Jump to content

laser-störer


Guest Gast_dillinger

Recommended Posts

Guest Gast_dillinger

Hallo.

Warum wird das Kfz bei Fehlmessung der Laserpistolen nicht angehalten und durchsucht?

Inwieweit ist eine Durchsuchung überhaupt erlaubt? Genügt der Verdacht auf "Laserwarner" und Radarwarner?

Link to post
Share on other sites

wird doch so praktiziert, oder?

man sollte ja grundsätzlich die geschwindigkeit anpassen und den störer ausschalten, damit die nächste messung korrekt erfolgen kann und man sich nicht zu art verdächtig macht.

Link to post
Share on other sites
Guest roberts
wird doch so praktiziert, oder?

man sollte ja grundsätzlich die geschwindigkeit anpassen und den störer ausschalten, damit die nächste messung korrekt erfolgen kann und man sich nicht zu art verdächtig macht.

Ich finde nichts daran die Messung zu verhindern um so geld zu sparen ...außerdem ist es ja nicht vorschriftswidrig eine "IR-Fernbedienung" z.B. für´s Garagentor am Fahrzeug montiert zu haben was ständig IR Störungen verursacht und so die messung unterbindet. Die Laserpistole misst auch auf den selben Lichtfrequenzen und wird somit unbrauchbar !

 

:cop01:

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Schon mal ausprobiert? Ich befürchte nein. Das Thema hatten wir hier bereits sehr breit. Laserpistolen -> 905nm. Fernbedienungen -> unter 800nm, Kamera-IRs (Video) ab und zu 940..960nm. Außerdem dürfte die Leistung einer Fernbedienung mit einer Diode kaum ausreichend sein. Die Frequenz paßt jedenfalls nicht, Leistung paßt auch nicht, Modulation paßt nicht, also braucht es Speziallösung.

Link to post
Share on other sites

@ Pferdestehler.

 

Nun, aber es kann normalerweise auch nicht nachgewiesen werden, dass ich das Modul angebaut habe, weil ich eine Laserkanone stören will. Letztlich könnte ich damit - wenn auch modifiziert - mein Garagentor öffnen. Das Stören von Laserpistolen ist doch nur ein Nebeneffekt.

 

Allerdings hast du Recht. Theorie und Praxis.... deshalb habe ich mir das LRC 100 gekauft, in der Hoffnung der allgemeine Tenor stimmt und das Gerät gibt keine "jammed"-Anzeige. Ansonsten verschwindet der RW halt in der Tasche und ich muss mir was einfallen lassen.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
Ansonsten verschwindet der RW halt in der Tasche und ich muss mir was einfallen lassen.

Das denke ich auch, denn bei dieser Anzeige würdest Du nebst Deinem Auto mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefilzt.

Link to post
Share on other sites

Das Ding würde in die Hosentasche wandern. Und ich würde mich sehr unkooperativ verhalten, wenn man mir dumm käme. Schließlich ist das LRC 100 eigentlich dafür gebaut Garagentore zu öffnen. Fernbedienung ist Fernbedienung. Soll mich jemand vom Gegenteil überzeugen. Und in die Tasche packen lass ich mir nicht. Mit welcher Begründung denn? Stören von Geschwindigkeitskontrollen? Mit ner Fernbedienung? Versteh ich nicht.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
Und in die Tasche packen lass ich mir nicht. Mit welcher Begründung denn?
§ 102 StPO

[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

 

iVm § 46 OWiG

 

Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung?
Äh, wie tief willst du dir das Teil denn reinstecken, damit wir es beim Abtasten nicht fühlen?

Andererseits, dann ist es eh im Arsch und du kannst es behalten :)

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Und in die Tasche packen lass ich mir nicht. Mit welcher Begründung denn?

 

§ 102 StPO

[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

 

iVm § 46 OWiG

 

Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung?
Äh, wie tief willst du dir das Teil denn reinstecken, damit wir es beim Abtasten nicht fühlen?

Andererseits, dann ist es eh im Arsch und du kannst es behalten :)

 

Gruß

Goose

dann stell ich mir die Frage, ob das betriebsbereite Mitführen eine Straftat ist.

 

(...)

Link to post
Share on other sites
Guest Guest

 

§ 102 StPO

[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

 

iVm § 46 OWiG

Seit wann ist denn das Benutzen eines RW eine Straftat?

Link to post
Share on other sites

Den habe ich aber schon oft im genauen Wortlaut genannt. Also nochmal:

 

§ 46 OWiG

[Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren]

 

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

 

(2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.

 

(3) Anstaltsunterbringung, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen sowie Auskunftsersuchen über Umstände, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, sind unzulässig. § 160 Abs.3 Satz 2 der Strafprozeßordnung über die Gerichtshilfe ist nicht anzuwenden. Ein Klageerzwingungsverfahren findet nicht statt. Die Vorschriften über die Beteiligung des Verletzten am Verfahren und über länderübergreifende staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sind nicht anzuwenden; dies gilt nicht für § 406e der Strafprozeßordnung.

 

(4) § 81a Abs.1 Satz 2 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß nur die Entnahme von Blutproben und andere geringfügige Eingriffe zulässig sind. In einem Strafverfahren entnommene Blutproben und sonstige Körperzellen, deren Entnahme im Bußgeldverfahren nach Satz 1 zulässig gewesen wäre, dürfen verwendet werden. Die Verwendung von Blutproben und sonstigen Körperzellen zur Durchführung einer Untersuchung im Sinne des § 81e der Strafprozeßordnung ist unzulässig.

 

(5) Die Anordnung der Vorführung des Betroffenen und der Zeugen, die einer Ladung nicht nachkommen, bleibt dem Richter vorbehalten.

 

(6) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende kann von der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe (§ 38 des Jugendgerichtsgesetzes) abgesehen werden, wenn ihre Mitwirkung für die sachgemäße Durchführung des Verfahrens entbehrlich ist.

 

(7) Im gerichtlichen Verfahren entscheiden beim Amtsgericht Abteilungen für Bußgeldsachen, beim Landgericht Kammern für Bußgeldsachen und beim Oberlandesgericht sowie beim Bundesgerichtshof Senate für Bußgeldsachen.

 

Somit gelten die Befugnisse der StPO (mit den o.g. Einschränkungen) auch bei OWi'en

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler
...
Ach ja? Auch der Inhalt der Unterhose? Denn genau da wandert das Teil bei mir im Falle des Falles nämlich hin. Oder macht Ihr eine rektale Untersuchung?
Äh, wie tief willst du dir das Teil denn reinstecken, damit wir es beim Abtasten nicht fühlen?

Andererseits, dann ist es eh im Arsch und du kannst es behalten :)

...

:heul:

Ich meinte nicht "im Arsch", sondern ich schieb mir das Ding vor die Klöten. Ich glaube kaum, daß Ihr da hingreift beim Durchsuchen. Wenn ich allerdings recht überlege, was so teilweise als weiblicher Part auf Streife mitfährt, jung, blond, knackig, da sollte man den Warner vielleicht noch ein wenig herausschauen lassen. Das Anschlußkabel vielleicht...

 

Aber mal ganz realistisch, das Abtasten wird nicht an "zweideutigen" Stellen ausgeführt, oder?

Link to post
Share on other sites
Wenn ich allerdings recht überlege, was so teilweise als weiblicher Part auf Streife mitfährt, jung, blond, knackig, da sollte man den Warner vielleicht noch ein wenig herausschauen lassen. Das Anschlußkabel vielleicht...

Hör auf! Die steckt dir das Ding dann womöglich "im Arsch" (das Kabel) und dann piept nicht nur der Valentine.

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

@BELuser

 

JA JA JA! :)

 

@goose

 

Nochmal zur allgemeinen Verwirrung:

 

- Radarwarnernutzung ist KEINE Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit

- Eure Befugnis bei Ordnungswidrigkeiten ist per §46 OWiG den Befugnissen bei Straftaten gleichgeordnet

- Somit dürft Ihr jemanden bei Verdacht festnehmen, durchsuchen, Acht anlegen, was auch immer

- Praktisch wird dies aber wohl kaum geschehen, wenn doch, bitte mal ein Beispiel nennen, was solch ein überspitztes Handeln rechtfertigen könnte, OBACHT: NUR Radarwarnernutzung, kein Tötungsdelikt oder was anders abwegiges bitte

 

Danke für die Aufklärung im Voraus.

Link to post
Share on other sites
Aber mal ganz realistisch, das Abtasten wird nicht an "zweideutigen" Stellen ausgeführt, oder?
Auch wenn du dir sicher sein kannst, daß das nicht angenehm ist, aber auch an solchen Stellen müssen wir abtasten. Du glaubst nicht, was ich schon alles zwischen den Gesäßbacken oder unter dem Genital gefunden habe.

 

Man muß natürlich unterscheiden. Einen BTM'er lasse ich auf der Wache einen Strip hinlegen, der hebt den Sack an, zieht die Pobacken auseinander und schiebt die Vorhaut zurück (alles Stellen, an denen ich schon BTM gefunden habe)

Eine Durchsuchung zur Eigensicherung oder vor Einlieferung in eine Zelle wird ähnlich gründlich durchgeführt.

 

Eine Durchsuchung im hier beschriebenen Fall würde so weit nicht gehen, aber beim Abtasten würde ein solches Gerät mit Sicherheit auffallen, da wir auch hier alles abtasten

 

Radarwarnernutzung ist KEINE Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit
Ich habe nie etwas anderes behauptet

 

- Eure Befugnis bei Ordnungswidrigkeiten ist per §46 OWiG den Befugnissen bei Straftaten gleichgeordnet
Mit den genannten Einschränkungen

 

- Somit dürft Ihr jemanden bei Verdacht festnehmen
, das ist eine davon, siehe § 46(3) OWiG
durchsuchen,
ja, das dürfen wir
Acht anlegen
warum zur Verfolgung der OWi, hierzu ist es nicht notwendig? Macht der Betroffene den Zampano, gibt es die Acht aber natürlich zur Eigensicherung
was auch immer
solange es im gesetzlichen Rahmen bleibt
- Praktisch wird dies aber wohl kaum geschehen, wenn doch, bitte mal ein Beispiel nennen, was solch ein überspitztes Handeln rechtfertigen könnte,
Wir reden hier von einer Durchsuchung des Betroffenen und seiner mitgeführten Gegenstände, wie ich sie oft durchführe. Soll ich dir jetzt jeden EInsatz auflisten, in dem ich jemanden Durchsucht habe? Hast du Zeit? Wieviel Webspace hat ME?
OBACHT: NUR Radarwarnernutzung, kein Tötungsdelikt oder was anders abwegiges bitte

Ich würde ja auch nicht auf einen flüchtenden RW-Benutzer schießen. Wie gesagt, die Durchsuchung ist zulässig und wird von meinen Kollegen und mir auch regelmäßig durchgeführt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler
@BelUser: Situationsabhängig durchsuchen wir das Fahrzeug und die Person.

 

Gruß

Goose

Welche Situation könnte es denn geben,

 

- damit Ihr durchsucht

 

Welche Situation

 

- spräche dagegen

 

Jetzt fängt es an, micht zu jucken... :)

Link to post
Share on other sites

Bei allem angebrachten Respekt (und den habe ich wirklich)

 

Das will ich bezweifeln, dass Leute mit dem Verdacht der Mitführung eines RW durchsucht werden.

 

Abgesehen davon fehlt in meinen Augen die Verhältnismäßigkeit. Ich würde das jedenfalls NICHT zulassen.

 

Gibt es keine Urteile darüber?

 

Cola und Chips habe ich.... bin gespannt.

 

gruß

Link to post
Share on other sites

Meine Güte, das geht ja jetzt hier los wie bei Koral.

 

Also, wie gesagt, die Durchsuchung ist rechtmäßig, die Bestimmungen habe ich genannt.

 

Notwendig ist der Anfangsverdacht einer Straftat (bzw. einer OWi) Diesen habe ich z.B., wenn das LaserPatrol, mit dem wir arbeiten, die Meldung "Jammed" ausgibt. Dann wird das Fahrzeug angehalten, der Fahrer belehrt und befragt. Wenn er bestreitet, ein solches Gerät mitzuführen wird das Fahrzeug und die Person durchsucht.

 

So mache ich es, so machen es meine Kollegen, so ist es eine rechtmäßige Maßnahme. Will jemand diese Maßnahme nicht zulassen, so kann er sich sehr schnell im Bereich des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) befinden.

 

Glaubt es oder lasst es bleiben, wenn ihr mir nicht glaubt könnt ihr auch selber nachschauen, u.a. sind folgende Lektüre hierbei hilfreich.

 

zur StPO der Meyer-Goßner

fürs OWiG der Göhler

fürs StGB der Tröndle/Fischer

und fürs Verkehrsrecht der Hentschel

 

Ich mache den Beruf schon ein paar Jahre, ich weiß, wo meine Befugnisse liegen und, ich hoffe, ihr seht es mir nach, ich habe im Moment keine Lust auf eine weitere Grundsatzdiskussion im Stil von dem Fahrtenbuchthread. Wie gesagt, die Rechtsgrundlagen sind genannt, alles weitere könnt ihr gerne vor Ort austesten, solange ihr mit den Konsequenzen leben könnt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@Goose

Das ist ja alles furchterregend und erschreckend :heul: mit den durchsuchungen

nur wegen einen Radarwarner.

 

Seid ihr nun den rasern oder den Warn... Besitzer auf der Lauer ?

Wieviel Prozent der Autofahrer in D. besitzen einen Warner ? (Müssen ja sehr viele sein)

 

Wo wird von dir immer Kontrolle gemacht ? (zu Testzwecke)

 

Gruß

 

:)

Link to post
Share on other sites

Obwohl ich schon sehr viele Laser-Messungen durchgeführt habe (das geht wahrscheinlich schon in den 5stelligen, zumind. aber sehr weit in den 4stelligen Bereich), hatte ich noch nie die Meldung "Jammed". Folglich habe ich auch noch keine Laser-Warner entdecken können.

Link to post
Share on other sites
Was würdest Du machen, wenn Du Deine Laserpistole auf ein Fahrzeug richtest und die Meldung kommt: "Jammed"?

Wie wäre Dein Vorgehen in einem solchen Fall?

Grob skizziert: anhalten und filzen. Genaueres kann ich Dir nicht sagen, da ich diesen Fall noch nicht hatte. Meistens kommt es eh anders als man es sich vorher in der Theorie vorstellt/vornimmt.

Link to post
Share on other sites

Du suchst also sonst nicht gezielt danach. Das heisst, wenn es ein Gerät gäbe, das Lasermessungen stören könnte, ohne eine Jammed-Meldung hervorzurufen, käme man damit problemlos zurecht. Wenn ich recht informiert bin, setzt du hauptsächlich die Riegl ein. Die und die LaserPatrol sind die einzigen Geräte mit Störsendererkennung. Ich bin gespannt was Goose sagt.

Link to post
Share on other sites

Das Riegl 90/235-P hat keine Erkennung. Wir arbeiten daneben jedoch auch mit dem LaserPatrol, welches eine Erkennung hat.

 

Ich habe nie behauptet, daß ich ohne begründeten Verdacht ein Fahrzeug auseinandernehme. Einen Verdacht habe ich jedoch z.B., wenn beim LaserPatrol die entsprechende Meldung kommt. In diesem Fall würde eine Durchsuchung folgen.

Die gleiche Durchsuchung würde z.B. auch bei anderen Verdachtsmomenten folgen.

 

Wenn es ein Gerät gibt, welches so nicht sichtbar ist und keine Störungsmeldung anzeigt, wird dieses vermutlich nicht entdeckt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Das FG21-P hat aber eine Störsendererkennung. Ich dachte irgendwo gäbe es das auch. Interessiert mich nämlich mal, wie gut die ist :)

Wie viele LRC 100 hast du denn schon gefunden?

Und was sind andere Verdachtsmomente? Du misst - Fehler (nicht jammed) - Fz bremst erkennbar ab - korrekte Messung. So etwa?

Link to post
Share on other sites

Mit dem FG21-P habe ich noch nie gearbeitet.

 

Da ich im Wachdienst eingesetzt bin ist die Verkehrsüberwachung nur ein Teil meiner Aufgaben, d.h., wenn es mal ruhig ist schnappen wir uns das Gerät und stellen uns ein Stündchen irgendwo hin. Keinesfalls mache ich das so häufig wie die Kollegen vom Verkehrsdienst.

Mit dem LaserPatrol habe ich bisher eine Warnmeldung bekommen und auch ein entsprechendes Gerät gefunden.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Mal ne Frage: Wenn dieser LRC 100 keine jammed Anzeige auf dem messgerät hervorruft, was denn dann?? Zeigt die Pistole 50 bzw 70 an, oder wie is das zu verstehen?? Ich kenn mich damit gar ned aus, brauch sowas aber auch ned. Ist aus reinem Interesse...

Link to post
Share on other sites

Gemäss meinen Informationen soll dann einen allgemeine Distanzfehler-Meldung kommen, die auch kommen würde, falls nicht sauber einen Punkt gehalten wird und "abgerissen" wird...

Sass eben noch nie hinter dem Laser, nur als angepeilter... :cop01:

Link to post
Share on other sites

@HugoKLein: Ob dieses Gerät bei der aktuellen Software der Lasergeräte eine Warnung bringt weiß ich auch nicht, sorry.

 

Jedoch sollte man bedenken, daß die Entwicklung auf beiden Seiten immer weiter geht.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
@HugoKLein: Ob dieses Gerät bei der aktuellen Software der Lasergeräte eine Warnung bringt weiß ich auch nicht, sorry.
Oder du willst es grad nicht wissen. Naja, ich krieg dich noch :D

 

Jedoch sollte man bedenken, daß die Entwicklung auf beiden Seiten immer weiter geht.

 

:lol:

Link to post
Share on other sites

Es gibt tatsächlich noch ehrliche Menschen. Schön!

Goose, ich kenne dich mittlerweile gut genug um zu wissen, daß du hier kaum sagen wirst, mit welchen Geräten man dein LaserPatrol am besten austricksen kann. Ich glaube das müssen wir schon selbst herausfinden.

Link to post
Share on other sites

Hallo

 

Ein Laserstörer oder blinder kann ja ganz nützlich sein. Was macht man aber,

wenn man z.B. den Messtrupp garnicht sieht und wenige 100m da hinter wird erst

angehalten ? Eine korrekte Messung konnte ja nicht erfolgen.

(es konnte keine korrekte 2. Messung erfolgen)

 

Demnächst habe ich im Auto Instrumente wie im Düsenjet. Beim Start werden erstmal zig Schalter

gekippt und gedreht um all die Warner an zu stellen :lol::D:D

 

 

Gruß

Popeye5

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...