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Parkproblem Bei Contipark


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Hallo,

 

folgende Sachlage:

 

Ich habe an einem Sonntag nachmittag gegen 16.45 Uhr mein Auto am Hauptbahnhof auf einem dieser Contiparkplätze geparkt, und per Credit-Karte für 24h einen Parkschein gezogen.

 

Ich hatte einen Termin am Montag um 9.00 Uhr in München und bin davon ausgegangen spätestens bis Montag 15 Uhr wieder zurück zu sein.

Ich hätte gerne zur Sicherheit noch ein oder zwei Stunden zusätzliche Parkzeit gelöst, aber der Automat bot mir nur einen weiteren ganzen Tag an, was mir als Absicherung zu teuer war.

 

Es kam wie es kommen musste. Der Termin in München zog sich ohne Ende. Meine reservierte Rückfahrt fiel in´s Wasser, und ich musste einen späteren Zug nehmen, der erst gegen 18 Uhr ankam.

 

Da ich wusste, dass man bei diesen Privatparkplätzen schnell Ärger kriegt, rief ich von unterwegs zuhause an, um zu klären ob meine Frau am Nachmittag beim Auto vorbei schauen könnte, um noch mal Parkzeit nachzulösen.

Sie konnte zwar nicht, aber ein schweizer Freund, der uns gerade besucht hat, bot sich an in die Stadt zu fahren, und nochmal einen Zettel für zusätzliche 2h in´s Auto zu legen.

 

Soweit der gute Plan.

Das Problem war, der Freund irrte eine Weile auf den diversen Parkplätzen rum, konnte mein Auto nicht finden, und gab die Suche bald auf.

 

Als ich gegen 18 Uhr ankam, war kein Strafzettel am Auto und ich dachte "Schwein gehabt".

 

Gestern kam eine Mahnung von Contipark über einen weiteren Tagessatz (12.50), eine Vertragsstrafe (23.-), Halterermittlungskosten (4.-) und Mahngebühren (12.50) in Summe => 47.- Euro.

 

Ich ärgere mich über:

Erstens, dass der blöde Parkautomat es mir nicht ermöglicht hat die gewünschten zusätzlichen 2h Sicherheitsreserve zu ziehen.

Zweitens, dass mein Notfallplan wegen der Orientierungslosigkeit unseres Freundes nicht geklappt hat.

Drittens, dass da kein Zettel am Auto war, und die mir gleich eine Mahnung schicken.

 

Unser Freund bot mir nun an zu sagen er wäre gefahren.

Dazu muss man wissen, dass er in Italien lebt, also quasi im rechtsfreien Raum ;-)

 

Hat hier einer eine Idee ob das ein Erfolg versprechender Ansatz sein könnte ?

Was mir Bauchschmerzen bereitet ist, dass ich als ich das Auto abstellte ja ein Tagesticket gezogen und mit meiner Creditkarte bezahlt habe.

Keine Ahnung wie intensiv die einen Datenabgleich machen, aber das würde natürlich nicht so ohne weiteres zur Story mit dem Freund als Fahrer passen.

 

Die 47.- € bringen mich nicht um, aber ärgern tut´s mich.

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Ich befürchte, Du kommst um die Zahlung nicht herum... :(

 

Die "normalen Abwehrmaßnahmen" gegen Contipark und Co. dürften hier nicht greifen, da Du durch die Zahlung per Kreditkarte quasi "zugegeben" hast das Fahrzeug dort abgestellt zu haben.

 

Wie willst Du plausibel erklären, dass Du diese einem Freund aus dem Ausland zur Verfügung gestellt hast?

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Ein privater Parkplatzbetreiber auf privatem Grund hat ganz grundsätzlich das Problem, daß die für kommunale Parkplätze geltenden Regeln auf ihn nur eingeschränkt anwendbar sind. Dabei ist die sog. Halterhaftung der entscheidende Knackpunkt: ein Vertrag kann nur zwischen dem privaten Parkplatzbetreiber und dem Fahrer des jeweiligen Fahrzeuges zustande kommen (wenn der Vertrag überhaupt wirksam zustande kommt, aber das sei jetzt mal egal) - der Fahrzeughalter wird keinesfalls Vertragspartner.

 

Der private Parkplatzbetreiber hat nun regelmäßig das Problem, daß er den Fahrer des Fahrzeuges nicht kennt. Deshalb wendet er sich an den Halter, in der nicht ganz unbegründeten Hoffnung, daß der auch der Fahrer ist. Die Fahrereigenschaft kann dem Halter aber regelmäßig nicht nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, hat der Parkplatzbetreiber schlicht Pech: der angeschriebene Halter ist nicht Vertragspartner, der eigentliche Vertragspartner ist unbekannt, der Parkplatzbetriber hat damit keinen Adressat für seine Forderungen.

 

Du könntest also eine freundliche Mail an Conti-Park schicken mit der Nachricht, Dein Fahrzeug würde von mehreren Personen genutzt und Du könntest Dich leider nicht erinnern, wer an dem fraglichen Tag gefahren sei. Man möge Dir also freundlicherweise ine Bild des Fahrers zuschicken, damit Du ihn identifizieren kannst.

 

Zum Problem der Kreditkarte: wäre evtl. eine Möglichkeit, halte ich aber für eher ausgeschlossen, schon aus datenschutzrechtlichen Gründen. Und selbst wenn: dann kannst Du Dich immer noch erinnern, daß Du da warst.

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Wenn ich das so durchziehe, würde ich denen ein Antwortschreiben schicken, in dem ich sie bitte sich in dieser Angelegenheit direkt an den "Fahrer" zu wenden, dessen Adresse ich gleich mit angeben würde.

 

Es bleibt die Unsicherheit mit der Kartenbezahlung.

Die haben mich als Halter ermittelt, und je nachdem wie gut und komfortabel deren Computersystem ist, sollte es evtl. möglich sein meinen Namen unter den Buchungen dieses Tages an diesem Ort zu ermitteln....

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Wenn ich das so durchziehe, würde ich denen ein Antwortschreiben schicken, in dem ich sie bitte sich in dieser Angelegenheit direkt an den "Fahrer" zu wenden, dessen Adresse ich gleich mit angeben würde.
Ich bin mir nicht sicher wie dieses im Vertragsrecht aussieht, im Owi-Verfahren wäre dieses Vorgehen eine Straftat und sollte tunlichst unterlassen werden.

 

sollte es evtl. möglich sein meinen Namen unter den Buchungen dieses Tages an diesem Ort zu ermitteln....
Conti würde diese Daten nicht kriegen, aber in einem Fall wie Deinem kann ich mir schon vorstellen, dass Conti es nicht, wie in den von @Biber skizzierten Fällen, auf sich beruhen lässt sondern den gerichtlichen Weg wählt.

 

Die Richter sind dann in ihrer Entscheidung frei und es hat mMn auch schon Urteile pro Conti gegeben.

 

Aufgrund der unklaren Situation mit der Kreditkarte würde ich persönlich wohl in den sauren Apfel beißen und bezahlen. Solltest Du allerdings eine RSV haben, würde ich ggf. ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen.

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Die haben mich als Halter ermittelt, und je nachdem wie gut und komfortabel deren Computersystem ist, sollte es evtl. möglich sein meinen Namen unter den Buchungen dieses Tages an diesem Ort zu ermitteln....
Ich weiß nicht, ob der Parpklatzbetreiber überhaupt Zugriff hat auf die Namen der Kreditkarteninhaber - warum sollter er? Die Zahlung wird doch per Automat und online abgewickelt, wie und warum sollte also der Parkplatzbetreiber an die Namen kommen?

 

Und selbst wenn ihm die Namen aus irgendwelchen Gründen vorlägen, wäre ein Suchlauf über alle Kreditkartenzahlungen eines bestimmten Tages m.E. datenschutzrechtlich nicht zulässig.

 

Zum italienischen 'Fahrer': ich weiß nicht, ob Contipark die Forderungseintreibung selbst durchführt oder (irgendwann) an ein Inkassobüro abgibt. Ich weiß auch nicht, wie weit beide gehen würden, falls der 'Fahrer' nicht zahlt. Grundsätzlich ist allerdings nicht auszuschließen, daß irgendwann ein vollstreckbarer Titel existiert, der dem 'Fahrer' bei einem Besuch hier in D in den darauf folgenden 30 Jahren Probleme bereiten könnte. Eher gering, die Chance, aber nicht völlig ausgeschlossen.

 

 

Edit: ich bin alt, meine Haare sind grau, meine Hände langsam - QTreiberin ist immer schneller, deshalb mag manches doppelt oder widersprüchlich klingen, was ich schreibe. Mach Dir nichts draus.

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Ich bin mir nicht sicher wie dieses im Vertragsrecht aussieht, im Owi-Verfahren wäre dieses Vorgehen eine Straftat und sollte tunlichst unterlassen werden.

 

Es wäre ja nicht so, dass ich sage: "Er war´s", und er das dann abstreiten würde.

Er würde auf eine Nachfrage (die wohl eher schon nicht nach Italien gesendet würde) bestätigen: "Ja stimmt, ich war´s".

 

Er würde aber natürlich nichts zahlen.

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Also zumindest die Vertragsstrafe sowie die Mahngebühren dürften unberechtigt sein.

 

Gegen die 12,50 Euro für eine Tagesgebühr könnte man sich sicherlich auch wehren, denn man hat nun einmal nicht weitere 24 Stunden dort geparkt.

 

Die 4 Euro sind sicherlich berechtigt.

 

Edit:

Das Abschieben auf eine andere Person wird nichts bringen, da auch du als Halter ein Störer im Sinne der Rechtsprechung des BGH bist.

Edited by Gast225
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Es wäre ja nicht so, dass ich sage: "Er war´s", (...)

Aber wie sollte denn eine Anfrage nach Italien kommen wenn Du nicht Namen und Adresse mitteilst? Und schon sind wir wieder bei der möglichen Straftat.

 

@Biber: Conti hat die Automaten aufgestellt, so dass sie zumindest wissen, dass per Kreditkarte bezahlt wurde. Inwieweit ein Gericht Zugriff auf Daten bekommt und inwieweit diese dann dem @TE zuzuordnen sind weiß ich nicht. Allerdings vermag ich es mir aus Datenschutzgründen "eigentlich" auch nicht vorstellen können...

 

Edit:

@Gast225, gilt das mit dem "Störer" denn auch im Vertragsrecht? Dann wundert mich, dass es so viele Fälle gibt, wo Conti und Consorten mit ihren Forderungen nicht nachkommen (bzw. sie nach vielen bösen Schreiben nicht weiterverfolgen) weil sie den Fahrer eben nicht identifizieren können.

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Die haben mich als Halter ermittelt, und je nachdem wie gut und komfortabel deren Computersystem ist, sollte es evtl. möglich sein meinen Namen unter den Buchungen dieses Tages an diesem Ort zu ermitteln....
Ich weiß nicht, ob der Parpklatzbetreiber überhaupt Zugriff hat auf die Namen der Kreditkarteninhaber - warum sollter er? Die Zahlung wird doch per Automat und online abgewickelt, wie und warum sollte also der Parkplatzbetreiber an die Namen kommen?

 

Und selbst wenn ihm die Namen aus irgendwelchen Gründen vorlägen, wäre ein Suchlauf über alle Kreditkartenzahlungen eines bestimmten Tages m.E. datenschutzrechtlich nicht zulässig.

 

Zum italienischen 'Fahrer': ich weiß nicht, ob Contipark die Forderungseintreibung selbst durchführt oder (irgendwann) an ein Inkassobüro abgibt. Ich weiß auch nicht, wie weit beide gehen würden, falls der 'Fahrer' nicht zahlt. Grundsätzlich ist allerdings nicht auszuschließen, daß irgendwann ein vollstreckbarer Titel existiert, der dem 'Fahrer' bei einem Besuch hier in D in den darauf folgenden 30 Jahren Probleme bereiten könnte. Eher gering, die Chance, aber nicht völlig ausgeschlossen.

 

 

Edit: ich bin alt, meine Haare sind grau, meine Hände langsam - QTreiberin ist immer schneller, deshalb mag manches doppelt oder widersprüchlich klingen, was ich schreibe. Mach Dir nichts draus.

 

Kein Problem, besser alles doppelt als gar keiner schreibt was. :-)

Ich danke euch !

 

Hhmmm, wenn es tatsächlich so wäre, dass keine Zuordnung zur Zahlung möglich ist.....ja dann....

 

Ich habe mich im Internet ein bisschen eingelesen, Contipark ist ja wohl wirklich ein ziemlicher Zeckenverein. Das stachelt meine Widerständigkeit an.

 

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die wg. 47.- versuchen international was beizutreiben.

Und dann auch noch in Italien...

 

Andererseits, wie ist das eigentlich, ich bin doch sicher nicht der Erste, der in so einem Fall einen ausländischen Fahrer benennt.

Das bietet sich doch in allerlei Fällen an, da sollte es doch schon Präzedenzfälle geben.

Ist sowas hier im Forum schon mal durchgekaut worden ?

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@Gast225, gilt das mit dem "Störer" denn auch im Vertragsrecht? Dann wundert mich, dass es so viele Fälle gibt, wo Conti und Consorten mit ihren Forderungen nicht nachkommen (bzw. sie nach vielen bösen Schreiben nicht weiterverfolgen) weil sie den Fahrer eben nicht identifizieren können.

Die BGH Rechtsprechung hierzu ist ziemlich neu und wurde vor allem zu den Abschleppfällen auf Parkplätzen gesprochen.

 

Vielleicht wollen sie einfach kein Risiko eingehen, zumal die geforderte Summe von hier maximal 4 Euro plus Parkgebühren im Vergleich zu den Abschleppfällen den AUfwand wohl nicht lohnt. Denn immerhin muss ich ja dafür Personal beschäftigen.

Der Kosten-Nutzen-Faktor dürfte für die Firma da ziemlich schlecht sein, wenn man sich wehrt.

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ich bin doch sicher nicht der Erste, der in so einem Fall einen ausländischen Fahrer benennt.
Du wärst auch nicht der Erste, der einen (teuren) Strafbefehl dafür kassieren könnte...

 

Ist sowas hier im Forum schon mal durchgekaut worden ?
Im befreundeten Nachbarforum schon hunderte Male, da hast Du den ganzen Abend was zu lesen... :D

 

Die BGH Rechtsprechung hierzu ist ziemlich neu und wurde vor allem zu den Abschleppfällen auf Parkplätzen gesprochen.
Hast Du dazu einen Link?
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Also zumindest die Vertragsstrafe sowie die Mahngebühren dürften unberechtigt sein.

Es gibt Urteile, allerdings gehen die meisten davon aus das auch der Halter der Fahrer ist, oder hätte selber nachforschen müssen wer der Fahrer ist. Die bejahen die Vertragsstrafe.

 

Gegen die 12,50 Euro für eine Tagesgebühr könnte man sich sicherlich auch wehren, denn man hat nun einmal nicht weitere 24 Stunden dort geparkt.

Gegen die Parkgebühr kommt man schlecht an, die wurde auch als richtig erkannt.

 

Die 4 Euro sind sicherlich berechtigt.

Das würde ich anders sehen wenn kein Zettel am Auto war. Weder Halterfeststellung noch Mahnung wäre notwendig gewesen, wenn ein Zettel am Auto gewesen wäre.

 

Erst wenn die Zahlungsfrist vorbei gewesen wäre, hätte der Vorgang Halterfeststellung, Mahnung Sinn gemacht.

 

Edit:

Das Abschieben auf eine andere Person wird nichts bringen, da auch du als Halter ein Störer im Sinne der Rechtsprechung des BGH bist.

Sieht so aus als wenn sie sich jetzt an den Halter wenden können wegen Vertragsstrafe und Tagessatz.

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

Also ich hab immer eine Kreditkarte im Auto. Die liegt da mit Absicht, damit jeder der mit dem Auto fährt ein Parkticket kaufen kann.

Früher hatte ich immer ein paar Groschen für die Parkuhr in der Mittelkonsole - heute ist es halt die Karte.

 

 

Unglaubwürdig?

 

Gruß

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Na, da Kreditkarten personalisiert sind dürfte es, wenn mal Missbrauch mit der Karte getrieben wird, der Hinweis, man würde sie zur Verfügung des Fahrzeugnutzers im Auto liegen lassen, dem Kreditkartenunternehmen eine Steilvorlage zur Schadenabwälzung bieten...

 

Gruß

Goose

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Wie ist das eigentlich aktuell mit der Rechtsverbindlichkeit einer Zustellung von "was auch immer" mit normaler Hauspost ?

 

Habe ich die Contipark-Mahnung mit der normalen Post rechtlich verbindlich zugestellt bekommen, oder kann es auch sein, dass die mich nie erreicht hat ?

 

Das angemessene Verhalten gegenüber dieser Fa. "Contipark" scheint mir am ehesten ein kultiviertes, kontinuierliches Ignorieren zu sein.

 

Ich habe mittlerweile soviel Nerviges über das Geschäftsmodell von Contipark gelesen ("Strafzettel" binnen ein/zwei Minuten, uneindeutige Ausschilderung, bullishes Auftreten gegenüber den eigenen "Kunden" um "kostendeckende" Strafgebühren einzutreiben usw.). Eigentlich habe ich keine Lust noch mehr von meiner Zeit mit der gedanklichen Beschäftigung mit so einer Firma zu vertrödeln.

 

Was passiert wenn ich im Moment erstmal nullkommagarnix mache ?

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Persönlich würde ich die 4 Euro plus die Parkgebühren für die genutzte Zeit (aufgerundet auf die nächste Stunde) zahlen.

 

Auf mehr haben sie keinen Anspruch und sollen sie halt einklagen.

 

Aber die Fahrkarte aufheben, um das Ende der Parkzeit nachweisen zu können.

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Persönlich würde ich die 4 Euro plus die Parkgebühren für die genutzte Zeit (aufgerundet auf die nächste Stunde) zahlen.
Wie kommst Du darauf, daß der Parkplatzbenutzer festlegen könnte, in welchen Zeitabschnitten der Parkplatzbetreiber die Parkplatznutzung berechnen darf? :blink:

 

Auf mehr haben sie keinen Anspruch und sollen sie halt einklagen.
Könnte gut sein, daß sie genau das dann tun werden. Die Diskussion um den Zahlungspflichtigen können sie sich dann ja auf jeden Fall schon mal ersparen.

 

Aber die Fahrkarte aufheben, um das Ende der Parkzeit nachweisen zu können.
Wenn ich mich nicht völlig täusche, ist auf Bahnfahrkarten nicht angegeben, welcher Zug benutzt wird. Die Fahrkarte dürfte also eher kein brauchbarer Nachweis für irgendwas sein, zumal damit per se noch kein Nachweis dafür erbracht würde, wann der Parkplatz verlassen wurde.
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Also zumindest die Vertragsstrafe sowie die Mahngebühren dürften unberechtigt sein.........

 

Was ist, wenn diese in den AGBs stehen und man die AGBs mit der Lösung eines Parktickets und Benutzung des Parkplatzes akzeptiert?
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Was ist, wenn diese in den AGBs stehen und man die AGBs mit der Lösung eines Parktickets und Benutzung des Parkplatzes akzeptiert?
AGB müssen wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, damit sie überhaupt gelten können. Ob das der Fall ist, muß im Zweifel geprüft werden. So würde z.B. der Hinweis auf dem Parkticket auf irgendwelche AGB, die irgendwo einzusehen sind, mit Sicherheit keine wirksame Einbeziehung auslösen.

 

Außerdem unterliegen die AGB dann noch einer Inhaltskontrolle, d.h., nur weil irgendwas in AGB steht und die AGB wirksam einbezogen wurden, sind die Bestimmungen in den AGB noch lange nicht zulässig bzw. gültig.

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Hallo,

zahlen oder ihr bringt Parkplatzbetreiber dazu nurnoch auf Ausfahrtschranke zu setzen. Nachzahlung und Gebührenerhebung für die kleine Quote der Unkorrektparker ist preisgünstiger als die Schrankenlösung. Für die müssten ALLE, auch die korrekte Parkenden, bezahlen durch höhere Gebühren. Im Interesse der Mehrheit ist es also daß Contipark das erfolgreich durchzieht!

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Persönlich würde ich die 4 Euro plus die Parkgebühren für die genutzte Zeit (aufgerundet auf die nächste Stunde) zahlen.
Wie kommst Du darauf, daß der Parkplatzbenutzer festlegen könnte, in welchen Zeitabschnitten der Parkplatzbetreiber die Parkplatznutzung berechnen darf? :blink:

Der Betreiber kann halt nur so viel beanspruchen, wie sein PP genutzt wurde. Und da es halt auch Stundentakt gibt, zumindest habe ich dies so aus den Beiträgen des TE herausgelesen, wird die Zeit eben auf diesen Zeitraum begrenzt.

 

Im schlimmsten Fall wäre der TE am nächsten Tag wieder gefahren und hätte dann zweimal für einen PP bezahlt.

 

Man muss es halt nachweisen können.

 

Also zumindest die Vertragsstrafe sowie die Mahngebühren dürften unberechtigt sein.........

 

Was ist, wenn diese in den AGBs stehen und man die AGBs mit der Lösung eines Parktickets und Benutzung des Parkplatzes akzeptiert?

Biber hat ja schon geantwortet.

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Der Betreiber kann halt nur so viel beanspruchen, wie sein PP genutzt wurde. Und da es halt auch Stundentakt gibt, zumindest habe ich dies so aus den Beiträgen des TE herausgelesen, wird die Zeit eben auf diesen Zeitraum begrenzt.

Ich habe es im Eingangsposting so gelesen, dass der TE eben diese zwei Stunden im Vorfeld nicht mit lösen konnte, da gingen nur Ganztagestickets:

 

So sagte der TE:

Ich hatte einen Termin am Montag um 9.00 Uhr in München und bin davon ausgegangen spätestens bis Montag 15 Uhr wieder zurück zu sein.

Ich hätte gerne zur Sicherheit noch ein oder zwei Stunden zusätzliche Parkzeit gelöst, aber der Automat bot mir nur einen weiteren ganzen Tag an, was mir als Absicherung zu teuer war.

 

Deine Aussage verwundert mich aber auch ein bisschen. Wenn ich diese so sehe, könnte man auch annehmen, dass man, wenn man ein Tagesticket löst und dann doch nur zwei Stunden bleibt, 11/12 des Preises zurückfordern könnte? Das würde mich doch arg wundern.

 

Gruß

Goose

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Und da es halt auch Stundentakt gibt, zumindest habe ich dies so aus den Beiträgen des TE herausgelesen, wird die Zeit eben auf diesen Zeitraum begrenzt.
Das mit dem stundentakt habe ich anders gelesen (siehe Goose). Wenn ein Stundentakt angeboten wird, hast Du natürlich Recht.
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Zur Klärung der Zahlungsmodalitäten:

Eine Stunde kostet 3 €. Ein Tag kostet 12.50 €.

Man drückt an dem Automaten eine Taste, und die gewählte Parkzeit steigt von 1h, zu 2h, zu 3h, zu 4h (= 12 €) um dann auf 1 Tag zu springen.

Weiteres Drücken bewirkt dann 2 Tage, 3 Tage usw.

 

Zum Beitrag #26 vom Kollegen "Kolbenfeder" möchte ich folgendes anmerken:

Die Fa. Contipark ist notorisch auffällig was sehr dubiose Geschaftspraktiken angeht, um das noch höflich auszudrücken.

Es gibt massenweise Berichte darüber, dass die auf ihren Parkplätzen irgendwelche Assis angestellt haben, die darauf lauern jedem Auto was da länger als 30 Sekunden ohne Parkschein steht einen ihrer überhöhten Strafbescheide anzuklemmen.

 

Es klingt absurd, aber diverse Leute berichten, dass sie einen Zettel bereits in der Zeit bekommen haben, die sie brauchten um zum Automaten zu gehen und ihren Parkschein zu ziehen...und das wurde NICHT zurück genommen.

 

Die Technik für eine ticketgesteuerte Schranke ist keine Millioneninvestition. Der konkrete Parkplatz ist komplett eingezäunt. Es gibt zwei kleine Durchfahrtsöffnung für Ein- und Ausfahrt. Dort könnten 2 Schranken ganz einfach platziert werden. Einen Zahlautomat gibt es auch jetzt schon, aaaber ein Zahlautomat, mit dem eine exakte Abrechnung der tatsächlichen Parkdauer sichergestellt wäre, würde denen das viel einträglichere Geschäft mit den überhöhten Strafbescheiden kaputt machen. Sowas gäbe es dann nämlich gar nicht mehr.

 

Man muss sich klarmachen, auch wenn es extrem viel zu Abzocke bei Contipark im Internet zu finden gibt, i.d.R. werden 98% der Betroffenen zähneknirschend zahlen. Das lohnt sich für Contipark.

 

Nur meine Meinung: Das sind Drecksäcke.

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Einen Großteil jeder AGBs kannste von vorneherein kloppen, da findet sich fast immer irgendetwas das nicht im Einklang mit dem AGB Recht (§§ 305 ff. BGB) steht.

 

Und wenn nicht ? Ziemlich gewagte Aussage.

Contipark betreibt ein Geschäftsmodell (Parkraum gegen Geld).

Offensichtlich ist Contipark mit der Abschleppmethode auf die Nase gefalllen.

Daraus lernt man (normalerweise) und sichert sich rechtlich ab (so gut es geht).

Ein Geschäftsmodell zu betreiben, welches durch die Aussage "ich war aber nicht der Fahrer"

ausgehebelt wird, ist unsinnig.

Wer Geld und Zeit hat möge sich auf dem Rechtswege mit Contipark auseinandersetzen..

Ich würde dies, bei der gegebenen Konstellation, nicht tun.

 

gruss

snb

 

Edit: bzgl. Beitrag von @Garuda. Wie jemand sein Geschäft betreibt, ist dessen Sache.

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Nur meine Meinung: Das sind Drecksäcke.

 

Die Fehler der Anderen sind immer leichter zu erkennen, als die eigenen.

Bzgl. der Zahlungsmodalitäten: Normale Bedingungen.

 

Gruss

snb

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Nur meine Meinung: Das sind Drecksäcke.

 

Die Fehler der Anderen sind immer leichter zu erkennen, als die eigenen.

Bzgl. der Zahlungsmodalitäten: Normale Bedingungen.

 

Gruss

snb

 

Wahrscheinlich hast Du meinen Beitrag nur überflogen, ansonsten könnte ich mir kaum vorstellen, dass Du es "normal" findest wenn die Strafbescheide verteilen während der Kunde noch dabei ist sein Parkticket zu ziehen, oder gerade zu einem Kiosk oder Laden wackelt um Kleingeld zu tauschen weil (das habe ich bisher vergessen zu erwähnen) deren Automaten keine Scheine annehmen.

 

Einer wie Du wird jetzt wahrscheinlich sagen: "Das sind alles Schutzbehauptungen, das stimmt gar nicht".

Ich kann nur sagen, dieser Vorwurf kam mehr als einmal auf den vielen vielen Websites, die sich mit Contipark beschäftigen.

Da werden Vorfälle aufgeführt, die deutlich über die Ärgernisse in meinem Fall hinausgehen.

 

 

Klare Sache:

Ich habe da über ne Stunde ohne Ticket gestanden, dafür gibt´s auf der Straße auch einen Strafzettel, den ich natürlich auch zahle. (15.- oder 25.- Euro)

47.- € zu verlangen bei der allerersten Kontaktaufnahme ist schon dreist, das muss ich nicht gut finden.

Oder was meinst Du?

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So jetzt mal "back to topic":

 

Um jeder Gefahr aus dem Weg zu gehen, mich dem Vorwurf einer Falschbeschuldigung auszusetzen, was wäre denn wenn unser schweizer Freund sich per email bei Contipark meldet und sagt: "Ich habe von Herrn XXX von dem anhängigen Vorgang gehört, und möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass ich dieses Fahrzeug geführt habe."

 

Was passiert dann als nächstes ??

  • Like 1
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Was passiert dann als nächstes ??
Was wohl? Er bekommt eine Zahlungsaufforderung.

 

Und bevor wir jetzt immer hin und her schreiben: wenn er zahlt, ist alles gut. Zahlt er nicht oder nur teilweise, wird der Parkplatzbetreiber mahnen und früher oder später das Ganze an ein Inkassounternehmen abgeben (vielleicht macht er das auch ohne Mahnung, aber das ist auch nicht wirklich wichtig). Je nach dem wie konsequent man seitens dieses Inkassobüros ist, wird dort bei weiterer Zahlungsverweigerung nach mehr oder wenig reichlich Mahnungen und ggf. Anwaltsschreiben aufgegeben oder ein Mahnbescheid und damit in Folge möglicherweise ein vollstreckbarer Titel erwirkt. Ob der in der Schweiz vollstreckbar ist, weiß ich nicht. Wenn der Betreffende allerdings in den nächsten 30 Jahren nach Deutschlan einreist und dabei 'auffällt', hat er ein Problem.

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Der Betreiber kann halt nur so viel beanspruchen, wie sein PP genutzt wurde. Und da es halt auch Stundentakt gibt, zumindest habe ich dies so aus den Beiträgen des TE herausgelesen, wird die Zeit eben auf diesen Zeitraum begrenzt.

Ich habe es im Eingangsposting so gelesen, dass der TE eben diese zwei Stunden im Vorfeld nicht mit lösen konnte, da gingen nur Ganztagestickets:

 

So sagte der TE:

Ich hatte einen Termin am Montag um 9.00 Uhr in München und bin davon ausgegangen spätestens bis Montag 15 Uhr wieder zurück zu sein.

Ich hätte gerne zur Sicherheit noch ein oder zwei Stunden zusätzliche Parkzeit gelöst, aber der Automat bot mir nur einen weiteren ganzen Tag an, was mir als Absicherung zu teuer war.

 

Deine Aussage verwundert mich aber auch ein bisschen. Wenn ich diese so sehe, könnte man auch annehmen, dass man, wenn man ein Tagesticket löst und dann doch nur zwei Stunden bleibt, 11/12 des Preises zurückfordern könnte? Das würde mich doch arg wundern.

 

Gruß

Goose

Der TE hatte es zwar bereits geklärt.

 

Ich hatte es daraus gelesen, dass die zweite Person 2 h nachlösen sollte. Also muss es auch weniger als einen Tagessatz geben.

 

Sie konnte zwar nicht, aber ein schweizer Freund, der uns gerade besucht hat, bot sich an in die Stadt zu fahren, und nochmal einen Zettel für zusätzliche 2h in´s Auto zu legen

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Was passiert dann als nächstes ??
Was wohl? Er bekommt eine Zahlungsaufforderung.

 

Und bevor wir jetzt immer hin und her schreiben: wenn er zahlt, ist alles gut. Zahlt er nicht oder nur teilweise, wird der Parkplatzbetreiber mahnen und früher oder später das Ganze an ein Inkassounternehmen abgeben ....

 

Genau an diesem Punkt wird es interessant, denn der Gute wohnt am Arsch der Welt in einem kleinen Dorf in Kalabrien (Italien) wie ich bereits erwähnte.

 

Ich glaube wir werden das jetzt so durchziehen, alleine schon deshalb weil ich sehen will

a) wie lange die italienische Post braucht auch nur den Mahnbescheid zuzustellen, und

b) wieviele Jahre es ggf. braucht bis ein italienisches Inkassounternehmen beginnt dort den 47.- Euro nach zu jagen.

 

Sollte mein Freund jemals einen Nachteil aus dem Vorfall haben, werde ich natürlich die Kosten tragen.

Mit diesem Risiko kann ich leben.

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[...]Der TE hatte es zwar bereits geklärt.

 

Ich hatte es daraus gelesen, dass die zweite Person 2 h nachlösen sollte. Also muss es auch weniger als einen Tagessatz geben.

 

[...]

In den Tarifen gibt es, wie der TE erklärte, die Möglichkeit, für 1 Std, 2 Std, 3 Std, 4 Std, 1 Tag, 2 Tage etc. zu kösen. Die Tarife scheinen 26 Stunden ebensowenig vorzusehen wie 1/2 Stunden.

 

Gruß

Goose

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Wenn der Vermieter des Parkplatzes bestimmt, dass man nur eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden, vier Stunden, einen ganzen Tag, zwei ganze Tage, drei ganze Tage etc. dort parken darf, dann wird der Kunde doch nicht sagen können, er wollte entgegen dieser Regelung einen Tag und zwei Stunden dort parken und entsprechend auch nur dafür zahlen.

 

Gruß

Goose

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Wenn der Vermieter des Parkplatzes bestimmt, dass man nur eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden, vier Stunden, einen ganzen Tag, zwei ganze Tage, drei ganze Tage etc. dort parken darf, dann wird der Kunde doch nicht sagen können, er wollte entgegen dieser Regelung einen Tag und zwei Stunden dort parken und entsprechend auch nur dafür zahlen.

 

Gruß

Goose

Das sehe ich auch so.

Vermutlich steht in den Nutzungsbedingungen das ab 4 h Parkzeit eine Langzeitregelung in Kraft tritt, bei welcher nur eine tagweise Abrechnung möglich ist.

 

Gruss

snb

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Vergleiche es mit der Parkuhr. Hier ist es auch nicht zulässig, nach Ablauf der Parkzeit nachzuwerfen.

 

Der Tarif sieht eine 26-Stunden Parkzeit nicht vor. Der Tarif sieht nur Kurzzeitparken (1. bis 4 Stunden), Eintages- oder Mehrtagestickets vor.

 

Gruß

Goose

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Ob das Vertragsbestimmungen hergeben oder nicht ist ja fast egal. Zum zeitpunktder conti-park-internen Überprüfung war für die Zeit keine Parkgebühr bezahlt.

 

Was interessiert die Firma ob ein Bekannter den Wagen fand oder nicht.

 

Ansonsten ob nun 30s überzogen wurde oder 1h firmenintern als Kulanz angeordnet wird. Dann beschweren sich Leute nach 61Minuten Überziehung, "ich war doch nur 1min zu spät"....

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...da sieht man was bei rauskommt, wenn man den Fehler macht und mit der Bahn fährt.

 

Da die DB Bahnpark GmbH ja quasi die Kundenparkplätze der Bahn AG bewirtschaftet würde ich den "Opfern" dieser Organisation raten bei ihren Beschwerden die Bahn mit ins Boot zu holen.

 

Die sind bestimmt begeistert, wenn sie säckeweise Beschwerdebriefe von vermeintlich vergraulten Fahrgästen bekommen bzw. durch öffentlichkeitswirksame Presseberichte Werbung für den Umstieg von der Bahn aufs eigene Auto gemacht wird.

 

Ich kann mich erinnern, da schon einmal einen kritischen Bericht irgendwo bei den öffentlich rechtlichen über dieses Geschäftsgebahren bzw. dieses Gespann aus Bahn und Contipark gesehen zu haben...

 

Bzgl. Bahn und Contipark

 

"...Im Jahr 2005 gründete Contipark mit der Deutschen Bahn das Joint Venture DB BahnPark GmbH und ist somit bundesweit an den meisten Bahnhöfen vertreten."

siehe http://www.contipark.de/profil.htm

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