rth
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Danke m3, ich stelle fest „Wetter“ o.ä. hat auf den „Blitzmarathon“ auch nach deiner Meinung keinen Einfluss, in der Regel sitzen die „Messdiener“ im Trockenen, vermutlich mit Standheizung.
Deine Aussage zu diesem Thema ist also „Murks“.- 1
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vor 6 Stunden schrieb Heintz:
…Die Standheizung bringt beim fröhlichen gemeinsamen Rumstehen ums Pistölchen relativ wenig.
Ernst gemeinte Frage: Wie viele Polizeibeamten betätigen sich noch mit Mess „Pistölchen“, wie viele Beamte und Angestellte sitzen in Messwagen und wie viele (automatische) Messanhänger sind mittlerweile im Einsatz.?
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vor einer Stunde schrieb m3_:
…Vielleicht hat ein Innenminister auch Mumm in den Knochen und bricht den Mist-Marathon ab.
Schlichte Frage: Haben die Messwagen keine Standheizung?
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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:
…. Das Verhältmnis ist ja eh . . . irgendwie . . . schwierig bis zerrüttet
Stimmt! Trotzdem würde ich das Familienverhältnisse nicht zusätzlich belasten.
Angriff erfolgreich abwehren, keinen eigenen Angriff starten.
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vor 9 Stunden schrieb Sobbel:
Warum nicht?
Freunde kann man sich aussuchen, Familie nicht.
Es gibt schon einen guten Grund warum es innerhalb des Familenverbundes ein Aussageverweigerungsrecht gibt. (Alter Spruch: Nachbarn und Familie vergessen nie).
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vor 16 Stunden schrieb Annett717:
… Ich habe keinen Kontakt mit meiner Schwester, wir sehen uns bei Familienfeiern, aber reden nicht miteinander. Wir wohnen aber im selben Ort. Am Samstag bekam ich einen Bußgeldbescheid, dass ich wohl mit Ihrem Auto zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde.
Ich würde kein Fass aufmachen. Schriftlich Widerspruch einlegen. Begründung nicht mein Auto, ich bin nicht gefahren. Mehr nicht. Du solltest deine Schwester nicht belasten.
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vor 34 Minuten schrieb hawethie:
Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch.
Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.
Ungenau möglicherweise, falsch sicher nicht.
Nur, du wirfst Nebelkerzen die ausschließlich verwirren. -
vor 25 Minuten schrieb cat123b:
Was aber bestimmt nicht empfehlenswert ist, meine Stadt mit einem Antrag auf Akteneinsicht auf den Fall aufmerksam zu machen.
Richtig. Solange du keinen Bußgeldbescheid erhalten hast ist jeder Kontakt mit der Behörde schädlich.
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vor 7 Stunden schrieb hawethie:
…das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt das von mir gesagt.
Und wieder wirfst du Nebelkerzen. Wichtig für den TE zu wissen ist nur Verjährung kann man sicher nur durch Akteneinsicht feststellen.
Damit der TE „Spaß“ hat noch ein Hinweis: Ich z.B. wurde Anfang September 2023 mit +19 km/h geblitzt, Anhörung Ende 9/23 mit recht gutem Foto erhalten. Sorgfältig abgeheftet. Natürlich nicht beantwortet. Nie mehr etwas davon gehört.
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vor einer Stunde schrieb cat123b:
…Muss eine Behörde im Fall der Fälle auch nachweisen können, dass eine Unterbrechung stattgefunden hat wenn die 3 Monatsfrist überschritten wurde?
Natürlich muss „Sie“ das. Ist aber kein Problem. Vermerk in der Akte genügt. Deshalb kannst du „Verjährung“ letztendlich nur durch Akteneinsicht feststellen.
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@cat123b es ist nicht entscheidend, ob du irgendwann eine Nachricht der Behörde erhalten hast. Relevant ist ausschließlich die Aktenlage der Behörde. Jede Befragung o.ä. die den wahren Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist betrifft unterbricht die Verjährung. (Laienhafte Aussage, nur im Prinzip richtig.) Ob du davon Kenntnis hat, ob dich das Schreiben erreicht, ist nicht entscheidend.
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vor 54 Minuten schrieb Zöllner:
Heute gelesen: eine Milliarde futsch ?
und ich wundere mich, dass die Auszahlung von Krankenversicherungsleistungen, was sonst 14 Tage dauerte, jetzt schon sechs
Wochen auf sich warten lässt....
Kann, muss aber kein Grund sein. „Meine“ Versicherung hat bei den letzten beiden Abrechnungen, es waren kleine Beträge, statt sonst 14 Tage nur 48 Stunden bis zur Auszahlung benötigt.
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vor 29 Minuten schrieb rth:
Das ist immer Richtig. Und, für mich, ist jede Diskussion unter +20 eh Zeitverschwendung.
Natürlich nur mit dem Amt.
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vor 6 Stunden schrieb KlausK:
…Aber erstmal abwarten ob und was kommt.
Das ist immer Richtig. Und, für mich, ist jede Diskussion unter +20 eh Zeitverschwendung.
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Ich fürchte das wird dir nichts Nutzen.
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vor 1 Stunde schrieb heidenei123:
…. Und ja ich habe das mehr als einmal überdacht und sowas wird mir sicher auch nicht mehr passieren.
Wie lautet der passende Spruch: Wer ohne Fehler ist der werfe den ersten Stein.
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@heidenei123ich stimme @m3 zu da kommt sicher nichts.
Aber, ob es , auch für dich, gesund ist bei leichtem Regen mit 140 - 150 km/h an Fahrzeugen mit "Flutlicht" und gelb blinkendem Begleitfahrzeug, vermutlich ein Schwertransport mit Überbreite und/oder Überlänge vorbei zu fahren solltest du dir überlegen.
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vor 1 Stunde schrieb morf:
Hi, habe mich für den Punkt und das Bezahlen entschieden, ohne Überprüfung oder Anwalt. Ging leider um 32 km/h
Ärgerlich, dürfte schon vielen Anderen passiert sein. Zumindest das Geld für den RA hast du gespart.
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vor 18 Minuten schrieb m3_:
@rth: Kluge Antwort: Weil der VT bei wieder seine Reisegeschwindigkeit erreicht haben will
@m3, danke für deine Bestätigung. Der VT fährt „ vorsätzlich“ zu schnell.
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vor 29 Minuten schrieb Zöllner:
…Wer etwas scrollt, sieht am Ende der Beschleunigungsspur in etwa 200 Metern schon das Zeichen
Guter Hinweis, dumme Frage: warum ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus 200 m Entfernung unsichtbar, eine Freigabe natürlich sichtbar und damit ab „Sicht“ gütig?
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vor 31 Minuten schrieb wolle63:
…das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder....
Dumme Frage: Was hat die Anlage gekostet, was hat die Anlage „eingespielt“?
Unwichtige Nebenfrage, wie viele Unfälle ereigneten sich auf der überwachten Strecke vor der Inbetriebnahme der Anlage, wie viele Unfälle während des Einsatzes.
Nur dann kann man beurteilen, ob der „Michel“ Verlust erlitten hat. -
vor 17 Minuten schrieb rth:
Das ist auch wieder war.
Spende ein „h“.
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vor 2 Stunden schrieb KlausK:
Sicherheitsleistung ist bei Ausländern üblich, überall.
Das ist auch wieder war.
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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:
Hattest du denn Alkohol oder Drogen intus?
Spielt in Österreich offensichtlich keine Rolle. Test verweigern = Schuldig, Alkoholsünder. Eine Sicherheitsleistung hat die Österreichische Polizei dem TE offenbar auch abgenommen. Und ob er außerhalb Österreichs noch fahren darf ist denen sicher Wurscht.
Erneuter Bundesweiter Blitzermarathon Am 18.09.2014
in Zeitungsblick
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Und wie lange messen „die“ bei Regen und Kälte wenn die Presse weg ist?