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cat123b

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  1. Was aber bestimmt nicht empfehlenswert ist, meine Stadt mit einem Antrag auf Akteneinsicht auf den Fall aufmerksam zu machen. Das kann ich ja immer noch machen wenn mir doch noch ein Bußgeldbescheid mal zugestellt werden sollte. Scheint ja viel manuelle Arbeit für die Behörden zu sein, wenn sowas durchrutschen kann.
  2. OK, und wer soll sonst noch "befragt" werden, da ich den Anhöhrungsbogen ihnen ja schon lange (mehr als 3 Monate) beantwortet habe. Muss eine Behörde im Fall der Fälle auch nachweisen können, dass eine Unterbrechung stattgefunden hat wenn die 3 Monatsfrist überschritten wurde? Z.B. Sie mussten das jetzt nochmal intern mit einem Gutachten klären ob die Messung wirklich richtig war.
  3. Sry, musste neuen Account anlegen ( PW Reset-Mail kommt leider einfach nicht). Neues in dem Fall. Die Behörde hat sich bis heute nicht mit einem Busgeldbescheid bei mir gemeldet. Ist das jetzt verjährt bzw. wie lange hat die Stadt noch? Nochmal genau der Verlauf: 14.11.2023 "Vorfall" 22.12.2023 Brief der Stadt mit "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, Betroffenenbelehrung zugestellt bekommen 23.12.2023 Ich per Mail, Einsicht auf Fotos beantragt 12.01.2024 Foto "vielleicht" erhalten (per Standardbrief der Stadt, kein Nachweis ob jema
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