach? Wenn du als Versuchskaninchen ausgedient hast, das Urteil und vor allem die RA Rechnung in der Hand hast? Dejustage ist also kein Defekt? Ja. Die Geräte (FG21) sprechen mit uns (Align-Test). Erklär mal "oft" Gruß
  22. Moin Moin Dann habt ihr damit allerdings nicht viel zu tun. Die LURZ und oft auch Gefahrgut Owi gehen von uns aus direkt zur BAG oder StAfA (jetzt Dez. 55 der Bez.Reg.) Nur zur Info: LURZ = Lenk- und Ruhezeiten BAG = Bundesamt für Güterverkehr StAfA = Staatliches Amt für Arbeitsschutz (in NRW aufgelöst und in den Bezirksregierungen eingegliedert, wir benutzen aber noch die Abkürzung). Gruß
  23. Moin Moin Schreibst du keine LURZ oder Gefahrgut Owi? Gruß
  24. Moin Moin Also ich hab immer eine Kreditkarte im Auto. Die liegt da mit Absicht, damit jeder der mit dem Auto fährt ein Parkticket kaufen kann. Früher hatte ich immer ein paar Groschen für die Parkuhr in der Mittelkonsole - heute ist es halt die Karte. Unglaubwürdig? Gruß
×
×
  • Create New...