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rth

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  1. @Zöllner, mich hat einmal eine Gruppe ziviler Polizeiwagen auf der BAB überholt. Schwarz, Mercedes E Klasse Kombi und BMW X5. Alle mit „abnehmbaren“ Blaulicht. Sehr schnell, Abstand extrem kurz untereinander. Ich vermute SEK o.ä. 
    Aber fahren konnte die mit Sicherheit, sonst ging so eine Fahrweise schnell schief.

  2. vor 2 Stunden schrieb gorot:

    …Keineswegs bin ich für Raserei, das scheinst dann doch falsch zu interpretieren, im Gegenteil. Bei geringfügigen Tempoüberschreitungen,die eher gar nicht bewußt erfolgten, wäre ich selbst für ein gesundes Augenmaß. 

    Ist dieses Augenmaß nicht vorhanden? Zum Beispiel wird in der 30er Zone ab 36 km/h geblitzt, es kommen zusätzlich 3 km/h Messtoleranz hinzu. Selbst bei einem modernen Auto fahre ich min. Tacho 40, wenn ich geblitzt werde. 

  3. vor 40 Minuten schrieb gorot:

    Egal ob gegen die Uhr oder gegen sich selbst, für mich ist es allenfalls Überschreiten zulässiger Geschwindigkeit, neudeutsch Rasen, niemals ein verbotenes Rennen, denn dazu gehören immer noch mindestens zwei.

    Dumme Frage, gibt es nicht im Sport Wettbewerbe die sich Zeitfahren nennen? So als Einzelner gegen die Uhr? Im Radsport z.B.

    Und die Qualifikation in der Formel 1, ist das nicht auch eine Art Zeitfahren?

  4. @bluey zu a) Zustimmung, du findest nur andere Worte für meine Meinung.

    zu b) die schlechte Foto Qualität ist für mich Missachtung der Rechte der Betroffenen, auch bei Fotokopien. Bei Online Zugriff ist für mich eine Verschlechterung der Bildqualität eine  Unverschämtheit. Der Betroffene muss die Originale sehen können. 
    Natürlich ein Problem der Bußgeldstelle, nicht der Polizei.

    • Like 1
  5. @Bluey zu a) Ich habe nie geschrieben, gedacht oder andeuten wollen irgend ein Richter sei korrupt.
    Aber wenn ein Beklagter darauf beharrt, ich war es nicht obwohl der Richter anderer Meinung ist, dann tut er ihm halt den kostenpflichtigen Gefallen.

    Und zumindest im Strafrecht ist es üblich, dass ein frühzeitiges Geständnis deutlich strafmildernd ist.

    zu b) Meine Kenntnis über Fotos auf Anhörungsbögen ist, zum Glück, bescheiden. In den Fällen, die ich persönlich in der Hand hatte, letztmalig 07/23, war die Qualität unterirdisch schlecht (Absender Polizei NRW).
    Auch die in diesem Forum veröffentlichten Bilder sind von schlechter Qualität. Was auch von etlichen Mitschreibenden bemängelt wurde.

    Eine persönliche Frage: Erhält die Polizei in irgendeiner Form Kenntnis über übersandte Anhörungsbögen? Oder kennst du auch nur die Papiere, die dich als Privatmann erreichen?

  6. vor 42 Minuten schrieb Zöllner:

    Schon länger her, aber "wir haben uns geirrt"

    Graichen früher und heute..

    Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, den ganzen Artikel zu lesen! Aber du hast sicher bemerkt, dass der Autor von billigen Gas ausgeht. Das gibt es aber nicht mehr, Leitungen nach Russland sind gesperrt und gesprengt. Strom aus Gaskraftwerke ist nicht mehr billig. Wir erzeugen Strom aus Kohle. Wenn wir energetisch halbwegs autark werden wollen benötigen wir dringend alternative Energie aus Sonne, Wind und ganz wenig Wasserkraft. 

  7. vor 1 Stunde schrieb Unknown123:

    Besteht die Möglichkeit das ich sage ich weiss nicht wer mein auto gefahren ist an dem tag und mir einfach ein fahrtenbuch aufs auge drücken lasse?

    Du bist Halter und du bist gefahren. Du kannst natürlich abstreiten der Fahrer zu sein. Als Beschuldigter darfst du straflos lügen, nur du darfst keinen unberechtigt Beschuldigen.

    Nur, die Bußgeldstelle wird den Fall ans Amtsgericht weiter leiten, der Richter wird das Foto prüfen und mit deinem Gesicht vergleichen. Wenn er dich in Kosten treiben will wird er einen Gutachter bestellen. Das Foto muss schon sehr schlecht sein, damit du da raus kommst.

    Du musst auf die Anhörung warten, dann bekommst du ein Foto, in der Regel ein sehr schlechtes Bild. Das Original sieht dann dein Rechtaanwalt.

  8. vor 31 Minuten schrieb Heintz:

    Vllt kann einer "Hääälpen" der ähnlich aussieht oder sogar einer engagiert werden? Klingt ja nach "Geld spielt keine Rolex, muss fahren":B):

    Gute Idee, aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat machen.

    Wenn Geld nicht das Problem ist, versuchen das Fahrverbot so lange zu verzögern, bis Urlaub genommen wird. Oder für die Zeit einen Studenten o.ä. als Fahrer einstellen. 
    Nur raus kommen aus der Nummer wird extrem schwierig, bei +60 km/h wird jeder SB hellwach.

  9. vor 5 Stunden schrieb Unknown123:

    Wie es nicht anders sein sollte wurde auf einer mir bekannten Autobahn ein neuer Blitzer aufgestellt und hat mich mit 199 auf dem Tacho geknipst. Für mich steht es in keinem Verhältnis diese Strafe auf mich zu nehmen da ich zu 100% auf einen für mich sehr sehr wichtigen Job angewiesen bin. 

    Das du auf deinen Führerschein angewiesen bist interessiert — leider — keinen Menschen in der Bußgeldstelle.
    Dein Problem, bist du noch unter + 60 km/h nach Toleranzabzug, 1 Monat Fahrverbot oder ist dein Tacho so genau, dass du in die Gruppe 60 — 70 km/h Überschreitung fällst. Dann sind 2 Monate ÖPNV angesagt. Du wirst abwarten müssen.
    Und wie @KlausK schrieb:  Hinweis Müde ist kontraproduktiv. 

  10. vor 5 Stunden schrieb KlausK:

    Bist Du schon mal ein Fahrzeug mit intelligentem Tempomat gefahren? 

    Nein!

    Aber ich habe in meinem Auto noch nicht festgestellt, dass die angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzungen falsch waren. Möglicherweise eine Frage der eingesetzten Technik. 
    Wenn z.Z. die Automatik meine Geschwindigkeit begrenzen will würde ich nach dem „Ausschalter“ suchen.
    Einen neuen Volvo kaufe ich auch nicht.

  11. Ich fasse mal für mich zusammen.

    Du bist von einem TraffiStar S350 in NRW geblitzt worden. Das Gerät ist mit großer Sicherheit geeicht. Du zweifelst die Messung an, da dein Handy mit mitlaufender Geschwindigkeitsanzeige per GPS eine andere Geschwindigkeit angezeigt hat. Der genaue Messpunkt des S350 ist dir nicht bekannt, daher kannst du auch nicht genau bestimmen ob du vor, exakt in dem Moment oder später die GPS gesteuerte Geschwindigkeitsanzeige auf deinem Handy abgelesen hast. 
     

  12. vor einer Stunde schrieb Frank469:

    ... oder mach ich da einen Denkfehler?

    Vermutlich. Die Genauigkeit der GPS Messung schwankt. 
    Dein Problem, du musst nachweisen das die Messung fehlerhaft ist.  Das kannst du nur mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht gemeinsam mit einem Sachverständigen. Die müssen das Gericht überzeugen. Kostet viel Geld, Erfolgsaussichten sind —sehr— gering. 

  13. @gorot der normale Fragesteller hat ein Problem, er hatte Kontakt mit der Obrigkeit und will wissen, was kommt auf mich zu. Diese Auskunft bekommt er kompetent von @Sobbel! Ob der Vorwurf fair, hinterhältig oder gar bösartig ist, ist zunächst ohne Belang. Er bekommt eine fundierte Auskunft.

    Ob es dem Fragesteller hilft, dass man auf überflüssige Kontrollen o.ä. hinweist bezweifle ich. Hilfreich können Verweise sein, Messgerät xy ist in diesem Bundesland nicht mehr zugelassen. Nur wenn sich der Hinweis auf ein Urteil von 2019 bezieht, andere Bundesländer nicht mitziehen, was nutzt es dem armen Sünder. Das Bundesland dürfte umgerüstet haben.

  14. @Aka, warum so kompliziert? GPS, Daten der Karte und der Bordkamera verknüpfen, der Limiter regelt automatisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein. Wer schneller fährt — und erwischt wird — muss sein Auto zwecks Prüfung einem Sachverständigen vorführen. 
    Technik ist vorhanden, aber anwenden will es zurzeit niemand der gewählt werden will.

    Dein Hinweis auf Österreich ist ja berechtigt, einführen will es in Deutschland nach meiner Kenntnis niemand.

  15. vor 59 Minuten schrieb Diplomat:

    …Das dürfte dann spätestens beim unvermittelten Auftauchen eines Gängelungsschildes die Zahl der brenzligen Überholvorgänge deutlich erhöhen.

    Den Hinweis verstehe ich nicht. 
    Auf Landstraßen gilt eh Max. 100, auf BAB überholt man bei „Bedarf“ mit + 0,5 km/h, wie bereits heute einige LKW.

    Und einige manipulieren ihren Limiter wie heute bereits einige LKW—, Moped— und E—Bikefahrer.

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