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Blitzen Von Hinten, Geht Das?


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Hallo zusammen!

Hoffentlich kann mir jemand von Euch meine Frage beantworten, damit die Diskussionen im Auto nun endlich ein Ende haben!!!

Stimmt es, dass ein schwenkbarer Blitzer, mit Kontaktstreifen auf beiden Fahrbahnen, dieser einen auch von hinten blitzen kann????

Lg Katrin

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Von hinten blitzen ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist nur, dass auch ein Fahrerbild zur Identifizierung gemacht wird. Zumindest dann wenn nicht angehalten wird.

 

Ansonsten weiß ich leider nicht, was Du mit "schwenkbarer" Blitzer meinst....

 

 

@Harry :mecker2: :mecker2:

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Ansonsten weiß ich leider nicht, was Du mit "schwenkbarer" Blitzer meinst....
In Bielefeld z.B. gibt es einen Blitzer, der in Straßenmitte steht und je nach 'Bedarf' in die gewünschte Richtung gedreht wird. Der löst dann allerdings auch nur aus, wenn die Geschwindigkeit in die entsprechende Richtung überschritten wird.
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Von hinten blitzen ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist nur, dass auch ein Fahrerbild zur Identifizierung gemacht wird. Zumindest dann wenn nicht angehalten wird.

 

Ansonsten weiß ich leider nicht, was Du mit "schwenkbarer" Blitzer meinst....

 

 

@Harry :mecker2: :mecker2:

 

Mit einem schwenkbaren war gemeint, dass man ihn nach beiden Fahrtrichtungen ausrichten kann. Gibt es bei uns im Schwabenland vermehrt, vielleicht kann man sich dann damit Blitzer sparen :-D:-D:-D:-D

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Tja, 1200 ccm, 110 PS, da ist man manches Mal schneller..... :whistling:

 

Uebrigens, ein schwenkbarer Blitzer duerfte ein solcher sein, den man so um die 180 Grad drehen kann.......

Ok, mit 800 ccm und 50 PS kann ich da leider nicht mithalten...

Und was "schwenkbar" normalerweise bedeutet ist mir auch klar, ich wusste nur nicht, ob hier nur die grundsätzlich änderbare Richtung gemeint war oder etwas "selbstbewegliches"...

 

In Bielefeld z.B. gibt es
... gar keine Blitzer, denn Bielefeld ist nur ein Fake....
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Hallo, Katrinsirl,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Hallo, HarryB,

 

Natuerlich kann er das, allein, es nutzt nix, weil man - zumindest in D'land - das Antlitz des Fahrers benoetigt, um eine Geldbusse festlegen zu koennen.......

stimmt so nicht.

 

Man braucht den Fahrer, um eine Geldbuße festzulegen, nicht sein Gesicht. :abwarten:

 

Wenn z. B. ein Motorradfahrer von hinten geblitzt wird, wenn er als Halter angeschrieben wird und zugibt, dass er auch der Fahrer war oder wenn man über den Halter an den Fahrer kommt, wird ein Bußgeld fällig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

  • Like 1
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Stimmt es, dass ein schwenkbarer Blitzer, mit Kontaktstreifen auf beiden Fahrbahnen, dieser einen auch von hinten blitzen kann????

Lg Katrin

Nein kann dieser nicht. Als Beispiel mal ein paar Fotos von @Posch. Schön zu sehen Foto 2 die Schleife im Asphalt, fährt man zu schnell rüber, macht es Blitz wenn der Blitzer dich anschaut. Der Blitzer ist aber in anderer Richtung geschwenkt, da kann er dich garnicht blitzen, auch nicht von hinten. :rolleyes:

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  • 2 weeks later...

Hej Nachteule!

Also jetzt bin ich verwirrt, wann genau können sie einen jetzt drankriegen, obwohl man auf dem Foto nicht zu erkennen ist? wenn man es zugibt, klar..aber wenn nicht? Dann auch? und wenn ich als halter jetzt sage, der und der ist an diesem tag geafhren (und das stimmt auch), der fahrer leugnet dies aber, was passiert dann?

Lg, Silke

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Hallo, silkesilke,

 

es kommt immer auf die Glaubwürdigkeit der Aussage an, sowohl bei Dir als auch bei dem, der Deinen Angaben zufolge gefahren sein soll.

 

Wenn der Richter überzeugt ist, dass Du wahrheitsgemäß den richtigen Fahrer genannt hast und wenn aufgrund weiterer Aussagen Deinerseits davon ausgegangen werden kann, dass diese Person auch tatsächlich den Verkehrsverstoß begangen hat, wird diesem Fahrer sein Leugnen nicht helfen.

 

Kannst Du dagegen nur belegen, dass Du dem XY Dein Krad geliehen hast, aber nicht, ob er es weitergegeben hat, kan es wieder ganz anders aussehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Katrinsirl,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Hallo, HarryB,

 

 

Man braucht den Fahrer, um eine Geldbuße festzulegen, nicht sein Gesicht. :abwarten:

.

 

 

Es gibt hier in Deutschland keine Halterhaftung, hält man die Klappe und sagt nix dazu, kann auch nicht ermittelt werden wer gefahren ist und somit kann auch keine wirkliche Sanktion getroffen werden. Das einzige was passieren könnte wäre ein Fahrtenbuch, was aber keine wirkliche Sanktion ist.

 

Am Ende zählt sowies IN DUBIO PRO REO und nicht wie oft publiziert IN DUBIO CONTRA REO

 

LG F1F2

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hält man die Klappe und sagt nix dazu, kann auch nicht ermittelt werden wer gefahren ist und somit kann auch keine wirkliche Sanktion getroffen werden.
Das ist halbgarer Unsinn unter Stammtischniveau.
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Hallo, F1F2,

 

wie viel Erfahrung hast Du denn tatsächlich in diesem Bereich?

 

Es ist oft gar nicht so schwer, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, selbst, wenn der Halter nichts dazu sagt, wer gefahren ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule,

 

wenn ich keine Erfahrung darin hätte, würde ich es nicht schreiben :D

 

Man darf sich eben nur nicht dranstellen wie der letzte Dorftrottel, dann funktioniert das für gewöhnlich.

 

LG F1F2

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Hallo Qtreiberin,

 

Stehst du in Verbindung mit der NSA? oder woher weißt du so gut bescheid? oO

 

Lg F1F2

 

Als versierte Userin des Forums erkennt sie recht schnell - und vor allem eindeutig - Dummschwaetzer. Du outest dich hier ziemlich heftig in dieser Richtung, also tu mal Butter bei die Fische und lass' uns an deiner "Erfahrung" teil haben. Anderenfalls hat deine Reputation bereits jetzt schon eine maechtige Delle, immerhin ein praegendes Ereignis in sehr kurzer Zeit, was auch nicht jeder schafft.......

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Es gibt doch im Forum einige solche Themen wo die Behörden einen Rückzieher machen mussten.
Das ist nicht das Thema, sondern die Behauptung
hält man die Klappe und sagt nix dazu, kann auch nicht ermittelt werden wer gefahren ist und somit kann auch keine wirkliche Sanktion getroffen werden.
Die ist nämlich in mehrfacher Hinsicht schlicht falsch.
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  • 2 weeks later...

Also dann stellen wir mal ein kleines Szenario auf:

 

Fahrer A fährt ein Auto und wird von hinten geblitzt und Fahrer B bekommt dann 4 Wochen später Post von der Gemeinde er wäre zu schnell gefahren.

Fahrer B beantragt das vollständige Lichtbild auf dem man den Fahrer identifizieren kann, denn auf dem Bußgeldbescheid sieht man nur dass Kennzeichen.

Fahrer B bekommt sein Bild, jedoch auch nur die Rückaufnahme, in diesem Fall ist also der Fahrer nicht zu sehen.

 

Der Fehler liegt jetzt ja schon ganz klar auf der Hand nach § 66 Abs. 1 und 2 OWiG (http://dejure.org/gesetze/OWiG/66.html). Der Bußgeldbescheid enthält Angaben zu der Person der vorgeworfen wird zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Man kann jetzt aber nicht rein nach Laune mal eben so entscheiden, dass Halter auch gleich der Fahrer ist.

 

1)Und genau hier entsteht die Zwickmühle. Fahrer B sagt, dass er das unmöglich gewesen sein kann und weiß auch nicht wer mit dem Auto unterwegs war. Ermitteln ohne Fahrerbild wird jetzt sehr sehr schwierig, denn es kann theoretisch ja jeder gewesen sein. Hier versandet also schon einmal die Ermittlung aufgrund mangelnder Anhaltspunkte.

 

2)Würde Fahrer B jetzt sagen er ist sich sicher, dass Fahrer A gefahren ist, dann muss Fahrer A zugeben, dass er dort gefahren ist. Gibt er es nicht zu, so ist die Behörde gelähmt, weil sie es ihm wahrscheinlich nicht nachweisen kann. Die einzige Konsequenz die man daraus ziehen könnte wäre ein Fahrtenbuch für den Halter (meiner Meinung nach ist das keine wirksame Sanktion).

 

Man muss hier beachten, dass man niemanden bestrafen kann ohne dass man ein Fehlverhalten gegen das Gesetz beweisen kann...Ansonsten könnte ja jeder sagen XY hat das gemacht und sofort wird er eingebuchtet, muss eine Geldstrafe zahlen oder ähnliches.

 

Halterhaftung funktioniert hier auch nicht, weil diese nur im ruhenden Verkehr greift, also bei Parkverstößen o.ä. .

 

Wenn man also von hinten geblitzt wird, einfach das vollständige Photo anfordern, ist niemand darauf zu erkennen einfach ignorieren.

Sollte doch etwas kommen kann man sich immer noch bei einem Anwalt vorstellen. Ein Blitzerbild ohne ein identifizierbares Lichtbild wird vor keinem Gericht stand halten.

 

 

Falls jemand weiß wie eine Behörde gegen ein Phanton ermitteln kann, so bitte ich um eine Erklärung, weil es sich mir nicht erschließt.

 

Liebe Grüße F1F2

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Ich sage mal so, als Richter würde ich die Sache einstellen, da die Behörde die Fahrereigenschaft des Halters nicht belegt hat.

 

In unserer Gegend würde man freisprechen, weil die Richter hier noch erkennen dass der Freispruch gegenüber der Einstellung vorrangig ist, wenn keinerlei Beweise für die Fahrereigenschaft vorhanden sind.

 

LG F1F2

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Ich sage mal so, als Richter würde ich die Sache einstellen, da die Behörde die Fahrereigenschaft des Halters nicht belegt hat.

 

In unserer Gegend würde man freisprechen, weil die Richter hier noch erkennen dass der Freispruch gegenüber der Einstellung vorrangig ist, wenn keinerlei Beweise für die Fahrereigenschaft vorhanden sind.

 

LG F1F2

Löblich, aber leider meist wohl nicht mehr üblich.
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Ich erlaube mir mal Copy & Paste


Hab ja bisschen mit mir gerungen, ob man überhaupt auf den Mist des vorhergehenden Postings eingehen soll, aber der Hygiene zuliebe

(wobei vorhergehend nicht wörtlich zu nehmen ist) und äußere mich zu dem Szenario:

 

Fahrer A fährt ein Auto und wird von hinten geblitzt und Fahrer B bekommt dann 4 Wochen später Post von der Gemeinde er wäre zu schnell gefahren.
Post bekommt der Halter.

 

Der Fehler liegt jetzt ja schon ganz klar auf der Hand nach § 66 Abs. 1 und 2 OWiG (http://dejure.org/gesetze/OWiG/66.html). Der Bußgeldbescheid
Welcher Bußgeldbescheid?

 

Hier versandet also schon einmal die Ermittlung aufgrund mangelnder Anhaltspunkte.
Diese Aussage ist insofern reine Spekulation, als natürlich auch in diesem Fall noch Ermittlungen denkbar sind.

 

dann muss Fahrer A zugeben, dass er dort gefahren ist.
Was für ein völliger Quatsch.

 

Gibt er es nicht zu, so ist die Behörde gelähmt, weil sie es ihm wahrscheinlich nicht nachweisen kann.
Auch das ist einfach nur Unsinn.

 

Man muss hier beachten, dass man niemanden bestrafen kann ohne dass man ein Fehlverhalten gegen das Gesetz beweisen kann...
Und das erst recht.
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Ahoiihoi,

 

um es klar zu stellen FAHRER B ist in diesem Fall der Halter (Pardon für mein Missgeschick),

 

Was stört Dich denn an dem Wort Bußgeldbescheid, terminologisch richtig verwendet....

 

Wohin will man denn ermitteln? Man hat ein Bild von hinten, http://www.abendblatt.de/img/stade/crop105508132/1310691896-ci3x2l-h307/Blitzer-HA-Bayern-Stade.jpg was genau kannst du hier erkennen? Den Fahrer?

 

Fahrer muss also garnicht mehr zugeben, dass er zu dem Zeitpunkt dort war...ab sofort gilt "Guantanamo Bay Rules" oder wie? Vor allem gilt jedoch IMMER IN DUBIO PRO REO und nicht IN DUBIO CONTRA REO.

 

Wie schon oben gesagt, ein Richter würde dies Freisprechen oder zumindest Einstellen, wobei EInstellen völliger Schwachsinn wäre...

 

Ich würde mich übrigens über die genaue Erklärung freuen, wenn alles nur "Quatsch" ist müsste es ja auch eine Argumentation geben.

 

LG F1F2

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Was stört Dich denn an dem Wort Bußgeldbescheid
Nichts. Ich hatte gefragt, welcher Bußgeldbescheid - was hast Du da nicht verstanden?

 

Wohin will man denn ermitteln?
Was meinst Du bitte mit wohin?

 

Man hat ein Bild von hinten, http://www.abendblat...ayern-Stade.jpg was genau kannst du hier erkennen? Den Fahrer?
Wer hat Dir erzählt, man bräuchte ein Foto, um den Fahrer zu ermitteln?

 

Fahrer muss also garnicht mehr zugeben, dass er zu dem Zeitpunkt dort war...
Wer hat Dir erzählt, der Fahrer müsse irgendwas zugeben?

 

Vor allem gilt jedoch IMMER IN DUBIO PRO REO und nicht IN DUBIO CONTRA REO.
Was sollen uns diese Worte sagen? Und, um die wahrscheinlich zanwgsläufig folgende nächste Frage gleich vorwegzunehmen: wer entscheidet denn Deiner Meinung nach über dubio oder nicht?

 

Wie schon oben gesagt, ein Richter würde dies Freisprechen oder zumindest Einstellen
Es ist ganz grundsätzlich ziemlich gewagt, das Verhalten von Richtern vorherzusagen. Das gilt ganz besonders bei Amtsrichtern. Unabhängig davon war von einer richterlichen Entscheidung überhaupt nicht die Rede, sondern nur von der Frage, ob eine Fahrerermittlung ohne Frontfoto mögllich ist.

 

Ich würde mich übrigens über die genaue Erklärung freuen, wenn alles nur "Quatsch" ist müsste es ja auch eine Argumentation geben.
Och, ich dachte, Du kennst Dich so gut aus. Aber nun denn, ergänzend bzw. sicherheitshalber wiederholend zu oben: wie kommst Du darauf, daß Fahrer A irgendwas zugeben muß? Wieso sollte die Behörde gelähmt sein, nur weil Fahrer A nichts zugibt? Und wer hat Dir erzählt, man könne nur dann bestraft werden, wenn einem ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann?
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Ahoi,

 

Fakt ist folgender : Es geht in dem Thread hier um die Frage "Stimmt es, dass ein schwenkbarer Blitzer, mit Kontaktstreifen auf beiden Fahrbahnen, dieser einen auch von hinten blitzen kann????" und nicht darum "ich wurde von hinten geblitzt und danach angehalten" damit fällt schon einmal bei deiner Fragestellung mindestens 3 Punkte weg.

 

Eine Argumentation sollte nicht aus Fragen bestehen, also ich bitte um Aufklärung

 

LG F1F2

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Fakt ist folgender : Es geht in dem Thread hier um die Frage "Stimmt es, dass ein schwenkbarer Blitzer, mit Kontaktstreifen auf beiden Fahrbahnen, dieser einen auch von hinten blitzen kann????" und nicht darum "ich wurde von hinten geblitzt und danach angehalten" damit fällt schon einmal bei deiner Fragestellung mindestens 3 Punkte weg.
Ich sprach nicht von geblitzt und angehalten werden, also fällt auch nix weg.

 

Eine Argumentation sollte nicht aus Fragen bestehen, also ich bitte um Aufklärung
Um irgendwie argumentieren zu können, müßte ich erst mal wissen, wo Dein Problem ist. Also: was hast Du nicht verstanden?
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