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Alkoholtester In Frankreich Ab Sommer 2012 Im Straßenverkehr Pflicht


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12 Antworten in diesem Thema

#1 Gast225

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Geschrieben 12 März 2012 - 10:23

Quote

Alkoholtester werden in Frankreich auch für deutsche Auto-Urlauber Pflicht


Wer mit seinem Auto oder dem Motorrad in den Frankreich-Urlaub fährt, muss ab Sommer einen Alkoholtester mit sich führen. Andernfalls droht nach einer Übergangsfrist ab dem1. November ein Bußgeld.

http://www.derwesten...-id6393720.html
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#2 random

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Geschrieben 12 März 2012 - 17:59

wie war das doch gleich, nach Frankreich fahr ihr nur auf Ketten?  :unsure:

#3 jfk008

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Geschrieben 12 März 2012 - 19:16

Wer weiß, wenn diese Meldung die Qualität der Ramsauerschen Ankündidrohungen hat, dann fließt noch viel Wasser die Seine herunter, bis "die Bescherung" so weit abgekühlt ist, dass sie gegessen werden kann  :unsure:
"Iss schön deinen Teller leer, damit auch morgen wieder die Sonne scheint!" - so hieß es früher.

Und heute?
Heute haben wie die globale Klimaerwärmung und übergewichtige Kinder!

#4 Kolbenfeder

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Geschrieben 03 April 2012 - 19:37

Hallo,
wenn es denn der Verkehrssicherheit dient und nur unter 3€ kostet, was solls!

Haben die Dinger ein Verfallsdatum? Und wenn für welchen Zeitpunkt nach einem Frischkauf?

Zum Verbandskasten und den Ersatzlampen und viele Jahre nicht daran denken, hoffentlich gleiche Fristen wie der Inhalt des Verbandskasten.

#5 cyrano

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Geschrieben 06 Juni 2012 - 17:45

Die brauchen eine französische N/F Zulassung und die Teile gibt's im französischen Ebay für 2€ pro Stück, die halten 24 Monate.
Amazon und Ebay in D-Land wollen für den gleichen Artikel 15-19€ abzocken, Leute gibts :nixda:

#6 Kolbenfeder

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 18:05

Welchen praktischen Nutzen haben denn solche Dinger? Meines Wissens nach geben die nur einen Hinweis auf "etwas mehr als fast nichts an Alkoholika getrunken". Etwas was jeder von sich jeweils sowieso weis. Und wenn soviel gesoffen wurde daß dieses Wissen nicht mehr präzies genug ist, dann dürfte sich der Mensch von dem Röhrechenblasen auch nicht abhalten lassen zu fahren.

#7 Gast225

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 19:47

Tja da musst du wohl bei der französischen Regierung nachfragen.

An dem Gesetzgebungsverfahren war aus dem Forum sicherlich keiner beteiligt.
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#8 gerre

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Geschrieben 09 Oktober 2012 - 22:57

Keinen Alkoholtester zu haben kostet jetzt erst ab März 2013 Bußgeld.
Die Firmen waren bisher nicht imstande, genug Akoholtester zu liefern. :wacko:
aktueller bericht vom 9. 10. 2012, Abschnitt am rechten Bildrand auswählen.
Man kann die Deutschen aus der Diktatur holen, aber nicht die Diktatur aus den Deutschen.

#9 Alberto

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Geschrieben 10 Oktober 2012 - 13:59

Ich verstehe den Sinn dieser Tester sowieso nicht.

Ich muss ihn mitführen - vermutlich neu und unbenutzt - richtig?

Nun habe ich z.B. 1 Glas Wein getrunken.
Muss er dann benutzt oder unbenutzt sein?

Wenn benutzt - ok - ich habe mich selbst getestet und für fahrtauglich befunden.
Wenn nicht benutzt - was soll das dann?

Alberto

#10 m3_

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Geschrieben 11 Oktober 2012 - 00:22

View Postgerre, on 09 Oktober 2012 - 22:57, said:

aktueller bericht vom 9. 10. 2012, Abschnitt am rechten Bildrand auswählen.
Ab ca. 13:14.

@alberto: Im Prinzip soll es wohl den VT nach einer Eigenmessung davon abhalten, ein Fahrzeug zu bewegen, wenn das Gerät "ROT" zeigt, wenn ich es richtig verstehe. Somit bräuchte jeder VT eigentlich gleich ein Hunderter-Pack. Oder die Flics können jetzt noch Vorsatz draufbrummen.... Keine Ahnung, die ganze Geschichte ist dermaßen weltfremd. Hinzu kommt noch dies:

Quote

.....
dass die Teströhrchen Kaliumdichromat enthalten. Einst bekannt aus den beliebten Chemiebaukästen. Heute verpönt als sehr giftig, brandfördernd, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend und krebserzeugend. Die Empfehlung, die Röhrchen nur im Kofferraum mitzuführen, klingt wie Hohn.
...
Die nur gut ein Jahr haltbaren Tester gelten als Sondermüll.
...

Aus ADAC-Motorwelt, 9/2012, Seite 12, "Murks - Giftige Alkoholtester"
:nolimit:
"Regeln setzen ein, wo die Intelligenz aufhört"

"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.

"§2, schonmal gehört?" Autobahnpolizistin Patrizia Kaiser zu einem Linksschleicher

#11 HarryB

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Geschrieben 11 Oktober 2012 - 01:52

View PostAlberto, on 10 Oktober 2012 - 13:59, said:

Ich verstehe den Sinn dieser Tester sowieso nicht.

Ich muss ihn mitführen - vermutlich neu und unbenutzt - richtig?

Nun habe ich z.B. 1 Glas Wein getrunken.
Muss er dann benutzt oder unbenutzt sein?

Wenn benutzt - ok - ich habe mich selbst getestet und für fahrtauglich befunden.
Wenn nicht benutzt - was soll das dann?

Alberto

Die Polizei kann immense Kosten sparen und beginnt eine fuer notwendig erachtete Kontrolle mit den Worten: Guten Tag, bitte nehmen Sie mal ihren Alkoholtester heraus und blasen hinein..... :abwarten:
Zur Zeit keine Signatur vorhanden!

#12 m3_

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Geschrieben 19 Februar 2013 - 02:39

Ist beendet:

http://www.spiegel.d...t-a-883683.html

Hieraus:

Quote

Innenminister Manuel Valls ...setzte ...das Gesetz Ende Januar auf unbestimmte Zeit außer Kraft.
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#13 Gast225

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Geschrieben 19 Februar 2013 - 05:30

Gw für das Einsehen.
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