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Berndsi

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  1. Ob mein Anwalt da tatsächlich der richtige ist, wird sich zeigen.... Ich hoffe doch! Und zu der Eichung..... Oje, da tun sich ja Abgründe auf........ Dann ist die letzte Eichung ja immerhin schon 10 Monate her. Läßt sich da vielleicht was machen?
  2. Dann siehts wohl Schlecht aus..... Gibt es denn eigentlich auch sowas wie ein Eichprotokoll der Laserpistolen? Bzw, wie oft werden die denn eigentlich überprüft?
  3. Wieso eigentlich nicht? Ich muß ja auch jederzeit mein "Zertifikat", welches mich zum Autofahren berechtigt, sprich den Führerschein, vorweisen...
  4. So, nachdem mein Anwalt seit heute wieder da ist, habe ich mal mit Ihm telefoniert. Akteneinsicht hat er, aber es wäre seiner Meinung nach Recht "dünn". Die Anfangs- und die Endmessung wäre zwar angekreuzt, aber so wäre er nicht damit einverstanden. Und das Zertifikat, in dem bestätigt wird, daß der Meßbeamte entsprechend geschult ist, fehlt wohl auch. Zu der Messung, oder dem Gutachten, was das Auto auf der Strecke überhaupt imstande ist, zu erreichen, meinte er, daß wir damit erst mal noch abwarten sollen, zumal das ganze nicht wirklich billig sei. Er meldet sich wieder, wenn die restlichen
  5. Ist bei den Kradstreifen (die im übrigen völlig in Ordnung sind- mir hat da mal einer fürchterlich nett weitergeholfen) nicht immer eine Cam an Bord die alles aufzeichnet? Und wieso darf ich lügen, daß sich die Balken biegen? Ich bin doch ebenso zur Wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet?!
  6. @Nachteule: Tja,entweder per Video oder per Foto.... Aber das löst hier wohl eine Grundsatzdiskussion über das Lasern aus..... Und so steht die Zeugenaussage des Meßbeamten gegen meine....
  7. Aber der einige Zeuge, der das Meßergebnis auf der Laserpistole gesehen hat, ist ja auch "nur" ein Mensch? Und die anderen 3 Zeugen verlassen sich da Blindlings auf dessen Aussage? Hm. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.....
  8. Das mit dem Turbolader und der Nockenwelle hat der Meister aus dem Fehlerspeicher abgelesen ? Der Eintrag bzgl. des Abgaswertes verbunden mit dem Leistungsverlust, könnte ein defekter LMM sein. Ladedruck war eindeutig im Fehlerspeicher.... LMM bringt sporadisch unplausible Werte (was immer das heißen mag), und die Nockenwelle wurde festgestellt, nachdem der Ventildeckel abgenommen war. Laut Werkstatt ist das mit der Nockenwelle nicht von Heute auf Morgen möglich; der Fehler besteht wohl schon länger. Ich würd sagen, da muss ein Praxistest an der Messstelle her, um die dortigen individuel
  9. Also, gelasert wurde ich mit angeblichen 187 km/h. Und, als ich es getestet habe, ist der Audi exaxt (!) 180 laut Tacho gelaufen. Wenn ich jetzt noch mit anführe, daß der Fahrzeugeigene Tacho eigentlich immer voreilt (bis zu 10 Prozent).....
  10. Ach ja, heute ist auch noch der Bußgeldbescheid gekommen.... Geldstrafe : 633€ Fahrverbot : 3 Monate Punkte : 4 Gemessene Geschwindigkeit : 178 KM/H Nach Abzug der Toleranz. Beweis: 3 Zeugen (???) Welche 3 Zeugen denn bitte? Einer stand auf der Brücke, und hat die Laserpistole bedient. Ein zweiter stand (saß) ca. 20 Meter entfernt im Auto. Und an der Anhaltestelle waren 2 Beamte..... Welche 3 Zeugen denn jetzt bitte?
  11. Mein Anwalt ist ab Montag wieder vom Urlaub zurück, bei dem melde ich mich gleich Morgens. Und mit der Reparatur des Audis warte ich vorläufig noch ab, er wird ja noch eine Weile durchhalten. Und mit dem Anwalt muß ich mich dann auch gleich noch unterhalten, was ich bezüglich des Audis machen kann. Da kommen laut Audi-Meister Reparaturkosten in Höhe von mindestens 2000€ auf mich zu.....
  12. So, ich war jetzt mal mit Sommerreifen auf der BAB unterwegs... Natürlich da, wo freigegeben ist. Ergebnis: laut Tacho liegt die Vmax bei 180 km/h. Daraufhin bin ich natürlich gleich zum Audi - Händler gefahren, um feststellen zu lassen, an was das liegen kann. Fehlerspeicher ist ausgelesen worden, und hat auch prompt einen Eintrag bezüglich Abgaswert angezeigt. Der Meister meinte dazu, daß der volle Ladedruck des Turoladers nicht erreicht wird, und zudem ist auch noch die Nockenwelle stark eingelaufen. Und jetzt?
  13. "Gefahrenbremsung" heißt aber bei mir, daß ich bewußt und sehr kraftvoll bremsen muß. Und genau das habe ich nicht getan...
  14. Vorher ist, glaube ich, schlecht möglich, da das gerade Stück vorher direkt nach der Steigung kommt. Ich habe vorhin mit der Amwaltskanzlei telefoniert, mein Anwalt hat Akteneinsicht beantragt, aber jetzt hat er erst mal Urlaub.... :-( Ich denke doch, daß sich darüber etwas in Erfahrung bringen wird, wo die Messung genau war?
  15. Tja.... Das abfallende Stück natürlich. Bloß kam anschließend an das abfallende Stück die Stelle, an der ich angehalten wurde. Wäre ich deutlich am Ende der Gefällstrecke gemessen worden, dann hätte es mir garantiert nicht mehr zum Bremsen gereicht.
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