Guest Gast_dillinger Posted March 27, 2004 Report Share Posted March 27, 2004 Hallo.Warum wird das Kfz bei Fehlmessung der Laserpistolen nicht angehalten und durchsucht?Inwieweit ist eine Durchsuchung überhaupt erlaubt? Genügt der Verdacht auf "Laserwarner" und Radarwarner? Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted March 28, 2004 Report Share Posted March 28, 2004 wird doch so praktiziert, oder?man sollte ja grundsätzlich die geschwindigkeit anpassen und den störer ausschalten, damit die nächste messung korrekt erfolgen kann und man sich nicht zu art verdächtig macht. Quote Link to post Share on other sites
Guest roberts Posted March 28, 2004 Report Share Posted March 28, 2004 wird doch so praktiziert, oder?man sollte ja grundsätzlich die geschwindigkeit anpassen und den störer ausschalten, damit die nächste messung korrekt erfolgen kann und man sich nicht zu art verdächtig macht. Ich finde nichts daran die Messung zu verhindern um so geld zu sparen ...außerdem ist es ja nicht vorschriftswidrig eine "IR-Fernbedienung" z.B. für´s Garagentor am Fahrzeug montiert zu haben was ständig IR Störungen verursacht und so die messung unterbindet. Die Laserpistole misst auch auf den selben Lichtfrequenzen und wird somit unbrauchbar ! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 28, 2004 Report Share Posted March 28, 2004 Schon mal ausprobiert? Ich befürchte nein. Das Thema hatten wir hier bereits sehr breit. Laserpistolen -> 905nm. Fernbedienungen -> unter 800nm, Kamera-IRs (Video) ab und zu 940..960nm. Außerdem dürfte die Leistung einer Fernbedienung mit einer Diode kaum ausreichend sein. Die Frequenz paßt jedenfalls nicht, Leistung paßt auch nicht, Modulation paßt nicht, also braucht es Speziallösung. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 28, 2004 Report Share Posted March 28, 2004 Korrektur meines Posts: FB-IR-LEDs liegen bei etwa 950nm. Also zu geringe Frequenz. Sorry für den Fehler mit den 800nm. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 29, 2004 Report Share Posted March 29, 2004 @ Pferdestehler. Nun, aber es kann normalerweise auch nicht nachgewiesen werden, dass ich das Modul angebaut habe, weil ich eine Laserkanone stören will. Letztlich könnte ich damit - wenn auch modifiziert - mein Garagentor öffnen. Das Stören von Laserpistolen ist doch nur ein Nebeneffekt. Allerdings hast du Recht. Theorie und Praxis.... deshalb habe ich mir das LRC 100 gekauft, in der Hoffnung der allgemeine Tenor stimmt und das Gerät gibt keine "jammed"-Anzeige. Ansonsten verschwindet der RW halt in der Tasche und ich muss mir was einfallen lassen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 30, 2004 Report Share Posted March 30, 2004 Ansonsten verschwindet der RW halt in der Tasche und ich muss mir was einfallen lassen. Das denke ich auch, denn bei dieser Anzeige würdest Du nebst Deinem Auto mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefilzt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung? Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Das Ding würde in die Hosentasche wandern. Und ich würde mich sehr unkooperativ verhalten, wenn man mir dumm käme. Schließlich ist das LRC 100 eigentlich dafür gebaut Garagentore zu öffnen. Fernbedienung ist Fernbedienung. Soll mich jemand vom Gegenteil überzeugen. Und in die Tasche packen lass ich mir nicht. Mit welcher Begründung denn? Stören von Geschwindigkeitskontrollen? Mit ner Fernbedienung? Versteh ich nicht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Und in die Tasche packen lass ich mir nicht. Mit welcher Begründung denn?§ 102 StPO[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. iVm § 46 OWiG Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung? Äh, wie tief willst du dir das Teil denn reinstecken, damit wir es beim Abtasten nicht fühlen?Andererseits, dann ist es eh im Arsch und du kannst es behalten GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Und in die Tasche packen lass ich mir nicht. Mit welcher Begründung denn? § 102 StPO[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. iVm § 46 OWiG Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung? Äh, wie tief willst du dir das Teil denn reinstecken, damit wir es beim Abtasten nicht fühlen?Andererseits, dann ist es eh im Arsch und du kannst es behalten GrußGoose dann stell ich mir die Frage, ob das betriebsbereite Mitführen eine Straftat ist. (...) Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 § 102 StPO[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. iVm § 46 OWiGSeit wann ist denn das Benutzen eines RW eine Straftat? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Deswegen sagte ich "iVm § 46 OWiG" GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 was heißt das dann auf deutsch? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Seit wann ist denn das Benutzen eines RW eine Straftat? Das würde mich aber auch gesteigert interessieren. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Den habe ich aber schon oft im genauen Wortlaut genannt. Also nochmal: § 46 OWiG[Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren] (1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes. (2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. (3) Anstaltsunterbringung, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen sowie Auskunftsersuchen über Umstände, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, sind unzulässig. § 160 Abs.3 Satz 2 der Strafprozeßordnung über die Gerichtshilfe ist nicht anzuwenden. Ein Klageerzwingungsverfahren findet nicht statt. Die Vorschriften über die Beteiligung des Verletzten am Verfahren und über länderübergreifende staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sind nicht anzuwenden; dies gilt nicht für § 406e der Strafprozeßordnung. (4) § 81a Abs.1 Satz 2 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß nur die Entnahme von Blutproben und andere geringfügige Eingriffe zulässig sind. In einem Strafverfahren entnommene Blutproben und sonstige Körperzellen, deren Entnahme im Bußgeldverfahren nach Satz 1 zulässig gewesen wäre, dürfen verwendet werden. Die Verwendung von Blutproben und sonstigen Körperzellen zur Durchführung einer Untersuchung im Sinne des § 81e der Strafprozeßordnung ist unzulässig. (5) Die Anordnung der Vorführung des Betroffenen und der Zeugen, die einer Ladung nicht nachkommen, bleibt dem Richter vorbehalten. (6) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende kann von der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe (§ 38 des Jugendgerichtsgesetzes) abgesehen werden, wenn ihre Mitwirkung für die sachgemäße Durchführung des Verfahrens entbehrlich ist. (7) Im gerichtlichen Verfahren entscheiden beim Amtsgericht Abteilungen für Bußgeldsachen, beim Landgericht Kammern für Bußgeldsachen und beim Oberlandesgericht sowie beim Bundesgerichtshof Senate für Bußgeldsachen. Somit gelten die Befugnisse der StPO (mit den o.g. Einschränkungen) auch bei OWi'en GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 ... Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung? Äh, wie tief willst du dir das Teil denn reinstecken, damit wir es beim Abtasten nicht fühlen?Andererseits, dann ist es eh im Arsch und du kannst es behalten ... Ich meinte nicht "im Arsch", sondern ich schieb mir das Ding vor die Klöten. Ich glaube kaum, daß Ihr da hingreift beim Durchsuchen. Wenn ich allerdings recht überlege, was so teilweise als weiblicher Part auf Streife mitfährt, jung, blond, knackig, da sollte man den Warner vielleicht noch ein wenig herausschauen lassen. Das Anschlußkabel vielleicht... Aber mal ganz realistisch, das Abtasten wird nicht an "zweideutigen" Stellen ausgeführt, oder? Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Wenn ich allerdings recht überlege, was so teilweise als weiblicher Part auf Streife mitfährt, jung, blond, knackig, da sollte man den Warner vielleicht noch ein wenig herausschauen lassen. Das Anschlußkabel vielleicht... Hör auf! Die steckt dir das Ding dann womöglich "im Arsch" (das Kabel) und dann piept nicht nur der Valentine. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @BELuser JA JA JA! @goose Nochmal zur allgemeinen Verwirrung: - Radarwarnernutzung ist KEINE Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit- Eure Befugnis bei Ordnungswidrigkeiten ist per §46 OWiG den Befugnissen bei Straftaten gleichgeordnet- Somit dürft Ihr jemanden bei Verdacht festnehmen, durchsuchen, Acht anlegen, was auch immer- Praktisch wird dies aber wohl kaum geschehen, wenn doch, bitte mal ein Beispiel nennen, was solch ein überspitztes Handeln rechtfertigen könnte, OBACHT: NUR Radarwarnernutzung, kein Tötungsdelikt oder was anders abwegiges bitte Danke für die Aufklärung im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Aber mal ganz realistisch, das Abtasten wird nicht an "zweideutigen" Stellen ausgeführt, oder? Auch wenn du dir sicher sein kannst, daß das nicht angenehm ist, aber auch an solchen Stellen müssen wir abtasten. Du glaubst nicht, was ich schon alles zwischen den Gesäßbacken oder unter dem Genital gefunden habe. Man muß natürlich unterscheiden. Einen BTM'er lasse ich auf der Wache einen Strip hinlegen, der hebt den Sack an, zieht die Pobacken auseinander und schiebt die Vorhaut zurück (alles Stellen, an denen ich schon BTM gefunden habe)Eine Durchsuchung zur Eigensicherung oder vor Einlieferung in eine Zelle wird ähnlich gründlich durchgeführt. Eine Durchsuchung im hier beschriebenen Fall würde so weit nicht gehen, aber beim Abtasten würde ein solches Gerät mit Sicherheit auffallen, da wir auch hier alles abtasten Radarwarnernutzung ist KEINE Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit Ich habe nie etwas anderes behauptet - Eure Befugnis bei Ordnungswidrigkeiten ist per §46 OWiG den Befugnissen bei Straftaten gleichgeordnetMit den genannten Einschränkungen - Somit dürft Ihr jemanden bei Verdacht festnehmen , das ist eine davon, siehe § 46(3) OWiGdurchsuchen,ja, das dürfen wir Acht anlegen warum zur Verfolgung der OWi, hierzu ist es nicht notwendig? Macht der Betroffene den Zampano, gibt es die Acht aber natürlich zur Eigensicherung was auch immersolange es im gesetzlichen Rahmen bleibt- Praktisch wird dies aber wohl kaum geschehen, wenn doch, bitte mal ein Beispiel nennen, was solch ein überspitztes Handeln rechtfertigen könnte, Wir reden hier von einer Durchsuchung des Betroffenen und seiner mitgeführten Gegenstände, wie ich sie oft durchführe. Soll ich dir jetzt jeden EInsatz auflisten, in dem ich jemanden Durchsucht habe? Hast du Zeit? Wieviel Webspace hat ME? OBACHT: NUR Radarwarnernutzung, kein Tötungsdelikt oder was anders abwegiges bitteIch würde ja auch nicht auf einen flüchtenden RW-Benutzer schießen. Wie gesagt, die Durchsuchung ist zulässig und wird von meinen Kollegen und mir auch regelmäßig durchgeführt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @ goose: Also durchsucht ihr Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass diese einen Radarwarngerät besitzen oder betrieben haben? Habe ich das so richtig verstanden? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @BelUser: Situationsabhängig durchsuchen wir das Fahrzeug und die Person. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @BelUser: Situationsabhängig durchsuchen wir das Fahrzeug und die Person. GrußGooseWelche Situation könnte es denn geben, - damit Ihr durchsucht Welche Situation - spräche dagegen Jetzt fängt es an, micht zu jucken... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Wieviel Webspace hat ME? lt. me haben wir 70 GB auf diesem Server. Dann leg' mal los! Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Bei allem angebrachten Respekt (und den habe ich wirklich) Das will ich bezweifeln, dass Leute mit dem Verdacht der Mitführung eines RW durchsucht werden. Abgesehen davon fehlt in meinen Augen die Verhältnismäßigkeit. Ich würde das jedenfalls NICHT zulassen. Gibt es keine Urteile darüber? Cola und Chips habe ich.... bin gespannt. gruß Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Meine Güte, das geht ja jetzt hier los wie bei Koral. Also, wie gesagt, die Durchsuchung ist rechtmäßig, die Bestimmungen habe ich genannt. Notwendig ist der Anfangsverdacht einer Straftat (bzw. einer OWi) Diesen habe ich z.B., wenn das LaserPatrol, mit dem wir arbeiten, die Meldung "Jammed" ausgibt. Dann wird das Fahrzeug angehalten, der Fahrer belehrt und befragt. Wenn er bestreitet, ein solches Gerät mitzuführen wird das Fahrzeug und die Person durchsucht. So mache ich es, so machen es meine Kollegen, so ist es eine rechtmäßige Maßnahme. Will jemand diese Maßnahme nicht zulassen, so kann er sich sehr schnell im Bereich des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) befinden. Glaubt es oder lasst es bleiben, wenn ihr mir nicht glaubt könnt ihr auch selber nachschauen, u.a. sind folgende Lektüre hierbei hilfreich. zur StPO der Meyer-Goßnerfürs OWiG der Göhlerfürs StGB der Tröndle/Fischerund fürs Verkehrsrecht der Hentschel Ich mache den Beruf schon ein paar Jahre, ich weiß, wo meine Befugnisse liegen und, ich hoffe, ihr seht es mir nach, ich habe im Moment keine Lust auf eine weitere Grundsatzdiskussion im Stil von dem Fahrtenbuchthread. Wie gesagt, die Rechtsgrundlagen sind genannt, alles weitere könnt ihr gerne vor Ort austesten, solange ihr mit den Konsequenzen leben könnt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 OK! Ich hab auch keine Lust auf einen Fahrtenbuchthread. Gebe dir Recht. Allerdings freue ich mich auf die reale Durchsuchung irgendwann in Zukunft. so long. Quote Link to post Share on other sites
StreetPilot 0 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @GooseDas ist ja alles furchterregend und erschreckend mit den durchsuchungen nur wegen einen Radarwarner. Seid ihr nun den rasern oder den Warn... Besitzer auf der Lauer ?Wieviel Prozent der Autofahrer in D. besitzen einen Warner ? (Müssen ja sehr viele sein) Wo wird von dir immer Kontrolle gemacht ? (zu Testzwecke) Gruß Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @ Bluey und Goose: Wieviele LRC 100 habt ihr denn schon anhand von Jammed-Meldungen entdeckt? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 Obwohl ich schon sehr viele Laser-Messungen durchgeführt habe (das geht wahrscheinlich schon in den 5stelligen, zumind. aber sehr weit in den 4stelligen Bereich), hatte ich noch nie die Meldung "Jammed". Folglich habe ich auch noch keine Laser-Warner entdecken können. Quote Link to post Share on other sites
AudiS3 10 Posted March 31, 2004 Report Share Posted March 31, 2004 @Bluey Was würdest Du machen, wenn Du Deine Laserpistole auf ein Fahrzeug richtest und die Meldung kommt: "Jammed"?Wie wäre Dein Vorgehen in einem solchen Fall? Wünsche allerseits eine gute Fahrt! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 1, 2004 Report Share Posted April 1, 2004 Was würdest Du machen, wenn Du Deine Laserpistole auf ein Fahrzeug richtest und die Meldung kommt: "Jammed"?Wie wäre Dein Vorgehen in einem solchen Fall? Grob skizziert: anhalten und filzen. Genaueres kann ich Dir nicht sagen, da ich diesen Fall noch nicht hatte. Meistens kommt es eh anders als man es sich vorher in der Theorie vorstellt/vornimmt. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 1, 2004 Report Share Posted April 1, 2004 Du suchst also sonst nicht gezielt danach. Das heisst, wenn es ein Gerät gäbe, das Lasermessungen stören könnte, ohne eine Jammed-Meldung hervorzurufen, käme man damit problemlos zurecht. Wenn ich recht informiert bin, setzt du hauptsächlich die Riegl ein. Die und die LaserPatrol sind die einzigen Geräte mit Störsendererkennung. Ich bin gespannt was Goose sagt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 1, 2004 Report Share Posted April 1, 2004 Das Riegl 90/235-P hat keine Erkennung. Wir arbeiten daneben jedoch auch mit dem LaserPatrol, welches eine Erkennung hat. Ich habe nie behauptet, daß ich ohne begründeten Verdacht ein Fahrzeug auseinandernehme. Einen Verdacht habe ich jedoch z.B., wenn beim LaserPatrol die entsprechende Meldung kommt. In diesem Fall würde eine Durchsuchung folgen.Die gleiche Durchsuchung würde z.B. auch bei anderen Verdachtsmomenten folgen. Wenn es ein Gerät gibt, welches so nicht sichtbar ist und keine Störungsmeldung anzeigt, wird dieses vermutlich nicht entdeckt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 1, 2004 Report Share Posted April 1, 2004 Das FG21-P hat aber eine Störsendererkennung. Ich dachte irgendwo gäbe es das auch. Interessiert mich nämlich mal, wie gut die ist Wie viele LRC 100 hast du denn schon gefunden?Und was sind andere Verdachtsmomente? Du misst - Fehler (nicht jammed) - Fz bremst erkennbar ab - korrekte Messung. So etwa? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 1, 2004 Report Share Posted April 1, 2004 Mit dem FG21-P habe ich noch nie gearbeitet. Da ich im Wachdienst eingesetzt bin ist die Verkehrsüberwachung nur ein Teil meiner Aufgaben, d.h., wenn es mal ruhig ist schnappen wir uns das Gerät und stellen uns ein Stündchen irgendwo hin. Keinesfalls mache ich das so häufig wie die Kollegen vom Verkehrsdienst.Mit dem LaserPatrol habe ich bisher eine Warnmeldung bekommen und auch ein entsprechendes Gerät gefunden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 1, 2004 Report Share Posted April 1, 2004 Hast du noch nicht gemerkt worauf ich hinaus will? Was für ein Gerät hast du gefunden? War es ein LRC 100oder ein Blinder (M10 oder M20)? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 2, 2004 Report Share Posted April 2, 2004 Es handelte sich um einen Festeinbau. Frag mich nicht, was genau für ein Typ. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 2, 2004 Report Share Posted April 2, 2004 Ein Modul oder zwei? Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted April 5, 2004 Report Share Posted April 5, 2004 @Hugo: *frechgrins* Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 5, 2004 Report Share Posted April 5, 2004 @Hugo: Verrate mir doch einfach, worauf du hinaus möchtest, dann kann ich dir die Frage sicher besser beantworten. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
analogon 0 Posted April 5, 2004 Report Share Posted April 5, 2004 Mal ne Frage: Wenn dieser LRC 100 keine jammed Anzeige auf dem messgerät hervorruft, was denn dann?? Zeigt die Pistole 50 bzw 70 an, oder wie is das zu verstehen?? Ich kenn mich damit gar ned aus, brauch sowas aber auch ned. Ist aus reinem Interesse... Quote Link to post Share on other sites
noise 10 Posted April 5, 2004 Report Share Posted April 5, 2004 Gemäss meinen Informationen soll dann einen allgemeine Distanzfehler-Meldung kommen, die auch kommen würde, falls nicht sauber einen Punkt gehalten wird und "abgerissen" wird...Sass eben noch nie hinter dem Laser, nur als angepeilter... Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 Sorry Goose, hatte den Thread schon vergessen.Nun, das LRC-100 soll ja angeblich keine Jammed-Meldung bringen. Ich versuche gerade herauszufinden, ob das stimmt. Wäre ja ideal Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 Die M10 und M20 sollen eine solche "jammed" Anzeige bringen, nicht aber das LRC 100. Bin auch am testen und gebe Feedback, sobald möglich. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 @HugoKLein: Ob dieses Gerät bei der aktuellen Software der Lasergeräte eine Warnung bringt weiß ich auch nicht, sorry. Jedoch sollte man bedenken, daß die Entwicklung auf beiden Seiten immer weiter geht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 @HugoKLein: Ob dieses Gerät bei der aktuellen Software der Lasergeräte eine Warnung bringt weiß ich auch nicht, sorry.Oder du willst es grad nicht wissen. Naja, ich krieg dich noch Jedoch sollte man bedenken, daß die Entwicklung auf beiden Seiten immer weiter geht. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 @Hugo: Wenn ich es wüsste würde ich es dir schon sagen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 Es gibt tatsächlich noch ehrliche Menschen. Schön!Goose, ich kenne dich mittlerweile gut genug um zu wissen, daß du hier kaum sagen wirst, mit welchen Geräten man dein LaserPatrol am besten austricksen kann. Ich glaube das müssen wir schon selbst herausfinden. Quote Link to post Share on other sites
StreetPilot 0 Posted April 13, 2004 Report Share Posted April 13, 2004 Hallo Ein Laserstörer oder blinder kann ja ganz nützlich sein. Was macht man aber,wenn man z.B. den Messtrupp garnicht sieht und wenige 100m da hinter wird erst angehalten ? Eine korrekte Messung konnte ja nicht erfolgen. (es konnte keine korrekte 2. Messung erfolgen) Demnächst habe ich im Auto Instrumente wie im Düsenjet. Beim Start werden erstmal zig Schalter gekippt und gedreht um all die Warner an zu stellen GrußPopeye5 Quote Link to post Share on other sites
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