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Abstandsmessanlage Richtung Berlin


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Hallo zusammen,

 

vor ein paar Tagen erhielt ich mal wieder einen Brief, schon wieder abgezockt worden!

Auf dem Weg in den Urlaub auch noch.

 

Der festinstalliere Abkassierer steht auf der A2 Richtung Berlin, gerade dort herscht ein Tempolimit von 120Km/h, man wird hier sogar direkt doppelt abgezockt!

 

Jedoch ist mir aufgefallen, dass fast alle PKWs & LKWs den Abkassierer kennen und das vorausfahrende Fahrzeug mich wohl noch etwas ausgebremst hat, mehrmals bremssignal betätigt. Schei*e trotzdem geblitzt.

Nur 35€uros aber jeden Monat einmal abkassiert zu werden ist unglaublich!

 

Die Daten des Abkassieres:

LSA , BAB2 , Kilometer 100,9, Ri. Berlin,LK / Ohrekreis, Gem. Groß Santersleben

 

 

Gibt es eine Liste der festinstallierten Anlagen?

 

Über eine info danke ich!

 

Liebe Grüße powerline

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Guest Simineon
Nur 35€uros aber jeden Monat einmal abkassiert zu werden ist unglaublich!

 

da gibt es ein enorm gutes Mittel dagegen:

- entweder leichtere Schuhe anziehen, die drücken dann das Gespedal nicht immer so tief

- oder ein bissel Wadenmuskeltraining, dann sackt der Fussballen nicht so durch

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Kilometer 100.9? Das sollte etwa im Bereich Börde / Helmstedt sein. Ein fest installierter Blitzer ist mir da noch nicht bekannt. Soll der neu sein?

 

Liste gibt es auf http://www.radarfalle.de

 

 

Hi,

danke für deine Antwort.

 

Weiss nicht ob der neu ist, aber ein roter üblicher Blitz kam da nicht raus und das Gerät war an dem Stahlpfeiler angebracht, an dem oben zulesen ist, dass die Autobahn nach Berlin führt, welches die nächste Abfahrt ist usw.

Ein total abgef***tes Teil!

Gerade noch mi 35Euros weggekommen...

 

Das Gerät ist aber bekannt! Sonst hätten die Autos nicht alle gebremst und den Abstand vergrößert.

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Auf der A2 nach Berlin gibt es keine fest installierten Blitzer.

 

Was du gesehen hast, war wahrscheinlich ein an der Brücke temporär aufgestellter Blitzer. Kann man von oben in eine Halterung herablassen.

 

Wofür genau hast du denn 35 Euro bezahlt? Was wurde dir vorgeworfen?

Der Betrag passt nämlich nicht auf Geschwindigkeitsverstöße, da gibt es nur 30 Euro oder 40 Euro.

Wurde dir zu geringer Abstand vorgeworfen?

 

Das wäre ein Novum, dass jetzt auch das Kleinvieh bei Abstandsverstößen gemolken wird (35 Euro im Bereich 6/10 bis 10/10 Abstand)

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Auf dem Schreiben muss genau angegeben werden, mit welcher Methode was gemessen wurde.

Eine Abstandsmessung halte ich eher für unwahrscheinlich, eher noch teilstationärer Starenkasten.

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Hallo,

auf der A2 ist Richtung B ab BS nur ein Limit: die <_< ab T+R Buckautal für viele langweilige Kilometer. Das ist aber schon Land Brandenburg, Landkreis eventueller BRB.

Die von powerline beschrieben Stelle ist zwschen Bornstedt und Irxleben, dort gibt es auch kurz hintereinander drei Brücken. Und vor vielen Brücken auf dieser Strecken sind Markierungen für Abstandsmessungen.

 

Grüße

Klaus

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Hallo zusammen,

 

um die ein oder anderen Kommentar zu bestätigen oder zu dementieren, hier ein Auszug aus dem Brief:

 

Sachsen Anhalt

 

Ihnen wird vorgeworfen am xx.xx.2006 um xx.xx auf der LSA, BAB 2, Kilometer 100,9 Ri. Berlin,LK, / Ohrekreis, Gem. Groß Santersleben

als Führer des PKW

Fabrikat: .....

Kennzeichen: .....

 

folgende Verkehrsordnungswiedrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben:

 

Sie hielten bei einer Geschw. von xxx km/h den erforderlichen Abstand von xx,x m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug xx m., Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

 

Verletzte Rechtsvorschriften

(spare ich mir diesen dummen Bürokratenscheiß)

 

Beweissmittel: Abstandmessung

Video-Band-Aufzeichnung

Frontfoto

 

VKS 1.8

Zeuge : xxxxxxxxxxxxxxxx

 

35€

 

 

Was bitte ist das für ein Teil gewesen was so ein hammer scharfes Foto gemacht hat????

 

_________________________________________________________________________________________

Abkassierer!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Abkassierer!!!!!!!!!!!! Alles nur Abkassierer unterwegs..............

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Was bitte ist das für ein Teil gewesen was so ein hammer scharfes Foto gemacht hat????

 

Wahrscheinlich dieses hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=22821

Nein es war nicht dieses Teil, sondern dessen Vorgänger. Dies erkennt man auch an der Versionsnummer 1,8 zu 3,01.

 

Link VKS nach unten scrollen

 

Edit:

Die Beschreibung stimmt so nicht mehr, da in dieser Region nunmehr der Nachfolger eingesetzt wird. Das Modell ist jetzt IdR auf der A 38 um Sangerhausen im Einsatz (gehören auch zur Autobahnpolizei Weißenfels).

 

Edit2:

Das Gerät kann man aufgrund der ausgefahrenen Kamera eigentlich frühzeitig erkennen.

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So und nun setze ich noch einen drauf und behaupte, dass keine Brücke dort zusehen war!!!

 

Wie schon erwähnt es war dort lediglich eine Beschilderung über der Autobahn, diese bleuen Tafeln, z.B. 1000m Abfahrt xy. A2 nach Berlin.

 

Ich denke, dass ich dort mal anrufen werde und frage was das für ein Teil war, denn auch diese Fahrbahnmarkierungen habe ich echt nicht gesehen.

 

Kann einer mir sagen, ob es von dieser Stelle z.B. bei Google-Earth oder sonstigen Luftbilderprogrammen ein Luftbild gibt?

 

Danke, Gruß Powerline

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Guest Simineon
So und nun setze ich noch einen drauf und behaupte, dass keine Brücke dort zusehen war!!!

 

ich verstehe Dein Problem nicht ganz:

 

Du bist bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes erwischt worden und hast eine disbezügliche Nachricht bekommen.

 

Was willst Du nun erreichen mit Deinen Fragen ?

 

vor allem: was soll die Brücke, was sollen die Markierungen ?

Du bist erwischt worden, that's it !

 

und 35 EUR ist nicht wirklich viel ... auf was willst Du hinaus ?

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So und nun setze ich noch einen drauf und behaupte, dass keine Brücke dort zusehen war!!!

 

Wie schon erwähnt es war dort lediglich eine Beschilderung über der Autobahn, diese bleuen Tafeln, z.B. 1000m Abfahrt xy. A2 nach Berlin.

 

Ich denke, dass ich dort mal anrufen werde und frage was das für ein Teil war, denn auch diese Fahrbahnmarkierungen habe ich echt nicht gesehen.

 

Kann einer mir sagen, ob es von dieser Stelle z.B. bei Google-Earth oder sonstigen Luftbilderprogrammen ein Luftbild gibt?

 

Danke, Gruß Powerline

Brücke wozu?

 

Die Kamera kann auf sieben Meter (ich glaube es war soviel) ausgefahren werden.

 

Markierung?

Gab/gibt es keine Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen? Diese haben einen genormten Abstand und können für eine Messung herangezogen werden.

 

Wenn du meinen obigen Link folgst, wirst du das Messgerät sehen. In dem Bescheid ist der Typ ja angegeben.

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Genau der hier beschriebene "Abstandsmesser" hat mich jetzt auch erwischt.

 

Das wäre ein Novum, dass jetzt auch das Kleinvieh bei Abstandsverstößen gemolken wird (35 Euro im Bereich 6/10 bis 10/10 Abstand)

 

und genau das ist auch mein Problem ... sie fangen an abzuzocken:

 

Meine Daten lt. Bescheid

135km/h

Abstand 40!! m

 

zu Zahlen 35EUR .... i

 

Grrr....selbst wenn ich die Messung gesehen haette ...waer ich wahrscheinlich nicht vom gas runter. Die brauchen in Sachsen-Anhalt wohl wieder mal richtig Geld.

 

 

So und nun setze ich noch einen drauf und behaupte, dass keine Brücke dort zusehen war!!!

 

Danke, Gruß Powerline

 

Powerline, soweit ich weiss stehen sie oben auf der Bruecke temporär mt einem Fahrzeug. Ich fahr die Strecke oefter und habe sie schon oft dort stehen sehen. Und eine Bruecke gibt es da Höhe Santersleben!

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Das wäre ein Novum, dass jetzt auch das Kleinvieh bei Abstandsverstößen gemolken wird (35 Euro im Bereich 6/10 bis 10/10 Abstand)

 

und genau das ist auch mein Problem ... sie fangen an abzuzocken:

 

Meine Daten lt. Bescheid

135km/h

Abstand 40!! m

 

zu Zahlen 35EUR ....

Mit 40 m Abstand bei 135 km/h liegst Du unter 3/10, MikelF... :unsure:

lg

c.s.

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Guest Mr_Biggun
Mit 40 m Abstand bei 135 km/h liegst Du unter 3/10, MikelF... :unsure:

lg

c.s.

Wie kommst'n auf das schmale Brett? :blink:

 

Bei mir ist er knapp unterhalb von 6/10 des vorgeschriebenen Abstands.

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Mit 40 m Abstand bei 135 km/h liegst Du unter 3/10, MikelF... :unsure:

lg

c.s.

Wie kommst'n auf das schmale Brett? :blink:

 

Bei ist er knapp unterhalb von 6/10 des vorgeschriebenen Abstands.

 

Jepp...135/2 = 67,5 *6/10 = 40,5 ...also ein halber Meter hat gefehlt ;)

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Jepp...135/2 = 67,5 *6/10 = 40,5 ...also ein halber Meter hat gefehlt :unsure:

Da hat kein halber Meter gefehlt. 6/10 oder 7/10 ist egal.

Punkebereich beginnt bei < 5/10

 

@all: Merkt ihr, wie jetzt gegen DRÄNGLER vorgegangen wird? Im dichten Verkehr? Man findet immer neue Möglichkeiten, das Säckel zu füllen.

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Jepp...135/2 = 67,5 *6/10 = 40,5 ...also ein halber Meter hat gefehlt :)

Da hat kein halber Meter gefehlt. 6/10 oder 7/10 ist egal.

 

stimmt natuerlich :unsure:

 

 

@all: Merkt ihr, wie jetzt gegen DRÄNGLER vorgegangen wird? Im dichten Verkehr? Man findet immer neue Möglichkeiten, das Säckel zu füllen.

 

jaaaa... mit 40m abstand bei 135 km/h ....bin ich DER DRÄNGLER ;)

wahrscheinlich liegt die Gefährdung da drin, dass ich der einzigste bin, der solch einen grossen abstand laesst und damit die anderen provoziere in die luecke von 40m reinzufahren :blink:

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Guest Simineon
jaaaa... mit 40m abstand bei 135 km/h ....bin ich DER DRÄNGLER :unsure:

 

jupp, korrekt, ich versteh nur nicht ganz, warum Du da auch noch stolz drauf bist, oder wie soll ich den Smiley verstehen ?

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Guest Mr_Biggun
jupp, korrekt, ich versteh nur nicht ganz, warum Du da auch noch stolz drauf bist, oder wie soll ich den Smiley verstehen ?

 

Hast Du außer Trollerei evtl. noch was substanzielles beizutragen? :unsure:

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Guest Simineon

jupp, korrekt, ich versteh nur nicht ganz, warum Du da auch noch stolz drauf bist, oder wie soll ich den Smiley verstehen ?

 

Hast Du außer Trollerei evtl. noch was substanzielles beizutragen? :unsure:

 

jau, das habe ich:

 

Bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand 67,5 m, wenn jemand diesen Mindestabstand unterschreitet und das auch noch um 27,5m (5-6 Autolängen) und das dann auch noch verteidigt und das "Vergehen" nicht einsieht, sondern ganz im Gegenteil, diesen geringen Sicherheitsabstand auch noch verteidigt und durch einen Nachsatz implizit wünscht, noch dichter aufgefahren zu sein, sorry, dann kommt in mir der Sarkasmus hoch und will raus.

 

Sollte das als Trollerei aufgefasst werden, so tut es mir leid und gelobe mich zu bessern (ich muss mir häufiger sagen, dass Sarkasmus in der Schriftform nicht wirklich gut funktioniert) :blink:

 

P.S.: ich persönlich finde Abstandsverstösse wesentlich schlimmer als Raserei, der Raser schädigt sich häufiger nur selbst, der Drängler gefährdet immer andere mit.

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Wo ist eigentlich der Abstand geregelt? In der StVO heißt es dazu lapidar:

§4 (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Im Bußgeldkatalog heißt es:

12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 35 €

Ab wann fängt dieser Verstoß an? Jetzt bitte nicht mit "halber Tacho" antworten, denn das ist Humbug.

Ich kann hinter einem Fz gemäß §4 sicher halten, wenn ich eine Sekunde Reaktionszeit habe. Das ist ziemlich genau der Abstand, ab dem es punktebewehrt ist,

z.B. 130km/h --> weniger als ein Viertel des Tachowertes = 37,5 Meter

Wegstrecke in einer Sekunde bei 130km/h = 36,1 Meter.

 

Bremst der Vorausfahrende mit einer Gefahrenbremsung von 130 auf 0, so braucht er dafür etwa 70 Meter. Ich dahinter brauche dafür 40 Meter für die Reaktion und 70 Meter für den Bremsweg = 110 Meter.

 

Selbst mit großzügigen Toleranzen und unterschiedlichen Bremswerten denke ich nicht, dass man einen Abstandsverstoß von z.B. 8/10 des halben Tachowertes bestrafen kann, da nicht gegen den §4 verstoßen wurde.

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Bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand 67,5 m,

 

und du meinst, du hälst diesen abstand immer ein ??? ...sorry, dann bist du weltfremd ...der smiley war schon bewusst gesetzt ...

 

vielleicht achtest du mal darauf ...bei fliessendem verkehr 135 km/h... 40m die ich hatte °grrrr ...das hat nichts mit rasen oder draengeln zu tun ! ....das wuerde 95% der fahrer betreffen

 

...schau mal, was 40 meter sind ....fast der abstand zwischen zwei markierungen rechts

 

PS : ich habe auch was gegen draengler ....

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Guest Mr_Biggun
durch einen Nachsatz implizit wünscht, noch dichter aufgefahren zu sein, sorry, dann kommt in mir der Sarkasmus hoch und will raus.

1.) Wo Du das rausgelesen haben willst, bleibt wohl Dein Geheimnis.

 

2.) Ich garantiere Dir dafür, daß Du bei jeder Fahrt auf einer deutschen Autobahn einen "Abstandsverstoß" wie der TE begehen wirst. Und eine Menge anderer Verstöße. Für die hier gezeigte Hochnäsigkeit besteht ergo kein Anlaß.

 

 

Kommt mir langsam so vor, als würde sich hier HaJue austoben... :unsure:

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jaaaa... mit 40m abstand bei 135 km/h ....bin ich DER DRÄNGLER :)

 

jupp, korrekt, ich versteh nur nicht ganz, warum Du da auch noch stolz drauf bist, oder wie soll ich den Smiley verstehen ?

 

Da sieht man mal wieder den Unterschied zwischen formaler :blink: und materieller Korrektheit: Kein normalbegabter Autofahrer wird einen Abstand von 40m bei :135: als in irgendeiner Form bedrohlich wahrnehmen.

 

Leider haben die Formaljuristen hier halt recht - es wird also Zeit, dass sich in der Gesetzgebung mal was ändert. Aber mit DEN Politikern ;):unsure: wird das garantiert nix werden ...

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Guest Simineon
Selbst mit großzügigen Toleranzen und unterschiedlichen Bremswerten denke ich nicht, dass man einen Abstandsverstoß von z.B. 8/10 des halben Tachowertes bestrafen kann, da nicht gegen den §4 verstoßen wurde.

 

stimmt, da gebe ich Dir recht ... 8/10 des halben Tachowertes wären bei 135 km/h 54m ... da sollte mit einem ordentlichen Bremsschlag kein Knirschen zu vermelden sein.

Immer vorausgesetzt, dass der Reibwert zwischen Strasse und Reifen optimal ist.

 

Wenn also 14m Sicherheitsabstand fehlen, dann ist der Aufschlag mit einer Geschwindigkeit von knapp 40 km/h

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Immer vorausgesetzt, dass der Reibwert zwischen Strasse und Reifen optimal ist.

Und wer entscheidet über die Straßenverhältnisse? Der Fahrer oder die Behörde? :unsure:

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Guest Simineon
Leider haben die Formaljuristen hier halt recht - es wird also Zeit, dass sich in der Gesetzgebung mal was ändert.

 

Formaljuristen haben immer recht ... *gg*

 

Du hast recht, ich hab mich mal ein bischen schlau gemacht, es gibt tatsächlich eine Gesetzeslücke. Ich war bisher immer der Meinung, dass ein Abstand von 1/2 Tachometerwert in Metern straffrei sei. Dem ist aber nicht so:

 

12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 35 €

 

Goose sagt zwar, dass er noch nie erlebt hat, dass 11/10 geahndet worden sind, aber wo steht das ? Dagegen hat vollkommen recht, es gibt zwar eine vorherrschende Meinung, dass der Sicherheitsabstand etwa dem halben Tachowert in Metern entsprechen sollte, aber bisher habe ich das noch nicht fixiert gefunden.

 

Das heisst, die 35 EUR sind tatsächlich auf sehr schwammigen Untergrund ...

 

@Mr_Biggun: Du brauchst mir garnichts zu garantieren, ich weiss sehr wohl, dass ich jede Menge Verstösse begehe (wie wohl jeder von uns), aber wenn ich zur Kasse gebeten werde, dann werde ich sicher hier nicht auftauchen und ABZOCKE brüllen, ich gehe ein Risiko ein, sei es um schneller voranzukommen, sei es aus Faulheit und wenn ich dafür zahlen muss, dann zahle ich dafür.

(Anders sieht es bei Punkten und FV aus, da würde ich auch um Rat fragen)

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Wo ist eigentlich der Abstand geregelt? In der StVO heißt es dazu lapidar:

§4 (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Schauen wir uns doch einfach an, wie der Gesetzgeber diese Formulierung begründet:

 

„(…) Noch konkreter zu werden ist nicht tunlich. Die vom Bayerischen Obersten Landesgericht geprägte Formel, daß der Abstand diejenige Strecke übersteigen müsse, die in einer Sekunde zurückgelegt wurde, bringt, wie die Empfehlung der Fachliteratur, neuerdings auch eines Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, auf einen halben Tachometerabstand zu fahren, nur Faustregeln und eignet sich daher nicht zur Aufnahme in ein materielles Gesetz.“

 

Weiter heißt es übrigens:

 

„Es wäre fehlsam, den Sicherheitsabstand ausnahmslos zu fordern. Die Obergerichte unter Führung des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben das Verlangen eines Sicherheitsabstandes zu Recht nicht für angebracht gehalten in geballtem Stadtverkehr, so beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage oder dann, wenn der Nachfahrende sehen kann, daß der Vordermann freie Bahn hat. Es wäre zu besorgen, daß eine Vorschrift, die nicht immer gilt und häufig überhaupt nicht eingehalten werden könnte, an Ernstlichkeit einbüßen würde. (…)“

 

Im Bußgeldkatalog heißt es:

12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 35 €

Ab wann fängt dieser Verstoß an? Jetzt bitte nicht mit "halber Tacho" antworten, denn das ist Humbug.

Die Orientierung am halben Tachowert erscheint erst in der BKatV, z. B. „12.5.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes“.

Allerdings ist hierzu zu sagen:

„Das Kriterium des halben Tachowertes (…) ist Berechnungsmaßstab für die Regelbuße, nicht Definition des „Sicherheitsabstands“ (…), zumal die BKatV (…) OW-Tatbestände voraussetzt, nicht aber selbst solche begründet.“ [Hentschel]

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Ich fasse mal zusammen: Es gibt keine Rechtsgrundlage, einen Abstand > 5/10 vom halben Tacho generell zu ahnden.

 

Ob mir das hilft ... :unsure:

 

Danke fuer die ausfuehrliche Diskussion, die so in der Form von mir gar nicht gewollt war. Ausgangspunkt des threads war ja wo der "Blitzer" steht.

Und abzocke GESCHRIEHEN habe ich auch nicht :blink: ... ich empfinde es aber so, da meiner bescheidenen Meinung nach hier eine Diskrepanz besteht zwischen Recht und dem was praktisch ueberhaupt realisierbar ist.

 

Gruss

MikelF

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Guest Simineon
Ich fasse mal zusammen: Es gibt keine Rechtsgrundlage, einen Abstand > 5/10 vom halben Tacho generell zu ahnden.

 

hmmm, formaljuristisch gibt es die Grundlage ... demzufolge kann ein Abstandsverstoss geahndet werden, nur, wenn ich das richtig gelesen habe, kann er fast willkürlich geahndet werden.

 

"Ihnen wird vorgeworfen bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h einen Abstand von 250m eingehalten zu haben, damit bla bla 35 EUR"

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Ich fasse mal zusammen: Es gibt keine Rechtsgrundlage, einen Abstand > 5/10 vom halben Tacho generell zu ahnden.

So sehe ich das auch. Ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, richtet sich nach § 4 Abs. 1 StVO (s. a. § 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO) und nicht grundsätzlich nach dem halben Tachowert.

Wenn demzufolge aber tatsächlich ein Abstandsverstoß festgestellt wird, wird im zweiten Schritt die Höhe des Bußgeldes anhand des halben Tachowertes festgelegt.

 

"Ihnen wird vorgeworfen bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h einen Abstand von 250m eingehalten zu haben, damit bla bla 35 EUR"

Dieser Vorwurf wäre theoretisch nur möglich, wenn zunächst in diesem Zusammenhang ein Verstoß gegen § 4 festgestellt worden wäre. In der Praxis wird in diesem Fall aber diese notwendige Bedingung nicht realisierbar sein.

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So hab jetzt noch mal auf den Verwarnschein geschaut (bevor ich ueberweise) :unsure:

Also es waren 131km/h - Abstand 40 m

Anmerkung: Trockenes, sonniges Wetter

Verletzte Rechtsvorschriften: §4 Abs.1, §49StVO; §24 StVG; 12.4 BKat

 

Fuer mich Abzocke!

Gruss

FMikel

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Hmmm...Rechtschutz hab ich ... glaub aber lohnt halt den Aufwand nicht.

 

Und so klar ist die rechtslage ja nicht.

 

Mich aergert nur, dass mir dies immer wieder passieren kann (und ich vermute einem grossteil aller Autobahnfahrer).

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So hab jetzt noch mal auf den Verwarnschein geschaut (bevor ich ueberweise) :)

Also es waren 131km/h - Abstand 40 m

Anmerkung: Trockenes, sonniges Wetter

Verletzte Rechtsvorschriften: §4 Abs.1, §49StVO; §24 StVG; 12.4 BKat

 

Fuer mich Abzocke!

Gruss

FMikel

 

Korrekt! Nun haben wir es schwarz-auf-weiß: 6/10-Leute werden abkassiert :blink: . Dies ist ein riesiges Feld für eine dicke Kasse ;) . Ich überleg mir gerade, freiwillig ein 6/10-Ticket zu ziehen und dann ein Exempel zu statuieren :D .

 

Hier interessant auch der von @radium zitierte Behördentext:

 

„Es wäre fehlsam, den Sicherheitsabstand ausnahmslos zu fordern. Die Obergerichte unter Führung des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben das Verlangen eines Sicherheitsabstandes zu Recht nicht für angebracht gehalten ......oder dann, wenn der Nachfahrende sehen kann, daß der Vordermann freie Bahn hat. (…)“

 

:unsure:

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Mir scheint, der fett markierte Satz lässt auch erheblichen Spielraum im Punktebereich.

Paradesituation ist doch folgende: Der Vordermann räumt nicht die linke Spur, obwohl vor ihm und rechts neben ihm alles frei ist. Genau das ist die Situation, in der die meisten "Drängler" dichter auffahren. Und genau diese Situation wird im obigen Text als strafmildernd bis straffrei geschildert.

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Absolut. Nur scheint sich das zu unseren Amtsrichtern noch nicht herumgesprochen zu haben, geschweige denn zu unseren Medienfritzen, die eh nur noch "politisch korrekten" Mainstream nachbeten können, anstatt sowas mal aufzugreifen.

 

Wenn der Aspekt "freie Sicht/freie Fahrt" von den Obergerichten wirklich so gesehen wird, dann muss man doch alles dransetzen, dass das mal publik wird!

 

Verdammtes Links- und Mittelspurschleicherpack, alle ab zur MPU :lol: !

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  • 2 weeks later...
Schauen wir uns doch einfach an, wie der Gesetzgeber diese Formulierung begründet:

Hallo Radium! Kannst du mir eine Quelle im Internet nennen, wo man diesen Text nachlesen kann?

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Schauen wir uns doch einfach an, wie der Gesetzgeber diese Formulierung begründet:

Hallo Radium! Kannst du mir eine Quelle im Internet nennen, wo man diesen Text nachlesen kann?

Die Begründung zur Straßenverkehrsordnung stammt wie die Straßenverkehrsordnung selbst aus dem Jahr 1970. Ich fürchte, dass es zurzeit noch schwierig sein dürfte, derartige Texte im Internet zu finden.

 

Die offizielle Begründung zur Straßenverkehrsordnung wurde am 07. 12. 1970 im Verkehrsblatt (S. 797–833) veröffentlicht. Ein Text mit dem gleichen Wortlaut sollte auch zuvor dem Bundesrat vorgelegt worden sein und dürfte somit dort auch als Drucksache existieren.

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