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Parkrempler-kann Jetzt Noch Eine Unfallflucht Drauß Werden?


Guest Tom19

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hallo,

 

hab heute beim rückwärts ausparken vom Schulparkplatz ein anderes auto gestreift an der stoßstange.mein auto hat eine 10 cm lange lackschramme.hab es erst zu hause gemerkt.hab sofort bei der polizei in meinem ort angerufen,der polizist meinte es ist ok wenn ich vorbei komme und er mir meine darstellung des falls glaubt.

 

Also gut:

 

Schaden wurde aufgenommen,fotos etc.

 

-er hat außerdem etwas gesagt das es so aus sieht das es stimmt was ich sage.nur wenn sich nachträglich ein zeuge meldet der mich auf den rempler vor ort hingewiesen hätte würde es anders aussehen weil ich könne ihm ja viel erzählen.Aber ich wurde von niemanden auf den schaden aufmerksam gemacht.

 

Kann mir nachträglich noch eine unfallflucht angehängt werden?Weil er hat bei der dortigen dienststelle nachgefragt und es wurde noch keine anzeige erstattet.

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Kann mir nachträglich noch eine unfallflucht angehängt werden?

Wenn man dir nachweisen kannst das Du den Unfall bemerkt hast, war es Fahrerflucht.

 

Weil er hat bei der dortigen dienststelle nachgefragt und es wurde noch keine anzeige erstattet.

Bei mir könnte es auch so zwei bis drei Monate dauern bis ich so was an meinem Auto sehen würde. :whistling:

 

Wer es nicht sieht oder bemerkt kann auch keine Anzeige machen.

 

Jetzt mache dir mal keinen Kopf.

 

MfG.

 

hartmut

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ich habe es aber nicht bemerkt weil es ein schotterparkplatz war und es da öfters wackelt im auto.

 

und ich glaub auch das er es mir geglaubt hat weil ich fast ned reden konnte vor aufregung am telefon

 

bin um 15 uhr weg von der schule gefahren und brauch ne gute stunde nach hause und 20 min nach 16 uhr war ich schon auf dem weg zur polizei

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aber ich hab mich 100 prozentig damit richtig verhalten das ich denschaden gemeldet hab

 

weil wenn ich absichtlich weg gefahren wäre hätte ich mich doch nicht bei der polizei gemeldet,und mich bei einer möglichen bereits laufenden anzeige zum hauptvverdächtigen gemacht oder?

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andere frage:

 

kann ich dem unfallgegner irgendwie eine teilschuld anlasten weil er mich von hinten eingeängt hat weil ich immer ein stück vor,dann wieder ein stück rückwärts fahren usw. musste. und früher einschlagen ging nicht weil rechts und links neben mir autos standen die ich dann gestreift hätte.

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aso ok

 

das wichtigste ist mir jetzt das es jetzt keine fahrerflucht mehr wäre,weil ich mal irgendwas mitbekommen hab im ruhenden verkehr hab ich 24 stunden zeit den schaden zu melden sofern noch keiner den parkunfall angezeigt hat

 

und zu dem hab ich nichts gemerkt

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hallo gast225,

 

des hat mich der von der versicherung auch gefragt,aber ich bin mir zu 98 % sicher das ich es war,die stoßstange am heck an der fahrerseite beschädigt,beim mir und beim einsteigen ist mir des nicht aufgefallen erst zu hause.Will um gottes willen niemanden unschuldig der unfallflucht verdächtig oder die polizei auf andere fährten lenken,weil es meistens doch aufkommt und dann ist der polizist nicht mehr so freundlich wie der eine gestern.

 

naja weil die schramme an meinem auto genau zu dem ausparkmanöver passt (nach rechts eingeschlagen mit schleifender kupplung rückwärts gefahren) und ich nicht richtig raus fahren konnte weil er von hinten zu nah ran gefahren ist und ich nur rückwärts fahren konnte,wenn ich nicht an nen baum fahren will

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was ist denn, wenn du beim Einsteigen die Schramme nicht bemerkt hast... die aber schon dran war? (weil evtl. der dich eingeparkt hat an dein Auto gefahren ist?)

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Zusammenstoß nicht merkt... gerade mit einem PKW merkt man doch sofort, wenn da Widerstand ist.

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ich hab nichts gemerkt es wr auch nur eine ganz leichte lackschramme,lack war komplett weg bei mir

 

der polizist hatte auch keinen zweifel daran an meiner geschichte und er sagte das es bis jetzt so aussieht als stimmt es was ich sage.

 

aber gut.ich werde morgen ein foto von dem schaden hier rein stellen ins radarforum in diesem thread,und dann könnt ihr euch es ja anschauen wenn ihr wollt.

 

geh jetzt dann ins bett muss morgen wieder früh raus,und dann ist zum glück wochenende

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des das es der jenige wo mich eingeparkt hat fällt aus,weil er nicht seitlich hinfahren könnte weil der schaden von der fahrerseite kurz vorm heck nach hinten seitlich ins heck übergeht also nicht direkt am heck fängt die schramme an und rechts und links neben mir waren andere autos

 

und wie gesagt ich will es auch keinem anderen rauf schieben,das wollte mir der von der versicherung auch sagen was z.B. Gast225 oder du denken.

 

und wenn ich es dort gemerkt hätte oder es mir irgendwer vor ort gesagt hätte wie der polizist meinte wäre ich sicher nicht weiter gefahren

 

und ich werde ja außerdem nicht(offiziel) der fahrerflucht verdächtigt,wurde weder offiziell verhört,hab weder irgendwas unterschrieben noch sonst etwas.

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Du hast mich irgendwie missverstanden.

 

Ich wollte nicht das du die Sache bestreitest, sondern nur darauf hinweisen, das es auch anders gewesen sein könnte.

 

Ob dies sein könnte, kann ich natürlich nicht sagen.

 

Edit:

Und eine "Unfallflucht" ist garnicht so unwahrscheinlich. Bei uns in der Region werden jedes Jahr rund 400 bis 500 solcher Fälle bei der Polizei angezeigt. Bei gut 1500 bis 2000 Unfällen eine große Menge.

Angeblich beträgt die Aufklärungsquote um die 45 bis 50 Prozent. Das kann ich keinesfalls bestätigen, den kein einziger selbst oder in der Verwandtschaft erlebter Fall, immerhin schon zweistellige Fallzahl, wurde jemals aufgeklärt.

 

Erst vor zwei Wochen und letzte Woche wäre es an meinen Wagen wieder zu zwei Fluchten gekommen, wenn ein Schaden vorgelegen hätte. Einmal beim einparken, der Wagen wackelte mächtig und einmal beim Fahren den Spiegel umgeklappt, ein mächtiger Knall war zu vernehmen. Beides Mal stand ich bzw. mein Beifahrer in der Nähe und konnte die Sache prüfen.

Als ich die Fahrer darauf ansprach, haben die angeblich nichts mitbekommen- Ja ne ist klar, die hätten dies merken müssen.

 

Über die Eigenschaft und das Alter der Fahrer/Fahrerinnen sage ich mal nichts. Aber so einfach ist das. Zum Glück war kein Schaden erkennbar, so dass eine Unfallflucht nicht vorgelegen hätte. Was wäre aber im umgekehrten Fall?

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hallo,

 

ich will jetzt aber auch nicht das ihr über mich denkt das ich auch einfach abgehauen wäre

 

wenn mich wer darauf angesprochen hätte wäre ich sofort ausgestiegen und hätte die polizei kommen lassen,oder hätte gegen vorlage meines führerschein(notierung meiner daten über den zeugen)den zeugen gesagt das ich mich sofort zur örtlichen polizeiinspektion begebe.

 

und wenn ich es selbst gemerkt hätte,hätte ich mich genau so verhalten.

 

und als ich mit dem polizisten geredet hab am telefon in meinem konnte ich vor aufregung fast nichts sagen und er musste mich berühgen indem er z.B. sagte das er mir glaubt ich ich vorbei kommen soll und wir dann den unfall aufnehmen

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aso ok

 

das foto stell ich abends rein auch wenn der schden schlecht zu erkennen ist wegen spiegelungen beim fotografieren,vielleicht kann ja der eine die kosten grob schätzen und ob ich den schaden nicht doch lieber selbst bezahle,wegen der hochstufung weil der andere hat bestimmt einen ähnlichen schaden,auch wenn er sich noch nicht gemeldet hat

 

kann ich es jetzt immer noch selbst zahlen auchwenn ich es der versicherung schon gemeldet hab und es keinen geschädigten gibt

 

den schaden an meinem auto lass ich da wir autolack für meinen golf 4 und farbtyp daheim haben und mein dad kann des rauspolieren(wird nicht über versicherung repariert da der schaden zu gering ist bei mir)

 

wie lang sollte ich mir mit beseitigung des schadens noch zeit lassen(will nichts vertuschen)?meine mum wollte es sofort machen wo ich von der polizei kam aber ich wollte es noch ca. 3-4 wochen stehen lassen

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wie lang sollte ich mir mit beseitigung des schadens noch zeit lassen(will nichts vertuschen)?meine mum wollte es sofort machen wo ich von der polizei kam aber ich wollte es noch ca. 3-4 wochen stehen lassen

Kann ich nicht sagen. Frag notfalls bei der Polizei nach und lass die gegebenenfalls selber Bilder anfertigen.

 

Je länger man wartet, desto mehr ist zu machen, da sich ja ständig Rost bildet.

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@Tom19

Ich wollte dir gerade anworten bezüglich des fehlenden Geschädigten, was im letzten Beitrag nun aufgeklärt wurde. Da dieser bisher nicht bekannt ist, heißt nicht, dass es kein Verfahren gegen dich geben kann.

 

Der Geschädigte kann völlig unabhängig, nach Feststellung eines Schadens an seinem Fahrzeug, sonst wo Anzeige erstattet haben. Wenn ja liegt es nicht im Ermessen des Beamten, der deinen Schaden aufgenommen hat, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Frage wäre, ob beide Sachverhalte einander zugeordnet werden können.

 

Dass du den Vorfall auf eine ganz konkrete Situation beziehst, spricht allerdings schon dafür, dass etwas (nämlich genau der beschriebene Parkrempler) von dir bemerkt wurde.

 

Ansonsten hilft ein Blick in § 142 StGB. Dort steht für den von dir geschilderten Fall nicht Straffreiheit sondern "Strafe kann gemildert werden oder von Strafe kann abgesehen werden". Das ist juristisch was anderes. Ob dir eine solche Milderung überhaupt angerechnet würde, ist zweifelhaft. Immerhin hast du es dem Zufall überlassen, ob der Geschädigte jemals Schadensersatz erhält. Und gerade das ist die Schutzfunktion des Tatbestandes nach § 142 StGB.

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nein,weil ich nur dort wo ich dort weggefahren bin ausgeparkt habe und dann ohne irgendwo zu halten/parken nach hause bin und beim einparken in der früh war meines wissens noch kein schaden vorhanden

 

hmm der polizist hat in der stadt nachgefragt wo es passiert ist bei der polizei und denen war nichts bekannt,und ich denke mir wenn es irgendwo gemeldet wurde hätte der polizist spätenstens heute mich angerufen(ist schon 3 tage her)

 

aber der polizist wusste genau wo er nachfragen wird bei welcher polizeiinspektion obwohl ich nicht mal des Kennzeichen(Landkreis)weis

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und ich glaube an meinem verhalten am telefongespräch mit dem polizisten kann man auch daraus schließen das ich einen schock hatte und nichts gemerkt hatte,weil des war schon ein älterer polizist und der merkt es bestimmt wenn ich ihm etwas vorgespielt hätte,und wenn ich dort etwas gesagt hätte was sich komisch anhört darf man des nicht überbewerten aufgrund der aufregung

 

und ich glaube nicht das man mir hier im radarforum jetzt mit jeder kleinigkeit versuchen muss eine bewusste fahrerflucht nachzuweisen oder als möglichkeit zu sehen

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@videofan

 

Was heist da dem zufall überlassen,ob der geschädigte den schaden bezahlt bekommt?

 

1.du kennst mich nicht

 

2.du kennst weder den schaden noch den direkten fall

 

3.wenn du du selbst mal opfer einer fahrflucht gewesen bist und du den schaden nicht reguliert bekommen hast tut mir das echt leid

 

weil ich find wenn einem etwas passiert sollte man da zu stehen

 

was ich gemacht habe und ich würde es das nächste mal auch so machen

 

@gast225

 

die polizei hat bereits bilder gemacht an dem tag wo ich dort war

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Ich kann ja nur das bewerten, was hier geschrieben war. Mir ging es auch nur um die von dir gestellte Frage, was sein könnte. So wie ich es geschrieben habe, könnte es jeder andere kritische Betrachter auch sehen, muss das aber nicht. Ich habe die denkbaren Schlüsse daraus gezogen, wie du selbst deinen Schaden dem beschriebenen Ereignis zugeordnet hast.

Die, wenn auch nachträgliche, Mitteilung an die Polizei ist ja durchaus lobenswert und würde im Fall eines Verfahrens eindeutig zu deinen Gunsten gewertet. Wieso fühlst du dich angegriffen?

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@videofan:

 

aber wenn noch keine anzeige vorliegt,hab ich mich noch nicht wegen unfallflucht strafbar gemacht oder?

 

Beschreibung:

 

Ruhenderverkehr,innnerhalb von 24 stunden gemeldet(bei mir sofort nach entdeckung des schadens ca. 30 min),wurde von niemanden auf den verursachten schaden aufmerksam gemacht vor ort und der polizist meinte nur wenn mich wer drauf hingewiesen hätte vor ort und ich trotzdem weiter gefahren wäre würde noch etwas kommen von der polizei

 

der meldezeitpunkt liegt etwa 1 1/2 stunden vom vermutlichen unfall auseinander

 

(ca. 1 stunde fahrt nach hause(ohne anzuhalten,also nur bei roter ampel und vorfahrt gewähren hab ich angehalten) ist in dene 1 1/2 stunden dabei)

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Mit dem Zeitpunkt deiner Meldung hängt das nicht direkt zusammen. Das ist für eine mögliche Strafmilderung von Bedeutung.

Eine Anzeige kann der Geschädigte (wenn es einen solchen denn gäbe) immer machen, ob gegen unbekannt oder ggf. konkret gegen dich sei dahin gestellt. Wie ich schon geschrieben habe, ist die Frage, ob man den Schaden überhaupt zuordnen kann. Das wäre z. B. denkbar, wenn sich ein bisher unbekannter Zeuge melden würde.

Zusätzlich wäre die Schadenshöhe von Bedeutung, sowie die Frage, ob der Rempler bemerkt worden sein müsste, um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu bejahen. Im OWi-Bereich gibt es ja auch noch den § 34 StVO, was aber vergleichsweise "harmlos" wäre.

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da hat mir der polizist etwas anderes gesagt,er hat mir telefon gesagt das ich vorbei kommen soll um gegen fahrerflucht abgesichert zu sein was ich auch gemacht habe.

 

und jetzt belassen wir erst es mal dabei ich schreib wieder in diesem thread wenn sich etwas neues ergeben hat.

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hallo,

 

bis jetzt ist noch nichts passiert.morgen ist es eine woche her.

 

weder ein geschädigter noch post von der polizei.

 

ist das normal das es so lange dauert?

 

aber das schon eine anzeige an einer anderen polizeidienststelle gemacht wurde bevor ich mich gemeldet habe find ich unwarscheinlich,weil es schon länger her ist(1 woche)

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hallo,bis jetzt hat sich noch keiner bei mir gemeldet wegen dem schaden.

 

vielleicht bleibt es ja so weil sonst meine versicherung hoch geht wenn sich noch wer meldet

 

denkt ihr es ist warscheinlich das sich nach 2 wochen noch wer meldet?

 

an die experten hier im radarforum

 

kann der unfallgegner nach 2 wochen immer noch behaupten das ich den schaden verursacht habe?

 

weil er kann ja gar nicht der polizei auskunft geben wo ihn der schaden zugefügt wurde,weil er könnte ja schon bei einem supermarkt durch einenanderen verursacht worden sein

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@Tom19: War denn der Parkrempler so intensiv, das eine objektive Person (mit Sachkenntnissen) sagen würde:

Das hätte man bemerken müssen und von einem Sachschaden ausgehen müssen.

 

Im Endefffekt belegt deine SelbstAnzeige aber imho ausreichend, dass du den Parkrempler bemerkt hast und es dir später wg. deines schlechten Gewissens anders überlegt hast.

 

Aber dieser natürliche Fluchtinstinkt ist eigentlich auch nur menschlich und imho eigentlich auch nicht verwerflich, wenn man sich nach dem ersten Schock wieder zum Recht besinnt.

 

Laut Rechtsanwalt Calsow sind es aber oft spontane Äußerungen, die im Gerichtsverfahren zur Verurteilung führen. Mit der Einlassung man habe den Unfall nicht bemerkt kann man sich regelmäßig nicht entlasten.

 

vgl.

http://www.123recht.net/article.asp?a=6520&ccheck=1

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Entschuldigung, ich hab' deine Äusserungen leider falsch verstanden.

 

Du hast also weder ParkRempler, noch Sachschaden nach eigenen Angaben bemerkt und dachtest aber es wäre ein von dir verschuldeter Rempler an dem Tag passiert, da du zu Hause eine Schramme bei dir entdeckt hast.

 

Die Frage, die sich mir jetzt aber stellt ist, warum du so nervös und aufgeregt warst als du das bei der Polizei gemeldet hast.

Dieses Verhalten sehe ich zumindest nicht als unproblematisch, aber da es dir der Polizist anscheinend geglaubt hat wir er wohl nichts weiteres in der Sache unternehmen. Vielleicht wollte er es auch glauben, solche Cops gibt's ja auch.

 

Und da der Unfallgegner einen evtl. Schaden nicht sofort bemerken muss (Das ist sogar nicht unwahrscheinlich), wird er es auch nicht anzeigen. Und selbst wenn er irgendwann eine Schramme sieht , die meisten Leute werden sich bei einer kleinen Schramme doch sagen: Hat doch eh keinen Sinn das bei der Polizei anzuzeigen. Ich weiss ja nicht was das für eine Schramme ist, wo und wann die herkommt, vielleicht sogar unbemerkt selbstverschuldet. Den möglichen Unfallverursacher werden die jetzt doch eh nicht mehr ermitteln können.

 

Also mach' dir keine grossen Sorgen, dein Verhalten war nicht verwerflich. Das sollte jeder (auch jeder Staatsanwalt) sehen, falls es überhaupt dazu kommen sollte.

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ich hatte angst das die polizei mir nicht glaubt das ich den schaden nicht bemerkt habe am unfallort oder er schon als unfallflucht angezeigt wurde

 

nein ich habe es nicht bemerkt erst zu hause wo ich meinen kofferraum öffnen wollte hab ich die schramme gesehen

 

und dem polizisten ging es ja warscheinlich nur um die fahrerflucht und er sagte nur wenn sich ein zeuge meldet der mich auf den schaden hingewiesen hätte vor ort und ich trotzdem weitergefahren wäre würde es ein verfahren geben

 

ich habe den führerschein grad mal 13 monate(bin 19 jahre alt) und in der zeit noch nie probleme gehabt mit der polizei,das gleiche gilt auch für mein leben außerhalb des verkehrs

 

ist doch klar das wenn es um eine straftat(unfallflucht)geht aufgeregt ist oder nicht?

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ist doch klar das wenn es um eine straftat(unfallflucht)geht aufgeregt ist oder nicht?

 

Naja, ein böser, sehr böser Staatsanwalt könnte dir daraus einen Strick drehen. Deshalb wollte ich, dass du auf evtl. unangehmene Fragen vorbereitet bist.

 

Also, nicht zu ernst nehmen. Solte zu 99% alles gut gehen.

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ja danke,aber ich denke des hat sich erledigt der fall weil der polizist meinte das es normalerweise 2-3 wochen dauert bis ich etwas höre und heute ist es schon über 2 wochen her

 

mir geht es nur darum das sich die vesicherung nicht erhöht,die fahrerflucht ist für mich soweit erledigt

 

probezeit hab ich keine mehr hab so nen fsf kurs gemacht

 

@rponline

 

denkst du es hat eine rolle gespielt das es ein älterer Polizist war,und er keine zeit hatte(nur kurz angeschaut und fotos gemacht,daten aufgenommen)weil grad keiner außer ihm da war und er drin bleiben musste wegen dem telefon?

 

für den fall der fälle haben wir eine rechtsschutzversicherung

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@rponline

denkst du es hat eine rolle gespielt das es ein älterer Polizist war,und er keine zeit hatte(nur kurz angeschaut und fotos gemacht,daten aufgenommen)weil grad keiner außer ihm da war und er drin bleiben musste wegen dem telefon?

 

Ja, ich denke das war sehr von Vorteil. Ein Jungspund, der sich noch beweisen muss und noch eine paar Sterne auf seiner Schulterklappe braucht, hätte vermutlich nicht so abgeklärt reagiert.

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ja ich denke auch das man mit älteren polizisten besser reden kannals mit jüngeren.Der mit dem ich geredet hab hatte glaub ich zwei sterne.

 

ja schon aber normaler weise darf er nicht nur seinen Job(dienstgrad-sprich beförderung)im kopf haben,sondern muss so urteilen über die sache wie sie ist und fair bleiben

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ja schon aber normaler weise darf er nicht nur seinen Job(dienstgrad-sprich beförderung)im kopf haben,sondern muss so urteilen über die sache wie sie ist und fair bleiben

 

Ist ja auch nicht so! Ich hab' hier nur von Tendenzen gesprochen.

 

Aber Ideologie und Realität liegen manchmal weit entfernt. Wohlgemerkt manchmal!

Bevor mir hier einer wieder Beamtenschelte vorwirft.

 

Es dürfte nicht die Regel sein, wie auch dein Fall zeigt...

 

Es waren vermutlich 2 silberne Sterne, also Dienstgrad Polizeioberkommissar, das erste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes.

-Edit: Nicht nur vermutlich, ganz sicher sogar.

 

Polizeioberkommissare nehmen in der Regel Führungsaufgaben wie stellvertretende Dienstgruppenleiter, Zugführer in einer geschlossenen Einheit, Wachleiter oder Erster Streifenführer wahr.

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Also bei uns ist ein älterer Oberkommissar eher normaler Sachbearbeiter ohne Führungsaufgaben, der den Bewährungsaufstieg ohne Studium (je nach Bundesland unterschiedlich) aus dem mittleren Dienst gemacht hat. Sagt aber nicht wirklich etwas über Engagement oder besondere Qualifikation.

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Kann mir nachträglich noch eine unfallflucht angehängt werden?

Wenn man dir nachweisen kannst das Du den Unfall bemerkt hast, war es Fahrerflucht.

 

ist aber in der regel egal, wenn der "unfallflüchtige" sich zuerst beim opfer oder der polizei meldet ehe er von anderen gemeldet wurde.

soll so viel heißen: wird der flüchtige bereits gesucht, bringt die selbstanzeige nichts mehr.

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ich wurde aber noch nicht gesucht.

 

stimmt es das es schon eine unfallflucht ist wenn man in eine wasserpfütze fährt,ein fußgänger nass wird und man trotzdem weiter fährt?

 

hab ich mal im verkehrsportal gelsen

 

weil kann ja nicht nachts vor ner wasserpfütze ne vollbremsung machen wenn ich einen fußgänger zu spät erkenne

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  • 2 weeks later...

Hab jetzt nciht alles gelesen, aber du hast richtig gehandelt.

 

1. Richtig für deine Rechtssicherheit, da du den Schaden selbst bei der Polizei gemeldet hast. Noch besser wäre es gewesen, das gleich vor ort zu tun, aber daraus wird dir wohl niemand einen Strick drehen.

Ist meiner Frau letztens auch genau so passiert (Parkrempler; sie ist erstmal heimgefahren und hat mir davon erzählt, war furchtbar aufgeregt. Ich habe ihr geraten, sofort bei der Pol. anzurufen, was sie dann auch getan hat. Ist alles gut ausgegangen: die Pol. hat den anderen Halter ausfindig gemacht und an desse Auto war gar kein sichtbarer Schaden).

 

2. Moralisch richtig.

Ich wurde schon mehrfach Opfer von Unfallflucht; einmal wurde mein (korrekt) parkendes Auto von einem LKW schrottreif gefahren.

Wenn sich der Schädiger aber beim geschädigten (oder der Polizei) meldet und so eine Schadensregulierung ermöglciht, wird der geschädigte i.d.R. froh sein und keine weiteren Schritte einleiten.

 

 

an die Hobbyjuristen:

Ab wann muss die Polizei wegen Unfallfluicht ermitteln?

 

- Wenn eine Anzeige des Geschädigten vorliegt; klar.

- Wenn die Polizei durch einen Zeugen über Vorgang und Schädiger informiert wird (ist das dann automatisch eine Anzeige?)

- Wenn der Schädiger sich selbst meldet, dies aber z.B. nach mehr als 24 Stunden?

- Wann noch? Und wann nicht?

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Ab wann muss die Polizei wegen Unfallfluicht ermitteln?
Sobald der Anfangsverdacht der Straftat nach § 142 StGB vorliegt.

Auch wenn sich der Fahrer innerhalb von 24 Stunden meldet, liegt erst einmal eine Unfallflucht vor. Nach § 142(4) StGB mildert das Gericht die Strafe oder kann von dieser absehen, wenn sich der Fahrer bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit geringem Sachschaden in dieser Frist meldet. Das bedeutet aber nicht, daß wir nicht zunächst eine Anzeige vorlegen müssen.

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt: Beim Anfangsverdacht muss eine Strafanzeige vorgelegt werden (Strafverfolgungszwang nach dem Legalitätsprinzip)

Ein Unfall liegt ja erst einmal vor, nach allgemeiner Lebenserfahrung ist auch davon auszugehen, daß, wenn bei dem einen Fahrzeug ein Schaden ist, das andere nicht unbeschädigt blieb (kann in seltenen Fällen vorkommen, ist jedoch nicht generell zu unterstellen). Ein Feststellungsinteresse des anderen Unfallbeteiligten ist ohne ausdrückliche gegenteilige Aussage auch erst einmal anzunehmen.

Vom vorliegenden Unfallort hat sich der TE entfernt.

 

Ob im Einzelfall der Kollege vor Ort unter Gefahr einer eigenen Strafanzeige (Stichwort Strafvereitelung im Amt) die Sache anders regelt hängt vom Einzelfall und dem jeweiligen Kollegen ab. Ich habe jedoch in letzter Zeit auch von dem einen oder anderen Kollegen gehört, daß die dortige StA in letzter Zeit recht schnell dazu neigt, die Strafvereitelung im Amt zu verfolgen.

 

Gruß

Goose

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@Goose:

 

ja aber bis zum heutigen Tag hat sich keiner gemeldet weder die Polizei,der Staatsanwalt noch ein Geschädigter(Vorfall ist 1 Monat her)

 

Der Polizist sagte auch nicht das es möglich wäre das ein Verfahren eingeleitet wird(hab ihn extra gefragt ob von der polizei noch was kommt),sofern sich kein Zeuge meldet der mich auf den Schaden vor ort hingewiesen hätte.Und dann wäre ich sicher nicht weitergefahren.

 

Außerdemhat er gefragt wie ich die schramme überhaupt bemerkt hab an meinem Fahrzeug.

 

Mir ist halt der blick drauf hingefallen weil grad die sonne drauf gescheint hat

 

meine mutter hat den verdacht das es vielleicht eine gummistoßstange gewesen sein kann.

 

Und er hat sicher nichts von einer strafanzeige gesagt.

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Ich hab halt gehofft das sich der jenige nicht mehr meldet(der Geschädigte) und meine versicherung nichts zahlen muss,da sie sonst die versicherungssumme steigt.

 

Und die fahrerflucht ist für mich erledigt.

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